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Verteilungsanalyse einer Förderung durch die Rentenversicherung

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Vergütete Solidarität und solidarische Vergütung

Part of the book series: Bürgerschaftliches Engagement und Nonprofit-Sektor ((BENPS,volume 8))

  • 190 Accesses

Zusammenfassung

Im Zentrum der rentenrechtlichen Betrachtung konkretisiert sich die Überlegung, bestimmte Typen des bürgerschaftlichen Engagements zum partiellen Äquivalent zur Erwerbsarbeit werden zu lassen. Die Anerkennung von „Solidarzeiten“ entspricht dabei dem Instrument der indirekt materiellen Förderung. Sofern Rentenanwartschaften für ehrenamtlich Tätige und Engagierte in der gesetzlichen Rentenversicherung gewährt werden, bedarf es der Klärung des relevanten (neuen) Tatbestands. In den meisten Fällen bestehen bereits für die funktionalen Äquivalente des Sozialstaats, das soziale und politische Ehrenamt (I. und II.), rentenrechtliche Regelungen (Kapitel 12.1). Die möglichen finanziellen Wirkungen eines gezielten Einbezugs bestimmter Typen und Bereiche des Ehrenamts und Engagements werden in fünf Szenarien (A bis E) modelliert (Kapitel 12.2). Die Finanzierung über die Steuer- oder Sozialversichertengemeinschaft hat bestimmte Verteilungswirkungen zur Folge (Kapitel 12.3). Schließlich berührt die Entscheidung zur solidarischen Vergütung der Solidarität bürgerschaftlichen Engagements in nicht geringem Maße die herrschenden gesellschaftlichen Gerechtigkeitsvorstellungen — abgesehen von der ohnehin noch ausstehenden demokratietheoretischen Einordnung und kritischen Gesamtbetrachtung (Kapitel 13).

„Als Grundregel sollte gelten: Rentenansprüche werden nur auf der Basis von Beitragszahlungen erworben.“

(Schmähl 1999a: 214)

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Literatur

  1. Die Höhe des Entgeltes spielt für die Versicherungspflicht der Arbeitnehmer keine Rolle, jedoch die Beitragshöchstgrenze. Ab 2002 liegt die Beitragsbemessungsgrenze in der gesetzlichen Arbeitslosen- und Rentenversicherung bei monatlich 4.500 E im Westen und 3.750 E im Osten. Dies entspricht einem monatlichen Höchstbetrag für Pflichtversicherte (Arbeitnehmer- und Arbeitgeberanteil) von 859,50E West bzw. 716,25 E Ost.

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  2. Bis zum Erreichen der Höchstwerte nach Anlage 2b SGB VI. Durch die Rentenreform 2001 wurde die eigenständige Alterssicherung der Frauen durch Kinderberücksichtigungszeiten bis zum 10. Lebensjahr und bei der Erziehung mehrerer Kinder verbessert, zugleich der Rentenartfaktor der „großen“ Witwenrente von 0,6 auf 0,55 gesenkt. Ein bis zum zehnten Lebensjahr des Kindes erzielter Verdienst wird höchstens bis zum Durchschnittsverdienst um fünfzig Prozent aufgestockt. Die Kinderberücksichtigungszeiten werden aber nicht wie die Kindererziehungszeiten als Wartezeiten für Rentenanwartschaften angerechnet, doch wird ihnen im Rahmen der Gesamtleistungsbewertung als beitragsfreie Zeit ein Entgeltpunkt zugeordnet.

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  3. Das geschätzte durchschnittliche Bruttojahresarbeitsentgelt für 2002 beträgt für Westdeutschland 28.518E und für Ostdeutschland 23.799 E.

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  4. Prozent der Frauen sind sich nach einer Studie des Deutschen Instituts für Altersvorsorge (2000) über die Höhe der späteren Rente nicht bewußt. Für viele Frauen gelte neben den drei Schichten als „vierte Schicht“ immer noch die Alterssicherung über den Ehepartner; vgl. auch Bertelsmann Stiftung 2001. Seit der Rentenreform 2001 existiert das je nach persönlicher Situation vorteilhafte Rentensplitting ähnlich wie das Ehegattensplitting.

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  5. Als „Hochaktive“ gelten in der Studie von Rosenbladt (2000a) Personen mit über 5 Stunden pro Woche oder über 20 Stunden im Monat. Indem viele Ehrenamtliche und Engagierte mehr als eine Tätigkeit ausüben, ergeben sich 7,804 Millionen Fälle ehrenamtlicher Tätigkeit. Theoretisch ergibt sich in 819.000 Fällen eine Kumulation der Ansprüche. Dies wird in Szenario B bis F berücksichtigt, denen anteilige Rentenansprüche zugrunde liegen.

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  6. Milliarden E, Verband Deutscher Rentenversicherungsträger (VDR) 1999.

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  7. Zu grundsätzlichen Verteilungswirkungen des Rentensystems bereits Schmähl 1980.

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  8. Zur Frage der Solidarität zwischen den Generationen Schmähl 1999b, auch Geissler 1998.

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Stecker, C. (2002). Verteilungsanalyse einer Förderung durch die Rentenversicherung. In: Vergütete Solidarität und solidarische Vergütung. Bürgerschaftliches Engagement und Nonprofit-Sektor, vol 8. VS Verlag für Sozialwissenschaften, Wiesbaden. https://doi.org/10.1007/978-3-663-11733-9_13

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  • DOI: https://doi.org/10.1007/978-3-663-11733-9_13

  • Publisher Name: VS Verlag für Sozialwissenschaften, Wiesbaden

  • Print ISBN: 978-3-8100-3484-7

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