Zusammenfassung
Der Begriff der „inneren Front“ bildet den Schlüssel zum Selbstverständnis und zur innenpolitischen Rolle der NSDAP in den Kriegsjahren. In ihrem Verständnis unterschied sich die Partei auch hier nicht von dem konservativen Spektrum der Gesellschaft, das die Niederlage im Ersten Weltkrieg ebensowenig wie seine innen- und außenpolitischen Folgen akzeptiert hatte. Dessen Analyse der Niederlage sah im „Versagen“ der Heimat die wesentliche Ursache einer Schwächung, die gemäß seiner politischen Theorie dann von jüdischen und sozialistischen Verschwörern genutzt werden konnte. Das „Versagen“ hatte mehrere Gründe; der entscheidende war die Trennung eines rein militärischen Geschehens „im Felde“ vom Alltag in der Heimat. Als der Krieg anders verlief, als es der deutsche Generalstab geplant hatte, schlugen die militärischen Entscheidungen auf die wirtschaftliche und soziale Lage im Reich zurück: in hohen Produktionsanforderungen bei einer sich gleichzeitig rapide verschlechternden Lebensmittelversorgung. Für den neuen Krieg sollte beides vermieden werden: die Trennung von Front und Heimat und der Zusammenbruch der Versorgung. Dem ersten sollte die ideologische und politische Formierung der Gesellschaft dienen, die frühzeitige Gleichstellung der Tätigkeiten an der Front und in der Heimatproduktion, die Gleichwertigkeit von „wirtschaftliche(m) Gestellungsbefehl neben de(m) militärischen Gestellungsbefehl“, wie es der Präsident der Reichsanstalt für Arbeitsvermittlung und Arbeitslosenversicherung und Staatssekretär im Reichsarbeitsministerium Friedrich Syrup im September 1939 formulierte.1
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Referenzen
Hier zitiert nach Recker: Sozialpolitik, S. 43.
Geise: Kriegschronik, Eintrag vom 5. September 1939.
Erich Ludendorff: Der totale Krieg, München 1935. Daß sich der 1939 begonnene Krieg in der öffentlichen Meinung grundsätzlich darin von dem der Jahre 1914–1918 unterschied, daß er ein „totaler Krieg“ war, belegt ebenfalls Fritz Geise, der den Begriff schon am 18. April 1940 verwendete.
In: Nationalpolitischer Lehrgang der Wehrmacht vom 15. bis 23. Januar 1937, o.O., o.J. (Berlin 1937), abgedruckt als Dok. 1992 (A)-PS in: Trial of the Major War Criminals, Bd. 29, Nürnberg 1948, S. 206–234, hier S. 228.
Eugen Kogon: Der SS-Staat. Das System der deutschen Konzentrationslager, Erstausgabe 1946.
Der Artikel referiert einen von einem Mitarbeiter des Reichspressechefs der NSDAP, Helmut Sündermann, in der Nationalsozialistischen Parteikorrespondenz unter dem Titel„Das Volk der eisernen Haltung“ veröffentlichten Beitrag. Bemerkenswert ist, wie hier der Luftschutzkeller als „sozialistisches Element“ mit der Entstehungslegende der Volksgemeinschaft in den Schützengräben des Ersten Weltkrieges verbunden wurde — die NSDAP war im Luftschutzkeller gewissermaßen bei sich selbst angekommen.
Behnken: Deutschland-Berichte, Sechster Jahrgang (1939), Bericht vom 2. Dezember 1939, S. 1026. S. auch das zeitgenössische Urteil Franz Neumanns, Behemoth, S. 562: „Die NSDAP ist heute die Organisation, welche die deutsche Gesellschaft aufrechterhält. Ohne die Partei würde Deutschland zusammenbrechen. Unter den Kriegsbedingungen sind Partei, Staat und Gesellschaft identisch.“
Vgl. den Bericht vom 6. Februar 1940, nach dem die Definition von NSDAP, SA und Polizei als „Streitkräfte der inneren Front“ von der Bevölkerung als „organisierte Drückebergerei“ gewertet wurde, in: Behnken: Deutschland-Berichte, Siebter Jahrgang (1940), S. 103. Vgl. auch Hinweis auf entsprechenden Spott bei der Wehrmacht, Losungen an Waggons bei Truppentransporten usw. im die NSDAP verteidigenden Rundschreiben 2905/39 des Chefs des Oberkommandos der Wehrmacht Keitel vom 16. November 1939: L 113 Nr. 740, Bl. 494 f.
Aus Sabbenhausen meldete der Ortsgruppenleiter am 16. September 1939 eine Äußerung des Bauern W.: „Die hätte man sollen gleich in den Krieg schicken, dann konnten die anderen zu Hause bleiben.“ L 113 Nr. 962, Bl. 235. „Drückebergerei“ als Topos ohne konkreten Beleg auch in der aus Bösingfeld überlieferten Äußerung des Soldaten L. vom Januar 1940: „Nationalsozialisten gäbe es an der Front nicht mehr.“ L 113 Nr. 962, Bl. 36 ff. Vgl. auch eine anonyme Postkarte vom Februar 1943, in der Wedderwille zum Fronteinsatz aufgefordert wurde: D 21 B Zug. 38/1959, Nr. 155.
Vgl. etwa den NS-Aktivisten und zeitweiligen Leiter der Ortsgruppen Augustdorf und Detmold-Nord Gustav Witte, der als Lehrer den Kriegseinsatz in seinem Unterricht propagiert hatte und dann auch selbst zur Wehrmacht ging. Er starb 1944 bei einem Munitionsunfall an der Ostfront, s. Todesanzeige in der LSZ vom 26. März 1944. Ebenfalls an der Front starb der ehemalige Kreispropagandaleiter Albert Diehl, s. LSZ vom 3. Februar 1942. Bis zum 15. Dezember 1939 waren aus Lippe fünf Parteimitglieder gefallen und sechs verwundet, s. Auflistung des Kreispersonalamtsleiters vom 30. Januar 1940: L 113 Nr. 1034, Bl. 331. Am 6. Juni 1940 meldete Wedderwille dem Gaupersonalamt, daß von 91 lippischen Ortsgruppenleitern 12 bei der Wehrmacht seien: L 113 Nr. 898, Bl. 16 ff.
Schreiben Wedderwilles an das Gaupropagandaamt vom 9. Februar 1940, L 113 Nr. 898, Bl. 164. Der Begriff „Osten“ bezieht sich hier auf die Zivilverwaltung im besetzten Polen, in der auch mehrere NSDAP-Mitglieder aus Lippe eingesetzt waren; noch Ende 1944 meldete sich ein lippischer Nationalsozialist bei Wedderwille ab, da er eine Beamten- und Ortsgruppenleiterstelle in Kaiisch (Wartheland) bekommen hatte, s. Schreiben vom 15. Dezember 1944: L 113 Nr. 1066, Bl. 144.
Vgl. die Aufstellung der Uk.-Anträge für Ortsgruppenleiter und ihre Vertreter im Kreis Lemgo im Schreiben des NSDAP-Kreisgeschäftsführers Campe an das Wehrmeldeamt Lemgo vom 31.1.1940, L 113 Nr. 1034, Bl. 332. Im September 1943 wurden dann alle ehrenamtlichen Politischen Leiter (Kreisamtsleiter, Ortsgruppenleiter und Ortsgruppenamtsleiter) uk.-gestellt, s. Rundschreiben der Kreisleitung vom 10. September 1943: L 113 Nr. 550, Bl. 6.
In seinem Arbeits- und Lagebericht für Februar 1942, angefertigt am 14.2.1942, vermerkte der Kreisobmann der DAF-Kreiswaltung Lippe abfällige Bemerkungen von Familien von Soldaten gegenüber Uk.-Gestellten: L 113 Nr. 950, Bl. 149.
Solche Kriegsbegeisterung, die auch den Krieg in der Sowjetunion einbezieht, findet sich in zahlreichen bei der Kreisleitung eingegangenen Feldpostbriefen: L 113 Nr. 1013, 1053, 1073–1075. S. aber auch die Kriegsbegeisterung des Arbeiters B. aus Lage, der nach dem siegreichen Frankreichfeldzug trotz seines Alters von 44 Jahren bei der aktiven Truppe bleiben wollte, um die Invasion gegen England zu erleben, s. Gei-se: Kriegschronik, Eintrag vom 27. Juli 1940. Über das gute Leben deutscher Soldaten in besetzten Gebieten liegen viele Schilderungen vor; zur Motivlage vgl. Behnken, Deutschland-Berichte, 7. Jahrgang (1940), S.
(Bericht vom 6. Februar 1940). Zu Lippe s. auch die Hinweise auf Zusendungen von Lebensmitteln und Kleidungsstücken aus dem besetzten Osteuropa im Abschnitt 2.4.
Zwei Meldungen von Arbeitern der Fa. Focke-Wulf in Detmold, s. Vermerke der Kreisleitung vom 22. April und vom 16. August 1944: L 113 Nr. 1063, Bl. 129 und 130.
Rundschreiben 39/42 vom 13. März 1942 zum Propagandaplan „Alles nur für den Sieg, der Sieg allein entscheidet“: L 113 Nr. 521, Bl. 11.
Weitergegeben in der Mitteilung E 5/43 des Gaueinsatzstabes vom 17. November 1943: L 113 Nr. 506, Bl. 80 ff.
Anordnung des Gauleiters vom 4. Oktober 1943: L 113 Nr. 504, Bl. 10 ff.
Anordnung O. 5/43 des Leiters des Gauorganisationsamtes vom 23. November 1943: L 113 Nr. 509, Bl. 32.
Anordnung 12a/43 vom 30. September 1943 in der Anordnung 0 2/43 des Gauorganisationsleiters vom 22. Oktober 1943: L 113 Nr. 509, Bl. 50 f.
Ausführungsbestimmungen im Rundschreiben 14/43 des Reichsorganisationsleiters vom 22. Oktober 1943 in der Anordnung 0 3/43 des Gauorganisationsleiters vom 30. Oktober 1943: L 113 Nr. 509, Bl. 40 ff. Zur materiellen Ausstattung s. Schreiben des kommissarischen Gauorganisationsleiters vom 10. Dezember 1944: L 113 Nr. 742, Bl. 41.
Vgl. Schreiben des Kreisorganisationsleiters Lückhoff an die Ortsgruppen in Lage und Lemgo vom 3. März 1944: L 113 Nr. 846, Bl. 148.
Erlasse Himmlers vom 17. Januar 1942 betr. Landwachten und vom 9. November 1942 betr. von Stadtwachten: L 113 Nr. 1020, Bl. 344.
Rundschreiben 192/42 des Leiters der Parteikanzlei vom 9. Dezember 1942: L 113 Nr. 1020, Bl. 344 f.; in gleicher Weise auch Himmler in seinem Erlaß vom 9. November 1942.
Rundschreiben vom 12. Januar 1943: 1020, Bl. 266 f.
Schreiben Wedderwilles an den Leiter der Ortsgruppe Lemgo-Ost vom 27. März 1943: 1020, Bl. 360.
L 113 Nr. 1021, Bl. 220.
Rundschreiben an die Ortsgruppenleiter vom 27. September 1944: 551, Bl. 62.
Vgl. das Schreiben der Fa. Lippische Eisenindustrie, Remmighausen, an die Gauleitung vom 30. November 1944: 1067, Bl. 203.
Auffällig ist, daß diese Mahnung mehrfach wiederholt werden mußte, vgl. Rundschreiben 133/43 des Leiters der Partei-Kanzlei Bormann vom 16. September 1943, weitergegeben in der Mitteilung E 5/43 der Hauptabteilung I des Gaustabsamtes vom 17. November 1943: L 113 Nr. 506, Bl. 80 ff.; Anordnung des Gauleiters vom 4. Oktober 1943: 504, Bl. 10 f.; Anordnung des Reichsorganisationsleiters Ley, weitergegeben im Rundschreiben 13/44 der Kreisleitung vom 31. Juli 1944: L 113 Nr. 551, Bl. 50.
Vgl. den Fall des ehemaligen Kreispropagandaleiters des Kreises Detmold, Albert Diehl; Diehl hatte auf Parteifunktionen verzichten müssen, da Zweifel an seiner „arischen“ Abstammung aufgetreten waren; für die Dauer des „Erinnerungstreffens“ 1938 bat er die Kreisleitung um die Erlaubnis, die Uniform eines Kreisamtsleiters tragen zu dürfen, nachdem ihm für diesen Zweck bisher nur eine Blockleiteruniform zugestanden worden war, s. Schreiben des Kreisgeschäftsführers an das Gaupersonalamt vom 11. Januar 1938: L 113 Nr. 352, Bl. 145. Vgl. auch den Fall des Detmolder Kriminalbeamten B., der Anfang 1935 das Parteiabzeichen der NSDAP getragen hatte, ohne Mitglied der Partei zu sein: L 76 C 3b.
Schreiben Wedderwilles an den Leiter der Ortsgruppe Leopoldshöhe vom 16. April 1943: 1053, Bl. 39.
Schreiben vom 22. Juli 1944: L 113 1062, Bl. 432. Wedderwille gab die Spende an die NSV weiter: Bl. 431.
L 113 Nr. 666–668.
Antrag vom 19. Januar 1945; Ablehnung durch die Kreisleitung vom 3. Februar 1945 mit dem Hinweis, daß wegen der Kriegsbelastung mit Ausnahme von Kriegsbehinderten keine Parteiaufnahmen durchgeführt würden: L 113 Nr. 1068, Bl. 99 u. 180.
„Alle diese Leute müssen auf Vordermann gebracht werden“; Schreiben an die Kreisleitung vom 8. Februar 1943: L 113 Nr. 1051, Bl. 2 ff.
Schreiben vom 14. August 1944: L 113 974, Bl. 59.
Undatiertes Schreiben: L 113 Nr. 858, Bl. 174 ff.
Rundschreiben 19/44 vom 2. August 1944, erwähnt in: L 113 Nr. 1023, Bl. 77.
Schreiben vom 16. August 1944: L 113 Nr. 974, Bl. 29 ff. Geschlossen gehörten nach Schmidtmeiers Auffassung u.a. das Konservatorium, die Landesbibliothek, das Museum und die Richard-Wagner-Schule.
Schreiben an die Kreisleitung vom 10. August 1944: L 113 Nr. 974, Bl. 37.
Schreiben vom 12. August 1944: L 113 Nr. 974, Bl. 44.
Schreiben vom 18. August 1944: L 113 Nr. 974, Bl. 42.
S. Artikel „Partei ist nicht zuständig für Kleinigkeiten“, LSZ vom 16. Februar 1943. Zwei Monate später bestätigte sie aber noch einmal das allgemeine Hilfsangebot durch die — abstrakte — Schilderung des Alltags eines Ortsgruppenleiters im Beitrag „Hilfe, Rat und Unterstützung durch die Partei“, LSZ vom 18. April 1943.
Recker: Sozialpolitik, S. 28.
Zur Einschätzung der wirtschaftlichen und sozialpolitischen Lage bei Kriegsbeginn s. Recker: Sozialpolitik. Mit einer Arbeitslosigkeit rechnete auch noch, wenn auch zu diesem Zeitpunkt schon überholt, der oben zitierte Beitrag in der LSZ vom 22. Oktober 1939.
Göring am 24.10.1939, zitiert nach Recker: Sozialpolitik, S. 58.
Georg Thomas: Geschichte der deutschen Wehr- und Rüstungswirtschaft (1918–1943/45), Boppard 1966, S. 168. Thomas war Leiter des Wehrwirtschafts- und Rüstungsamtes des Oberkommandos der Wehrmacht.
Vgl. RGBl 1939 I, Nr. 149 vom 27. August 1939, S. 1495 ff.; Nr. 163 vom 4. September 1939, S. 1609 ff.; Nr. 167 vom 6. September 1939. Die Einschränkungen des Arbeitsplatzwechsels galten in zentralen Produktionsbereichen allerdings schon seit März 1939.
Die völlige Kriegsausrichtung der Arbeits- und Sozialordnung Anfang 1943 bedeutete dann die zweite Phase des „totalen Krieges“, wie sie von Goebbels in seiner Rede vom 18. Februar 1943 offiziell eingeleitet wurde.
Hier vor allem Timothy W. Mason: Sozialpolitik im Dritten Reich. Arbeiterklasse und Volksgemeinschaft, Opladen 1977; Recker: Sozialpolitik; s. auch Karsten Linne: Die „innere Front“. Deutsche Arbeitsfront und staatliche Sozialpolitik, in: ZfG 43 (1995), S. 15–26.
Zu dieser Auseinandersetzung s. die Beiträge in Friedrich Forstmeier u. Hans-Erich Volkmann (Hg.): Wirtschaft und Rüstung am Vorabend des Zweiten Weltkrieges, 2. Aufl. Düsseldorf 1981.
Die Verweigerungshaltung betont Mason: Sozialpolitik; anders dagegen Stöver: Volksgemeinschaft. Zu den Zukunftsangeboten der DAF s. Linne: Die „innere Front“.
S. Linne: Die „innere Front“, S. 26; s. auch Günter Morsch: Streik im „Dritten Reich“, in: VfZ 36 (1988), S. 649–689; zum Selbstverständnis der DAF in Lippe s. die Stellungnahme des Kreishandwerkswalters Schwarze vom 22. Juni 1942, der sie als „ehrliche(n) Makler zwischen beiden Parteien“ sieht, der „gleichermaßen die Rechte des Betriebsführers und die der Gefolgschaft“ vertrete: L 113 Nr. 950, Bl. 107 f.
L 113 Nr. 948–950.
