Zusammenfassung
Im folgenden sind Gültigkeit und mögliche Ansatzpunkte zur Verbesserung des dargelegten Bezugsrahmens sowie insbesondere die Relevanz der Kapitalstrukturgestaltung von Auslandsgesellschaften und die Zielpräferenz hinsichtlich der Kapitalstrukturgestaltung von Auslandsgesellschaften empirisch zu analysieren. Die Wirkungen der ausgewählten Situationsfaktoren, Stammland und Eigentumsform, auf die Untersuchungsobjekte, Zielpräferenz und Relevanz, sind dabei herauszustellen. Da aber eine künstliche Laborsituation, die eine Neutralisierung aller anderen Einflußfaktoren ermöglicht, im Rahmen dieses Problems nicht herzustellen ist, gilt es sich um so aufmerksamer auch dieser anderen Einflußfaktoren bewußt zu werden. Denn einerseits ist die Gefahr gegeben, daß sich in der Empirie abzeichnende Unterschiede hinsichtlich Relevanz bzw. Zielpräferenz, die kausal anderen Wirkungsmechanismen zuzuordnen sind, irrtümlicherweise den im Zentrum dieser Untersuchung stehenden Einflußfaktoren zugerechnet werden, so daß letztere hinsichtlich ihres Einflusses überschätzt werden. Und andererseits ist ebenso denkbar, daß von den ausgewählten Einflußfaktoren „Eigentumsform der Auslandsgesellschaft“ und „Stammland der Muttergesellschaft“ Wirkungen ausgehen, die durch andere Wirkungszusammenhänge überlagert werden, so daß erstere fälschlicherweise unterschätzt oder gar abgelehnt werden.
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Literatur
Vgl. hierzu bspw. Becker (1993) S. 117 ff., Modrow-Thiel (1993) S. 129 ff., Bortz (1984) S. 227 f., Osterloh (1982) S. 1 ff.
Modrow-Thiel definiert problemzentrierte Interviews als “… Formen der offenen, halb-strukturierten Befragung… d. h. dem Befragten stehen alle Freiheitsgrade beim Antworten offen, während die Freiheitsgrade des Interviewers eingeschränkter sind. Das Interview ist auf eine bestimmte Problemstellung zentriert” [Modrow-Thiel (1993) S. 133].
Die Vielfalt methodischer Verfahren zur Absicherung der internen Validität wird auch von Boos (1993) S. 42 gefordert.
Vgl. Osterloh (1982) S. 16.
Vgl. bspw. Modrow-Thiel (1993) S. 132 ff., Osterloh (1982) S. 16.
Vgl. hierzu Osterloh (1982) S. 13 f., Kubicek (1977) S. 14 f. Um die Vorteilhaftigkeit dieser Methodik ausnutzen zu können, muß allerdings gewährleistet sein, daß der zugrunde gelegte Bezugsrahmen über genügend heuristisches Potential verfügt. Wenngleich dieses nicht a priori feststellbar ist, deutet doch der eklektische Charakter des hier verwendeten Bezugsrahmens sowie die noch folgende Problematisierung von Kontingenzen und Wirkungsmechanismen darauf hin, daß ein Mindestmaß an Heuristik gewährleistet ist, vgl. Kubicek (1977) S. 19 ff.
Vgl. King (1994) S. 14.
Vgl. hierzu anders Kubicek (1977) S. 26, der den Beitrag repräsentativer Studien zur Erkenntnisförderung nachhaltig relativiert.
Vgl. Arnold (1970) S. 147 ff.
Vgl. Arnold (1970) S. 147 ff.
Vgl. hierzu auch die Ausführungen von Hauschildt (1977) S. 173 f.
Vgl. Chikudate (1991) S. 223.
Vgl. Scharrer (1989) S. 86 f., Lee (1986) S. 70, Pausenberger/Völker (1985) S. 50, Giesel (1982) S. 175 ff.
Zu einer ausführlicheren Begründung für die Wahl Großbritanniens vgl. Kap. 3.3.2.2.4.1 und Kap. 3.3.3.2.2.2.
Dabei entstammen die deutschen Unternehmen des Samples den, laut “Die Zeit”, “.. 100 größten deutschen Industrieunternehmen in der Bundesrepublik”, vgl. hierzu o. V. (1994a) S. 22, und die US-amerikanischen Teilnehmer den Fortune 500.
Eine ausführliche Diskussion der Wirkung dieser einzelnen Einflußfaktoren erfolgt in den folgenden Kapiteln.
Hauschildt (1977) S. 173.
Vgl. Johanson/Vahlne (1990) S. 11 ff., Penrose (1980) S. 104 ff., Johanson/Vahlne (1977) S. 23 ff.
Vgl. Hayden (1992) insbes. s. 123 ff.
Vgl. Arnold (1970) S. 148.
Dieses Nachschlagewerk erscheint im Verlag “National Register Publications”, New Providence, NJ.
Kubicek fordert geradezu dazu auf, der Perspektivenpluralität bei Entscheidungen in Organisationen durch Befragung unterschiedlicher Beteiligter Rechnung zu tragen, vgl. Kubicek (1977) S. 26 sowie auch Osterloh (1982) S. il.
Vgl. Holzmüller (1995) S. 50 f., Hofstede/Spangenberg (1989) Sp. 951 f., Malpass (1977) S. 1072, Brislin/Lonner/ homdike (1973) S. 68 ff.
Vgl. hierzu Adler (1983a) S. 41.
Vgl. zu Kriterien für die Auswahl von Mitgliedern und Implikationen des Einsatzes internationaler Forschungsteams Cheng (1994) S. 13 f., Malpass (1977) S. 1073.
Vgl. Hall/Hall (1983), Stewart (1972), zum interkulturellen Handlungstraining allgemein bspw. Thomas (1989) S. 281 ff.
Vgl. Holzmüller (1995) S. 51 f., Adler (1983b) S. 41.
Während die durchschnittliche Interviewdauer bei den deutschen Unternehmen bei ca. 2 Stunden lag, betrug diese bei den US-amerikanischen Unternehmen nur etwa 60 Minuten, vgl. hierzu auch Kap. 3.1.4.
Vgl. hierzu Holzmüller (1995) S. 99 ff. und 221 f.
Vgl. hierzu Adler (1983b) S. 41.
Vgl. Heinen (1976) S. 30 ff., Perrow (1961) S. 855 f.
So ist ein gravierendes Problem etwa darin zu sehen, mit offiziellen, bloßen Lippenbekenntnissen gleichkommenden Zielen “abgespeist” zu werden.
Vgl. Boos (1993) S. 41 f., Adler (1983b) S. 41 sowie auch Holzmüller (1995) S. 222.
Durch die Aufforderung, abgegebene Antworten zu begründen, werden seitens der Interviewpartner perzipierte Zusammenhänge abgefragt. Nach Kubicek beinhalten gerade solche Fragen großes heuristisches Potential und damit auch die Möglichkeit, das Erfahrungswissen des Interviewpartners auszunutzen, vgl. Kubicek (1977) S. 25 f.
Inwieweit dieses Verhalten eine Konsequenz unterschiedlicher Forschungsdichten, d.h. unterschiedlicher Inanspruchnahme von Unternehmen im Rahmen von Forschungsaktivitäten, in den USA und Deutschland ist, konnte nicht festgestellt werden.
Dessenungeachtet konnten die Jahresabschlüsse der britischen Auslandsgesellschaften der meisten an der Untersuchung teilnehmenden Unternehmen beschafft werden. Daß dies offensichtlich gegen den Willen der teilnehmenden Unternehmen geschah, wirft die Frage nach einem aus ethischen Gesichtspunkten “korrekten” Forschungsverhalten auf; vgl. hierzu auch Dalton (1964) S. 66 f., der die Mitarbeiterin eines Unternehmens besticht, um an untersuchungsrelevante Informationen zu gelangen und zur Problematik der Kluft zwischen Forschungsinteresse und Ethik äußert: “Where would anatomy and surgery and dependent specialities be if Mondino, Leonardo, Vesalius, and others had entirely honored
Dalton (1964) S. 60.
Vgl. Chalmers (1994) S. 41 ff.
Vgl. Chalmers (1994) S. 7 ff.
Vgl. hierzu Modigliani/Miller (1958) S. 261 ff., Modigliani/Miller (1963) S. 433 ff., Stiglitz (1974) S. 851 ff., Leland/Pyle (1977) S. 381 ff., Miller (1977) S. 261 ff., Fama (1978) S. 272 ff., Heinkel (1982) S. 1141 ff., Castanias (1983) S. 1617 ff., Swoboda (1991) S. 851 ff. u.v.m.
Vgl. ausführlich zum Modigliani/Miller-Theorem Gach (1976) S. 84 ff.
Vgl. Heinkel (1982) S. 1141 ff.
Vgl. Krahnen (1993) S. 797, Barton/Gordon (1987) S. 69.
Vgl. Kappler/Rehkugler (1991b) S. 156 ff.
Vgl. Kutschker (1992) S. 509 ff.
Vgl. Gatignon/Anderson (1987) S. 1 ff.
Vgl. Pfeffer/Salancik (1978) S. 39 ff.
Als Instrument zur Gestaltung der Macht-/Verantwortungsbeziehungen zwischen Muttergesellschaft und Auslandsgesellschaft sind bspw. auch vertragliche Vereinbarungen über die Beziehungen zwischen Muttergesellschaft und Auslandsgesellschaft, wie Beherrschungsverträge, aufzufassen. So erscheint die Ankündigung des Philips Konzerns, den mit ihrer Tochtergesellschaft Grundig vereinbarten Beherrschungsvertrag zum Jahresende 1996 zu beendigen, vor dem Hintergrund der Krise des Grundig Konzerns als unmißverständlicher Versuch der Reduktion der eigenen Verantwortungsposition, vgl. hierzu o. V. (1996a) S. 9.
