Zusammenfassung
Es bestehen institutionalisierte und weniger stark institutionalisierte Religionen. Das bedeutet, daß vermutlich jede Religion mit dem Anspruch auf Allgemeingültigkeit zumindest über Ansätze von Institutionalisierung verfügt. Dabei fällt auf, daß die westasiatischen monotheistischen Religionen hochinstitutionalisiert, hingegen die südost- und ostasiatischen Religionen dies in sehr viel minderem Maße sind, ja zum Teil über lange Strecken ihrer Frühzeit nicht oder kaum institutionalisiert waren. Aus Raumgründen kann hier nicht auf den Unterschied zwischen Institution und Organisation eingegangen werden.1 Auch bleibt der Vorgang der Bürokratisierung hier unbeachtet, der in Teilen der römisch-katholischen Kirche bereits im Hochmittelalter begann und Vorbildcharakter für die sich bildenden Staaten Europas besaß. Man denke etwa an die Organisation der römischen Kurie und die Ausformung des päpstlichen Gesandtschaftswesens (Waif 1966).
Der oft unüberlegten Hochachtung gegen alte Gesetze, alte Gebräuche und alte Religion hat man alles Übel in der Welt zu danken.
Georg Christoph Lichtenberg
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Literatur
Frazer J. G. (1977): Der goldene Zweig. Eine Studie über Magie und Religion, Frankfurt a.M.
Huntington S. P. (1996): Der Kampf der Kulturen, München, Wien
Malek R. (1996): Das Tao des Himmels. Die religiöse Tradition Chinas, Freiburg, Basel, Wien
Walf K. (1966): Die Entwicklung des päpstlichen Gesandtschaftswesens in dem Zeitabschnitt zwischen Dekretalenrecht und Wiener Kongreß (1159–1815) (Münchener Theologische Studien, Kanonistische Abteilung, Bd. 24), München
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Walf, K. (1999). Kirche und Recht. Das Verrechtlichungsdilemma aus religionsvergleichender Perspektive. In: Krüggeler, M., Gabriel, K., Gebhardt, W. (eds) Institution Organisation Bewegung. Veröffentlichungen der Sektion „Religionssoziologie“ der Deutschen Gesellschaft für Soziologie, vol 2. VS Verlag für Sozialwissenschaften, Wiesbaden. https://doi.org/10.1007/978-3-663-10366-0_8
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