Explizit formuliert in den Lageberichten vom Oktober und November 1940: L 113 Nr. 949, Bl. 70, Bl. 32; wiederholt im August 1941; L 113 Nr. 950, Bl. 226.
Bericht vom Dezember 1940: L 113 Nr. 949, Bl. 3 ff. Vgl. Auch den „Bericht über die Lage des Handwerks“ der in der Kreishandwerkerschaft vereinigten 30 Pflicht-Innungen für das IV. Quartal 1942: L 113 Nr. 980, Bl. 3 ff.
L 113 Nr. 949, Bl. 128.
L 113 Nr.949, Bl.70 ff.
L 113 Nr. 950, Bl. 295 ff.
So waren im Frühjahr 1940 900–1000 Arbeitskräfte aus Detmolder Betrieben zur Fa. Tönshoff in Horn umgesetzt worden, s. Bericht für April 1940: L 113 Nr. 948, Bl. 32 f. S. auch das Kapitel „Rüstungswirtschaft“.
Die Krisen bei der Reichsbahn spiegeln sich regelmäßig auch in lippischem Material; hier s. Bericht vom Januar 1940: L 113 Nr. 948, Bl. 111 ff.
Geise: Kriegschronik, Eintrag vom 3. Juli 1943.
L 113 Nr. 950, Bl. 260 ff. Ein hoher Krankenstand wird auch im Bericht für November/Dezember 1943 vermerkt und hier auf den Einsatz von Frauen zurückgeführt, die bisher nicht berufstätig gewesen waren: L 113 Nr.950,Bl. 16 ff.
Bericht vom Juli 1942: L 113 Nr. 950, Bl. 98 f.
Bericht von November/Dezember 1943, L. 113 Nr. 950, Bl. 2 ff.
Verärgerung gab es in Lippe jedoch darüber, daß Firmen aus Bielefeld und Herford die ihnen zugebilligten höheren Löhne auch den Arbeitern ihrer Niederlassungen in Lippe zahlten, vgl. den Schriftwechsel zwischen einer Fa. in Lemgo, dem Kreisleiter und dem Leiter des Arbeitsamtes von April bis Juni 1942: L 113 Nr. 1046, Bl. 54,55 u. 62.
Im Bericht für April 1940 ist nach Umsetzungen zur Fa. Tönshoff von Verlusten von mindestens 20–25% die Rede; im Extremfall hatte ein Tischler 50% eingebüßt: L 113 Nr. 948, Bl. 32 f.
Die traditionellen Klagen über die Ungleichbehandlung von Arbeitern und Angestellten finden sich regelmäßig in den Berichten der DAF.
Wedderwille spielte hier oft eine Vermittlerrolle; so erreichte er es im März 1940, daß einem Parteimitglied in den Kondor-Holzwerken Lemgo ein höherer Lohn zugebilligt wurde: L 113 Nr. 1035, Bl. 188–191.
Bericht vom Mai 1941: L 113 Nr. 950, Bl. 285. Die Zulage betrug in staatlichen Betrieben 20 Reichsmark.
L 113 Nr.948,Bl. 184 ff.
Geise: Kriegschronik, Einträge vom 8. Februar und vom 1. Mai 1941.
Geise: Kriegschronik, Eintrag vom 3. August 1942.
Geise: Kriegschronik, Eintrag vom 10. Februar 1942: „Es ist kaum ein Ofenrohr, ein Kochtopf, ein Teller, eine Tasse, ein Füllfederhalter, ein Briefumschlag, ein Kinderwagen, ein Regenschirm od. dergl. zu kaufen. Die Läden sind leer.“
So im Bericht zum April 1942 beklagt: L 113 Nr. 950, Bl. 125 ff.
Geise: Kriegschronik, Eintrag vom 15. Dezember 1942: „... jedermann hat Geld in seiner Börse. Er weiß nur nicht recht, was er damit anfangen soll...“
Im Bericht zum April 1942: L 113 Nr. 950, Bl. 125 ff.
S. etwa im Bericht für Oktober 1942: L 113 Nr. 950, Bl. 57 f.
Kohlenmangel erwähnt in den Berichten zu Januar 1940, September 1941, Februar 1942; der Bericht zu November/Dezember 1942 spricht von einer Unterversorgung von 50–60%: L 113 Nr. 950, Bl. 16 ff. Auch Geises Kriegschronik durchziehen die Klagen über den Kohlenmangel vom ersten bis zum letzten Kriegswinter, vgl. seine Einträge vom 30. Januar 1940, vom 8. November 1944 und vom 26. Januar 1945.
Geise wies im ersten Kriegswinter auf den LKW-Ausfall wegen Benzinsmangels, den Mangel an Waggons und Lokomotiven bei der Bahn und das Einfrieren der Kohlenschiffe auf den Kanälen hin, Kriegschronik, Eintrag vom 30. Januar 1940; auch der Bericht Müllers vom Februar 1942 weist auf den Mangel an Waggons und auf das Festfrieren der Kähne in den Kanälen hin: L 113 Nr. 950, Bl. 148 ff.
Bericht Müllers vom Februar 1942, wie vor. Mit welcher Unruhe die Reaktionen auf die mangelhafte Kohlenversorgung gesehen wurde, zeigt schon im ersten Kriegswinter die Tatsache, daß sich der Bürgermeister von Bösingfeld im Januar 1940 an die Gestapo wandte, die wiederum die Kreisleitung um Abhilfe bat: L 113 Nr. 1034, Bl. 55–57.
Rundschreiben 11/1942 des Gauamtes für Kommunalpolitik vom 10. Juli 1942: L 113 Nr. 537, 29.
Die Versorgungsmängel waren in allen Bereichen auch schon im letzten Winter vor Kriegsbeginn aufgetreten, so daß die Verschlechterung durch die Kriegssituation eher als quantitative denn als qualitative Veränderung empfunden wurde; s. den Wirtschaftlichen Lagebericht der Landesregierung Lippe für die Monate Oktober, November und Dezember 1938 vom 14. Januar 1939: L 113 Nr. 963, Bl. 491.
Umgekehrt waren die Evakuierten enttäuscht, daß ihre Versorgung in Lippe schlechter war als in den Herkunftsorten, s. Geise: Kriegschronik, Eintrag vom Jahresende 1944.
Im Bericht vom November/Dezember 1942 wird auf die Möglichkeit des Holzsammeins verwiesen: „Aber leider wird von dieser schönen Einrichtung aus Bequemlichkeitsgründen nicht Gebrauch gemacht“: L 113 Nr. 950, Bl. 16 ff.
Bericht für November/Dezember 1942, L 1113 Nr. 950, Bl. 42 ff.
L 113 Nr.950, Bl.2 ff.
Gegenüber einer solchen Beurteilung verweist Stöver: Volksgemeinschaft, an verschiedenen Stellen auf die hohe Übereinstimmung der Einschätzungen der Berichte des SD mit denen der Sopade nach.
Bemerkenswert ist im Bericht zum Mai 1940 der Hinweis auf das Sperrholzwerk Pivitsheide, in dem „noch einige vom Kommunismus erfaßte Elemente“ ihr Desinteresse am Kriegsausgang verbreiteten; Müller meldete den Betrieb der Gestapo, s. L 113 Nr. 948, Bl. 27 f. Im Bericht für November/Dezember 1942 ist von „Meckerer(n)“ in der Fa. Heissenberg, Oerlinghausen, und „Nörglern“ in der Fa. Stüker, Bad Salzuflen die Rede, die unter Beobachtung stünden: L 113 Nr. 950, Bl. 16 ff.
Arbeits- und Lagebericht der DAF-Kreiswaltung Lippe für April 1941: L 113 Nr. 950, Bl. 292–293, hier Bl. 292.
So führte Geise ab 1944 den Kohlenmangel auf die Bombardierungen der Bahnstrecken durch die Alliierten zurück: Kriegschronik, Eintrag vom 4. Dezember 1944. Zur Mangellage vgl. auch die Klage der Fa. Klingenberg in Detmold vom 9. Januar 1945, die trotz gefüllter Auftragsbücher nicht weiterarbeiten konnte: L 113 Nr. 1067, Bl. 174, oder den Situationsbericht des kommissarischen Ortsgruppenleiters von Alver-dissen vom 21. März 1945: L 113 Nr. 1069, Bl. 373. Daß auch die Lebensmittelversorgung unter der Reduzierung der Transportmöglichkeiten litt, zeigt das Schreiben eines Detmolder Großverteilers vom 27. Oktober 1944: L 113 Nr. 1064, Bl. 554. Vgl. auch die Berichte der Kreissachbearbeiterin der Kreisstelle Lippe des Deutschen Frauenwerks für Januar, Februar und März 1945: L 113 Nr. 944, Bl. 48, 25 u. 30 f.
Bericht für Mai 1941 vom 27.5.1941: L 113 Nr. 950, Bl. 285.
Bericht für Juni 1942 vom 13. Juni 1942: L 113 Nr. 950, Bl. 111–112. Beim genannten Betrieb handelte es sich aller Wahrscheinlichkeit nach um die Fa. Tönshoff in Horn. Die DAF war seit Juni 1942 für die Betreuung aller in Lagern befindlichen ausländischen Arbeitskräfte verantwortlich, die in gewerblichen Betrieben eingesetzt wurden, s. Rundschreiben der Gauwaltung der DAF vom 30. Juni 1942: L 113 Nr. 950, Bl. 105.
Bericht des Betriebsobmanns der Fa. Stüker in Bad Salzuflen, im Arbeits- und Lagebericht der DAF-Kreiswaltung Lippe vom 15. Dezember 1942: L 113 Nr. 950, Bl. 16–19, hier Bl.18.
Nach Wedderwille rückten zu Kriegsbeginn aus dem Kreisgebiet 4.000 – 5.000 Soldaten aus: L 113 Nr. 1033 Bd. 1, BL 118.
L 113 Nr. 944, Bl. 74.- Zur Geschichte des Detmolder Fliegerhorstes Anette Hennigs: Der Detmolder Fliegerhorst vor 1945, in: Stadt Detmold (Hg.): Detmold im Nationalsozialismus (erscheint 1997). Ferner gab es in Detmold ein Wehrbezirkskommando, ein Wehrmeldeamt, eine Heeresfeldzeugverwaltung und ein Standortlazarett. Siehe hierzu die Übersicht des Detmolder Heeresbauamtes: D 106 A/23 und L 113 Nr. 1037, Bl. 424.
Diese Schätzung geht von rund 5.000 Soldaten bei 20.573 Einwohnern nach dem Stand von 1939 aus. Siehe hierzu: Staatsanzeiger für das Land Lippe, S. 113.
Schreiben vom 18. Februar 1941 : L 113 Nr. 964, Bl. 104.
Steinecke fragte Wedderwille auch nach dem Verhältnis der Bevölkerung zur Partei und zur Wehrmacht, das er ebenfalls als durchaus gut bewertete, wie nach Gerüchten über politische Persönlichkeiten und Gerüchten innerhalb der Wehrmacht (Urlauber), nach der Stimmung der Arbeiterschaft, nach der Not der Kleinrentner, nach der Arbeit der Behörden und dem Verhältnis der Bevölkerung zu ihnen (Arbeitsämter): Steinecke an Kreisleitung vom 5. Februar 1941: ebenda.
Wedderwille an den Kommandeur des Landesschützenbataillons 460, 1. Kompanie, vom 27. Februar 1941: L 113 Nr. 1041, Bl. 175.
Wedderwille an den Ortsgruppenleiter von Brokhausen vom 21. Mai 1942: L 113 Nr. 954, Bl. 51.
L 113 Nr. 1034, Bl. 302ff.
Oberst Geerkens an Wedderwille vom 6. Mai 1942: Nr. 954, Bl. 52. Siehe auch die Regelung der Beschwerde des Ortsgruppenleiters Kahlenberg in Hagen (Lippe) über einen Unteroffizier des Landesschützenbataillons 460: L 113 Nr. 1041, Bl. 175ff.
L 113 Nr. 1039, Bl. 153–156.
Die Weigerung, für die NSV zu spenden oder für sie nur geringe Spendenbeträge zu entrichten, stellt nicht grundsätzlich ein „Zeichen aktiver Widersetzlichkeit“ dar. Vgl. dagegen Norbert Fasse: Katholiken und NS-Herrschaft im Münsterland. Das Amt Velen-Ramsdorf 1918–1945, Bielefeld 1996, S. 522.
L 113 Nr. 1039, Bl. 153–156.
L 113 Nr. 1032, Bl. 117ff.
Beispiele persönlicher Kontakte zwischen Wedderwille und der lippischen Wehrmachtelite in ebenda, Bl. 386; L 113 Nr. 1033, Bl. 526, 535; L 113 Nr. 1034, Bl. 290; L 113 Nr. 1035, Bl. 286, 422, 428; L 113 Nr. 1036, Bl. 7, 24; L 113 Nr. 1038, Bl. 108; L 113 Nr. 1060 Bd. 1, Bl. 202.
Beispielsweise der Kommandeur des Fliegerausbildungs-Regiments 72 an Wedderwille vom 13. März 1940: L 113 Nr. 1035, Bl. 422.
Wedderwille an den kommissarischen Ortsgruppenleiter in Silixen vom 2. August 1944: L 113 Nr. 1063 Bd. 1, Bl. 245.
Wedderwille an den Ortsgruppenleiter in Helpup vom 21. September 1944: L 113 Nr. 1064 Bd. 2, Bl. 577.
Fälle in L 113 Nr. 1064 Bd. 2, Bl. 578; L 113 Nr. 1068, Bl. 327, 329.
Wedderwille mußte die Beschwerde des Kommandeurs über diese „Anmaßung“ eines subalternen Parteifunktionärs entgegennehmen: Siehe L 113 Nr. 954, Bl. 52. Rund zwei Jahre nach der zu Kriegsbeginn durchgeführten Verlegung des Fliegerausbildungsregiments 72 nach Österreich wurde der Fliegerhorst vom Ausbildungsregiment 33 genutzt.
So hatte Mitte 1942 der Chef des OKW zur Sicherstellung des großen Nachschubbedarfs der Ostfront gebeten, „alle verfügbaren Bestände der Partei, ihrer Gliederungen und angeschlossenen Verbände an Ausrüstungsgegenständen der Wehrmacht zur Verfügung zu stellen.“ Dringend benötigt wurden Koppel, Tornister, Brotbeutel und Feldflaschen. Die Sammelaktion bezog sich auch auf Privatleute. Erstmals war im September 1939 eine solche Sammlung durchgeführt worden: Rundschreiben Nr. 82/42 der Gauleitung vom 6. Juli 1942: L 113 Nr. 998, Bl. 8; Gauschatzmeister an die Kreisleitung vom 10. Juli 1942: ebenda, Bl. 7.
Ebenda, Bl. 20.
Schreiben vom 9. Januar 1942: L 113 Nr. 1043, Bl. 502.
Anweisung der Kreisleitung an die Ortsgruppenleiter betr. Opfertag für unsere Soldaten, ohne Datum: L 113 Nr. 999, Bl. 169; Kreisbeauftragter des Winterhilfswerks an alle Ortsbeauftragten für das WHW vom 11. November 1939: ebenda, Bl. 168.
Ebenda, Bl. 98.
L 113 Nr. 1000, Bl. 1–3. Neben Tabakwaren enthielten sie auch Schnaps, Weihnachtsgebäck, Rasierklingen, Hosenträger, Taschenmesser und Gesellschaftsspiele, wie „Reiss-Aus“ und „Mensch ärgere Dich nicht“, die meist den Lazaretten zugestellt wurden: Siehe die Bescheinigungen der Kreisleitung in L 113 Nr. 999.
Wedderwille an Hauptmann Namuth, Abholpostamt Tarnow über Krakau II: L 113 Nr. 1036, Bl. 267, 271.
Wedderwille an die Dienststelle Feldpost-Nr. 14331 vom 16. Dezember 1939: L 113 Nr. 1033 Bd. 1, Bl. 118.
Bescheinigung der Kreisleitung über den Erhalt von Tabakwaren durch die Firma Fritz Echterhölter vom 14. Mai 1943: L 113 Nr. 999, Bl. 27; desgleichen vom 9. November 1942, Bl. 36.
Ebenda, Bl. 23–25.
Kreishandwerkerschaft Detmold an Wedderwille vom 24. Februar 1942: L 113 Nr. 980, Bl. 27.
Der Bürgermeister von Lemgo an die Kreisleitung vom 18. Dezember 1939: L 113 Nr. 999, Bl. 76; der Landrat in Brake an die Kreisleitung vom 16. Dezember 1939, Bl. 84.
Hotel Luisenhof an Wedderwille vom 28. Februar 1940: L 113 Nr. 1035, Bl. 289.
Die Bitten um Bücherspenden und die Dankschreiben der Einheiten über die erhaltenen Spenden sind enthalten in L 113 Nr. 1001, Bl. 2, 89, 229, 263, 268, 299, 351; der Gauschulungsleiter an alle Kreisschulungsleiter und Kreisschriftumsbeauftragte, mit der Bitte um Kenntnisnahme an den Kreisleiter, vom 14. März betr. Büchersammlung für die Wehrmacht vom 14. März 1941: ebenda, Bl. 96ff. Einige Titel der von der Kreisleitung übergebenen Bücher in ebenda, Bl. 228, 230, 264.
L 113 Nr.950,Bl. 146, 161.
L 113 Nr.549,Bl. 14ff.
Anordnung A 24/40 des Stellvertreters des Führers betr. Feldpostpäckchen, Liebesgaben und Briefe der Heimat an die Front, enthalten im Rundschreiben 36/40 des stellvertretenden Gauleiters vom 6. März 1940: L 113 Nr. 1036, Bl. 97ff.