Damit ist bei dieser Art von Kapitalstrukturentscheidungen gleichzeitig impliziert, daß in chronologisch vorgelagerten Entscheidungen hinsichtlich spezifischer Kapitalstrukturdimensionen (stillschweigend) grundsätzlich spezifische Ausprägungen zugelassen werden, die in anderen explizit formulierten Kapitalstrukturentscheidungen als Bedingung einfließen. Als Beispiel sei hier der Kapitalstruktur-Grundsatz: Keine verbundinternen Kredite für Joint Ventures des Unternehmens M angeführt. Durch diesen Grundsatz wird eine Aussage über die Gestaltung der Herkunftsstruktur vorgenommen (Kredite an Joint Ventures sollen nicht aus dem Unternehmensverbund stammen), welche sich allerdings nicht auf den gesamten Bereich der Herkunftsstruktur bezieht, sondern nur Anwendung findet, wenn es um die Entscheidungen hinsichtlich der Beschaffung von nicht-stimmberechtigtem Kapital (Kredite) geht. Damit geht einher, daß dieser Kapitalstrukturentscheidung implizit eine Entscheidung über die Partizipationsstruktur von Joint Ventures vorgelagert war, worin grundsätzlich die Aufnahme nicht-stimmberechtigten Kapitals als zulässig befunden wurde.
Dabei ist zu unterscheiden zwischen wörtlichen Zitaten, die in Anführungszeichen gesetzt wurden und sinngemäßen Zitaten der jeweiligen Interviewpartner (ohne Anführungszeichen). Insgesamt wurde versucht, dem Wortlaut der Interviews auch bei den sinngemäßen Zitaten möglichst nahezukommen.
Hinsichtlich des Zentralisierungsgrades von Kapitalstrukturentscheidungen der Spitzeneinheiten waren - außer der Tatsache, daß diese in der Muttergesellschaft entwickelt wurden - nur vage Auskünfte zu erhalten, vgl. hierzu Kap. 3.3.3.2.4.
Dokumentiert wird die Bedeutung von Machtverteilungsaspekten für die organisatorische Lokalisierung von Finanzierungsentscheidungskompetenz durch die, im Rahmen eines im Anschluß an ein Interview geführten informalen Gesprächs zwischen dem Verfasser, dem Interviewpartner von E sowie einem weiteren Vertreter dieses Unternehmens, von letzterem getroffene Äußerung: “Wer im Konzern Eigenkapital will, kommt an Herrn… nicht vorbei”.
Zur “Rubber-Stamp”-Funktion des Board of Directors vgl. Mestmäcker (1958) S. 123.
Vgl. hierzu die empirischen Ergebnisse bei Hedlund (1981) S. 36 f., der ausgeprägte Divergenzen in der Perzeption von Managern von Auslandseinheiten und Managern der korrespondierenden Zentralen feststellt sowie konträr dazu die Befunde bei Wolf (1994) S. 143 ff., insbes. S. 150.
Vgl. Pfeffer/Salancik (1978) S. 39 ff. sowie auch Anderson/Gatignon (1986) S. 10.
Vgl. Eisele (1995) S. 14, Wortmann (1995) S. 30 f., Bleicher/Hermann (1991) S. 22, Schuler et al. (1991) S. 54 f., Langefeld-Wirth (1990) S. 64 ff., Geringer/Hebert (1989) S. 238 ff., Schaan (1988) S. 4 ff., o. V. (1987a) S. 10.
Vgl. Schaan (1988) S. 4 ff.
m Rahmen der Diskussion situativer Variationen der Relevanz der Kapitalstruktur von Auslandsgesellschaften ist - aus genannten Gründen - das Wissen um die (Nicht-)Existenz von Grundsätzen zur Kapitalstrukturgestaltung von Auslandsgesellschaften wenig hilfreich, so daß die Frage der Existenz vorgefundener Kapitalstrukturentscheidungen nicht in die Auswertung über Kontingenzen in der Relevanz der Kapitalstruktur Eingang fand.
Vgl. insbesondere Langen (1976) S. 38 sowie 46 ff. sowie auch Kaiser (1988) S. 597.
In ähnlicher Weise auch der Vertreter von B, der ausführt, daß sich B bei Minderheitsgesellschaften stets “… aus der Finanzierungsverantwortung herausgehalten…” habe.
Vgl. auch Baumann (1986) S. 430.
Vgl. Robbins/Stobaugh (1973), die über die Führung eines kleinen internationalen Unternehmens berichten: “This management judged the subsidiaries only by their payment of dividends and royalties to the parent” [S. 65].
Vgl. hierzu auch die empirischen Ergebnisse bei Young/Hood/Hamill, die den hier unterstellten Zusammenhang zwischen relativer Größe einer Auslandsgesellschaft und der Zentralisierung von Entscheidungsprozessen ebenfalls nicht bestätigen können, gleichzeitig wird statt dessen der signifikante Zusammenhang zwischen der absoluten Größe einer Auslandsgesellschaft und der Zentralisierung von Entscheidungsprozessen hervorgehoben, vgl. Young/Hood/Hamill (1985) S. 16.
Eine stärkere Zentralisierung von Finanzierungsentscheidungen ergab sich bei C für Tochtergesellschaften, wobei allerdings dort die Argumentation des Interviewpartners Anlaß zur Vermutung gibt, daß hierfür die E/R-Relevanz Typ 2 verantwortlich ist, vgl. Kap. 3.2.3.3.
Vgl. o. V. (1972a) S. 17 f.
Vgl. hierzu auch die empirischen Ergebnisse bei Scheld (1994) S. 71.
Vgl. hierzu Busse von Colbe (1980) S. 257 ff.
Vgl. bspw. Eisolt (1992) S. 154 ff.
Moody’s Industrial Ratings - Introduction, Moody’s Investors Service, London et al. 1989, S. 13.
Vgl. auch die widersprüchlichen Ausführungen bei Shapiro (1992) S. 637.
Vgl. die Argumentation von Naumann-Etienne (1974) S. 867 sowie auch Giesel (1982) S. 177.
Vgl. Holzmüller (1995) S. 50 f., Hofstede/Spangenberg (1989) Sp. 951 f., Burns/Flam (1987) S. 33 ff.
Vgl. Hu (1992) S. 114 f.
Eine klare Abgrenzung und Identifikation der Mitglieder der Kerngruppe war im Rahmen der empirischen Erhebung angesichts der nur begrenzten Kooperationsbereitschaft der teilnehmenden Unternehmen nicht möglich.
Vgl. Burns/Flam (1987) S. 33 ff.
Vgl. hierzu Kap. 3.3.3.2.1.
Vgl. hierzu eine empirische Fallstudie aus dem Jahr 1972: “Firm B considers that the cost of capital of its foreign operations for the present year will be greater than that in the US, thereby raising the cost of capital, at least indirectly, reflected in the consolidated parent statement at year-end. However, the treasurer believes that the cost of capital differential - US versus non-US - is not considered a vital input to measurement of parent corporate risk posture by investors. One reason is that Company B gives precious little data on its non-US operations in its public report” [o. V. (1972a) S. 9]; vgl. hierzu auch die anläßlich SFAS No. 94 (Consolidation of All Majority-Owned Subsidiaries) erfolgte Diskussion bspw. bei Heian/Thies (1989) S. 1 ff.
Vgl. ausführlich Eisolt (1992) S. 154 ff.
Vgl. Eisele/Rentschler (1989) S. 312 ff., Hoffmann-Becking/Rellermeyer (1987) S. 211 ff., Schindler (1987) S. 160 ff.
Vgl. Robbins/Stobaugh (1973): “In the case of one Small multinational enterprise that made its financial records available to us, management did not know the extent of foreign borrowing because most subsidiaries were joint ventures which had not been consolidated into its annual report [Hervorhebung nicht im Original, Anm. d. Verf.]” [S. 65], vgl. auch Meister (1970) S. 87 f.
Vgl. hierzu die einschlägige Literatur zur Finanzierung von Joint Ventures, die den Off-balance-sheet Charakter der Finanzierung von Joint Ventures als Vorteil heraushebt, im einzelnen: Morone/Paulson (1991) S. 22 f., Langefeld-Wirth (1990) S. 45 f., Key (1987) S. 78 ff., Morris (1987) S. 4 f., Abolies (1984) S. 253 ff., Castle (1981) S. 196 ff., Worenklein (1981) S. 39 ff.;
die hier aufgeworfene Arbeitshypothese erweist sich als konsistent mit dem von Stobaugh ermittelten Zusammenhang zwischen Zentralisierung von Finanzierungsentscheidungen in internationalen Unternehmen und der Eigentumsform von Auslandsgesellschaften. Er stellt fest, daß bei Joint Ventures die Tendenz zur Dezentralisierung besteht, vgl. Stobaugh (1970) S. 63.
Der Begriff “relativ” zielt in diesem Fall auf das jeweilige Verhältnis zwischen Einzelunternehmen und Unternehmensverbund ab. Unter “relativer Bedeutung von Unternehmensverbünden” ist der Stellenwert zu verstehen, der Unternehmensverbünden gegenüber den daran beteiligten Einzelunternehmen eingeräumt wird.
Vgl. hierzu Hess (1994) S. 826, Kaiser (1988) S. 594 ff., OECD (1980) S. 5 ff.
Vgl. Drüke (1990) S. 1 ff.
Ebke/Stadler (1989) S. 415.
Vgl. hierzu Pfeffer/Salancik (1978) S. 74 ff. “The important point is not merely that measurement af-fects behavior, but that what gets measured focuses activity and behavior… Moreover, the collection of information on something means that it can be included in organizational decisions. Without infor-mation about it, it is not likely that the factor will be used in determining organizational behavior. Since organizations adapt to, or deal with, environments they enact, the analysis of organizational behavior will be enhanced by a descriptive analysis of the determinants of organizational information systems and other elements that help to determine the attentional process in the organization’ [S. 76] sowie Weick (1979) S. 153 ff.
