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Das intermediär-vielgestaltige Sicherheitsengagement

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Sicherheit durch Gemeinschaft?
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Zusammenfassung

Sowohl bei der Sicherheitswacht als auch bei der Sicherheitspartnerschaft handelt es sich um politisch gestaltete Maßnahmen, die der verbreiteten Kriminalitätsfurcht in der Bevölkerung und sich daraus ergebenden Tendenzen zur Selbstbewaffnung und Bildung von Bürgerwehren entgegenwirken sollten. Im Modell der Sicherheitspartnerschaften wird das bürgerschaftliche Engagement für innere Sicherheit stärker in das Gemeinwesen eingewoben.125 Nachfolgend werden die Wechselwirkungen126 der weiter oben entwickelten organisatorischen Besonderheiten der Sicherheitspartnerschaften mit dem darin realisierten bürgerschaftlichen Sicherheitsengagement erläutert. Dem liegt die Frage zugrunde, ob man dabei tatsächlich von einer Einbettung in das Gemeinwesen sprechen kann.

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Literatur

  1. Innerpolizeilich wurde mit derselben Zielsetzung die Position des Revierpolizisten geschaffen. Dadurch versprach man sich eine stärkere Bürgernähe der Polizeiarbeit.

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  2. Den Begriff der Wechselwirkung möchte ich hier im Sinne seiner klassischen Fassung bei Georg Simmel verstanden wissen. (Simmel 1989 [18901: 16 ). Bereits im ersten Kapitel habe ich den Begriff mit dem Hinweis eingeführt, dass es sich bei Sicherheit um eine Wechselwirkung zwischen Akteuren und Institutionen handelt, die sich zwischen tatsächlichen Gefährdungen, kulturell geprägten Einschätzungen dieser Gefahren und Ressourcen zu deren Bewältigung stabil ausbalanciert. Hier geht es darum, durch empirische Daten die Wechselwirkung zwischen der Verknüpfung von Problemen innerer Sicherheit und der intermediär-vielgestaltigen Form bürgerschaftlichen Engagements zu thematisieren. Diese Wechselwirkung werde ich später als gemeinschaftliche Sicherheit bezeichnen.

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  3. Die Quelle des Datenmaterials ist anhand der Interviewliste im Anhang nachzuvollziehen. Die Nummerierung bezieht sich unter dem Buchstaben E auf die Explorationsphase, unter I auf die Inspektionsphase.

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  4. Dies war der übereinstimmende Tenor der befragten polizeilichen Experten in Brandenburg. Repräsentativ konnte im Rahmen dieser Arbeit die Frage, in wie vielen Orten tatsächlich sowohl die Einberufung der Bürgerversammlung als auch die Gründung der Sicherheitspartnerschaft auf die Initiative der Polizei zurückgeht, nicht geklärt werden.

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  5. Auf die Definition der Aufgaben in diesem Zusammenhang wird weiter unten noch eingegangen.

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  6. Ich behaupte hier nicht, dass demokratische Absicherung und damit Offenheit empirisch auch bei allen bestehenden Sicherheitspartnerschaften in Brandenburg umfassend realisiert wurde. Wie ich weiter oben dargelegt habe, ging es mir darum, die Verbindung des bürgerschaftlichen Engagements mit der Sicherheitsgewährleistung im Rahmen von Sicherheitspartnerschaften zunächst auf konzeptioneller Ebene, dann anhand eines empirischen Idealbeispiels auf deren Gestalt und Wirkungspotential hin zu prüfen. Präzisierend habe ich dann Daten zu spezielleren Aspekten erhoben (vgl. hierzu Kapitel 4). Weiter unten werde ich noch Faktoren benennen, die eine demokratische Absicherung gefährden können, ohne dass ich eine belastbare repräsentative Aussage darüber vorlegen könnte, in welchem Umfang diese tatsächlich wirksam sind. Eine solche Analyse war im Rahmen dieser Arbeit nicht möglich und muss hier als weiterer Forschungsbedarf benannt werden.

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  7. In gewisser Hinsicht geschieht eine inhaltliche Prägung natürlich auch durch die Sicherheitsversammlung. Allerdings ist die Frequenz der stattfindenden Sicherheitsversammlungen von Kommune zu Kommune sehr unterschiedlich; in der Regel finden diese nur in längeren Abständen statt (in der hauptsächlich beforschten Gemeinde einmal monatlich). Deshalb werden Tätigkeiten in den Sicherheitsversammlungen nicht genau benannt, sondern hauptsächlich als Handlungsschwerpunkte eingegrenzt, die tatsächlichen Handlungsstrategien müssen kurzfristig unter den Sicherheitspartnern und durch Abstimmung mit den Beteiligten ausgehandelt werden.

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  8. Diese Tatsache illustriert das oben angesprochene Beispiel des unerlaubten Motorradfahrens.

