Skip to main content

Part of the book series: Viewegs Fachbücher der Technik ((VFT))

  • 47 Accesses

Zusammenfassung

Bei der Beschreibung des Risikobegriffs1 wurde bereits angesprochen, daß die Finalität ein konstitutives Element des Begriffs ‘Risiko’ ist. Ebenso wie Unternehmen verfolgen die Haushalte Ziele. Sie sind in diesem Sinne als “zielorientierte Systeme”2 zu sehen.

This is a preview of subscription content, log in via an institution to check access.

Access this chapter

Chapter
USD 29.95
Price excludes VAT (USA)
  • Available as PDF
  • Read on any device
  • Instant download
  • Own it forever
eBook
USD 44.99
Price excludes VAT (USA)
  • Available as PDF
  • Read on any device
  • Instant download
  • Own it forever
Softcover Book
USD 59.99
Price excludes VAT (USA)
  • Compact, lightweight edition
  • Dispatched in 3 to 5 business days
  • Free shipping worldwide - see info

Tax calculation will be finalised at checkout

Purchases are for personal use only

Institutional subscriptions

Preview

Unable to display preview. Download preview PDF.

Unable to display preview. Download preview PDF.

Literatur

  1. Siehe Abschnitt 1.2.1.

    Google Scholar 

  2. Tschammer-Osten, Berndt (Haushaltswissenschaft 1979), S. 48.

    Google Scholar 

  3. Raffée, Hans (Haushalte 1993), Sp. 1803.

    Google Scholar 

  4. Vgl. Maierbeck, Marianne (Haushalte 1978).

    Google Scholar 

  5. Ziele sind Zustände, die durch aktives oder passives Verhalten in Zukunft er-reicht werden sollen; vgl. z.B. Ulrich, Hans (Unternehmung 1980), S. 187, Vollenweider, Hans-Ulrich (Risikobewältigung 1986), S. 168 und Tschammer-Osten, Berndt (Haushaltswissenschaft 1979), S. 49. Gelegentlich wird der Begriff ‘Ziel’ in der Haushaltswissenschaft auch mit anderen Begriffen, z.B. ’Bedürfnis’, gleichgesetzt; vgl. hierzu Tschammer-Osten, Berndt (Haushaltswissenschaft 1979), S. 49 und Raffée, Hans: (Haushalte 1993), Sp. 1802f.

    Google Scholar 

  6. Vgl. zu den folgenden Ausführungen z.B. Heinen, Edmund (Einführung 1985), S.98ff. und Tschammer-Osten, Berndt (Haushaltswissenschaft 1979), S. 49ff.

    Google Scholar 

  7. Als Beispiel sei hier die Steigerung des Arbeitseinkommens genannt.

    Google Scholar 

  8. So kann entweder ein Planwert, z.B. DM 5.000, oder eine prozentuale Steige-rung, z.B. gegenüber dem Vorjahreswert angegeben werden.

    Google Scholar 

  9. Vgl. Heinen, Edmund (Grundlagen 1976), S. 102ff.; siehe z.B. auch Bühler, An-nette (Risk Management 1995), S. 5.

    Google Scholar 

  10. Tschammer-Osten, Berndt (Haushaltswissenschaft 1979), S. 53.

    Google Scholar 

  11. Vgl. o.V.: (Volkswirtschaftslexikon 1983), S. 405 und o.V.: (Wirtschafts-Lexikon 1992), S. 2623; siehe auch Tschammer-Osten, Berndt (Haushaltswissenschaft 1979), S. 48f.

    Google Scholar 

  12. Siehe hierzu z.B. o.V.: (Wirtschafts-Lexikon 1992), S. 1537.

    Google Scholar 

  13. Vgl. z.B. Tschammer-Osten, Berndt (Haushaltswissenschaft 1979), S. 55 und Schweitzer, Rosemarie v. (Lebenszyklus 1982), S. 375.

    Google Scholar 

  14. Vgl. Maierbeck, Marianne (Haushalte 1978), S. 99.

    Google Scholar 

  15. Maierbeck, Marianne (Haushalte 1978), S. 10I.

    Google Scholar 

  16. Siehe hierzu Abbildung 2 (S. 22).

    Google Scholar 

  17. Vgl. Maierbeck, Marianne (Haushalte 1978), S. 101ff.

    Google Scholar 

  18. Maierbeck, Marianne (Haushalte 1978), S. 127.

    Google Scholar 

  19. Vgl. zu den folgenden Ausführungen Maierbeck, Marianne (Haushalte 1978), S. 121ff.

    Google Scholar 

  20. Hierbei handelte es sich um folgende Ziele: Finanzielle Sicherung; materielles Wohlergehen; gesellschaftliche Anerkennung; harmonisches Familienleben; Wekkung, Förderung und Erhaltung der individuellen Fähigkeiten; Erziehung und Ausbildung der Kinder; ordentliche Ausführung der Haushaltsarbeiten; Schaffung einer besonders häuslichen Atmosphäre; Aufrechterhaltung einer freiheitlichen, demokratischen Gesellschaftsordnung.

