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Anwendung Das Problemfeld „innerdeutscher Handel 1949–89“

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Interessen und Institutionen in der internationalen Politik
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Zusammenfassung

Der Eindruck mag entstehen, daß der entfaltete theoretische Hintergrund überdimensioniert ist, nur um die Geschichte des innerdeutschen Handels zu analysieren. Es scheint ein „empirischer Spatz“ unter der Last eines „theoretischen Elefanten“ erdrückt zu werden. Anhand rein illustrativer Kleinstudien über so unterschiedliche Konflikte und Problemfelder der internationalen Politik wie der Kuba-Krise oder der Handelsbeziehungen zwischen den großen Industrieländern ist der Anspruch untermauert worden, daß der situationsstrukturelle Ansatz ein breites empirisches Anwendungsgebiet hat und damit tradierte Grenzziehungen in der Disziplin der Internationalen Beziehungen aufhebt: die Trennung zwischen der Analyse von internationaler Sicherheitspolitik und internationalen Wirtschaftsbeziehungen wird als überflüssig angesehen; die getrennte Analyse von Konflikt und Krieg einerseits und von Kooperation und Integration andererseits ist im Lichte des situationsstrukturellen Ansatzes gar unsinnig. Die Untersuchung des Problemfeldes „innerdeutscher Handel“ (IDH) hat nun zwar einen weiterreichenden Anspruch als die genannten Kleinstudien, ihr ist aber gleichfalls eine primär dienende Funktion zugeschrieben. Sie soll die prinzipielle Anwendbarkeit des situationsstrukturellen Ansatzes demonstrieren.

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Literatur

  1. Als Informationsgrundlagenfür die Studie dienten neben der Auswertung der Sekundärliteratur, einer Zeitschriftenauswertung und der Analyse der für das Problemfeld grundlegenden Dokumente insbesondere einige Experteninterviews. Hervorzuheben sind dabei die Gespräche mit Herrn Dr. Baumann vom Bundesministerium für Wirtschaft, Herrn Dr. Buck vom Gesamtdeutschen Institut, Herrn Ministerialrat Hindrichs vom Ausschuß für Innerdeutsche Beziehungen des Deutschen Bundestages, Frau Dr. Lieser-Triebnigg vom wissenschaftlichen Dienst des Deutschen Bundestages, Herrn Dr. Rudolf vom Ostausschuß der Deutschen Industrie und v.a. Herrn Kleindienst (Ministerialdirigent a.D., Bundesministerium für Wirtschaft). Ich möchte allen

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  2. Bei standardisierten Expertenbefragungen ist eine Rücklaufquote von 60–70% normal. Die vergleichsweise geringe Rücklaufquote kann im vorliegenden Fall wohl v.a. auf zwei Gründe zurückgeführt werden: Erstens geriet der Bogen wegen des doppelten Verfahrens recht umfänglich und erforderte beim Ausfüllen einen nicht unerheblichen Zeitaufwand. Zweitens ist der Umstand zu beachten, daß alle deutschlandpolitischen Experten im Sommer 1990 (Zeitraum der Erhebung) wohl ohnehin überlastet waren.

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  3. Diese Berechnungen beruhen, wie alle anderen wirtschaftlichen Kennziffern, die in bezug auf die heutigen Gebiete der DDR und der Bundesrepublikaggregiert sind und aus der Vorkriegszeit stammen, auf einer Arbeit des Deutschen Instituts für Wirtschaftsforschung (DIW), in der die vorhandenen statistischen Daten gemäß den neuen politischen Grenzen umgeschrieben wurden. Vgl. das umfassende Tabellenwerk von Gleitze (1956). Die entsprechenden Anteile der späteren Bundesrepublik an der Gesamtproduktiondes Deutschen Reiches betrugen 1938 93,6% beim Eisenerz, 81,3% bei der Steinkohlefürderungund 91,3% bei der Kokereikokserzeugung.

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  4. Beim Maschinen-, Stahl-und Fahrzeugbau lag der Anteil bei 28,7% (Westdeutschland: 58,3%); in der feinmechanischen und optischen Industrie bei 30,8% (Westdeutschland: 49,1%); in der Papierindustrie und dem Druckgewerbe bei 28,5% (Westdeutschland 48,8%); und, als letztes Beispiel, in der Textilindustriebei 36,4% (Westdeutschland 55,7%). Zu diesen Anteilen müssen auf beiden Seiten noch einige Prozentpunkte addiert werden, da in der Erhebung von Gleitze Gesamtberlin als ein gesondertes Gebiet geführt wird.