Rundschreiben vom 15. März 1943: L 113 Nr. 532.
OKH — 1144/40 — Heerwesen-Abt/Gen. St d H — 31 — Ch H Rüst u. BdE/AHA/Ag/H (III). vom 30. April 1940, in: HVB Teil B (1940), Nr. 289.
Ebenda.
Die Vereinbarung zwischen OKW und Stellvertreter des Führers sah vor, daß vom Militär die Gauleitung bzw. der Stellvertreter des Führers eingeschaltet werden sollte, wenn der Fürsorgefall von der jeweils nachgeordneten Parteiinstanz nicht erfolgreich bearbeitet werden konnte: ebenda. Im Gegensatz zum Heer war bei Luftwaffenangehörigen der Einheitsführer grundsätzlich verpflichtet, seinem Geschwader-Kommodore, bzw. bei Flakeinheiten, seinem Regimentskommandeur über den Fürsorgefall Bericht zu erstatten, der daraufhin über die Einschaltung des Kameradschaftsdienstes zu entscheiden und sich ggf. direkt mit dem zuständigen Kreisleiter in Verbindung zu setzen hatte: der R.d.L. u. Ob.d.L., Luftwaffenführungsstab I c/VIII Nr. 1062/40 vom 3. Juli 1940, in: LVB 6. Jg. (22. Juli 1940), Nr. 904, S. 435f.
Zur Fürsorge und Versorgung in der Wehrmacht Rudolf Absolon: Die Wehrmacht im Dritten Reich, Bd. IV, Boppard a. Rhein 1979, S. 349ff. sowie Bd. V, 1988, S. 362f.
Fälle in L 113 Nr. 1036, Bl. 70ff., 192ff.; L 113 Nr. 1037, Bl. 209ff., 243f.; L 113 Nr. 1038 Bd. 2, Bl. 581ff.; L 113 Nr. 1040, Bl. 58ff., 166ff.; L 113 Nr. 1041, Bl. 82f.; L 113 Nr. 1045 Bd. 2, Bl. 441ff.; L 113 Nr. 1061, Bl. 461ff.
Gerüchte über die Ehefrau M. in Brake im Mai 1943: L 113 Nr. 1054, Bl. 216ff.
L 113 Nr. 1057 Bd. 2, Bl. 318.
Ein Beispiel in L 113 Nr. 1054, Bl. 216ff.
Fälle in L 113 Nr. 1037, Bl. 135, 137; L 113 Nr. 1038 Bd. 2, Bl. 472f., L 113 Nr. 1044, Bl. 530, 534; L 113 Nr. 1045 Bd. 2, Bl. 356ff.; L 113 Nr. 1059, Bl. 16.
L 113 Nr. 1037, Bl. 161ff.
Rundschreiben 9/41.-L/M. der Kreisleitung an alle Ortsgruppenleiter vom 4. März 1941: L 113 Nr. 549, Bl, 137.
Rundschreiben der Kreisleitung Nr. 37/42-C/G. an alle Ortsgruppenleiter vom 28. Oktober 1942: L 113 Nr. 1049 Bd. 2, Bl. 530.
L 113 Nr. 549, Bl. 25ff. Siehe auch den von der Kreisleitung an die Ortsgruppenleiter übersandten Entwurf einer Weihnachtsfeier in L 113 Nr. 551, Bl. 70.
Ebenda, Bl. 69.
Richtlinien Nr. 2 des OKW an alle Wehrmacht-Gräberoffiziere vom 14. August 1940 (Abschrift): L 113 Nr. 1037, Bl. 426;Wehrkreiskommando, Abtlg. IIb Az. Gräberfürsorge an alle Standortältesten vom 27. August 1940 (Abschrift): ebenda, Bl. 425; der Standortälteste Lemgo an die Kreisleitung vom 12. September 1940: ebenda, Bl. 423; Wehrbezirkskommando Detmold Sachg. I Br.B.-Nr. /40-o an die Kreisleitung vom 13. September 1940: ebenda, Bl. 424.
Gaupropagandaleitung an Wedderwille vom 6. Juli 1944: L 113 Nr. 846, Bl. 39f. Ein Beispiel für die Übersendung eines Gefallenenblattes an die Kreisleitung mit der Bitte um Weiterleitung in L 113 Nr. 1061, Bl. 421.
Siehe L 113 Nr. 846, Bl. 42ff.
Ebenda, Bl. 41.
Gauleitung-Organisation Böh/V.- an den Kreisleiter vom 15. Dezember 1939: L 113 Nr. 999, Bl. 42.
Ebenda, Bl. 40.
Ebenda, Bl. 57.
Siehe hierzu die Beschwerde des Zellenleiters und Bürgermeisters von Vahlhausen über den Parteigenossen August H. vom 2. November 1942: L 113 Nr. 1049 Bd. 1, Bl. 201.
Kreisamtsleiter Campe im Auftrag des Kreisleiters an den Ortsgruppenleiter in Niederschönhagen vom 18. November 1942: ebenda, Bl. 198.
Wilhelm Mellies formuliert dies „in der drastischen Landsersprache“ im Brief an Heinrich Drake vom 6. Dezember 1944: „Entweder wir haben Schwein, dann sehen wir die Heimat noch einmal wieder, oder wir bekommen hier einen kalten Arsch, dann haben wir eben Pech gehabt.“ D 72 Drake Nr. 24; Abdruck bei Wehrmann: Drake, S. 244.
Geise: Kriegschronik, Eintrag vom 5. August 1941.
Brief vom 18. Februar 1945: D 72 Drake Nr. 24; Abdruck bei Wehrmann: Drake, S. 245. Mellies war zu dem Zeitpunkt vermutlich an der baltischen Ostseeküste stationiert.
Schötmar, 1940: L 113 Nr. 847, Bl. 482. Gemeinsame Edition der Lemgoer Feldpostbriefe 1941 durch die Ortsgruppen Lemgo-Ost und Lemgo-West: L 113 Nr. 848, Bl. 192 ff. u. 211 ff.
S. Schreiben des Kreispropagandaleiters Lückhoff an die Ortsgruppen Bad Salzuflen vom 12. Februar 1941: L 113 Nr. 848, Bl. 53. Geprüft werden mußte u.a., ob die Geheimhaltungsvorschriften der Wehrmacht eingehalten worden waren, vgl. Schreiben des Reichsministeriums für Volksaufklärung und Propaganda an die Reichspropagandaämter vom 11. November 1940: L 113 Nr. 845, Bl. 61 f.
L 113 Nr. 847, Bl. 482.
Vom März 1940, als Beilage in Geise: Kriegschronik.
L 113 Nr. 848.
L 113 Nr. 849.
L 113 Nr. 849.
Schreiben der Reichspressekammer an die LSZ vom 8. September 1941 : L 113 Nr. 906, Bl. 48.
Im Rundschreiben 9/41 des Gaupresseamtsleiters Schröder vom 1. November 1941 : L 113 Nr. 905, Bl. 51.
Rundschreiben 1/41 des kommissarischen Kreispresseamtsleiters Behnke vom 22. Oktober 1941: L 113 Nr. 553, Bl. 5 f.
Aus Lippe liegt z.B. ein „Soldatenbrief“ des Bannes Lippe (55) der HJ von Weihnachten 1942 vor: D 72 Ilse Strobel Nr. 14.
Bekannt sind etwa die Feldpostbriefe des Leiters des Arbeitsamtes Detmold Süß: L 113 Nr. 734.
L 113 Nr. 905, Bl. 51.
Nach Mitteilung Behnkes an den stellv. Gaupresseamtsleiter Prüßner vom 2. Juni 1942 beteiligten sich durchschnittlich 70% der 91 lippischen Ortsgruppen mit eigenen Beiträgen: L 113 Nr. 905, Bl. 33 f. Die „Pulderwelle“, der Heimatbrief der Ortsgruppe Hörste, konnte dabei sogar ihren Namen bewahren.
Schreiben Behnkes an Prüßner vom 2. Juni 1942: L 113 Nr. 905, Bl. 33 f..
Rundschreiben Behnkes vom 22. Oktober 1941: L 113 Nr. 553, Bl. 5 f.
Die Zahl von 27500 in einem an Prüßner als Vertreter des Gaupresseamtsleiters gerichteten Antrag auf Druckgenehmigung und Papierzuweisung vom 19. September 1942: L 113 Nr. 905, Bl. 22; dagegen in einer Anfrage Behnkes an die Staatszeitung vom 7. April 1942 die Zahl von 26000: L 113 Nr. 906, Bl. 24; 29200 in einer Rechnung der Druckerei Aschendorff, Münster, vom 24. Mai 1944: L 113 Nr. 908, Bl. 105.
Angaben zu den einzelnen Ausgaben in L 113 Nr. 908 u. 1013. Die Nr. 1 erschien im Dezember 1941, die Nr. 2 im Februar 1942; Redaktionsschluß der Nr. 3 war der 1. März 1942, für die Nr. 4 der 26. April 1942; die Nr. 5 sollte im Juli 1942 erscheinen; Hinweise auf die Nr. 7 fehlen in den Akten; Nr. 8 erschien im Februar 1943, die Nr. 10 im Dezember 1943; Nr. 11 erschien vermutlich im Mai 1944, Nr. 12 vermutlich im Juli 1944; das Erscheinungsdatum der Nr. 13 ist nicht bekannt. Erhalten ist nur die Nr. 10: L 113 Nr. 1015, Bl. 37 ff.
Schreiben Behnkes an Prüßner vom 2. Juni 1942: L 113 Nr. 905, Bl. 33 f.
Vgl. etwa das Dankschreiben des Obermusikmeisters H. aus dem Luftgaupostamt Brüssel an die Ortsgruppe Detmold-Nord vom 15. Februar 1942: L 113 Nr. 907, Bl. 97. Auch Jürgen Stroop, inzwischen Höherer SS-und Polizeiführer mit Dienstsitz in Wiesbaden, bat den Kreisleiter mit Schreiben vom 31. Januar 1944 um die zukünftige Zusendung des Heimatbriefs: L 113 Nr. 1059, Bl. 359; er hatte zuvor die Nr. 10 vom Dezember 1943 erhalten.
Propagandahinweis 17 vom 2. September 1944: L 113 Nr. 523, Bl. 151.
Vgl. etwa die Mitteilung Aschendorffs vom 7. August 1944, daß die Zensurstelle keine Vermißtenanzeigen mehr zulasse: L 113 Nr. 908, Bl. 97.
Verschiedene Schreiben betr. die Druckaufträge in L 113 Nr. 908.
Nur drei Kreise hatten keine Heimatbriefe erstellt. Im Staatsarchiv Detmold sind Heimatbriefe der Kreise Herford, Recklinghausen und Schaumburg erhalten: L 113 Nr. 911 und 1015.
Prüßner war bis 31. März 1938 Kreisleiter des NSDAP-Kreises Lemgo; er war außerdem bis zur letzten Ausgabe Hauptschriftleiter der Lippischen Staatszeitung.
Erhalten sind im Staatsarchiv Detmold die Ausgaben 62 (Dezember 1942), 63 (Januar 1943), 64/65/66 (Februar/März/April 1943), 68/69 (Juni/Juli 1943): L 113 Nr. 911; 71 (Weihnachten 1943), 73 (Mai 1944) und 74 (Juli 1944): L 113 Nr. 1015.
L 113 Nr.911, Bl. 10 ff.
„Die hervorragenden Leistungen unserer Wehrmacht haben es ermöglicht, daß hier in der Heimat alles seinen normalen Gang geht.“, im Heimatbrief der Ortsgruppe Pivitsheide vom 1. August 1941: L 113 Nr. 849, Bl. 435 ff. Noch im November 1943 schrieb die Ortsgruppe Berlebeck für die Nr. 10 des Kreisheimatbriefes „Hermannsland“: „Daß wir in der Heimat unsere Arbeit ruhig verrichten können, ohne von den Schrecken des Krieges bedroht zu sein, verdanken wir Euch, Soldaten.“ L 113 Nr. 1015, Bl. 37 ff.
Heimatbrief Nr. 62 der „Sektion Gauleitung“ vom Dezember 1942: L 113 Nr. 911, Bl. 1 ff.
„Heimat und Front“, Heimtabrief der Ortsgruppe Heiligenkirchen, Nr. 3 vom Juni 1941: L 113 Nr. 849, Bl. 280 ff.
„Hermannsland“, Nr. 10 vom Dezember 1943: auf dem Titelblatt eine Zeichnung Walter Steineckes mit Tannenbaum vor der — bei Steinecke in diesen Jahren ungewöhnlich — ohne Hakenkreuz dargestellten Nikolaikirche in Lemgo; Foto eines Tannenbaums in Lage; Gruppenfotos von Kindern aus Asemissen, Bega und Kliit; Gruppenbild von einer Erntefeier: L 113 Nr. 1015, Bl. 37 ff.
Darauf berief sich in seiner Forderung nach einem höheren Papierkontingent der lippische Kreispresseamtsleiter Behnke im Schreiben an den kommissarischen Gaupresseamtsleiter Prüßner vom 2. Juni 1942: L 113 Nr.905,Bl. 33 f.
Im Leitartikel von „Heimat und Front“, Heimatbrief der Ortsgruppe Heiligenkirchen Nr. 2 vom Juni 1941: L 113 Nr. 849, Bl. 296 ff.
Bericht des Ortsteils Fromhausen in „Heimat und Front“, Heimatbrief Nr. 2 der Ortsgruppe Heiligenkirchen vom Juni 1941: L 113 Nr. 849, Bl. 296 ff.
L 113 Nr. 848, Bl. 266.
L 113 Nr. 849, Bl. 28.
Heimatbrief der Salzufler Ortsgruppen vom Juni 1941 : L 113 Nr. 849, Bl. 51 f.
L 113 Nr. 849, Bl. 266 ff.
L 113 Nr. 907, Bl. 27.
Hermannsland Nr. 10: L 113 Nr. 1015, Bl. 37 ff.
Rundschreiben 2/42 Behnkes vom 8. April 1942: L 113 Nr. 553, Bl. 2.
Vgl. die Ehrung des ehemaligen Leiters der Ortsgruppe Detmold-West, des Rektors Ernst Rumbke, in der Nr. 10 vom Dezember 1943: L 113 Nr. 1015, Bl. 37 ff.
Der verwendete Begriff Evakuierung/Evakuierte beinhaltet im folgenden stets auch die große Personengruppe der sogenannten wilden Evakuierten.
Vorländer: NSV, S. 165, 173.
Die Landesregierung überprüfte auch die im Zuge der Evakuierung anfallenden Rechnungen und leitete sie an den RMdl weiter.
Der Landrat Nr. III/943 g. v. 29. August 1939 (Abschrift): L 801 e Gr. IX Tit. 1, Nr. 29; der Landrat v. 30. August 1939, Notiz: ebenda.
Der Landrat Gesch.St.I. an den Reichsstatthalter in Lippe und Schaumburg-Lippe, Landesregierung Lippe, Abt. I v. 13. Dezember 1939: ebenda; Abt. I -g — an das Reichsbahn-Kameradschaftswerk Bezirksverband Hannover v. 8. Januar 1940: ebenda.
Der RMdI Ra 3408/40–125 betr. Aufenthalt von Rückgeführten in den Bergungsgebieten: ebenda; III. IX. 1.29 v. 23. November 1940: ebenda.
Der RVK für den Wehrkreis VI, Gauleiter und Oberpräsident Dr. Meyer m.d.W.d.G.b. RVK L 113 Nr. 705 betr. Durchführung von Umquartierungen aus Luftschutzgründen und wegen Fliegerschäden v. 16. Juni 1941: ebenda; der RMdl I Ra 597/41–220 an die Reichsverteidigungskommissare in den Wehrkreisen V,VI,X,XI und XII v. 15. August 1941: ebenda; der RVK für den Wehrkreis VI RVK Nr. 1276 v. 2. September 1941: ebenda.
M 1 I P Nr. 607, Bd. 2, Bl. 371 f.
Schreiben v. 13. April: Nr. 1020, Bl. 171. Erst rund ein Jahr später war der Gau Westfalen-Nord aufgrund „neuester Verfügungen“ verpflichtet, Evakuierte aus der Stadt Essen aufzunehmen, die mit ihrem Umland einen eigenen Gau bildete: Wedderwille an Ortsgruppenleiter Thies aus Lothe i. Lippe v. 20. Mai 1943: L 113 Nr. 1055 Bd. 2, Bl. 370.
Amt für Volkswohlfahrt — Kreis Lippe — Kreisamtsleiter Ke/L. an alle Ortsgruppenamtsleiter der NSV im Kreis Lemgo v. 24. Juni 1942: ebenda, Bl. 170.
Ebenda, Bl. 170, 170a.
Amt für Volkswohlfahrt — Kreisamtsleiter Ke/Ba. an alle Ortsgruppenamtsleiter der NS-Volkswohlfahrt im Kreis Lippe v. 24. Juni 1942 betr. Einsatz der NSV im Katastrophenfall: ebenda, Bl. 168. Diese Trupps sind nicht mit den gleichnamigen Trupps der Partei oder den sog. Einsatzkommandos zu verwechseln. Während erstere Organisation vornehmlich Bergungs- und Versorgungsaufgaben in vom Luftkrieg betroffenen Orten wahrnahm, hatten sich die Einsatzkomandos auf Anordnung der Wehrmacht über die Polizei bei der Bekämpfung feindlicher Fallschirmtruppen bereitzuhalten und darüber hinaus die in den Betrieben eingesetzten Zwangsarbeiter und Kriegsgefangenen zusammen mit dem Werkschutz „niederzuhalten“. Zu ihrem Aufgabengebiet gehörte auch die Sicherung der Parteidienststellen: Kreisleitung Lippe — Kreisorganisationsleiter — Rundschreiben Nr. 32/42 — L/Gi. an alle Ortsgruppenleiter der Städte des Kreises Lippe betr. Bildung von Einsatztrupps bei Fliegerangriffen v. 2. Juli 1942: ebenda, Bl. 250; Gauleitung Westfalen-Nord-stellv. Gauleiter an alle Kreisleiter — Rundschreiben Nr. 118/42 v. 7. September 1942: ebenda, Bl. 27.