    Google Scholar 

  21. Siehe hierzu die Definition des Begriffs ‘Risikopolitik privater Haushalte’ im Abschnitt 1.2.2.

    Google Scholar 

  22. Räder, Christa (Haushalte 1993), S. B.

    Google Scholar 

  23. Siehe hierzu z.B. Maierbeck, Marianne: (Haushalte 1978), S. 99ff. und Vollenwei-der, Hans-Ulrich: (Risikobewältigung 1986), S. 171ff.

    Google Scholar 

  24. So etwa Aufwendungen für ärztliche Leistungen, Medikamente usw.

    Google Scholar 

  25. Dabei ist zu berücksichtigen, daß diese Ziele entweder auf nominaler oder realer Basis festzulegen sind. 1m Sinne der langfristigen Sicherung der finanziellen Ziele ist wegen der schleichenden Geldentwertung auf reale Werte abzustellen.

    Google Scholar 

  26. Vgl. Maierbeck, Marianne: (Haushalte 1978), S. 101f., Räder, Christa: (Haushalte 1993), S. 141f. und Vollenweider, Hans-Ulrich: (Risikobewältigung 1986), S. 171ff.; siehe auch Tschammer-Osten, Berndt (Haushaltswissenschaft 1979), S. 30. In diesem Zusammenhang ist auch auf die von MASLOW entwickelte ‘Bedürfnispyramide’ hinzuweisen: An erster Stelle stehen hierbei die physiologischen Bedürfnisse, dann folgt das Bedürfnis nach Sicherheit; vgl. Maslow, Abraham H. (Motivation 1954), S. 80ff. Siehe auch die Darstellung bei Domsch, Michel (Personal 1989), S. 515.

    Google Scholar 

  27. In diesem Zusammenhang sind sowohl ‘Gefahren’ als auch das Informationsdefizit über die Möglichkeit der Zielerreichung relevant; denn wenn sich eine Personen bewußt Gefahren aussetzt, so ist damit, z.B. bei gefährlichen Sportarten, auch die Möglichkeit einer Zielverfehlung, z.B. der mögliche Ausfall des Arbeitseinkommens, berührt.

    Google Scholar 

  28. Im Rahmen der Entscheidungstheorie und der Risikopolitik haben sich für die Einstellung von Individuen zu Risiken spezielle Begriffe entwickelt. Es handelt sich dabei um ‘Risikofreudigkeit’ bzw. ‘Risikosympathie’, ‘Risikoaversion’ bzw. ‘Risikoscheu’ und ‘Risikoindifferenz’ bzw. ‘Risikoneutralität’; vgl. z.B. Saliger, Edgar (Entscheidungstheorie 1988), S. 56f. und Bamberg, Günter; Coenenberg, Adolf G. (Entscheidungslehre 1989), S. 89f.

    Google Scholar 

  29. Siehe hierzu z.B. Farny, Dieter (Umwelten 1992), S. 2.

    Google Scholar 

  30. Vgl. Merkhofer, Miley W. (Risk Management 1987), S.21.

    Google Scholar 

  31. Bittl, Andreas; Vielreicher, Peter (Versicherungsnachfrage 1994), S. 194. Diese Aussage bezieht sich auf die sogenannte ‘Hypothesentheorie der Wahrnehmung’; vgl. hierzu ausführlich beispielsweise Kroeber-Riel, Werner (Konsumentenverhalten 1992), S. 266ff. und Schönpflug, Wolfgang; Schönpflug, Ute (Psychologie 1989), S. 62ff.

    Google Scholar 

  32. Vgl. hierzu Bittl, Andreas; Vielreicher, Peter (Versicherungsnachfrage 1994), S. 194 und Müller-Reichart, Matthias (Fundierung 1994), S. 14ff.

