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Bestimmungsfaktoren der Arbeitsmarkt- und Beschäftigungspolitik

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Regierungswechsel und Arbeitsmarktpolitik in Frankreich

Part of the book series: Forschung ((FPOLIT,volume 171))

  • 38 Accesses

Zusammenfassung

Die Darstellung und Analyse der französischen Arbeitsmarkt- und Beschäftigungspolitik im vorangegangenen Kapitel hat deutlich gemacht, daß die Bestimmungsfaktoren der Politik vielfältig sind. Neben Regierungswechseln lassen sich vor allem fünf weitere Faktorengruppen ausmachen, die die Politik im Untersuchungszeitraum maßgeblich geprägt haben. Dabei handelt es sich um die Regierungszusammensetzungen und die Entwicklungen im Parteiensystem (vgl. Kap. III.2.1), um das Politische Institutionensystem (vgl. Kap. III.2.2), um den Klassenkonflikt und die Industriellen Beziehungen (vgl. Kap. III.2.3), um die Politische Kultur (vgl. Kap. III.2.4) sowie um volkswirtschaftliche Determinanten und die ökonomische Globalisierung (vgl. Kap. III.2.5). Die Art dieser Bestimmungsfaktoren und ihr Einfluß auf die französische Arbeitsmarkt- und Beschäftigungspolitik werden im folgenden eingehend und umfassend dargestellt.

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Referenzen

  1. Im Gegensatz zu den rechten Regierungen ließen linke Regierungen lediglich »Teilprivatisierungen’ zu, bei denen private Beteiligungen an staatlichen Unternehmen nur bis zur Höhe von 49% des Stammkapitals gewährt wurden. Die Unternehmen blieben so unter staatlicher Kontrolle (vgl. Kap. II. 1.1.2 Strukturpolitik).

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  2. Nach Pätzold kann eine Regelung zur Arbeitszeitverkürzung erstens einen vollen Lohnausgleich vorsehen und steigende Lohnstückkosten der Unternehmen in Kauf nehmen. Sie kann zweitens auf Lohnausgleich verzichten und die Lohnstückkosten der Unternehmen unverändert halten. Drittens kann sie produktivitätsorientiert sein und sowohl die Lohnstückkosten der Unternehmen als auch die Lohneinkommen der Beschäftigten miteinander in Ausgleich bringen (vgl. ebd. 1993: 378ff.).

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  3. Die Verkürzung der wöchentlichen Arbeitszeit der Beschäftigten bringt positive Beschäftigungseffekte mit sich, wenn die fehlende Arbeitszeit durch Neueinstellungen kompensiert wird. Sie kann aber auch durch Produktivitätssteigerungen ausgeglichen werden. Dies ist zum einen durch die Steigerung der Stundenproduktivität der Arbeitskräfte und zum anderen durch Rationalisierungsinvestitionen der Unternehmen möglich. Die Produktivitätseffekte können dabei so hoch sein, daß der Beschäftigungseffekt letztlich negativ ausfällt (Pätzold 1993: 378).

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  4. Die Loi Robien gelangte vor allem im Rahmen von Sozialpakten zur Geltung. Dabei entfaltete sie vor allem defensive Wirkungen. Durch sie konnten also Entlassungen wirksam verhindert werden. Die erzielten Erfolge sind jedoch vor allem auf das relativ hohe finanzielle Niveau der staatlichen Förderung zurückzuführen (vgl. Join-Lambert u.a. 1997: 319).

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  5. Als quadrille bipolaire bezeichnet Duverger (1982) die besondere Konstellation im französischen Parteiensystem: So standen zwei relativ gleich starken Kräften auf der ideologischen Linken, dem PCF und dem PS, mit der UDF dem RPR ebenfalls zwei Parteien bzw. Bündnisse vergleichbarer Stärke auf der ideologischen Rechten gegenüber.

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  6. Mit den hohen Verlusten bei den Gemeindewahlen (März 1983) und bei den Europawahlen (Juni 1984) kündigte sich für die Linke bereits die Niederlage bei den Parlamentswahlen 1986 an. Durch die 1985 vorgenommene Einführung der Verhältniswahl (rückgängig gemacht im März 1986) konnten die Verluste der Linken nur noch gedämpft, die Wahlniederlage jedoch nicht mehr verhindert werden (vgl. Bréchon 1998: 136f; Nohlen 1989).

