Zusammenfassung
Die Minimalthese der offenen Rechtskommunikation hatte gefordert, daß rechtliche Entscheidungen, die in irgendeiner Weise von praktischer Relevanz für die Bürger eines Staates sind, diesen nach Möglichkeit mitgeteilt werden müssen. Der Informationsfluß sollte — wie auch bei der offenen Rechtskommunikation in Form der Normalthese — einseitig von staatlichen Organen zum Bürger und nicht umgekehrt verlaufen; diese Form der Rechtskommunikation ist daher im Kontrast zur partizipatorischen Rechtskommunikation als “asymmetrische” Rechtskommunikation bezeichnet worden. Im Rahmen öffentlicher Rechtskommunikation über die Presse war also nach der Minimalthese zu erwarten, daß dort nicht mehr als Leserservice in Rechtsdingen geboten würde. Urteile und Beschlüsse aus Rechtsgebieten mit alltäglicher Relevanz, wie Straßenverkehrsrecht, Strafrecht, Mietrecht oder Baurecht, müßten in ihrer Kernaussage wiedergegeben werden. Außerdem wäre eine präzise Beschreibung des zugrundeliegenden Sachverhalts notwendig; dies diente dazu, den Leser in die Lage zu versetzen, die praktische Relevanz der Entscheidung für gegebenenfalls parallel liegende, eigene Rechtsprobleme mit hinreichender Genauigkeit abschätzen zu können. Nicht notwendig hingegen wäre nach der Minimalthese, Sachverhaltselemente zu rezipieren, die nur für das Verständnis der Begründung der rechtlichen Entscheidung von Bedeutung sind.
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Literatur
Vgl. Kapitel C I 3.3.
Vgl. Teil B Kap. II, 2 dieser Arbeit
Der Begriff “Zynismus” wird hier i.S. von Peter Sloterdijks “Kritik der zynischen Vernunft”, 1983 verstanden, nämlich als dem aporetischen Endpunkt einer Philosophie der Aufklärung, die irgendwann ihre eigenen Voraussetzungen in Frage stellt, als abgeklärter “Realismus” und totaler Relativismus desjenigen, dem nichts “heilig” ist und dies - sei es als “zynischer Machthaber” oder “zynischer Liebhaber” - auch offen ausspricht, etwa in Oscar Wildes Worten: “Ich bin durchaus nicht zynisch - ich habe nur Erfahrung”. Dieses historische Begriffsverständnis kommt auch dem heutigen Sprachgebrauch näher als die Duden-Übersetzung von “zynisch” mit “bissig, schamlos, verletzend”.
Z. B. Greenpeace, Haus-und Grundbesitzerverein, Mieterbund, Deutscher Richterbund, Hartmann-Bund, Verbraucherschutzverbände, Bankenverband, Bundes-und Landesminister, Bundestags-und Landtagsabgeordnete, der Bundespräsident, Vertreter der im Bundestag vertretenen Parteien, DKP-Sympathisanten, ein Bundesanwalt und Mitglied einer Bundestagskommission etc.
Vgl. S. 241 dieser Arbeit.
Blankenburg/Treiber,a.a.O., S. 246.
Vgl. zum Begriff “Wert” und den unterschiedlichen Werten in der soziologischen Literatur: Schuppe,Im Spiegel der Medien, Wertewandel in der Bundesrepublik Deutschland, Frankfurt/M. 1988, S. 16 ff; zum “Wertewandel”-Konzept: Inglehard,Wertewandel der westlichen Gesellschaften, Berlin 1973, Kmiecialö Wertezustand und Wertewandel in der Bundesrepublik Deutschland, Göttingen 1976; Klages, et. al.,Werteorientierung im Wandel. Röckblick, Gegenwartsanalyse, Prognose, Frankfurt/M. 1985, 2. Aufl.; Lathe (Hg.), Wertewandel - Faktum oder Fiktion? Bestandsaufnahme aus kultursoziologischer Sicht, Frankfurt/M./New York 1988; zu den Inhalten des Wertewandels im Spiegel der deutschen Meinungsforschung: Pross,Was ist heute deutsch?, Nörnberg 1982, Piel,Die Flucht ins Private, in Noelle-Neumau: u. Piel (Hg.): Allensbacher Jahrbuch der Demoskopie 1978–1983, 1983; Noelle-Neumann, et al.,Die verletzte Nation, Reinbeck 1986.
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Castendyk, O. (1994). Zur Medienrezeption öffentlicher Prozesse in der Stichprobe. In: Rechtliche Begründungen in der Öffentlichkeit. Studien zur Kommunikationswissenschaft. VS Verlag für Sozialwissenschaften, Wiesbaden. https://doi.org/10.1007/978-3-663-11250-1_8
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Publisher Name: VS Verlag für Sozialwissenschaften, Wiesbaden
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