Zusammenfassung
Da weder theoretische noch empirische Arbeiten über das Austrittsverhalten aus Kommunalparlamenten vorliegen, wird in diesem Kapitel ein Modell der Mandatsniederlegungen entwickelt, welches auf Erkenntnisse aus drei Bereichen der Sozialwissenschaften basiert. Das sind Erkenntnissen aus der Elitenforschung, aus der Organisationssoziologie und hier vor allem aus dem „unified model“ von Bluedorn und schließlich die Einsichten aus dem „exit, voice, and loyalty model“ von Hirschman. Schrittweise werden die Kernaussagen der drei Bereiche analysiert und auf die Parlamentsproblematik angewendet. Dabei wird sich zeigen, daß zwar jeder einzelne Bereich Erklärungskraft für Teilaspekte des Austrittsverhaltens von Kommunalparlamentariern besitzt, einige wichtige Fragen jedoch unbeantwortet läßt. Um den Austrittsmechanismus besser erklären zu können, wird mit Hilfe der Ergebnisse aus den anderen Bereichen versucht, die vorhandenen Forschungslücken zu schließen. Auf diesen theoretischen Grundlagen werden schließlich die Vorhersagen über das Austrittsverhalten von ost- und westdeutschen Mandatsträger auf kommunaler Ebene abgeleitet.
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Literatur
(Klingemann, H.-D./Stöss, R./Weßels, B. 1991: 9 ).
(Hoffmann-Lange, U. 1983: 13).
(Herzog, D. 1982: 2).
Herzog, D. 1982: 4). Die nicht vorhandene Anwendung der klassischen Theorien hängt in erster Linie damit zusammen, daß ihre Hauptthesen, die sich gegen den Anspruch des Volkes auf die Ausübung der Herrschaft und die Kontrolle über die Herrschenden richten, nicht in das Demokratiekonzept westeuropäischer Prägung passen. Selbst beachtenswerte Erkenntnisse aus Paretos Theorie über den Kreislauf und die Selbstergänzung der Elite, die heute genauso aktuell wie vor 100 Jahren sind, blieben aufgrund des Vorwurfes ihrer machiavellistischen Ausprägung von der Elitenforschung unbeachtet.
In dieser Zeit gewonnene Erkenntnisse über Elitenrekrutierung und Selektionsprozessen der Elite nachzulesen bei (Herzog, D. 1970/71: 129–145).
(Klingemann, H.-D./Stöss, R./Weßels, B. 1991: 18 ).
Die ersten Arbeiten auf dem Gebiet der Elitenforschung, die sich auf Prozesse der Elitenzirkulation in Deutschland nach dem Zweiten Weltkrieg konzentrierte, wurden in den 50er Jahren von den Amerikaner durchgeführt. Wichtige Impulse fir diese Untersuchungen über politische und wirtschaftliche Führungsgruppen erhielten die Wissenschaftler vor allem durch das amerikanische RADIR-Programm. Hier wurden unter elitetheoretischer Fragestellung die Ursachen fir die Herausbildung von bestimmten Machtstrukturen und erzog versucht mit Hilfe von longitudinalen Entwicklungsverläufen die der Einfluß der Elite für die weitere Entwicklung in den Ländern Deutschland, Rußland und Japan untersucht.
Die ersten deutschen Aktivitäten auf dem Gebiet der Elitenforschung standen unter der Fragestellung: Wie war der Nationalsozialismus in Deutschland bei einer demokratischen Verfassung wie der der Weimarer Republik überhaupt möglich? Richtungsweisend war hierbei der Artikel von Otto Stammer über „Demokratie und Elite“. Im Jahre 1965 erschien das erste umfassende Werk der Elitenforschung von Wolfgang Zapf, der zum Tübinger Kreis um Ralf Dahrendorf gehörte. Im Mittelpunkt des Forschungsinteresses standen Zirkulationsprozesse der deutschen Eliten in bezug auf die herrschenden Machtverhältnisse in dem Zeitraum von 1919–1961.
Weitere Eliteuntersuchungen, die sich auf die Methoden der Identifizierung von Führungsgruppen, auf die Leitbilder und auf die Sozialcharakteristiken der Eliten konzentrierten, wurden vom Institut für vergleichende Sozialforschung in Köln durchgeführt.