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  7. Nach Auffassung des Parteienforschers Kimmel hat der Parti Socialiste im Anschluß an das Scheitern der linken wirtschaftspolitischen Strategie der Jahre 1981–1983 den Wandel von einer sozialistischen zu einer sozialdemokratischen Partei eingeleitet: „Zwei Jahre Regierungserfahrung haben ausgereicht, aus einer marxistischen eine reformistische Partei zu machen. Der Forderung nach dem ‚Bruch mit dem Kapitalismus‘ ist die Bekehrung zum Markt abrupt gefolgt. Auch ideologisch gehört die PS zur sozialdemokratischen Parteien-Familie, sie steht dabei nicht einmal mehr besonders weit links“ (Hervorhebungen im Original) (Kimmel 1989: 22).

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  8. Nach einer eingehenden Analyse der Regierungspraxis zwischen 1988 und 1991 kommt der Frankreich-Experte Kimmel zu dem Schluß, daß vor allem das in der französischen Verfassung geregelte Instrumentarium des „rationalisierten Parlamentarismus“ der Regierung dieser Periode zur notwendigen Stabilität und zu Durchsetzungsvermögen verholfen habe (vgl. Kimmel 1991).

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  9. Sie gipfelte 1997 gar in einer gemeinsamen Erklärung der beiden Parteien, die programmatische Übereinstimmungen und Unterschiede verdeutlichte (vgl. Obrecht 2000: 239f.).

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  10. Zwar besteht das Parlament der V. Republik aus zwei Kammern, der Nationalversammlung (Assemblée nationale) und dem Senat (Sénat). Zum ohnehin starken Übergewicht der französischen Exekutive gegenüber dem Parlament kommt eine deutliche Schwächung des Senats gegenüber der Nationalversammlung hinzu. Sein Einfluß im Gesetzge-bungsprozeß kann damit als eher gering bezeichnet werden. So kann sich beispielsweise „die Regierung immer dann über Widerstände aus dem Senat hinwegsetzen [...], wenn sie politisch auf Seiten der Nationalversammlung steht, was der Regelfall ist“ (Schild 1997: 86; vgl. auch Haensch/Tümmers 1998: 146ff.).

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  11. Noch am nächsten kommt einem Verfassungsgericht in Frankreich der Verfassungsrat (Conseil constitutionnel). So handelt es sich um „ein Rechtsprechungsorgan, dessen Aufgabe [u.a.] die Kontrolle der Verfassungsmäßigkeit der Gesetze [...] ist“ (Haensch/Tümmers 1998: 209f.). Die durch ihn erfolgende Normenkontrolle ist jedoch durch folgende Defizite eingeschränkt und gilt daher als „unvollständig“ (vgl. Schild 1997: 89). So ist er ausschließlich für Gesetze zuständig, die vom Parlament verabschiedet wurden. Diese Gesetze können durch ihn des weiteren nur vor ihrem Inkrafttreten überprüft werden. Schließlich sind weder Gerichte noch Einzelpersonen berechtigt, ihn anzurufen. Seine bisherige Wirkung kann dabei wie folgt auf den Punkt gebracht werden: „[D]er Verfassungsrat [wirkte] nicht als Reformgegner, sondern als Faktor der Mäßigung, der den Wesenskern der großen Reformtexte [...] nicht verwarf, wohl aber Korrekturen verlangte“ (Kempf 1997: 147).

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  12. Das Referendum stellt keine potentielle Barriere gegen die Mehrheitsherrschaft dar, da es durch die Mehrheit selbst — also durch den Präsidenten auf Antrag der Regierung oder der parlamentarischen Mehrheit — eingeleitet werden muß. Es ist so nicht zum Machtkampf zwischen Premierminister und Staatspräsidenten geeignet und steht auch der parlamentarischen Opposition nicht zur Verfugung (Haensch/Tümmers 1998: 121 ff.).

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  13. Hier trat aufgrund des europäischen Stufenplans für die Wirtschafts- und Währungsunion von 1992 (Maastricht) eine institutionelle Veränderung ein, da mit diesem die Unabhängigkeit der nationalen Zentralbanken ab dem 1.1.1994 vereinbart worden war (vgl. Stein-hilber 2000: 38f. und 52ff.).

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  14. In seiner Studie „Parteienstaat und Antiparteienaffekt in Frankreich“ führt Kimmel (1991) das französische Mißtrauen gegenüber politischen Parteien und die Vorliebe, in Krisensituationen auf einen charismatischen Führer zu vertrauen, vor allem auf geistesgeschichtliche Grundlagen (z.B. Rousseau) und Strömungen (z.B. Bonapartismus) zurück.

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  15. Das Prinzip der Gewaltenteilung ist in der Verfassung der V. Republik durch den Art. 23 Abs. 1 der Constitution (Inkompatibilität von Ministeramt und Parlamentsmandat) und die 1962 eingeführte Direktwahl des Staatspräsidenten (Art. 6) verwirklicht. Beide Regelungen richten sich gezielt darauf, die politischen Akteure der Exekutive von ihren Parteibindungen zu lösen (vgl. Stephan 1998b: 519).

