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Mediensysteme: Normenkontext des Journalismus

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Journalistik
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Zusammenfassung

Journalismus spielt sich unter den spezifischen Bedingungen von Gesellschafts- und Medienordnungen ab. Mit dem Wandel eines Gesellschaftssystems wandeln sich die Medien, und damit wandelt sich auch der Journalismus in der Gesellschaft. Besonders drastisch ist dieser Zusammenhang in Ostdeutschland seit der,Wende’ im Herbst 1989 deutlich geworden.

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Literatur

  1. Im Gefolge der Sorge über die negativen Folgen der Industrialisierung und Urbanisierung wurde von der Soziologie (Ferdinand Tönnies) vor allem das Konzept der Gemeinschaft wiederentdeckt:,Die klassische Formulierung dieses Problems findet sich in der Unterscheidung zwischen zwei Idealtypen sozialer Organisation — der Gemeinschaft, getragen von ererbten Traditionen und Glaubenssätzen, die die Menschen aneinander und an ihre engere Umwelt bindet, und die sich herausbildende Gesellschaft, in der die Menschen von ihrer durch die Geburt gegebenen Umwelt gelöst und zusammengedrängt werden, und wo Marktbeziehungen die Beziehungen ersetzen, die auf Verwandtschaft, persönlicher Loyalität und gemeinsamen Werten basieren. Das Individuum in der Gesellschaft ist dadurch auf sich allein gestellt und isoliert, es befindet sich im Wettbewerb mit den anderen und findet seinen Platz in einem sozialen System, das unpersönlich und anonym ist.’ (McQuail 1973: 23)

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  2. Dazu gehören etwa der Kulturkritiker des Fernsehens, Neil Postman (z. B. 1983, 1985, 1988, 1992), der Technikkritiker Claus Eurich (z. B. 1991a, b) und die Demoskopin Elisabeth Noelle-Neumann (z. B. 1980 ).

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  3. Der Sozialökonom Joseph Schumpeter hat (am Ende seiner mühsamen Suche nach einer Definition) die aus dem 18. Jahrhundert stammende Philosophie der Demokratie, die liberal-pluralistischem Denken zugrundeliegt, auf folgende Formel gebracht: „Die demokratische Methode ist jene institutionelle Ordnung zur Erzielung politischer Entscheide, die das Gemeinwohl dadurch verwirklicht, daß sie das Volk selbst die Streitfragen entscheiden läßt und zwar durch die Wahl von Personen, die zusammenzutreten haben, um seinen Willen auszuführen.“ (Schumpeter 1980: 397)

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  4. Heide Mühlenberg: Demokratischer Pluralismus als universeller Wert, in: Diskurs 1990/1: 2–5 (hier: 3).

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  5. Vgl. dazu z. B. Wildenmann/Kaltefleiter 1965, Glotz/Langenbucher 1969, Ronneberger 1986, Ellwein/Hesse 1987.

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  6. Vgl. zur Kennzeichnung der einzelnen Modelle auch McQuail 1983: 86 ff.; dort finden sich die Zusammenfassungen der normativen Prinzipien der Medien modelle, auf die im folgenden zurückgegriffen wird; insbesondere zum Sozialverantwortungs-Modell vgl. auch Rivers/Schramm 1969.

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  7. Die Autoren nennen dieses Modell auch „Theorie der freien Presse“.

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  8. Auf das kommunistische Medienmodell als Beispiel für geschlossene Mediensysteme werden wir noch ausführlicher eingehen Kapitel 2.1.5). Deshalb folgen hier nur einige Informationen im Kontext der normativ-komparativen Betrachtungsweise.

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  9. Beispiel dafür ist das von Lowenstein entworfene „Measurement of Press Freedom Throughout the World“ (—•Kapitel 2.2.2.2).

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  10. Das Wort,contingency’ meint, wörtlich übersetzt, Kontingenz i. S. v.,möglicher Fall, Eventualität’; zutreffend wäre hier wohl,mögliche Erscheinungsform’. licher Fall, Eventualität’;

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  11. zutreffend wäre hier wohl,mögliche Erscheinungsform’.