An die Gauamtsleitung der NSV v. 6. Juli 1942: ebenda, Bl. 160.
Nach einem „Verteilungsplan für die Erweiterte Kinderlandverschickung der NSV und Umquartierungen aus Luftschutzgründen und wegen Fliegerschäden“, der von der Parteikanzlei, dem RMdl und dem Hauptamt für Volkswohlfahrt nach dem Ergebnis der Verfügung Nr. 1/43 v. 16. Januar 1943 aufgestellt worden war, diente der Gau Westfalen-Nord als Aufnahmegau für die eigene Bevölkerung und die Bewohner des Gaues Essen. Für ihre Unterbringung waren nach dem Verteilungsplan 109.000 Plätze ausgewiesen. Darüber hinaus stand für Flüchtlinge aus dem Gau Westfalen-Nord auch der Aufnahmegau München-Oberbayern mit einem Aufnahmekontingent von 28.000 Plätzen zur Verfügung: ebenda, Bl. 148. Dieser Plan, der in der Anlage der Verfügung Nr. 5/43 des Oberbefehlsleiters Hilgenfeldt v. 21. April 1943 enthalten ist, galt „sofort“ ab diesem Datum: Gauleitung Westfalen-Nord — Amt für Volkswohlfahrt — Wohlfahrt/Jugenderholungspflege. — Zi/Mö. — an die Kreisleiter, die Leiter der Ämter für Volkswohlfahrt v. 17. Mai 1943: ebenda, Bl. 4. In der Anlage 1 eines Schreibens des Kreisamtsleiters des NSV in Detmold an alle Ortsgruppenamtsleiter, Ortsgruppenleiter und NS-Schwestern im Kreis Lippe v. 23. Juli 1943 ist der Gau Westfalen-Nord nicht mehr als Aufnahmegau für den Gau Essen aufgeführt. Ferner wird darin der Gau Salzburg als zusätzliches Aufnahmegebiet für Westfalen-Nord genannt: ebenda, Bl. 117, 126. Dennoch wurden auch Bewohner des Gaues Essen in Lippe als Evakuierte aufgenommen: L 113 Nr. 1055 Bd. 2, Bl. 377; L 113 Nr. 1066, Bl. 14. Siehe auch L 801 e Gr. IX Tit. 1 Nr. 29.
Der RVK für den Reichsverteidigungsbezirk Westfalen-Nord RVK Nr. 522 II an den RVK für den Reichsverteidigungsbezirk Westfalen-Süd Gauleiter-Stellvertreter Hoffmann betr. Umquartierung wegen Luftgefährdung und Bombenschäden v. 5. Juni 1943 bezugnehmend auf den Erlaß des RMdI v. 19. April 1943 -I Ra 4116/43-. — 220 U: L 113 Nr. 1020, Bl. 137.
Ebenda, Bl. 138.
RVK Nr. 906: ebenda, Bl. 134.
RVK Nr. 942/949: ebenda, Bl. 128. Am 18. Januar 1944 ordnete Meyer in seiner Funktion als Reichsverteidigungskommissar an, daß innerhalb des Gaues Westfalen-Nord für die Unterbringung vom Luftkrieg Betroffener aus besonders bedrohten oder fliegergeschädigten Gemeinden das Prinzip der Freizügigkeit gelten sollte. Jeder Bewohner aus diesen Gemeinden des Gaues könne nunmehr in jedem Kreise innerhalb von Westfalen-Nord Aufnahme finden: RVK Nr. 3042: L 801 e Gr. IX Tit. 1 Nr. 29.
Der RMdI untersagte schließlich in einem Schnellbrief v. 5 Juni 1944 diese Vorgehensweise mit Verweis auf eine entsprechende ausdrückliche Willensmeinung des Führers: Der RMdI II RV 4260/44–220 UE: ebenda. Ebenfalls mit Bezug auf den Führerwillen, hatte zuvor der RVK unter Berufung auf das Reichsministerium für Volksaufklärung und Propaganda — Interministerieller Luftkriegsschädenausschuß — und den Reichswirtschaftsminister die Regelung der Umquartierung von Evakuierten im Falle von Industrieverlagerungen als nach wie vor gültig bestätigt: RVK Nr. 532 v. 26. Februar 1944: ebenda.
Amt für Volkswohlfahrt — Kreisleitung Lippe — . Der Kreisamtsleiter Ke/Ba. an alle Ortsgruppenamtsleiter der NS-Volkswohlfahrt im Kreis Lippe v. 10. Juni 1943: L 113 Nr. 1020, Bl. 430; desgleichen v. 23. Juni 1943: L 113 Nr. 1021, Bl. 57.
Desgleichen v. 12. Juni ds. Jahres: L 113 Nr. 858, Bl. 433.
L 113 Nr. 1021, Bl. 56.
Gauleitung Westfalen-Nord — Amt für Volkswohlfahrt — Wohlfahrt/Jugenderholungspflege. — Zi/Mö. — v. 17. Mai 1943: L 113 Nr. 1020, Bl. 5.
Kreisleitung, Amt für Volksaufklärung, Kreisamtsleiter Ke/Ba. an alle Ortsgruppenamtsleiter, Ortsgruppenleiter, NS-Schwestern im Kreis Lippe v. 23. Juli 1943: ebenda, Bl. 117f.
Amt für Volkswohlfahrt — Kreis Lippe — Kreisamtsleiter Ke/Ba. an den Ortsgruppenleiter der Ortsgruppe Detmold-West v. 3. August 1943: L 113 Nr. 1021, Bl. 96; der Bürgermeister als Ortspolizeibehörde der Landeshauptstadt Detmold an den Landrat Gesch. St. III v. 31. Januar 1944 bezugnehmend auf den Schnellbrief des RMdI v. 8. Dezember 1943, II a 532/43 11–220 U: L 80 I e Gr. IX Tit. 1 Nr. 29; der Landrat Gesch. St. III an den Reichsstatthalter in Lippe und Schaumburg-Lippe — Landesregierung Lippe — Abt. 1 v. 11. Februar 1944 betr. desgleichen: ebenda; der Bürgermeister von Humfeld A.Z. 513–02/3 an den Landrat in Brake v. 1. Februar 1944: ebenda.
Stellv. Gauleiter — Gaueinsatzstab — v. 4. August 1943: ebenda, Bl. 116. Nach dieser Verordnung waren zu Gunsten von Luftkriegsopfern Nebenwohnungen, unterbelegte Wohnungen, Ausbauwohnungen sowie zweckentfremdete Wohnungen zu erfassen: RGBL I (1943), S. 355.
Der Gauleiter und RVK des Gaues Westfalen-Nord RVK Nr. 726 v. 5. Juni 1943: L 113 Nr. 1020, Bl. 135.
Landrat an den Reichsstatthalter in Lippe und Schaumburg-Lippe — Landesregierung Lippe — Abt. I v. 11. Februar 1944: L 80 I c Gr. IX Tit. 1 Nr. 29.
L 113 Nr. 1055 Bd. 1, Bl. 175.
L 113 Nr. 1056, Bl. 290.
A.Z.: 513 – 02/3. v. 1. September 1943: L 80 I e Gr. IX Tit. 1 Nr. 29.
Der Landrat des Kreises Lemgo A.Z.: 513–023/4 an den Reichsstatthalter in Lippe und Schaumburg-Lippe (Landesregierung Lippe) Abt.I v. 27. Juli 1944 betr. Erhöhung des Aufnahmesolls für die Unterbringung Luftkriegsbetroffener: ebenda.
Der Landrat Gesch. St. III an den Reichsstatthalter in Lippe und Schaumburg-Lippe (Landesregierung Lippe) — Abt. I — v. 20. Juli 1944 betr. desgleichen: ebenda. Die Einwohnerzahl des Kreises konnte für 1944 nicht ermittelt werden, sie dürfte rund 100.000 betragen haben.
An den Kreisleiter Pg. Struchtrup in Stadtlohn — Einsatzstab Westfalenwall — v. 24. Januar 1945: L 113 Nr. 1067, Bl. 40.
Nicht berücksichtigt sind die eingezogenen Soldaten, „Arbeitsmänner und -maiden.“
Ebenda.
Stephanie Reekers u. Johanna Schulz (Bearb.): Die Bevölkerung in den Gemeinden Westfalens 1818–1950, Dortmund 1953, S. 127f., 155f. Vgl. hierzu die geringfügig niedrigeren Zahlen in: Die Bevölkerungsbewegung im Lande Nordrhein-Westfalen vom Juli 1946 bis Juni 1947, Heft 30a des Rheinisch-Westfälischen Instituts für praktische Wirtschaftsforschung in Essen, Essen 1947, S. 1. Zu niedrig angesetzt ist die Zahl von 36.000 Evakuierten nach dem Stand vom Oktober 1946 bei Anke Hufschmidt: „...Und dann blieben wir doch“. Flüchtlinge und Vertriebene in Lippe 1945–1953, Detmold 1994, S. 14.
Vgl. Haus: Lippisches Wirtschaftsbild, S. 11.
Kreisleiter an die Landräte in Detmold und Brake v. 15. September 1943 betr. Schaffung von Wohnraum für die Evakuierten: L 113 Nr. 1020, Bl. 111.
Mitteilung v. 31. Januar 1944: L 80 I e Gr. IX Tit. 1 Nr. 29.
L 113 Nr. 1056, Bl. 283, 290f.
L 113 Nr. 1058, Bl. 326.
L 113 Nr. 1056, Bl. 290.
Der Bürgermeister der Alten Hansestadt Lemgo Abt. K. an den Landrat in Brake v. 9. Februar 1944: L 80 I e Gr. IX Tit. 1 Nr. 29. 1939 zählte die Einwohnerschaft Lemgos ohne eingezogene Soldaten, „Arbeitsmänner und -maiden“ 13.489: Reekers u. Schulz: Die Bevölkerung, S. 155f.
Im Juni wurden in Lemgo 820 Übernachtungen durch Soldatenbesucher registriert. Zum gleichen Zeitpunkt existierten dort drei Lazarette mit einer Kapazität von rund 400 Betten: der Landrat des Kreises Lemgo A.Z.: 513–023/4 v. 27. Juli 1944: L 80 I e Gr. IX Tit. 1 Nr. 29.
Der Bürgermeister der Alten Hansestadt Lemgo an den Landrat in Brake v. 28. Januar 1944. ebenda. Siehe hierzu auch die Äußerungen des Bürgermeisters von Blomberg an den Landrat in Detmold v. 31. Januar 1944: ebenda.
L 113 Nr. 1072, Bl. 39.
Der RMdI II a 532/43 II-220 U: L 80 I e Gr. IX Tit. 1 Nr. 29.
Zum Beispiel der Bürgermeister von Detmold an den Landrat in Detmold v. 31. Januar 1944: ebenda; der Bürgermeister von Blomberg an den Landrat in Detmold mit gleichem Datum: ebenda; der Bürgermeister von Lieme an den Landrat in Brake v. 2. Februar 1944: ebenda.
So der Bürgermeister von Humfeld an den Landrat in Brake v. 1. Februar 1944: ebenda.
Der Schnellbrief war an den Reichsstatthalter in Lippe und Schaumburg-Lippe — Landesregierung Lippe — , die Schaumburg-Lippische Landesregierung, die Regierungspräsidenten in Münster und Minden gerichtet: ebenda.
Ebenda; III. IX, 1.29. an den RVK in Münster v. 26. Februar 1944: ebenda.
Siehe hierzu Michael Ruck: Führerabsolutismus und polykratisches Herrschaftsgefüge — Verfassungsstrukturen des NS-Staates, in: Karl-Dietrich Bracher u.a. (Hg.): Deutschland 1933–1945. Neue Studien zur nationalsozialistischen Herrschaft, 2. Auflage, Bonn 1993, S. 32–56, hier S. 50; Dieter Rebentisch: Führerstaat und Verwaltung im Zweiten Weltkrieg. Verfassungsentwicklung und Verwaltungspolitik 1939–1945, Stuttgart 1989, vor allem S. 281.
Teppe: Reichsverteidigungskommissar, S. 293.
Nach dieser Anordnung sollte die Sondierung und Beschlagnahme von Massenquartieren gemeinsam von Kreisleitern und Landräten sowie Oberbürgermeistern durchgeführt werden, wohingegen den Kreisleitern die Vorbereitung und Herrichtung dieser Quartiere für den Katastrophenfall oblag; eine Aufgabe, die zuvor von der staatlichen Verwaltung und den Gemeinden wahrgenommen worden war: Gauleitung Westfalen-Nord, Stellv. Gauleiter — Gaueinsatzstab v. 2. September 1943 betr. Vorbereitung von Massenquartieren: L 113 Nr. 1020, Bl. 112. Siehe hierzu auch Beer, S. 208.
RVK Nr. 464 an den Reichsstatthalter in Lippe und Schaumburg-Lippe — Landesregierung Lippe -, die Schaumburg-Lippische Landesregierung, die Regierungspräsidenten in Münster und Minden sowie den Landrat in Holzminden v. 28. Februar 1944: L 80 I e Gr. IX Tit. 1 Nr. 29. Die Anhebung war bereits im Schnellbrief des RVK v. 14. Februar angekündigt worden.
Der RVK v. 7. Juni 1944: ebenda. Die Reichsstelle für Raumordnung hatte einen Reichsumquartierungsplan vorgelegt, eine umfassende Evakuierungsplanung auf der Grundlage der Aufnahmefähigkeit der einzelnen Haushalte im Reichsgebiet.
Nach dieser Empfehlung hätte Lippe „lediglich“ rund 47.000 Evakuierte aufnehmen müssen. Der Landrat des Kreises Lemgo A.Z.: 513–023/4 v. 27. Juli 1944: ebenda; der Landrat des Kreises Detmold Gesch. St. III v. 29. Juli 1944: ebenda.
In einem Vermerk des Detmolder Landrates v. 18. November 1944 heißt es dazu: „Die Angelegenheit wird nicht weiter verfolgt, da inzwischen eine bedeutende Erhöhung des Aufnahmesolls für die Unterbringung von Luftkriegsbetroffenen angeordnet ist. Eine Beantwortung des Erlasses des RVK vom 7.6.1944 erübrigt sich somit“: ebenda.
L 113 Nr. 1053, Bl. 248.
Ebenda, Bl. 131.
Ebenda, Bl. 1 f.
L 113 Nr. 1056, Bl. 255f.
So der Kreisleiter Plagemann aus Gelsenkirchen: ebenda, Bl. 248, 251.
So bemühte er sich in Zusammenarbeit mit dem Bürgermeister von Bad Salzuflen, der Frau des gefallenen SA-Hauptsturmführers und Hauptmannes d. R. Dr. K. Maas, der vom Gauleiter als Landgerichtspräsident in Münster vorgesehen war, auf ihren Wunsch hin eine Wohnung zu besorgen, obgleich sie in Düsseldorf lebte. Dabei wurde sie vom Stabschef der SA sowie der Gauleitung in Münster unterstützt. Die Witwe provozierte durch ihre hohen Ansprüche, die sie an den Wohnkomfort stellte, den Unmut von Wedderwille, der sich jedoch gezwungen sah, ihr weiterzuhelfen: L 113 Nr. 1058, Bl. 156f.; L 113 Nr. 1060 Bd. 2, Bl. 365ff. Ebenso hatte Wedderwille zu verstehen gegeben, daß er sich um die Unterbringung der Familie des Gauwirtschaftsberaters Amon aus Düsseldorf kümmern werde: L 113 Nr. 1053 Bl. 2. Ferner war dem ehemaligen ersten Stützpunktleiter von Grevenhagen (Lippe) mit Verweis auf dessen damaligen guten Einsatz Unterstützung zugesagt worden. Er hatte seine Familie bereits auf eigene Faust in Lippe untergebracht und befürchtete eine Umquartierung, da er mit seinen Angehörigen ebenfalls im Gau Düsseldorf beheimatet war. Wedderwille versuchte, ihn mit den Worten zu beruhigen: „Es ist selbstverständlich, dass ihre [sie] Familie in dieser Zeit ein Heimatrecht in Lippe hat“: L 113 Nr. 1056, Bl. 254. Auch andere ehemalige Lipper, die in vom Luftkrieg gefährdeten Städten lebten, wurden sich der Vorzüge des „ruhigen“ Lippe bewußt und versuchten über die Partei, dort unterzukommen: L 113 Nr. 1055 Bd. 2, Bl. 478ff.
L 113 Nr. 1056, Bl. 42f.; L 113 Nr. 1059, Bl. 311.
Beispiele in L 113 Nr. 1061, Bl. 203; L 113 Nr. 1065, Bl. 78; L 113 Nr. 1069, Bl. 109f., 301f. Auch die im November 1944 vom kommandierenden General der 540. Division, Generalleutnant Windeck, an Wedderwille gerichtete Bitte, ob es nicht möglich sei, seiner Frau und den Kindern, die in dem vom Luftkrieg bedrohten Herford lebten, bei einem Bauern in Lippe ein bis zwei Zimmer mit Küchenbenutzung zu besorgen, wurde nicht erfüllt: L 113 Nr. 1068, Bl. 338.
