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Umwelterfassung und Koordination Zwischen Selektion und Kritischer Kompensation

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Zusammenfassung

Abschnitt C. stand unter der Thematik der Funktion und Bedeutung „integrierter Systemtheorie“ für die kognitive Erfassung und kommunikative Verarbeitung der sozialen Umwelt durch die menschlichen Akteure. Systembildung ermöglicht dem autonomen Akteur subjektive Orientierung durch Umweltstrukturierung, d.h. durch Abgrenzung, Schematisierung und Sinnordnung. Das dadurch entstehende Umweltmodell kann in Interaktion und Kommunikation, d.h. durch wechselseitig verschränktes Handeln und Erleben, intersubjektiv vermittelt, validiert und aktualisiert werden. Durch Verfestigung über (perzipierte) Erwartung und Entscheidung entwickeln sich multipersonale Kommunikationssysteme zu dauerhaften, teilweise formalisierten bzw. symbolisch generalisierten Koordinations- bzw. Steuerungskontexten (Abschnitt D.).

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Literatur

  1. In etwa analog zur Beschreibung einer “konstruktivistischen Sozialtheorie’ bei HEJL (1991) S. 304: ”Sie gibt nicht vor, ein Abbild ‘der’ sozialen Wirklichkeit anzustreben oder gar anzubieten. Was sie vielmehr intendiert, ist der Vorschlag spezifischer Beiträge zum sozialen Prozeß der Erzeugung von Realitätskonstrukten.“

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  2. Vgl. LORENZEN (1978) S. 26f., 30.

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  3. Vgl. W. ULRICH (1984) S. 327 (H.i.O.): “Als kritisch-normativ kann eine wissenschaftliche Disziplin bezeichnet werden, die den Standpunkt, von dem aus sie ihre Aussagen überprüft und begründet, auf seinen normativen Gehalt hin überprüft und transparent macht, anstatt ihn als objektiv misszuverstehen.”

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  4. Vgl. FLOOD/ULRICH (1990) S. 10: “Being critical is not a quality of a certain position or approach; rather t is the quality of remaining self-reflective with respect to particular and all positions and approaches.” (H.i.O.).

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  5. Vgl. z.B. LORENZEN (1978) S. 26ff. (“Eine Kritik und Reform der faktischen Normen ist die Aufgabe. as Prinzip der Transsubjektivität [als zwangloses Miteinanderreden aller beteiligten Subjekte] ist das Kriterium dieser Kritik und Reform.”) oder LORENZEN (1989) S. 28f.

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  6. Vgl. SCHREYÖGG (1984) S. 271f. und insbesondere STEINMANN/SCHREYÖGG (1990) S. 115ff. Dort kritisieren sie das Primat der reinen Funktionsperspektive als “unhintergehbar” und damit als begrenzt gegenüber der verständigungsorientierten Handlungstheorie als Zugang zu Systemkritik und normativer Bewertung. Zur Kritik an Radikalem Konstruktivismus und Systemtheorie unter dem Vorwurf der “Beliebigkeit” vgl. ZERFASS/SCHERER (1995) S. 497ff.

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  7. ULRICH (1993) S. 590: “The point is, indeed, that instrumental reason needs to be handled critically o provide useful orientation for action and that systems science [im Gegensatz zu ‘systems thinking) thus ar has hardly developed the methodological competence required.” Zum “Blick über die Grenzen” vgl. LUHMANN (1973) S. 175 (“Die Betrachtung eines Innen hat nur Sinn, wenn es ein Außen gibt. Dieses Außen muß im Systembegriff mitthematisiert werden, weil anders das Innen nicht verständlich gemacht werden kann.”), SINGER (1976) S. 145 (“Wenn man aus einer Vielzahl von Möglichkeiten auswählt, wird gleichzeitig auf die nichtgewählten Möglichkeiten verwiesen, wobei letztere die Umwelt des Systems bilden”). Man beachte dazu auch die Aussagen bei LUHMANN (1988a) S. 249 bezüglich des Verhältnisses von “Umwelt” und “System”: Die “Umwelt” werde als “systemrelativer” Sachverhalt erst durch das “System” konstruiert; d.h. erst durch die Vornahme einer Abgrenzung wird auch Nichtdazugehöriges erkenn-und beschreibbar.

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  8. Vgl. ULRICH (1993) S. 585 (“In science, Kant’s holistic concept of rationality has [paradoxically] led to he ideal type of the controlled laboratory experiment, in which the inseparability of problems from their environments can at least temporarily be suspended. (...) The systems idea has been tamed and has become ’systems science’ or, at best, ’soft systems thinking.’ The necessary breakthrough to the other,practically normative dimension of rationality has not yet been accomplished.” H.i.O.) and FLOOD/ULRICH (1990) S. 8.

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  9. FLOOD/IJLRICH (1990) S. 7f. Zur Unterscheidung von “Wissen” (als systematisierendem “Verstehen”) nd “Denken” (als kompensierende “Vernunft”) vgl. ULRICH (1983) S. 218, 229: “Fundamental for critical understanding of the systems idea is the Kantian principle of reason. The principle of reason in turn presupposes the distinction of knowing and thinking. Although we can never know the totality of all relevant conditions, we can and need to think it.” (H.i.O.).

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  10. l. z.B. SCHREYÖGG/STEINMANN (1985) S. 396ff., STEINMANN/SCHREYÖGG (1986) S. 747f.; explizit zur Planungsproblematik ULRICH (1984) S. 336.

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  11. Vgl. WEISS (1995) S. 41 (“Die Welt ist für jeden Beobachter nur insofern existent (Umwelt) als sie über Kognitionen (Unterscheidungen) Eingang in dessen Operationen findet. Das erfordert entsprechende Aktivitäten, aktive ‘Konstruktionen’.”).

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  12. Zum Konzept der “Selbstreferenz” bei LUHMANN siehe vor allem LUHMANN (1988a), insb. S. 57ff. und S. 593ff, LUHMANN (1984a)

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  13. Vgl. WEISS (1995) S. 40: “Auf der Ebene der Reflexion [als ein Grundbegriff der ‘Selbstreferenz’, d. Verf.] lassen sich dann durchaus systemtheoretische Überlegungen mit konstruktivistischen fruchtbar zusammenschließen und Präzisierungen vornehmen.” (H.v.V.).

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  14. LLKE (1987) S. 175.

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  15. Vgl. WEISS (1995) S. 17f. “Selbstreferenz” wird bei WEISS ebd. als “laufende Reproduktion über Selbstkonstitution” bezeichnet.

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  16. Vgl. LUHMANN (1988d) S. 14f: “Erkenntnis wird demnach durch Operationen des Beobachtens und des Aufzeichnens von Beobachtungen (Beschreiben) angefertigt. (...) Beobachten findet immer dann statt, wenn etwas unterschieden und, in Abhängigkeit von der Unterscheidung, bezeichnet wird.”

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  17. LUHMANN (1988e) S. 296. Vgl. ebd. S. 293: “Man kann natürlich von anderen Unterscheidungen ausgehen, etwa der von gut und böse oder neuerdings der von Mann und Frau. Aber wenn man von einer anderen Unterscheidung ausgeht, konstruiert man andere Gegenstände, spricht über andere Sachverhalte, eobachtet andere Phänomene.” Zum Bezug LUHMANNs auf die erkenntnistheoretische Position des “(Radikalen) Konstruktivismus” vgl. LUHMANN (1987) S. 311f.

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  18. Vgl. LUHMANN (1990b) S.11 (“Unterscheidungen verstehen sich nicht von selbst. Sie müssen gemacht werden. Das heißt auch: sie können gewählt werden. Man macht die eine oder andere Unterscheidung, um etwas bezeichnen zu können. Jede Bezeichnung setzt eine Unterscheidung voraus - auch dann, wenn das, wovon sie etwas unterscheidet, gänzlich unbestimmt bleibt.”), LUHMANN (1988c) S. 292 (“Für meine Zwecke genügte es, von einer Unterscheidung auszugehen, nämlich von der Unterscheidung von System und Umwelt (...) Danach befaßt sich die Systemtheorie nicht einfach mit Objekten, nämlich Systemen, im Unterschied zu anderen Objekten. Sie befaßt sich [auf einer Meta-Ebene, d. Verf.] mit der Welt, gesehen mit Hilfe einer spezifischen Differenz, nämlich der von System und Umwelt. Es wird also alles, was vorkommt, erfaßt; aber nur unter der Bedingung, daß man angibt, ob es jeweils System ist oder Umwelt.”).

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  19. Vgl. LUHMANN (1988e) S. 292f. (“Es handelt sich um eine Welttheorie, die nichts, was es gibt, ausläßt, ugleich aber um die Anwendung einer ganz bestimmten Unterscheidung (im Unterschied zu unendlich vielen anderen Unterscheidungen), die dazu zwingt, jeweils genau anzugeben, von welcher Systemreferenz man ausgeht und was, von einem bestimmten System aus gesehen, dessen Umwelt ist.”) und LUHMANN (1988a) S. 243 (H.i.O.: “Alles, was vorkommt [genauer gesagt: beobachtet wird; d. Verf.], ist immer zugleich zugehörig zu einem System (oder zu mehreren Systemen) und zugehörig zur Umwelt anderer Systeme.”).

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  20. LUHMANN (1988a) S. 244.