(Herzog, D. 1975: 219).
(Herzog, D. 1975: 222).
Tatsächlich konnte Heino Kaack in seiner Studie über die Mitglieder des Deutschen Bundestages ein geringes Ausmaß an personeller Rotation über einen längeren Zeitraum fest-stellen. Die Ursachen liegen nach seiner Ansicht in dem parteiinternen Selektionsprozeß und den strukturellen Merkmalen der Abgeordnetentätigkeit (Kaack, H. 1981: 165 ff.).
(Herzog, D. 1975: 223).
Obwohl die Erkenntnisse der Mannheimer Schule um Rudolf Wildemann zwar für die Pro blematik der Mandatsniederlegungen keine weitere Anwendungsmöglichkeiten bieten, leisten sie einen wichtigen Beitrag für die Elitenforschung. Das Leitmotiv der Untersuchungen ist der Zusammenhang zwischen den verschiedenen Elitensektoren im Hinblick auf politische Einstellungen, Verhaltensmuster und die Struktur der Inter-ElitenBeziehung.
Gau, D. 1983.
Auslöser für die verstärkte Hinwendung der Forschung zu kommunalpolitischen Fragestellungen waren die erkennbaren Fehlentwicklungen in den Städten und in den Gemeinden, die durch die späteren Reformen der Kommunalverfassungen begrenzt werden sollten. Die zu diesem Zeitpunkt einsetzenden Untersuchungen über Entscheidungs-und Willensbildungsprozesse auf kommunaler Ebene sehen nicht darüber hinweg, daß der Forschungsstand über das kommunalpolitische Führungspersonal bis heute als unbefriedigend eingeschätzt werden muß. ( Hesse, J.J. (Hrsg.) 1989: 117–120 ).
(Gabriel, O.W. 1984: 235–238). Ähnlich auch bei (Naßmacher, K.-H./Naßmacher, U. 1979: 14 ff.) und (Wehling, 11.-G. 1986: 9 ).
(Gabriel, O.W. 1984: 23 u. 114).
Zu ähnlichen Ergebnissen kommen Horn und Kühn, die für die Stadt Essen nachweisen, daß die Bewerber ernsthafte Chancen auf eine Nominierung zur Kandidatur haben, die über eine langjährige Parteimitgliedschaft, mehrere Parteifunktionen oder über ein ausgesprochenes Mandatsprestige verfligen. (Horn, W./Kühn, H. 1978: 189–194). Weiterhin (Engel, A. 1988: 210–319); (Naßmacher, K.-H. 1973: 556 ff.); ( Käser, H. 1991: 141–161 ).
(Gau, D. 1983: 91).
(Naßmacher, K.-H./Naßmacher, U. 1979: 36 ).
Simon, K. 1982.
Simon kommt in seiner Untersuchung über Kommunalpolitiker auf eine monatliche Belastung bei der Ausübung des Mandates von 60 Stunden. (Simon, K. 1988: 61–67). Zu ähnlichen Ergebnissen kommen auch (Gabriel, O.W./Haungs, P./Zender, M. 1984: 69–74 ).
(Weber, M. 1964: 16).
Gabriel, O.W. (Hrsg.) 1989; Pfizer, T./Wehling, H.-G. (Hrsg.) 1985.
Simon, K. 1988; Gabriel, O.W. 1984.
Kühr, H./Simon, K. 1982; Wehling, H.-G. 1986; Engel, A. 1988.
Price, J.L. 1977
Stoikov, U.S./Raimon, R. 1968.
