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Der Menschenrechtskanon und seine Institutionalisierung seit 1948

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Zusammenfassung

Die Menschenrechte haben ihre für die Gegenwart grundlegende Ausformulierung in der „Allgemeinen Erklärung“ erfahren, die die Generalversammlung der Vereinten Nationen im Dezember 1948 beschloss. Das Dokument hat den Charakter einer Deklaration, es ist kein völkerrechtlicher Vertrag. Entsprechend der damaligen weltpolitischen Situation ist die Erklärung von den Rechtsvorstellungen der dominierenden Staaten der nördlichen Hemisphäre geprägt. Zahlreiche heutige UN-Mitgliedsstaaten waren an der Erklärung noch nicht beteiligt, da sie ihre politische Unabhängigkeit erst in den folgenden Jahrzehnten erlangten. Der in der Erklärung fixierte Katalog umfasst Freiheits- und Schutz- sowie politische, wirtschaftliche, soziale und kulturelle Teilhaberechte. Er reicht von der Proklamation der Prinzipien von Freiheit, Gleichheit, Brüderlichkeit (Artikel 1), über das Recht auf Leben, Freiheit und Sicherheit der Person (Artikel 3), die Anerkennung als Rechtspersönlichkeit (Artikel 6), die Gleichheit vor dem Gesetz (Artikel 7), den Schutz vor Verhaftung und Ausweisung (Artikel 10), ferner über Freizügigkeit und Auswanderungsfreiheit (Artikel 13), Asylsuche (Artikel 14), Freiheit der Eheschließung und Schutz der Familie (Artikel 16) bis zur Religions-, Meinungs- und Vereinigungsfreiheit (Artikel 18–20). Die Teilhaberechte beginnen mit dem allgemeinen und gleichen Wahlrecht (Artikel 21), setzen sich fort mit Ansprüchen auf soziale Sicherheit, Arbeit und gleichen Lohn sowie Koalitionsfreiheit, Erholung und Freizeit, soziale Betreuung, auf Bildung und die Gewährleistung des Elternrechts (Artikel 22–26) und schließen die ungehinderte Ausübung kultureller und wissenschaftlicher Aktivitäten (Artikel 27) sowie das Recht auf eine angemessene einzel- und zwischenstaatliche Sozialordnung (Artikel 28) ein. Die Erklärung definiert in ihren letzten Passagen Grundpflichten, zu denen insbesondere die Unterlassung jeder Handlung gehört, die auf die Abschaffung der zuvor genannten Rechte und Freiheiten gerichtet ist (Artikel 29–30).

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© 2003 Springer Fachmedien Wiesbaden

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Lenhart, V. (2003). Der Menschenrechtskanon und seine Institutionalisierung seit 1948. In: Pädagogik der Menschenrechte. VS Verlag für Sozialwissenschaften, Wiesbaden. https://doi.org/10.1007/978-3-663-10985-3_1

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  • Publisher Name: VS Verlag für Sozialwissenschaften, Wiesbaden

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  • Online ISBN: 978-3-663-10985-3

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