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  16. Zu den Instrumenten des rationalisierten Parlamentarismus sind u.a. zu zählen (vgl. hierzu ausführlich Jun 2000; Oertel 1991): Die detaillierte Organisation der parlamentarischen Arbeit in der Verfassung, die genaue Begrenzung des parlamentarischen Gesetzgebungsbereichs (Art. 34), die besonders hohen Anforderungen für eine Abberufung der Regierung über ein Mißtrauensvotum, die Möglichkeit des Präsidenten zur Umgehung des Parlaments bei der Gesetzgebung durch die Abhaltung eines Referendums (Art. 11), die Möglichkeit der Regierung, eigene Gesetzesvorlagen nur im Ganzen abstimmen zu lassen (vote bloqué) (Art. 44 Abs. 3) oder mit der Vertrauensfrage zu verknüpfen (Art. 49 Abs. 4).

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  17. Während diese Regelung ursprünglich eine Kontrolle der Regierung über die Partei verhindern sollte, führte sie — nach einer Analyse Morels — in der Regierungsperiode von 1981–1986 zu einer allmählichen Auszehrung des Parteienapparats, da alle parteipolitisch bedeutenden Personen mit Regierungsämtern betraut wurden. Es kam auf diese Weise, durch die substantielle Schwächung der Partei, letztlich doch zur Dominanz der Regierung (Morel 1996).

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  18. Besonders deutlich wird das Übergewicht der Regierung gegenüber der Partei bei der politischen Gestaltung durch die Benennung der neuen Richtung des französischen Sozialismus nach dem Regierungschef als ‚Mitterrandismus‘ (vgl. Stephan 2000: 158).

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  19. Durch die Verkürzung der Amtszeit des französischen Staatspräsidenten von sieben auf fünf Jahre (Referendum vom 24.9.2000) ist zu erwarten, daß sich die Macht des Präsidenten in Zukunft vermindern wird (vgl. Pech/Salas 2000).

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  20. Hingegen behalten die Staatspräsidenten in Kohabitationsphasen in der Regel die Oberhand in ihrer sogenannten „domaine reservée“, also in den Bereichen der Außen- und Sicherheitspolitik (Cohendet 1993: 215ff.).

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  21. „35H: ‚réserves‘ de Chirac et critiques de l’opposition“, in: Le Monde — Internet-Publikation [www.lemonde.fr], 28. Juli 1999.

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  22. Während seiner Nahost-Reise im Februar 2000 bezeichnete der französische Premierminister Jospin die Angriffe der Hisbolla-Miliz auf israelische Soldaten und die israelische Zivilbevölkerung im Südlibanon als ‚terroristische Akte‘. Damit widersprach er der offiziellen französischen Haltung, die in der israelischen Besetzung des Südlibanon einen Verstoß gegen das Völkerrecht sieht. Dieser Widerspruch und die resultierende diplomatische Krise führte in Frankreich zu einer Diskussion um Jospins Eignung als zukünftiger Präsidentschaftskandidat und zu einer Verlagerung der Machtverhältnisse innerhalb der Kohabitation zwischen ihm und Chirac (Ritzenhofen 2000).

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  23. Im Juni 2000 hielt Chirac eine Rede vor dem deutschen Bundestag. In einer darauffolgen-den Pressekonferenz nahm der französische Europaminister Moscovici zu den Aussagen Chiracs Stellung und bezeichnete seine Aussagen zu Europa als nicht die offizielle französische Haltung wiedergebend: „[...] ce n’est pas le discours des autorités français. Il n’a pas été conçu comme tel y compris par son auteur. [...] Nous vivons dans une situation compliquée en France. Le président, c’est son discours. C’est lui qui l’a conçu, rédigé et prononcé en tant que président devant le Parlamente d’un pays ami“ (Moscovici 2000 zit. nach Bacque u.a. 2000).

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  24. Die wichtigsten französischen Gewerkschaften sind die CGT (Confédération Générale du Travail), die FO (Force Ouvrière), die CFDT (Confédération Française Démocratique du Travail), die CFTC (Confédération Française des Travailleurs Chrétiens), die CGC (Confédération Générale des Cadres), die FEN (Fédération de l’Education Nationale) und die FSU (Fédération Syndicale Unitaire). Ihre geschätzten Mitgliedszahlen liegen zwischen 100.000 und 600.000. Nimmt man alle Gewerkschaften zusammen, so liegt der französische Organisationsgrad bei etwa 10% (Übersicht bei Lasserre/Uterwedde 1997: 214).