Das Modell der Teilnahmeentscheidung von March und Simon basiert auf theoretische Aussagen der Anreiz-Beitragstheorie, die nachhaltig von Barnard und Simon beeinflußt wurde. Das Modell der Teilnahmeentscheidung postuliert: Ein Teilnehmer ist dann geneigt, die Organisation zu verlassen, wenn nach seiner subjektiven Einschätzung die von ihm geforderten Beitragsleistungen die Anreize bzw. die Vergütung der Organisation übersteigen. Dabei ist die Balance zwischen Anreizen und Beiträgen eine Funktion von zwei Hauptkomponenten. Zum einen (a) vom wahrgenommenen Wunsch, die Organisation zu verlassen und zum anderen (b) die wahrgenommene Einfachheit des Austritts aus der Organisation. Die Austrittsabsicht (a) wird durch die Variablen Zufriedenheit und den wahrgenommenen Beschäftigungsalternativen innerhalb der Organisation beeinflußt. Die Einfachheit des Austritts (b) richtet sich nach den vorhandenen außerorganisatorische Beschäftigungsalternativen (March, J.G./Simon, H.A. 1958: 120 ff.).
Pettman, S.T. 1973.
Bluedorn, A.C. 1976; Price, P.L./Miller, C.W. 1979.
Toleman, E.L. 1932; Lewin; K. 1935; Vroom, V.H. 1964.
(Porter, L.W./ Steers, R.M. 1973: 151–176 ).
In der Auseinandersetzung mit dem Modell von Price entwickelte Mobley einen stufentbrmigen Prozeß des Austrittsverhaltens von Teilnehmern aus Organisationen. Mobley, W.H. 1977.
erschiene Werke dieser Forschungsrichtung sind: Porter, L.W./Crampon, W.J./Smith, F.J. 1976; Steers, R. M. 1977.
Fishbein und Ajzen stimmten mit den Erklärungsversuchen von Mobley überein. Vgl. hierzu Fishbein, M./Ajzen, 1. 1975.
Vgl. hier die Arbeiten von Mobley, W.H./Horner, S.O./Hollingsworth, A.T. 1978; Miller, H.E./Katerburg, E.R./Hulin, C.L. 1980; Mowday, R.T./Koberg, C.S./McArthur, A.W. 1980.
(Bluedorn, A.C. 1982: 90).
Reese, J. 1976: 3–15); ( Sperling, D. 1976: 16–23 ).
Im Rahmen einer Elitenuntersuchung befragte man Politiker nach ihrem tatsächlichen Einfluß im Vergleich zu weiteren zehn Institutionen. Dabei stuften die Politiker ihren realen Einfluß äußerst niedrig ein. Nur der Einfluß der Kirche kam hinter den der Politiker. Vgl. (Mayntz;R. /Derlien, H.-U. 1988: 45 ff.). Zu ähnlichen Ansichten kommen auch Mayntz und Neidhardt in ihren Untersuchungen (Mayntz; R./Neidhardt; F. 1989: 371 ff.).
(Schweitzer, C.C. 1979: 56).
Mit dem Perspektivwechsel vom Outsider zum Insider verlieren die Jungparlamentarier an Kritikfähigkeit gegenüber der Organisation…Mit der Zeit konzentrieren sich die Neuparlamentarier auf mehr Detailprobleme und verlieren den Willen zur umfassenden Problemsicht. Sie werden betriebsblind.“ ( Reese, J. 1976: 9 ).
Dies bestätigen auch die Untersuchungsergebnisse von Mayntz, R./Neidhardt, F., wenn sie schreiben: „In dem Maße allerdings, in dem auch die Entscheidungen, für die man sich ein setzt, nicht aus sachlicher Überzeugung gewählt werden, sondern innerhalb einer beträchtlichen Indifferenzzone als mehr oder weniger beliebiges Vehikel des eigenen Erfolgsstrebens dienen, würde sich der Gesinnungsethiker aus dem Parlament verabschieden.“ ( Mayntz, R./Neidhardt, F. 1989: 386 ).
In einem gewissen Sinn gibt es außerorganisatorische Alternativen zum Kommunalparlament. Das sind die Mitgliedschaften in den Länderparlamenten und im Bundestag. Sie ist aber keine wirksame Form auf Unzufriedenheit zu reagieren, da der Eintritt in diese Organisationen eine kommunalparlamentarische und vor allem eine parteipolitische Bewährung voraussetzt. Mit dem Sprung in Parlamente höherer Ebene erfolgt zugleich ein Statuswechsel von der Ehrenamtlichkeit hin zum Berufspolitikertum. Die Möglichkeit innerhalb einer Wahlperiode ein Mandat für diese Gremien zu erhalten ist sehr begrenzt, da nur wenige Kandidatenplatze zur Verftigung stehen.
