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Seniorenpolitik in der Bundesrepublik — sieben Porträts

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Book cover Seniorenpolitik aus der Akteursperspektive

Zusammenfassung

In sieben Porträts seniorenpolitischer Programme und Projekte werden die Handlungsfelder der Akteursstudie exemplarisch konkretisiert. Vollständige Dokumentationen sind nicht angestrebt. Dazu wären eigene Recherchen erforderlich gewesen. Obwohl es sich um Skizzen handelt, bezwecken sie dennoch, ein angemessenes Bild seniorenpolitischer Praxis auf den verschiedenen Systemebenen zu entwerfen. Grundlage bildete außer den Interviews eine Vielzahl von Publikationen, die von den verantwortlichen Institutionen veröffentlicht werden.

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Literatur

  1. Beispiel kann man in der ganzen Bundesrepublik, vor allem in Westdeutschland finden. Dazu als exemplarischer Beleg der Hinweis auf Seniorenpolitik in Kassel: Angelika Trilling, Sozialamt der Stadt Kassel, Referat für Altenarbeit: Orientierungsrahmen für ein wortortnahes Angebot an Heimplätzen in Kassel. — Dies.: Angebote des Service-Wohnens im Raum Kassel. Stand 1999. Einzelkonzeption zur kommunalen Altenhilfeplanung. April 1995. — Flyer: Eine Gesellschaft für alle Lebensalter. Internationales Jahr der Senioren. Programm. — Flyer: Angebote für Menschen mit dementiellen Erkrankungen und ihre Angehörigen. Stadtteilzentrum Kassel-Mitte. — Beratungsverbund Pflege = Zusammenschluss von Diakonie, Caritas, Rundum Pflege. AWO, Stadt Kassel Tätigkeitsbericht 1998. — Flyer: Kasseler Gerontoplenum für alle, die alte Menschen pflegen und betreuen. — Bericht über den Stand der Altenhilfeplanung. Einzelkonzeption Kurzzeitpflege. Mai 1994, Einzelkonzeption Betreute Altenwohnungen, Mai 1994, Stadtteilorientierte Dienstleitungszentren. — Die politische Vorbereitung dazu in einer Magistratsvorlage von 1990.

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  2. Neben Interviewaussagen wurde folgende Literatur verwendet: Bundesministerium für Familie und Senioren 1993: Erster Altenbericht. Bonn. — Bundesregierung 2000: Stellungnahme zum Bericht der Sachverständigenkommission „Alter und Gesellschaft“ (Dritter Altenbericht). Berlin. — Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend 1999: Der Heimbeirat. Berlin. — Deutscher Bundestag 1994: Zwischenbericht der Enquête-Kommission Demographischer Wandel. Bonn. — Deutscher Bundestag 1998: Zweiter Zwischenbericht, Berlin.

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  3. Millionen, das sind 22% der Gesamtbevölkerung, sind 60 Jahre und älter. Seniorenpolitik richtet sich aber vor allem durch die Rentenpolitik an mehr Menschen (vgl. Dritter Altenbericht 2000, 7 ).

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  4. Sie eingehend darzustellen, ist hier nicht annäherungsweise möglich. Ebenso wenig ist eine vergleichende Analyse der Behandlung gleicher Themen in verschiedenen Publikationen bezweckt, wobei an die Berichte der Enquête-Kommission „Demographischer Wandel“, an die Altenberichte der Bundesregierung mit ihrer Kommentierung durch die Bundesministerien und an in Auftrag gegebene Forschungsarbeiten wie etwa den „Alterssurvey” zu denken ist. Die spannende Frage dabei könnte sein, ob die Untersuchungen wechselseitig aufeinander Bezug nehmen oder unverbunden nebeneinander herlaufen.