    Google Scholar 

  33. Siehe z.B. Tschammer-Osten, Berndt (Haushaltswissenschaft 1979), S. 150.

    Google Scholar 

  34. Vgl. Nagel-Heyer, Frank (Einbrecher 1995), S. 8f.; hier ist anzumerken, daß in dem Artikel keine Quelle für die dargestellten Daten angegeben wurde.

    Google Scholar 

  35. In diesem Fall das Informationsdefizit, ob das Ziel ‘kein Einbruch’ erreicht wird.

    Google Scholar 

  36. Vgl. z.B. Merkhofer, Miley W. (Risk Management 1987), S. 20f.; Perrow, Charles (Risiken 1989), S. 365ff. und 383ff.; Heilmann, Wolf-Rüdiger (Risk Management 1991), S. 19; o.V. (Brockhaus 18/1992), S. 440f.; Klingholz, Reiner (Mensch 1992), S. 25ff.

    Google Scholar 

  37. Siehe hierzu Abschnitt 2.4, in dem auf die einzelnen Phasen des Risk Management-Prozesses eingegangen wird.

    Google Scholar 

  38. Siehe hierzu z.B. Schweitzer, Rosemarie v. (Lebenszyklus 1982), S. 375ff.

    Google Scholar 

  39. Vgl. Helten, Elmar (Bewertung 1992), S. 92.

    Google Scholar 

  40. Siehe hierzu z.B. § 2 und § 22 EStG.

    Google Scholar 

  41. Siehe Abbildung 3 (S. 30) und 4 (S. 31).

    Google Scholar 

  42. Kumulrisiko bedeutet, daß sich zu einem bestimmten Zeitpunkt oder innerhalb eines kurzen Zeitraums mehrere Zielabweichungen auftreten können; vgl. Farny, Dieter (Versicherungsbetriebslehre 1989), S. 71f.

    Google Scholar 

  43. Einerseits resultieren bestimmte Einkommen aus dem Vorhandensein von Vermögen, andererseits erfolgt Vermögensbildung durch Sparen, also durch Nicht-Ausgabe von Einkommen.

    Google Scholar 

  44. An dieser Stelle ist nochmals darauf hinzuweisen, daß sich die vorliegende Arbeit nur mit ökonomischen Risiken privater Haushalte beschäftigt.

    Google Scholar 

  45. Siehe hierzu Abbildung 5 (S. 33).

    Google Scholar 

  46. Synonyme Begriffe hierfür sind auch ‘Prozeß der Risikopolitik’ und ’Risikopoliti-scher Prozeß’.

    Google Scholar 

  47. Siehe hierzu z.B. Härterich, Susanne (Risk Management 1987), S. 48ff.

    Google Scholar 

  48. Hoffmann, Klaus (Risk Management 1985), S. 22.

    Google Scholar 

  49. Vgl. Hitzig, Rudolf (Selbstversicherung 1977), S. 37.

    Google Scholar 

  50. Siehe hierzu Abbildung 6 (S. 35). Eine weitere Möglichkeit zur Risikosuche besteht im Einsatz von EDV-Programmen; siehe hierzu ZDF-Redaktion WISO/Stiftung Warentest [Hrsg.] (Versicherungsberater 1995).

    Google Scholar 

  51. Hoffmann, Klaus (Risk Management 1985), S. 61.

    Google Scholar 

  52. Diese Abweichungen können als Zielabweichungszahl-, Zielabweichungssummenund Gesamtzielabweichungsverteilungen gemessen werden; siehe z.B. Helten, Elmar (Bewertung 1992), S. 90ff.

    Google Scholar 

  53. Zur Problematik des Begriffs ‘Wahrscheinlichkeit’ und zur Abschätzung von Wahrscheinlichkeiten in der Praxis siehe z.B. Schulenburg, J.-Matthias Graf v. d. (Wahrscheinlichkeit 1994), S. 40ff.; vgl. auch Bamberg, Günter; Coenenberg, Adolf G. (Entscheidungslehre 1989), S. 66ff.

    Google Scholar 

  54. Schmidt, Günter (Risikopolitik I979), S. 171.; vgl. auch Merkhofer, Miley W. (Risk Management 1987), S. 4.

    Google Scholar 

  55. Vgl. Hoffmann, Klaus (Risk Management 1985), S.77f.

    Google Scholar 

  56. Eine detaillierte Betrachtung erfolgt im Abschnitt 2.5.

    Google Scholar 

  57. Steinmüller, Heinz (Haushalt 1991), S. 60. Hier ist anzumerken, daß nicht für jedes einzelne Risiko ein Mix risikopolitischer Instrumente notwendig sein muß.