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  5. In dem von den USA, der UdSSR, Großbritannien und Frankreich unterzeichneten Abkommen heißt es: “All the restrictions imposed since March 1, 1948 (…) on communications, transportation and trade between Berlin and the Western Zones of Germany and between the Eastern Zone and the Western zones will be removed on May 12, 1949.” Vgl. United Nations Treaty Series, Vol. 138, 123.

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  6. So wurde bereits im Frankfurter Abkommen die Verrechnungseinheit (VE) eingeführt, die de facto einer westlichen DM entsprach. Auch die Einbeziehung Berlins in den IDH wurde durch den Titel des Vertrags (Über den Handel zwischen den Währungsgebieten der Deutschen Mark [DM-West] und der Währungsgebieteder Deutschen Mark der Deutschen Notenbank [DM-Ost]) sowie die in Artikel III festgehaltene Formel festgeschrieben. Zudem wurde das Verfahren eingeführt, wonach sich beide Seiten jährlich auf eine Liste von Gütern zu einigen hatten, für die sich die jeweiligen Administrationen verpflichten, Liefergenehmigungen auszustellen. Schließlich ist auch bereits die strikte bilaterale Verechnung des Handels im Frankfurter Abkommen festgeschrieben worden.

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  7. Auf der bundesrepublikanischenSeite war die Treuhandstelle als nicht-staatliche Behörde unter der Obhut des Deutschen Industrie-und Handelstages gegründet worden. Sie führte alle Verhandlungen mit der DDR, da staatliche Kontakte zwischen der Bundesrepublik und der DDR vermieden werden sollten. Gleichwohl war sie von Beginn an de facto dem Bundesministerium für Wirtschaft untergeordnet. Die Gründung der Stelle wurde von Bundeswirtschaftsminister Erhard angeregt und bereits am 4.11.1949 gab er in mehreren Schreiben an die Industrie und die Wirtschaftsminister der Länder bekannt, daß die “Treuhandstelle für den Interzonenhandel beim DIHT” gegründet worden ist. Über die Aufgaben dieser Institution schreibt er u. a. in diesem Brief: “3. Verhandlungenund Abreden über Ergänzungenund Erweiterungendes Abkommens über den Interzonenhandel 1959/1950 (Frankfurter Abkommen) im Einvernehmen mit den zuständigen Behörden der Bundesrepublik”. Bis zum Grundlagenvertrag war die Treuhandstelle die einzige operative Organisation der bundesrepublikanischen Deutschlandpolitik. Bis dahin war sie längst zum Symbol erfolgreich-pragmatischer Deutschlandpolitik geworden, so daß Anfang der 70er Jahre die Pläne von Staatssekretär Bahr und dem ständigen Vertreter Gaus, die Stelle der Ständigen Vertretung in Ost-Berlin unterzuordnen am vielfältigen Widerstand, insbesondere von Bundeswirtschaftsminister Friedrichs, scheiterte.

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  8. In einem Briefwechsel zu dem Vertrag über die Beziehungen zwischen der DDR und der UdSSR vom 20.9.1955, der zwischen Außenminister Bolz (DDR) und Botschafter (Sonn) am 20.9.1955 ausgetauscht wurde, wurden die Kontrollbefugnisse der DDR auf den im Gebiet der DDR liegenden Verbindungswegen gegenüber den Kontrollbefugnissen der sowjetischen Truppen sachlich abgegrenzt. Diesem Briefwechsel zufolge lagen zwar fast alle für den IDH relevanten Kompetenzen auf der Seite der DDR, wiewohl im Extremfall die Sowjetunion sich Eingriffsrechte vorbehielt. Vgl. als Illustration auch die Fallstudie von Wettig (1973) über die Maßnahmen der DDR gegen West-Berlin im April 1965.

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  9. So mußten die Listen der zum Handel bestimmten Güter alljährlich genehmigt werden. Beispielsweise heißt es in einem Brief der “Allied High Commission - Economic Committee - East-West Trade Sub-Committee” an das Bundeswirtschaftsministerium vom 3.5.1952 (EWCS/Sec (52)9): “Nevertheless in view of the Federal Government’s preparedness to assume full responsibility for any airlift that might continue, and on the understanding given to the Allied High Commission by Herr Kleindienst on April 30 that all of the deliveries from the West will be considered as ‘subject to specification’ (so that neither will commodities be shipped in violation of the Federal Republic’s international commitments regarding strategic controls nor will this agreement be interpreted as grounds for establishing a commitment to ship goods subsequently made subject to strategic controls), the Allied High Commission will not interpose any objection to the implementation of this commodity exchange.”

