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Theater Dortmund — Eine Situationsanalyse

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Innovatives Theatermanagement
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Zusammenfassung

Das Theater Dortmund wird seit der Spielzeit 1992/93 als Eigenbetrieb geführt.15 Der Eigenbetrieb stellt die typische Rechtsform für wirtschaftliche Unternehmen der Kommunen dar. Allerdings können auch Einrichtungen wie Theater, die den nicht-wirtschaftlichen Unternehmen zuzuordnen sind, nach den Grundsätzen des Eigenbetriebsrechts geführt werden, wenn eine selbständige Verwaltung und Wirtschaftsführung notwendig ist.16 Die Rechtsbetriebsform Eigenbetrieb steht zwischen Theater und Theaterträger. So ist der Eigenbetrieb zwar ein rechtlich unselbständiger, organisatorisch jedoch ein ganz oder teilweise selbständiger Betrieb der Kommune. Entscheidungs- und Handlungsgrundlage bilden dabei die Eigenbetriebsgesetze der einzelnen Bundesländer.17 Der Eigenbetrieb wird durch die Werkleitung geführt. Sie ist für die wirtschaftliche Führung und für Entscheidungen des laufenden Betriebs im Bereich Personal, Organisation, Finanzen usw. zuständig. Die Werkleitung des Theater Dortmund übernimmt, wie in der Dienstanweisung des Theater Dortmund festgelegt, ein Zweierdirektorium, bestehend aus dem Verwaltungsdirektor und dem Intendanten.18 Daneben tritt ein Werksausschuß19, der die Beschlüsse der Stadt für den Eigenbetrieb Theater vorbereitet. Für den Eigenbetrieb Theater Dortmund bedeutet dies, daß als konstituierende Organe des Eigenbetriebs die Theaterleitung, die Trägerkörperschaft mit dem Oberstadtdirektor als Dienstvorgesetzten, und die politische Vertretungs-körperschaft des Trägers, also der Werksausschuß, auftreten.20

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Literatur

  1. Vgl. zu der Änderung der Rechtsform/Betriebsform Städtische Bühnen und Orchester der Stadt Dortmund den Ratsbeschluß der Stadt Dortmund vom 27.02.1992, Nr. 10.1 der Niederschrift der öffentlichen Ratssitzung vom 27. 02. 1992.

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  2. Vgl. Röckrath, G.: Vom Regiebetrieb zur GmbH, in: Handbuch Kulturmanagement, Stuttgart 1994, Kap. H 4.2, S. 1–20, hier S. 6f.

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  3. Für das Theater Dortmund ist die Eigenbetriebsverordnung für das Land NRW, Ber. GV NW, 1988, bindend.

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  4. Vgl. Der Oberstadtdirektor der Stadt Dortmund: Dienstanweisung für die Leitung des Theater Dortmund vom 26.08.92, Dortmund 1992, hier §1 Abs. 2: Die Theaterleitung besteht aus dem Generalintendanten und dem Verwaltungsdirektor.

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  5. Als Werksausschuß wird ein mit besonderer Sachkunde ausgestatteter Sonderausschuß des Rates verstanden, der sich aus sachkundigen Bürgern und Gemeindevertretern zusammensetzt.

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  6. Vgl. dazu ausführlich § 7 der Betriebssatzung des Theater Dortmund laut Ratsbeschlu13 der Stadt Dortmund vom 09.07.1992, Nr. 10.2 der Niederschrift der öffentlichen Ratssitzung vom 09. 07. 1992.

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  7. Vgl. dazu Strasser, H.: Trägerschaftsformen, Betriebsformen des Musiktheaters, in: Musiktheater-Management I, hrsg. v. Ch. Zentgraf, Thumau 1993, S. 90–101, hier S. 98.

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  8. Vgl. dazu ausführlich § 2 Abs. 1–2 der Betriebssatzung des Theater Dortmund laut Ratsbeschluß der Stadt Dortmund vom 09.07.1992, Nr. 10.2 der Niederschrift der öffentlichen Ratssitzung vom 09. 07. 1992.