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  12. Altschull verwendet bewußt den Begriff „advancing“ anstelle von „developing countries” (vgl. S. 280).wie wir für

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  13. In der Logik einer konstruktivistischen Systemtheorie könnte man die Begriffe freilich auch umgekehrt verwenden: Offene Mediensysteme sind insofern geschlossen, als sie im wesentlichen selbstorganisierend und selbstreferentiell arbeiten (können), während geschlossene Mediensysteme offen gehalten werden für direkte Einflüsse insbesondere aus dem politischen System, so daß System-Umwelt-Grenzen hier schwerer zu ziehen sind.

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  14. Später schlug sich Afanasjew, der auch Vorsitzender des sowjetischen Journalistenverbandes war, auf die Seite derer, die der Presse die Rolle einer,sozialistischen Opposition’ zuwiesen (vgl. Der Spiegel 1988/29: 115). 1989 wurde er von Gorbatschow aus seinem Amt als Chefredakteur der PRAWDA entlassen.

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  15. Typisch für diese,totalitäre’ Betrachtungsweise ist Ithiel de Sola Pools Aufsatz im „Handbook of Communication“. Der Autor formuliert darin gleich zu Beginn seine feststehende Auffassung vom Charakter der öffentlichen Meinung und der Kommunikation im „totalitären System” ganz eindeutig und demonstriert diese dann nur noch am Beispiel der Sowjetunion und Chinas. (Vgl., auch zu den Grundannahmen dieses Konzepts, Pool 1973)

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  16. Beispiele sind Friedrich Engels, Rosa Luxemburg, Leo Trotzki und sogar Josef Stalin. Lenin pflegte noch als Berufsbezeichnung,Journalist’ anzugeben, als er schon an der Spitze der Sowjetunion stand.

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  17. Marxistischer Journalismus’ wird in seinen Ursprüngen heute gewöhnlich mit dem Entstehen der „Neuen Rheinischen Zeitung“ 1848–1849 gleichgesetzt.

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  18. Vgl. dazu und zum Folgenden Karl Marx/Friedrich Engels: Pressefreiheit und Zensur, Frankfurt a. M. 1969 (das Zitat findet sich dort auf Seite 115 f.).

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  19. Die PRAWDA (Wahrheit) war 1912 von Lenin gegründet worden. Sie hatte bis ca. 1986 eine Auflage von 16 Mill. Exemplaren und erreichte jeden Tag 50 Millionen Leser; 1990 war die Auflage auf ca. 6 Millionen Exemplare täglich gesunken. Nach dem gescheiterten Putsch im August 1991 gehörte die PRAWDA zu den Parteizeitungen, die der russische Präsident Jelzin mit einem Publikationsverbot bestrafte; eine Woche nach Jetzins Erlaß erschien das Blatt wieder (vgl. Frankfurter Allgemeine Zeitung v. 2.9.1991: 32). TASS (Telegrafnoje Agenstwo Sowjetskogo Sjojusa) wurde 1925 als Monopol-Nachrichtenagentur und Propagandainstrument gegründet. 1917 wurde die ISWESTIJA als zentrales Staats- und Regierungsorgan gegründet, herausgegeben vom Präsidium des Obersten Sowjet, dem Parlament der UdSSR. Die Redaktion der Zeitung, die in der Vor-Glasnost-Ara eine Auflage von 7 Millionen Exemplaren täglich hatte, erklärte sich im August 1991 nach dem gescheiterten Putsch für selbständig und setzte ihren Chefredakteur ab. ISWESTIJA ist heute eine Aktiengesellschaft, die sich zu 41 Prozent im besitz des Ölkonzerns Lukoil befindet (vgl. Neue Zürcher Zeitung v. 26.4.1997: 2); 51 Prozent hält die Oneximbank (vgl. zur aktuellen Entwicklung in Rußland z. B.: Neue Zürcher Zeitung v. 20. 2. 1998: 5 ).

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  20. Vgl. zu Einzelheiten der Nachrichtengebung die Fallstudien „One Day in Pravda“ und „One Day an Television” (Lendvai 1983: 74 ff.).

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  21. Die Zahl der sowjetischen Journalisten wurde Ende der siebziger Jahre auf rund 100.000 geschätzt, wovon etwa 60.000 im Journalisten-Verband organisiert waren. Erheblich war das Volumen der Anstrengungen in Sachen Aus-und Weiterbildung. Allein an 24 Universitäten gab es Fakultäten für Journalistik. (Vgl. Kunze 1978 )

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  22. Maßstab für diese Beurteilung sind die früheren Verhältnisse. Gemessen an westlichen Standards relativiert sich diese Aussage. So fanden Kommunikationswissenschaftler der University of North Carolina (USA) Anfang 1987 bei einer Inhaltsanalyse der PRAWDA und der Fernseh-Nachrichtensendung WREMJA „Soviet media in the age of glasnost more like media in the old days than Western media“ (vgl. Robert L. Stevenson et. al.: Soviet Media in the Age of Glasnost, Paper, Association für Education in Journalism and Mass Communication, conference in San Antonio, August 1987 ).

