Zusammenfassung
Seit dem Anwerbeabkommen 1961 ist die Zahl türkischer Arbeitnehmer in der Bundesrepublik kontinuierlich angestiegen, lag nach 10 Jahren (1971) bereits deutlich über einer halben Million und überschritt weitere 4 Jahre später (1975) die Millionengrenze. Wegen des 1973 erlassenen Gesetzes über den Anwerbestopp, das den Zuzug weiterer Arbeitseinwanderer verhindern sollte, holten viele türkische Arbeitsmigranten ihre Familien nach Deutschland, da sie befürchteten, daß dies später nicht mehr möglich sein würde. Dadurch änderte sich die Sozialstruktur der Einwanderer, die bis dahin eine nahezu reine Erwerbsbevölkerung war. Die türkische Wohnbevölkerung stieg bis auf etwas über zwei Millionen Ende 1995 an. Heute steht außer Frage, daß es sich dabei nicht mehr um eine befristete Arbeitsmigration handelt. Wenn auch weiter viele der heute in Deutschland lebenden Türken wünschen, wenigstens nach dem Ausscheiden aus dem Erwerbsleben in die Türkei zurückzukehren, so bleibt doch ein deutlich zunehmender Teil auch nach dem Erreichen des Rentenalters in Deutschland.
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Şen, F. (1996). Türkische Migranten in Deutschland. In: Şen, F., Goldberg, A. (eds) Türken als Unternehmer. Studien und Arbeiten des Zentrums für Türkeistudien, vol 18. VS Verlag für Sozialwissenschaften, Wiesbaden. https://doi.org/10.1007/978-3-663-11664-6_1
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