Vgl. Quinn (1977) S. 23.
Vgl. Giese] (1982) S. 70, Pausenberger (1981a) S. 186.
Vgl. Eisolt (1992) S. 119 ff., Giesel (1982) S. 205 f.
Vgl. Küting (1993) S. 359. Wenngleich jüngste empirische Befunde zur Publizitätspraxis deutscher Aktiengesellschaften auf eine rückläufige Bedeutung des Einzelabschlusses gegenüber dem Konzernabschluß hindeuten, vgl. hierzu o. V. (1994j) S. 116, bleibt die Diskrepanz zwischen der publizitätsmäßigen Bedeutung des Konzernabschlusses US-amerikanischer und deutscher Unternehmen dennoch weiterhin bestehen, vgl. hierzu Eisolt (1992) S. 119, da die relevanten Rechnungslegungsvorschriften zur Offenlegung von Unternehmensinformationen in den USA traditionell die Dominanz des Konzernabschlusses betonen, vgl. hierzu ARB No. 51, Rule 3A-02 Regulation S-X, während in Deutschland eine Gleichstellung von Konzern-und Einzelabschluß bezüglich der gesetzlich geregelten Offenlegung festzustellen ist, vgl. hierzu § 325 HGB.
Vgl. Coenenberg (1994) S. 351 f., Stein (1993) S. 974, Heinen/Kupsch (1991) S. 1460, Everling (1990) S. 19. Hinzuweisen ist allerdings auf die Möglichkeit der Besteuerung von Unternehmensverbindungen im Rahmen der Organschaft, sofern für die einzubeziehenden Unternehmen spezifische Voraussetzungen erfüllt sind, vgl. § 14 KStG.
Vgl. Scheren (1993) S. 17 f., Eisolt (1992) S. 121, Nordmeyer (1983) S. 31 f. Dabei ist allerdings einzuschränken, daß im Rahmen der Erstellung konsolidierter Steuererklärungen das US-amerikanische Recht u. a. die Einbeziehung ausländischer Kapitalgesellschaften untersagt, vgl. IRC Sec. 1504. Nichtsdestotrotz ist das US-amerikanische Steuerrecht verglichen mit dem deutschen als stärker verbundorientiert zu interpretieren. Auch im deutschen Steuerrecht wird zwar unter bestimmten Voraussetzungen eine unternehmensübergreifende Erfolgsverrechnung zugestanden, die aber - im Gegensatz zur unternehmensübergreifenden Erfolgsverrechnung im US-amerikanischen Steuerrecht - stets bilateralen Charakter hat und an eine Reihe restringierender Bedingungen geknüpft ist, vgl. Dreissig (1980) S. 300 ff.
Vgl. hierzu bspw. § 8, Abs. 3, IRC Sec. 482, Hackmann (1984) S. 31.
Vgl. hierzu die bezeichnende Ausführung bei Kim/Kim (1993): “A fundamental economic premise is that there should be a reasonable relationship between the amount of assets owned and the amount of taxes collected. Evidence indicates that this goal is not met with respect to foreign investors in the United States. [Hervorhebung nicht im Original, Anm. d. Verf.] The U.S. House Ways and Means Oversight Subcomitee recently found that many foreign companies in the United States had not paid their fair share of U. S. taxes” [S. 437].
Zur näheren Erläuterung vgl. Luttermann (1994) S. 489 f.
Vgl. Luttermann (1994) S. 489 ff., Böck/Mayer (1994) S. 500 ff.
Vgl. hierzu Kubin (1989) S. 104, der von einer “Dualfunktion” des US-amerikanischen Konzernabschlusses spricht, Küting (1993) S. 361, Eisolt (1992) S. 121, Müller (1982) S. 255.
Vgl. Augustin (1994) S. 659, Stein (1993) S. 974, Kubin (1989) S. 104. Wenngleich auch in Deutschland in der Finanzierungspraxis die Bedeutung des Konzernergebnisses für die Gewinnausschüttung zunimmt, vgl. Eisolt (1992) S. 121.
Zur Entwicklung dieser Hypothese können auch die Befunde von Young/Hood/Hamill beitragen, die für US-amerikanische internationale Unternehmen im Gegensatz zu kontinental-europäischen und japanischen Unternehmen einen höheren Zentralisierungsgrad von Entscheidungen, die Auslandsgesell-schaften betreffen, konstatieren und insbesondere bei Finanzierungsentscheidungen markante Unterschiede feststellen, vgl. Young/Hood/Hamill (1985) S. 8 ff.
Vgl. hierzu auch die empirischen Ergebnisse von Scheld (1994) S. 3 ff.
Neuere Erkenntnisse belegen, daß die hier dokumentierten Überlegungen der Kapitalanlagepraxis entsprechen. In einer Untersuchung von Harris/Lang/Möller zeigte sich, daß “… Anleger bei Vorliegen eines unkonsolidierten und eines konsolidierten Abschlusses einer Unternehmung der Interpretation der Zahlen des konsolidierten Abschlusses den Vorrang einräumen…” [Harris/Lang/Möller (1995) S. 1026].
Vgl. hierzu auch o. V. (1994i) S. 114.
Shapiro (1978) S. 218.
Dabei ist konziliant zu vermerken, daß Shapiro im Grunde sinngemäß die als Typ 1 bezeichnete Relevanz unterstützt und daher die hier aufgeworfenen Überlegungen bestätigt, seine Schlußfolgerung allerdings semantisch höchst mißverständlich formuliert ist.
Vgl. zur Differenzierung von Unternehmens-und Entscheidungszielen Kap. 2.3.1.3.1.
Vgl. Bidlingmaier (1968) S. 35 ff.
Vgl. auch die Argumentation bei Hauschildt (1977) S. 191 ff., insbes. S. 200 ff.
Hauschildt (1977) kommentiert dies folgendermaßen: “Aber ebenso wie die empirische Sozialforschung bei allen Fragebogen-Erhebungen Alter, Geschlecht und Beruf der befragten Personen aufzunehmen pflegt, so fragt betriebswirtschaftliche Forschung nach Größe, Rechtsform und Branche einer Unternehmung” [S. 191 f.]
Bei der Untersuchung von Hoekstra (1969) handelte es sich um ein Planspiel.
Vgl. Bilkey (1973) S. 624.
England/Lee (1973) S. 55.
Vgl. Hoekstra (1969) S. 434.
Vgl. Stonehill et al. (1975) S. 32.
Vgl. auch Fritz et al. (1988), die unmißverständlich auf das Erkenntnisdefizit im Bereich der Zielforschung hinweisen, S. 567 f.
Es läßt sich vermuten, daß die Entwicklung kapitalstrukturpolitischer Grundsätze Entscheidungsprobleme hoher Komplexität darstellen, vgl. Hauschildt (1990) S. 132 ff., insbes. S. 140 ff.; zur Struktur komplexer Entscheidungsprobleme vgl. Mintzberg/Raisinghani/Théorét (1976) S. 246 ff.
Vgl. Hauschildt (1977) S. 173 ff. insbes. S. 211.
Vgl. Hauschildt (1977) S. 256.
Vgl. Oberender (1974) S. 208 ff., so wird auch die von England und Lee (1973) vorgenommene Kontrastierung der Unternehmensziele amerikanischer, japanischer und koreanischer Manager kaum begründet, vgl. England/Lee (1973) S. 48 f., vgl. auch Klein-Blenkers (1972) S. 74 f., Ulrich/Probst (1982).
Vgl. Kubicek (1977) S. 14 ff.
Vgl. auch Hauschildt (1974) S. 416 ff., der zwischen systemexternen und systeminternen Determinanten der Zielbildung differenziert.
Vgl. hierzu Kap. 2.3.1.4.
Der Begriff “reziprok” stellt dabei darauf ab, daß einerseits die Ausprägung eines derartigen Einflußfaktors (=Ausprägung eines Gestaltungsparameters) die Zielorientierung bei der Kapitalstrukturgestaltung beeinflußt, und andererseits die Ausgestaltung des spezifischen Gestaltungsparameters selbst durch die unternehmensbezogene Gesamtausrichtung der jeweiligen entsprechenden Zielstruktur geprägt ist, vgl. auch Thompson (1967) S. 54 f., zur Reziprozität der Kapitalstruktur von Unternehmen vgl. Brander/Lewis (1986) S. 956 ff.
Vgl. hierzu Kap. 3.2.2.
Vgl. Kappler/Rehkugler (1991b) S. 158 f., bzw. Huber (1976) S. 139 ff.
Vgl. hierzu § 38 GmbHG, § 84 AktG. Weiterhin ist bspw. bei deutschen Unternehmen, die in Form einer GmbH gegründet werden, der Einfluß von Arbeitnehmervertretern in der Regel geringer als bei Aktiengesellschaften, da selbst im Fall der Existenz eines mitbestimmten Aufsichtsrates bei der GmbH dieser nicht an der Bestellung der Geschäftsführer teilnimmt, wohingegen bei Aktiengesellschaften die Geschäftsführung durch den Aufsichtsrat gewählt wird, und - vorausgesetzt die Mitarbeiterzahl des Unternehmens erfüllt die in den Mitbestimmungsregelungen vorgesehenen Mindestanforderungen - somit ein höherer Einfluß der Arbeitnehmer auf die Unternehmenspolitik festzustellen ist. vgl. § 46 Nr. 5 GmbHG, im Gegensatz § 84 AktG.
Vgl. zur Rechtfertigung der Vorgehensweise Chikudate (1991) S. 223.
Da die weitaus überwiegende Zahl ausländischer Direktinvestitionen als Kapitalgesellschaft gegründet und geführt werden, vgl. bspw. Scholz (1994) S. 36, Gruson/Meister (1988) S. 3, Nordmeyer (1983) S. 29, Rössler (1980) S. 38 f., schränkt diese Restriktion den empirischen Aussagegehalt der Analyse nicht wesentlich ein.