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  25. Die wichtigsten Arbeitnehmerorganisationen sind der MEDEF (Mouvement des Entreprises de France), ehemals CNPF (Conseil National du Patronat Français), die CGPME (Confédération Générale des Petites et Moyennes Entreprises) und der SNPMI (Syndicat National de la Petite et Moyenne Industrie).

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  26. Ausschließlich durch Gesetze oder Verordnungen werden die Bereiche Arbeitsschutz, Kündigungsschutz, Mindestarbeitsbedingungen geregelt. Zudem sind die Spielräume der Sozialpartner und Arbeitsparteien zur Regelung von Arbeitszeiten (Wochenarbeitszeit, Teilzeitbeschäftigung, Schichtarbeit, flexible Arbeitszeit) stark eingeschränkt. Des weiteren legt der Staat den gesetzlichen Mindestlohn SMIC (salaire minimum interprofessionnel de croissance) fest und paßt diesen mindestens zweimal pro Jahr an die Preis- und Lohnentwicklung an. Durch dieses Instrument, durch seine Funktion als öffentlicher Arbeitgeber und durch sein Recht zur Einleitung eines gesamtwirtschaftlichen Lohnstops (vgl. Kap. II. 1.1.1 Makroökonomische Globalsteuerung) übt der französische Staat einen immensen Einfluß in der Lohnpolitik aus (Lasserre/Uterwedde 1997: 222ff.)

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  27. So ist der Staat berechtigt, Tarifverhandlungen einzuleiten. Kommen Abkommen zustande, so kann er diese per Verordnung für allgemeinverbindlich erklären (Lasserre/Uterwedde 1997:223).

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  28. Die genauen Zusammensetzungen der Verwaltungsräte der unterschiedlichen Träger der französischen Sozialversicherung führt Becker (1996) in detaillierter Weise auf.

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  29. Die Machtressourcen der Arbeitgeber speisen sich so aus den besonderen französischen Strukturen der administrativen, politischen und wirtschaftlichen Eliterekrutierung. Indem ein Modell der Rekrutierung politischer und neuerdings auch wirtschaftlicher Eliten aus der hohen Verwaltung vorherrschend ist, kommt es zu dichten informellen Verschränkungen zwischen diesen Bereichen (Bock 1999).

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  30. Durch die Förderung der Teilzeitbeschäftigung kam es schnell zu deren quantitativen Entwicklung. Diese trägt in den 90er Jahren zur angestrebten Verbesserung der Beschäftigungswirkung des wirtschaftlichen Wachstums erheblich bei (Blanchard/Fitoussi 1998: 52f.).

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  31. Der soziale Dialog und die Tarifbeziehungen wurden insbesondere durch die nach dem damaligen Arbeitsminister benannten Auroux-Gesetze von 1982 gefördert: Durch diese Gesetze wurde beispielsweise eine jährliche Verhandlungspflicht der Sozialpartner auf Betriebs- und Branchenebene eingeführt. Ein zusammenfassender Überblick über die Auroux-Gesetze findet sich bei Lasserre/Uterwedde (1997: 229).

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  32. Sowohl die Gewerkschaften als auch die Arbeitgeberverbände tendierten dazu, in der Arbeitsmarkt- und Beschäftigungspolitik den Ausbau der Frührente gegenüber dem der Arbeitszeitverkürzung vorzuziehen (vgl. Uterwedde 1998a: 643). So bieten die Frührenten-programme sowohl Arbeitnehmern als auch Arbeitgebern vor allem Vorteile (Vorzeitiger Abschluß des Arbeitslebens, Verjüngung der Belegschaft). Die Finanzierungslast kann dabei im Zweifel auf die Solidargemeinschaft verlagert werden. Die Umverteilung der Arbeit durch Arbeitszeitverkürzung führt hingegen zur Notwendigkeit der Hinnahme von Einbußen fur beide Seiten der Tarifbeziehungen: Für die Arbeitgeber drohen sich die Personalkosten zu erhöhen. Für die Arbeitnehmer die Einkommen zu vermindern.

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  33. Die Hugenottenkriege (1562–1598) wurden durch Heinrich IV. beendet. Ihm gelang es, den Staat als souveräne Macht über den partikularen Interessen verschiedener Glaubensrichtungen anzusiedeln. Er machte dazu an beide Kriegsparteien Zugeständnisse. So trat er zur Integration der Katholiken zum Katholizismus über und sicherte den Hugenotten im Edikt von Nantes die freie Ausübung ihrer Religion bei Erhaltung ihrer Bürgerrechte zu. Unter der Anerkennung des Staates als Zentralgewalt konnten fortan — bis zur Widerrufung des Edikts unter Ludwig XIV. — beide Glaubensrichtungen nebeneinander existieren.