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  10. In einem Vermerk des Bundeswirtschaftsministeriums vom 7.9.1960 (IV C 1 - VS) heißt es: “Aus den Akten des Interzonenhandelsreferates über die Jahre 1953 und 1954 ist nicht mehr ersichtlich, von welchem Zeitpunkt an die Alliierte Hohe Kommission ihre Rechte im Interzonenhandel aufgab. Es dürfte wohl soviel feststehen, daß das bis zum Jahre 1952 geübte Verfahren irgendwann in den Jahren 1953/54 seitens der Alliierten Hohen Kommission und dem Bundeswirtschaftsministerium immer mehr die Form gegenseitiger Konsultationen annahm. In diesen Besprechungen wurden die Vertreter der Alliierten Hohen Kommission nur noch über die jeweilige Lage und Entwicklung im Interzonenhandel unterrichtet.”

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  11. In einem Vermerk des Wirtschaftsministeriums (IV C 7, 26.7.1965, 3) heißt es: “Die Bundesregierung ist in der Ausgestaltung des Interzonenhandels, d.h. wie er abgewickelt werden soll, in ihrer Entscheidung völlig frei. Wenn die Bundesregierung eine Maßnahme beschließt, die zum Abbruch des Handels führt oder führen kann, sind wegen des Junktims mit dem Berlin-Verkehr Interessen der drei Westmächte involviert, so daß eine solche Maßnahme nur im Einvernehmen mit den drei Westmächten getroffen werden kann. Auf den praktischen Fall angewendet, würde das bedeuten, daß die Bundesregierung zunächst einen Entschluß faßt, was sie zu tun gedenkt. Birgt dieser Entschluß das Risiko einer Kündigung des Abkommens in sich, sollten die drei Westmächte unterrrichtet und aufgefordert werden, eventuelle Bedenken hierzu zu äußern bzw. ihr Einverständnis mitzuteilen.” (Hervorhebung im Original)

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  12. Am 3.11.1960 legte der Bundeswirtschaftsministereine Kabinettsvorlage (Gesch. Nr. IV C 7–5224/60, VS-NFD) vor, in der gefordert wird, “dem Wirken des Ausschusses schärfer entgegenzutreten. Da die Voraussetzungen für ein Verbotsverfahren (…) nicht erfüllt sein dürften, käme als einziger Schritt eine Ausschließung der Mitglieder des Ausschusses und seiner Nebenorganisationen vom Interzonenhandel in Betracht.”

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  13. Der Wortlaut war: “Unter Bezugnahme auf die von mir bereits am 3. Juli dieses Jahres abgegebene Erklärung teilte ich Ihnen mit, daß das heute paraphierte Abkommen fiber den Handel zwischen den Währungsgebieten der Deutschen Mark (DM-West) und den Währungsgebieten der Deutschen Mark der Deutschen Notenbank (DM-Ost) im Falle von Eingriffen in den Verkehr von und nach Berlin unwirksam wird.” (Vermerk, BMWi, IV C 1 -VS, 7.9.1960, 5)

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  14. Am 1.9.1951 wurde eine Autobahnbenutzungsgebühr Ihr Westdeutsche und West-Berliner Kraftfahrer eingeführt, einige Züge mit Kohlen Ihr West-Berlin wurden gestoppt und der Elbe-Havel Kanal wurde wegen “notwendiger Reparaturarbeiten” gesperrt. Vgl. Keesings Archiv der Gegenwart, 1951, 3095 A.

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  15. Von besonderer Bedeutung war dabei, daß der Zahlungsverkehr nach Unterkonten getrennt abgerechnet wurde. Es wurde de facto zwischen einem Konto für sog. harte Güter (schwere Industriegüter und Rohstoffe wie Rohstahl und Kohle) und einem für sog. weiche Güter (landwirtschaftliche Produkte und leichte Konsumgüter) unterschieden, und beide Konten mußten durch gleichartige Warenlieferungen ausgeglichen werden. Das Ziel der Bundesregierung war zu verhindern, daß die DDR “harte Waren” kauft und “weiche Waren” verkauft. Somit stellte in beiden Bereichen die Lieferfühigkeit des jeweils schwâcheren Handelspartners die Obergrenze des IDH dar. Da die DDR in der Tat unter einem Mangel an sog. harten Gütern litt und v.a. an deren Bezug interessiert war, verursachte diese Regelung eine erhebliche Verringerung des Ausmaßes des innerdeutschen Handels. Sie verstärkte noch die durch die bilaterale Verrechnung ohnehin vorgegebene Obergrenze, zumal es der DDR in den 50er Jahren nicht möglich war, mit anderweitig erworbenen Devisen auf dem westdeutschen Markt einzukaufen.

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  16. Die modifizierte Fassung des Berliner Abkommens vom 29.12.1960 ist in einer Beilage zum Bundesanzeiger vom 15.2.1961 abgedruckt.