In Großbritannien werden ausländische Direktinvestitionen hauptsächlich in der Gesellschaftsform Ltd., die vergleichbar mit der deutschen GmbH ist, konstituiert, vgl. Scholz (1994) S. 36.
Vgl. zu den Rechtsformen Private Limited Company (Ltd.) und Public Limited Company (Plc.) bspw. Köhler/Rotter (1994) S. 380 ff.
Dies läßt sich auch dadurch begründen, daß im englischen Recht keine weitreichenden analyserelevanten Unterschiede zwischen den Rechtsformen Ltd. und Plc. vorzufinden sind, nennenswert ist im Untersuchungszusammenhang lediglich, daß Private Limited Companies (Ltd.) kein gesetzlich festgelegtes erforderliches Mindestkapital aufzuweisen haben, wohingegen bei Public Limited Companies (Plc.) eine Mindestkapitalausstattung von 50000 £ vorzuweisen ist, vgl. Köhler/Rotter (1994) S. 380 ff., Birds (1990) S. 148 ff., Schlick (1989) S. 24 ff.
Vgl. Helmer (1994) S. 13 sowie Janisch (1993) S. 242.
Vgl. hierzu Kap. 2.3.2.2 sowie Kap. 2.3.2.3.6.
So weist Janisch auf die teilweise für große Unternehmen überlebensnotwendige Berücksichtigung der öffentlichen Meinung hin, vgl. Janisch (1993) S. 241 ff. sowie auch S. 185 ff.
In diesem Zusammenhang ist nochmals auf die von der Führung der Royal Dutch/Shell unzureichend berücksichtigten Reaktionen der Öffentlichkeit in spezifischen Gastländern aufgrund von Handlungen dieses Unternehmensverbunds in anderen Ländern hinzuweisen, vgl. Schmitt (1996) S. 13, o. V. (1995e) S. 13 f., o. V. (1995f) S. 15.
Exemplarisch sei hier auf den Fall der Chemiekatastrophe der Union Carbide (India) Ltd. verwiesen. Trotz eines Kapitalanteils von nur 50,9% bei einer als Kapitalgesellschaft konstituierten Tochtergesellschaft forderte allein der indische Staat Schadensersatiansprüche von der Muttergesellschaft Union Carbide Corporation in Höhe von 3 Mrd. US $, was einer faktischen Ausweitung der Verantwortungsposition der Muttergesellschaft - trotz einer auf Verantwortungsreduktion gerichteten Kapitalstrukturgestaltungspolitik - entspricht, vgl. Engelhard (1990) S. 206 ff.
Vgl. bspw. Engelhard (1990) S. 216 f., Vernon (1977) S. 19 ff., Manser (1973) S. 1 ff.
Das Bedrohungspotential einer Interessengruppe resultiert aus den Faktoren “Machtgrundlage” und “Wille zur Machtausübung”. Um letzteren aber überhaupt zu stimulieren, ist a priori die Aufmerksamkeit der (potentiell) agierenden Interessengruppe erforderlich.
Vgl. Stobaugh (1970) S. 50 ff., wobei unter methodischen Gesichtspunkten allerdings kritisch anzumerken ist, daß seine Ergebnisse keineswegs, wie von ihm behauptet, als signifikant interpretiert werden können.
Vgl. Obermeier (1994) S. 275 ff., Giesel (1982) S. 51, Pohle (1980) S. 148, Zenoff (1980) S. 139.
In der Bundesrepublik Deutschland wird dies durch größenabhängige Erleichterungen bei der Unternehmenspublizität gewährleistet, vgl. § 325 ff. HGB sowie Lange (1989) S. 29 ff.
Vgl. Weick (1979) S. 147 ff., Pfeffer/Salancik (1978) S. 62 ff.
Vgl. hierzu bspw. Coenenberg (1994) S. 20 ff. sowie § 267 HGB.
Vgl. Küting (1993) S. 378, Eisolt (1992) S. 58 f.
Vgl. Eisolt (1992) S. 63.
Zudem ergeben sich auch in Abhängigkeit von der Höhe des Emissionsvolumens spezifische Publikationserleichterungen, vgl. SA 1933, Regulation D, Rules 501–506.
Vgl. hierzu SA 1933, Regulation D, Rule 502.
Vgl. o. V. (1994a) S. 22.
Vgl. o. V. (1979a) S. 320, Stobaugh (1970) S. 50 ff.
Als Ausnahme ist die Aussage des Vertreters von J aufzufassen, der auf die Frage nach der Bereitschaft der Muttergesellschaft, für Verpflichtungen von Auslandsgesellschaften im Notfall einzustehen, nur hermetisch mit einem knappen “Could be” antwortete und anschließend das Gespräch abbrach.
Bei dem Unternehmen G wurde “Unabhängigkeit” als oberstes Finanzierungsziel formuliert. Demzufolge ist zu erwarten, daß auch die M/V-Zielpräferenz stark machtorientiert ausgerichtet ist. Als Beleg für diese Vermutung mögen auch die Aussagen des Interviewpartners von G hinsichtlich der Kapitalstruktur von Auslandsgesellschaften dienen, vgl. Tab. 13.
Der für die Analyse zugrunde gelegte Umrechnungskurs für die Bilanzsumme der US-amerikanischen Unternehmen wurde mit 1,65 DM/$ angesetzt. Das entspricht dem Jahresdurchschnittskurs von 1993, auch als Indikator für die Unternehmensgröße wurde die Bilanzsumme der partizipierenden Unternehmen für das Geschäftsjahr 1993 herangezogen.
Zum Spearmanschen Korrelationskoeffizienten vgl. bspw. Büning/Trenkler (1994) S. 232 ff., Benninghaus (1985) S. 176 ff. Im Rahmen der Analyse statistischer Zusammenhänge zwischen Einflußvariablen und Kapitalstruktur-Kennziffern der britischen Auslandsgesellschaft wurde auf den Pearsonschen Produkt-Moment-Korrelationskoeffizienten (rp), der ein Maß der linearen Beziehung zwischen zwei Variablen ist, und den Spearmanschen Rangkorrelationskoeffizienten (rs), der den monotonen Zusammenhang zwischen zwei Merkmalen beschreibt, zurückgegriffen, vgl. hierzu Benninghaus (1985) S. 176 ff. sowie S. 214 ff.
Der Buchstabe M vor einem Kapitalstruktur-Grundsatz weist daraufhin, daß dieser Grundsatz als “tendenziell auf die Verbesserung der Machtposition der Muttergesellschaft gerichtet” interpretiert wurde. Der Buchstabe V vor einem Kapitalstruktur-Grundsatz weist daraufhin, daß dieser Grundsatz als “tendenziell auf die Reduktion der Verantwortungsposition der Muttergesellschaft gerichtet” interpretiert wurde.
Die Zahl in Klammern hinter dem jeweiligen kodierten Unternehmenskürzel zeigt den Rangplatz des jeweiligen Unternehmens, wenn nicht nach Stammland differenziert wird.
Eine eindeutige Präferenzzuweisung erschien bei diesem Kapitalstruktur-Grundsatz schwierig, da dieser einerseits unternehmenshistorisch eine Abkehr von der vorher gültigen generellen “100%-Philosophie” darstellt und damit als deutliche Verminderung der Machtorientierung bei der Kapitalstrukturgestaltung aufgefaßt werden kann, gleichzeitig das Beharren auf der Kapitalmehrheit unmißverständlich als machtorientierte M/V-Zielpräferenz zu interpretieren ist. Aus diesem Grund wurde hier eine “mittlere” M/V-Zielpräferenz zugewiesen.
Vgl. Hoffmann (1981) S. 19, Pfeffer/Salancik (1978) S. 39 ff., Thompson (1967) S. 30 ff.
Vgl. Doz/Prahalad (1981), die feststellen, daß Auslandsgesellschaften, die über strategische Ressourcen verfügen, schwerer von der Muttergesellschaft zu kontrollieren sind, S. 15.
Vgl. hierzu Gamier (1982) S. 897 ff., der den Zusammenhang zwischen Interdependenz von Mutter-und Auslandsgesellschaft und der Autonomie der Auslandsgesellschaft empirisch fundieren konnte. Bedauerlicherweise sind die Angaben über die methodische Durchführung der Untersuchung sehr knapp gehalten. Vgl. auch die empirischen Ergebnisse bei Young/Hood/Hamill (1985) S. 16 f.
Vgl. zum Einfluß von Dependenzbeziehungen zwischen Muttergesellschaft und Auslandsgesellschaft auf personalpolitische Entscheidungen die empirischen Ergebnisse von Martinez/Ricks (1989) S. 475 ff. sowie Boyacigiller (1990) S. 357 ff.
Vgl. Martinez/Ricks (1989) S. 478.
Vgl. Kenter (1985) S. 294 ff.
Pfeffer/Salancik (1978) S. 51, hinsichtlich einer empirischen Anwendung dieses Ansatzes vgl. Provan/Skinner (1989) S. 202 ff.
Vgl. hierzu bspw. Vorpfeil (1991), Drüke (1990), Ebke/Stadler (1989), Moeremans (1989), Sargent (1989), Schiessl (1989), Kaiser (1988), OECD (1980), Langen (1976).
Vgl. Langen (1976) S. 176 ff. sowie Moeremans (1989) S. 779.
Vgl. hierzu Hess (1994) S. 826 ff.
Vgl. hierzu insbes. Kobrin (1979) S. 67 ff. sowie auch Cosset/Doutriaux de la Rianderie (1985) S. 22 f., Poynter (1982) S. 10.
Vgl. hierzu auch Anderson/Gatignon (1986) S. 14 f., wobei sich deren Analyse nicht auf Direktinvestitionsformen beschränkt, sondern auch grenzüberschreitende Vertragsformen miteinbezieht.
Vgl. Löblein (1992) S. 24.
Vgl. bspw. Shapiro (1981) S. 67 f., Semler (1975) S. 114, Zenoff/Zwick (1969) S. 107.
