Zusammenfassung
Die Anregungen und Vorschläge für die Entwicklungssteuerung des funktionalen Staates gliedern sich in drei Unterkapitel:
-
Exemplarische Politikfelder
-
Politische Prozesse
-
Handlungsspielräume des Staates einschließlich Binnenmodernisierung.
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Literatur
Es ließen sich kreative — wenngleich zunächst kostenintensive — Produktpaletten für den Weltmarkt zusammenstellen, beispielsweise ökonomischtechnischökologische Innovationspakete (ÖTÖ-Paletten). Dabei handelt es sich um integrierte Angebote an neuen Produkten und Verfahren, die Sicherheits- und Umweltstandards enthalten, aber auch rechtliches und administratives Know how sowie die erforderlichen Aus- und Fortbildungsprogramme mitliefern.
Dies kann mit einem Zitat unterfüttert werden: “Die öffentliche Wirtschaft hat in Deutschland eine erfolgreiche Ausbau- und Rationalisierungsperiode hinter sich. Gegenwärtig muß sie sich in erster Linie der Kräftesammlung und der Fundierung widmen ... damit die Positionen der öffentlichen Wirtschaft behauptet werden können ... (Sie) muß sich in ihrem eigenen Interesse auf Betriebe beschränken, die lebenswichtige Bedürfnisse weiter Bevölkerungsschichten dek-ken ... (und dabei) mustergültige Leistungen zu erzielen vermögen.“ Das klingt modern und entwicklungsorientiert. Es ist nachzulesen im “Handbuch der öffentlichen Wirtschaft“ von 1930 (S. 655).
Dazu eine klarstellende Aussage schon aus den 20er Jahren: “Die kommunale Versorgungswirtschaft muß sich der vollkommensten und modernsten Mittel in der Wirtschaftsführung bedienen. In der Organisation der Gemeindebetriebe muß die Entbürokratisierung mit allen Mitteln durchgeführt werden. Es geht nicht an, wirtschaftliche Aufgaben mit den organisatorischen Normen der Polizeiverwaltung zu lösen.“ (Handbuch der öffentlichen Wirtschaft, 1930, S. 655). Dem ist nur hinzuzufügen, daß dies heute nicht nur erkannt, sondern auch umgesetzt werden muß.
Erste Phase: Außenhandel wächst schneller als inländisches Bruttosozialprodukt; zweite Phase: Produktionsverlagerung zu den Märkten; dritte Phase: Transnationale Produktion, das heißt Verteilung der Produktionsstufen auf Länder mit jeweiligen Standortvorteilen (siehe hierzu: Wolf 1996, S. 86 ff.)
Die vierte Partnerfunktion des Staates kennzeichnet ihn als Entwicklungsagenten (Aufklärer, Anwalt, Initiator); siehe hierzu auch Kapitel IV.3 und Abb. 10.
Diese Sachzwänge sind auch politisch geschaffen, sie fallen nicht vom Himmel, sie sind keine zweite Natur. Dennoch dürfen ihre Wirkungen und Folgen nicht ignoriert werden. So ist die Globalisierung heute ein noch nicht klar definiertes und ausreichend analysiertes Phänomen, auf das Politik und Gesellschaft hingewirkt haben und das nun normative Kraft entwickelt hat.
Staatsbegründung und Bürgerschutz beabsichtigten die Klassiker des „Gesellschaftvertrags“. Diese fiktiv geschlossene Vereinbarung zwischen Gesellschaftsmitgliedern einschließlich der Übertragung von Rechten auf den Staat etablierte diesen, übertrug ihm Verantwortlichkeit. In der Obergangsgesellschaft ließe sich die Funktion des Gesellschaftsvertrags als aufklärerisches und legitimatorisches Element mit dreifacher Ausrichtung erneut nutzen; nämlich a) als Vertrag des Staates im Auftrag der Gesellschaft mit dem vierten Partner („Nachwelt“: nächste Generationen und deren Umwelt); b) als Vertrag über Regeln und Rechte des globalen Zusammenlebens (auch der Weitergabe von Nutzungschancen); c) als Vertrag des Staates im Auftrag der „nationalen Bürger/innen“ mit anderen Staaten zur Aufrechterhaltung kultureller Eigenständigkeiten (Vielfalt), humaner Grundpositionen (Grundwerte, Demokratie) und neuer Mobilitäten. (Vgl. auch: Böhret, 1991)
Horizontale Ungleichheit: Ganze Lebensbereiche können durch andere Lebensbereiche ausgegrenzt werden. Sie sind aufgrund ihres Sanktionspotentials gegenüber anderen Lebensbereichen im Nachteil. Vertikale Ungleichheit: Die oberen sozialen Schichten haben bessere Chancen, sich zu artikulieren und zu organisieren; die unteren sozialen Schichten und ihre Interessen werden weniger berücksichtigt (vgl. auch Bergman 1996, S. 85). Zeitliche Ungleichheit Die Interessen der Verhandlungspartner in den Politiknetzwerken sind querschnittig, also auf das Hier und Jetzt bezogen. D.h.: Zukünftiges wird ausgeblendet, da die Verhandlungspartner ihre Klientel jetzt befriedigen müssen und die Absprachen oder Verträge nur eine eng begrenzte Geltungsdauer haben. Somit werden langfristige und mittelfristige Perspektiven sowie die Interessen nachfolgender Generationen weitgehend vernachlässigt.
Vgl. zu der diffusen Begrifllichkeit und zur realen Unsicherheit die Vorbemerkungen und das Glossar.
Verwaltungspolitik wird verstanden als die aktive Einwirkung der politischen Führung auf die adäquate Programmierung und den reibungslosen Vollzug der von ihr alleine oder in den neuen Bündnissen formulierten Ziele und Grundsätze. Das verlangt die absichtsgetreue Veränderung oder Stabilisierung von Prinzipien, Verfahren und Stilen der Verwaltungstätigkeit, sowie der betroffenen Organisations- und Personalstrukturen (vgl. ausführlicher Kapitel IV.4.2.5.).
Zumindest für das Verwaltungsmanagement ist das Erlernen neuer Kognitions-und Handlungsweisen zur Übernahme der Mediator-, Katalysator- und Anwaltsfunktion des funktionalen Staates notwendig. Vernetztes, folgenorientiertes Denken, Verhandeln und Vermitteln gehören zu diesen Anforderungen, die beispielsweise auch in Planspielen erlernt und erprobt werden können.
Das Dienstrecht ist also weniger vom traditionellen Beamtenstatus her als von den Funktionen und Anreizen aus zu bestimmen. Das doch recht starre Beamtenrecht ist auch deswegen differenziert zu lockern, damit der Austausch zwischen den verschiedenen Systemen erreichbar ist.
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Böhret, C., Konzendorf, G. (1997). Funktionaler Staat — Entwicklungssteuerung für den Übergang. In: Ko-Evolution von Gesellschaft und funktionalem Staat. VS Verlag für Sozialwissenschaften, Wiesbaden. https://doi.org/10.1007/978-3-663-10491-9_4
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Publisher Name: VS Verlag für Sozialwissenschaften, Wiesbaden
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Online ISBN: 978-3-663-10491-9
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