Zusammenfassung
In den fünfziger Jahren übernahm das deutsche Schrifttum zur Unternehmensführung die angelsächsische Unterscheidung von drei Führungsebenen (management levels: top management, middle management, lower beziehungsweise junior management). Dabei erörterte man u. a. die Frage, wie man die Bezeichnung „top management“ zu übersetzen habe und ob man in der deutschen Wirtschaft statt drei besser vier Führungsebenen zu unterscheiden habe: untere, mittlere, obere und oberste Führungsebene. Dabei dachte man an verbreitete und nicht unerhebliche Unterschiede zwischen den Führungspositionen, die in größeren und großen deutschen Unternehmen bestehen. In diesem Sinne ordnete man der obersten Führungsebene den Vorstand, die Geschäftsführung, die geschäftsführenden Gesellschafter, den Inhaber etc. zu. Die Führungspositionen, die diesen Spitzenpositionen unmittelbar berichten, rechnet man zur zweiten Führungsebene; im Sinne der angelsächsischen Einteilung sind sie regelmäßig noch zum Top-Management zu zählen, obwohl sie in der deutschen Perspektive zwar zur oberen, nicht aber zur obersten Führungsebene gehören. Manche Großunternehmen sprechen von einem „oberen Führungskreis” und meinen damit die Angehörigen der zweiten beziehungsweise auch noch der dritten Führungsebene unterhalb der obersten Unternehmensleitung.
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© 1993 Springer Fachmedien Wiesbaden
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Gaugler, E. (1993). Personalpolitische Funktionen im Top-Management. In: Würtele, G. (eds) Lernende Elite. FAZ — Gabler Edition. Gabler Verlag, Wiesbaden. https://doi.org/10.1007/978-3-663-10659-3_5
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