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  21. WILLKE (1987d) S. 250 (H.i.O.).

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  22. Siehe die zusammengefaßte Darstellung bei SCHULZ (1994) S. 155f.

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  23. LUHMANN (1988e) S. 296.

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  24. UHMANN (1992a) S. 122f. Zur Logik von George SPENCER BROWN siehe SPENCER BROWN (1979) oder SCHMIDT (1993) S. 105f.; vgl. LUHMANN (1988c) S. 296f., LUHMANN (1992a) S. 122ff. u. 130ff. und BAECKER (1993) S. 21f. Zu “Erleben”, “Beobachtung”, “Kognition” und “Unterscheidung” vgl. auch LUHMANN (1990b) S. I If. (“Wir wollen eine Operation, die etwas unterscheidet, um es zu bezeichnen, Beobachtung nennen. Ohne Unterscheidung sind Beobachtungen nicht möglich.”), LUHMANN (1988a) S. 245 (“Beobachten ist nichts weiter als das Handhaben einer Distinktion wie zum Beispiel System und Umwelt.”) und LUHMANN (1985) S. 404f. (H.i.O.: “Beobachtung erfordert zwingend die Voraussetzung eines Differenzschenws. Oft spricht man auch von Perspektiven oder von einer Dimension, in der beobachtet wird. Beispiel bieten die System/Umwelt-Differenz [etc.]”.).

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  25. Vgl. SCHMID/HAFERKAMP (1987) S. 12f.: “(...) von ‘Beobachtung’ insofern die Rede sein soll, als ein System dazu befähigt ist, die Einheit einer Operation zu nutzen, die eine Unterscheidung verwendet, um die eine oder andere Seite dieser Unterscheidung zu bezeichnen. Bei Anwendung dieser Operation auf sich selbst entsteht das Phänomen der ’Selbstbeobachtung’. Jede Beobachtung in diesem reflexiven Sinn muß indessen ihrerseits in Kommunikation eingespeist werden, um innerhalb eines sozialen [bzw. ’Kommunika-tions-’, d. Verf.] Systems operativ verwendbar zu sein; oder anders: Jedes soziale System beobachtet sich und seine Umwelt ausschließlich mittels Kommunikation [als Verschränkung von Handeln und Erleben, d. Verf.]. Beobachtungen psychischer Systeme sind innerhalb des sozialen Systems nicht operabel.”

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  26. Vgl. SCHMIDT (1991) S. 12 (“Als grundlegend für die Entwicklung einer konstruktivistischen Erkenntnistheorie haben sich dabei vor allem die Prozesse der Selbstreferenz (...) erwiesen”) und LUHMANN (1987) S. 311 (“Die Theorie autopoietischer Systeme führt zwingend zu erkenntnistheoretischen Positionen, die heute unter dem Titel ‘Konstruktivismus’ erörtert werden.” Eine interessante Differenzierung von “Autopoiese” (als Zusammenspiel von Selbstproduktion, -erhaltung und -beobachtung) und “Selbstreferenz” (als Beziehung einer Einheit zu sich selbst) bei TEUBNER (1987a) S. 424ff.

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  27. Siehe z.B. LUHMANN (1988a) S. 593ff. (“Selbstreferenz und Rationalität”).

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  28. Vgl. LUHMANN (1988a) S. 596f.

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  29. LUHMANN (1988a) S. 59. Vgl. ebd. S. 31f., S. 58 (“Der Begriff der Selbstreferenz bezeichnet die Einheit, die ein Element, ein Prozeß, ein System für sich selbst ist”), WEISS (1995) S. 17f., 22f. oder SCHIMANK (1987) S. 55 (“Selbstreferentialität bedeutet allgemein, daß ein System sich in seinem gesamten Erleben und Handeln stets primär auf sich selbst bezieht.”).

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  30. Vgl. LUHMANN (1988a) S. 58 (“Dabei wird der Begriff der Selbstreferenz (Reflexion, Reflexivität) von seinem klassischen Standort im menschlichen Bewußtsein oder im Subjekt gelöst und auf Gegenstandsbereiche, nämlich auf reale Systeme als Gegenstand der Wissenschaft, übertragen.”); verwertbarer auf S. 593f. (“Soziale Systeme sind zweifelsfrei selbstreferentielle Objekte”, aber eben “Objekte” in einer “Differenz von Subjekt und Objekt”; diese Sichtweise relativiert LUHMANN als “bedeutende Tradition”, die durch Nichtreduzierbarkeit des Sozialen auf individuelles Bewußtsein ergänzt werden müsse.) Siehe auch LUHMANN (1987) S. 309f., WEISS (1995) S. 27ff.

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  31. Vgl. LUHMANN (1988a) S. 596f. und 617f. ZERFASS/SCHERER (1995) S. 498 interpretieren “Reflexion” als “Beobachtung von Beobachtungen vom eigenen Standpunkt aus”. MATURANA/VARELA (1987) . 29 schreiben: “Die Reflexion ist ein Prozeß, in dem wir erkennen, wie wir erkennen, das heißt eine Handlung, bei der wir auf uns selbst zurückgreifen.”

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  32. Vgl. WILLKE (1987) S. 122 (“Zugleich gilt, daß der Beobachter als Mensch ein autopoietisches psychisches System ist und ihm deshalb eine unmittelbare und unvermittelte Beobachtung fremder Systeme nicht möglich ist. (...) Festzuhalten ist also, daß die beobachtungsleitenden und informationsproduzierenden Differenzen durch den Beobachter definiert werden, nicht durch den ‘Gegenstand’ - und dies bei sich beobachtenden, interagierenden oder gar kommunizierenden Systeme natürlich wechselseitig. ”) und KISS (1989) S. 102f (“Psychische Systeme sind selbstreferentielle Bewußtseinszusammenhänge” und “Sozialsysteme sind selbstreferentielle Kommunikationszusammenhänge”).

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  33. Vgl. WILLKE (1987) S. 121f. Dort beschreibt er das Verhältnis von “(Radikalem) Konstruktivismus” und “Systemtheorie” über das Phänomen der “Beobachtung”: “Die Logik der Beobachtung (...) ist nicht die Logik des beobachteten Phänomens, sondern die Logik des beobachtenden Systems und seiner kognitiven Struktur. (...) Der ‘Gegenstand’ der Beobachtung wird für den Beobachter dann zu einer beobachtbaren Einheit, wenn er ihn bezeichnen und beschreiben kann. (...) Aufgrund der beobachterabhängigen Rekonstruktion des Gegenstandes ist die Referenz der Beobachtung der Beobachter, also Selbstreferenz.” (H.i.O.).

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  34. ULRICH (1984) S. 327 (H.i.O.). BAECKER (1988) S. 331 schreibt dazu (H.i.O.): “Die Systemtheorie egreift jede Beschreibung [in Erleben und Kommunikation, d. Verf.] als das Produkt einer Interaktion zwischen zwei black boxes. Sowohl das beobachtende System als auch das beobachtete System sind black boxes und bleiben dies auch. Transparent wird nur die Beschreibung selbst, nicht der Beobachter und nicht der Gegenstand.” Und: “Der Beobachter unterscheidet ein System von anderen in seiner Umwelt. Anhand dieser Differenzen beobachtet er das Verhalten des Systems und unterstellt ihm verschiedene Differenzen, die dieses Verhalten zu beschreiben vermögen. Aus der Beobachtung der Differenzen, die in den Operationen des Systems gesetzt und verwendet werden, kann er dann die Selbstreferenz des Systems zu erschließen suchen, deren Beobachtung ihm weitere Kenntnisse über die kognitive Struktur und das Distinktionspotential des Systems zu geben vermag.”

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  35. Vgl. SCHMIDT (1993) S. 106: “Konstruktive Unterscheidungen bewähren sich nicht im direkten Vergleich mit der Umwelt. Vielmehr kontrolliert jedes beobachtende System seine Wirklichkeitsannahmen rekursiv durch Beobachtung seiner Beobachtungen auf ihre Anschließbarkeit und Konsistenz hin.” Auch WILLKE (1987e) S. 336f. hält reine “Selbstreferenz” für nicht ausreichend und fordert eine Ergänzung durch Kombination von “Selbst-” und “Fremdreferenz”.

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  36. Zur Verwendung dieser Metapher siehe MATURANA/VARELA (1987) S. 29f.

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  37. MAUL (1993) S. 723 bezeichnet in ähnlicher Interpretation “Strategie” als aus einer “rekursiven Abfolge von Wahrnehmungen, darauf bezogenen Handlungen und daraus resultierenden Reaktionen” bestehend.

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  38. Vgl. MAUL (1993) S. 722: “Es ist immer ein Beobachter, der entscheidet, was für ihn einen Unterschied macht und was nicht. Ein unterscheidungsloses, beobachterunabhängiges Wahrnehmen ist nach allen neuro-physiologischen Erkenntnissen nicht möglich. Insofern ist die ganze Wirklichkeit von dem Beobachter, der sie wahrnimmt, konstruiert oder ‘erfunden’,”

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  39. iehe die Kritik bei ZERFASS/SCHERER (1995) S. 497ff. und vgl. die Aussagen von SCHMIDT (1991) S. 31 (“Es gibt keine Gegenstände der Erkenntnis.”), 36ff. (“Die Kriterien zur Bewertung neuer Orientierungssysteme liegen dabei ausschließlich im kognitiven Bereich; (...) kann das Streben nach absoluter Wahrheit nicht mehr (...) als Legitimation wissenschaftlicher Tätigkeit dienen.”).