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  34. Beim Jansenismus handelt es ich um eine im Frankreich des 17. Jahrhunderts bedeutende religiöse Lehre innerhalb des Katholizismus, die als Opposition zum gängigen Jesuitentum entstand. Sie ist nach ihrem Begründer, dem Flamen Cornelius Jansen (1585–1638), benannt. Diese Glaubensrichtung fußte auf der sogenannten Prädestinationslehre — also auf der Überzeugung von einer übergeordneten Schicksalhaftigkeit des eigenen Daseins. Damit forderte sie bei ihren Anhängern eine tendenzielle Hierarchiegläubigkeit, die sich auch auf ihre Sicht des Verhältnisses zwischen Staat und Gesellschaft übertragen läßt (Ammon 1994: 42).

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  35. Die französische Variante des Merkantilismus wird nach dem Finanz- und Handelsminister des Sonnenkönigs Ludwig XIV. und herausragenden Vertreter dieser Wirtschaftsform, Jean-Baptiste Colbert (1619–1683), als Colbertismus bezeichnet. Frankreich war — aufgrund der Ablehnung unternehmerischer Betätigung durch den Landadel und das janse-nistische Bürgertum — wiederum auf den Staat als Förderer der Wirtschaftsentwicklung angewiesen. Es kam dadurch zu einer engen Verknüpfung von Politik und Ökonomie: Der Versuch des Colbertismus, „ein [...] Wirtschaftssystem zu schaffen [...], das vom Machtzentrum aus gesteuert wird, verstärk[e dabei] bereits lange angelegte, zentralistische und dirigistische Tendenzen“ (Ammon 1994: 60).

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  36. Rousseaus Staatsbegriff war für die damalige Zeit geradezu revolutionär (vgl. Rousseau 1992). Legitimierte und forderte es doch staatliche Handlungen als Verkörperung des Gemeinwillens (volonté générale), also als freie Vereinbarung der Bürgerin Form eines implizit durch diese geschlossenen Gesellschaftsvertrags (contrat social). Dabei verstand er den Souverän als Inbegriff des Volkes (nation). Sein Konzept einer legitimen Herrschaftsordnung war damit zwar nicht mehr autoritär, aber noch immer absolut.

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  37. Berstein unterscheidet im 20. Jahrhundert zwischen zwei sukzessiven Idealtypen des ‚re-publikanischen Modells‘ in Frankreich. Das erste war seit Beginn des Jahrhunderts bis zum Ende des 2. Weltkriegs verwirklicht. Das zweite entstand mit dem Gaullismus ab 1958 (ebd. 1999).

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  38. Gemäß Bode basiert das französische System der Sozialen Sicherung — entsprechend den kompromißfördernden Ideen des sozialen Republikanismus — auf unterschiedlichen bis gegensätzlichen wohlfahrtskulturellen Strömungen. In seiner Gründung ging es — gemäß Rosanvallon — beim System der Sozialen Sicherheit zwar um einen Wandel von der selektiven Sozialversicherung zu einem universellen System, in das alle Franzosen eingebunden sein sollten. Diese der sozialen Sicherheit in der Nachkriegszeit zugewiesene hohe Bedeutung ging jedoch „weit über den Inhalt ihrer einzelnen Bestimmungen hinaus“ (ebd. 2000: 131). Diese Blockierung des solidaristischen Ausbaus steht nach Auffassung von Bode mit dauerhaft starken Widerständen gegen ein zu starkes staatliches Vorpreschen in Zusammenhang (ebd. 1999: 123f.).

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  39. Der Begriff Service Public bezeichnet sowohl den öffentlichen Dienst im engeren Sinne (fonction public) als auch sämtliche öffentliche Dienstleistungen (services publics) (vgl. Uterwedde 1999: 217ff.).

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  40. In der Befragung antworteten 67% der Befragten auf die Frage: „On dit qu ‘aujourd’hui les différences entre ceux qui ont un emploi et ceux qui sont exclus du travail sont plus importantes que les différences entre les riches et les pauvres. Vous-même êtes-vous tout à fait d’accord, assez d’accord, peu d’accord ou pas d’accord du tout avec cette opinion?“ mit „Tout à fait d’accord“ und „assez d’accord“ (La Chaise 1996: 280).

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  41. Auf die Frage: „Pourriez-vous me dire pour chaque des choses suivantes, si c ‘est l’Etat de s’en occuper: en totalité, en grande partie, en faible partie ou pratiquement pas“ gaben zum Bereich „La défense du pays“ 98% der Befragten eine der Kategorien „en totalité“ und „en grande partie“ an. Beim Bereich „L’ordre public“ waren dies 94%, bei „L’enseignement“ 89% und bei „L’emploi“ 84%.