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  17. Bei den Verhandlungen am 14.11.1957 wunde erstmals eine zweijährige Geltungsdauer der Warenlisten vereinbart; mit der Errichtung des Sonderkonto “S” zum 1.1.1958 konnte die DDR zusätzlich zum vereinbarten und bilateral verrechneten Warentausch auch Waren aus der BRD mit Devisen erwerben; am 20.11.1958 wurde im Zuge der Lockerung der CoCom-Listen eine Sondervereinbarung Ihr Eisen-und Stahllieferungen getroffen; und schließlich wurde auch der vereinbarte Swing (zinsloser Überziehungskredit)erhöht.

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  18. Eine quantitative Studie von McClelland (1968:178), die auf “events-data” beruht, zeigt deutlich an, daß sich der Konfliktaustrag im Laufe der 50er Jahre beruhigte. Der Trend schien sich selbst im Jahr des Chruschtschow-Ultimatums (1958) nicht grundlegend zu verkehren.

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  19. Die parallel vorgenommenen Behinderungen des Lastwagen-und Schiffverkehrs auf den Transitstrecken stellten freilich einen solchen Verstoß dar. Sie wurden aber während der Auseinandersetzung von der Westseite kaum thematisiert. Die Forderung der Bundesrepblik wurde wie folgt vorgetragen: “Es bestehe wohl Übereinstimmung darin, dass die Vereinbarung vom 16.August 1960 eine gute Sache sei und dass man die Wiederherstellung des Status quo ante als ein wünschenswertes Ziel anstreben könne. Auf der Ostseite gebe es allerdings Maßnahmen, die nach dem 16. August 1960 getroffen worden seien und zwar a) die Nichtanerkennung von Bundespässen westberliner Bürger, b) die Genehmigungspflicht für westdeutsche Bürger bei Besuchen im Ostsektor. Wenn hinsichtlich dieser von dem Ministerium des Innern erlassenen Maßnahmen die Situation wiederhergestelt würde, die vor dem 16. August bestanden hat, so wäre damit für die Westseite wieder eine Lage entstanden, in der ein vertraglich geregelter Interzonenhandel denkbar sei.” (TSI-Protokolle, 3.12.1960)

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  20. Anwesend waren neben den restlichen Kabinettsmitgliedern der Regierende Bürgermeister von Berlin und alle Vorsitzenden der Bundestagsfraktionen(vgl. auch Kupper 1972: 28).

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  21. In einem Vermerk des Referates IV C 7 (2), das der Leiter der Unterabteilung IV C (Kalkhorst) vom Bundeswirtschaftsministerium an den Staatssekretär Langer übersandte, heißt es später (8.12.1965): “Ende 1960 wurde dieses Junktim auch auf den Personenverkehr zwischen Berlin (West) und dem übrigen Bundesgebiet sowie innerhalb Berlina ausgedehnt. Rückblickend müssen wir uns eingestehen, daß der Interzonenhandel mit diesem auf den Personenverkehr erweiterten Junktim überfordert war und ist.”

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  22. In dieser Sitzung soll Kleindienst zunächst die ironisch gemeinte Gratulation des Ministerialdirigenten von Dorrer (Verkehrsministerium) zur Kündigung des Verkehrsabkommens, das den Güterverkehr von und nach West-Berlin sicherstellt, ausgesprochen worden sein. Die Nachfrage, was das denn heiße, sei mit Hinweis auf die Anlage 9 beantwortet worden, was bei den Teilnehmern der Sitzung allgemeine Überraschung hervorgerufen haben soll. Und auch Kanzler Adenauer soll mit den Worten “Ach da hinten geht’s noch weiter” reagiert haben, als er bei anderer Gelegenheit auf die Anlage 9 des Berliner Abkommens hingewiesen wurde. (mündliche Mitteilung)

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  23. Die Existenz eines solchen Geheimprotokolls war bisher nicht bekannt. Ich habe auch das Geheimprotokoll selbst nicht gesehen, zumal die TSI-Protokolle vom 13.12.1960 bis zum 1.1.1961 in der offiziellen von mir gesichteten und gebundenen Version fehlen. Es gibt allerdings mehrere eindeutige Hinweise auf ein solches Geheimprotokoll:

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  24. In einem TSI-Protokoll vom 2.2.1961 beschwerte sich der Vertreter des MAI der DDR (Behrendt): “Zwischen TSI und MAI sei Geheimhaltung vereinbart, aber aus den Meldungen der Presse fiber die möglichen Erleichterungen im Berlin-Verkehr müsse man annehmen, dass diese Geheimhaltung auf der Westseite nicht gewahrt worden sei. Das MAI zitierte besonders einen Artikel in der ”Deutschen Volkszeitung“, Düsseldorf, vom 20. Januar d.J., in dem die Behauptung aufgestellt wurde, es gäbe doch ein Geheimabkommen zu der Vereinbarung vom 29.Dezember 1960.”