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  40. Vgl. LUHMANN (1971) S. 12: “Sinn ist eine bestimmte Strategie des selektiven Verhaltens unter der Bedingung hoher Komplexität. (...) Dabei ist bezeichnend, daß die Selektion einer spezifischen Sinnverwendung andere Möglichkeiten zwar vorläufig neutralisiert oder auch negiert, sie aber als Möglichkeiten nicht definitiv ausmerzt.”

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  41. Vgl. CROZIER/FRIEDBERG (1979) S. 143: “Ein kybernetisches System ist grundsätzlich ein gebundenes System. (...) Das System ist deshalb gebunden, weil es sich über ein Repertoire von Lösungen oder ‘Systemzuständen’, die gewissermaßen in der Regelungsvorrichtung selbst oder im Regelungsparameter gespeichert sind, hinaus weder anpassen noch entwickeln kann, und weil es letztlich nur durch diese Kontrolle oder diesen Regelungsparameter existiert.” Vgl. hierzu MALIK 1984) S. 44f. und insbesondere die Kritik am Feedback-Kontrollverständnis der klassischen Regelkreises z.B. bei SCHREYÖGG/STEINMANN (1985) S. 392f.

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  42. Vgl. WILLKE (1987) S. 18, CROZIER/FRIEDBERG (1979) S. 27 bzw. S. 170.

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  43. KNYPHAUSEN-AUFSESS (1995) S. 340. Ebd. S. 326f. verbindet er explizit das Komplexitätsproblem mit dem Beobachter dadurch, “daß Komplexität ein Beobachterphänomen ist. Der Beobachter hat nur eine beschränkte Komplexitätsverarbeitungskapazität und muß deshalb nach Wegen suchen, wie er trotzdem mit der Komplexität umgehen kann.”

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  44. LUHMANN (1971) S. 11 (H.i.O.).

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  45. “System/Umwelt-Differenz” muß allgemein als Synonym einer fundamentalen Unterscheidung und Abgrenzung zwischen einem Handlungszusammenhang als “System” und Nichtdazugehörigem als “Umwelt” gesehen werden. Durch solche Unterscheidungen und Abgrenzungen wird eine kognitiv-erlebnisleitende bzw.

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  46. MANN (1985) S. 428.

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  47. WILLKE (1987) S. 4f. Vgl. KISS (1986) S. 20f. (“Daraus resultiert die These, daß die Funktionsweise sozialer Systeme nur durch vorrangige Beachtung umweltbedingter Reduktionsleistungen von Komplexität zu erklären ist.”).

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  48. LUHMANN (1973) S. 175f.; vgl. ebd., STEINMANN/SCHREYÖGG (1990) S. 110 (H.i.O.: “Zwischen System und Umwelt besteht notwendigerweise immer ein Komplexitätsgefälle, die Grenze ist die Differenz. ie Systemleistung, der Nutzen der Systembildung, ist abstrakt gesprochen die Reduktion und nicht die Abbildung von Umweltkomplexität; durch Reduktion wird Orientierung in einer überwältigend komplexen Umwelt möglich.”).

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  49. Vgl. LUHMANN (1971) S. 10f., LUHMANN (1973) S. 175ff., LUHMANN (1988a) S. 35 und WILLKE (1987) S. 4f. Siehe auch die Aussagen zur Bedeutung dieses Punktes für “Management” bzw. “Steuerung” bei SCHREYÖGG (1984) S. 248f., SCHREYÖGG/STEINMANN (1985) S. 398, STEINMANN/ SCHREYÖGG (1986) S. 748 und STEINMANN/SCHREYÖGG (1990) S. 109f.

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  50. Vgl. LUHMANN (1975) S. 211: “Die Asymmetrie zwischen System und Umwelt läßt sich dann als Differenz zweier Komplexitätsverhältnisse, nämlich als Komplexitätsgefälle begreifen. Die Komplexität der Umwelt ist größer als die Komplexität des Systems. Sie umfaßt mehr Elemente mit schärferer Selektion dessen, was als Umwelt-des-Systems strukturell relevant ist. Diese Differenz der Komplexitätsverhältnisse ist das Grundproblem der Systemtheorie, das letzte Bezugsproblem aller funktionalen Analysen.” Siehe auch z.B. die kompakte Darstellung bei WEISS (1995) S. 19f.

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  51. Vgl. SCHMIDT (1994) S. 114, der beide Konzepte, den “Beobachter” (und damit den Radikalen Konstruktivismus) und die “Systemrelativität” (und damit die neuere Systemtheorie) zusammenführt im Verweis “darauf, daß Realität für Menschen stets und ‘unhintergehbar’ als kognostizierte Realität, d.h. als Erfahrungswirklichkeit oder Umwelt ’vorhanden’ ist. Diese Umwelt wird über Wahrnehmung, Sensomotorik, Kognition, Gedächtnis und Emotion, über kommunikatives und nicht-kommunikatives Handeln informationell (’sinnhaft’) von Menschen erzeugt und erhalten.”

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  52. RONGE (1991) S. 606. Vgl. LUHMANN (1992a) S. 130, der hier, wie in den meisten seiner Thesen, nicht zwischen “handlungsfähigem personalem System” (erlebend und handelnd) und “handlungsorientierendem sozialem System” (kognitiv bzw. kommunikativ) unterscheidet; wir müssen uns die Abgrenzung, daß nur in menschliches “Subjekt” bzw. ein “Akteur” beobachten bzw. unterscheiden kann, allenfalls orientiert über kommunikative Sinnvermittlung, implizit für alle Ausführungen LUHMANNs dazudenken.

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  53. Vgl. LUHMANN (1988a) S. 36f., 249 (“ ‘Die’ Umwelt ist nur ein Negativkorrelat des Systems.”) und KISS (1986) S. 20.

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  54. Vgl. WILLKE (1987) S. 39 (“Z.B. sind in komplexen Gesellschaften zwischen Individuum und Gesamtsystem mehrere intermediäre Instanzen ausgebildet. Familie, Gemeinde, Region, Land oder Gruppe, Verein, Verband, Partei etc. Auf ein fokales System wirken in aller Regel daher mehrere ‘Teilumwelten’ in Form anderer Systeme ein, die sehr unterschiedliche Bedeutung haben können.”).

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  55. Vgl. LUHMANN (1985) S. 428 (“Man muß (...) zunächst zwischen der Umwelt des Systems und Systemen in der Umwelt unterscheiden.” H.i.O.), LUHMANN (1988a) S. 37.

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  56. LUHMANN (1988a) S. 37.

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  57. KISS (1986) S. 20 über LUHMANNs Umweltbegriff. LUHMANN (1988a) S. 243 selbst: “Jede Änderung eines Systems ist Änderung der Umwelt anderer Systeme; jeder Komplexitätszuwachs an einer Stelle vergrößert die Komplexität der Umwelt für alle anderen Systeme.”

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  58. Vgl. BAECKER (1993) S. 21, der analoge Betrachtungen zum “Unternehmen” als soziales System und seiner “Unterscheidung” als Aufforderung, die befolgt und beobachtet werden kann, anstellt.

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  59. WILLKE (1987) S. 20f. JENSEN (1978) S. 118 definiert diesen Zusammenhang über die “doppelte Kontingenz der Interaktion” nach PARSONS: “Das angestrebte Ergebnis hängt nicht nur, wie bei isolierten Verhaltenseinheiten, kontingent von der erfolgreichen Wahrnehmung und Manipulierung der Umweltobjekte) durch die Handelnden ab, sondern es hängt auch von der Aktion oder Intervention eben jener Objekte im Verlauf des Handlungsgeschehens ab, weil die wichtigsten Objekte der Interaktion gleichfalls handelnde Aktoren sind.”

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  60. Vgl. WILLKE (1987) S. 41.

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  61. Vgl. WILLKE (1987) S. 40 (“Die Innenwelt [oder gleichbedeutend: innere Umwelt] umfaßt die Relationen des Systems mit seinen Mitgliedern. Diese müssen untereinander abgestimmt werden, weil sie durch unterschiedliche eigene Umweltbezüge - etwa außersystemische Rollenverpflichtungen - divergente Orientierungen entwickeln.”). Die Abstimmung zwischen “Außenwelt” und “Innenwelt” gilt als internes Problem “Integrationsproblem”). Nach RONGE (1991) S. 606 besteht die Mehrdimensionalität der Umwelt “a) aus anderen sozialen Systemen, b) aus ‘natürlichen’ Gegebenheiten, c) aus den Individuen, die die systemspezifischen sozialen Handlungen/Kommunikationen produzieren.” Dies entspricht etwa der “Außenwelt” anderer Akteure und sozialer (Neben-und Supra-)Systeme sowie der “Innenwelt” der Akteure und Subsysteme.

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  62. Vgl. JENSEN (1978) S. 122: “Durch das Konzept der ‘Interpenetration’ entstehen im Handlungssystem in den einander durchdringenden, ineinander verschränkten Subsystemen ’interne Außenwelten’ - nichts anderes sind die Persönlichkeitssysteme innerhalb der Sozialsysteme: Umwelt und doch zugleich Innenwelt.”