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  42. 39% der Befragten antworteten auf die Frage: „Parmi les personnes ou organismes suivants, quel est celui qui, selon vous, est le plus responsable du chômage en France?“ mit „Les hommes politiques qui ne proposent pas de solutions“. Hingegen verwiesen lediglich 21% auf „Les chefs d’entreprise qui pensent trop à leur profit und 11% auf „Les chômeurs qui ne veulent pas vraiment travailler“ (La Chaise 1996: 283).

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  43. Diese Debatte wird vor allem vermittels öffentlich übertragener Diskussionen, populärwissenschaftliche Schriften, sowie Presse ausgetragen. Als populäre Vertreter der eher re-publikanisch-solidaristischen Position können — mit unterschiedlicher wissenschaftlichen Bedeutung — der Ökonom Jean-Paul Fitoussi (vgl. ebd. 1995) und die Schriftstellerin Viviane Forrester (vgl. ebd. 1996) gelten. Die neoliberale Position wird durch den Ökonom Alain Minc (vgl. ebd. 1998) und den liberalen Politiker Alain Madelin eingenommen.

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  44. Im Zusammenhang mit der nationalstaatlichen Ratifizierung des Vertrags von Maastricht wurde in Frankreich im September 1992 ein Referendum abgehalten. Die äußerst knappe Zustimmung von 51% der abgegebenen Stimmen wird vor allem auf die in Frankreich verbreitete Abwehr gegen den Verlust der nationalen Souveränität (Ziebura 1992) und -damit verbunden — gegen eine befürchtete Gleichschaltung der Wirtschafts- und Währungspolitik nach dem Vorbild des deutschen Marktmodells (Woyke 2000: 51) zurückgeführt. Das Maastricht-Referendum machte deutlich, daß die europäische Integration für die sich in Frankreich verschlechternde soziale Lage und die wachsende Massenarbeitslosigkeit mitverantwortlich gemacht wurde (Steinhilber 2000: 70f.). Die französische Debatte um Maastricht war daher gemäß Woyke politisch-kulturell motiviert (ebd. 2000: 49).

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  45. Beyme (1992) und Sartori (1976) ordnen das französische Parteiensystem der typologi-schen Kategorie des „polarisierten Pluralismus“ zu.

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  46. In seiner Regierungserklärung vom 23. Mai 1995 formulierte der neue Premierminister Alain Juppé: „L’ exclusion, sous la forme actuelle, a sans doute des raisons nombreuses et complexes. Mais la plus décisive est, à la évidence, le chômage de masse qui gangrène le corps social et compromet les équilibres économiques et financiers. C’est pourquoi le renouveau du pacte républicain passe par une mobilisation générale contre le chômage. Telle est l’ambition que vous propose le Gouvernement“ (Déclaration du Gouvernement 1995: 3).

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  47. Eine Ausnahme bildete die rechte Kohabitationsregierung 1986–88: In dieser gelang es den neoliberalen François Léotard, Gérard Longuet und Alain Madelin von der Notwendigkeit zu umfassenden Privatisierungen zu überzeugen (Eilfort 2000: 178). So kam es durch die Regierung Chirac zu einem weiteren Ausbau der bereits durch die Sozialisten eingeleiteten restriktiven makroökonomischen und liberalen strukturpolitischen Strategie (vgl. Kap. II.1.1 Beitrag der Wirtschaftspolitik zur Beschäftigungspolitik).

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  48. Die Frage lautete: „Je vais maintenant vous énoncer différentes propositions qui sont a-vancées pour lutter contre le chômage. Pouvez-vous me dire, pour chacune d’elles, si vous êtes tout à fait favorable, assez favorable, assez défavorable ou tout à fait défavorable?“. Als Strategien zur Bekämpfung der Arbeitslosigkeit wurden daraufhin vorgeschlagen: a) „La réduction du temps de travail en réduisant d’autant les salaires“; b) „La limitation des importations de produits étrangers même si les consommateurs doivent payer plus cher les produits“; c) „La réduction des charges sociales des entreprises compensées par l’augmentation des impôts“; d) „L’accroissement des rémunérations même si ça doit relancer l’inflation“; e) „La limitation des prestations et des cotisations sociales en encourageant l’assurance privée“. Die Strategien erhielten a) 39%, b) 59%, c) 27%, d) 53% und e) 31% der Stimmen in den zustimmenden Kategorien.

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  49. Zitat im Original: Gaxie zit. nach Chevallier (1992).

