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Instrumentelle und symbolische Funktionen der Industrie- und Handelskammern im Kontext ihrer Legitimationsproblematik

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Industrie- und Handelskammern in den neuen Bundesländern

Zusammenfassung

Bisher wurden die Leistungsspektren der Industrie- und Handelskammern als Organe der „Selbstverwaltung der Wirtschaft“ in ihrer Entfaltung, ihren Gemeinsamkeiten und Differenzierungen sowie in ihrer Verflechtung mit andereren gestaltenden institutionellen Akteuren dargestellt und damit einhergehend die instrumentelle Regulierungsfunktion skizziert. Im Folgenden wird die mit ihr verknüpfte symbolische oder expressive Funktion, die einleitend als zweite wesentliche Dimension aller intermediären Institutionen benannt wurde (vgl. Kap. 1.4.1.), betrachtet, die bislang eher implizit, insbesondere im Zusammenhang mit der Legitimationsproblematik, angesprochen wurde.

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Literatur

  1. Steuerung meint alle Formen der zweckbestimmten Regulierung von Handlungsoptionen, sei es als Kanalisierung durch ihre Eingrenzung oder als Ausrichtung und Bündelung durch gezielte Anreize“. Göhler, Politische Institutionen und ihr Kontext (Anm. 42), S. 38.

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  2. Rainer Weinert, Institutionenwandel und Gesellschaftstheorie. Modernisierung, Differenzierung und Neuer Ökonomischer Institutionalismus, in: Gerhard Göhler (Hrsg.), Institutionenwandel, Opladen 1997, S. 86.

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  3. Göhler, Politische Institutionen und ihr Kontext (Anm. 42), S. 38.

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  4. Die Legitimationsproblematik ergibt sich im Westen eher aus einer nachlassenden Bindekraft der Verbände bis hin zu ihrer allgemeinen Infragestellung, d.h. die Repräsentanz der symbolischen Funktion ist im Bewusstsein der Unternehmer schwächer geworden.

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  5. So die dezidierte Einschätzung eines westdeutschen Hauptgeschäftsführers und ausgewiesenen Kenners der ostdeutschen IHK-Landschaft.

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  6. In den Kammern wird denn auch durchweg der “objektive” Charakter der Stellungnahmen betont, die keineswegs durchgängig positiv für einzelne Unternehmen ausfielen. Neutralität liege schon im Eigeninteresse der Kammern, da sie anderenfalls als Akteure in den institutionellen Arrangements der Region kaum noch Wirkung hätten, was wiederum der Kammerwirtschaft insgesamt schaden würde.

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  7. Exemplarisch hierfür ist ein Fall, bei dem die IHK in einer Stellungnahme als “Trägerin öffentlicher Belange” - wohl wissend, dass ihr Gutachten ausschlaggebend sein wird - zwischen den Interessen einer Branche und der Entwicklung der (Sub-)Region abwägen muss und sich gegen die Interessen der Branche (immerhin Teil ihres Klientels) entscheidet.

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  8. Provinziell, langweilig, rückständig, unsicher: IHK-Studie hält Region Spiegel vors Gesicht, in: Märkische Oderzeitung vom 8. 12. 1995.

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  9. Dies hat nicht per se etwas mit “Mauschelpolitik” zu tun, sondern das “Arkanum” stellt ein wichtiges Handlungsmedium verschiedener intermediärer Institutionen dar, auch solcher, die keinerlei Interessenvertretung betreiben wie z.B. die Rechnungshöfe; vgl. hierzu Nils Diederich/Georg Cadel/ Heidrun Dettmar/Ingeborg Haag, Die diskreten Kontrolleure. Eine Wirkungsanalyse des Bundesrechnungshofs, Opladen 1990, S. 240ff.

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  10. Diese Tendenz bestätigt auch eine Infas-Untersuchung. Zwar äußert sich nur jedes dritte befragte Unternehmen zufrieden über die Leistung seiner IHK, jedoch steigt die Zufriedenheit proportional mit der Inanspruchnahme von Leistungen durch die (großen) Unternehmen “je nach Häufigkeit der Kontakte auf 69 bis 91 Prozent”.

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Diederich, N., Haag, I., Cadel, G. (2000). Instrumentelle und symbolische Funktionen der Industrie- und Handelskammern im Kontext ihrer Legitimationsproblematik. In: Industrie- und Handelskammern in den neuen Bundesländern. Schriften des Otto-Stammer-Zentrums im Otto-Suhr-Institut der Freien Universität Berlin, vol 88. VS Verlag für Sozialwissenschaften, Wiesbaden. https://doi.org/10.1007/978-3-663-10338-7_9

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  • DOI: https://doi.org/10.1007/978-3-663-10338-7_9

  • Publisher Name: VS Verlag für Sozialwissenschaften, Wiesbaden

  • Print ISBN: 978-3-531-13548-9

  • Online ISBN: 978-3-663-10338-7

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