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  63. So beschreibt z.B. HAR11-ELDER (1984) S. 375f. “Sinn als Charakteristikum der Humanebene”.

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  64. Vgl. LUHMANN (1973) S. 14f., STEINMANN/SCHREYÖGG (1990) S. 114f.

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  65. WILLKE (1987) S. 37 (ebd.: “Gegenüber einer komplexen Umwelt müssen Sozialsysteme ihre Aufmerksamkeit , ihre Zeit und Energie auf das systemrelativ Sinnvolle begrenzen.” Vgl. STEINMANN/SCHREYÖGG (1990) S. 110.

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  66. LUHMANN (1988a) S. 52.

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  67. LUHMANN (1971) S. 12f., H.i.O. Vgl. LUHMANN (1988a) S. 265 (H.i.O.: “Die Besonderheit sozialer Systeme besteht darin, (...) daß die Differenz von Umwelt und System ausschließlich durch Sinngrenzen vermittelt wird.”), S. 96 (“Auch die Umwelt ist für sie [psychische und soziale Systeme] in der Form von Sinn gegeben, und die Grenzen zur Umwelt sind Sinngrenzen, verweisen also zugleich nach innen und nach außen. Sinn überhaupt und Sinngrenzen insbesondere garantieren dann den unaufhebbaren Zusammenhang von System und Umwelt”) und KISS (1986) S. 22 (“Die Abgrenzung zur Umwelt erfolgt nach Sinngrenzen - oder mit anderen Worten: Die Identität eines Systems läßt sich an einer - durch Verbindung am Sinn feststellbaren - Differenz zur Umwelt lokalisieren.”).

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  68. Vgl. WEISS (1995) S. 19f. Systeme “schaffen” ihre Grenzen nicht selbst, sondern systemische Sinngrenzen dienen den Akteuren zur Erlebensverarbeitung als “regulative Sinnschemata”, d.h. als kognitive oder kommunikative Strukturierungen.

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  69. Vgl. LUHMANN (1971a), GERHARDS ((1984) S. 24f. Auch KISS (1989) S. 90, 172 bezeichnet Sinn-Zusammenhänge als charakteristisches Merkmal des soziologischen Systembegriffes.

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  70. Vgl. LUHMANN (1973) S. 176 (Die “Reduktion der äußeren Weltkomplexität auf ein Format, das Erleben [Kognition, d. Verf.] und Handeln [Orientierung, d. Verf.] ermöglicht, wird bei allen menschlichen Systembildungen durch Sinn gesteuert. (...) Auch soziale Systeme sind Systeme, die Handlungen durch ihren Sinn (...) miteinander verbinden und gegen eine Umwelt anderer Möglichkeiten abgrenzen.”) und LUHMANN (1971) S. 12 (“Durch sinnhafte Identifikationen ist es möglich, eine im einzelnen unübersehbare Fülle von Verweisungen auf andere Erlebnismöglichkeiten zusammenzufassen und zusammenzuhalten, Einheit in der Fülle des Möglichen zu schaffen und sich von da aus dann selektiv an einzelnen Aspekten des Verweisungszusammenhanges zu orientieren.”).

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  71. KISS (1986) S. 10f., H.i.O. Vgl. LUHMANN (1981) S. 67ff., LUHMANN (1988a) S.93f. oder GERHARDS (1984) S. 24.

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  72. Vgl. LUHMANN (197la) S. 31ff. Dort definiert LUHMANN für diesen Kontext “Komplexität” als “daß es stets mehr Möglichkeiten des Erlebens und Handelns gibt, als aktualisiert werden können” und “Kontingenz” als “daß die im Horizont aktuellen Erlebens angezeigten Möglichkeiten weiteren Erlebens und Handelns nur Möglichkeiten sind, daher auch anders ausfallen können, als erwartet” (ebd. S. 32). Vgl. LUHMANN (1988a) S. 92ff., KISS (1986) S. 10f. und KISS (1989) S. 172f.

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  73. KISS (1989) S. 168

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  74. Vgl. WILLKE (1989) S. 44: “psychische Systeme verarbeiten den Sinn in Form von Gedanken und Vorstellungen; soziale Systeme dagegen prozessieren (...) Sinn in Form sprachlich-symbolisch vermittelter Kommunikation”. Zum Verhältnis von “Handlung”, “Beobachtung” und “Sinn” siehe auch WEISS (1995) S. 31f. (Handlung als “Beschreibungsstruktur”, als “Sinnzumutung” an andere Aktoren): “Dabei [in der Beobachtung eines Handelnden] werden je nach Perspektive unterschiedliche Rationalitäten, also ZweckMittel-Schemata zugrundegelegt, die dem jeweils beobachteten Handeln einen unterschiedlichen Sinn geben. (...) Überall da, wo man eine Vielheit von Beobachtern bzw. Auffassungsperspektiven unterstellen kann, wird man zur Erklärung des Systemhandelns mit einer an der individuellen Handlung eines Aktors ansetzenden Handlungstheorie Schwierigkeiten bekommen.”

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  75. WILLKE (1987) S. 36. Vgl. GERHARDS (1984) S. 24: “Sinn und System stehen offensichtlich in einem wechselseitigen Bedingungsverhältnis.”

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  76. Vgl. KISS (1989) S. 84f.

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  77. WILLKE (1987) S. 37f. (H.i.O.).

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  78. Vgl. WILLKE (1987) S. 30: “(...) im Anschluß an Max Weber [kann] die gemeinsame sinnhafte Orientierung wechselseitig verstehbaren Handelns als Grundbedingung eines systemischen Zusammenhanges von nteraktionen betrachtet werden. Nimmt man im Anschluß an Luhmann hinzu, daß Sinn eine selektive Beziehung zwischen System und Umwelt beinhaltet, dann bezeichnet Sinn in allgemeiner Weise die Ordnungsform sozialen Handelns: intersubjektiv geteilter Sinn grenzt systemspezifisch ab, was als sinnvoll und was als sinnlos zu gelten hat. (...) Für abgegrenzte, mehr oder weniger umfassende Sinnzusammenhänge aben Psychologie, Sozialpsychologie und Soziologie eine Reihe von Konzepten entwickelt, vor allem: kognitive Struktur, Image, Rolle, Norm, Wert,Ideologie, Weltbild oder symbolische Codes wie Sprache, echt,Moral, Wahrheit oder Geld, die sowohl bestimmte Handlungszusammenhänge strukturieren als auch Interaktionsprozesse steuern und dadurch zwischen die Vielfalt der Umweltereignissen und dem kontext-oder systemspezifisch Relevanten strukturelle und prozessuale Filter errichten”. (H.v.V.).

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  79. Vgl. z.B. SCHNEIDER (1975), S. 91ff. (“Pragmatische Wende”), LORENZEN (1989) S. 31f. (“Sprachkritische Wende”), APEL 1982) S. 12ff. (“Transzendentalphilosophie” und “transzendentale Sprachpragmatik”), insbes. S. 17 (“transzendentale Reflexionsphilosophie”, “postulierte Interpretationsgemeinschaft”), HABERMAS (1982) S. 174ff. (“Univeralpragmatik”) oder KISS (1989) S. 148ff. (“Kommunikation als intersubjektive Verständigung”).

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  80. Vgl. KISS (1989) S. 158, I75ff.

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  81. Vgl. SINGER (1976) S. 145: “Systembildung ist Sinnselektion; die prinzipiell unendlich komplexe Umwelt wird im System auf eine überschaubare Zahl von Möglichkeiten gebracht (Umweltkomplexität wird reduziert) und in Erwartungszusammenhängen verfestigt, die für die Identität des Systems konstitutiv sind.”), KISS (1986) S. 19, KISS (1989) S. 98 und GERHARDS (1984) S. 25.

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  82. Vgl. STEINMANN/SCHREYÖGG (1990) S. 111: “Die Reduktion von Komplexität setzt ein hinreichendes Maß an Differenziertheit bezüglich des Problemfassungsvermögens voraus; die Relationen der Umwelt müssen durch das System mit weniger Relationen vereinfachend, aber dennoch effektiv rekonstruierbar sein; so paradox es klingen mag, aber Komplexität ist nur durch Komplexität (wenn auch geringerer Ordnung) reduzierbar.” Vgl. MAUL (1993) S. 729 (unter Verweis auf ASHBY’s “Gesetz der erforderlichen Varietät”): “Nach Erkenntnissen der neueren Systemtheorie kann die Kontinuität und der Erfolg eines Unternehmens dadurch sichergestellt werden, daß es seine interne Komplexität mit seiner Umwelt in Einklang bringen kann.”

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  83. STEINMANN/SCHREYÖGG (1990) S. 112 (H.i.O.): “Eine der zentralsten Strukturierungsformen ist die Bildung von speziell eingegrenzten Bereichen, d.h. von Subsystemen (Systemdifferenzierung). Die Bildung von Subsystemen bedeutet für die Gesamtsystemsteuerung eine sehr starke Entlastung; sie kann die Subsysteme als eigenständige Leistungseinheiten betrachten, deren Funktionsabläufe sie nicht vollständig kennen und mitplanen muß.” Das bedeutet nichts anderes als genuine “Komplexitätsreduktion durch Systembildung”. Vgl. LUHMANN (1973) S. 270f.