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  23. Die Auseinandersetzungen wurden vor allem bei der 19. Allunionskonferenz der KPdSU Ende Juni 1988 deutlich, beider es auch zu einer offenen Auseinandersetzung zwischen den Reformgegnern um Jegor Ligatschow und den Radikal-Reformern um Boris Jelzin kam. Prawda-Chefredakteur Wiktor Afanasjew beschrieb dabei, auf der Linie Gorbatschows, drei künftige Aufgaben der Journalisten: Kritik an Unzulänglichkeiten, Vorkämpfer der Perestroika zu sein und, drittens, „konstruktive Lösungen zu suchen, beziehungsweise die Partei bei der Suche nach solchen Lösungen zu unterstützen (Vgl. die Dokumentation der Konferenz in: Frankfurter Rundschau, 15. und 26. Juli 1988, sowie Der Spiegel 1988/29: 115 ff.) Im Oktober 1989 warf Gorbatschow bei seinem monatlichen Treffen mit leitenden Redakteuren den Journalisten vor, sie unterstützten nicht die Perestroika, sondern sorgten für Unruhe in der Bevölkerung (vgl. z. B. Frankfurter Allgemeine Zeitung v. 24.10. 1989: 16 ).

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  24. Die ungarische Regierung handelte sich dabei den Vorwurf ein, daß sie Zeitungslizenzen nicht nach journalistischem Können, sondern nach politischer Gesinnung vergebe (vgl. Frankfurter Allgemeine Zeitung v. 19. 8. 1991 ).

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  25. Vgl. dazu und zum Folgenden Nipperdey 1983: 587 ff., 1990: 797 ff.; Koszyk 1966 und Carey 1969. In den USA verlief die Bevölkerungsentwicklung auf Grund der Einwanderungswelle noch dramatischer: von 6 Millionen (1810) auf 24 Millionen (1850), dann auf 76 Millionen (1900) und schließlich auf 92 Millionen (1910). (Vgl. dazu die Zeittafel in: Hagemann 1957: 182 ff.)

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  26. Mit,innere Pressefreiheit’ ist die Autonomie der Redaktion gegenüber dem Verleger gemeint, während,Pressefreiheit’ Freiheit von staatlichem (oder wirtschaftlichem) Einfluß bedeutet.

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  27. In dem Entwurf waren Bestimmungen enthalten, die Anfang der siebziger Jahre in der aktuellen Diskussion der Bundesrepublik um Redaktionsstatute und ein Presserechtsrahmengesetz wieder auftauchen: z. B. die Kompetenzabgrenzung zwischen Verlag und Redaktion und eine Gesinnungsschutzklausel bei Richtungsänderung der Zeitung sowie Maßnahmen zur sozialen Sicherung der Redakteure (vgl. Stöber 1990).

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  28. Vertreter der Staatsbezogenheitsthese ist der Rechtswissenschaftler Helmut Ridder; Franz Schneider tritt für eine restriktive Auslegung ein, die funktionale Auffassung vertreten Löffler und Ricker sowie Peter Schneider; vgl. dazu auch Donsbach 1982: 19 ff.

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  29. Etwa der Verunglimpfungs-Paragraph des Strafgesetzbuches (§ 90), der Volksverhetzungs-Paragraph des StGB (§ 130), das Gesetz über die Verbreitung jugendgefährdender Schriften, verschiedene Wettbewerbsgesetze, Gesetze und Ordnungen, welche die Post betreffen (insbes. Art. 73, 87 GG), sowie das Personalvertretungsrecht des Bundes und der Länder.

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  30. Pressegesetze sind Gesetze mit speziellen Normen für die Presse. Die Kompetenz zum Erlaß von Pressegesetzen liegt in der Bundesrepublik Deutschland grundsätzlich bei den Ländern (Art. 70 GG). Sie wird beschränkt durch das Recht des Bundes, Rahmenvorschriften über die allgemeinen Rechtsverhältnisse der Presse zu erlassen (Art. 75 Nr. 2 GG). Während der Bund von seiner Rahmengesetzgebungskompetenz bisher noch keinen Gebrauch gemacht hat, haben alle sechzehn Länder eigene Pressegesetze erlassen.