So wurde die im Januar 1945 geäußerte Bitte des Kreisleiters in Stadtlohn, einer ihm bekannten Frau aus familiären Gründen eine Dreizimmer-Wohnung (!) bei Detmold zuzuweisen, gleichfalls nicht erfüllt: L 113 Nr. 1067, Bl. 40f.
Bormann hatte moniert, daß trotz gegenteiliger Anordnung des „Führers“ in verschiedenen nicht genannten Gauen durch die Gauleiter in ihrer Eigenschaft als Gauwohnungskommissare oder durch Parteidienststellen wenig erfolgreiche Aktionen zur Wohnraumverteilung und zur Erfassung nicht oder nicht voll ausgenutzten Wohnraumes veranlaßt worden waren, die sich „stimmungsmässig nur nachteilig ausgewirkt“ hätten: Rundschreiben Nr. 113/42, Führerhauptquartier v. 26. Juni 1942. Durch Rundschreiben Nr. 112/42 der Gauleitung Westfalen-Nord waren alle Kreisleiter und Gauamtsleiter über den Text des Rundschreibens der Partei-Kanzlei informiert worden: L 113 Nr. 504, Bl. 28.
L 113 Nr. 1056, Bl. 241f.; L 113 Nr. 1058, Bl. 230; L 113 Nr. 1061, Bl. 296.
Das Bestehen eines solchen grundlegenden Gegensatzes behauptet Diehl-Thiele: Partei und Staat, S. 32. Eine ähnliche Einschätzung bei Hans Mommsen: Herrschaftsalltag, S. 21 (Einleitung). Danach hätten die ständigen Reibungen die Effektivität auf beiden Seiten verringert.
Die Aufnahmeverweigerung wurde gegenüber Evakuierten weniger auf eine offensive Art praktiziert, vielmehr zeigte man ihnen — wohl auch aus Furcht vor einer Reaktion der Behörden und der Partei — durch einen abweisenden kühlen Empfang, daß sie unerwünscht waren: ein Beispiel in L 113 Nr. 1067, Bl. 102.
So teilte eine Evakuierte in einem Brief an ihren Ehemann im Felde mit: „(...) Es ist hier im Zimmer noch genau so ungemütlich wie am ersten Tage. Gestern hat man mir einen Tisch gegeben, der war bestirnt einen cm dick voll Hühnerdreck. Da habe ich ein grosses Paket von meinem Seifenpulver gebraucht, um den Tisch einigermaßen sauber zu kriegen. Wenn Du den Tisch sehen würdest, glaube ich bestimmt, daß Du uns wieder mit nach Hause nähmst. Selbst auf die Gefahr hin, daß uns etwas in unserer Wohnung durch Bomben zustossen würde. Einen Stuhl hat man mir bis jetzt auch noch nicht gegeben, obwohl ich bereits ein paarmal darum gefragt habe. Ich knie hier vor dem Tisch und schreibe diesen Brief, da ich keine Sitzgelegenheit habe (...) ich muß meine Sachen alle hier so frei und offenstehen lassen. Selbst auf die Gefahr hin, daß mir etwas gestohlen wird, da ich diese Stube nicht abschließen kann (...) Es ist bitter traurig, wenn man nur auf fremde Leute angewiesen ist und zu Hause alles stehen und liegen hat. Kannst Du es von dort aus vielleicht in die Wege leiten, daß ich mein Schlafzimmer nach hier bekomme, so daß ich dann wenigstens einen Stuhl habe und mich in dem immer aufhalten kann.“ Der Kreisleiter wurde über den zuständigen Wehrmachtfürsorgeoffizier von den Zuständen unterrichtet und veranlaßte die Umquartierung: Wedderwille sah jedoch davon ab, gegen den Hausbesitzer — ein Parteimitglied — einzuschreiten, da sich dieser im Gegensatz zu seiner Frau der Evakuierten anständig gegenüber verhalten hätte: L 113 Nr. 1057 Bd. 1, Bl. 42f., 46.
L 113 Nr. 1068, Bl. 164.
L 113 Nr. 1056, Bl. 296; L 113 Nr. 1058, Bl. 100.
Wolfgang-Franz Werner: „Bleib übrig“. Deutsche Arbeiter in der nationalsozialistischen Kriegswirtschaft, Düsseldorf 1983, S. 271.
So der Ortsbauernführer von Brüntrup: L 113 Nr. 1065, Bl. 203 und der Kriminalsekretär und Blockleiter Amelung aus Lemgo: L 113 Nr. 1068, Bl. 234. Wedderwille ermahnte daher ein Parteimitglied mit dem Hinweis, in einer solchen Zeit komme es entscheidend darauf an, daß die führenden Männer aus Partei und Staat mit gutem Beispiel vorangehen. Insbesondere sollten auch die Parteigenossen vorbildlich sein: L 113 Nr. 1064 Bd. 2, Bl. 501.
Ebenda, Bl. 230–242.
Der Gauleiter an die Kreisleiter u.a. — Rundschreiben Nr. 15/44 v. 22. November 1944 betr. Betreuung von Umquartierten: L 113 Nr. 504, Bl. 3.
Beispiele für eine solche Drohung in: L 113 Nr. 1067, Bl. 25; L 113 Nr. 1063 Bd. 1, Bl. 40.
Eine der seltenen an die Detmolder Staatsanwaltschaft gerichteten Bitten des Kreisleiters um „sofortige Inhaftierung“ einer einheimischen Quartierwirtin in: ebenda, Bl. 101.
L 113 Nr. 1059, Bl. 225; L 113 Nr. 1060 Bd. 1, Bl. 231; L 113 Nr. 1067, Bl. 25. Die Bestimmungen des Reichsleistungsgesetzes sind in RGBL I (1939), S. 1645ff. enthalten.
Anordnung Nr. 1/44. des Beauftragten des Gauleiters für das „Deutsche Wohnungshilfswerk“ v. 20. Januar 1944: L 113 Nr. 985, Bl. 177.
Geheime Staatspolizei — Staatspolizeistelle Bielefeld Tgb. Nr. II.E. 4206/39 — Rundverfügung Nr. 94/39 an die Außendienststelle Detmold v. 25. September 1939 betr. Unterbringung von Flüchtlingen aus den Räumungsgebieten: L 113 Nr. 962, Bl. 196. Nach dieser Rundverfügung sollten aufnahmeunwillige Personen in „Schutzhaft“ genommen werden.
Der Bürgermeister an die Kreisleitung v. 11. Oktober 1944: L 113 Nr. 967, Bl. 43. Dazu auch Paul Erker: Revolution des Dorfes. Ländliche Bevölkerung zwischen Flüchtlingszustrom und landwirtschaftlichem Strukturwandel, in: Martin Broszat u.a. (Hg.): Von Stalingrad zur Währungsreform, S. 367–426, hier S. 378.
L 113 Nr. 1072, Bl. 38f.
Rundschreiben der Kreisleitung Nr. 30/44 an alle Ortsgruppenleiter v. 26. September 1944: L 113 Nr. 551, Bl. 8.
Gauleitung Westfalen-Nord — Stellv. Gauleiter — Gaueinsatzstab — an alle Kreisleiter v. 2. September 1943 betr. Arbeitseinsatz und Versorgung der Evakuierten auf dem Land: L 113 Nr. 1020, Bl. 113.
Reichsministerium für Volksaufklärung und Propaganda — Interministerieller Luftkriegsschädenausschuß -Pro/LK 2580 — LK- Mitteilung Nr. 27 — an die Gauleiter, die Mitglieder des interministeriellen Luftkriegsschädenausschusses v. 19. August 1943: L 80 I e Gr. IX Tit. 1 Nr. 29.
Rundschreiben Nr. 77/43 v. 3. September 1943, gez. Schürmann (Gauhauptamtsleiter): L 113 Nr. 1020, Bl. 110.
Rundschreiben Nr. 15/44 v. 22. November 1944: L 113 Nr. 504, Bl. 3f.
Der Kreisleiter v. 25. Oktober 1944: L 113 Nr. 1064 Bd. 2, Bl. 580; Bescheinigung des Kreisleiters v. 18. Januar 1945: L 113 Nr. 1067, Bl. 201 ; Reichsminister für Volksaufklärung und Propaganda — Interministerieller Luftkriegsschädenausschuß — Pro/LK 2580 — LK-Mitteilung Nr. 27: L 80 I e Gr. IX Tit. 1 Nr. 29.
Reichspropagandaamt Westfalen-Nord — Pro W 2525/An/Ra an die Kreisleitung v. 17. Januar 1945: L 113 Nr. 1067, Bl. 114; an das Reichspropagandaamt v. 26. Januar 1945: ebenda, Bl. 113.
Zitiert nach Reichsminister für Volksaufklärung und Propaganda — Interministerieller Luftkriegsschädenausschuß — Pro/Lk 2580 — LK Mitteilung Nr. 27: L 80 I e Gr. IX Tit. 1 Nr. 29.
Der Beauftragte des Gauleiters für das „Deutsche Wohnungshilfswerk“, Anordnung Nr. 1/44. v. 20. Januar 1944 (Blanke): L 113 Nr. 985, Bl. 178.
Günter Könke: „Modernisierungsschub“ oder relative Stagnation? Einige Anmerkungen zum Verhältnis von Nationalsozialismus und Moderne, in: GG 20. Jg. (1994), S. 585–609, hier S. 599. Nach einer Mitteilung des Kreisleiters v. 20. Juli 1944 waren neuerdings wieder schärfere Baugenehmigungsbestimmungen erlassen worden und Bauten über 500 RM wurden überhaupt nicht mehr zugelassen: L 113 Nr. 1062 Bd. 1, Bl. 100.
Der vom Reichswohnungskommissar (Meyer) für die Unterbringung von Evakuierten geforderte Ausbau von Dachgeschossen wurde durch Zuschüsse gefördert: L 113 Nr. 1058, Bl. 160; L 113 Nr. 1059, Bl. 254. In der Kreisleitung hatte die Ende April, Anfang Mai 1942 vom Arbeitsamt Detmold mit bestimmten Auflagen versehene Genehmigung zum Bau von Garagen am Hotel Viaion in Horn Unmut erregt. Der Genehmigungsantrag war auf Drängen der dort zeitweilig einquartierten Generalität des Wehrkreises VI gestellt worden, da sie es stets als großen Mangel empfunden hatte, daß ihre „wertvollen Wagen bei jedem Wind und Wetter nachts draussen stehen mussten“: L 113 Nr. 964, Bl. 492.
„Bericht über den Arbeitseinsatz im Arbeitsamtsbezirk Detmold in der Zeit v. 1. bis 30. Juni 1942“ des Arbeitsamtes Detmold, Geschäftszeichen 4055 an den Präsidenten des Landesarbeitsamtes Westfalen in Dortmund v. Juli 1942: ebenda, Bl. 29; gleichnamiger Bericht für die Zeit v. 1. bis 30. September 1942: ebenda, Bl. 65.
Als nicht unterbelegt galten im August 1943 Wohnungen, in denen außer der Küche pro Person ein Zimmer zur Verfügung stand: L 113 Nr. 1056, Bl. 352.
L 113 Nr. 1049 Bd. 1, BL 183.
Beer: Kriegsalltag, S. 180.
Beispiel einer solchen Liste, die in Lemgo erstellt worden ist in: L 113 Nr. 1049 Bd. 1, Bl. 188.
Kreisleiter an das Finanzamt Lemgo v. 11. März 1942 betr. Vermietung von jüdischen Wohnungen: L 113 Nr. 1044, Bl. 260.
Wedderwille v. 20. Mai 1942: L 113 Nr. 1045 Bd. 1, Bl. 206.
Recker: Sozialpolitik, S. 252.
Heinrich Tappe (Inhaber der gleichnamigen Firma) an Wedderwille v. 15. September 1942: L 113 Nr. 1048, Bl. 413.
Recker: Sozialpolitik, S. 255.
Anordnung 12/43 v. 23. September 1943: L 113 Nr. 985, Bl. 232f.
Das Schreiben ist auszugsweise wiedergegeben im Rundschreiben des stellv. Gauleiters an alle Kreisleiter v. 3. Dezember 1943: ebenda, Bl. 202.
Ebenda.
Der für den Kreis Lippe Beauftragte für den Behelfsheimbau hatte in Zusammenarbeit mit der DAF Kreis-waltung Lippe und der Wirtschaftskammer Lippe in acht Industriebezirke eingeteilt und für jeden Bezirk einen solchen Beauftragten ernannt: Kreis Lippe — der Beauftragte für den Behelfsheimbau an die Deutsche Arbeitsfront — Gauheimstättenamt Westfalen-Nord v. 11. April 1944: ebenda, Bl. 122. Die acht Industriebezirke mit ihren Beauftragten sind aufgelistet in: ebenda, Bl. 121.
Die von Wilfried Beer für Münster und Westfalen auch am Beispiel des Behelfsheimbaues aufgezeigte Entwicklung einer seit 1941 bis 1944 betriebenen Übernahme der Partei von Entscheidungsbefugnissen kommunaler und regionaler Verwaltungsdienststellen, läßt sich zumindest für Lippe nicht feststellen: Kriegsalltag, S. 59.
Der Landrat — Kreisbauamt — an die Firma Tönshoff v. 9. Juni 1944 betr. Behelfsheimsiedlung in Schme-dissen:L 113 Nr.985,Bl. 83.
Der Reichsstatthalter in Lippe und Schaumburg-Lippe (Landesregierung Lippe) Abt. I IV.X.1.78 an die Landräte in Detmold und Brake v. 27. Oktober 1943: ebenda, Bl. 227.
Ebenda; „Auszugsweise Wiedergabe der Vorschriften des Reichswohnungskommissars über die Errichtung von Behelfsheimen für Luftkriegsbetroffene Deutsches Wohnungshilfswerk“, unter 9.: ebenda, Bl. 229.
Ebenda.
Ebenda.
„Vermerk betr.: DWH. Beratung am 31.5.44 in Wiedenbrück“: ebenda, Bl. 85.
Der Kreisbeauftragte für den Behelfsheimbau an alle Ortsgruppenleiter des Kreises Lippe v. 17. Januar 1944 — Rundschreiben Nr. 3, unter 3.: L 113 Nr. 551, Bl. 17.
Der Beauftragte des Gauleiters für das Deutsche Wohnungshilfswerk Ter/Ru. — Rundschreiben — v. 24. April 1944: ebenda, Bl. 111.
So veranlaßte Wedderwille die Wiederinbetriebnahme des Hartsteinwerks Funke in Pivitsheide bei Detmold, um die Baustoffversorgung der Behelfsheimaktion sicherzustellen: Kreisleitung Lippe an die Verteilungsstelle für Bausteine und Ziegel, Zweigstelle Dortmund v. 12. Februar 1944. ebenda, Bl. 140.
Kreisleitung Lippe — der Beauftragte für den Behelfsheimbau — an die Ortsgruppenleiter — Rundschreiben Nr. 1 v. 26. November 1943: ebenda, Bl. 121.
Kreisleitung Lippe — der Beauftragte für den Behelfsheimbau — an alle Ortsgruppenleiter, Rundschreiben v. 12. April 1944: ebenda, Bl. 115.
Gaupropagandaleitung Westfalen-Nord an alle Kreispropagandaleiter, an alle Gauredner v. 8. Januar 1944: ebenda, Bl. 107.
Zitiert nach Beer: Kriegsalltag, S. 183.
Schriftliche Mitteilung v. 16. Mai: ebenda, Bl. 96.
Kreisleitung Lippe an die Verteilungsstelle für Bausteine und Ziegel, Zweigstelle Dortmund v. 12. Februar 1944: ebenda, Bl. 140.
Weitere Telnehmer waren der Kreisobmann der DAF und Obersundermeyer von der Wirtschaftskammer gewesen.
Nach dem Stand v. 1. März 1938 zählte der Gau Westfalen-Nord 18 Kreise: Hüttenberger: Gauleiter, S. 225, Anlage 3: Gaue der NSDAP.
L 113 Nr. 985, Bl. 123. Zu den geforderten 21.000 Behelfsheimbauten sollten ferner der Einzelbau mit 2.000 und das Landvolk mit 7.500 Einheiten beitragen. Die nach dem Willen des Kreisbeauftragten von der Industrie auszuführenden 600 Bauten sollten in folgenden lippischen Gemeinden erstellt werden: Bad Salzuflen-Schötmar und Umgebung: 110 Barntrup, Bega, Bösingfeld, Alverdissen: 30 Blomberg, Schieder und Umgebung:40-Detmold und Umgebung: 150 Horn, Leopoldstal, Schlangen:35 Lage und Umgebung:75 Lemgo und Umgebung: 110 Oerlinghausen, Helpup, Ehlenbruch:50 Der Kreisbeauftragte für das DWH an den Gaubeauftragten für das DWH v. 12. Mai 1944: ebenda, Bl. 100.
Vermerk des Kreisbeauftragten: ebenda, S. 85 (Siehe Anmerk. 25).
Schriftliche Mitteilung v. 16. Mai: L 113 Nr. 985, Bl. 96.
Ebenda, Bl. 72.
Von diesen hatten die Gemeinden 67, die Betriebe 17 und Privatleute 47 erstellt.
Von diesen hatten die Gemeinden 25, die Betriebe fünf und Privatleute 16 erstellt.
Daran waren die Gemeinden mit 73, die Betriebe mit 162 und Privatleute mit 122 Bauten beteiligt.