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  25. In einem streng vertraulichen Statement, das Ministerialdirigent Kleindienst am 8.12.1970 an Staatssekretär Bahr übersandte, heißt es: “Die Verhandlungen, die nach der von der Bundesregierung ausgesprochenen Kündigung des Berliner Abkommens im Jahre 1960 geführt wurden, endeten am 29.12.1960 u.a. mit der Unterzeichnung eines Geheimprotokolls. (Eine Veröffentlichung des Inhalts dieses Protokolls wäre nach Ziffer 8 des Protokolls ein Verstoß gegen das Berliner Abkommen). In dem Protokoll wird das Junktim zwischen einem reibungslosen Handel und einem reibungslosen Berlin-Verkehr erneut bestätigt.”

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  26. In einem Vermerk des Bundeswirtschaftsministeriumaus dem Jahre 1981 (IV C 1, 2.1.1981) steht: “4. In dem Geheimprotokoll, das zum Abschluß der Verhandlungen nach der von der Bundesregierung ausgesprochenen Kündigung des Berliner Abkommens im Jahre 1960 am 29.12.1960 unterzeichnet wurde, wird das Junktim zwischen einem reibungslosen Berlinverkehr und einem reibungslosen Handel erneut bestätigt. 5. Zu beachten ist allerdings, daß die andere Seite das Junktim stets in umgekehrten Sinne interpretiert hat, nämlich daß ein störungsfreier Berlinverkehr einen störungsfreien Interzonenhandel voraussetzt.”

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  27. Der Umsatz des Handels der DDR mit Frankreich stieg zwischen 1963 und 1965 um 111%, der des Handels mit Italien im selben Zeitraum um fiber 31% und der mit Großbritannien um 26.5%. Eigene Berechnungen nach Daten aus dem UN Yearbook of International Trade Statistics, New York: United Nations Publications, 1967.

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  28. Die Buchführung des IDH in den verschiedenen Ausgaben des “Statistischen Jahrbuches der DDR” illustriert diesen Wandel zusätzlich. Lautete bis zur Ausgabe 1960/61 das entsprechende Kapitel “Außenhandel und innerdeutscher Handel”, wurde es mit der nächsten Ausgabe in “Außenhandel und Handel mit Westdeutschland und Westberlin” abgeändert. Ab 1967 lautete die Überschrift ffir das Kapitel schließlich nur noch “Außenhandel”. Entsprechend wurde das einstige “Ministerium für Außenhandel und innerdeutschen Handel” im August 1967 in “Ministerium ffir Außenhandel” umbenannt.

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  29. Zu den Fördermaßnahmen gehörten unter anderem: die Erteilung von Zahlungsgarantien und mittelfristigen Exportkrediten für bundesrepublikanischeFirmen, die Waren in die DDR lieferten; die Erweiterung der tiefer-und v.a. Bezugskontingente im IDH sowie die Verringerung der Warengruppen, die überhaupt Kontingentierungen unterlagen (1989 waren noch ca. 6% der Warengruppen kontingentiert); die Aufhebung der Widerrufsklausel sowie der Verzicht auf den Saldenzwischenausgleich; die bis dahin gültige Einzelgenehmigungspflicht für Lieferungen in die DDR wurde durch eine allgemeine Genehmigungspflicht der Güter ersetzt; eine Reihe von Umsatz-und Mehrwertsteuerregelungen, die unmittelbar Lieferungen aus der DDR selbst gegenüber einheimischen Produktenbegünstigten; seit Ende der 60er Jahre wurde zudem der Swing permanent erhöht, so daß er zu mehr als nur einer technischen Notwendigkeit einer bilateralen Verrechnung wurde, nämlich eine Exportfinanzierungshilfe. Vgl. hierzu die 32-seitige Dokumentationdes Referats IV C 7 des Bundeswirtschaftsministerium (“Wirtschaftspolitische Daten des innerdeutschen Handels seit Ende 1966”), in der die umfangreichen Maßnahmen detailliert aufgeführt sind.

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  30. Wohl am deutlichstenkommt das Prinzip im Titel des Berliner Abkommens zum Ausdruck, wenn von dem “Handel zwischen den Währungsgebieten der Deutschen Mark (DM-West) und den Währungsgebieten der Deutschen Notenbank (DM-Ost)” die Rede ist.