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  31. Dazu hatte der Mainzer Medienrechtler Reinhart Ricker der Bundesregierung am 27.5.1990 ein 131 Seiten umfassendes Gutachten vorgelegt, das heftige Kritik auslöste (vgl. z. B. Siegfried Weischenberg: Der Medienrechtler als Totengräber, in: Artikel 5, 1990/4: 76 f.).

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  32. Vgl. dazu zuletzt die Darstellungen in Schiwy/Schütz 1994 und Berg et al. 1992.

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  33. Das Maß wurde „PICA“ (Press Independence and Critical Ability) genannt. Zu den Indikatoren gehörten im einzelnen: Gesetze zur Regelung des Mediensystems, Formen organisierter Medien-Selbstkontrolle, Öffentlichkeit amtlicher Informationen, Zugang zu den Diensten ausländischer Nachrichtenagenturen, Situation inländischer Nachrichtenagenturen, Zahl wirtschaftlich ungesicherter Presseeinheiten, konzentrierter Besitz publizistischer Einheiten, Einflußnahme auf Zeitungen und Journalisten und Einfluß durch Gewerkschaften.

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  34. Es waren (in alphabetischer Reihenfolge): Australien, Belgien, Costa Rica, Dänemark, Finnland, Guatemala, Kanada, Niederlande, Norwegen, Peru, Philippinen, Schweden, Schweiz, Uruguay, USA, Venezuela.

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  35. Vgl. dazu auch Fischer 1982: 343 f.; eine deutsche Übersetzung der Studie ist enthalten im Handbuch der Weltpresse (Hrsg.: Institut für Publizistik der Universität Münster), Bd. 1, Köln/Opladen 1970: XI ff.

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  36. Während das quantitative Ausmaß der Pressekonzentration über die Kategorien,Publizistische Einheit’,,Verlagsgruppe’ und,Einzeitungs-Kreis’ zu erfassen ist, bereiten (wegen der Informationslage und der schwierigen Abgrenzbarkeit) die qualitativen Dimensionen der Verflechtung und ihre Konsequenzen erheblich Probleme. Hinzu kommt, daß die Konzentrationen über Medien-Typen und verschiedene Medien bis hin zur Verbindung zwischen Medienunternehmen und anderen Industriezweigen gehen. Darauf wird bei den organisatorischen und technologischen Imperativen zurückzukommen sein

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  37. Unter der recht unpräzisen Bezeichnung,Neue Medien’ werden gerade entwickelte und neu kombinierte, noch nicht entwickelte bzw. nicht einsetzbare Kommunikationstechnologien zusammengefaßt. Eigentlich sind es nicht neue Medien, die dadurch entstehen. Vielmehr handelt es sich im wesentlichen um den Einsatz neuer Übertragungstechniken, die Möglichkeiten für ein anders strukturiertes Mediensystem eröffnet haben. Als Neue Medien in diesem Sinne wurden zuerst Videotext, Bildschirmtext (Btx) und das Kabelfernsehen bezeichnet. Versuche mit Videotext, der in der Austastlücke des Fernsehbildes übertragen wird, begannen am 1. Juni 1980 in den öffentlich-rechtlichen Fernsehanstalten. Zur Erprobung von Btx führte die Bundespost ab 1980 zwei Feldversuche durch. Kabelfernsehen wurde über die vier Pilotprojekte in Ludwigshafen, München, Dortmund und Berlin gestartet. Diese Pilotprojekte beruhten auf einer Empfehlung der Kommission für den Ausbau des technischen Kommunikationssystems (KtK).

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  38. So stellte im Herbst 1989 die FAZ ihre „Btx-Nachrichten“ ein (vgl. Frankfurter Allgemeine Zeitung v. 4.10,1989).

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  39. Vgl. dazu den Text des Vierten Rundfunk-Urteils des Bundesverfassungsgerichts, dokumentiert in: Rundfunk und Fernsehen, 34 Jg., 1986/4: 535–564; das Fünfte Rundfunk-Urteil wurde dann im März 1987 ‘gesprochen.