(Boudon, R. 1979: 10ff.).
The exit-voice polarity found echos across the entire range of social sciences, from psychology across anthropology and sociology to linguistics and the study of religion, from the analysis of personality across the study of marrige, family and kindship towards the investigation of compleorganizations and systems of communication and belief.“ ( Rokkan, S. 1974: 28 ).
Vgl. (Hirschman, A. 0. 1992: 332–333 ).
Am Beispiel des Zusammenbruchs der DDR kommt Hirschman zu der Schlußfolgerung, daß die Massenflucht vieler DDR- Bürger nachhaltig die Protestbewegung in der DDR beeinflußte. Somit können die Reaktionsweisen exit und voice sich wechselseitig bestärken (Hirschman, A. 0 1992: 323 ff.).
Downs, A. 1968.
Rusbult, C.E./Farrell, D./Rogers, G./Mainous III, A.G. 1988.
Simmel bemerkt: „Es gehört zu den ganz wesentlichen soziologischen Charakterisierungen und Verschiedenheiten der Vergesellschaftung in welchem Maße die Gruppen den Eintritt und den Austritt der einzelnen Mitglieder erleichtern oder erschweren.“ ( Simmel, G. 1968: 429 ).
Die Theorie über loyales Verhalten befindet sich in (Hirschman, A.O. 1974: 65–90).
Vgl. (Hirschman, A.O. 1974: 66).
Diese Annahme befindet sich in (Hirschman, A.O. 1974: 67). In späteren Arbeiten wurde jedoch dieser Aspekt bezweifelt. Birch weist in seinen Untersuchungen nach, daß bei starker Loyalität die Bereitschaft bei einer Leistungsverschlechterung Kritik zu üben, abnimmt. Es ist darauf hinzuweisen, daß Birch Loyalität eher als passives Verhalten definiert Birch, A.H. 1975.
Hirschman hat ein Modell des loyalen Verhaltens aufgestellt, dessen Kernthesen die folgenden sind: Bei wachsender Nichtübereinstimmung der eigenen Interessen mit den Zielen der Organisation versucht das Mitglied seinen Einfluß geltend zu machen, um diese Entwicklung zu korrigieren. Die Intensität an Widerspruch nimmt zu. Dann kommt der Punkt, wo bei nicht vorhandener Loyalität die Abwanderung stattfindet. Der Loyalist versucht noch intensiveren Widerspruch einzulegen. Es kommt zu einer Abwanderungsdrohung. Wenn die Erwartungen auf eine Leistungsverbesserung sich nicht erfüllen, ist der Punkt erreicht, wo der Loyalist die Organisation verläßt. Nachzulesen im Abschnitt „Elemente eines Modells des loyalistischen Verhaltens“ ( Hirschman, A.O. 1974: 74–78 ).
Vgl. (Hirschman, A.O. 1974: 70–73).
Rusbult,C.E. u.a. 1988; Withey M.J./Cooper, W.H. 1989.
Vgl.: (Hirschman, A.O. 1974: 70).
Mit dieser Argumentationslinie läßt sich das Phänomen der „Selbsttäuschung“ der Organisationsmitglieder. Ein Organisationsmitglied wird dann eine Leistungsverschlechterung der Organisation nicht wahrnehmen wollen, wenn seine Mitgliedschaft an ein hohes Investitionsvolumen gebunden war. Es ist bemüht zu beweisen, daß es den hohen Eintrittspreis nicht umsonst bezahlt hat. Vgl.: (Hirschman, A.O. 1974: 79).
(Hirschman, A.O. 1974: 85 ff.).
Vgl. hierzu Rusbult, C.E. (u.a.) 1988.
Vgl. Art. 28 Abs. 1 GG. lm Gegensatz zu dem Bundestag und den Landtagen ist die kommunale Vertretungskörperschaft in dem Sinne kein „richtiges“ Parlament, sondern das oberste Verwaltungsorgan der kommunalen Gebietskörperschaft. Damit soll nur klargestellt werden, daß nicht alle Verordnungen und Bestimmungen, wie sie im Bundestag existieren, einfach auf die kommunale Ebene übertragen werden können. Ein wesentlicher Unterschied zwischen beiden politischen Ebenen besteht in der Ehrenamtlichkeit der Ausübung des Mandates auf kommunaler Ebene (Rothe, K.-H. 1991: 486 ff.).