Kreisleitung Lippe — Kreisbeauftragter für das DWH — an alle Ortsgruppen, Rundschreiben v. 28. Dezember 1944: L 113 Nr. 551, Bl. 73.
Der Beauftragte für den Behelfsheimbau an die Kreisleitung Lippe v. 24. März 1944: ebenda, Bl. 146.
Der Kreisbeauftragte für das DWH v. 28. Dezember 1944. Bis zum 1. Mai 1944 waren im Gau 3.113 Behelfsheime fertiggestellt und 4.337 weitere im Bau: Beer: Kriegsalltag, S. 183.
Der Kreisbeauftragte für das DWH v. 28. Dezember 1944: L 113 Nr. 551, Bl. 73. Die in der „Rangliste“ die ersten beiden Plätze belegenden Gaue wurden nicht genannt: Kreisleitung Lippe an die Ortsgruppenleiter -Rundschreiben Nr. 28/1943 — v. 1. Dezember 1943: L 113 Nr. 985, Bl. 204.
Beer: Kriegsalltag, S. 184.
Der Kreisbeauftragte für den Behelfsheimbau an alle Ortsgruppenleiter v. 17. Januar 1944 — Rundschreiben Nr. 3-:L 113 Nr. 551.
Der Beauftragte des Gauleiters — Anordnung Nr. 1/44: L 113 Nr. 985, Bl. 178.
Der Beauftragte des Gauleiters an die Kreisleiter und Kreisbeauftragten für das DWH. — Mitteilung DWH. 2/44. — v. 13. April 1944: ebenda, Bl. 114; Kreisleitung Lippe v. 26. April 1944: ebenda, Bl. 105.
Ebenda.
Kreisleitung Lippe — der Beauftragte für den Behelfsheimbau — Rundschreiben Nr. 1 : L 113 Nr. 551.
Beispiel einer solchen Beschlagnahme in L 113 Nr. 985, Bl. 148.
Siehe hierzu das Schreiben des Lemgoer Bürgermeisters an Wedderwille v. 2. Dezember 1943: ebenda, Bl. 203.
Lippische Thonwarenfabrik v. Reden u. Cie. v. 15. Januar 1944: L 113 Nr. 1059, Bl. 144.
Der Landrat — Kreisbauamt — an die Westfälische Verteilungsstelle für Bausteine und Ziegel v. 15. März 1944: L 113 Nr. 985, Bl. 149.
Der Ortsgruppenleiter von Holzhausen-Externsteine an die Kreisleitung v. 28. Januar 1944: ebenda, Bl. 34; Ortsgruppe Asemissen an die Kreisleitung v. 27. Januar 1944: ebenda, Bl. 8; Kreisleitung Lippe an die Verteilungsstelle für Bausteine und Ziegel, Zweigstelle Dortmund, v. 12. Februar 1944: ebenda, Bl. 140.
Kreisleitung Lippe an die Verteilungsstelle für Bausteine und Ziegel v. 12. Februar 1944: ebenda.
Kreis Lippe — der Beauftragte für den Behelfsheimbau — an den Gaubeauftragten v. 21. März 1944: ebenda, Bl. 138.
Der Landrat — Kreisbauamt — an die Westfälische Verteilungsstelle für Bausteine und Ziegel v. 15. März 1944: ebenda, Bl. 148.
Vermerk des Kreisbeauftragten v. 34 (!) März 1944, vermutlich 31. März: ebenda, Bl. 126; Niederschrift einer Besprechung in Salzuflen v. 3. April 1944: ebenda, Bl. 124.
Der Beauftragte des Gauleiters für das DWH Ter/Ru. — Rundschreiben — v. 24. April 1944: L 113 Nr. 551, Bl. 17.
Kreisleitung Lippe — Rundschreiben — an alle Ortsgruppenleiter v. 24. Juli 1944: L 113 Nr. 985, Bl. 70.
Ebenda; Kreisleitung Lippe — der Kreisbeauftragte für das DWH — Rundschreiben — an alle Ortsgruppen v. 28. Dezember 1944: L 113 Nr. 551, Bl. 74. .
Ebenda.
Die Deutsche Arbeitsfront — Kreiswaltung Lippe — der Kreisobmann — MüVMe. an die Kreisleitung in Detmold v. 27. Dezember 1943: L 113 Nr. 985, Bl. 123.
Kreisleitung Lippe — Kreisbeauftragter für das DWH — an alle Ortsgruppen, Rundschreiben, v. 28. Dezember 1944: L 113 Nr. 551, Bl. 73.
So im Fall des Fritz Z. aus Bielefeld, der ein Behelfsheim in Bad Meinberg baute: der Beauftragte für das DWH — Kreis Lippe — Kreisbauamt v. 27. Mai 1944: L 113 Nr. 985, Bl. 86. Stets wurde auch die Verwendung übergroßer Holzstärken kritisiert: Kreisleitung Lippe — Rundschreiben — an alle Ortsgruppenleiter v. 24. Juli 1944: ebenda, Bl. 70.
Der Kreisbeauftragte für das DWH an die Kreisleitung in Detmold v. 31. Januar 1945: L 113 Nr. 1068, Bl. 295.
„Auszugsweise Wiedergabe der Vorschriften des RVK über die Errichtung von Behelfsheimen für Luftkriegsbetroffene. Deutsches Wohnungshilfswerk,“ unter 6.: L 113 Nr. 985, Bl. 229; Kreisleitung Lippe — der Beauftragte für den Behelfsheimbau — an alle Ortsgruppenleiter, Rundschreiben Nr. 1, v. 26. November 1943: L 113 Nr. 551, Bl. 121.
Vermerk des Kreisbeauftragten über eine am 21. Februar 1944 stattgefundene Besprechung bei der Regierung in Minden: L 113 Nr. 985, Bl. 165; Vermerk des Kreisbeauftragten über eine Besprechung am 2. März 1944 bei der Regierung in Minden: ebenda, Bl. 162.
Die Kritik und Anweisung von Ley datiert v. 25. Januar 1944: der RVK II 1 Nr. 2141/332/43. Sie wurde am 10. März von der Gauleitung mit ergänzenden Anweisungen den Kreisleitern und ihren Beauftragten übermittelt: der Beauftragte des Gauleiters für das DWH — Mitteilung Nr. 1/44 DWH: ebenda, Bl. 160.
Niederschrift des Kreisbeauftragten vom 10. März 1944 über eine stattgefundene Besprechung mit dem Gaubeauftragten. Dabei anwesend waren auch der Kreisleiter, Landrat Dr. Petri, Obersundermeyer, Kreisamtsleiter Müller sowie der sachbearbeitende Architekt des Gaubeauftragten: ebenda, Bl. 154.
Recker: Sozialpolitik, S. 263f. So gestattete Ley, die Restfinanzierung aus Reichsmitteln abzudecken.
Vermerk des Kreisbeauftragten über eine Beratung in Wiedenbrück am 31. Mai 1944: L 113 Nr. 985, Bl. 85.
Niederschrift des Kreisbeauftragten v. 10. März 1944: ebenda, Bl. 154.
Recker: Sozialpolitik, S. 264.
Ebenda, S. 258, 263.
Beer: Kriegsalltag, S. 184.
Der Beauftragte für das DWH — Kreis Lippe — an den Gaubeauftragten v. 15. Mai 1944 betr. Einstellung hauptamtlicher Mitarbeiter: L 113 Nr. 985, Bl. 97.
Kreis Lippe — der Beauftragte für das DWH — Rundschreiben Nr. 6 — v. 2. Mai 1944: ebenda, Bl. 103.
Niederschrift einer Besprechung in Salzuflen v. 3. April 1944: ebenda, Bl. 124.
Vermerk des Kreisbeauftragten: ebenda, Bl. 85.
So der Gaubeauftragte: Niederschrift: ebenda, Bl. 124.
Zu dieser Entwicklung s. Erich Hampe: Der Zivile Luftschutz im Zweiten Weltkrieg. Dokumentation und Erfahrungsberichte über Aufbau und Einsatz, Frankfurt 1963, S. 95 ff.
Zur Rolle der Polizei siehe Major Jacob, in Kurt Knipfer u. Erich Hampe (Hg.): Der zivile Luftschutz. Ein Sammelwerk über alle Fragen des Luftschutzes, 2. Aufl. Berlin 1937, S. 158–163. Zum Verhältnis Polizei-RLB vgl. auch ein Rundschreiben Himmlers vom 18. Februar 1942, in dem festgelegt war, daß die Polizei sich Kräfte des RLB zur Unterstützung heranziehen und gegebenenfalls auch mit dem Status von Hilfspolizisten versehen kann; die disziplinarische und einsatzmäßige Unterstellung unter den zuständigen RLB blieb jedoch gewahrt: L 113 Nr. 1021, Bl. 17 ff.
S. im Gau Westfalen-Nord für Münster Beer: Kriegsalltag; für Bielefeld Marc-Wilhelm Kohfink: Warten auf den Angriff. Der zivile Luftschutz in Bielefeld zwischen 1933 und 1945, in: Ravensberger Blätter 1995, H. 2, S. 1–24. Kohfink zeigt in Bielefeld die Spannungen zwischen einem drängenden Luftschutz-Führer, dem Polizeipräsidenten, und einer zögernden Stadtverwaltung.
Zahlen nach Knipfer u. Hampe: Luftschutz, S. 257; Hampe: Luftschutz, S. 440; Beer: Kriegsalltag S. 126.
Schreiben des Leiters der Ortsgruppe Varenholz an den Kreisleiter des Kreises Lemgo Prüßner vom 12. März 1936: L 113 Nr. 179, Bl. 122.
Zitiert z.B. im Aufruf zur Gründung einer Detmolder Ortsgruppe des RLB am 10. Juli 1933, L 80 L Nr. 25.
Zum Übergang vom zivilen zum kriegsmäßigen Luftschutz s. Hampe: Luftschutz, S. 245 ff.
Luftwaffendienstvorschrift 751, zitiert nach Beer: Kriegsalltag, 93.
Verordnung vom 14. Mai 1940; am 28. Juni 1940 wurde die neue Satzung veröffentlicht, s. Gutachten Hans Buchheims über den RLB in: Gutachten des Instituts für Zeitgeschichte, Bd. 1, München 1958, S. 286–289.
Der Erlaß erwähnt im Sonderrundschreiben des stellv. Gauleiters vom 7. Juni 1942: L 113 Nr. 1021, Bl. 65 ff.; in ihm wurde erstmals die planmäßige Vorbereitung auf Luftangriffe im Gau angesprochen. Hampe: Luftschutz, erwähnt in seiner Darstellung weder diese Beauftragung der Reichsverteidigungskommissare noch die wachsende Rolle der NSDAP.
Rundschreiben vom 18. Mai 1942, erwähnt im Rundschreiben 59/42 des Gauleiters vom 17. Juni 1942: L 113 Nr. in 1020, Bl. 245.
Rundschreiben 81/43 des stellv. Gauleiters vom 20. September 1943, mit Erläuterung von Änderung und Neufassung des Luftschutzgesetzes vom 26. Juni 1935: L 113 Nr. 506, Bl. 31 ff.
Schreiben des HSSPF West vom 27.Juni 1944 an den Chef der Ordnungspolizei: L 113 Nr. 1021, Bl. 273. Zur Funktion der HSSPF im Luftschutz s. Bettina Birn: Die Höheren SS- und Polizeiführer. Himmlers Vertreter im Reich und in den besetzten Gebieten, Düsseldorf 1986, S. 313–316.
L 113 Nr.504, Bl. 24ff.
Petznick an die Landräte vom 4. September 1942: L 113 Nr. 1020, Bl. 305.
Anordnung E. 3/43 des Gaueinsatzstabes vom 20. Oktober 1943 mit Hinweis auf die Anweisung Bormanns vom 10. September 1943: L 113 Nr. 506, Bl. 53 ff.
Weitergegeben im Rundschreiben der Kreisleitung vom 14. Oktober 1939: L 113 Nr. 547, Bl. 155.
Zahlen einzelner lippischer Städte (die Zahlen für Detmold und Lage liegen nicht vor), aus L 113 Nr. 565: Mitgliedszahlen in: DAF NSV RLB
Bad Salzuflen 4600 2045 3655
Blomberg 2400 629 651
Horn 1414 617 941
Lemgo 5316 2638 2204
Oerlinghausen 973 553 627
Schlangen — 500 696
Vgl. folgende ausgewählte Gemeinden ohne größere Betriebe, aus L 113 Nr. 565: Mitgliedszahlen in: DAF NSV RLB
Augustdorf 148 259 395
Donop 54 104 122
Elbrinxen 142 129 161
Horste 75 141 150
Pottenhausen 130 86 183
Silixen 125 181 356
Rundschreiben des Leiters der Partei-Kanzlei vom 22. Juli 1943, in: Buchheim, Gutachten.
Anordnung Nr. 1 des Leiters der Hauptabteilung I des Gaueinsatzstabs vom 1. Oktober 1943: L 113 Nr. 506, Bl. 40.
Rundschreiben M 24/44 vom 13. April 44: L 113 Nr. 506, Bl. 9 f.
Weisung vom 25. Juli 1944, Buchheim: Gutachten.
Enthalten im Rundschreiben 8/45 der Gaugruppe Westfalen des RLB vom 16. Januar 1945: L 113 Nr. 1021, Bl. 279 ff.
„Die unterste Dienststelle im Reichsluftschutzbund ist der Block, in welchem ... eine Anzahl benachbarter Häuser zusammengefaßt ist. Der Blockwart ist gewissermaßen der Mittler zwischen der Führung des Reichsluftschutzbundes und der zu schützenden Bevölkerung.“ Knipfer u. Hampe: Luftschutz, S. 255.
So etwa noch von Gabriele Goettle in der TAZ vom 27. August 1996.
Verzeichnis in L 113 Nr. 1019, Bl. 1; Verzeichnis der Bezirks- und Ortsgruppenführer im Rundschreiben O. 14/42 des Gaupropagandaleiters vom 11. Juni 1942: L 113 Nr. 1020, Bl. 246 ff.
Rundschreiben O. 14/42 des Gauorganisationsleiters vom 11. Juni 1942: L 113 Nr. 1020, Bl. 246.
Zur Einteilung der 4 Reviergruppen s. L 113 Nr. 1016, Bl. 81 (Stand: Frühjahr 1936).
S. z.B. die genaue Einteilung für den Kreis Detmold in der RLB-Verwaltungsanweisung vom 20. Oktober 1937: L 113 Nr. 1016, Bl. 63 ff.
Vgl. die Meldungen mit Untergruppierungen und Verzeichnissen des Funktionärscorps v. 23. März 1944: L 113 Nr. 1019. Die Gemeindegruppen waren Blomberg, Detmold-Land, Detmold-Stadt, Extertal, Horn, Kailetal, Lage-Land, Lage-Stadt, Lemgo, Oerlinghausen, Bad Salzuflen, Begatal, Schwalenberg und Schötmar.
S. Aktenvermerk Wedderwilles vom 4. Juni über die Besprechung am 29. Mai 1942: L 113 Nr. 1020, Bl. 72. Vgl. auch eine Tagung am 8. Juni 1942 in Münster mit Analyse der jüngsten Luftangriffe auf das westliche Ruhrgebiet und auf Köln, Aktenvermerk Wedderwilles vom 10. Juni 1942: L 113 Nr. 1020, Bl. 70.
Sonder-Rundschreiben vom 7. Juni 1942: L 113 Nr. 1020, Bl. 65 ff.
Meldung Wedderwilles an den Gaueinsatzstab vom 18. Juni 1943: L 113 Nr. 1020, Bl. 99. Im Rundschreiben 100/43 des stellv. Gauleiters Schürmann vom 29. November 1943 übermittelte Anordnung des Gauleiters: L 113 Nr. 506, Bl. 85 ff.
Vgl. Meldung Wedderwilles vom 12. Januar 1944: L 113 Nr. 1021, Bl. 200.
Meldung des Kreisleiters (i.A. Campe) an die Gauleitung vom 22. Juni 1942 mit den Namen der 13 Mitglieder: L 113 Nr. 1020, Bl. 240.
Einsatzbefehl des Kreisleiters für Kreiseinsatzstab, Leiter von Ortsgruppen und NSV für den Fall eines Luftangriffs auf die Stadt Detmold vom 10. Juli 1942: L 113 Nr. 1020, Bl. 81 ff.
Einsatzbefehl des Kreisleiters vom 10. Juli 1942: L 113 Nr. 1020, Bl. 81 ff.
Schreiben vom 22. Juli 1942: L 113 Nr. 1020, Bl. 296.
Anfrage Wedderwilles vom 17. August, Antwort Süß’ vom 1. September 1942: L 113 Nr. 1020, Bl. 294 f.
Mitteilung des stellv. Gauleiters an Wedderwille vom 26. August 1943: L 113 Nr. 1021, Bl. 120.
Beide Schreiben L 113 Nr. 1021, Bl. 176.
Schreiben des Gaueinsatzstabes vom 16. Februar 1944: L 113 Nr. 1021, Bl. 214.
Schriftwechsel von September bis November 1942 zwischen den verschiedenen beteiligten Stellen: L 113 Nr. 1020, Bl. 284 ff.
L 113 Nr. 1021, Bl. 80. Es ist nicht zu erkennen, wie diese Bevorzugung zustande gekommen war.
Schreiben des Leiters des Kreisamtes für Volkswohlfahrt an Wedderwille vom 5. August 1943: L 113 Nr. 1021, Bl. 106.
