Zusammenfassung
Die politische Gewalt umfasst alle staatlichen Tätigkeiten und Erscheinungsformen. In der Bundesrepublik Deutschland ist sie geteilt in die gesetzgebende Gewalt (Legislative) die ausführende Gewalt (Exekutive) und die rechtsprechende Gewalt (Judikative). Die Gewalt wird von verschiedenen Organen ausgeübt, die voneinander weisungsunabhängig sind. Gleichzeitig besteht eine wechselseitige Abhängigkeit und eine Kontrolle, die gegenseitig ausgeübt wird.
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Oelfke, W. (1999). Die Bundesrepublik Deutschland als demokratischer und sozialer Rechtsstaat. In: Speditionsbetriebslehre und Logistik. Gabler Verlag, Wiesbaden. https://doi.org/10.1007/978-3-663-11457-4_19
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