Zusammenfassung
Die Ausführungen zur einkommensteuerlichen Behandlung der Lebensversicherung — Absetzbarkeit der Beiträge, Steuerfreiheit der Erträge, Rentenbesteuerung — berücksichtigen die bei Redaktionsschluß maßgebende Rechtslage. Die von der Bundesregierung im Rahmen einer großen Steuerreform geplante Aufhebung des bisherigen Steuerprivilegs der Lebensversicherung bleibt dabei unberücksichtigt, da derzeit noch unklar ist, inwieweit sich die Koalitionspläne im Laufe der öffentlichen und politischen Auseinandersetzungen noch ändern werden. Mit Nachdruck hat die deutsche Versicherungswirtschaft sowohl in Verlautbarungen des Gesamtverbandes als auch in Pressegesprächen einzelner Versicherer immer wieder darauf hingewiesen, daß eine Schlechterstellung der privaten Altersversorgung durch Besteuerung der Kapitalerträge die Bemühungen der Bundesregierung selbst unterlaufe, dem Bundesbürger zur Sicherstellung seiner Altersversorgung den Abschluß privater Kapital- und/oder Rentenversicherungen zu empfehlen, um damit die bei der gesetzlichen Versorgung schon eingetretenen und noch weiter zu erwartenden Abstriche wenigstens (teilweise) zu kompensieren. Eine Besteuerung würde viele der bereits realisierten Vorsorgeergänzungen deutlich beeinträchtigen und wahrscheinlich auch viele Interessenten von weiteren Maßnahmen abhalten.
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Lührs, D. (1997). Die steuerliche Behandlung der Lebensversicherung. In: Lebensversicherung. Gabler Verlag, Wiesbaden. https://doi.org/10.1007/978-3-663-10624-1_8
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