Schreiben des kommissarischen Leiters des Kreisamtes für Volkswohlfahrt an Wedderwille vom 5. November 1943; die Forderung wurde an die Gauamtsleitung gerichtet, die sich daraufhin an die Reichsleitung gewandt habe: L 113 Nr. 1021, Bl. 155.
Schreiben an Lückhoff vom 23. Dezember 1943: L 113 Nr. 1021, Bl. 187.
Schreiben der Landesregierung vom 8. Januar u. 3. Februar 1943 an den Landrat in Brake betr. einer entsprechenden Anfrage des Amtmanns von Schötmar als Ortspolizeibehörde: L 113 Nr. 1021, Bl. 39 f.
Wedderwille an Koller vom 20. August 1942: L 113 Nr. 1020, Bl. 85.
Schreiben des Gaueinsatzstabes an die Kreisleitung vom 4. Juli 1942: L 113 Nr. 1020, Bl. 234.
„Die politischen Einsatztrupps haben u.a. die Aufgabe, Verschüttete zu bergen und das gerettete Mobiliar, sowie sonstige schwer ersetzbare Gebrauchsgegenstände sicherzustellen.“ Im Schreiben des Gaueinsatzstabes an die Kreisleitung vom 4. Juli 1942: L 113 Nr. 1020, Bl. 234.
Sonderrundschreiben des stellv. Gauleiters vom 24. Juni 1942: L 113 Nr. 1020, Bl. 50 ff.
Rundschreiben Lückhoffs vom 2. Juli 1942: L 113 Nr. 1020, Bl. 250.
Wedderwille an den stellv. Gauleiter vom 10. Juli 1942: L 113 Nr. 1020, Bl. 159.
Einsatzbefehl des Kreisleiters vom 10. Juli 1942: L 113 Nr. 1020, Bl. 81 ff. Ergänzend wies Wedderwille Anfang 1943 auf den Block als die Basis der Einsatztrupps hin, deren Führung möglichst von einem SA-Mann übernommen werden sollte. Er setzte dabei die Einsatztrupps von „Betreuungstrupps“ der Partei ab, die sich um die Versorgung von bombengeschädigten Personen zu kümmern hatten, s. Rundschreiben Wed-derwilles an die Ortsgruppenleiter vom 12. Januar 1943: L 113 Nr. 1020, Bl. 266. Die Betreuungstrupps wurden sonst nicht mehr erwähnt.
Rundschreiben 174/42 des stellv. Gauleiters vom 6. November 1942; Anfrage Wedderwilles an den Detmolder Staatsanwalt Fricke vom 12. November 1942; Antwort Frickes vom 19. November 1942, nach der ein jederzeit verfügbarer Trupp von 2–3 Gefangenen berejtgehalten werde, alle L 113 Nr. 1020, Bl. 290 ff.
Rundschreiben 118/42 des stellv. Gauleiters vom 7. September 1942: L 113 Nr. 1020, Bl. 27.
Im Juli 1943 bestanden solche Alarmbereitschaften in Bad Salzuflen, Detmold, Lage, Lemgo, Oerlinghausen und Schötmar mit insgesamt 346 Mann, von denen Detmold allein 163 Mann stellte, 1020, Bl. 78.
Anordnung E. 5/43 des Gaueinsatzstabes vom 30. Oktober 1943: L 113 Nr. 506, Bl. 56 ff. Am 1. August 1942 hatte die Kreisleitung Lippe noch 840 Mann für Katastropheneinsätze angeboten: L 113 Nr. 1020, Bl. 231; im Sommer 1943 konnte der Kreis Bielefeld-Halle von 300 Mann Unterstützung aus Lippe ausgehen, s. Schreiben des dortigen Kreisleiters an Wedderwille vom 16. Juli 1943 mit Mitteilung des Anmarschweges und der Sammelstelle in Bielefeld: L 113 Nr. 1020, Bl. 76.
Schreiben des Gauorganisationsleiters an den Kreisorganisationsleiter vom 7. Juni 1944: L 113 Nr. 858, Bl. 563.
Vgl. etwa für den NSDAP-Kreis Paderborn-Büren dessen Schreiben vom 29. Juli 1943: L 113 Nr. 1021, Bl. 82.
Reichsmarschall u. Oberbefehlshaber der Luftwaffe vom 20. Februar 1943: L 113 Nr. 2020, Bl. 280 ff.
Rundschreiben des HSSPF/BdO vom 6. März 1943: L 113 Nr. 1020, Bl. 279.
L 113 Nr.565, Bl. 166 f.
Schreiben Wedderwilles an den stellv. Gauleiter vom 19. September 1942: L 113 Nr. 1020, Bl. 26.
Schreiben Wedderwilles an den Kommandeur der Gendarmerie der Länder Lippe und Schaumburg-Lippe vom 12. Januar 1944: L 113 Nr. 1021, Bl. 195 f.
Schreiben des Reichsministers für Bewaffnung und Munition an die Rüstungsinspektionen vom 6. Juli 1943: L 113 Nr. 1021, Bl. 60.
Schreiben vom 23. Oktober 1943: L 113 Nr. 102, Bl. 142.
Die Kreisleitung gab in diesem Zusammenhang eine 16-seitige Druckschrift heraus: NSDAP Lippe (Hg.), Einsatz-Plan der Kreisleitung zur Bekämpfung der Folgen von Luftangriffen, Detmold, 25. 9.1943, in: D 70 Nr. 68.
Detmold-Ost vom 7. Dezember 1943: L 113 Nr. 1021, Bl. 181 f.; Detmold-Nord vom 7. Dezember 43: L 113 Nr. 1021, Bl. 185 f.
Meldung Wedderwilles an die Gauleitung vom 13. September 1943: L 113 Nr. 1021, Bl. 130.
Vgl. entsprechende Meldungen aller Detmolder Ortsgruppen vom 1. September 1943: L 113 Nr. 1021, Bl. 121.
Vgl. auch die Anweisungen zum „Einsatz der NSV im Katastrophenfair des Kreisamtsleiters des Amtes für Volkswohlfahrt vom 24. Juni 1942 an seine Ortsgruppenamtsleiter: L 113 Nr. 1020, Bl. 168 f.
Vgl. die von der Kreisleitung am 9. Mai 1942 angeordnete Überprüfung der getroffenen Maßnahmen mit Rückmeldungen aus den Ortsgruppen: L 113 Nr. 1020, Bl. 200 ff.
Rundschreiben 96/43 des Gaueinsatzstabes vom 5. November 1943: L 113 Nr. 506, Bl. 64 ff.
L 113 Nr. 1021, Bl. 33. Vgl. auch das Planspiel mit Datum vom 3. November 1943 in Horn, L 113 Nr. 1020, Bl. 147 ff.
Meldung des Bezirksführers an den Landrat Detmold vom 17. Juli 1942: L 113 Nr. 1020, Bl. 308. Teilnehmer der Besprechung L 113 Nr. 1020, Bl. 94.
Meldungen der Ortsgruppen vom 1. März 1942 betr. ihren Luftschutzeinsatz, darin z.B. Heidenoldendorf: L 113 Nr. 565, Bl. 147, oder Oerlinghausen:, Bl. 24. Nur Schwalenberg weist auf eine Differenzierung hin: die Streifengänge werden vom RLB durchgeführt, während die Politischen Leiter im Luftschutzwarndienst eingesetzt sind, Bl. 35.
Meldung der Ortsgruppe vom 6. Januar 1944: L 113 Nr. 1021, Bl. 197.
Meldung vom 6. Januar 1944: L 113 Nr. 1021, Bl. 202.
Daß auch in Landgemeinden Splittergräben angelegt wurden, zeigt die Meldung des Ortsgruppenleiters von Heidelbeck an die Kreisleitung vom 30. November 1943: L 113 Nr. 783, Bl. 71.
Rundschreiben S vom 25. Oktober 1944: L 113 Nr. 551, Bl. 1 ff.
Beer, Kriegsalltag, S. 102, berichtet von Produktionsausfällen in Münster schon im Mai 1940 von bis zu 10%, wobei der größte Teil nicht auf direkte Schadenswirkung, sondern auf Belegschaftsausfälle v.a. durch Müdigkeit zurückzuführen war.
Schreiben des Kreisobmanns der DAF Müller vom 30. Juni 1942 an verschiedene Ortswaltungen: L 113 Nr. 1021, Bl. 77.
Schreiben des Kreisobmanns der DAF an den Leiter des Arbeitsamtes Detmold vom 23. Januar 1943 mit Auflistung der vorgesehenen Kontrollstellen: L 113 Nr. 1021, Bl. 65.
Schreiben der Gau- und Kreis waltung der DAF an die Landräte in Detmold und Brake vom 19. Juli 1943: L 113 Nr. 1021, Bl. 62 ff.
Rundschreiben vom 30. August 1943: L 113 Nr. 1021, Bl. 83 ff.
Die Partei-Kanzlei hatte Anfang August 1943 die Gauleitung zur Bereitstellung von 400 Mann für einen Einsatz in Hamburg aufgefordert; die von der Gauleitung telefonisch informierte Kreisleitung Lippe stellte 46 Mann aus den Ortsgruppen Detmold und Bad Salzuflen zur Verfügung, s. Schreiben des stellv. Gauleiters an Wedderwille vom 2. August 1943 und Wedderwilles Antwort vom 5. August 1943; über den Einsatz selbst liegt ein Bericht des Kreisausbilders Dücker vom 2. August 1943 vor, alle: L 113 Nr. 1021, Bl. 100 ff.
Bericht über den Einsatz von drei Trupps der Ortsgruppe Oerlinghausen mit ingsesamt 22 Mann am 19. Oktober 1943: L 113 Nr. 1021, Bl. 141; der eintägige Arbeitseinsatz dauerte 8 Stunden bei ca. 4,5 Stunden Fahrt.
Bericht über einen Einsatz am 1. Oktober 1944: L 113 Nr. 1064, Bl. 527 f., und Bericht über den Einsatz von 86 Mann aus Lemgo in Bielefeld am 27. Oktober 1944: L 113 Nr. 1065, Bl. 256.
L 113 Nr. 1021, Bl. 100.
Erfahrungsbericht der Landesregierung an die Landräte vom 6. September 1943: L 113 Nr. 1020, Bl. 331.
Geise: Kriegschronik, Eintrag zum 21. Februar 1945; Fassemeier in Stadt Lage (Hg.): Erinnerung, S. 5.
Goebbels hielt seine Rede zum totalen Krieg am 18. Februar 1943; schon einige Wochen zuvor war mit der Verordnung über die Meldung von Männern und Frauen für Aufgaben der Reichsverteidigung vom 27. Januar 1943: RGBl 1943 I, Nr. 10 vom 29. Januar 1943, S. 67 ff, die Rechtsbasis für erweiterte Rekrutierungen geschaffen worden. Darin war der zu erfassende Personenkreis festgelegt: Männer zwischen 16 und 65 Jahren und Frauen zwischen 17 und 45 Jahren, wobei bei den Männern die Einberufungen zur Wehrmacht den Vorrang hatten.
Bemerkenswert ist der Kommentar des Gaupropagandaleiters zur Landung in der Normandie im Propagandahinweis Nr. 6 vom 12. Juli 1944: „Selbstverständlich ist es völlig abwegig, von einer Krise zu sprechen.“ L 113 Nr.523,Bl. 105.
Wie schnell die NSDAP auf neue Anforderungen formal reagierte, zeigt in Lippe die Erstellung einer Liste einsatzfähiger Männer der Jahrgänge 1896 und früher vom 3. September 1944: L 113 Nr. 819, Bl. 134.
Zu dieser neuen Kompetenzzuteilung an die Gauleiter und die Schwierigkeiten bei der Ausführung s. Hüt-tenberger, Gauleiter, S. 187 ff.
Rundschreiben des Leiters des Gaueinsatzstabes an die Kreisleiter vom 1. August 1944: L 113 Nr. 742, Bl. 57. Zum Einsatz s. die Berichte des Kreisausbildungsleiters Dücker an den Gauorganisationsleiter vom 8. August 1944: L 113 Nr. 1063, Bl. 86; und des Kreisorganisations- und Kreispropagandaleiters Lückhoff an das Gauorganisationsamt vom 19.9.1944: L 113 Nr. 1064, Bl. 309.
Mitteilung O. 25/44 des Gauorganisationsleiters vom 30. Oktober 1944: L 113 Nr. 977, Bl. 234. Bevorzugt wurden Parteimitglieder mit Erfahrung im Osten eingesetzt. Zu entsprechenden Abstellungen aus Lippe s. L 113 Nr. 997, Bl. 230 ff., 316 ff.
Die Verpflichtungsbescheide zitieren die Notdienstverordnung vom 15. Oktober 1938: RGBl 1938 I, Nr. 170 vom 18. Oktober 1938, S. 1441 ff., sowie die Erste Durchführungsverordnung vom 15. September 1939: RGBl 19391, Nr. 179 vom 16. September 1939, S. 1775 ff.
Beispiele für Verpflichtungen durch den Landrat in Detmold s. z.B. L 113 Nr. 977, Bl. 152; durch den Kreisleiter: L 113 Nr. 977, Bl. 341.
Schreiben der Kreisleitung an die Ortsgruppenleiter vom 2. Dezember 1944: L 113 Nr. 977, Bl. 267.
Vgl. verschiedene Bemühungen lippischer Bauern, ihre Arbeitskräfte für die Frühjahrsbestellungen 1945 zurückzubekommen, z.B. Schreiben des Landwirts von D. aus Woebbel an Kreisleitung vom 1. Februar 45: L 113 Nr. 1068, Bl. 45. Die Fa. Teutoburger Sperrholzwerk hatte der Kreisleitung am 30. November 1944 eine Liste mit zehn deutschen und sechs italienischen Arbeitern gemeldet: L 113 Nr. 977, Bl. 37.
Sonderrundschreiben 88/44 des Gebietsführers des HJ-Gebietes Westfalen-Nord vom 10. September 1944: 975, Bl. 4. Der Einsatz von 500 lippischen HJ-Angehörigen am Westwall wird im Bericht vom 10. Oktober 1944 über den Einsatz der Schanzabteilung I im Bauabschnitt Venlo-Walbeck des Westwallkommandos erwähnt, den der Abteilungsleiter Meurer, Major a.D. und Oberarbeitsführer a.D. des RAD aus Detmold, für den Kreisleiter angefertigt hatte: L 113 Nr. 1064, Bl. 337 ff.
Willi Mues: Der große Kessel. Eine Dokumentation über das Ende des Zweiten Weltkrieges zwischen Lippe und Ruhr/Sieg und Lenne, Erwitte u.a. 1984, S. 29.
Vgl. den Verpflichtungsbescheid des Landrats in Detmold vom 11. Oktober 1944: L 113 Nr. 977, Bl. 152.
Bericht Meurers vom 10. Oktober 1944. Meurer leitete einen Transport, der am 10. September 1944 mit 470 alten Leuten und 500 Angehörigen der HJ aus Lippe zum Westwall gekommen war. Vgl. auch die tagebuchähnlichen Notizen des Detmolder Postinspektors und Leutnants d.R. Kenter, der vom 7. September bis zum 21. Oktober 1944 bei Kevelaer eingesetzt war: D 72 Kenter Nr. 118 u. 119.
Entsprechende Hinweise in D 72 Kenter Nr. 118. Bericht über einen Besuch Wedderwilles auch in der LSZ vom 18. Oktober 1944.
So im Bericht Meurers vom 10. Oktober 1944.
Notiz vom 21. Oktober 1944: D 72 Kenter Nr. 118.
Vgl. das Schreiben einer Frau aus Detmold vom 14. Oktober 1944, deren Mann seit 7. September im Einsatz war: L 113 Nr. 977, Bl. 144; ebenso das Schreiben der Fa. Vereinigte Möbelfabriken aus Detmold vom 18. Oktober 1944: L 113 Nr. 977, Bl. 146.
Vgl. die Liste von Notdienstverpflichteten aus der Ortsgruppe Oerlinghausen vom 24. März 1945: L 113 Nr. 977, Bl. 6. Alle dort Genannten hatten mindestens sechs Wochen im Schanzeinsatz gestanden.
S. Schreiben der Fa. Blomberger Holzindustrie vom 30. November 1944: L 113 Nr. 977, Bl. 21.
Schreiben der Kreisbauernschaft an die „Dienststelle Meurer“ vom 11. Oktober 1944: L 113 Nr. 977, Bl. 182.
Vgl. Schreiben Wedderwilles an den Oberabschnittsleiter in Kevelaer vom 11. und 12. Oktober 1944: L 113 Nr.977,Bl. 166 f.
Schnellbrief Nr. 3 der Kreisleitung an die Ortsgruppenleiter vom 2. Dezember 1944: L 113 Nr. 977, Bl. 267.
S. z.B. L 113 Nr. 977, Bl. 63.
Schreiben der Ortsgruppe Lemgo-Ost vom 28. Oktober 1944 mit anliegender Namensliste: 977, Bl. 366 f.
Schreiben vom 14. Oktober 1944, 967, Bl. 32 f.
Meldung des Ortsgruppenleiters von Schwalenberg an die Kreisleitung vom 28. September 1944: L 113 Nr, 977, Bl. 117.
Führererlaß vom 10. Oktober 1944 mit Durchführungsverordnung Bormanns vom gleichen Tag: L 113 Nr. 977, Bl. 14 f. Da die Abzeichen noch nicht fertiggestellt waren, wurden vorerst nur Urkunde und Band verliehen: L 113 Nr. 977, Bl. 13. Ausländer konnten das Abzeichen nicht erhalten.
