Zusammenfassung
Bauuntemehmer Kuhn, der 50 Beschäftigte hat, ist im Handelsregister nicht eingetragen und erhält den Auftrag, den Rohbau für ein Einfamilienhaus des Lauf zum Festpreis von 250.000 DM auszuführen. Im individuell ausgefüllten Bauvertrag wird festgesetzt, daß der Rohbau bis zum 1. 4. 1990 beendet sein muß. Für jeden Kalendertag Verzögerung ist eine Vertragsstrafe von 500 DM vereinbart. Am 2. Mai übergibt Kuhn den Rohbau und stellt die Rechnung über 250.000 DM. Lauf zieht für 30 Tage Verzögerung 15.000 DM Vertragsstrafe ab und zahlt 235.000 DM. Kuhn protestiert und verlangt mindestens Herabsetzung der Vertragsstrafe, da Lauf nicht geschädigt sei.
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von Stetten, W. (1990). Vertragsstrafe. In: Klausuren Bürgerliches Recht. Gabler Verlag, Wiesbaden. https://doi.org/10.1007/978-3-663-10483-4_15
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DOI: https://doi.org/10.1007/978-3-663-10483-4_15
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