Zusammenfassung
Umfassende Altersversorgungsprogramme und ausgebaute Systeme der gesundheitlichen Versorgung waren Kernbestandteile der staatssozialistischen Wohlfahrtsstaaten. Beide Systeme boten Sicherheit für „allgemeine Lebensrisiken“: beim altersbedingten Ausscheiden aus dem Erwerbsleben bzw. für den Fall der Beeinträchtigung der Gesundheit. Mit diesen Risiken mußte auch in den östlichen Industriegesellschaften praktisch jeder rechnen, und sie waren — wie im Westen — nach dem Zweiten Weltkrieg umfassend institutionell abgesichert worden. Neben der Verwirklichung des „Rechts auf Arbeit“ galt der Ausbau der Alters- und Gesundheitssicherung in der Nachkriegsära als eine der großen „Errungenschaften“ des Sozialismus. Die Renten- und Gesundheitssysteme umfaßten in den 1980er Jahren jeweils die gesamte Bevölkerung. Auch finanziell gesehen waren beide Programme überaus bedeutend. Die öffentlichen Aufwendungen für Renten und Gesundheit waren vor dem „Wendejahr“ 1989 die beiden größten Ausgabentitel im Sozialbudget der MOE-Länder.
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Götting, U. (1998). Sozialreformen in den Kernsektoren: Alterssicherung und Gesundheit. In: Transformation der Wohlfahrtsstaaten in Mittel- und Osteuropa. Gesellschaftspolitik und Staatstätigkeit, vol 15. VS Verlag für Sozialwissenschaften, Wiesbaden. https://doi.org/10.1007/978-3-663-11653-0_5
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