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  9. Vgl. zu den unterschiedlichen Spielbetriebsarten z.B. Beutting, L.: Controlling in Kulturbetrieben am Beispiel Theater, Studienbrief an der FernUniversität Hagen, Hagen 1994, S. 35.

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  10. Vgl. dazu ausführlich Kap. 2.3.3.5.

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  11. Diese Aussage bezieht sich auf die unterschiedlichen Meinungen innerhalb der Ballett-und Gesamtleitung.Während die Abbildung aufgrund der besseren Darstellbarkeit fünf eigenständige Sparten differenziert, wird innerhalb der Ausführungen hinsichtlich des künstlerischen Profils (vgl. Kap. 2.2) das Ballett der Sparte Musiktheater zugeordnet.

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  12. Laut § 22 des Tarifvertrags für die Musiker in Kulturorchestern (TVK) vom 01.07.1971, zuletzt geändert durch den Tarifvertrag vom 15.12.1992, abgedruckt bei Deutscher Bühnenverein (Hrsg.), Bühnen-und Musikrecht unter II A 2 richtet sich die Eingruppierung der Orchester in die Vergütungsgruppen A bis C nach der Gesamtzahl der angebrachten Planstellen (mindestens 99), der Gesamtanzahl von Streichern (mindestens 55) und der Mindestanzahl von einzelnen Bläsergruppen.

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  13. Vgl. zu weiteren organisatorischen Ausdifferenzierungen die Abbildungen in Beutling, L.: Controlling in Kulturbetrieben am Beispiel Theater, S. 41 oder Paulin, R.: Theater muß man erleben, um es zu erlernen, hrsg. v. F. Loock, Wiesbaden 1991, S. 209–217, hier S. 210f.

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  14. Vgl. Stein, F.: Wirtschaftsplanung und -kontrolle öffentlicher Theater in der Bundesrepublik Deutschland, Hamburg 1982, S. 130.

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  15. Innerhalb dieser Premieren wurde genau eine Uraufführung inszeniert.

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  16. Vgl. dazu ausführlich ZUndel und Partner (Hrsg.): Bertelsmann-Projekt. Effizientere Strukturen im Kulturbereich, S. 14f.

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  17. Vgl. zu den folgenden Zahlenangaben und den daraus resultierenden Tabellen 2 und 3 ausführlich Zündel und Partner (Hrsg.): Bertelsmann-Projekt. Effizientere Strukturen im Kulturbereich, S. 14–20.

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  18. Diese Spielstätte ist ein ausrangierter Bahnhofszug und wird hauptsächlich im Rahmen von Vorstellungen des Kinder-und Jugendtheater eingesetzt.

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  19. Zu diesen externen Spielstätten gehören das Museum an der Hansastraße, der Bremer Saal und Räumlichkeiten der Thier-Brauerei.

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  20. Vgl. dazu Harth, H.-A.: Publikum und Finanzen der Theater, Thun 1982, S. 70 und Zündel und Partner (Hrsg.): Bertelsmann-Projekt. Effizientere Strukturen im Kulturbereich, S. 25–36.

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  21. Hier konnten keine genauen Werte ermittelt werden. Aufgrund von Erfahrungs-und Schätzwerten kann aber mindestens von einer ähnlich hohen Auslastung wie im Musiktheater ausgegangen werden.

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  22. Vgl. dazu ausführlich Zündel und Partner (Hrsg.): Bertelsmann-Projekt. Effizientere Strukturen im Kulturbereich, S. 25–34.

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  23. Vgl. zu dieser Problematik ausführlich: Harth, H.-A.: Publikum und Finanzen der Theater, S. 70f.

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  24. Vgl. dazu und zu den folgenden Ausführungen Zünder und Partner (Hrsg.): BertelsmannProjekt. Effizientere Strukturen im Kulturbereich, S. 38f.

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  25. Dieses Einspielergebnis liegt im Bundesdurchschnitt, könnte aber ohne die Übernahme von ressortfremden Kosten sicherlich übertroffen werden. Als Beispiel sei an dieser Stelle nur auf das gegen den Willen der Theaterleitung eingeführte Kombi-Ticket hingewiesen, daß allen Theaterbesuchern freie An-und Abreise mit Bus und Bahn bietet. Diese Vergünstigung mußte das Theater allerdings in der Spielzeit 1994/95 mit 190.000 DM bezuschussen.