    Google Scholar 

  58. Siehe hierzu z.B. die Ausführungen von Härterich, Susanne (Risk Management 1987), S. 151ff.; siehe auch Bühler, Annette (Risk Management 1995), S. 10.

    Google Scholar 

  59. Vgl. dazu Haller, Matthias (Sicherheit 1975), S. 42ff., Hoffmann, Klaus (Risk Management 1985), S. 24ff., Heften, Elmar (Risk Management 1984), S. 18ff. und Härterich, Susanne (Risk Management 1987), S. 142ff.

    Google Scholar 

  60. Rohlfs, Cäsar (Schadenverhütung 1988), S. 739.

    Google Scholar 

  61. Vgl. Philipp, Fritz (Risiko 1967), S. 70ff.; siehe auch Farny, Dieter (Versiche-rungsbetriebslehre 1989), S. 410f. und Motsch, Ariane (Entscheidung 1995), S. 31.

    Google Scholar 

  62. Vgl. Helten, Elmar (Risk Management 1984), S. 18ff.

    Google Scholar 

  63. In der versicherungswissenschaftlichen Literatur wird Versicherung oft als das beste oder als das am weitesten verbreitete risikopolitische Instrument bezeichnet; vgl. z.B. Müller-Lutz, Heinz Leo (Risk Management o.J.), S. 14 und Hoffmann, Klaus (Risk Management 1985), S. 26. Auch Gegner des Systems der deutschen Versicherungswirtschaft erkennen die Bedeutung und die Notwendigkeit des Versicherns: Es gilt die “die Erkenntnis, daß niemand im Leben ohne Versicherung auskommt”; Meyer, Hans-Dieter (Ratgeber 1994), S. 27.

    Google Scholar 

  64. Vgl. Farny, Dieter (Umwelten 1992), S. 2.

    Google Scholar 

  65. Hier ist auf das von HF.LTL:N entwickelte Modell des ‘Schadenursachensystems’ hinzuweisen: Für jedes Versicherungsprodukt werden im Versicherungsvertrag, insbesondere in den Versicherungsbedingungen, die versicherten Schadenursachen bzw. Gefahren sowie der versicherte Bereich, das sind versicherte Personen, Sachen, Tiere bzw. Interessen, festgelegt; vgl. Helten, Elmar (Erfassung 1994), S. 9ff.; siehe auch Vielreicher Peter (Produktinnovationsmanagement 1995), S. 11f. Durch die Konstruktion der Versicherungsbedingungen werden aus der Vielzahl von möglichen Schäden einige zu versichernde Schäden herausgefiltert. Diese Beschränkung auf ausgewählte Schäden mit exakt definierten Merkmalen ermöglicht die Simulation einer Experimentalsituation, bei der viele ähnliche Ereignisse unterähnlichen Bedingungen beobachtet und dadurch operationalisiert werden können. Dieser Sachverhalt wird als ’versicherungstechnisches Zufallsexperiment’ bezeichnet; vgl. Helten, Elmar (Erfassung 1994), S. 13f. Werden durch mehrere Versicherungsprodukte, die jedes für sich einen bestimmten Ausschnitt der Realität im Sinne eines versicherungstechnischen Zufallsexperiments abdecken, dieselben Gefahren und Bereiche versichert, so überschneiden sich die Produkte. Sind also durch mehrere Versicherungsverträge eines Haushalts einzelne Gefahren und versicherte Bereiche gleichzeitig abgedeckt, so entstehen dadurch Doppel-oder Mehrfachversicherungen.

    Google Scholar 

  66. In der Individualversicherung gibt es auch, z.B. in der Glasversicherung, den sogenannten Naturalersatz, bei dem die abhandengekommene, zerstörte oder beschädigte versicherte Sache durch eine Sache gleicher Art und Güte ersetzt wird; vgl. § 9 AGIB. In der Sozialversicherung (vor allem in der gesetzlichen Krankenversicherung) gibt es neben Geldleistungen sogenannte Sachleistungen; siehe § 12 II SGB V.

    Google Scholar 

  67. Siehe hierzu z.B. o.V. (VHB 1995), S. 7 und o.V. (Autoversicherung 1995), S. 8f.

    Google Scholar 

  68. o.V. (VHB 1995), S. 7.