Vgl. Vorschlagslisten der Ortsgruppen Hiddesen und Oerlinghausen vom 23. bzw. 24. März 1945 für diese Auszeichnung: L 113 Nr. 977, Bl. 11 u. 6.
Erwähnt in den autobiographischen Aufzeichnungen des ehemaligen Schulrates Martin Wolf, abgedruckt bei Wehrmann: Drake, S. 517. Drake war damals 63 Jahre alt. Zu seinem Schanzeinsatz s. dort, S. 237 ff., vgl. auch seine in jener Zeit an Frau und Tochter geschriebenen Briefe: D 72 Drake Nr. 25.
Schreiben an die Kreisleitung vom 13. Februar 1945: L 113 Nr. 977, Bl. 325.
Zur allgemeinen Geschichte des Volkssturms s. Bundesarchiv (Hg.): Der Deutsche Volkssturm. Idee, Bildung, Organisation und Einsatz. Die Rechtsstellung der Angehörigen des Deutschen Volkssturmes, Korne-limünster 1956, Neudruck 1957; Franz Seidler: „Deutscher Volkssturm“. Das letzte Aufgebot 1944/45, München u.a. 1989.
Rundschreiben des Gaupropagandaleiters vom 3. November 1944 an die Kreispropagandaleiter mit Vorgaben für die Reden, die auf Kundgebungen zur Bildung des Volkssturms von den Hoheitsträgern gehalten werden sollten: L 113 Nr. 523, Bl. 170 ff.
L 113 Nr. 523, Bl. 170 ff. Auch die LSZ meldete am 19. Oktober 1944 den „revolutionären und entscheidenden Auftrag“, den die NSDAP erhalten habe.
Allerdings blieben Himmler wie Bormann vom Rüstungsministerium und vom Ausstoß der Rüstungsproduktion abhängig; die besten Waffen gingen an Wehrmacht und Waffen-SS, während für den Volkssturm nur wenig übrigblieb.
L 113 Nr. 1023, Bl. 5 ff.
Die Einrichtung solcher Kommissionen wurde schon im August 1944 zur Erfassung der Arbeitskräfte für den „Notdienst“ durch die Gemeinsame Anordnung des Reichsbevollmächtigten für den totalen Kriegseinsatz und des Leiters der Parteikanzlei vom 16. August 1944 eingerichtet, s. auch LSZ vom 21.8.1944. Sie standen im Gau unter der Leitung des Gauleiters, im Kreis unter der Leitung des Kreisleiters; dazu konnten örtliche Hilfskommissionen treten, die von den Ortsgruppenleitern geführt wurden. Trotz dieser eindeutigen Führung durch die NSDAP bilden die Kommissionen ein Beispiel für das Durchbrechen des Führerprinzips in kritischen Situationen. Die Kommissionen wurden auf der Ebene einzelner Betriebe durch „Stoßtrupps“ ergänzt, s. LSZ vom 25. August 1944.
LSZ vom 6. November 1944.
LSZ vom 21. November 1944. Kenntlich wurden die Volkssturmmänner durch Armbinden mit dem Aufdruck „Deutscher Volkssturm“, von denen 15 000 Stück an die lippische Kreisleitung ausgeliefert wurden, s. Schreiben der Fa. Windel, Windelsbleiche, vom 5. Dezember 1944: L 113 Nr. 1066, Bl. 343.
Schreiben vom 27. Februar 1945: L 113 Nr. 1068, Bl. 266.
Schreiben vom 16. März 1945: L 113 Nr. 1069, Bl. 6.
Vgl. Rundschreiben 5/45 der Kreisleitung vom 12. Februar 1945: L 113 Nr. 551, Bl. 83.
Bundesarchiv, Volkssturm, S. 9.
Vierzehntägige Einsätze am Westfalenwall in vier- bis sechswöchigen Abständen, Schreiben Wedderwilles an die Fa. Wiedemann in Schieder vom 4. Januar 1945: L 113 Nr. 1067, Bl. 440. S. auch den Hinweis auf die Ausbildung in Ahaus im Schreiben des Arbeitsamtsleiters Wüsten an Wedderwille vom 11. Januar 12945: L 113 Nr. 968, Bl. 31. Bemühungen der verschiedenen Firmen in L 113 Nr. 1023.
So im Schreiben der Fa. Focke-Wulf, Werk Detmold, vom 10. Januar 1945: L 113 Nr. 1067, Bl. 68.
Schreiben des Leiters des Sonderausschusses F 3 an die Kreisleitung vom 18. Dezember 1944: L 113 Nr. 1067, Bl. 226.
Schreiben vom 22. Januar 1945: L 113 Nr. 1067, Bl. 225.
Anordnung vom 5. Januar 1945: L 113 Nr. 968, Bl. 33.
Als Beispiel für eine solche Liste s. das Schreiben der Fa. Künnemeyer in Horn an die Landesregierung vom 13. Januar 1945: L 113 Nr. 1024, Bl. 903 ff.
Schreiben vom 10. Januar 1945: L 113 Nr. 1067, Bl. 68; die lippischen Firmen waren Brandt in Leopoldstal sowie Vereinigte Möbelfabriken, Westdeutsche Möbelindustrie und Schäferhenrich in Detmold. Begründung war die Fertigung eines Hochleistungsflugzeuges.
Schreiben Wedderwilles vom 25. Januar 1945: L 113 Nr. 1067, Bl. 67.
Erlaß in L 113 Nr. 1024, Bl. 308.
So etwa die Fahrzeugbau-Fa. Louis Scheidt in Lemgo, Schreiben an die Kreisleitung vom 24. Februar 1945: L 113 Nr. 1024, Bl. 272; ähnlich die in den Werkstätten der Fa. Lauermann in Detmold produzierenden Anker-Werke aus Bielefeld, Schreiben vom 7. März 1945: L 113 Nr. 1024, Bl. 178 u.a.m.
Schreiben an das Rheinisch-Westfälische Kohlen-Syndikat, Büro Detmold, vom 27. Februar 1945: L 113 Nr. 1024, Bl. 921.
Im Schreiben Wedderwilles an Kellner vom 19. März 1945: L 113 Nr. 1023, Bl. 42.
S. Schreiben der Ortsgruppe Detmold-Süd vom 4. Januar 1945: L 113 Nr. 1023, Bl. 31. Nach Seidler: Volkssturm, S. 81–82, wurden Stadt- und Landwachten in das 1. Aufgebot überführt; ihre Aufgaben wurden von den anderen Aufgeboten übernommen.
Schreiben des Inhabers des Gartenbaubetriebs vom 13. Januar 1945: L 113 Nr. 816, Bl. 133; Schreiben Hugenbergs vom 3. Februar 1945: L 113 Nr. 1023, Bl. 225.
Mehrere Beispiele in L 113 Nr. 1024; vgl. auch Nr. 816, Bl. 133.
Die Gauleitung erkannte die Notwendigkeit an, die landwirtschaftlichen Arbeiten nicht zu stören. Mit Rundschreiben vom 7. Februar 1945 kündigte der kommissarische Gauorganisationsleiter den Kreisleitungen die Rückkehr der im Notdienst am Westfalenwall eingesetzen deutschen und „fremdvölkischen“ Arbeitskräfte an. Daß aus den lippischen Kompanien am Westfalenwall alle Bauern abgezogen wurden, bestätigte Wedderwille am 12. März 1945 gegenüber der Kreisbauernschaft: L 113 Nr. 1069, Bl. 381.
L 113 Nr.773, Bl. 142.
Vgl. die 17 Betriebe aufführende Liste der vom Rüstungs-Kommando Bielefeld am 13. März 1945 freigegebenen Arbeitskräfte: L 113 Nr. 1023, Bl. 279 ff.
Schreiben an die Kreisleitung vom 19. Februar 1945: L 113 Nr. 1023, Bl. 243.
Bericht vom 9. Februar 1945: L 113 Nr. 1024, Bl. 481.
Unterstützt durch die dortige Ortsgruppe, Schreiben vom 6. Januar 1945: L 113 Nr. 1023, Bl. 275.
Schreiben vom 24. Januar 1945: L 113 Nr. 1024, Bl. 615.
Schreiben der Kreishandwerkerschaft Detmold vom 19. Februar 1945: L 113 Nr. 1023, Bl. 243 f.
Oberstaatsanwalt an Wedderwille vom 7. Februar 1945: L 113 Nr. 1023, Bl. 187 ff.
Schreiben ohne Datumsangabe (Februar 1945): L 113 Nr. 1024, Bl. 14. Sechs Mitarbeiter der Fa. Focke-Wulf wurden namentlich genannt und die Namen von der Kreisleitung telefonisch an die zuständigen Ortsgruppenleiter weitergegeben.
Vgl. Schreiben des Führers der aus Lippern bestehenden 1. Kompanie des 7. Feldbataillons des Gaues Westfalen-Nord vom 15. März 1945 an Wedderwille: „Der Kampfgeist Ihrer Männer ist gut. Leider ist ein hoher Prozentsatz mit einem alten körperlichen Leiden behaftet, infolgedessen ihnen der Dienst ausserordentlich schwer fällt“: L 113 Nr. 1069, Bl. 5.
Entsprechende Klage des Bataillons Lage vom 26. Februar 1945: L 113 Nr. 1023, Bl. 16.
Geise: Kriegschronik, erwähnt unter dem 12. Februar 1945 einen Unfall mit der Panzerfaust, bei dem es einen Toten und neun Verletzte gegeben hatte. Der tödlich Verletzte hatte die Ausbildung geleitet; er war ein fronterfahrener Unteroffizier, der mit der neuen Waffe jedoch nicht umgehen konnte. Merkwürdig mutet in diesem Zusammenhang der Versuch der LSZ in der Ausgabe vom 27. Februar 1945 an, die Bedienung der Panzerfaust über eine Text-Bild-Anleitung zu vermitteln.
Erich Kenter, der am 3. November 1944 in das 2. Aufgebot des Volkssturms verpflichtet worden war, berichtete für den 9. März 1945 von einer solchen „weltanschaulichen Schulung“ im Volkssturmdienst; sie wurde vom Leiter der Lippischen Landesbibliothek, Dr. Wiegand, vorgenommen, D 72 Kenter Nr. 118. Wiegand war Führer der Stabskompanie im Bataillon Detmold im II. Volkssturmaufgebot.
Dieser Wunsch im Schreiben Wedderwilles vom 28. Dezember 1944: L 113 Nr. 1023, Bl. 178.
Vgl. z.B. den Schnellbrief Nr. 1 des Kreisleiters an die Ortsgruppenleiter vom 26. Januar 1945, nach dem der Kreis Lippe erneut eine gewisse Anzahl Schipper für den Westfalenwall zu stellen hatte; allerdings sollte nach Möglichkeit nur auf Männer des 2. Aufgebots zurückgegriffen werden: L 113 Nr. 551, Bl. 81.
Schreiben an die Kreisleitung vom 18. März 1945: L 113 Nr. 1069, Bl. 203. Der Kreis Lippe wurde dabei auf die vorbildliche Betreuungsarbeit des Kreises Paderborn hingewiesen, von der auch die Lipper profitierten.
Schreiben Wedderwilles an den Kompanieführer Kellner in Senden vom 19. März 1945: L 113 Nr. 1023, Bl. 42.
Im Sommer 1941 wurden Pistolen eingesammelt, um die NS-Funktionäre auszurüsten, die für den Einsatz in Rußland vorgesehen waren, s. Schreiben des Kreisorganisationsleiters an die Ortsgruppen vom 26. Juli 1941: L 113 Nr. 849, Bl. 153.
Rundschreiben O. 7/45 vom 1. März 1945: L 113 Nr. 509, Bl. 1.
Schreiben Wedderwilles an Kellner vom 19. März 1945: L 113 Nr. 1023, Bl. 42. In seinem Antwortschreiben vom 23. März 1945 bat Kellner um die Beschaffung von Munition: L 113 Nr. 1069, Bl. 173. Allerdings berichtete Erich Kenter unter dem 18. März 1945 von Gewehren, Maschinengewehren und Munition, die in Detmold noch vorhanden waren: D 72 Kenter Nr. 118; vermutlich handelte es sich um Waffen aus Wehrmachtbeständen.
Es handelte sich um den Detmolder Lehrer Ernst Siekmann, der am 31. Mai 1944 als Hauptmann aus dem Wehrdienst entlassen und im Herbst 1944 schon als Einsatzführer von Notdienstverpflichteten am Westwall eingesetzt worden war; hier zeigt sich der fließende Übergang vom Notdienst und Volkssturm auch auf der Führerebene: L 113 Nr. 976, Bl. 213.
Auflistung samt Kompanien und den entsprechenden Führern in L 113 Nr. 1023, Bl. 87 ff.
S. das Schreiben eines seit Dezember im Schanzeinsatz an der niederländischen Grenze stehenden Unterabschnittsführers an die Kreisleitung vom 8. März 1945: L 113 Nr. 977, Bl. 331.
Werth im Februar, Wesel im März 1945: L 113 Nr. 1069, Bl. 143 u. 2.
L 113 Nr. 742, Bl. 37.
Schreiben vom 15. März 1945: L 113 Nr. 1069, Bl. 5.
L 113 Nr. 1069, Bl. 173.
Meurer: Die Erste Aprilwoche, S.U.
Meurer, Die Erste Aprilwoche, S. 10.
Niederschrift der Besprechung mit dem Gauleiter am 4. Februar 1945: L 113 Nr. 742, Bl. 37. Die Verwirrung in der Begrifflichkeit („Trupps“ gab es in der Hierarchie des Volkssturms nicht) spiegelt die unklare Lage in der Wirklichkeit.
Rundschreiben 8/45 vom 21. Februar 1945: L 113 Nr. 1023, Bl. 165.
Rundschreiben 9/45 des Kreisleiters vom 27. Februar 1945: L 113 Nr. 551, Bl. 86.
Schreiben des Kreisleiters von Herford an Wedderwille vom 9. März 1945: L 113 Nr. 1069, Bl. 374.
Am 11. März beim Ausheben von Panzerschutzlöchern an der Oberen Mühle, am 23. März beim Bau einer Panzersperre am Bahnübergang in Eichholz: D 72 Kenter Nr. 118.
Geise, Kriegschronik, Eintrag vom 12. März 1945.
L 113 Nr. 1023, Bl. 166.
D 72 Kenter Nr. 118.
Seidler: Volkssturm, S. 15, verweist auf die allgemein sehr ungünstige Quellenlage zum Volkssturm; dies gilt auch für Lippe.
Meurer: Die Erste Aprilwoche, S. 6.
Niebuhr: Tagebuchnotizen von Bernhard Ebert, Einträge zum 3.–5. April 1945.
Deshalb mußte der Kreisorganisationsleiter Lückhoff vom Westfalenwall zurückgeholt werden, s. Schreiben Wedderwilles an den Gaustabsamtsleiter vom 22. Januar 1945: L 113 Nr. 1067, Bl. 195, sowie den Schriftwechsel zwischen dem Kreisleiter von Ahaus und der Kreisleitung Lippe: L 113 Nr. 1068, Bl. 314 ff.
LSZ vom 31. Dezember 1944.
Schriftwechsel vom März 1945: L 113 Nr. 1023, Bl. 220.
Dazu ausführlich Becker: Die Besetzung Lippes.
Die Funktionslosigkeit des Volkssturms in diesen letzten Kriegstagen in Lippe verdeutlicht eine Notiz Erich Kenters vom 9. März 1945; er erwähnt, daß er mit anderen zusammen Waffen zum Hiddeser Bent bei Detmold getragen hatte, und vermerkt dann: „Dort Herumstehen bis 10.30, dann fortgegangen mit noch einem.“ D 72 Kenter Nr. 118.
Meurer: Die Erste Aprilwoche, S. 10.
Dennoch ist Seidlers Bewertung des Volkssturms als „Stück absurdes Theater am Ende des Zweiten Weltkriegs“ zynisch und unangemessen, Seidler: Volkssturm, S. 372.
LSZ vom 6. November 1945.
Schreiben vom 15. März 1945: L 113 Nr. 1069, Bl. 5. Von einem „drastisch gesunken(en)“ Einfluß der NSDAP auf die Bevölkerung und vom Verlust der Volksnähe gerade „der unteren Ebene ... der NS-Führungsclique“, wie sie Seidler: Volkssturm, S. 10 u. S. 161, ohne konkrete Nachweise konstatiert, kann in Lippe überhaupt nicht die Rede sein.
Korrespondenz zwischen Ortsgruppenleiter und Kreisleiter im Dezember 1944: L 113 Nr. 773, Bl. 146 f.
S. Riechert, Bibelforscher.
Schreiben Wrengers an Wedderwille vom 13. März 1945; vgl. im Brief die angesichts des Datums bemerkenswerte Äußerung: „Es ist uns nicht ganz verständlich, weshalb diese Leute besondere Rechte genießen, die nicht mithelfen, recht bald den Deutschen Sieg zu erringen ...“: L 113 Nr. 1023, Bl. 15.
Schreiben des Leiters der Ortsgruppe Lemgo-West an die Kreisleitung vom 14. März 1945: L 113 Nr. 1023, Bl. 28.
Wie vor.
Wie vor.
Schreiben Wrengers vom 13. März 1945: L 113 Nr. 1023, Bl. 15.
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Ruppert, A., Riechert, H. (1998). Die Rolle der NSDAP im Krieg. In: Herrschaft und Akzeptanz. Veröffentlichungen der Staatlichen Archive des Landes Nordrhein-Westfalen, vol 41. VS Verlag für Sozialwissenschaften, Wiesbaden. https://doi.org/10.1007/978-3-663-10298-4_5
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