Andererseits konnten empirische Studien den theoretisch erwarteten Zusammenhang zwischen der Einbeziehung von Interessengruppen des Gastlandes und dem Enteignungsrisiko nicht uneingeschränkt belegen; teilweise wurde dieser sogar widerlegt. So konnten, laut einer Studie von Bradley, lediglich Joint Ventures mit nicht-staatlichen Partnern des Gastlandes niedrige Enteignungsraten realisieren. Joint Ventures mit der Regierung des Gastlandes wurden statt dessen 10 mal häufiger enteignet als 100%ige Tochtergesellschaften, vgl. Bradley (1977) S. 80.
Vgl. hierzu bspw. Shapiro (1981) S. 65 f., Kobrin (1978) S. 120.
Vgl. hierzu Shapiro (1992) S. 521 f.
Vgl. Engelhard (1992) S. 367 ff., Loscher (1984) S. 123 ff.
Vgl. hierzu Engelhard (1992) S. 367 ff.
Vgl. hierzu Kap. 3.2.2.1.1 sowie Kap. 3.2.1.3.1.
Vgl. Obermeier (1994) S. 276 sowie auch o. V. (1979c) S. 15; vgl. auch die empirischen Ergebnisse von Korallus (1988) hinsichtlich der Wertschätzung unterschiedlicher Gewinnverwendungsentscheidungen seitens deutscher Aktionäre in Abhängigkeit von der Entwicklungsphase des Unternehmens, S. 305 ff.
Vgl. hierzu Giesel (1982) S. 49, o. V. (1979c) S. 15, sowie Robbins/Stobaugh (1973) S. 58 f.
Allerdings wird in dieser Phase bereits das Bestreben nach einer “steuerlichen Optimierung” der Finanzstruktur konkret in den Finanzierungsleitlinien zum Ausdruck gebracht, was tendenziell als ertragsorientiertes Moment zu interpretieren ist.
Vgl. hierzu exemplarisch die Krise der Metallgesellschaft, o. V. (19941) S. 79, o. V. (1993c) S. 88.
Die fristenkongruentere Ausstattung der Teileinheit I’ ist damit zu erklären, daß es sich dabei um ein Joint Venture handelt, vgl. hierzu Kap. 3.3.3.1.1.
Darüber hinaus wurde überprüft, ob Variationen der E/R-Zielpräferenz statistisch auffällig durch die absolute Größe einer Auslandsgesellschaft erklärt werden konnten; aussagekräftige Zusammenhänge waren diesbezüglich allerdings nicht vorzufinden.
Vgl. hierzu Jensen/Meckling (1976), Berle/Means (1968) S. 119 ff., Monsen/Downs (1965).
Vgl. hierzu Bühner (1984), Kania/McKean (1976), Boudreaux (1975), Sorenson (1974), Palmer (1973), Boudreaux (1972), Elliot (1972), Kamerschen (1968), Monsen/Chiu/Cooley (1968).
Vgl. Chaganti/Damanpour (1991) S. 481 sowie die dort zitierte Literatur, Jensen/Meclding (1976) S. 305 ff., Elliot (1972) S. 1318, Scheer (1969) S. 45 f.
Vgl. Hauschildt (1977) S. 211 f.
Vgl. hierzu Chaganti/Damanpour (1991) S. 482, Schreyögg/Steinmann (1981) S. 538 f.
Vgl. Schreyögg/Steinmann (1981) S. 540 ff.
Vgl. bspw. Hauschildt (1977), der in seiner Untersuchung die Rechtsform als Indikator für die Distanz zwischen Eigentümern und Management heranzieht [S. 211 f.]
Vgl. Kaluza (1979) S. 682 ff. So ist bspw. bei einer deutschen GmbH unter bestimmten Bedingungen die Bestellung eines Aufsichtsrates nicht zwingend, wohingegen diese bei deutschen Aktiengesellschaften gesetzlich vorgeschrieben ist, vgl. § 95 ff. AktG sowie § 52 GmbHG. Mithin läßt sich - eine bestimmte Unternehmensgröße vorausgesetzt, vgl. hierzu Kappler/Rehkugler (1991b) S. 160 f. - bei der Gegenüberstellung der deutschen AG und der deutschen GmbH ein unterschiedliches Ausmaß an Arbeitnehmereinfluß auf die unternehmenspolitische Zielbildung ableiten, was im übrigen in der Literatur auch als Grund für die geringe Neigung deutscher Unternehmen, die Form börsengängiger Aktiengesellschaften anzunehmen, interpretiert wird, vgl. bspw. o. V. (1994p) S. 20. Aus genannten Gründen (undiversifiziertes Arbeitsengagement, weitgehend ertragsunabhängige Entlohnung, vgl. Kap. 2.3.2.3.4) dürfte sich der höhere Einfluß der Arbeitnehmer bei Aktiengesellschaften in einer stärker risikoavers ausgeprägten Zielpräferenz niederschlagen.
Vgl. Schwartz (1959) S. 20, Modigliani/Miller (1958) S. 266.
Vgl. hierzu Quartz (1976) S. 45 ff. sowie die dort zitierte Literatur; dieser Zusammenhang basiert auf der “… Überlegung, daß die risikoerhöhende Wirkung der Verschuldung um so höher ist, je riskanter der Leistungsprozeß der Unternehmung.. allgemein [wird daraus] der Schluß gezogen, Unternehmen mit hohem Investitionsrisiko finanzierten vorsichtiger, d. h. wählten einen höheren Eigenfinanzierungsgrad als Unternehmen mit geringerem Investitionsrisiko” [Quartz (1976) S. 46], vgl. auch Leland/Pyle (1977) S. 372 ff., kontrovers dazu Myers (1977) S. 167 ff.
Empirische Bestätigung erhält dieser Zusammenhang bei Quartz (1976) S. 370, vgl. exemplarisch auch Baschera/Dietrich (1994) S. 251, Morone/Paulson (1991) S$118; kontrovers dazu Toy et al. (1974) S. 883.
Vgl. Quartz (1976) S. 282 ff., insbes. S 292.
Vgl. hierzu auch Stobaugh, der den Zusammenhang zwischen dem Ausmaß an Forschungs-und Entwicklungsaufwand in einem Unternehmen und der Finanzierungsstrategie für Auslandsgesellschaften diskutiert. Aus den Befunden einer empirischen Erhebung bei 39 US-amerikanischen Unternehmen schließt er, daß “… the high technology MNE is more likely to:
Vgl. hierzu Süchting (1995) S. 445 ff., Schwartz (1959) S. 20, Modigliani/Miller (1958) S. 265 f.
Die Bereinigung um die Steuern ist notwendig, da aufgrund der steuerlichen Abzugsfähigkeit von Fremdkapitalzinsen der Gewinn nach Steuern durch die Finanzierungsstruktur des Unternehmens beeinflußt wird.
So wurde auch das Internationalisierungsniveau von Unternehmen als Einflußvariable auf deren leistungswirtschaftliches Risiko in der wirtschaftswissenschaftlichen Literatur thematisiert und die daraus abzuleitenden Konsequenzen für die Verschuldungskapazität von Unternehmen intensiv diskutiert, vgl. bspw. Lee/Kwok (1988) S. 195 ff., Michel/Shaked (1986) S. 89 ff.
Dabei ist jedoch zu beachten, daß eine Untersuchung des leistungswirtschaftlichen Risikos aus den Schwankungen der Bruttogewinne des Unternehmens in der Vergangenheit nur als zulässiger Schätzwert akzeptiert werden kann, wenn in der jüngeren Zeit keine maßgeblichen Veränderungen des leistungswirtschaftlichen Risikos, bspw. durch strategische Diversifikationsmaßnahmen, herbeigeführt wurden.
Quartz ermittelte in seiner Untersuchung von rund 1000 deutschen Aktiengesellschaften den Zusammenhang zwischen leistungswirtschaftlichem Risiko - ausgedrückt als Varianz der Gesamtkapitalrendite
Vgl. hierzu vorhergehende Fußnote.
Dabei wurden für die deutschen Unternehmen - auch aus Gründen der Vergleichbarkeit (für die US-amerikanischen Unternehmen lagen lediglich Informationen zum konsolidierten Jahresabschluß vor - jeweils die Kennzahlen des konsolidierten Abschlusses verwandt.
Vgl. hierzu Baumol (1967) S. 45 ff.
Vgl. zum Zusammenhang zwischen der Variation von Umsätzen, Bruttogewinnen und dem Kapitalstrukturrisiko Süchting (1995) S. 467.
Die untemehmensspezifischen Werte der Varaiation der relativen Bruttogewinne und der Variation des Kapitalumschlags sind in Anhang 2, Tab. 53 aufgeführt.
Vgl. kritisch hierzu Schreyögg (1978) S. 212 ff.
Vgl. Kap. 3.3.2.2.4.1.
Vgl. Engelhard (1992) S. 368 f., Jokisch (1989) Sp. 1257 ff.
Vgl. bspw. Buschgen (1993) S. 205 ff.
Vgl. Meyer (1987) S. 16.
Zur Problematik von Messung und Quantifizierung des Länderrisikos vgl. Engelhard (1992) S. 367 ff.
