Zusammenfassung
Bei „Verfassungsänderungen“ handelt es sich im Gegensatz zu „Verfassungsdurchbrechungen“ ausschließlich um Änderungen des Textes (Änderungen, Einfügungen, Aufhebungen) von Verfassungen. „Verfassungsdurchbrechungen“, wie sie für die Staatspraxis der Weimarer Republik als zulässig galten, beinhalten dagegen Abweichungen vom Text der Verfassung, ohne daß diese selbst geändert würde. Eine solche „Verfassungsdurchbrechung“ ist im Falle des Grundgesetzes der Bundesrepublik Deutschland ausgeschlossen.
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Thielemann, H. (1978). Verfassungsänderungen seit 1949 im Überblick. In: Grundgesetz und sozialer Wandel — zum 30. Jahrestag der Verfassung der Bundesrepublik Deutschland. Gegenwartskunde, vol 1. VS Verlag für Sozialwissenschaften, Wiesbaden. https://doi.org/10.1007/978-3-663-10206-9_7
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Publisher Name: VS Verlag für Sozialwissenschaften, Wiesbaden
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