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  31. Die Zollsonderbehandlung der ehemaligen DDR, die gegen die Meistbegünstigungsregel des GATT-Regimes verstieß, ist beim GATT-Beitritt der Bundesrepublik im Protokoll von Torquay (1951) bestätigt worden; der Sonderstatus des IDH wurde zudem in einem Zusatzprotokoll zu den “Römischen Verträgen” von 1957 fortgeschrieben, nachdem er bereits im ECKS-Vertrag in Paragraph 22 der ihm beigefügten “Abkommen über die Übergangsbestimmungen” festgehalten wurde (vgl. hierzu ausführlich Ehlermann/Kupper/Lambrecht/011ig 1975: Teil IV).

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  32. Aus der Vielzahl der entsprechenden Regeln seien die folgenden Beispiele genannt: Die bilaterale Verrechnung (das “Clearing”) war eine Regel, die die Zahlungskonditionen im IDH festlegte. Derzufolge wurde ein Konto (mit Unterkonten) geführt, in das der Wert jeder Lieferung einzutragen war und das zu Ende des Jahres entweder ausgeglichen sein oder durch Zusatzzahlungen bzw. Kreditaufnahmen ausgeglichen werden sollte. Die Händler wurden durch die jeweiligen nationalen Zentralbanken, bei denen diese Konten geführt werden, ausbezahlt bzw. belastet. Die Handelswährung war die sog. Verrechnungseinheit (VE), die de facto einer DM (West) entsprach. Die Bundesrepublikachtete ferner darauf, daß den EG-Partnern kein relevanter wirtschaftlicher Schaden zugefügt wurde, indem sie beispielsweise Re-Exporte von DDR-Waren mit Hilfe von wirtschaftlichen Anreizen zu unterbinden versuchte und die entsprechenden Zollkontrollen der westlichen Handelspartner administrativ unterstützte. Auch die beidseitig anerkannte sog. Ursprungslandbindung der gehandelten Waren, derzufolge nur deutsche Waren in den Genuß der Zoll-und Abschöpfungsfreiheit gelangen durften, um eine Überfüllung des bundesdeutschen Marktes mit zollfreien RGW-Waren zu vermeiden, gehörte in diesen Kontext.

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  33. So wurde am 11.6.1968 eine Anordnung erlassen, in der ein “Verbot von Transporten mit Druckerzeugnissen der neonazistischen NPD oder anderer neonazistischen Materialien im Güterverkehr durch das Gebiet der DDR” ausgesprochen wurde; am selben Tag wurde eine Erhöhung des verbindlichen Mindestaustauschsatzes vorgenommen sowie eine “Anordnung über die Erhebung einer Steuerausgleichsabgabe für die Beförderungsleistungen westberliner Unternehmer auf Straßen und Wasserstraßen der Deutschen Demokratischen Republik” erlassen; und am am 8.2.1969 unterband die DDR den Transport von Arbeitsmaterialien zu der Bundesversammlung, die am 5.3.1969 Gustav Heinemann zum Bundespräsidenten wählte.

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  34. Sowohl die Milliardenkredite 1983 und 1984 als auch die “paraökonomischen” Zahlungen der Bundesrepublik an die DDR waren zusätzliche Elemente - die allerdings außerhalb des IDHRegimes zustande kamen - der “Nachbarschaftshilfe”, mit deren Hilfe die DDR viel schneller als alle anderen RGW-Ländern ihre Schuldenprobleme bewältigen konnte. Es kann freilich gefragt werden, ob die Radikalkurnicht eine wesentliche Ursache für den katastrophalen Zustand der DDR-Wirtschaft zu Ende der 80er Jahre war.

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  35. Da der Anteil des Handels zwischen West-Berlin und der DDR konstant blieb, muß der ki7lierte Anstieg in jedem Fall auch auf verstärkte Lieferungen durch die Bundesrepublik zurückzuführen sein.

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  36. So beispielsweise Staatssekretär Rohwedder in einem Schreiben an Staatssekretär Bahr vom 7.10.1971. Auch für Kleindienst, bis 1976 Leiter der Treuhandstelle, gab es noch nach 1972 das besagte Junktim.

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  37. “Der Handel zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Deutschen Demokratischen Republik wird auf der Grundlage der bestehenden Abkommen entwickelt.” Der Grundlagenvertrag ist in Zehn Jahre Deutschlandpolitik, a.a.O., S. 205ff., abgedruckt.

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  38. Vermerk (IV C 1, 12.10.1980) im Bundeswirtschaftsministerium fiber Zwangsumtausch bei Reisen in die DDR und die Reaktion der Bundesregierung.