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  84. Neben dem Begriff der “Systemdifferenzierung” erscheint auch oft der Begriff der “funktionalen Differenzierung”, z.B. bei SCHIMANK (1988) oder WILLKE (1987). Nach LUHMANN (1988a) S. 261 ist die “funktionale Differenzierung” nur ein Teilbereich möglicher interner Differenzierungsformen: “so vor allem die Differenzierung in gleiche Einheiten (Segmentierung), die Differenzierung Zentrum/Peripherie, die Differenzierung konform/abweichend (offiziell/inoffiziell, formal/informal), die hierarchische Differenzierung und die funktionale Differenzierung.” Auch WILLKE (1987) S. 12f. grenzt ähnlich ab: “Funktionale Differenzierung heißt, daß das Ganze nicht mehr aus einer Vielzahl gleicher oder ähnlicher Einheiten wie Familien, Clans oder Gruppen (segmentäre Differenzierung) besteht, sondern aus einer Vielzahl unterschiedlicher, spezialisierter Teile, die voneinander abhängen (biologisches Beispiel: der menschliche Organismus).” (H.i.O.). Damit gelten vor allem “Zuordnung”, “Spezialisierung” und “Interdependenz” als wesentliche Kennzeichen der “funktionalen Differenzierung”, die sich insoweit im wesentlichen mit einer notwendigen Beschreibung der “Systemdifferenzierung” deckt.

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  85. Vgl. WILLKE (1987d) S. 251f. (“Systemdifferenzierung” ist “als Wiederholung der Differenz von System und Umwelt innerhalb von Systemen zu begreifen”; das bedeute “den Aufbau und die Regulierung interner Systemkomplexität in eine direkte Abhängigkeit bringen zu können mit Besonderheiten in der Struktur der Umweltkomplexität.”), LUHMANN (1988a) S. 37f. (“Systemdifferenzierung ist nichts weiter als die Wiederholung der Systembildung in Systemen. Innerhalb von Systemen kann es zur Ausbildung weiterer System/Umwelt-Differenzen kommen. (...) Die System/Umwelt-Differenz wird also redupliziert, das Gesamtsystem multipliziert sich selbst als Vielheit interner System/Umwelt-Differenzen.”

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  86. Vgl. KNYPHAUSEN-AUFSESS (1995) S. 333ff. (“Reduktion oder Produktion von Komplexität?”). WILLKE (1987) S. 17 konkretisiert den Begriff “komplexes System”: “Nur wenn das System vielfältige und interdependente Handlungs-und Entscheidungsmöglichkeiten gegenüber den wahrgenommenen Umweltbedingungen hat, wollen wir von einem komplexen System sprechen.” Auf. S. 27 begründet er “funktionale Binnendifferenzierung” als notwendig zur Konstruktion hinreichend komplexer “Umweltmodelle”: “In dem Masse[sic!1 als psychische und soziale Systeme komplex sind, d.h. aufgrund funktionaler Binnendifferenzierung und der Fähigkeit zum Aufbau innerer Modelle der Außenwelt (...) eine Eigenkomplexität entwickeln, sind sie in der Lage, die aus der Umwelt selegierten Daten mit systemeigenen Daten, Beziehungen und Möglichkeiten anzureichern, neu zu verknüpfen, kurz: aufzubereiten.”

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  87. LUHMANN (1988a) S. 50 (H.i.O.).

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  88. Vgl. LUHMANN (1975) S. 198, SCHREYÖGG (1984) S. 250f., WILLKE (1987d) S. 264.

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  89. Vgl. LUHMANN (1988a) S. 264f., SCHREYÖGG/STEINMANN (1985) S. 399: “Ein der grundlegenden Einsichten der Systemtheorie besteht darin, daß zur Bewältigung von Umweltambiguität im System selbst ein gewisses Maß an Binnenkomlexität gebildet werden muß, d.h. es werden spezialisierte [und teilautonome] Subsysteme herausgebildet, die je spezifische Probleme der Umwelt lokalisieren und bearbeiten.”

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  90. STEINMANN/SCHREYÖGG (1990) S. 113, H.i.O. Vgl. LUHMANN (1964) S. 73: “Differenzierte Systeme sind leistungsfähiger als undifferenzierte Systeme.” und die Begründung der These ebd. auf S. 76: “Untersysteme können die Invarianz ihrer eigenen Grenzen im Gesamtsystem garantieren. Gewisse Zustände, Handlungsreihen, Geschehensverläufe werden durch sie gewährleistet und andere ausgeschlossen, ohne daß die übrigen Systemmitglieder sich darum kümmern müssten. Jedes Teilsystem kann einer besonderen Teilaufgabe nachgehen und dabei, ohne sich ihr exklusiv und rücksichtslos zu widmen, doch in hohem Maße indifferent bleiben gegen das, was andere tun. Es wird von einer umfassenden Verpflichtung auf alles, was im System geschieht, entlastet und steht nur noch in spezifischen Rollenbeziehungen mit begrenzten Rücksichtnahmen auf andere. So bildet es ein Zentrum für eigene Leistung dadurch, daß es andere Vorgänge im System als Umwelt betrachten kann, an welcher es sich selektiv und anpassend orientiert.”

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  91. Vgl. WILLKE (1987d) S. 268: “Von Identität läßt sich demnach sprechen, wenn ein System seine Operationen unter selbstdefinierte und kontrollierte Kriterien der Selektivität bringt.” Die Kriterien der “Identität” würden nicht extern determiniert, sondern folgten aus “der Eigengesetzlichkeit einer hyperzyklischen Geschlossenheit der Operationsweise des Systems”.

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  92. WILLKE (1987) S. 129 (H.i.O.).

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  93. Vgl. ULRICH (1983) S. 215f., 222f., FLOOD/ULRICH (1990) S. 7ff., ULRICH (1993) S. 583f.

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  94. Vgl. FLOOD/ULRICH (1990) S. B.

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  95. In diesem Zusammenhang spricht ULRICH (1984) S. 327 von “pragmatistischer Wende” und “kritisch-normativ”, von “praktischer Vernunft” als “konvergierenden Wertmaßstäben” und “Verallgemeinerungsfähigkeit” sowie von “argumentativer Verständigung” und “Begründung” (ebd. S. 329f.).

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  96. Vgl. ULRICH (1984) S. 333ff., ULRICH (1993) S. 594ff.

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  97. FLOOD/ULRICH (1990) S. 18. Hinweise findet sich auch bei ULRICH (1984) S. 327, über den “eigenen Standpunkt” als “unser blinder Fleck” und über “grundlegende Einsichten in die Natur ‘wissenschaftlicher’ Aussagen: ”Die Bedeutung von Aussagen kann letztlich nur durch Bezugnahme auf (gedachtes [bzw. rekonstruiertes, d. Verf.] ) menschliches Handeln und Erleben erfasst werden“, H.i.O.

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  98. ULRICH (1984) S. 334.

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  99. ULRICH (1993) S. 591 (H.i.O.).

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  100. Vgl. ULRICH (1983) S. 215f.

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  101. Vgl. FLOOD/ULRICH (1990) S. 18: “Since we have no direct acess to reality, we cannot know reality in all its pristine clarity; all reality is real to us only through our minds and all knowledge that we can have is perspective-bound and therefore selective. It is dependent on our world views, values, interests and so on.”

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  102. Vgl. ULRICH (1983) S. 216.

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  103. Beide Zitate ULRICH (1983) S. 217f.

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  104. Vgl. ULRICH (1983) S. 218: “Reason needs some ultimate standard to assess critically the meaning and validity of the empirical concepts (maps) of understanding. (...) in order to reflect on the partiality and deceptiveness of our knowledge, we must ask in what way it is conditioned by conditions we do not know. Since we never know the totality of all conditions, such reflection is absolutely unavoidable from a critical point of view;” (H.i.O.).

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  105. Vgl. ULRICH (1983) S. 220 (“The principle of reason, then, must be understood as a critical one. (...) a regulative rather than a constitutive principle, ‘regulative’ meaning that it serves as a rule for critical reflection (...) Reason can ’complete’ the fragmentary knowledge of the understanding only in the critical sense of making us conceive of the totality of conditions that such knowledge must presuppose. In this way reason (...) helps us ‘realize’ the inevitable lack of totality in the knowledge of understanding”; H.i.O.).

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  106. I11 Vgl. ULRICH (1983) S. 222ff., insb. S. 229: “Whenever we refer to a certain section of the real world as a (problem-relevant) ’system’, we thereby imply the unknown totality of conditions behind the phenomenal reality that can become an object of our maps and designs.” (H.i.O.).

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  107. Vgl. ULRICH (1983) S. 223: So verstehe “scientific” ein System als Satz von Variablen, die in einem bestimmten Kontext durch Instrumentalhandeln kontrolliert werden können; unter “systems science” rechnet ULRICH auch die funktionalistischen Ansätze. Ebd. S. 226 kritisiert er, “systems science” thematisiere mehr formale Modellierungskriterien als den normativen Gehalt der Abgrenzung und Auswahl.

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  108. RICH (1983) S. 224 (H.i.O.).

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  109. Vgl. ULRICH (1983) S. 230: “In other words, it is because a lack of comprehensiveness is ’normal’ that we need to understand the systems idea as a ’norm’ that can give us critical distance to the normal.” (H.i.O.).