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  5. www.bundestae.de /gremien/enga/index

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  6. Beispiele für Förderung: Im Haushaltsplan 2001 des BMFSFJ. Titelgruppe.03: Förderung von gesellschaftspolitischen Maßnahmen für die ältere Generation. Erläuterungen: Die vorhandenen sozialen Probleme verstärken sich durch den ständig wachsenden Anteil älterer Menschen an der Bevölkerung. Daraus erwächst die Verpflichtung, Maßnahmen zu ergreifen und für Einrichtungen zu sorgen, um den älteren Mitbürgern ein ihnen gemäßes Leben in der Gesellschaft zu ermöglichen. Der Bund fördert im Rahmen seiner verfassungsrechtlichen Möglichkeiten entsprechende Maßnahmen, z. B.: Zuwendungen an zentrale Einrichtungen und für zentrale Maßnahmen 4 700 T.; Zuschüsse und Leistungen für laufende Zwecke an Träger und für Aufgaben der Altenhilfe 18 600 T, u.a. Forschung, Materialien usw.; Zuwendungen für überregionale Maßnahmen und Modelleinrichtungen, Bau-Modelle in Höhe von 6 500 T. Dazu als Erläuterung: Der Bund gewährt Zuwendungen für modellhafte Bauprojekte der Altenhilfe, die überregional beispielgebend sind: Neubau und Umbau, Sanierung und Modernisierung sowie Ausstattung.

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  7. Damit soll nicht behauptet werden, dass die Implementation in den Ländern als Nachvollzug der Bundesziele stattgefunden hat. Gleichwohl gehört es zu den Hauptthesen dieser Untersuchung, dass Bund und Ländern Seniorenpolitik im Konsens betreiben, was durch kofinanzierte Modellprojekte mit konstruiert wird.

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  8. In dem 1995 abgeschlossenen Forschungsfeld “Ältere Menschen und ihr Wohnquartier” hat das Bundesbauministerium 21 Modellvorhaben zur Verbesserung der Wohn-und Lebenssituation älterer Menschen gefördert. Ober die im Rahmen des Modellprogramms “Experimenteller Wohnungs-und Städtebau” (EXWoSt) des BMB au durchgeführten Projekte in Altbauquartieren und neuen Wohnsiedlungen liegt eine umfangreiche Dokumentation vor. Folgende Literatur wurde u.a. für diesen Abschnitt benutzt: Breuer/Fuhrich (s. Literaturlis-te). — BMFSFJ (Hrsg.) 1996: Wohnen mit gesicherter Pflege im Servicehaus. Bonn. — dass. (Hrsg.): Schriftenreihe Selbstbestimmt Wohnen im Alter, 1997 passim. — dass. 2001 und Kuratorium Deutsche Altershilfe: Betreutes Seniorenwohnen. Arbeitshilfe für Berater. Köln. — dass. 2001 und Verbraucherzentrale NRW: Betreutes Wohnen. Was sie über Leistungen, Kosten und Verträge wissen sollten. Düsseldorf. — dass. 2000 und Projektsgemeinschaft GUS: Kostensparendes Bauem qualitätsvoller Altenhilfeeinrichtungen. Modellwettbewerb. — Wüstenrot Stiftung (Hrsg.) 2000: Technik und Wohnen im Alter. Ludwigsburg. Kennzeichnend für alle ExWoSt-Projekte ist, dass aus den Modellvorhaben übertragbare Erfahrungen für die städtebauliche Praxis gewonnen werden sollen. Diese sind mannigfach. Viele Erkenntnisse lassen sich generell auf die Ansprüche an lebenswerte Wohnquartiere übertragen. Dass sich die Wohn-und Lebensbedingungen älterer Menschen nicht durch Patentrezepte verbessern lassen, ist für den Praktiker nicht neu. Bedauerlich ist jedoch, dass auch hier, wie bei vielen anderen Modellprojekten, aus Unkenntnis oder Geldmangel eine breite Umsetzung gelungener Modellvorhaben immer noch aussteht.

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  9. Das zweite Gesetz zur Reform des Heimrechtes wurde nach längerer Diskussion Ende 1996 beschlossen.

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  10. Schon 1993 hatte man sich von der Konkretisierung der Heimpersonalverordnung eine entscheidende Verbesserung der Qualität in der Pflege erwartet. Die Verordnung stellte nunmehr Anforderungen an die Eignung zur Leitung eines Heimes, setzt für die Leitung des Pflegediensts eine staatlich anerkannte Fachkraftausbildung im Gesundheits-oder Sozialwesen voraus und legt die Pflicht der Heime fest, den Mitarbeitern Gelegenheit zur Teilnahme an Weiterbildungsmaßnahmen zu geben. Weil sich daraus für viele Träger finanzielle Belastungen ergaben, wurde die Verordnung bekämpft. Strittig war vor allem bei der Ausarbeitung der Verordnung, wie das Verhältnis von Fach-und Hilfskräften zu regeln sei.