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  40. Für die Feststellung des Marktanteils sind die neuen Regelungen des Dritten Rundfunkstaatsvertrags entscheidend. Danach werden einem Unternehmen zunächst sämtliche Programme zugerechnet, die es selbst veranstaltet oder an denen es unmittelbar mit mindestens 25 Prozent am Kapital oder an den Stimmrechten beteiligt ist. (Vgl. Media Pespektiven Dokumentation 1996/1: 1–32)

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  41. Ein nicht verkabelter Haushalt kann durchschnittlich zwischen sieben und acht Fernsehprogrammen empfangen. Kabelhaushalte haben 1995 hingegen die Wahl zwischen 23 Fernsehprogrammen in den neuen und 27 Fernsehprogrammen in den alten Bundesländern, Haushalte mit Satellitenempfang können in beiden Teilen Deutschlands zwischen 53 und 55 Programmen wählen.

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  42. Vgl. z. B. (für die Situation in Großbritannien) Gillian Doyle: Deregulierung für den Multimediamarkt, in: Media Perspektiven 1996/3: 164–170.

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  43. Vgl. Klaus Schönbach/Bernd Schmidt: Das Abendland geht nicht unter, in: Die Zeit v. 25.8.1989: 43.

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  44. Vgl. z. B. entsprechende Äußerungen des damaligen Vorsitzenden der SPD-Medienkommission, Björn Engholm, zit. in: Frankfurter Allgemeine Zeitung v. 11.4.1990, sowie des DDR-Ministers für Medienpolitik, Gottfried Müller (CDU), in einem Interview mit der Frankfurter Rundschau (FR v. 26. 4. 1990 ).

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  45. Vgl. zum Folgenden insbesondere: Jürgen Grubitzsch: Presselandschaft der DDR im Umbruch. Ausgangspunkte, erste Ergebnisse und Perspektiven, in: Media Perspektiven 1990/3: 140–155 sowie die beiden Beiträge von Günter Herkel in: Publizistik and Kunst 1990/7: 32 ff.

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  46. Die Verbreitungsdichte der Tageszeitungen hatte in Ostdeutschland vor der Wende erheblich höher gelegen als in Westdeutschland: Kamen hier auf 1.000 Einwohner 340 Exemplare, so waren es in der DDR 430.

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  47. Am 1. April 1991 gab es allein im Land Thüringen 22 Zeitungen mit lokalen oder regionalen Informationen, darunter 17 Neugründungen.

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  48. So z. B. bei einem amerikanisch-deutschen Symposium, das im Jahre 1978 in Bloomington/Indiana stattfand (vgl. Herbert Altschull: The Media in Germany and the United States: the Same but Different, in: The Mass Media in West Germany and the United States. Papers and Discussions, Bloomington/Indiana 1978: 1–12 ).

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  49. Der Grad publizistischer Konzentration auf den lokalen Pressemärkten stellt die Situation in der Bundesrepublik noch bei weitem in den Schatten. 1923 gab es in den USA noch 502 Städte, in denen zwei oder mehr im Wettbewerb liegende Zeitungen erschienen; 100 Städte hatten sogar drei oder mehr Zeitungen. 1985 gab es nur noch 30 Städte mit konkurrierenden Tageszeitungen; nur noch New York hat drei Wettbewerbszeitungen. Damit sind inzwischen 98 Prozent der nordamerikanischen Städte,one-owner towns’ mit nur einem Zeitungsverleger. Zeitungsketten regieren diese regionalen und lokalen Märkte. Zur Jahrhundertwende waren die damals 2.042 Tageszeitungen im Besitz von 2.023 verschiedenen Verlegern. 1982 gab es nur noch 760 Zeitungseigentümer, wobei 20 von ihnen mehr als die Hälfte der Gesamtauflage herausgaben. Inzwischen befinden sich zwei Drittel der Tageszeitungen im Besitz von 160 Verlagsgruppen, die 75 Prozent der Gesamtauflage kontrollieren; ein Dutzend davon kontrolliert rund die Hälfte der Auflage. (Vgl. Compaine et al. 1982: 21 ff., 1985: 82 ff.; Bagdikian 1971: 129, 1985: 100 ff.) Anders als Bagdikian sieht Compaine (1985: 87) in dieser Situation keinen Grund zur Besorgnis: „There is nothing inherent in either the one-newspaper city or the chain trends to warrant alarm with regard to media diversity or the role of newspapers in the practice of democracy.“