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  26. Vgl. Zündel und Partner (Hrsg.): Bertelsmann-Projekt. Effizientere Strukturen im Kulturbereich, S. 41f.

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  27. Vgl. dazu Kap. 2.1.2.

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  28. Vgl. dazu Der Oberstadtdirektor der Stadt Dortmund: Dienstanweisung für die Leitung des Theater Dortmund vom 26.08.1992, hier § 11.

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  29. Vgl. dazu Kap. 2.3.1.

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  30. Vgl. Der Oberstadtdirektor der Stadt Dortmund: Dienstanweisung für die Leitung des Theater Dortmund vom 26.08.1992, § 3 Abs. 1.

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  31. Vgl. Der Oberstadtdirektor der Stadt Dortmund: Dienstanweisung für die Leitung des Theater Dortmund vom 26.08.1992, § 3 Abs. 2.

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  32. So kann der in der Spielzeit 1995/96 seine Tätigkeit aufnehmende Intendant John Dew auf eine jahrelange Tätigkeit als Opernregisseur zurückblicken. Vgl. dazu allgemein auch Reichard, Ch, (Hrsg.): Theater als Organisation. Bericht über eine Projektstudie zu organisatorisch-administrativen Aspekten von Berliner Theatern, Berlin 1989, S. 10.

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  33. Vgl. Reichard, Ch. (Hrsg.): Theater als Organisation, S. 11.

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  34. Von diesen sechs Premieren fallen in der Regel fünf auf Opernstücke und eine auf den Musicalbereich.

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  35. Grundlage der Aussagen hinsichtlich der künstlerischen Positionierung des Ballettbereichs bildet ein am 19. Dezember 1994 geführtes Interview mit dem zuständigen Ballettdirektor.

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  36. Zur Zeit erfreut sich in Dortmund z.B. der Gastchoreograph Youri Vamos einer sehr großen Beliebtheit.

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  37. Vgl. dazu ausführlich Der Oberstadtdirektor der Stadt Dortmund: Dienstanweisung für die Leitung des Theater Dortmund vom 26.08.1992, § 5.

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  38. Vgl. dazu Der Oberstadtdirektor der Stadt Dortmund: Dienstanweisung für die Leitung des Theater Dortmund vom 26.08.1992, § 3 oder Kap. 2.2.1.

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  39. Diese und die folgenden Bemerkungen beruhen auf ein am 13. Januar 1995 geführtes Gespräch mit dem zum Zeitpunkt des Interviews kommissarisch agierenden Generalmusikdirektor.

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  40. Die Aussagen hinsichtlich der künstlerischen Situation, Positionierung und Stückauswahl wurden auf der Grundlage eines am 09. Dezember 1994 geführten Gesprächs mit dem stellvertretenden Schausspieldirektor getroffen.

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  41. Dieser Aussage wird gerade von den betroffenen Schauspielern häufig nicht zugestimmt. Vielmehr berufen sich gegenteilige Einschätzungen auf den viel engeren Kontakt (z.B. gegenüber dem Musiktheater oder Konzertwesen) zum Publikum und auf die somit sehr wohl gegebene Möglichkeit der Imagebildung und Identifizierung über Publikumskontakte.

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  42. Das Dortmunder Schauspielhaus verfügt nur über eine Bühne, auf der sowohl geprobt als auch gespielt wird. Unter Berücksichtigung einer zweimonatigen Sommerpause und einer durchschnittliche Probezeit von sechs bis acht Wochen pro Stück ergibt sich diese maximale Produktionsquote.

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  43. Vgl. Der Oberstadtdirektor der Stadt Dortmund: Dienstanweisung für die Leitung des Theater Dortmund vom 26.08.1992, § 6.

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  44. Hier bleibt anzufügen, daß sich der Intendant der Spielzeit 1995/96 verstärkt in die Belange des Schauspiels einbringen will. So soll die Position des Schauspieldirektors nur unter Beschneidung seiner Kompetenzen beibehalten werden. Vgl. dazu o. V.: Dew vermißt Kooperation im Schauspiel, in: Ruhr-Nachrichten, Nr. 63 vom 15. 3. 1995.