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  50. Als Ursachen für diese Entwicklungen nennt er eine ungewöhnliche Häufung „[ä]ußere[r] Brüche und innerefr] Ungewißheiten“. Detailliert führt er hierzu auf: „de[n] Zusammenbruch des Ostblocks, die Vereinigung Deutschlands, de[n] mit der Maastricht-Konferenz deutlich vorangetriebene[n] europäische[n] Vereinigungsprozeß, die insbesondere nach der wirtschaftlichen Rezessionsphase 1991–1993 massiv angestiegene Arbeitslosigkeit, die zunehmende Angst breiter Bevölkerungsschichten vor sozialer Ausgrenzung [...], die Ende 1995 von vielen Franzosen als enttäuschend empfundene politische Wende in der Wirtschafts- und Sozialpolitik [...], de[n] Wahlsieg des Parti Socialiste 1997 und eine erneute Cohabitation sowie die damit einhergehenden Auflösungserscheinungen bei den bürgerlichen Rechtsparteien“ (ebd. 1999: 97f.; Hervorhebungen im Original).

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  51. Daß Wirtschaftswachstum im Sinne des Solidarismus gesellschaftlich und sozial wünschenswert ist, belegen zahlreiche Studien zu seinem förderlichen Einfluß auf die individuellen Lebensbedingungen (z.B. Rosenberg 1976).

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  52. Nach Bode wahren die französischen mindestsichernden Leistungen stets das Lohnab-standsgebot. Die Einkommen aus Maßnahmen der aktiven Arbeitsmarktpolitik sind dabei noch deutlich höher bemessen als die aus der Mindestsicherung. Das RMI sei in seinem Niveau sogar so gering, daß der überwiegende Teil seiner Bezieher unterhalb der Armutsgrenze lebe (Bode 1999b: 110).

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  53. Juppé leitete mit der Erhöhung der Sozialabgabe CSG zur Krankenkassenfinanzierung (vgl. Kap. II. 1.2 Beitrag der Sozialpolitik zur Beschäftigungspolitik) den Übergang von der Beitrags- zur Steuerfinanzierung im Gesundheitssektor ein. Nach dem Regierungswechsel 1997 führte die Regierung Jospin diese Politik weiter fort (vgl. Bouget 1998: 162; Bode 1999b: 129). Insbesondere führte sie mit der Couverture maladie universelle 1999 einen steuerfinanzierten Versicherungsschutz für sozial Schwache ein (vgl. Bode 1999a).

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  54. Er kann sich auf folgende Sachbereiche beziehen: Auf den Austausch von Waren, Investitionen und Finanzen in der Wirtschaft; auf den Austausch oder die Produktion von Sprache in der Kommunikation und der Kultur; auf grenzüberschreitenden Tourismus und sonstigen Personenverkehr; auf die Relevanz von Umweltschäden und Risiken jenseits von Nationalstaaten; sowie auf einer militärischen Ebene auf gegenseitige Bedrohung und gemeinsamen Waffenhandel (vgl. Giddens 1999: 40ff.; Zürn 1998: 64ff.).

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  55. Eigene Berechnungen nach OECD (1999c). Durchschnitte der Werte für die Jahre 1982 bis 1998.

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  56. Zu Hintergründen vgl. Uterwedde (1997c: 116ff.).

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  57. Negative Außenhandelssaldi hatten 1999 insbesondere die Bekleidungsindustrie (-27,5 Milliarden FF), die Konsumgüterindustrie (-27,8 Milliarden FF), der Werkzeugmaschinenbau (-17 Milliarden FF) und die Büromaschinen- und Informationstechnik (-33,8 Milliarden FF) zu verzeichnen (Zahlen nach: Ministère de l’Économie, des Finances et de l’Industrie, 2001).

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  58. Hierbei handelt es sich keinesfalls um eine nur in Frankreich zu beobachtende Entwicklung. So stellt Zürn mit seiner vergleichenden Analyse zu Globalisierungsprozessen fest, daß der OECD-weite Trend, Protektion und Subvention zurückzubauen, seit Mitte der 70er Jahre in den meisten Ländern durch den Ausbau der aktiven Förderung des Strukturwandels begleitet wird (ebd. 1998: 141).

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  59. Die Erkenntnis, daß die französische Volkswirtschaft nur im engen Zusammenspiel mit ihren europäischen Handelspartnern mit überdimensionierten Märkten wie den USA oder mit Japan würde Schritt halten können, war, nach Kassim, die maßgebliche Triebkraft für Frankreichs großes Engagement für die Europäische Integration (vgl. ebd. 1997: 171). Ein weiteres Ziel dieser Politik war zudem, den deutschen Nachbarn durch dessen Einbindung in Westeuropa sowohl wirtschaftlich als auch sicherheitspolitisch so weit wie möglich unter Kontrolle zu halten (vgl. Woyke 2000: 15ff.).

