Zusammenfassung
Wie dieses und die ihm vorhergehenden Handbücher für Supervision aufzeigen, hat dieser „Gegenstand“ bereits einen längeren, weiten Weg zurückgelegt, der zu einer respektablen Differenzierung und Erweiterung der ersten Ansätze geführt hat. Von einer Supervision als Fachaufsicht bis zu einer „systemisch“ orientierten Supervision, die sich wie folgt beschreibt: „Systemische Supervision expoloriert die Fallproblematik vor dem Hintergrund der spezifischen Organisations- und Systemlogik sowie der spezifischen Kultur der Organisation“ (Scala, Grossmann 1977, S. 13), die als Interventionswissenschaft und -technik für Differenz, Unterbrechung, Irritation sorgt, die es dem System selbst ermöglicht, selbstreflexiv mit sich zu verfahren, und sich damit „auf das Erschließen neuer Handlungsoptionen ausgerichtet“ (S. 13) sieht, ist ebenso eine lange Wegstrecke zurückgelegt worden, wie von einer an Einzelpersonen und ihren Handlungen orientierten Supervision bis zu einer, die sich, wie dieser Band beschreibt, für Organisationsentwicklung interessiert. Wie in solchen Fällen üblich, führt eine derartige Entwicklung zu Ordnungs- und Abgrenzungsbedürfnissen, manchmal auch zu heftig geführten Richtungs- und Schulstreitigkeiten. Diese schaden der Sache dann nicht, wenn sie in aller Lebendigkeit und mit allem Engagement geführt werden, wohl aber dann, wenn territoriale, terminologische Abkapselungen und Abschottungen auf ihrem Gebiet den allein selig machenden Weg versprechen. So findet man auch in der Supervision Abgrenzungs- und Definitionsversuche, die sich ihren eigenen Gegenstand für sich sichern wollen und dabei manchmal recht krampfhaft verfahren. Insbesondere, wenn sich Supervision mit Organisationen befaßt, wird es ihr kaum gelingen, sich wirklich „exakt“ von bestimmten Konzepten der Organisationsentwicklung, eben solchen des Team-Coachings, gruppendynamischer Beratungssettings etc., zu unterscheiden.1 Selbst im methodischen Vorgehen werden sich viele Ähnlichkeiten finden. Diese der traditionellen Einzelwissenschaft unhaltbare und störende Tatsache hat aber plausible Ursachen, die Supervision mit mehreren anderen angewandten Sozialwissenschaften und Sozialpraktiken in einem Interessensgrund vereinigen, welche verschiedenen Richtungen sie dann immer auch beschreiten mögen, er lautet: Selbststeuerung durch methodisch arrangierte Selbstreflexion, das Ernst-Nehmen individueller, vor allem aber auch kollektiver Autonomie, sowie eine Fähigkeitsentwicklung (Kompetenz), sie zu gestalten. Dieses Interesse hat keinen willkürlichen Ursprung. Er nährt sich aus folgenden Einsichten:
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Heintel, P. (1999). Supervision als Sinn- und Grenzreflexion — exemplifiziert am Beispiel einer sich entgrenzenden Wirtschaft. In: Pühl, H. (eds) Supervision und Organisationsentwicklung. VS Verlag für Sozialwissenschaften, Wiesbaden. https://doi.org/10.1007/978-3-663-11571-7_2
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