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  9. Damit kann der Behauptung entgegengetreten werden, bürgerschaftliches Sicherheitsengagement führe immer zur Bildung einer billigen Hilfspolizei und polizeilicher Personalabbau ließe sich dadurch rechtfertigen. Zumindest bei der Form der Sicherheitspartnerschaften wird die hoheitliche Zuständigkeit der Polizei nicht angetastet. Für die Sicherheitswachten wäre genauer zu thematisieren, inwiefern die erweiterten Jedermannsrechte und die institutionelle Einbindung der Sicherheitswächter dazu führen, dass die Polizei von Aufgaben entlastet wird.

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  10. Das Zitat wurde in gekürzter Form bereits in Kapitel 5 verwendet um anzudeuten, dass die Bewohner selbst als Kontrollinstanz des Engagements fungieren können.

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  11. Hier erscheint mir der Hinweis auf Motivation deshalb gerechtfertigt, weil die Ausdrucksmöglichkeit individueller Fertigkeiten den generellen Handlungsantrieb steigert.

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  12. Der Dresdner Sicherheitswächter schildert seinen wöchentlichen Dienst: „Na ja, wenn ich anfange, wenn ich meinen Dienst antrete, dann frag ich erst mal beim Diensthabenden unten, ob bestimmte Sachen anliegen, welche Schwerpunkte anliegen. Wir haben einige Objekte hier, die wir speziell bestreifen, wo wir vorbeigehen müssen, das ist die jüdische Gemeinde, das Konsulat, da müssen wir vorbeigehen und das belaufen wir auch während der Streife mehrmals, die Zeiten werden dann notiert, und ansonsten ist es so, wenn wir also alleine Streife laufen, dass wir nicht gerade in die Schwerpunktgebiete reingehen, wie jetzt hier, die äußere Neustadt, ich trau mir das zu, ich hab da keine Angst, ich hab da Erfahrungswerte, ich geh auf die Leute drauf zu, aber es sind ja auch neue, die noch nicht ganz so sattelfest sind, […] und da soll man das dann nicht so heraufbeschwören, dass man da dann in so Gebiete reingeht. Wir ham zum Beispiel hier die Hauptstraße, wir ham die Königsstraße, wir ham das Elbufer unten, das sind also viele Möglichkeiten, dass wir allein Streife laufen können, ohne dass da irgendwelche Nachteile erwachsen können. Sonst sind wir also, wir haben jetzt die Objekte angelaufen, wir laufen dann die Straßen so ein bisschen ab, da nach dem Rechten sehen, ob irgendwo ne Scheibe eingeschlagen ist, oder sonstiges. Und da ist es auch noch ziemlich ruhig, da sind ja auch die Punker noch nicht auf, die schlafen ja immer lang und die tauchen dann erst langsam auf, betteln dann und so weiter und ja, die wissen dann eigentlich langsam schon Bescheid, dass sie da nichts zu suchen haben, das ist denen schon klar geworden und da verziehen die sich auch, wenn die Polizisten kommen sowieso, dann sind die fort […].“ Deutlich ist zu erkennen, dass der Dienst der Sicherheitswächter durch die Polizeireviere geplant ist und dessen Schwerpunkte ebenfalls von der Polizei festgelegt werden. Auch der Umgang des Sicherheitswächters mit sozialräumlichen Konflikten spiegelt im geschilderten Beispiel der Punker in der Dresdner Neustadt eher das polizeiliche Ziel der Vertreibung, als den Vorsatz, durch Vermittlung konfliktschlichtend zu wirken. Das Verhalten deutet eher darauf hin, dass Kontliktschlichtung von den Sicherheitswächtern vermieden wird.

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  13. Wiederum ist hier darauf hinzuweisen, dass nicht repräsentativ geklärt werden konnte, wie häufig diese Freiwilligkeit durch übersteigerte Initiative der Polizei oder lokale Ordnungsämter konterkariert wurde.

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  14. Wie bereits erwähnt handelte es sich dabei um zwei Projekte im ländlichen und um ein Projekt im städtisch geprägten Bereich.

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  15. Am 30. November 1999 ereignete sich in Altlandsberg, Kreis Märkisch-Oderland, ein Schulbusunglück, bei dem der Busfahrer und vier Schüler ums Leben kamen. Vermutlich aufgrund von Unruhe und Rangeleien unter den Schülern wurde der Fahrer abgelenkt, und der Bus kam von der Fahrbahn ab (vgl. hierzu Märkische Allgemeine Zeitung, 23. 12. 1999: 5 ).

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  16. Das engagierteste Plädoyer, die Exklusivität des staatlichen Gewaltmonopols aufzubrechen und die Aufgaben der Sicherheitsgewährleistung intelligent auf staatliche Institutionen, auf das private Sicherheitsgewerbe und auf einzelne Bürger zu verteilen, findet sich bei Walter (2001).

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Wurtzbacher, J. (2004). Das intermediär-vielgestaltige Sicherheitsengagement. In: Sicherheit durch Gemeinschaft?. VS Verlag für Sozialwissenschaften, Wiesbaden. https://doi.org/10.1007/978-3-663-11359-1_7

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  • DOI: https://doi.org/10.1007/978-3-663-11359-1_7

  • Publisher Name: VS Verlag für Sozialwissenschaften, Wiesbaden

  • Print ISBN: 978-3-8100-3998-9

  • Online ISBN: 978-3-663-11359-1

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