    Google Scholar 

  69. Hier sind vor allem BGB, AGBG und VVG relevant.

    Google Scholar 

  70. Siehe hierzu Knappmann, Ulrich u.a. (Kommentar 1992), S. 99ff.

    Google Scholar 

  71. Vgl. § 61 VVG.

    Google Scholar 

  72. Von Bedeutung sind hierbei die im folgenden Verwendung findenden Begriffe Versicherungs-und Deckungssumme. Die Versicherungs-bzw. Deckungssumme ist gemäß § 50 VVG in jedem Fall die Obergrenze der Versicherungsfalleistung. Im Rahmen der Summenversicherung stellt die Versicherungssumme exakt den Betrag der Versicherungsfalleistung dar. Im Rahmen der Schadenversicherung ist die Versicherungssumme der Betrag, den der Versicherer als Versicherungsfalleistung im Rahmen der Vollwertversicherung höchstens zu erbringen hat. Der Begriff Deckungssumme ist eine besondere Bezeichnung für die Versicherungssumme und findet nur im Bereich der Schadenversicherung, und zwar bei der Erstrisikoversicherung, Verwendung: Die Versicherungsfalleistung entspricht bei jedem Schaden bis zur Erreichung der Deckungssumme der Schadenhöhe; ist der Schaden höher als die Deckungssumme, wird als Versicherungsfalleistung der Betrag der Deckungssumme erbracht. Vgl. hierzu Knappmann, Ulrich u.a. (Kommentar 1992), S: 379ff. und Koch, Peter (Versicherungsformen 1988), S. 1025ff.

    Google Scholar 

  73. Vgl. Knappmann, Ulrich u.a. (Kommentar 1992), S. 46f. und Koch, Peter (Versicherungswirtschaft 1991), S. 197ff.

    Google Scholar 

  74. §1SGBI.

    Google Scholar 

  75. BfA [Hrsg.] (Sozialversicherung 1995), S. 23.

    Google Scholar 

  76. Siehe hierzu auch Zacher, Hans F. (Sozialversicherung 1988), S. 195ff.

    Google Scholar 

  77. Zu den Leistungen der einzelnen Versicherungszweige vgl. z.B. BfA [Hrsg.] (Sozialversicherung 1995), S. 23ff. und §§ 19ff. SGB I.

    Google Scholar 

  78. Zur Terminologie innerhalb der Sozialversicherung ist anzumerken, daß in Literatur und Praxis der Begriff ‘Sozialversicherung’ als Oberbegriff Verwendung findet. Die einzelnen Zweige werden als ’gesetzliche’ oder als ’soziale’ Versicherung gekennzeichnet: So wird z.B. die Krankenversicherung als ’gesetzliche Krankenversicherung’, die Pflegeversicherung als ’soziale Pflegeversicherung’ bezeichnet - die Terminologie ist also uneinheitlich; vgl. §§ 21 und 21a SGB I.

    Google Scholar 

  79. Vgl. z.B. § 2 11 SGB V und § 44ff. SGB V; siehe auch Zacher, Hans F. (Sozialversicherung 1988), S. 796.

    Google Scholar 

  80. Bei den Versicherungsträgern der Sozialversicherung handelt es sich um Körperschaften des öffentlichen Rechts mit dem Recht der Selbstverwaltung; vgl. § 29 1 SGB IV.

    Google Scholar 

  81. Eine der wenigen Ausnahmen betrifft z.B. fakultative Leistungen auf dem Gebiet der Krankheitsverhütung; siehe hierzu § 20 Ill SGB V.

    Google Scholar 

  82. Aufgrund der detaillierten gesetzlichen Regelungen des Sozialversicherungsrechts und der Ausgestaltung des Beitragssystems durch Beteiligung Dritter, z.B. der Arbeitgeber, ist Sozialversicherung “Versicherung in einer durch den sozialpolitischen Zweck und die sozialpolitische Gestaltung bestimmten und auch verfremdeten Weise”; Zacher, Hans F. (Sozialversicherung 1988), S. 801f.

    Google Scholar 

  83. Als einzige Ausnahme ist die Unfallversicherung zu nennen, für die der Arbeitgeber alleine die Beitragslast trägt. Dies ist der Ausfluß der Fürsorge-bzw. Haftpflicht des Arbeitgebers gegenüber seinen Arbeitnehmern.

    Google Scholar 

  84. So betrug der Bundeszuschuß z.B. im Jahr 1992 ca. DM 58,3 Milliarden, das entspricht etwa 20% der Ausgaben der Rentenversicherung; vgl. IW [Hrsg.] (Entwicklung 1995), Tabelle 91.

