Zusammenfassung
Der Gegenstand dieses Kapitels ist die begrifflich-theoretische Grundlegung einer Untersuchung der extremen Rechten in den USA. Vorausgeschickt sei, daß an dieser Stelle nicht auf jeden einzelnen in wissenschaftlichem Gebrauch befindlichen Begriff, wie z.B. Faschismus (vgl. hierzu Griffin 1991) oder Rechtspopulismus (vgl. hierzu Pfahl-Traughber 1994) eingegangen werden soll (erhellend: Druwe 1996). Aufgrund der kaum mehr zu überschauenden Menge an relevanter Literatur soll dies keine erschöpfende, jedoch eine kritische Darstellung des gegenwärtigen Forschungsstandes sein. Versucht wird dabei, auch den gegenwärtigen Stand der Rechtsextremismusforschung in Deutschland für das hier zur Debatte stehende „amerikanische“ Thema fruchtbar zu machen. In dieser Arbeit werden folgende, von Kowalsky und Schroeder zu Recht für eine ertragreiche Rechtsextremismusforschung als zentral bezeichneten Punkte in die wissenschaftliche Analyse einbezogen:
Die ökonomischen, sozialen, politischen und kulturellen Rahmenbedingungen, die Verbreitung von antidemokratischen [...] Einstellungen, das Ausmaß und die Entwicklung rechtsextremer Aktivitäten — organisiert wie nicht organisiert -, [...] die Struktur rechtsextremistischer Ideologien, die Programmatik rechtsextremer Organisationen, die Beziehung rechtsextremer Organisationen zu maßgeblichen politischen Kräften auf nationaler wie internationaler Ebene (Kowalsy/Schroeder 1994a: 11).
Our cause would be far greater advanced if there was no right-wing at all.
The right-wing stands in the way of a head-to-head struggle with the Iron Heel.
(Tom Metzger)
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Literatur
Michael Barkun kritisiert die amerikanischen Medien der Begriffskonfusion und mahnt an: “to categorize them [er meint wohl Rechtsextremisten, T.G.] merely as ‘white supremacist’ or `Neo-Nazi’ is simplistic”, obwohl er selbst der gleichen Konfusion unterliegt (vgl. Barkun 1990: 121 ).
Beriet tut etwas Ähnliches. doch seine Kategorien theocratic right, regressive populism. white racial nationalism und militant. overtly far right bleiben definitorisch unscharf (vgl. Beriet 1995: 16). Ebenfalls eine “Taxonomie” der Rechten in vier Gruppen nehmen Roger Eatwell und Noël O’Sullivan (1989) vor (moderate, reactionary, radical und extreme), die allerdings sehr in europäischen Kategorien (z.B. Monarchismus) verhaftet ist.
Vgl. zu dieser Debatte ursächlich: Backes/Jesse 1993; kritisch: Kowalsky/Schroeder 1994a: 9f.; Stöss 1994: 24; Butterwegge 1996: 64ff.
Der Vorwurf der “staatszentrierten Deutungsübernahme” (Kowalsky/Schroeder 1994a: 9), also der Klassifizierung von (Rechts-)Extremismus dem Verfassungsschutz folgend als primär verfassungsfeindlich (versus: —konform), läuft im Fall der USA ins Leere, da hier rechtsextreme Organisationen und Aktivitäten nicht verfassungsfeindlich und sogar durch das I - Amendment der amerikanischen Verfassung geschützt sind (soweit sie nicht als terroristisch eingestuft werden). Außerdem beansprucht der Staat in den USA das Deutungsmonopol in dieser Frage erst garnicht. Wie unten zu zeigen sein wird, unterscheiden viele amerikanische Rechtsextremisten darüber hinaus selbst zwischen der “guten” Verfassung und dem “bösen” System.
Ich bin mir im klaren darüber, daß eine Ideologie der Ungleichheit selbstverständlich auch in der “Mitte” der Gesellschaft zu finden sein kann (als Rassismus, Sexismus, etc.). Dennoch ist die Ablehung der Fundamentalgleichheit aller Menschen ein entscheidender Baustein zur Definition von Rechtsextremismus.
Zum vor dem Erscheinen seiner Arbeit ebenfalls unbefriedigenden Forschungsstand in der vergleichenden Rechtsradikalismusforschung vgl. Minkenberg 1998: 21ff.
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Grumke, T. (2001). Rechtsextremismus: begrifflich-theoretische Grundlegung. In: Rechtsextremismus in den USA. VS Verlag für Sozialwissenschaften, Wiesbaden. https://doi.org/10.1007/978-3-663-11255-6_2
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Publisher Name: VS Verlag für Sozialwissenschaften, Wiesbaden
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