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  39. “The scale of inter-German trade, its impact upon the EEC’s relations with the Eastern bloc and the existence of illegal goods trafficking make the GDR the de facto ‘thirteenth member’ of the EEC. The GDR indirectly benefits from many of the Community’s trading advantages without giving it anything in return. Under these circumstances, although there is no question of revising its special status, the EEC ist not over keen to sign a trade agreement with East Germany.” (Agence Européenne d’Informations, Trade Relations Between the EEC and Eastern Europe, Study written by: Le Club de Bruxelles et East-West under direction of Mireille Andries et Jan Zoubek, (Brussels 1988), 93.

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  40. Entsprechendder untergeordnetenBedeutung des Konfliktgegenstandes “Status des Handels” soll unter der Bereitschaft, den Handel durchzuführen (gleich, ob ad hoc oder dauerhaft), eigentlich verstanden werden, den Handel gemäß dem Status des Quasi-Binnenhandels durchzuführen.

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  41. Die genannten Handlungsrestriktionen könnten freilich auch in das Modell integriert werden, indem das “IDH-Spiel” mit den beiden “Allianzspielen” verbunden würde. Ich werde die genannten Handlungsrestriktionengleichwohl als exogene Einflüsse handhaben.

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  42. In den Vorbesprechungen der westdeutschen Delegation zu den Treffen zwischen TSI und MAI wurde immer mit viel Akribie darauf geachtet, keine Vereinbarungenen ohne Gegenleistungen zuzulassen, die für die Ostseite großen materiellen Nutzen erbringen könnten.

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  43. Der Wunsch den Handel mit der DDR nicht völlig zu unterbrechen, mag zum einen in einer Art vorauseilendem Gehorsam gegenüber den westlichen Alliierten und in der Abhängigkeit West-Berlins von einem Minimum an Handel mit seinem Umland begründet sein. So betontebeispielsweise der Vorsitzende der westdeutschen Delegation in einer Vorbesprechung der westdeutschen Sitzungsteilnehmerfür ein Treffen mit den DDR-Vertretern am 24.7.1952: “Diese für Westberlin lebenswichtigen Lieferungen zwingen dazu, die von der Ostseite geäußerten Bezugswünsche zu akzeptieren…” (TSI-Protokolle, 24.7.1952). Zum anderen hat aber auch die symbolische Bedeutung des IDH eine gewisse, wenn auch in den 50er Jahren eindeutig untergeordnete Rolle gespielt. Zu den Zielen der Bundesregierung im Problemfeld vgl. auch Buck (1988: 234f.).

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  44. Daß dieses Ziel vorrangig war, zeigen insbesondere die in den TSI-Protokollen festgehaltenen Redebeiträge der DDR-Delegationsmitglieder. Außerdem wird in den Positionspapieren der westdeutschen Seite davon ausgegangen.

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  45. Die drei Grundsatzziele der DDR im Problemfeld IDH werden in einer Rede des Regierungsbevollmächtigtenfür den Innerdeutschen Handel, Herrn Joseph Orlopp, auf der Pressekonferenz anläßlich der Leipziger Messe am 1.9.1953 überdeutlich herausgearbeitet. Vgl. auch Nakath (1984) und Nakath/Prokop (1981).

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  46. Hatten hingegen die Bundesrepublik die eigene Behinderung des Berlinverkehrs oder die DDR die Reduktion des Handels mit der Bundesrepublik in den 50er Jahren als ernste Handlungsoptionen erwogen, so müßte die Darstellungsweise der “parallelen Spiele” gewählt werden, bei der die Situationsstrukturen für beide Konfliktgegenstände vollständig dargestellt sind. Die Darstellungsweise eines Spiels mit asymmetrischen Verhaltensoptionen ist hingegen eine Vereinfachung, da die Optionen der im Hinblick auf einen Konfliktgegenstand benachteiligten Partei nicht in das Modell miteinfließen. lm vorliegenden Fall bedeutet das, daß die Handlungsoption “Handel behindern” für die DDR und die Option “West-Berlinverkehr behindern” für die BRD nicht berücksichtigt wind.

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  47. In einem Vermerk (IV C 7, 12.4.1965) sind die wahrgenommenen Handlungsoptionen der Bundesrepublik “betreffs Junktim zwischen Interzonenhandel und Berlin-Verkehr” aufgelistet. Es handelt sich um ungeCahr 20 Alternativen, die jedoch ausschließlich auf eine mehr oder minder starke und mehr oder minder offene Behinderung des IDH zielen.

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  48. Um die Machtmatrix zu errechnen, werden zunächst für jeden einzelnen Konfliktgegenstand und Akteur die Werte für das Interesse und die Kontrolle multipliziert. Daraus ergeben sich die Colemanschen Machtwerte für jeden einzelnen Konfliktgegenstand. Ich verzichte hier auf die Präsentation aller konfliktgegenstandsspezifischenMachtmatrices.

