Zusammenfassung
Die Soziale Arbeit hat vielfältige Aufgaben und rechtlich kodifizierte Verpflichtungen. Als intermediäre Instanz zwischen System und Lebenswelt ist sie gesellschaftspolitisch verortet und sozialpolitisch konfiguriert. Ein politisches Mandat hat sie aber nicht, denn Mandate sind Vertretungsvollmachten. Anwälte haben ein Mandat, weil ihre Mandanten sie damit beauftragt haben, ihre Interessen in einer speziellen Angelegenheit zu vertreten. Doch dieses Mandat ist kein politisches, auch wenn es sich auf Angelegenheiten bezieht, die politisch bedeutsam sind. Lediglich Abgeordnete haben — in einer repräsentativen Demokratie qua Wahl — ein politisches Mandat. Obwohl die Soziale Arbeit kein politisches Mandat hat, besitzt sie die Fähigkeit, Politik zu beeinflussen. Die Politikfähigkeit1 der Sozialen Arbeit ist durch eine Reihe von Faktoren bestimmt, die mit ihr und ihrer inneren Verfasstheit wenig zu tun haben. Ich denke hier vor allem an die politische Kultur und ihr konjunkturelles Interesse an den Themen der Sozialen Arbeit. Politisch erfolgreich kann sie nur sein, wenn das politische System in seinen unterschiedlichen Ebenen an den Themen der Sozialen Arbeit interessiert ist oder sich der Einflussnahme der Sozialen Arbeit — aus welchen Gründen auch immer — nicht entziehen kann. Ich werde im Folgenden auf eine, m. E. allerdings grundlegende Bedingung der Politikfähigkeit der Sozialen Arbeit eingehen, ohne dabei die Heterogenität dieser Profession zu berücksichtigen.2 Nach dieser Vorrede nun meine These: Die grundlegende Voraussetzung für Politikfähigkeit der Sozialen Arbeit ist ihre Entkoppelung von der Politik.
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Müller, S. (2001). Soziale Arbeit: Ohne politisches Mandat politikfähig. In: Merten, R. (eds) Hat Soziale Arbeit ein politisches Mandat?. VS Verlag für Sozialwissenschaften, Wiesbaden. https://doi.org/10.1007/978-3-663-10286-1_11
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Publisher Name: VS Verlag für Sozialwissenschaften, Wiesbaden
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