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  110. ULRICH (1983) S. 224f. (H.i.O.).

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  111. Vgl. ULRICH (1983) S. 225: “The anti-holistic argument mistakenly assumes that the systems idea causes the difficulty of which it reminds us, the inevitable lack of comprehensiveness in our maps or designs. It seems to me that such an argument is no more intelligent than accusing the messenger who brings the bad news of having caused it. Killing the messenger, or rejecting the critical message of the systems idea, does not make our maps or designs any more objective helpful, but only deceptive.” (H.i.O.).

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  112. Vgl. FLOOD/ULRICH (1990) S. 8: “(...) by systems rationality we mean an ideal that may orient applied inquiry toward a critically rational social practice in the face of incomplete knowledge and understanding.” (H.i.O.).

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  113. ULRICH (1984) S. 329 (H.i.O.).

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  114. Vgl. ULRICH (1984) S. 335 (“Begründungsabbrüche können und müssen als Abgrenzungsurteile verstanden werden, mittels derer der zu berücksichtigende Anwendungszusammenhang für praktische Zwecke abgegrenzt wird.”).

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  115. Vgl. ULRICH (1984) S. 337: “das ’monologische’ Durchdenken von Anwendungszusammenhängen durch die Beteiligten einerseits, die Betroffenen andererseits bedarf zwar der Ergänzung durch eine ‘dialogische’ Konzeption der rationalen Planung (...), ist aber doch grundlegend.” (H.i.O.).

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  116. ULRICH (1983) S. 225, H.i.O.

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  117. ULRICH (1983) S. 226.

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  118. Vgl. ULRICH (1983) S. 226: “It is not the reality ‘out there’ (...) that determines the boundary between the system and the environment, but rather the inquirer’s standpoint, the purpose of his mapping effort, his personal preconception of the reality to be mapped and the values he associates with it. To paraphrase Kant, the inquirer determines the system boundaries ’according to his own plan’.”

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  119. Vgl. dazu ULRICH (1984) S. 329ff. (Kap. “Der praktisch-philosophische Begriindungsversuch/Modelle des praktischen Diskurses”).

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  120. Vgl. ULRICH (1983) S. 226f (“The planner can thus only aim at a critical solution to the problem of boun dary judgements, i,e., it is his responsibility to secure the transparency of the boundary judgements on which he relies and to trace their possible normative consquences; at the same time, he depends on some kind of practical discourse with those affected to secure the social rationality (i.e. above all, the moral and democratic legitimacy) of his maps and designs.” H.i.O.).

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  121. Vgl. ULRICH (1984) S. 326f.

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  122. Vgl. ULRICH (1984) S. 327: “Als kritisch-normativ kann eine wissenschaftliche Disziplin bezeichnet werden, die den Standpunkt, von dem aus sie ihre Aussagen überprüft und begründet, auf seinen normativen Gehalt hin mit überprüft und transparent macht, anstatt ihn als objektiv misszuverstehen oder doch so darzustellen. (...) Der eigene Standpunkt ist unser blinder Fleck, den wir nur erkennen können, indem wir uns bewusst in kritische Distanz zu ihm begeben. Doch ändert dies nichts an der Tatsache, dass jede angewandt-wissenschaftliche Aussage einen Standpunkt voraussetzt, dessen normative Voraussetzungen und Folgen für den Anwender ebenso wie für den Betroffenen durchschaubar sein müssen.” (H.i.O.).

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  123. Vgl. ULRICH (1984) S. 328f.: “An der Frage, wie selbstkritisch angewandte Disziplinen mit dem theoretischen und praktischen Begründungsdefizit ihrer Aussagen umgehen, entscheidet sich ihre Wissenschaftlichkeit. (...) Will sie [angewandte Wissenschaft] mehr als bloße Ideologie sein, d.h. ihre handlungsorientierende Funktion für die Praxis nicht einfach dogmatisch oder gar zynisch begründen, so muss sie sich dem Problem der praktischen Vernunft stellen.” (H.i.O.). Zum Problem von “Werturteil” und “Rationalität” im Spannungsfeld von “Radikalem Konstruktivismus” und “Kritischem Rationalismus” siehe ABEL (1978) S. 162f. (die Forderung einer “intersubjektiven Überprüfung von Geltungsansprüchen”); zu “Wissenschaft und Werturteil” am Beispiele der Betriebswirtschaftslehre vgl. BRAUN (1978), insbes. S. 193 u. 199f.

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  124. ULRICH (1984) S. 329 unter Verweis auf KANTs “kategorischen Imperativ”. Vgl. ebd. S. 329f.; man vergleiche den Verantwortungsbegriff bei ULRICH mit dem Verantwortungsbegriff bei PROBST (1986), der Verantwortung über die subjektive wie intersubjektive Konstruktion von Wirklichkeiten (Konstruktivismus) und deren Bedeutung für die Handlungsorientierung einführt.

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  125. Vgl. ULRICH (1984) S. 330f.

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  126. Vgl. ABEL (1978) S. 163ff., LORENZEN (1974) S. 36ff., APEL (1973) S. 358ff. u. HABERMAS (1971) S. 101ff.

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  127. Vgl. BRAUN (1978) S. 196ff., STEINMANN/LÖHR (1994) S. 78f.

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  128. Vgl. STEINMANN/LÖHR (1994) S. 79; der normative Aspekt von Diskursmodellen wird dort als “formaler” Aspekt der “Normierung des Dialogs selber” beschrieben.

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  129. ULRICH (1984) S. 332 (H.i.O.). Vgl. in diesem Zusammenhang das “Münchhausen-Trilemmâ” bei ABEL (1978) S. 166f. in Anlehnung an ALBERT, das bei Begründungsprogrammen letztlich nur die Wahl sieht zwischen “infinitem Regreß”, “logischem Zirkel” oder“ Abbruch des Verfahrens an einem bestimmten (willkürlichen) Punkt”.

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  130. ULRICH (1984) S. 340.

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  131. Vgl. ULRICH (1984) S. 334f., 337ff. (“Apriori-Konzepte der praktischen Vernunft”)und 341ff. (“der polemische Gebrauch von Abgrenzungsurteilen”).

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  132. Vgl. ULRICH (1993) S. 592 (H.i.O.): “As the context of application I designate that section of the natural (ecological) and societal world, which is to be considered as relevant when it comes to justifying a design’s or a proposition’s normative content, i.e. the value judgements flowing into it and the life-practical consequences it may have for those affected by its implementation”.

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  133. ULRICH (1984) S. 335f. Vgl. ebd. S. 335ff. and ULRICH (1993) S. 594, unter explizitem Bezug auf “Systemtheorie” and “kritisch-normatives Systemdenken”: “From a systems-theoretical viewpoint, any deficit of justification can, on principle, be equated with an insufficiently delimited context; for if we are willing to andel some relevant aspects as part of the application context but then, nevertheless, consider it insufficiently in our analysis or argumentation, we have in fact added it to the problem environment. Apart from such normal deficits of justification within a chain of argumentation (...) every chain of argumentation begins and ends with justification break-offs. Systems theoretically speaking, this rather trivial observation translates into a much more helpful formula: Any deficit of justification implies a boundary judgement with respect to the relevant context of application, and vice versa.” (H.i.O.).

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  134. ULRICH (1984) S. 336.

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  135. Vgl. ULRICH (1984) S. 336: “Das Wissen über mögliche Wirkungen praktischen Handelns kann nie als vollständig und gesichert werden. (...) Das daraus entstehende theoretische Begründungsdefizit wird in der Praxis durch Werturteile ’übersprungen’ (...) kann keine Planung in der Praxis allen faktisch oder potentiell Betroffenen gleichermassen dienen und alle Wirkungen gleichermassen optimieren. Diese unvermeidliche Selektivität in der Planung wurzelt wiederum in (expliziten oder impliziten) Abgrenzungsurteilen, welche aus dem ‘ganzen Anwendungszusammenhang’ einzelne Sektoren herausgreifen und im Vergleich zu andern bevorzugt behandeln.” (H.i.O.). Und ebd. S. 337: “Das ’Problem definieren’ heißt dann in erster Linie, jenen Realitätsausschnitt gedanklich abzugrenzen, der Planungsobjekt sein soll. Indem wir dieses Planungsobjekt als System bezeichnen, erinnern wir uns jederzeit daran, dass am Anfang aller Planung ein normativer Entscheid über die gedanklichen Systemgrenzen liegt, welche das zu gestaltende bzw. zu verbessernde soziale System von seiner Umwelt in vieler Hinsicht abgrenzen. Das ’Problem lösen’ schließlich bedeutet, das definitorisch gestaltete System so neu zu gestalten, dass es einen erwünschten Zielzustand erreichen kann bzw. bestimmte Leistungen (...) erbringen wird (...) Dass solche Systemgestaltung neben Wissen auch Wertungen voraussetzt, ist offensichtlich (...) Kein Experte kann alle Abgrenzungsurteile,die er bei der Anwendung seiner Expertise voraussetzen muss, durch seine Expertise zureichend begründen. Expertise schützt nicht vor Werturteilen, sondern setzt sie voraus!” (H.i.O.).