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  49. Es bieten sich zwei unterschiedliche Interpretationendes Umstands an. Gemäß der einen liegen die Experten richtig in ihrer Interpretationen, die Bundesrepublik handelte aber nicht entsprechend, weil sie von den westlichen Alliierten gezwungen wurde (verbundenes Spiel). Gemäß der anderen Interpretation haben sich die Experten von der bundesrepublikanischen Drohung blenden lassen, den IDH zu unterbinden, falls die Störungen zunehmen und dabei übersehen, daß eine solche Vergeltungsmaßnahme zum eigenen Schaden der BRD wäre. Für die zweite Interpretation spricht die ceteris paribus-Inkonsistenz der Expertenmatrix zwischen den

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  50. Beispielsweise wird in einer Stellungnahmedes Bundeswirtschaftsministeriumszur Deutschland-Frage vom 27.5.1966 zusammengefaßt:

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  51. Der Status des Interzonenhandels als ein Teil des binnendeutschen Handels muß gewahrt bleiben.

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  52. Das Interzonenhandelsabkommenmuß als vertraglicheGrundlage erhalten bleiben (Währungsgebiete) (…)

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  53. Der Interzonenhandel soll verstärkt gefördert und erweitert werden, damit er die ihm zugedachten Funktionen erfüllen kann. Der Abwicklung langfristiger Geschäfte kommt eine besondere Bedeutung zu.“

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  54. Die seitens der Abteilung IV C 7 des Wirtschaftsministeriums immer lauter werdenden Forderungen nach einer Ausweitung und Stabilisierung des IDH wurden insbesondere damit begründet, daß eine Abhängigkeit der DDR notwendig sei, um den Warenverkehr nach West-Berlin zu sichern. Beispielsweise heißt es in der schon zitierten Stellungnahme vom 27.5.1966: “Wenn der Interzonenhandel seine Funktion als Bindeglied zwischen den beiden getrennten Teilen Deutschlands und als Gegengewicht zu einem reibungslosen Berlin-Verkehr erfüllen soll, muß er für die SBZ wieder interessanter werden. Hierzu gehört auch die Bereitschaft der BRD, den deutschen Firmen die Absicherung langfristiger Geschäfte durch Gewährung staatlicher Garantien zu ermöglichen.”

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  55. Gemäß der Operationalisierungim Forschungsprojekt“Ost-West-Regime” war das innenpolitische Konfliktniveau in der Bundesrepublik seit 1953, also auch für den Zeitraum zwischen 1963 und 1967, “niedrig”. In der DDR hingegen war das innenpolitische Konfliktniveau bis 1957 “hoch”, für die Phase zwischen 1958 und 1962 “mittel” und erst in der Phase der Regimeentstehung zwischen 1963 und 1967 “niedrig”.

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  56. In der Anlage eines Briefes des Leiters der Unterabteilung IV C im Bundeswirtschaftsministerium an Staatssekretär Langer vom 8.12.1965 heißt es beispielsweise: “Auch die jüngsten Erfahrungen haben gezeigt, daß über Verhandlungen im Interzonenhandel die Passierscheinbesprechungen nicht in unserem Sinne beeinflußt werden konnten. Diese Erkenntnis ist zweifellos schmerzlich. Sie sollte uns aber nicht dazu verleiten, daß die Bundesrepublik Deutschland ihr Interesse an der Aufrechterhaltung und Förderung des Interzonenhandels aufgibt und auf diesem Gebiet einen harten Kurs steuert. Ich bin vielmehr der Meinung, daß wir alles tun sollten, um durch eine Stärkung des Warenverkehrs über das Konto 1 wieder die alte Warenstruktur zu erreichen. Wir wissen nicht, wann wir einen Interzonenhandel, der far die SBZ sein Gewicht und seine Bedeutung hat, im Zusammenhang mit dem Warenverkehr zwischen Berlin (West) und dem übrigen Bundesgebiet gebrauchen können.”

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  57. Franz Rösch etwa, der Leiter der Treuhandstelle, beschrieb die InteressenkonstellationMitte der 80er Jahren mit den hinsichtlich der Frage wenig eindeutigen Worten: “…keine inhaltliche Interessenidentitiit, wohl aber - wenn auch aus unterschiedlichen Motiven - eine generelle Übereinstimmung bezüglich der Aufrechterhaltung und Pflege dieses Handels…”. (vgl. Rösch 1986: 98).

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Zürn, M. (1992). Anwendung Das Problemfeld „innerdeutscher Handel 1949–89“. In: Interessen und Institutionen in der internationalen Politik. VS Verlag für Sozialwissenschaften, Wiesbaden. https://doi.org/10.1007/978-3-663-10384-4_4

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