Eine empirische Untersuchung des Finanzierungsverhaltens deutschstämmiger internationaler Unternehmen in Entwicklungsländern, die für Auslandsinvestitionen deutlich höhere Risiken erwarten lassen als Industrieländer, wurde von Pausenberger (1981b) vorgenommen. Dabei wurde festgestellt, daß die Kapitalstruktur dort ansässiger Auslandsgesellschaften keinen - in der Literatur vermuteten - auffallenden Eigenkapitalmangel aufweist. Wenngleich die empirischen Ergebnisse somit auf den ersten Blick nicht geeignet sind, die hier formulierten Zusammenhänge zu stützen, so ist doch andererseits eine Zurückweisung der aufgestellten Vermutungen nicht zulässig, denn zum einen ließen sich diese Ergebnisse leicht damit begründen, daß eine Diskrepanz zwischen Verhaltensziel und Verhaltensergebnis existiert. So räumt auch Pausenberger ein: “Zunächst sind die hohen Eigenkapitalquoten von Tochtergesellschaften in Entwicklungsländern nicht in jedem Fall Ergebnis autonomer Finanzentscheidungen, sondern werden teilweise durch die Bedingungen in den Gastländern erzwungen” [S. 2021, vgl. auch Giesel (1982) S. 232. Zum anderen ist auch denkbar, daß versucht wird, die angestrebte Risikoreduktion mit Hilfe anderer Mechanismen zu realisieren, da die vielbeachtete Eigenkapitalausstattung der Auslandsgesellschaft im Fall der Unterkapitalisierung leicht zum Politikum werden, somit Sanktionen dortiger Interessengruppen provozieren könnte und auf diese Weise, anstatt zu einer Risikoreduktion zu führen, Risikoursache wäre.
Vgl. kritisch hierzu Brandt (1982) S. 112.
Die Ausprägungsformen Tochtergesellschaft und Joint Venture wurden bereits oben ausführlich erörtert, vgl. Kap. 2.1.3.1.
Vgl. Meissner (1981) S. 129 ff.
Vgl. hierzu auch die Äußerung des Interviewpartners C, der im Zusammenhang mit einem Joint Venture berichtete, sein Unternehmen nehme keinen Einfluß mehr auf Finanzierungsentscheidungen hinsichtlich des nicht-stimmberechtigten Kapitals des Joint Ventures, habe “… die finanzielle Verantwor-
Vgl. hierzu Wortmann (1995) S. 196 ff.
Vgl. bspw. Larimo (1992) S. 2., S.huler et al. (1991) S. 53, Rath (1990) S. 234 ff., Frank/Moser (1987) S. 34 ff., Brandt (1982) S. 12.
Vgl. Reintges (1988) S. 686.
Vgl. Langefeld-Wirth (1990) S. 46.
Vgl. Morone/Paulson (1991) S. 22 f., Frank/Moser (1987) S. 38 f., Worenldein (1981) S. 40.
Vgl. Shapiro (1992) S. 642.
Wobei allerdings der Interviewpartner von K darauf hinweist, daß in Ausnahmefällen eine Besicherung von Krediten für Joint Venture in Frage käme, allerdings stets unter der Voraussetzung, daß sich der Joint Venture Partner entsprechend seines Anteils am Stammkapital an der Besicherung beteilige. Eine derartige Strategie wird auch bei A verfolgt: Prinzipiell sind Kreditbesicherung und verbundinterne Fremdfinanzierung des Joint Venture möglich, aber nur wenn der/die andere(n) Joint Venture-Partner entsprechend ihrem Anteil die Besicherung bzw. die Finanzierung mitübernimmt/mitübernehmen.
Vgl. Kap. 2.1.3.2.1.
Vgl. Keller (1987) Sp. 1286.
Vgl. Burns/Flam (1987) S. 8 ff.
Bezüglich einzelner stammlandspezifischer Einflußfaktoren auf die Zielpräferenz hinsichtlich der Kapitalstrukturgestaltung von Auslandsgesellschaften sind die explizierten Wirkungskanäle (a, b, c) von unterschiedlicher Bedeutung. Für die weitere Argumentation soll daher an einschlägiger Stelle Rückgriff auf die eingesetzten Kürzel genommen werden.
hn Gegensatz zur in Abb. 25 visualisierten Kategorisierung der Einflußfaktoren wird die kulturelle Distanz hier als stammlandspezifische, bzw. zumindest stamurlandabhängige Einflußgröße aus gliederungstechnischen Gründen in diesem Kapitel mitbehandelt, da die Diskussion der kulturellen Distanz vorab eine Diskussion der Kultur des Stammlandes erfordert.
Vgl. hierzu May (1995), der auch das Erkenntnisdefizit in diesem Bereich beklagt, S. 1291, Scheer (1969) S. 38.
Vgl. Mizruchi/Brewster-Sterns (1994) S. 123 ff., Ulrich/Probst (1982) S. 17 ff.
Vgl. bspw. Hoffmann (1984) S. 249 ff.
Abgeschwächt wird die Bedeutung von Persönlichkeitsmerkmalen für die unternehmerische Zielbildung allerdings aufgrund der empirischen Ergebnisse einer Studie von Gabele/Kirsch/Treffen. Im Rahmen einer Analyse von Werten deutscher Führungskräfte stellen die Autoren zumindest für die Persönlichkeitsmerkmale Alter und Ausbildung keine markanten Unterschiede bei den untersuchten Führungskräften fest, vgl. Gabele/Kirsch/Treffert (1977) S. 125 ff. Abschließend folgern die Autoren: “Es deutet vieles darauf hin, daß bereits durch die Befragung weniger Mitglieder des Führungssystems einer Unternehmung die dort gemeinsam geteilten WERTE erschlossen werden können” [S. 134].
Vgl. Hofstede (1993) S. 127 ff., Hofstede (1980) S. 92 ff.
Vgl. hierzu Hofstede (1993) S. 127 ff., Hofstede (1980) S. 92 ff.
Vgl. Shane (1992) S. 300 f.
Vgl. Hofstede (1983) S. 52, Hofstede (1980) S. 104.
Vgl. Hofstede (1983) S. 52, Hofstede (1980) S. 165.
Vgl. hierzu ähnlich Heinen (1976) S. 38.
Vgl. Gatignon/Anderson (1987) S. 9 f., Gamier (1982) S. 894.
Vgl. hierzu die empirischen Ergebnisse bei Padmanabhan/Rae Cho (1996) S. 54 ff., Shane (1992) S. 308 sowie auch die kontroverse Diskussion bei Anderson/Gatignon (1986) S. 14 ff.
Vgl. hierzu Flecker/Schienstock (1991) S. 239. Dieser Gedanke wird durch die empirischen Ergebnisse von Sim ansatzweise untermauert. Insgesamt stellt der Autor in einer Untersuchung über den Zentralisierungsgrad malayischer Auslandsgesellschaften US-amerikanischer, britischer und japanischer Muttergesellschaften zwar fest, daß “Decentralization was greatest in American subsidiaries, followed by British and then Japanese subsidiaries” [Sim (1977) S. 49], bemerkt aber vorher hinsichtlich der Zentralisierung von Finaroierungsentscheidungen, daß der Einfluß der Muttergesellschaft bei US-amerikanischen Auslandsgesellschaften dort am höchsten sei, wohingegen japanische Muttergesellschaften tendenziell stärker die analysierten Auslandsgesellschaften in den Entscheidungsprozeß mit einbeziehen würden, vgl. Sim (1977) S. 48. Für diese Argumentation sprechen zudem auch die überwiegend konsistenten empirischen Resultate zum Zentralisierungsgrad von Finanzierungsentscheidungen, bzw. anderer betrieblicher Entscheidungen, welche die Auslandsgesellschaften internationaler Unternehmen betreffen, vgl. Kap. 1.3 oder 2.2.2.4 sowie die dort zu diesem Themenbereich angeführte Literatur. Darüber hinaus erwähnte auch der Interviewpartner von B “… unterschiedliche Auffassungen über die Führung…” eines britischen Joint Venture als Anlaß für dessen Umwandlung in eine Tochtergesellschaft, was sich als machtorientierte Zielpräferenz im Hinblick auf die Entscheidung bezüglich der Eigentumsform der britischen Auslandsgesellschaft interpretieren läßt, deren Auslöser die kulturelle Distanz zwischen den Joint Venture-Partnern war.
Vgl. Boyacigiller (1990) S. 357 ff., insbes. S. 373. Eine andere Schlußfolgerung zieht Reintges: “Räumliche Entfernung und Landesunterschiede erzwingen in der Regel eine im Vergleich zu Tochterunternehmen im Inland größere Dezentralisierung der finanziellen Führung” [Reintges (1988) S. 667]. Unter der Voraussetzung, daß mit dieser Dezentralisierung eine Erweiterung der Entscheidungsfreiheit dieser Tochterunternehmen verbunden ist, widerspricht diese Aussage der oben entwickelten Hypothese.
Vgl. hierzu auch Downs/Stea (1977) S. 1 ff.
Die Zahlen in Klammern geben die jeweils erreichte Rangziffer für das analysierte Land an. Bei den Kulturdimensionen Power Distance, Individualism, Masculinity und Uncertainty Avoidance wurden 50 Länder und 3 Regionen in die Untersuchung einbezogen, der jeweils niedrigste Rang hat demnach die Rangziffer 53. Bei der Kulturdimension Long Term Orientation wurden 23 Länder einbezogen, die niedrigste Rangziffer beträgt dementsprechend 23, vgl. Hofstede (1993) S. 135 f.
Ein anderes Verfahren zur Messung der kulturellen Distanz wurde von Kogut und Singh (1988) entwikkelt. Da dieses Verfahren allerdings gravierende methodische Mängel aufweist (Unzulässige Skalentransformation ordinal skalierter Merkmale), wird auf dessen Anwendung verzichtet, vgl. insbesondere Kogut/Singh (1988) S. 422.
Vgl. Hofstede/Bond (1988) S. 5 ff., insbes. S. 12 f.
Vgl. hierzu bspw. Littmann (1992) S. 100 ff., Hennes (1991) S. 140 ff., Adams (1989) S. 333 ff., Jensen/Meckling (1976) S. 305 ff., Galbraith (1972) S. 160 ff., Lamer (1970) S. 1 ff., Berle/Means (1968) S. 293 ff., Baumol (1967) S. 45 ff.
Vgl. hierzu Jassim/Dexter/Sidhu (1988) S. 1 f., Larcker (1983) S$13 ff. sowie auch die empirischen Ergebnisse bei Lamer (1970) S. 46 ff. und S. 63.