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  11. Außer den genannten Quellen wurden Aussagen aus den Interviews bei der Erstellung des Textes heran gezogen.

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  12. Rolf Hoberg: Altenpolitik im Ländervergleich: Baden-Württemberg, in: Hans Peter Tews (Hrsg.) 1996: Altem und Politik, Melsungen, S. 53 — 57.

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  13. Statistische Berichte Baden-Württemberg: Öffentliche Sozialleistungen v. 9.10.2000. — Soziale Infrastruktur in Baden-Württemberg. Eine Übersicht, 18.

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  14. Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Sozialordnung Baden-Württemberg (Hrsg.) 1992: Betreutes Wohnen für ältere Menschen in Baden-Württemberg. Ein Untersuchungsbericht. — Sozialministerium Baden-Württemberg (Hrsg.) (2001): Betreutes Wohnen in Baden-Württemberg. Bilanz und Perspektiven. 1996, aktualisiert 2001.

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  15. Zur enormen Bedeutung der Förderung für die Bewohnerkosten vgl. Ursula KremerPreiß/Jürgen Hauf 1999: Untersuchung zum Grad der Selbständigkeit im Betreuten Altenwohnen. Eine Untersuchung des ISG Instituts für Sozialforschung und Gesellschaftspolitik im Auftrag des Sozialministeriums Baden-Württemberg, 69ff.

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  16. Kuratorium Qualitätssiegel Betreutes Wohnen für Senioren Baden-Württemberg und Sozialministerium Baden-Württemberg (Hrsg.) 1998: Betreutes Wohnen für Senioren — Informationen zu einer neuen Wohnform mit Fragebogen zum Prüfen und Vergleichen von Angeboten. Stuttgart

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  17. Stand Frühjahr 2001

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  18. Als Literatur wurde hauptsachlich herangezogen: Hummel 2000; Hummel 2001; Roß 2000.

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  19. Sozialministerium Baden-Württemberg (Hrsg.) 2001: Geriatriekonzept Baden-Württemberg 2001. Stuttgart.

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  20. Sozialministerium Baden-Württemberg (Hrsg.) 2000: Landespflegeplan 2000. Teil 1: Pflegebedarf in Baden-Württemberg. Derzeitiger Stand und zukünftige Entwicklung. Bearbeitet von Dietrich Engels, ISG Sozialforschung und Gesellschaftspolitik. Köln. — dass.: Landespflegeplan 2000. Teil 3: Stationäre Pflege in Einrichtungen der Altenhilfe. Stuttgart.

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  21. Teil 2, der sich mit der häuslichen Pflege beschäftigt, war noch in Arbeit und deshalb nicht erhältlich.

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  22. Grundlage für zahlreiche Informationen, die in den Text eingegangen sind, war der kritisch auf noch bestehende bzw. mittlerweile entfallene Förderschwerpunkte durchgesehene „Zweite Landesaltenplan: Politik Ihr ältere Menschen.“ Düsseldorf 1991. Der Vorbereitung der künftigen Konzeption dient der ebenfalls heran gezogene „Entwurf einer Rahmenkonzeption Leitideen, Eckpunkte und Förderschwerpunkte der Seniorenpolitik des Landes Nordrhein-Westfalen. 1999”.

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  23. Zur Abgrenzung von freiwilligen und Pflichtleistungen gilt das gleiche, was bei Baden-Württemberg unter 2. dazu festgestellt wurde.

