Zusammenfassung
Zuvorderst festzuhalten ist, was sich schon im Theoriekapitel zum Neo-/Institutionalismus ergeben und dann in den europäischen Problembeispielen illustrierend bestätigt hat: Institutionalisierung speziell als politische Institutionalisierung ist im Grundsatz keine „Evolution der Kooperation“ (Robert Axelrod), sondern die Verwirklichung einer Regelungsordnung mit einer bestimmten Leitidee und mit bestimmten Prinzipien. In der Praxis bedeutet das, kollektiven Entscheidungssystemen Geltung zu verleihen, die Verwirklichung der vereinbarten Prinzipien sicherzustellen sowie gemeinsame Arenen für die Problembearbeitung zu schaffen und zu aktivieren. Der Spielraum dabei ist allerdings von vornherein eingeschränkt: In allen Praxisfällen, insbesondere jedoch bei den Bemühungen, die Idee einer politischen Institutionalisierung Gesamteuropas (im OSZE-Rahmen) umzusetzen, hat sich gezeigt, daß politische Realitäten und politische Hinterlassenschaften viel eher Pfade für Institutionalisierungspolitiken vorzeichnen, als das gemeinsame Leitideen oder problemfunktionale Zuschnitte tun.
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Siedschlag, A. (2000). Gesamtergebnis und Ausblick. In: Politische Institutionalisierung und Konflikttransformation. VS Verlag für Sozialwissenschaften, Wiesbaden. https://doi.org/10.1007/978-3-663-11082-8_5
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DOI: https://doi.org/10.1007/978-3-663-11082-8_5
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