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  45. In dem am 09. Dezember 1994 geführtem Interview wies der stellvertretende Schauspieldirektor wiederholt auf die bestehenden wirtschaftlichen Zwänge hin, die dafür sorgen können, daß das sogenannte experimentelle Theater noch stärker zugunsten eher publikumswirksamer Stücke zurücktreten muß.

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  46. Während z.B. in der Vergangenheit Stücke von Tabori im Vordergrund standen, werden zur Zeit Stücke von O’Casey bevorzugt.

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  47. Die Spielstätte befindet sich in Dortmund-Hürde in einem Schulzentrum.

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  48. Eine genaue Publikumsstatistik konnte vom KuJT nicht bereitgestellt werden.

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  49. Obwohl das KuJT von sämtlichen Verantwortlichen als eigenständige Sparte eingestuft wird, werden in der Dienstanweisung keinerlei Aussagen über Leitungsbefugnisse und Verantwortlichkeiten getroffen.

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  50. Die folgenden Aussagen basieren auf einem am 24. Januar 1995 geführten Interview mit dem Leiter des KuJT.

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  51. Diese Vorgabe ergibt sich aus dem Besucherverhalten der letzten Jahre. Gerade zur Weihnachtszeit bzw. in den Monaten November und Dezember wird das KuJT stark frequentiert. Diesem Zustand soll durch die Produktion eines außergewöhnlichen Weihnachtsstückes Rechnung getragen werden.

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  52. In der Spielzeit 1994/95 wurden darunter z.B. Stücke wie „Dschungelbuch“ oder „Pippi Langstrumpf’ verstanden.

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  53. Die Personalstärke und die Aufteilung auf die einzelnen Aufgabenbereiche beziehen sich auf Angaben der Ruhr-Nachrichten (Hrsg.): Theater Dortmund, Spielzeit 94/95, Das Team, Personalien, Dortmund 1994, S. 31.

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  54. Hierunter fallen auch zwei Boten, zwei Sekretärinnen und acht Kassiererinnen.

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  55. Vgl. Der Oberstadtdirektor der Stadt Dortmund: Dienstanweisung für die Leitung des Theater Dortmund vom 26.08.1992, § 2.

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  56. In diesem Zusammenhang ist darauf hinzuweisen, daß die Theaterleitung gemäß der Dienstanweisung § 2 Abs 2.12 alle Rationalisierungspotentiale des Theaters voll auszuschöpfen hat.

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  57. Vgl. dazu ausführlich Fraunhofer-Institut für Materialguss und Logistik (Hrsg.): Betriebsuntersuchung Städtische Bühnen, Abschlußbericht, Dortmund 1990, S. 37f.

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  58. Vgl. zu den folgenden Ausführungen ausführlich Fraunhofer-Institut für Materialguss und Logistik (Hrsg.): 72 Betriebsuntersuchung Städtische Bühnen, S. 32.

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  59. Die Folge wäre hier etwa ein überproportionaler Aufwand für Auf-oder Abbauarbeiten, bedingt durch den nur schwer realisierbaren künstlerischen Anspruch, der bspw. nach einer Vielzahl und/oder bestimmten Größe von Bühnenbildern verlangt. Daneben müssen etwaige aus künstlerischer Sichtweise dringend benötigte Teilausstattungsgegenstände mit unverhältnismäßigem Aufwand selbstgefertigt werden.

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  60. Laut Aussage des in der Spielzeit 1995/96 verantwortlichen Intendanten John Dew soll im Rahmen seines Amtsantritts die Disposition zentral ausgerichtet werden.

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  61. So verfügt die Sparte Schauspiel und auch das KuJT über eigene Dramaturgen. Wie oben beschrieben arbeitet auch die Disposition getrennt nach Musik-und Sprechtheater.

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  62. Hinzuweisen ist an dieser Stelle auf die nicht notwendige Übereinstimmung von dezentralen Unternehmenseinheiten und dem Prinzip der dezentralen Ressourcenverantwortung.