    Google Scholar 

  85. Als Ausnahme von dieser Regel ist z.B. die Nachschußpflicht bei Versicherungsvereinen auf Gegenseitigkeit im Sinne von § 24 lI VAG anzusehen; von dieser Möglichkeit wurde in den letzten Jahrzehnten allerdings kein Gebrauch gemacht.

    Google Scholar 

  86. So beläuft sich z.B. die Jahresprämie für eine Hausratversicherung einer ständig bewohnten Wohnung in Düsseldorf mit einer Versicherungssume von DM 100.000 je nach Versicherer auf DM 171,00 bis DM 684,00 p.a.; vgl. o.V. (Prämien 1995), S. 102.

    Google Scholar 

  87. Bei kurzfristigen Versicherungsverträgen, z.B. Reisegepäckversicherungen für die Dauer einer Reise, ist eine einmalige Prämie für den Zeitraum der Gültigkeit der Versicherung zu bezahlen.

    Google Scholar 

  88. Hausratversicherungsverträge nach den VHB 66 und VHB 74 sahen bis 1985 für das laufende Versicherungsjahr eine Verminderung der Versicherungssumme in Höhe der Entschädigungszahlung ab dem Schadentag vor; vgl. Wille, Hans (Hausratversicherung 1985), S. 1475. Im Rahmen der Haftpflichtversicherung beträgt die maximale Versicherungsfalleistung in der Regel das Doppelte der Deckungssumme pro Versicherungsjahr.

    Google Scholar 

  89. Siehe z.B. § 10 EStG.

    Google Scholar 

  90. Dieser einklagbare Anspruch wäre nur im Falle der Zahlungsunfähigkeit des Versicherers wertlos.

    Google Scholar 

  91. o.V. (Solidargemeinschaft 1994), S. 5.

    Google Scholar 

  92. Siehe § 3 PflVersG.

    Google Scholar 

  93. Vgl. z.B. Helten, Elmar (Versicherungsunternehmen 1994), S. 568f.

    Google Scholar 

  94. Vgl. §§ 1 und 4 VersStG. Der Steuersatz beträgt grundsätzlich 15%. Für einige Versicherungen gelten geringere Steuersätze; vgl. § 6 VersStG. Für Feuer-und Feuer-Betriebsunterbrechungsversicherungen sowie für Hausrat-und Gebäudeversicherungen, in denen die Gefahr ‘Feuer’ versichert ist, wird zusätzlich zur Versicherungsteuer die Feuerschutzsteuer erhoben; vgl. §§ 1, 3 und 4 FeuerschStG.

    Google Scholar 

  95. Versicherungspflicht besteht z.B. für Halter von Kraftfahrzeugen; vgl. § 1 PflVersG. Eine detaillierte Übersicht zu den Pflichtversicherungen findet sich bei Puskâs, Géza v. (Pflichtversicherung 1988), S. 514ff.

    Google Scholar 

  96. Gaulke, Jürgen (Versicherung 1992), S. 191.

    Google Scholar 

  97. Eine theoretische Lösung zu dem Problem der optimalen Versicherungsnachfrage findet sich z.B. bei Sinn, Hans-Werner (Decisions 1989), S. 295ff.

    Google Scholar 

  98. Aus diesem Grund besteht in Deutschland ein Sozialversicherungssystem mit weitreichender Versicherungspflicht. Zudem bieten viele Unternehmen ihren Mitarbeitern eine betriebliche Invaliditäts-und Altersversorgung. In der Regel gibt es für die privaten Haushalte dennoch Versorgungslücken, die durch private Versicherungen geschlossen werden können.

    Google Scholar 

  99. Vgl. §§ 823ff. BGB.

    Google Scholar 

  100. Falken, Rüdiger (Versicherungen 1995), S. 11.

    Google Scholar 

Download references

Authors

Rights and permissions

Reprints and permissions

Copyright information

© 1996 Springer Fachmedien Wiesbaden

About this chapter

Cite this chapter

Mossgraber, B.C. (1996). Grundlagen der Risikopolitik privater Haushalte. In: Versicherung als Bestandteil der Risikopolitik privater Haushalte. Viewegs Fachbücher der Technik. Gabler Verlag, Wiesbaden. https://doi.org/10.1007/978-3-663-11748-3_2

Download citation

  • DOI: https://doi.org/10.1007/978-3-663-11748-3_2

  • Publisher Name: Gabler Verlag, Wiesbaden

  • Print ISBN: 978-3-409-18825-8

  • Online ISBN: 978-3-663-11748-3

  • eBook Packages: Springer Book Archive

Publish with us

Policies and ethics