Zusammenfassung
Zu den meistzitierten finanzwissenschaftlichen Gesetzen gehört das „allgemeine Gesetz der Ausdehnung der Staatstätigkeiten“. Es wurde vor rund 100 Jahren von Adolph Wagner, Nationalökonom an der Universität Berlin, entwickelt (Wagner 1893: 892, Wagner 1911). Das Gesetz besagt, daß das Volumen der Staatstätigkeiten — und ihr Abdruck in den Staatsfinanzen — in den modernen Staaten sowohl absolut als auch relativ zum Sozialprodukt wachse. Auch gehe mit dieser Expansion ein Strukturwandel der Staatsfinanzen einher. Die Verwirklichung des „Rechts- und Machtzwecks“ werde zunehmend ergänzt durch die Betonung des „Cultur- und Wohlfahrtszwecks“ (Wagner 1893: 888). Wagner hatte bei dieser These vor allem das Wilhelminische Kaiserreich und benachbarte europäische Großmächte im Blick. Die historischen Langfrist-Trends der Staatsfinanzen in den westlichen Ländern seit Ende des 19. Jahrhunderts sind im großen und ganzen mit Wagners Gesetz zu vereinbaren — sofern man den gewaltigen Anstieg der Staatsquoten (Anteil der Staatsausgaben am Sozialprodukt) während der beiden Weltkriege als Sonderfälle betrachtet und sofern man die Sozialversicherungen zu den öffentlichen Haushalten zählt (Kohl 1985).
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Schmidt, M.G. (1992). Staatsfinanzen. In: Regieren in der Bundesrepublik Deutschland. Grundwissen Politik, vol 5. VS Verlag für Sozialwissenschaften, Wiesbaden. https://doi.org/10.1007/978-3-663-11270-9_9
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DOI: https://doi.org/10.1007/978-3-663-11270-9_9
Publisher Name: VS Verlag für Sozialwissenschaften, Wiesbaden
Print ISBN: 978-3-8100-0864-0
Online ISBN: 978-3-663-11270-9
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