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  63. Ein Orchestermitglied kann in der Regel nur ein bestimmtes Instrument bedienen und ein Sänger im Musiktheater nur eine bestimmte Partie übernehmen. Vgl. dazu ausführlich: Harth, H.-A.: Publikum und Finanzen im Theater, S. 79.

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  64. Vgl. dazu auch Abbildung 7.

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  65. Die folgenden Ausführungen beziehen sich auf die am 15. und 28. November 1994 geführten Gespräche mit dem Organisationsleiter des Theater Dortmund.

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  66. So wird von einem Verwaltungsmitarbeiter des Theaters neben der Erfüllung seiner konkreten Theateraufgaben, bedingt durch die städtische Anbindung, auch ein umfangreiches Wissen über städtische Verwaltungsmodalitäten und Verfahrensabläufe verlangt.

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  67. Diese Aussage wurde im Rahmen des am 28. November 1994 geführten Gesprächs mit dem Leiter der Organisations-und Personalabteilung getroffen.

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  68. Vgl. zur Erläuterung und Kritik der Tarifverträge ausführlich z.B. Lennartz, K.: Vernunft wird Unsinn, in: Die Deutsche Bühne, 64. Jg. (1993), Heft 9, S. 53–55, hier S. 53–55; o. V.: Reform vom runden Tisch, in: Die Deutsche Bühne, 64. Jg. (1993), Heft 12, S. 56–57, hier S. 56f.; o. V.: Theaterpolitisches Thesenpapier des Deutschen Bühnenvereins, in: Kulturpolitische Mitteilungen, o.J9. (1993), Heft 4, S. 38–39, hier S. 38f. und Schmitz-Gielsdorf, U.: Tarifsystem der Bühnen. Stütze oder Krücke der Theater?, in: Der Städtetag, 47. Jg. (1994), Heft 2, S. 72–78, hier S. 72–78.

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  69. Vgl. zu den Normalverträgen Normalvertrag Solo vom 01.05.1924, zuletzt geändert durch Tarifvertrag vom 09.06.1994, abgedruckt bei Deutscher Bühnenverein (Hrsg.), Bühnen-und Musikrecht unter I A 2; Normalvertrag Tanz vom 09.06.1980, zuletzt geändert durch Tarifvertrag vom 09.06.1994, abgedruckt bei Deutscher Bühnenverein (Hrsg.), Bühnen-und Musikrecht unter I B 2; Normalvertrag Chor vom 11.05.1979, zuletzt geändert durch Tarifvertrag vom 15.03.1992, abgedruckt bei Deutscher Bühnenverein (Hrsg.), Bühnen-und Musikrecht unter I B 6. Vgl. daneben zu interpretierenden ausführlichen Äußerungen über Dienstverträge der Solisten am Theater Treuer, B.: Arbeitsrecht im Kulturbetrieb. Das Bühnenarbeitsrecht, in: Handbuch Kulturmanagement, Stuttgart 1994, Kap. H 5.1, S. 1–24, hier S. 3–16.

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  70. Vgl. dazu Schaub, G.: Arbeitsrechthandbuch, 7. Aufl., München 1992, S. 1419.

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  71. Vgl. dazu ausführlich den Tarifvertrag für technische Angestellte mit künstlerischer oder überwiegend künstlerischer Tätigkeit an Bühnen (BTT), vom 25.05.1961, zuletzt geändert durch den Tarifvertrag vom 14.06. 1994, abgedruckt bei Deutscher Bühnenverein ( Hrsg. ), Bühnen-und Musikrecht unter I C 3.

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  72. Vgl. dazu Bundes-Angestelltentarifvertrag (BAT) Bund, Länder, Gemeinden vom 23.02.1961 in der Fassung vom 12.02.1993 und hier insbesondere nach Anlage 2k die Sonderregeln für Angestellte an Theatern und Bühnen, in: Taschenbuch für Angestellte im öffentlichen Dienst, hrsg. v. 01V, 14. Aufl., Düsseldorf 1993, S. 154–157.