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  24. Man denkt an die Stärkung des bürgerschaftlichen Engagements, die im nächsten Abschnitt beschrieben wird. Daneben wird an die Betriebe appelliert, Maßnahmen zur Förderung und Erschließung nachberuflicher Beschäftigungs-und Tätigkeitsfelder zu entwickeln. Die Brücke zum Schwerpunkt „Neue Medien” sollen Dienstleistungen im Feld von Aktivierung, Beratung, Vermittlung und Training (z.B. Entwicklung computergestützter Informationsbörsen für Dienstleistungen von und für Ältere) schlagen. Ebenfalls gehören Bildungsmaßnahmen und Projekte der Seniorenkulturarbeit und des Altensports in dieses Ensemble nachberuflicher Tätigkeitsfelder. Es entspricht der heutigen Diskussion über die Vitalisierung des neuen Ehrenamtes, nicht nur attraktive Gelegenheitsstrukturen zu schaffen, son-dem auch durch rechtliche Besserstellung und steuerliche Unterstützung die Voraussetzungen zum Eintritt ins bürgerschaftliche Engagement zu optimieren. Ähnlich wie Baden-Württemberg stellt man qualifizierende Weiterbildungsmaßnahmen bereit, so dass der Weg in die Professionalisierung der nachprofessionellen Phase geebnet erscheint.

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  25. Es wird hier wie bei ähnlichen Ansätzen interessant sein, bei Vorliegen von Projektberichten die implementierte Entwicklung mit den Vorschlagen abzugleichen, die das „Gutachten im Auftrag der Kommission für Zukunftsfragen der Freistaaten Bayern und Sachsen“ enthält, das von Meinhard Miegel, Ulrich Beck u.a. verfasst wurde (vgl. Bd. 1. Entwicklung, Bewertung und Entlohnung von Erwerbsarbeit sowie Wirkungen der Globalisierung auf die Beschäftigung, Bonn 1998 ).

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  26. Unsere Zielsetzung ist nicht, den älteren Menschen zu schulen und zu qualifizieren. Es kann nur Landesaufgabe sein, sich daran zu beteiligen, möglichst viele Multiplikatoren zu schulen. Wir können nicht 10 000 Intemetcafés in NRW bedienen. Aber wir können uns natürlich an bestimmten Overhead-Kosten beteiligen, die Qualifizierungsprogramme für Multiplikatoren beinhalten. Da sind wir aber immer noch ganz am Anfang. Wir haben auch im Internet ganz interessante Programme eingestellt.“

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  27. Partner sind das Kuratorium Deutsche Altershilfe, die Gesellschaft für Gerontotechnik und der Evangelische Verband für Altenarbeit. Außerdem wird das Medienkompetenzzentrum in Münster gefordert.

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  28. Hierbei handelt es sich allerdings um eine Übergangsfinanzierung, weil die Regelförderung zum 31. 12. 98 ausgelaufen ist.

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  29. Das Darlehen für die Modernisierung liegt beträgt bei Ausgaben von 250,00 DM/qm bis zu 800,00 DM/qm Wohnfläche rund 50 Prozent der zuwendungsfàhigen Ausgaben.

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  30. Siehe unter: www.masgt.nrw.home.de, die Broschüre: Hausnotruf — verlässlicher Service auf Knopfdruck.

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  31. Vgl. MFJFG (Hrsg.) in Verbindung mit KDA: Neue Wohnprojekte für ältere Menschen. Gemeinschaftliches Wohnen in NRW. Beispiele und Wege zur Umsetzung, Düsseldorf 1999, S. 70ff.

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  32. Ebenso wie in Baden-Württemberg enthalten die Pflichtleistungen den Ansporn zu freiwilligen Leistungen und zur Umsetzung der eigenen Konzeption sozialstaatlicher Problemlösungen.

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  33. Alle Angaben aus: masgt.nrw.de/soziales/massnahmen/pflege/content.html v. 15.1.2002

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  34. Der Text stellt die gekürzte, um einige eigene Beobachtungen ergänzte Fassung eines Vortrages von Gerrit Köster über die von ihm geleitete Leitstelle „Älter werden in Aachen“ dar: Gerrit Köster: Neue Organisationsstrukturen in der Altenarbeit. Das Beispiel der Stadt Aachen, in: Forum Demographie und Politik, hrg. V. Hans-Ulrich Klose, Heft 10, 1997, S. 83 ff. Wörtliche Zitate sind nicht eigens kenntlich gemacht. Weiter wurden verwendet: Leitstelle Älter werden in Aachen (Hrsg.): Entwicklungsplan für die gerontopsychiatrische Versorgung in Aachen. 1998. — dies: Wir machen mit! Freizeit-und Fortbildungangebote 2000. — dies.: Einrichtungen der Altenarbeit in Aachen. 1999. — dies.: Grundlagen und Planungskonzepte für den Bereich Richterich. 1995. — dies: zahlreiche Faltblätter und Informationsbroschüren. — Papiere von SPD und CDU. — Informationen aus den Interviews.