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  50. Ein internationaler Vergleich der Zeitungsmärkte, der Anfang der siebziger Jahre durchgeführt wurde, macht das Merkmal einer Regionalisierung oder sogar Lokalisierung der Medien in den USA besonders deutlich: Trotz NEW YORK TIMES, WALL STREET JOURNAL und WASHINGTON POST kamen aus den Metropolen New York und Washington (6,6 Prozent der Bevölkerung leben hier) nur 9,6 Prozent der nationalen Auflage. Dagegen wurden zum Beispiel in Moskau (3 Prozent der sowjetischen Bevölkerung) 87 Prozent der Auflage, in Tokio (11 Prozent der japanischen Bevölkerung) 70 Prozent der Auflage und in London (14 Prozent) ebenfalls 70 Prozent gedruckt. (Vgl. Bagdikian 1971: 70 )

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  51. Journalism under Fire. A growing perception of arrogance threatens the American press“ hieß die Titelgeschichte des US-Nachrichtenmagazins TIME am 12. Dezember 1983.

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  52. In no other area is the sense of,responsibility to (journalistic loyalties) so abstract as in mass communication. This often makes it difficult for even a sensitive journalist to thoughtfully focus on the main victim or beneficiary in discussions of ethical behaviour.“ (Ralph D. Barney: Responsibilities of the Journalist: An Ethical Construct, in: Mass Comm Review, Vol. 14, 1987/3: 1422; hier: 21)

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  53. Vgl. zu den im Folgenden dargestellten Verantwortungsbegriffen Lenk 1988: 58 ff,, der sich bei seinen Ausführungen auf den amerikanischen Philosophen John Ladd bezieht.

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  54. Sie wurde nach ihrem Vorsitzenden Robert M. Hutchins, dem Kanzler der Universität von Chicago, auch „Hutchins Commission“ genannt.

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  55. Vgl. zum Folgenden den Report der Commission on Freedom of the Press (1947) sowie die parallel erschienene Darstellung von Hocking (1947).

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  56. Diese institutionalisierte Medienkritik gibt es in den USA seit vielen Jahren, z. B. in der Zeitschrift „Columbia Journalism Review“.

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  57. Dabei handelte sich sich um eine Meldung des Sportinformationsdienstes, die nicht nur von BILD verbreitet wurde („Warum wurde sein Selbstmord verschwiegen”, Ausg. v. 8.8.1990: 7) und am Tag darauf korrigiert werden mußte („Brumel lebt! Er schreibt sogar ein Buch”, Ausg. v. 9.8.1990: 6), sondern auch z.B. von der FRANKFURTER ALLGEMEINEN ZEITUNG übernommen wurde.

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  58. Vgl. zu diesen Fällen z. B. die aktuelle Berichterattung in: Der Spiegel 1998/18: 238–242 und sowie 1998/28: 135 und Neue Zürcher Zeitung v. 1.7.1998: 33.

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  59. Aus einer Befragung im Auftrag des Nachrichtenmagazins NEWSWEEK geht des weiteren hervor, daß rund drei Viertel der Amerikaner glauben, daß sich die Journalisten mehr als früher durch die Gewinninteressen ihrer Unternehmen unter Druck setzen lassen (vgl. Frankfurter Allgemeine Zeitung v. 24. 7. 1998: 34 ).

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  60. Vgl. dazu Siegfried Weischenberg: Die Schweiz - eine Insel der Glückseligen? Die Kommerzialisierung und der investigative Journalismus, in: Neue Zürcher Zeitung v. 7. 6. 1996.

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  61. Vgl. Enzo Biagi: Giornalismo. Cos’è oggi, che cos’era ieri, in: Corriere della Sera, 24.5.1998: 5; Lilli Gruber: L’„Homo videns” è tra noi, in: adesso 1998/2: 22 f.; Jens Petersen: Im Schußfeld von Bildern schreibt es sich schlecht, in: Frankfurter Allgemeine Zeitung v. 10.6. 1997: 38.

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  62. Marion Gräfin Dönhoff: Journalismus - Beruf ohne Moral?, in: Die Zeit v. 28.10.1994: 60; Josef Joffe: Die Medien - ein Monster?, in: Süddeutsche Zeitung v. 13.7.1998: 4.