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  73. Vgl. dazu ausführlich Bundesmanteltarifvertrag für Arbeiter gemeindlicher Verwaltungen und Betriebe (BMT-Gll) vom 31.01.1962 in der Fassung der Anderungs-und Ergänzungstarife Nr. 1–40 und hier insbesondere die Sondervereinbarung gemäß § 2 Buchst. f) BMT-G für Arbeiter bei Theatern und Bühnen, in: Handbuch für Arbeiter und Arbeiterinnen der Gemeinden in NRW, hrsg. v. OTV, 6. Aufl., Düsseldorf 1991, S. 100–105.

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  74. Vgl. dazu Bezirks-Zusatztarifvertrag für Angestellte zum BAT für den Bereich des Kommunalen Arbeitgeberverbandes Nordrhein-Westfalen (KAV NW) vom 05.10.1961 in der Fassung des 33. Anderungsvertrages vom 04.11.1993 und hier insbesondere § 5 Sonderregelungen für Angestellte an Theatern und Bühnen, hrsg. v. ÖTV, Düsseldorf 1994, S. 5–7 und Bezirks-Zusatztarifvertrag zum BMT-G für den Bereich des Kommunalen Arbeitgeberverbandes Nordrhein-Westfalen (BZT-G/NRW) vom 11.09.1962 in der Fassung der Ergänzungs-und Anderungsverträge Nr. 1–54, in: Handbuch für Arbeiter und Arbeiterinnen der Gemeinden in NRW, hrsg. v. OTV, 6. Aufl., Düsseldorf 1991, S. 7–23.

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  75. Laut Aussage des verantwortlichen Ressortleiter EDV innerhalb eines am 19. Dezember 1994 geführten Gesprächs verursachen die dem Theater in Rechnung gestellten Maschinenzeiten einen größeren Kostenfaktor als ein individuelles und eigenes

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  76. Vgl. dazu die Ausführungen in Kap. 2.2.

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  77. Die Ausführungen zu dem gesamten Bereich Kommunikationspolitik basieren auf einem mit dem Leiter der Marketingabteilung am 23. Januar 1995 geführten Interview.

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  78. Hier konnten von der Theaterleitung nur ungefähre Angaben zur Verfügung gestellt werden.

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  79. Dafür erhalten die herausgebenden Zeitungen bzw. Verlage Westdeutsche Allgemeine Zeitung und Ruhr-Nachrichten sämtliche Vermarktungsrechte.

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  80. Handzettel werden für jede Inszenierung und für etwaige Sonderveranstaltungen erstellt, eine gesamte Auflagenhöhe konnte aber nicht ermittelt werden, so daß ein vom Autor geschätzter Zahlenwert eingefügt wurde.

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  81. So wirbt die größte ortsansässige Tageszeitung mit dem Slogan: „Theatermagazin Dortmund, präsentiert von Ruhr-Nachrichten“.

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  82. Diese Zahl ergibt sich aufgrund der fast zweimonatigen Sommerspielpause.

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  83. Teilweise werden Beiträge auch von der Gesamtleitung oder der Marketingabteilung bereitgestellt.

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  84. Vgl. dazu ausführlich Kap. 4.4.2.1.3.

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  85. Der Kalkulation von Rabattgewährungen wird ein möglicher Verkauf von durchschnittlich fünf Anzeigenseiten pro Programmheft zugrundegelegt. Diese Seitenanzahl multipliziert mit einem orts-und branchenüblichen Seitenpreis ergibt dann diese Form des Naturalrabatts.

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  86. Hinzuweisen ist hier auf einen gegenwärtig angestrebten Neuentwurf des Leporellos.

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  87. So wurde in der Spielzeit 1994/95 das Musical Extrablatt exclusiv von den Ruhr-Nachrichten präsentiert.

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  88. So konnte der Theaterförderverein in der Spielzeit 1992/93 einen Beitrag von 126.463 DM zur Verfügung stellen. Vgl. dazu auch Kap. 2.1.6.

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  89. Vgl. dazu und zu den folgenden Angaben Zündet und Partner (Hrsg.): Bertelsmann-Projekt. Effizientere Strukturen im Kulturbereich, S. 15.