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  60. Die vollständige Liberalisierung der Kapitalmärkte war bereits mit dem europäischen Binnenmarkt verwirklicht worden. Die nächste Stufe bildete die Unabhängigkeit der nationalen Zentralbanken ab dem 1.1.1994. Die letzte Stufe mit der Einführung einer gemeinsamen europäischen Währung begann am 1.1.1999 ausschließlich mit den Mitgliedsländern, die im Jahre 1997 die Konvergenzkriterien (vgl. Europäisches Währungsinstitut 1998) erfüllt hatten.

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  61. Für eine Einigung auf eine gemeinsame Industriepolitik liefen die französischen Konzepte zu diesem Zeitpunkt den ordnungspolitischen Vorstellungen der meisten Mitgliedsländer so deutlich entgegen. Auch die Initiativen der Franzosen, die Arbeitnehmerrechte in der Europäischen Gemeinschaft und später in der Europäischen Union zu stärken, blieben aus diesem Grund zunächst weitgehend unberücksichtigt (Kassim 1997: 171ff.).

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  62. Unterstützt wurde die französische ordnungspolitische Sicht im Feld der Industriepolitik jedoch durch Belgien, Italien und Spanien (vgl. Scherpenberg 1996: 367).

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  63. Der Premierminister Edouard Balladur richtete das Engagement seiner Regierung auf die Einhaltung der in Maastricht beschlossenen Konvergenzkriterien: Dies bedeutete die Begrenzung der Staatsausgaben und des Haushaltsdefizits und die Ausrichtung der Wirtschaftspolitik am Ziel der Preisniveaustabilität (vgl. Steinhilber 2000: 73ff.). Doch zwischen Worten und Taten französischer Regierungen klaffen seither Lücken. Cohen bezeichnet dies als „französische Malaise“. Es bestünden „Spannungen zwischen der faktisch akzeptierten, im Diskurs aber abgelehnten Globalisierung [...] [und] zwischen dem politischen Willen zur europäischen Integration und der Ablehnung der politischen Integration“ (ebd. 1999:282).

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  64. Die 1997 neu angetretene französische Linksregierung unter Jospin kündigte an, den EU-RO-Stabilitätspakt in Amsterdam nur zu unterzeichnen, wenn im gleichen Rahmen Ziele zu Beschäftigung und Wachstum vertraglich verankert würden (vgl. Hörburger 1998: 111f.).

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  65. Auf dem darauffolgenden Beschäftigungsgipfel in Luxemburg im November 1997 haben die Mitgliedsstaaten darauf aufbauend eine europäische Beschäftigungsstrategie beschlossen. Der Fachministerrat “Arbeit und Soziale Angelegenheiten” verabschiedet seither jedes Jahr beschäftigungspolitische Leitlinien, die die Mitgliedstaaten im Rahmen Nationaler Aktionspläne (NAP) umzusetzen haben. 1999 beschloß der Europäische Rat bei seiner Sitzung in Köln zudem die Bildung eines Europäischen Beschäftigungspakts, der sich in die seit 1997 verfolgte Strategie einfügt. Im Jahr 1999 wurde zudem durch die Europäische Kommission ein Peer-Review-Programm gestartet. Im Rahmen dieses Programms stellte Frankreich den Mitgliedsländern 1999 und 2000 die ersten Ergebnisse seiner beschäftigungspolitischen Programme nouveaux services — emplois-jeunes und 35 heures vor (Europäische Kommission 2000).

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  66. Als beispielsweise die Bundesbank 1990 die Zinssätze im Zuge der deutschen Einheit heraufsetzte, mußten alle übrigen EWS-Mitgliedsländer mit ihren schwächeren Währungen folgen (vgl. Steinhilber 2000: 9; Uterwedde 1997c: 185).

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  67. Im direkten Vorfeld seines Regierungsantritts war es zur Unterzeichnung der Einheitlichen Europäischen Akte (EEA) gekommen, die die Verpflichtung der Mitgliedstaaten bedeutete, bis zum 31.12.1992 einen Wirtschaftsraum ohne Binnengrenzen zu schaffen. Dazu gehörte auch der Abbau rechtlicher Unterschiede in der Strukturpolitik der Mitgliedsländer, da diese wettbewerbsverzerrende Wirkungen entfalten.

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  68. Sowohl Balladur 1993 als auch Juppé 1995 zogen die EU als Argument für ihre Reformen heran (vgl. Vail 1999).

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Hardt, F. (2003). Bestimmungsfaktoren der Arbeitsmarkt- und Beschäftigungspolitik. In: Regierungswechsel und Arbeitsmarktpolitik in Frankreich. Forschung Politikwissenschaft , vol 171. VS Verlag für Sozialwissenschaften, Wiesbaden. https://doi.org/10.1007/978-3-663-11278-5_3

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