Zusammenfassung
Das Beteiligungsportfolio des Bundes, der Länder und der Kommunen weist alle Rechtsformen privatrechtlicher Gesellschaften auf, die das deutsche Gesellschaftsrecht bietet. Das Spektrum reicht von börsennotierten Kapitalgesellschaften über nicht börsennotierte Aktiengesellschaften, Gesellschaften mit beschränkter Haftung bis hin zur GmbH & Co. KG, zu BGB-Gesellschaften, Vereinen und privatrechtliche Stiftungen. Hinzu kommen Unternehmen, die nicht unter den „Beteiligungsbegriff“ als solchen fallen, z. B. Wirtschaftsbetriebe der öffentlichen Hand (§ 26 BHO/LHO) — und alle staatlichen Unternehmen in den Rechtsformen des öffentlichen Rechts (Körperschaften, Anstalten und öffentlich-rechtliche Stiftungen), die ihrerseits wiederum privatrechtliche Beteiligungen halten können. Mit allen ihren schier unzähligen Unternehmen haben die Gebietskörperschaften wichtige öffentliche Interessen zu verfolgen, die sich aus ihrem jeweiligen Verfassungsauftrag ableiten lassen müssen. Die Kapitalanteile an diesen Unternehmen gehören außerdem zum Vermögen der jeweiligen Gebietskörperschaft. Neben der staatlichen Verantwortung für die Wahrnehmung öffentlicher Aufgaben in der Form der genannten Unternehmen besteht daher eine besondere Verantwortung für das von den Gebietskörperschaften zu bewirtschaftende staatliche Vermögen.
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Literaturverzeichnis
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Haushaltsrecht (insbesondere): §§ 44, 53,54 HGrG, §§ 7, 65, 91, 92 BHO/LHO
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INTOSAI (Arbeitsgruppe): http://www.nao.gov.uk/INTOSAI/wgap/home.htm
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Treuner, JH. (2005). Besondere Anforderungen an die Führung staatlicher Unternehmen. In: Ruter, R.X., Sahr, K., Waldersee, G.G. (eds) Public Corporate Governance. Gabler Verlag, Wiesbaden. https://doi.org/10.1007/978-3-663-11202-0_4
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