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  136. Einen expliziten Zusammenhang von “Macht”, “Verantwortung” und “Ethik” auf der Ebene des Akteurs (“Spielmacher”) stellen z.B. HOHLKNICHER (1987) S. 83f. (“Zur Ethik (...) zählt auch der verantwortungsvolle Umgang mit Macht.”) mit ihrem “Spielmacher”-Ansatz her. Vgl. REICHART (1989) S. 393f.

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  137. STEINMANN/LÖHR (1989) S. 5.

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  138. Vgl. ULRICH (1990) S. 210.

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  139. APEL (1990) S. 121 (H.i.O.). Vgl. z.B. STEINMANN/LÖHR (1994) S. 94, 97f., STEINMANN/ZERFASS (1993) Sp. 1114 (“Der Freiheit korrespondiert nämlich eine Verantwortung (...)”).

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  140. Vgl. z.B. APEL (1990) 122f. (“Diskursethik als Verantwortungsethik”).

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  141. DYLLIK (1989) S. 191.

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  142. Zur Differenzierung von “Ethik” und “Moral” siehe STEINMANN/LÖHR (1989) S. 5f. STEINMANN/ LÖHR (1994) S.8ff., DYLLIK (1989) S. 186ff. oder STEINVORTH (1991).

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  143. APEL (1990) S. 123. Vgl. DYLLIK (1989) S. 192, der “Moral” als “doppeldeutig” bezeichnet: einerseits in einer Gemeinschaft anerkannte “Handlungsmuster und Verhaltensgrundsätze”, andererseits (“Sittlichkeit”) als uneingeschränkte “Verbindlichkeit” des menschlichen Verhaltens zur Umwelt (Mitmenschen, Natur) und sich selbst (Reflexion).

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  144. Siehe dazu z.B. STEINMANN (1973), STEINMANN (1985), STEINMANN/GERUM (1985) S. 238ff. oder STEINMANN/SCHREYÖGG (1990) S. 93f.; vgl. auch DYLLIK (1989) S. 86ff.

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  145. Vgl. z.B. STEINMANN/LÖHR (1993).

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  146. Vgl. z.B. ULRICH (1990).

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  147. STEINMANN/GERUM (1985) S. 238.

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  148. Vgl. STEINMANN (1985) S. 223.

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  149. STEINMANN/LÖHR (1989) S. 12.

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  150. Vgl. STEINMANN (1973) S. 470 (“pseudo-normative Leerformel”), S. 488ff. (“Infragestellung der Grundlagen des marktwirtschaftlich-kapitalistischen Wirtschaftssystems” durch “Eingeständnis unkontrollierter Macht”, “Aufhebung der Trennung von Staat und Gesellschaft” und “Kompromiß statt Interessenausgleich”), STEINMANN (1985) S. 225 (“individualistischen Ansatz”), STEINMANN/ SCHREYÖGG (1990) S. 93ff. und DYLLIK (1989) S. 108f.

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  151. DYLLIK (1989) S. 87. Man vergleiche diese Bezüge mit einer Formulierung von Unternehmensethik unter Berücksichtigung öffentlichen Interesses bei STEINMANN/LÖHR (1993) S. 4 bzw. bei STEINMANN/ SCHREYÖGG (1990) S. 96.

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  152. STEINMANN/GERUM (1985) S. 238 bezeichnen dies als Postulat einer “berufliche Aufgabe der Unternehmensführung”, “Kunden, Mitarbeitern, Geldgebern und der Gesellschaft zu dienen”.

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  153. Vgl. STEINMANN (1973) S. 467f., eine ausführliche Darstellung bei STEINMANN/SCHREYÖGG (1990) S. 94. Der Begriff der “Bezugsgruppen” der Unternehmung geht zurück auf den “Stakeholder”-Ansatz von FREEMAN; “stakeholder” sind “Interessenträger” (Gruppen oder Individuen), die aktiven Einfluß auf Entscheidungen der Unternehmung nehmen (“Handeln”) oder passiv von Entscheidungen betroffen sind (“Erleben”) und deshalb bei der Wahrnehmung von Managementaufgaben als potentiell relevant berücksichtigt werden müssen (vgl. STEINMANN/SCHREYÖGG (1990) S. 65f.).

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  154. Vgl. DYLLIK (1989) S. 91.

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  155. Vgl. DYLLIK (1989) S. 114. Ein für die Reflexionsthematik sehr interessanter und dem Verantwortungskonzept ähnlicher Gedankengang der inhaltlichen Kompensation bietet sich in STEINVORTHs Konzeption zweier materialer, d.h. inhaltlich bestimmter und trotzdem allgemeingültiger Moralprinzipien, dem “Verletzungsverbot” und dem “Hilfegebot” zur Einordnung und Rechtfertigung außenwirksamen Handelns (vgl. STEINVORTH (1991) S. 4). Beide sind hier aber inhaltlich nicht wesentlich hilfreich.

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  156. Vgl. die Forderung “systematischer Rückbindung der Privatautonomie an die öffentliche Sache (res publica)” bei STEINMANN/LÖHR (1995) S. 143f. (“Deshalb besteht der verantwortungsvolle Gebrauch der unternehmerischen Freiheit im Grundsatz darin, bei jeder Entscheidung nochmals eine Reflexion auf das öffentliche Interesse mit vorzunehmen.”; H.i.O.)

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  157. STEINMANN/SCHREYÖGG (1990) S. 93 (H.i.O.).

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  158. Vgl. STEINMANN/SCHREYÖGG (1990) S. 92ff. (“Unternehmensethik ist letztlich die dialogische Wendung einer Vorläuferidee”). Zum Begriff des “republikanischen Konzeptes” siehe STEINMANN/ LÖHR (1993) S. 4, STEINMANN/LÖHR (1994) S. 121 und STEINMANN/SCHREYÖGG (1990) S. 96.

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  159. Siehe zum Thema “Unternehmensethik” STEINMANN/LÖHR (1987), (1988), (1989) S. 10ff. (“Ein Begriff von Unternehmensethik”), LÖHR (1991), STEINMANN/LÖHR (1993), STEINMANN/ZERFASS (1993), STEINMANN/LÖHR (1994) und (1995).

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  160. Zur Unterscheidung “formaler” bzw. “Verfahrensethik” von anderen “Ethik”-Kategorien vgl. DYLLIK (1989) S. 212ff.

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  161. Vgl. STEINMANN/LÖHR (1989) S. 5f.

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  162. STEINMANN/LÖHR (1995) S. 144, vgl. STEINMANN/ZERFASS (1993) Sp.1113 (jeweils unter Verweis auf LORENZEN).

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  163. Vgl. STEINMANN/LÖHR (1994) S. 97ff., STEINMANN/SCHREYÖGG (1990) S. 85.

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  164. Vgl. z.B. STEINMANN/LÖHR (1988) S. 314.

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  165. Vgl. z.B. STEINMANN/LÖHR (1987) S. 5f., STEINMANN/LÖHR (1988) S. 299, STEINMANN/ LÖHR (1989) S. 4, LÖHR (1991) S. 9ff.

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  166. Vgl. STEINMANN/LÖHR (1989) S. 7ff., (1994) S. 104ff., STEINMANN/ZERFASS (1993) Sp. 1113ff.

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  167. Vgl. STEINMANN/LÖHR (1988) S. 314 (ebd.: “darüberhinaus wird unterstellt, daß eine Dezentralisierung des ökonomischen Systems mit eigenverantwortlicher Steuerung der Unternehmung gegenüber einer Zentralverwaltungswirtschaft vorzuziehen ist”), STEINMANN/GERUM (1985) S. 243, STEINMANN/LÖHR (1993) S. 5f.

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  168. Siehe STEINMANN/LÖHR (1994) S. 122, STEINMANN/LÖHR (1995) S. 158.

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  169. STEINMANN/SCHREYÖGG (1990)S. 95; Dies wird von ULRICH (1990) S. 181f. als “Korrektive Wirtschaftsethik” bzw. “als Korrektiv des Ökonomieversagens” bezeichnet, die systemische “Sachrationalität” situativ durch ethisch-politische “Gegenrationalität” zu korrigieren suche.

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  170. Vgl. STEINMANN/LÖHR (1987) S. 1, (1994) S. 7.

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  171. STEINMANN/LÖHR (1989) S. 10; vgl. STEINMANN/LÖHR (1994) S. 106, STEINMANN/ZERFASS (1993) Sp. 1117.

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  172. Vgl. STEINMANN/LÖHR (1994) S. 106: “Die Unternehmensethik zielt auf die Entwicklung konsensfähiger Strategien des Unternehmens ab.”

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  173. l. z.B. STEINMANN/LÖHR (1988) S. 311, STEINMANN/LÖHR (1989) S.5

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  174. Vgl. zu “transzendentale Sprachpragmatik zur Frage ethischer Normierung” z.B. APEL (1982) S. 11f. (“Man wird (...) nicht mehr (...) davon ausgehen können, daß die transzendentale Reflexion auf die Erkenntnisbedingungen - sei es auf die Bedingungen der Naturerkenntnis, sei es auf die Bedingungen der Spacherkenntnis - gleichsam hinter die Sprache zurückgehen könnte. Genauer gesagt: man wird davon ausgehen müssen, daß die transzendentale Frage in zweifacher Weise auf Sprache zurückführt: erstens, indem sie die sprachlich-kommunikativen Bedingungen intersubjektiv gültiger empirischer Erkenntnis berücksichtigen muß, und zweitens insofern, als die erkenntniskritische Reflexion selbst Sprache als ihr intersubjektives Medium voraussetzt.”) bzw. S. 13 (“Sprache (einschließlich sprachlicher Kommunikation!) [zählt] auch zu den transzendentalen Bedingungen der Möglichkeit intersubjektiv gültiger Erkenntnis”).