Vgl. Abowd/Bognanno (1995) S. 70 ff., Cuny/Jorion (1995) S. 193 ff., o. V. (1994r) S. 77, Jarrell (1993) S. 77, Jaensch (1989) S. 281 sowie auch fallspezifisch O’Byrne (1992) S. 135 ff.
Vgl. Abowd/Bognanno (1995) S. 70 ff.
Dabei sind Abowd/Bognanno nicht in der Lage, diese Unterschiede in der Entlohungsstruktur von Führungskräften zu erklären, vgl. Abowd/Bognanno (1995) S. 95.
Vgl. Abowd/Bognanno (1995) S. 70 ff. sowie auch Selby (1991) S. 63.
Vgl. hierzu Abowd (1990) S. 52 ff., die ertragsorientierte Wirkung erfolgsabhängiger Entlohnung auf die Risikoneigung von Entscheidungsträgem wird allerdings durch die Argumentation bei Coffee (1988) S. 82. f. insbes. S. 86 relativiert, vgl. hierzu auch die empirischen Ergebnisse bei May (1995) S. 1293 f. und die Argumentation bei Scheer (1969) S. 45 f.
Vgl. Kap. 3.2.3.4.4.4.
Vgl. hierzu Poterba (1991) S. 27.
Vgl. Hu (1992) S. 108 ff.
Vgl. Kap. 3.3.3.2.1.
Vgl. Frey/Lowe (1991) S. 19 ff.
Rehkugler et al. (1993) S. 320, vgl. hierzu auch Seum (1988) S. 148 ff., Samuels/McMahon (1978) S. 33 ff.
Vgl. Rehkugler et al. (1993) S. 320 ff.
Vgl. Otterbach (1995) S. 250.
Vgl. Frey/Löwe (1991) S. 24 ff., für die Unterschiede im Anlageverhalten deutscher und britischer Wirtschaftssubjekte Samuels/McMahon (1978) S. 48 sowie S. 50; kritisch gegenüber dem Einfluß von Kultur auf das Anlageverhalten äußert sich Oehler (1995) S. 79.
Vgl. Kessel (1995) S. 165 ff., insbes. S. 175.
Vgl. ausführlich Black (1992) S. 22.
Vgl. hierzu Coffee (1988) S. 80 ff. sowie insbes. S. 82 f., allgemein zum Zusammenhang zwischen Diversifikation und Risiko vgl. bspw. Elton/Gruber (1995) S. 45 ff.
Vgl. Jacobs (1991) S. 9 ff.
Vgl. Porter (1992) S. 69 f, Jacobs (1991) S. 38 ff., Coffee (1990) S. 1546 f., Grundfest (1990) S. 103 ff.
Lack of communication prevents investors from understanding management’s long-term goals and objectives. Shareholders trade stocks so often and hold such broadly diversified portfolios that they cannot possibly keep up with the business activities of the companies they own“ [Jacobs (1991) S. 10], vgl. auch Black (1992) S. 21 ff.
Wenngleich die hier implizit versteckte Annahme, daß Unternehmen nur von Kapitalgebern aus ihrem Heimatland finanziert werden, sicher nicht allgemeine Gültigkeit besitzt, läßt sich doch - auch für internationale Unternehmen - immer noch diese Tendenz bestätigen. So etwa Hu (1992): “At the level of the parent company, ownership and control remain national rather than multinational. Although foreigners may owns [sic!] shares in the publicly quoted company, in most cases the majority of those shares are held by individuals and legal entities from the home nation” [S. 111].
Vgl. Coffee (1988): “… the fully diversified shareholder has every reason to be risk-neutral…” [S. 80] sowie S. 82 f., vgl. auch May (1995) S. 1291 f., Chaganti/Damanpour (1991) S. 481. Es ist allerdings zu konzedieren, daß die Charakteristik der Ertrags-/Risikoforderungen einzelner Kapitalgeber gegenüber dem Management des Unternehmens, an dem eine Beteiligung besteht, nicht nur durch das von den Investoren realisierte Diversifikationsniveau, sondern auch durch andere Wirkungszusammenhänge beeinflußt werden kann, bspw. die individuelle Risikopräferenz des Investors.
Vgl. Jacobs (1991) S. 15 f., “..the perception among many corporate executives [of US-firms, Anm. d. Verf.] is that if they fail to produce consistently higher quarterly earnings, their share price will suffer ” [S. 37], vgl. auch Coffee (1988) S. 80.
So schätzt bspw. Wiendieck (1992), daß institutionelle Anleger ein Drittel der Aktien US-amerikanischer Corporations halten, vgl. S. 198., Schneider (1990) gibt für 1989 sogar einen Wert von 43% an, vgl. S. 319, ähnliche Werte auch bei O’Barr/Conley (1992) S. 33 ff., Buxbaum, R. (1990) S. 17.
Vgl. Schneider (1990) S. 320 f., zum Altersversorgungssystem in den untersuchten Ländern Doetsch (1986) S. 13 ff.
Vgl. o. V. (1993a) S. 1, Connolly (1993) S. 15, Silverstein (1993) S. 47, Hulbert (1992) S. 338, O’Barr/Conley (1992) S. 170 f., Porter (1992) S. 70, Chaganti/Damanpour (1991) S. 481, Jacobs (1991) S. 45, 50 f., Coffee (1988) S. 95, Kotz (1978) S. 141 f.
Der Erfolgsdruck, den institutionelle Investoren auf US-amerikanische Unternehmen ausüben, manifestiert sich bspw. in Form von öffentlichen “Brandmarkungen” von Unternehmen, die unzufriedenstellende Renditeentwicklungen aufweisen, in der einschlägigen Fachpresse, vgl. bspw. Hemmerick (1994) S. 4 u. 65.
Vgl. Coffee (1988) S. 90.
Wobei sich allerdings aufgrund veränderter regulatorischer Rahmenbedingungen die Tendenz abzeichnet, daß institutionelle Anleger verstärkt direkt mit der Unternehmensführung kommunizieren. Diese Entwicklung ist aber dennoch nicht als grundlegende Trendwende in den Beziehungen zwischen institutionellen Anlegern und Führungsspitze US-amerikanischer Unternehmen aufzufassen, vgl. Pozen (1994) S. 140 ff., weiterhin Coffee (1990) S. 1546 f.
Vgl. Schneider (1990) S. 323.
Vgl. Coffee (1988) S. 103.
Vgl. o. V. (1994m) S. 4, McWilliams (1991) S. 6 sowie hierzu auch Schneider (1990), der allerdings eine zunehmende Bedeutung insbesondere ausländischer institutioneller Anleger auf dem deutschen Kapitalmarkt prognostiziert, S. 319 f.
Vgl. o. V. (1995d) S. 77, Baums/Fraune (1994) S. 26 ff., Zerey (1994) S. 263.
So ergab sich im Rahmen einer Untersuchung von Hansen (1990), daß sich das Grundkapital der börsennotierten Aktiengesellschaften in Deutschland zu 90% im Mehrheitsbesitz eines bzw. mehrerer Großaktionäre befindet, vgl. R. 168, vgl. auch Porter (1992) S. 72.
Vgl. hierzu die 2-Jahres-Berichte der Monopolkommission, exemplarisch Monopolkommission (1994) S. 201 ff.
Vgl. Shleifer/Vishny (1991) S. 49 ff., Coffee (1988) S. 78.
Einer Schätzung nach wurden 1994 42% aller deutschen Aktien als Industriebeteiligungen gehalten, vgl. Werner (1994) S. 89, vgl. auch die Ergebnisse von Papenheim-Tockhom (1995) zur Aufsichtsratbesetzungspolitik deutscher Unternehmen, S. 320 ff. sowie auch Gerum/Steinmann/Fees (1988) S. 50.
Adams charakterisiert die Besetzung des Aufsichtsrates deutscher Aktiengesellschaften mit Arbeitnehmervertretern als “Giftpille”, vgl. Adams (1990b) S. 250.
Vgl. Edwards/Fischer (1994) S. 190 tt.
Vgl. Adams (1994) S. 148 ff., o. V. (1993b) S. 69, o. V. (1991) S. 140 ff.
Vgl. Adams (1994) S. 148 ff., Hennes (1991) S. 140 ff., Adams (1990a) S. 63 ff., Adams (1990b) S. 243 ff., Adams (1989) S. 333 ff.
Zur Begründung vgl. May (1995) S. 1292, Adams (1990a) S. 70 f.
Darüber hinaus beschränken rechtliche Reglementierungen in den USA die Effizienz von Ringverflechtungen, vgl. Adams (1994) S. 153.
Vgl. Peltzer (1986) S. 291 ff.
Vgl. hierzu exemplarisch Lammers (1994) S. 48 ff., Jacobs (1991) S. 110 f.
Vgl. hierzu Mestmäcker (1958) S. 60 ff.
Vgl. hierzu bspw. Grundfest (1990) S. 104, wobei diese rechtlichen Restriktionen allerdings 1992 gelockert wurden, vgl. Pozen (1994) S. 144.
Auf die neuerdings wieder ansteigende Zahl feindlicher Unternehmensübernahmen in den USA weisen Krüger/Uhen (1995) S. 29 hin.
Vgl. hierzu auch Coffee (1988) S. 80, der feindliche Unternehmensübernahmen als Mittel der Anteilseigner des Unternehmens, ihre Risikopräferenz durchzusetzen, interpretiert.
Vgl. o. V. (1994m) S. 12 f.
Eine Ausnahme diesbezüglich stellt sicherlich der US-Pensionsfonds CaIPERS dar, vgl. o. V. (1995b) S. 21.
Üblicherweise werden Banken in der Literatur unter die Kapitalgeberkategorie “institutionelle Anleger” subsumiert, vgl. hierzu bspw. Oehler (1995) S. 5 f., Weidekind (1994) S. 108 ff., Baums/Fraune (1994). Für diese Untersuchung erscheint es allerdings erforderlich, Einfluß und Interessen von Banken gesondert zu diskutieren, da insbesondere deutsche Banken in bezug auf ihre Unternehmensengagements eine Interessenstruktur aufweisen, die gravierend von derjenigen anderer institutioneller Anleger abweicht. Der Begriff “institutionelle Anleger” soll daher nicht die Kapitalgebergruppe “Banken” beinhalten.