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  90. Diese Aussage beruht auf einem Gespräch mit John Dew am 12. Januar 1995. Zur Bedeutung von Einführungsveranstaltungen im Rahmen der Zielgruppenansprache des Theaters vgl. allgemein Bienger, R.: Öffentlichkeitsarbeit für Theater, Stuttgart 1983, S. 135.

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  91. Hierunter werden die Öffnungstunden der Abendkasse, die sich aufgrund unterschiedlicher Anfangszeiten verschieben können, verstanden.

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  92. Der Anschluß an das Start-System verstärkt die Kritik an der Rabattgewährung für Besucherorganisationen. Vgl. dazu Kap. 4.4.2.1.3.

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  93. Zum Nutzen von Abonnementsystemen vgl. Bahn, V.: Das subventionierte Theater der Bundesrepublik Deutschland, Berlin 1972, 128–132.

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  94. Vgl. dazu und zu weiteren Abonnementsystemen Bahn, V.: Das subventionierte Theater der Bundesrepublik, S. 130.

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  95. Vgl. dazu Schiller, N.: Leistungsorientierte Subventionierung. Analyse eines Modells zur Theaterförderung aus betriebswirtschaftlicher Sicht, Thun 1984, S. 41, Bahn, V.: Das subventionierte Theater in der Bundesrepublik Deutschland, S. 132, oder zu den vielfältigen Problemen und Nachteilen von Abonnementsystemen auch Hilger, H.: Marketing für öffentliche Theaterbetriebe, Frankfurt a. M. 1985, S. 272–280.

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  96. Vgl. allgemein zu dem Phänomen gemeinnütziger Besucherorganisationen Waidelich, J. D.: Theatermanagement/Theaterorganisation, Teil 2, Strukturen und Rezepturen der gegenwärtigen Theaterarbeit, Studienbrief an der FemUniversität Hagen, Hagen 1991, S. 102–104

    Google Scholar 

  97. Vgl. dazu z.B. Waidelich, J. D.: Theatermanagement/Theaterorganisation, Teil 2, Strukturen und Konzepte der gegenwärtigen Theaterarbeit, S. 98 und speziell zur Situation am Theater Dortmund und damit auch zu den folgenden Ausführungen, Theater Dortmund (Hrsg.): Besucherstatistik vom 01.08.-31.10.1994, Dortmund 1994.

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  98. So wurden nach eigenen Angaben 32.589 Karten (10,3%) von Ermäßigungsberechtigten und 13.901 Karten (4,4%) als Dienst-oder Freikarten erworben. Vgl. dazu ausführlich Zandel und Partner (Hrsg.): Bertelsmann-Projekt. Effizientere Strukturen im Kulturbereich, S. 35.

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  99. Vgl. dazu auch ausführlich Kap. 2.1.1.

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  100. Hierfür muß allerdings ein Antrag gestellt werden, der vom Verwaltungsdirektor geprüft und beschieden wird.

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  101. Die Zahlenangaben beziehen sich auf die vom Theater Dortmund zur Verfügung gestellte Entgelt-und Benutzungsordnung vom 01.08.1994.

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  102. Hier bleibt anzumerken, daß trotz der skizzierten Kostenunterdeckung bei voller Entgeltentrichtung häufig aufgrund politischer Einflußnahme Vermietungen zu einem weitaus niedrigeren Preis vorgenommen werden. Das kann dann zu politisch bedingten Mindereinnahmen führen.

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  103. Die Zahlenangaben beziehen sich auf die vom Theater Dortmund zur Verfügung gestellte Entgelt- und Benutzungsordnung vom 01.08.1994.

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  104. In einem Gespräch mit dem zuständigen Sachbearbeiter für die Organisation und Abwicklung von Gastspielen wurde zu dieser Problematik angemerkt, daß bei Gastspielen das Geld zum großen Teil „auf der Straße bleibt“.

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  105. Diese Preise hängen auch von der Größe eines Theaters ab. So müssen kleinere Theater mit geringeren Kapazitäten auch weniger Tantiemen an die Verlage entrichten.

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  106. Vgl. Wöhe, G.: Einführung in die Allgemeine Betriebswirtschaftslehre, 18. Aufl., München 1993, S. 997.