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  175. Vgl. STEINMANN/LÖHR (1988) S. 310.

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  176. Vgl. STEINMANN/LÖHR (1994) S. 4ff. u. 106ff. (dort auf. S. 120 sinnvollerweise unterteilt in Merkmale einer “Dialogethik” (Normen, Vernunft, Dialog) und “Unternehmensethik” als angewandte Ethik (Gewinnprinzip, Strategiebezug, Selbstverpflichtung, Management), zusammengefaßt), STEINMANN/ LÖHR (1989) S. 10ff. und STEINMANN/ZERFASS (1993) Sp. 1117ff.

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  177. ULRICH (1989) S. 193. Vgl. ebd. (“Ihr rationaler Begründungsanspruch [der kommunikativen Ethik] erstreckt sich in eigener Kompetenz allein auf das (Kant’sche) Verallgemeinerungs-und Universalisierungsprinzip” als implizierte, unausweichliche “Grundnorm ethischer Vernunft”) und ebd. S. 189ff.

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  178. STEINMANN/LÖHR (1988) S. 308 (H.i.O.).

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  179. Vgl. ULRICH (1989) S. 183f., der sich für seine “Wirtschaftsethik” auf KANTs “Selbstkritik der menschlichen Vernunft” beruft.

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  180. Zum “Transsubjektivitätsprinzip” und seiner Beziehung zu “praktischer Vernunft” und individueller “Vernunft” siehe APEL (1973) S. 358ff., LORENZEN (1978) S. 25, ABEL (1978) S. 163ff., HABERMAS (1971) S. 101ff. (“Universalpragmatik”, “Intersubjektivität”), ULRICH (1984) S. 330ff. (insb. S. 332) und ULRICH (1989) S. 183f., 193f.

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  181. STEINMANN/LÖHR (1989) S. 12.

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  182. Vgl. STEINMANN/LÖHR (1994) S. 86ff.

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  183. Vgl. ULRICH (1990) S. 202f., unter Aufnahme eines Einwandes von MERAN: “Diskursethik” setze das ethische Prinzip der “Argumentationsgegenseitigkeit” und der “verständigungsorientierten Einstellung” der Gesprächspartner, das sie begründen wolle, schon voraus: “Vernunftethik setzt ein grundlegendes Interesse an Vernunft bei den Handlungssubjekten und insofern ihre Qualität als moralische Subjekte immer schon voraus” (H.i.O.), verstanden als “deontologischen Minimalethos”.

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  184. Zu vergleichen mit den Thesen von STEINMANN und SCHREYÖGG zur “Strategischen Überwachung”, vgl. SCHREYÖGG/STEINMANN (1985) S. 403ff. und STEINMANN/SCHREYÖGG (1986) S. 749ff.

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  185. STEINMANN/ZERFASS (1993) Sp. 1119.

    Google Scholar 

  186. Vgl. STEINMANN/LÖHR (1989) S. 13, ULRICH (1990) S. 181f.

    Google Scholar 

  187. Vgl. STEINMANN/LÖHR (1994) S. 109f.

    Google Scholar 

  188. Vgl. STEINMANN/LÖHR (1994) S. 114ff.

    Google Scholar 

  189. STEINMANN/WURCHE (1993) Sp. 1123.

    Google Scholar 

  190. STEINMANN/ZERFASS (1993) Sp. 1120.

    Google Scholar 

  191. STEINMANN/LÖHR (1989) S. 14.

    Google Scholar 

  192. STEINMANN/LÖHR (1995) S. 143.

    Google Scholar 

  193. Vgl. STEINMANN/LÖHR (1984) S. 52ff., (1994) S. 225ff.

    Google Scholar 

  194. Vgl. ULRICH (1989) S. 183.

    Google Scholar 

  195. Vgl. STEINMANN/LÖHR (1994) S. 123.

    Google Scholar 

  196. ULRICH (1989) S. 183 (H.i.O.). Vgl. ULRICH (1990) S. 180 (“Es geht, kürzer ausgedrückt, um die verlorene ökonomische Vernunft aus dem Blickwinkel der Lebenswelt.”, H.i.O.); zur Auseinandersetzung mit dem Konzept von STEINMANN et al. vgl. ULRICH (1989) S. 181ff. und STEINMANN/ LÖHR (1994) S. 123ff.

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  197. Vgl. ULRICH (1989) S. 190ff.

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  198. Diese Ebenentrennung greift ULRICH (1990) S. 192 allerdings für die Rekonstruktion “funktionaler Wirtschaftsethik” selbst auf, indem er die Legitimation der konstitutionellen Voraussetzungen der Wirtschaft auf gesellschaftlicher Ebene verortet.

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  199. Vgl. ULRICH (1990) S. 184f.

    Google Scholar 

  200. Vgl. die Entgegnung bei STEINMANN/LÖHR (1994) S. 124, die dort den Effizienzgewinn der Komplexitätsreduktion durch Umstellung auf kommunikative Steuerungsmechanismen beschreiben.

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  201. Vgl. WIELAND (1990) S. 169.

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  202. ULRICH (1989) S. 183 räumt dies selbst ein als “ethische Qualität des Werteschaffens, der Wertschöpfung”.

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  203. Vgl. WIELAND (1990) S. 170: “Die Nützlichkeit der Nutzenvorstellung ist selbst Gegenstand der Reflexion.”

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  204. ULRICH (1990) S. 202. Vgl. ebd. S. 204. “Weniger akademisch ausgedrückt geht es (...) um die praktische Leitidee der Sozialverträglichkeit ökonomischen Handelns.” (H.i.O.).

    Google Scholar 

  205. Vgl. ULRICH (1990) S. 199ff. (“Umrisse einer grundlagenkritischen Wirtschaftsethik”).

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  206. ULRICH (1990) S. 199f.

    Google Scholar 

  207. ULRICH (1990) S. 206.

    Google Scholar 

  208. Vgl. WIELAND (1990) S. 169f.: “Individuen sind (...) keineswegs gezwungen, Systemimperative zu exekutieren. (...) Sie verfügen über Freiheitsgrade, die sich herleiten aus der Tatsache, dass ihnen, im Gegensatz zum System, der ökonomische, ethische und ästhetische Rationalitätscode zugänglich ist (...), dass es in der Regel keine Systemlogik gibt, die nur eine Handlungsalternative zulässt, sondern äquifinale Lösungen möglich sind.”; Systeme bestehen aus Individuen, “die zu multirationaler und polykontexturaler Aufklärung und Konditionierung der je unterschiedlichen Rationalisierungsansprüche fähig sind.”

    Google Scholar 

  209. ULRICH (1990) S. 209.

    Google Scholar 

  210. WILLKE (1989) S. 124f.

    Google Scholar 

  211. Vgl. WILLKE (1987) S. 153ff., (1989) S. 121ff., WIELAND (1990) S. 170 (“als Akt individueller und kol lektiver Selbstbindung, als eine Möglichkeit der vernünftigen Wahl von Handlungsbeschränkungen.”).

    Google Scholar 

  212. Vgl. WIELAND (1990) S. 169, WILLKE (1989) S. 124 (“Eine Beziehung zu sich selbst herzustellen mit dem Ziel, sich selbst als funktionsspezifisches Teil eines vernetzten Ganzen zu begreifen, dies verlangt voraussetzungsvolle Einsichten in Relationen und Relativitäten, die an ein Verstehen der Funktion-und Entwicklungsbedingungen anderer betroffener Systeme gebunden sind.”).

    Google Scholar 

  213. Vgl. ULRICH (1990) S, 202ff.

    Google Scholar 

  214. Vgl. WILLKE (1987) S. 76f. und WILLKE (1989) S. 135ff.

    Google Scholar 

  215. Vgl. LUHMANN (1964) S. 26; dort explizit der Begriff “Ethik”.

    Google Scholar 

  216. Vgl. LUHMANN (1988a) S. 599, 645f. und LUHMANN (1988) S. 42, 84ff. (unter explizitem Bezug auf Ethik oder gesellschaftliche Verantwortung der Wirtschaft). Siehe auch die in bezug auf LUHMANNs Medientheorie geltende Kritik von STEINMANN/LÖHR (1987) S. 52f o. (1994) S. 226f., die integriert-systemtheoretisch durch Rückgriff auf den autonomen Akteur und seine Reflexion überwunden wird.

    Google Scholar 

  217. Vgl. STEINMANN/LÖHR (1987) S. 34ff. (“Zum Verhältnis von ökonomischer Rationalität und Unternehmensethik auf einzelwirtschaftlicher Ebene”).

    Google Scholar 

  218. STEINMANN/LÖHR (1987) S. 36.

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Popp, KJ. (1997). Umwelterfassung und Koordination Zwischen Selektion und Kritischer Kompensation. In: Unternehmenssteuerung zwischen Akteur, System und Umwelt. Deutscher Universitätsverlag, Wiesbaden. https://doi.org/10.1007/978-3-663-11698-1_5

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