Vgl. hierzu bspw. Hall (1993) S. 218 ff.
Daneben werden Thrift Institutions als dritte Gruppe genannt. Diese sind aber für die Untersuchung nicht von Relevanz. Vgl. zum Trennbankensystem bspw. Schierenbeck (1986) S. 347 ff.
Hierbei ist allerdings einzuschränken, daß Bank Holding Companies sich bis zu 5% an Industrieunternehmen beteiligen dürfen, vgl. Gruson/Herndl (1990) S. 12, Wiendieck (1992) S. 193.
Vgl. hierzu auch Reich (1985), der in einer fallstudienartigen Analyse über Chrysler feststellt: “These restrictions [of the banking sector, Anm. d. Verf.] have had the effect of fragmenting and decentralizing financial intermediaries in the United States, so that no large company is particularly dependent upon any single institution, or vice versa. Chrysler was indebted to more than 400 seperate banks; it also had substantial amounts of commercial paper and corporate bonds outstanding” [S. 210].
Vgl. Reich (1985) S. 210.
Vgl. Jacobs (1991) S. 145, zu einem anderen Ergebnis hinsichtlich des Bankeneinflusses gelangt allerdings Kotz (1978) für die 200 größten US-Unternehmen im Zeitraum 1967–1969. Hierbei ist allerdings einzuschränken, daß der aggregierte Einfluß von Commercial Banks, Investment Banks und einigen anderen institutionellen Anlegern analysiert wurde.
Vgl. Perlitz/Seger (1994) S. 19, Cable (1985a) S. 119, im Widerspruch dazu die Ergebnisse bei Edwards/Fischer (1994) S. 49 ff.
Vgl. McWilliams (1991) S. 4.
Vgl. die ausführliche Darstellung bei Cable (1985b) S. 21 ff., kritisch hierzu Adams (1989) S. 335 f.
Vgl. die unzweideutigen empirischen Ergebnisse bei Baums/Fraune (1994) S. 1 ff. sowie auch Perlitz/Seger (1994) S. 14 ff., o. V. (1991) S. 140 ff., Cable (1985a) S. 119.
Vgl. Papenheim-Tockhom (1995) S. 136 ff., Kester (1992) S. 91 ff., Gerum/Steinmann/Fees (1988) S. 49 ff., Cable (1985a) S. 119, Albach/Kless (1982) S. 969, anderer Ansicht Edwards/Fischer (1994), die in ihrer Untersuchung keinen stringenten Zusammenhang zwischen der Anzahl an Aufsichtsratssitzen von Banken und den von ihnen ausgeübten Stimmrechten konstatieren, vgl. Edwards/Fischer (1994) S. 198 ff., allerdings räumen die Autoren selbst ein: “It is possible that the absence of a strong association between the degree of banks’ proxy voting power and bank supervisory board representation is because banks use their control of equity voting rights to elect shareholder representatives to the supervisory board who are not bankers but still act in banks’ interests” [Edwards/Fischer (1994) S. 226 f.].
So auch Wiendieck (1992): “Das amerikanische Recht gewährt den Aktionären größeren Schutz vor Einflußnahme der Kreditgeber [auf das Management, Anm. d. Verf.] als das deutsche” [S. 207].
Vgl. Bundesverband deutscher Banken (1989) S. 558 ff.
Vgl. Perlitz/Seger (1994) S. 12.
Vgl. Bidlingmaier (1968) S. 71 ff.
Die Entscheidungsrelevanz dieses Wirkungszusammenhangs wird durch die empirischen Ergebnisse von Kubicek etwas relativiert. Im Rahmen einer empirischen Studie, bei welcher der Autor analysiert, ob Organisationsphilosophie als kollektives Phänomen interpretierbar ist, stellt er bei Top Managern eine - relativ zur Vergleichsgruppe “Organisationsspezialisten” - geringere Differenz zwischen jeweils abgefragter “persönlicher Ansicht” und “Firmenansicht” fest, vgl. Kubicek (1976) S. 17. Unter Berücksichtigung weiterer Analyseergebnisse zieht er allerdings die Schlußfolgerung: “Daraus kann zunächst geschlossen werden, daß die persönliche Ansicht von Top Managern zwar die Firmensicht stark beeinflußt, daß es jedoch nicht automatisch zu einer vollkommenen Übereinstimmung kommt. Es ist auch damit zu rechnen, daß einzelne Mitglieder des Top Managements als Meinungsführer die Perzeption von einer Firmenansicht erzeugen, die mit den persönlichen Ansichten anderer Mitglieder des Top Managements nicht übereinstimmen” [S. 18].
Vgl. hierzu auch die Interpretation der empirischen Ergebnisse von Scharrer/Krägenau (1990) S. 50. Die Autoren resümieren hinsichtlich der Finanzierung deutscher Direktinvestitionen im Ausland: “Kennzeichnend für die deutschen Unternehmen ist ein finanzieller Konservativismus” [S. 50].
Vgl. zu den Beziehungen zwischen deutschen Banken und deutschen Industrieunternehmen Elston/Albach (1995) S. 3 ff., Edwards/Fischer (1994).
Ein anderer möglicher Erklärungsansatz für das hier vorgefundene Phänomen könnte auch darin bestehen, daß die Auslandsgesellschaften deutscher Unternehmen - aufgrund des in Deutschland ausgeprägten Beziehungssystems zwischen Unternehmen und Hausbanken - Kostenvorteile durch die Finanzierung über gastlandansässige Tochtergesellschaften der Hausbanken der Muttergesellschaft realisieren, vgl. Robbins/Stobaugh (1973) S. 66 f., und daher in stärkerem Maße diese Finanzierungsform wählen.
Insbesondere aus Sicht eines in der Tradition der deutschen Finanzierungslehre verhafteten Forschers vermögen die Ergebnisse zu den (Finanzierungs-)Zielen der befragten US-amerikanischen Unternehmen zu erstaunen. Handelt es sich hierbei etwa um unvollständig abgebildete Zielsysteme? Wurde das Ziel der Liquiditätserhaltung, das in der deutschen Finanzierungsliteratur als Finanzierungsziel einen hohen Stellenwert einnimmt vielleicht einfach von einigen Vertretern US-amerikanischer Unternehmen als Selbstverständlichkeit aufgefaßt und vergessen? Im Rahmen eines Telefongesprächs mit einem Unternehmensrepräsentanten (K), das nach dem eigentlichen Interview geführt wurde, sollte das (Finanzierungs-)Zielsystem des Unternehmens nochmals genauer hinterfragt werden. Der Interviewpartner reagierte dabei mit Unverständnis; ein anderes als das von ihm genannte Finanzierungsziel, nämlich die Minimierung der Kapitalkosten nach Steuern, könne er sich überhaupt nicht vorstellen. Auf den Hinweis, ob denn nicht etwa Liquiditätserhaltung auch als Ziel der Finanzierung aufgefaßt werden könnte, reagierte der Interviewpartner geradezu entrüstet und antwortete, daß die Aufrechterhaltung der Liquidität durch die operative Tätigkeit des Unternehmens bestimmt werde, die Finanzierungsabteilung darauf mithin keinen Einfluß habe; was die Finanzierungsabteilung kontrollieren könne, wären die Finanzierungskosten des Unternehmens.
Vgl. hierzu auch den Erfahrungsbericht von Jaensch (1989) S. 276 f. sowie o. V. (1987b) S. 62.
Vgl. hierzu auch die empirischen Ergebnisse bei Kreder/Zeller (1988) S. 61 ff.
Vgl. hierzu die empirischen Ergebnisse von Robbins/Stobaugh aus dem Jahr 1972: “Some 60% of the large [U.S.] multinational enterprises interviewed use guidelines in determining the amount of equity to be provided” [S. 58]. Es deutet sich an, daß bei US-amerikanischen Unternehmen in der Zwischenzeit ein Strategiewechsel vonstatten ging.
Vgl. hierzu auch bestätigend die empirischen Ergebnisse von Scharrer/Krägenau (1990) S. 45.
Vgl. hierzu auch Brandt (1982) S. 111 f.
Vgl. hierzu auch Price Waterhouse (1994) S. 7 ff., o. V. (1994h) S. 14.
Der Interviewpartner von D wies zudem darauf hin, daß eine Umwandlung der vorhandenen “weichen” Patronatserklärungen in Garantien mit negativen Konsequenzen “… für die Kostenstruktur…” des Unternehmens verbunden wäre.
Vgl. hierzu auch Shapiro (1992) S. 643.
Dieses insbesondere bei deutschen Unternehmen anzutreffende Verhalten ist möglicherweise ursächlich mit rechtlichen Rahmenbedingungen für deutsche Kreditinstitute hinsichtlich der Kreditvergabe verbunden. So sind letztere gehalten, bei der im Rahmen der Kreditvergabe an Konzernunternehmen vorgeschriebenen Bonitätsbeurteilung sowohl den konsolidierten als auch den Einzelabschluß zu berücksichtigen, vgl. hierzu § 18 KWG, Szagunn/Wohlschieß (1990) S. 304 f., Reischauer/Kleinhans (1963) § 18, S. 8 ff.
Vgl. hierzu auch die Schlußfolgerungen bei Flecker/Schienstock (1991) S. 240.
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Eckert, S. (1997). Relevanz der Kapitalstrukturgestaltung von Auslandsgesellschaften und Zielpräferenz hinsichtlich der Kapitalstrukturgestaltung von Auslandsgesellschaften. In: Kapitalstrukturgestaltung von Auslandsgesellschaften. Management International Review Edition. Gabler Verlag, Wiesbaden. https://doi.org/10.1007/978-3-663-10461-2_3
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