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  107. Vgl. zu den verschiedenen Rechtsformen ausführlich z.B. Steiner, M.: Die Rechtsform als betriebswirtschaftliche Einflußgröße bei öffentlichen Schauspielhäusem in der Bundesrepublik, in: ZögU, 11. Jg. (1988), Heft 3, S. 275–293.

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  108. Vgl. allgemein zum Gegenstand der Kameralistik ausführlich z.B. Beutling, L.: Controlling in Kulturbetrieben am Beispiel Theater, S. 56–60 oder Oettte, K.: Kameralistik, in: Handwörterbuch des Rechnungswesens, hrsg. v. K. Chmielewicz u. M. Schweitzer, 3. Aufl., Stuttgart 1993, Sp. 1048–1055.

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  109. Diese und die folgenden Aussagen beruhen auf einem am 21. November 1994 geführten Gespräch mit dem Leiter des Rechnungswesens.

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  110. Vgl. dazu ausführlich Stadt Dortmund (Hrsg.): Städtische Bühnen und Orchester. Geschäftsbericht für das Bühnenwirtschaftsjahr 1984/85, Dortmund 1985, S. 40–54.

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  111. Vgl. dazu ausführlich Beutling, L.: Betriebliches Rechnungswesen und Rechnungslegung öffentlicher Theater als Instrumente zur Sicherung ihrer Wirtschaftlichkeit oder mehr Wirtschaftlichkeit im Theater - Das Ende der Kunst?, in: BFuP, 38. Jg. (1986), Heft 1, S. 80–91, hier S. 81.

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  112. Vgl. zu den folgenden Ausführungen Rlickrath, G.: Vom Regiebetrieb zur GmbH, S. 7f.

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  113. Vgl. Eichler, K.: Kulturbetriebe Dortmund. Ein neues Steuerungsmodell für die kommunale Verwaltung, in: Infodienst, o.Jg. (1995), Nr. 36, S. 9–10, hier S. 10.

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  114. Hierbei handelt es sich um ein auf die speziellen Bedürfnisse des Theaters zugeschnittenes Bearbeitungsprogramm mit dem Namen Profact.

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  115. Das Theater Dortmund besitzt eine Schnittstelle über das Bearbeitungssystem Mythos V. 4. 40.

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  116. In der Spielzeit 1991/1992 belief sich dieser für das Theater Dortmund auf 156,-DM. Vgl. dazu Zünder und Partner (Hrsg.): Bertelsmann-Projekt. Effizientere Strukturen im Kulturbereich, S. 42.

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  117. Vgl. dazu Reichard, Ch. (Hrsg.): Theater als Organisation, S. 10.

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  118. Vgl. Reichard, Ch. (Hrsg.): Theater als Organisation, S. 12 und die Abbildung 2.

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  119. So stellt z.B. die notwendige Gewährung von zwei aufeinanderfolgenden freien Tagen pro Woche die Leitung der Bühnentechnik häufig vor große Hindernisse.

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  120. Vgl. dazu Kap. 2.1.3. und hier insbesondere Abbildung 1.

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  121. Hier sei darauf hingewiesen, daß far eine durchschnittliche Opernproduktion Materialkosten von ca. 70.000 bis 140.000 DM und eine Schauspielproduktion ungefähr 20.000 bis 30.000 DM kalkulatorisch veranschlagt werden.

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  122. Vgl. dazu und zu den folgenden Ausführungen Reichard, Ch. (Hrsg.): Theater als Organisation, S. 11.

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  123. Die Spielzeit 1995/96 begann am 24. August 1995.

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  124. Vgl. dazu § 16 Tarifvertrag für die Musiker in Kulturorchestern (TVK).

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  125. Die Aussage bezieht sich auf ein am 12. Dezember 1994 geführtes Interview mit dem Chefdisponenten des Theater Dortmund.

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Allmann, U. (1997). Theater Dortmund — Eine Situationsanalyse. In: Innovatives Theatermanagement. Deutscher Universitätsverlag, Wiesbaden. https://doi.org/10.1007/978-3-663-10365-3_2

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