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  35. Das Projekt wurde gemeinsam mit der RWTH durchgeführt.

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  36. Dem Text liegen neben Informationen aus den Interviews folgende Texte zugrunde: Stadt Augsburg. Senioren-und Stiftungsamt. Leitstelle für Sozialplanung (Hrsg.): Pflegeversicherungsgesetz. Einführung und Umsetzung der Pflegeversicherung. 1999. — dies: Augsburger Senioren-Jahresprogramm 2000. — dies.: Konzept zur Versorgung gerontopsychiatrisch Erkrankter in der Stadt Augsburg. o.J.- dies.: zahlreiche Broschüren und Faltblätter. — dies.: Gliederungspapier und Vortrag: Senioren in Augsburg. 2001. — Papiere von CSU und SPD.

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  37. Die Fachstelle wird bei besonders komplizierten Fällen der Familien-und Konfliktberatung eingeschaltet, ebenso bei Fragen der interkulturellen Arbeit oder der Wohnraumanpassung.

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  38. Das Seniorenamt bietet ein eigenes Jahresprogramm an. Es reicht von kulturellen und geselligen Aktivitäten über Sport und Gymnastik bis hin zu kreativen Kursen sowie den Bereichen, in denen unsere Senioren ihre Kompetenz im Bereich “Neuer Medien und EDV” erweitern können.

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  39. In Augsburg bestehen 270 Wohneinheiten, getragen von den Verbänden der freien Wohlfahrtspflege oder von privaten Unternehmen. 312 stiftungseigene Wohneinheiten arbeiten nach dem Konzept „Wohnen nach Maß bis zur Pflege“.

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  40. Aus einem Interview: „Zur Sicherung der Versorgung von verwirrten alten Menschen, die zu Hause leben und dort versorgt werden sollen, dabei aber nicht in Hilfestrukturen eingebunden sind, wurde in Schwaben ein vernetztes Modellprojekt realisiert, das vom Bund, vom Land und von der Stadt Augsburg gefördert wurde. Beteiligt waren zwei Bezirkskrankenhäuser, drei Sozialstationen in der Stadt Augsburg und eine Sozialstation auf dem Land. Mit diesem Projekt wurde Augsburg Staats-Sozialpreisträger geworden. Positiv wirkte die Neufassung des § 37a SGB 5 durch das Bundesgesundheitsministerium. Der neue SozioTherapie-Paragraph erlaubt die Abrechnung von sozialpädagogischen Leistungen bei psychiatrisch Kranken, die zu Hause versorgt werden, über Hausärzte.“

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  41. Zur Sicherung der Versorgung von verwirrten alten Menschen, die zu Hause leben und dort versorgt werden sollen, dabei aber nicht in Hilfestrukturen eingebunden sind, wurde in Schwaben ein vernetztes Modellprojekt realisiert, das vom Bund, vom Land und von der Stadt Augsburg gefordert wurde. Beteiligt waren zwei Bezirkskrankenhäuser, drei Sozialstationen in der Stadt Augsburg und eine Sozialstation auf dem Land. Mit diesem Projekt wurde Augsburg Staats-Sozialpreisträger. Positiv wirkte die Neufassung des § 37a SGB 5 durch das Bundesgesundheitsministerium. Der neue Sozio-Therapie-Paragraph erlaubt die Abrechnung von sozialpädagogischen Leistungen über Hausärzte bei psychiatrisch Kranken, die zu Hause versorgt werden.

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  42. Die Seniorenpolitik der Stadt läuft tatsächlich fast optimal. Deswegen ist im Moment kein Diskussionsbedarf da. Das hat auch Nachteile.