Vgl.: Art. 28 Abs. 2 GG.
(Lehmann-Grube, H. 1982: 122 ff.).
(Coleman, J. S. 1979: 62 ff.).
Die Möglichkeit der Abwanderung besteht darin, die Ressourcen ohne Kosten aus dem Verband zurückzuziehen und an anderer Stelle wieder einzusetzen. Nach Coleman bedeutet dies Marktmacht zu besitzen.
Die Organisationsmacht meint, die Möglichkeit Widerspruch einzulegen, d.h. Entscheidungen in der Organisation beeinflussen zu können.
Die Beschreibung beider Faktoren erfolgte in Anlehnung an Keller’s Definitionen (Keller, Berndt 82: 67–69).
Die Rechtslage in Baden-Württemberg sieht eine andere Regelung bei einem Mandatsverzicht vor. Hier werden im einzelnen die möglichen Verzichtsgründe aufgezahlt, wie Krankheit, Alter oder Ausscheiden aus einer Partei (Münchner Rechtslexikon (Hrsg.) 1982: 885). Vgl. auch hier ( Medding, J. 1991: 494–500 ).
Wer sich aus beruflichen oder familiären Gründen zeitweilig aus der aktiven Mitarbeit zurückzieht, wer sich durch einen Wechsel seines Wohnsitzes jeweils in einem neuen Ortsverband bekannt machen muß, wer seine Delegation in ein Parteiamt nicht zum Anlaß zu langfristig kontinuierlicher Mitarbeit und ständig emeuter Kandidatur nimmt, verliert seine Hausmacht.“ ( Herzog, D. 1976: 29 ).
Vgl. Dietrich Herzog 1974.
Es verwundert nicht, daß viele Abgeordnete alles daran setzen müssen, die Abgeordnetenkarriere beizubehalten, da sie sonst in die Arbeitslosigkeit auf den Arbeitsmarkt geworfen werden.“ ( Schweitzer, C.C. 1979: 212 ).
(Kaack, H. 1981: 165–218).
(Münchner Rechtslexikon (Hrsg.) 1983: 885).
Vgl. hier (Frowein, J.A. 1982: 84ff.).
Vgl. (Mayntz, R./Neidhardt, F. 1989: 373 ).
(Rothe, K-H. 1991: 486–493).
Zulegg, M. 1982.
Auch wenn die Fraktion keine Untergliederungen der Partei darstellt, sollte dies nicht hinwegtäuschen, daß die Verflechtung in der Praxis erheblich ist ( Schäfer, A.Nogler, B. 1977: 68 ).
Ein Fraktionsausschluß bedeutet nicht ein Verzicht auf die Mandatstätigkeit. Nur die in den jeweiligen Kommunalverfassungen vorkommenden Inkompatibilitätsvorschriften zeigen auf, wann es zu einer Mandatsaberkennung kommt (Rechtslexikon Beck (Hrsg.) 1983: 83ff.).
Schmidt-Jortzig, E./Hansen, F. 1994.
Kaack stellte in seiner Untersuchung über Abgeordnete im Deutschen Bundestag fest, daß im Zeitraum zwischen 1949 und 1972 mit 8,5 Prozent jeder 12. Bundestagsabgeordnete ein Fraktionswechsler war. In den Wahlperioden war die Anzahl der Wechsler unterschiedlich hoch. Mit der Stabilisierung des Parteiensystems nahm die Häufigkeit der Fraktionswechsler ab ( Kaack, H. 1972: 3–27 ).
(Scholler, A./Boss, P. 1979: 228 ).
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Becher, K.S. (1997). Entwicklung eines Modells von Mandatsniederlegungen auf kommunaler Ebene. In: Mandatsniederlegungen auf kommunaler Ebene. VS Verlag für Sozialwissenschaften, Wiesbaden. https://doi.org/10.1007/978-3-663-10725-5_2
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