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  63. Vgl. dazu z. B. Der Preis ist heiß. Die vielen Nebengeschäfte der deutschen Fern sehstars beschädigen die Glaubwürdigkeit des TV-Journalismus, in: Focus 1995/47: 248–251; Ernst Elitz: Schaler Geschmack. Journalismus, Moral und Schadenfreude, in: epd/Kirche und Rundfunk Nr. 94 v. 29.11.1995: 8 f.; Trikot gelb - Augen blau. TOUR DE TELEKOM: Die ARD sponsert, worüber sie berichtet, und aus Sportjournalismus wird Event-Management, in: Die Woche v. 17.7.1998: 19; Die ganz saubere Tour. Wie die ARD als Sponsor des Teams Telekom mit dem Thema Doping umgeht, in: Süddeutsche Zeitung v. 22.7. 1998: 21.

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  64. Vgl. dazu z. B.: Dieter Widera: Totgesagte leben länger. Katastrophenjournalismus in Dortmund, in: journalist 1996/7: 33; Heiligabend der Zumutung. Nach der Bluttat in der Frankfurter Kirchengemeinde bleiben Glaubensfragen und das Entsetzen über Journalisten, in: Das Sonntagsblatt v. 3.1.1997: 25; Barbara Nolte: Bei Anruf Mord. Pro Sieben suchte für eine „taff“-Recherche per Zeitungsanzeige einen Killer, in: Süddeutsche Zeitung v. 16.7. 1998: 15.

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  65. Vgl. dazu Weischenberg 1997 sowie die - von fiktionalen Elementen nicht freie - Selbstbeschreibung des Täters (Michael Born: Wer einmal fälschtchwr(133) Die Geschichte eines Fernsehjournalisten, Köln 1997 ).

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  66. Die Vorträge sind in der Zeitschrift Mass Comm Review (Vol. 14, 1987/3) dokumentiert.

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  67. We have a responsibility to learn to do our jobs better, to field informed and more astute reporters, guided by better trained editors, who will fashion publications that enlighten rather than confuse.“ (Louis D. Boccardi: Press Responsibility: The Journalist’s View, in: Mass Comm Review, Vol. 14, 1987/3: 11–13, 35; hier: 35).

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  68. So z. B. Joachim Sobotta, der langjährige, ehemalige Chefredakteur der RHEINISCHEN POST, und Peter Koch, der–inzwischen verstorbene–ehemalige Chefredakteur des STERN (vgl. Joachim Sobotta: Eine Frage des Charakters. Das berühmte journalistische Ethos, in: Boventer 1988a: 149–155; Peter Koch: Die Ethik der Blattmacher, in: Erbring et al. 1988: 139–149 ).

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  69. Es gibt keine journalistische Ethik, die sich von der allgemeinen Ethik unterscheidet. chwr(133) Es gibt nur eine Integrität für alle; nur eine Art von Anstand für alle; nur eine Art von Tugendhaftigkeit für alle“. So Theo Sommer, damals Chefredakteur der ZEIT, in seinem Vortrag „Journalistische Ethik heute” am 1. März 1989 vor der Alstertafel in Hamburg (Masch.-schr.-Man.).

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  70. Lambeth schreibt dazu: „chwr(133) something more is needed of an ethical perspective. In short, the practical weakness of the Hutchins literature is that it contains little that would assist individual journalists in daily ethical judgements they have to make. There is no general framework that can be applied to specific decisions. In this, it is deficient in precisely the same way as the libertarian theory from which it sprang. Social responsibility theory can, as justly as libertarian doctrine, be judged as having failed, in Fred Siebert’s phrase, to provide,rigorous standards for the day-to-day operations of the mass media - in short, a stable formula to distinguish between liberty and the abuse of liberty’.“ (Lambeth 1986: 8 )

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  71. Vgl. z. B. Richard L. Johannesen: Issue editor’s introduction: Some ethical questions in human communication, in: Communication, Vol. 6, 1981: 145–157 (hier: 146 f.).

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  72. Geschenke und Gelage: z. B. kostenlose Reisen auf Einladung von Interessengruppen.

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  73. Zitate aus: Ich bin kein Verleger, ich bin Unternehmer. Reinhard Mohn im Gespräch mit Werner Höfer, 150 Jahre Bertelsmann, Verlagsbeilage in: journalist 1985/1: 12–17; Robert Harris: Selling Hitler, New York 1986: 149 f., übers. v. Verf.

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Weischenberg, S. (1998). Mediensysteme: Normenkontext des Journalismus. In: Journalistik. VS Verlag für Sozialwissenschaften, Wiesbaden. https://doi.org/10.1007/978-3-663-10431-5_3

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