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  43. Neben Äußerungen in den Interviews liegen dem Text zugrunde: Stadt Heidelberg (Hrsg.) (1997): Stadtentwicklungsplan Heidelberg 2010. Leitlinien und Ziele. — Andreas Kruse (1999): Evaluation der Seniorenzentren. Ergebnisse der gerontologischen Untersuchung. Abschlußbericht an die Stadt Heidelberg. — Stadt Heidelberg (Hrsg.) (1999): Senioren-Stadtbuch. — dies. (1999): Bericht der IAV-Stelle. — dies. (1999): Dokumentation Informationsveranstaltung: Ältere in Bewegung. — dies. (2001): Aktiv im Alter: Paten-Oma-Dienst. — dies. (2001): Sportkalender. — dies: verschiedene Faltblätter. — Akademie für Ältere Heidelberg (Hrsg.) (1999): Service-Angebote in ihrer Nähe. — Hermann Bühler (2000): Stadt-entwicklungsplan Heidelberg — eine Stadt unterstützt Ältere bei der Mitgestaltung ihrer Umgebung. In: Bubolz-Lutz, 68–76. — Papiere der Parteien SPD und CDU.

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  44. Heidelberg blickt auf eine in den Beginn der 90er Jahre reichende Partizipationstradition zurück, die wiederum auf ältere Entwicklungen zurück reicht, welche Bürgerbeteiligung mit bürgemahen Dienstleistungen verbanden. Bürgerforen beschäftigten sich mit dem Stadtleitbild, Tourismusleitbild, Verkehrsplanung und Stadteilrahmenplanung und stützten sich dabei auf Vereinbarungen, welche die Parteien aus ihrer gewöhnlich dominanten Position heraus drängten und den Bürgern Spielraum gewährten. Schon vor der Einteilung der Stadt in Stadtteile als „Orte des Wohnens, der Existenzsicherung und des sozialen Austausches“ (GAL) existierten Stadtteilvereine, die eine enge Verbindung zu den Bezirksbeiräten besaßen. Die Bürgerbüros als Service-Einrichtung gehen auf die siebziger Jahre zurück. Daran schließt sich in der Ära nach dem Oberbürgermeister Zundel die Einrichtung von Bürgerämtern an, deren erheblich ausgeweitete amtliche Angebotspalette sich großer Nachfrage erfreut. (vgl. Schneider 1997, 117ff.)

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  45. Dem Text liegen zugrunde: Landeshauptstadt Wiesbaden. Sozialdezernat (Hrsg.): Hilfe-und Pflegebedarf älterer Menschen in Wiesbaden. 1996. — dies.: Die Beratungsstellen für selbständiges Leben im Alter in Wiesbaden. 1999. — dies.: Geriatrisches Register. oJ. — dies.: Erfahrungsbericht „Mobile Altenhilfedienste“. Vorlage an Magistrat und Stadtverordnetenversammlung. 1994. — dies.: Das Angebot der gerontopsychiatrischen Hauspflegedienste in Wiesbaden. 1999. — dies.: Modellprogramm der Bundesregierung „Altenhilfestrukturen der Zukunft”. Sitzungsvorlage 2000. — dies: Bewerbung um Förderung im Rahmen des Modellprogramms „Altenhilfestrukturen der Zukunft“. 2000. — dies: Faltblatter und Informationsbroschüren. — Akademie für Ältere (Hrsg.): Programm 99/2000. — Papiere der Parteien. — Informationen aus den Interviews.

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  46. Das Amt macht geltend, dass die Beratungsstellen auch in den Stadtteilen verankert sei. Dies weckt angesichts der Größe einer Region erst einmal Zweifel. Wie man seine Performanz definitiv auf den Stadtteil realisiert, lässt sich am Beispiel Aachens mit seinem 500Meter-Standard ablesen.

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Wallraven, K.P., Gennerich, C. (2002). Seniorenpolitik in der Bundesrepublik — sieben Porträts. In: Seniorenpolitik aus der Akteursperspektive. VS Verlag für Sozialwissenschaften, Wiesbaden. https://doi.org/10.1007/978-3-663-11352-2_5

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