Zusammenfassung
Die Unterzeichnung des „Übereinkommens über das Verbot der Entwicklung, Herstellung und Lagerung bakteriologischer (biologischer) Waffen und von Toxinwaffen sowie über die Vernichtung solcher Waffen“ (BWÜ) am 10.4.1972 markierte den Endpunkt eines Überlegungsprozesses westlicher Militärs und Politiker, in dem die Zweifel am Nutzen derartiger Waffen gegenüber ihren Vorteilen überwogen. Der Unterzeichnung des BWÜ vorausgegangen war eine Phase von mehr als 25 Jahren, in der trotz des bereits 1925 im „Genfer Protokoll betreffend das Verbot der Anwendung von Giftgasen und bakteriologischen Mitteln der Kriegführung“ vereinbarten Verbots des Einsatzes biologischer Waffen intensiv an staatlichen Programmen zur Entwicklung und Herstellung solcher Waffen gearbeitet wurde.
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Beck, V. (2003). Biologische Waffen — Kosten und Nutzen internationaler Regulierung und Verifikation. In: Häckel, E., Stein, G. (eds) Internationale Kontrolle sensitiver Technologien. Berliner Schriften zur Internationalen Politik. VS Verlag für Sozialwissenschaften, Wiesbaden. https://doi.org/10.1007/978-3-663-10390-5_12
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