Zusammenfassung
Der Vergleich des Spektrums grenzüberschreitender Zusammenarbeit im Falle der NEG/ECP und der ORK legt nahe, hinsichtlich der inhaltlichen Gewichtung zwischen primären und sekundären Bereichen grenzübergreifender Kooperation zu unterscheiden. Der erste Faktor bei der Entstehung grenzüberschreitender Zusammenarbeit, die räumliche Konditionierung, wird wesentlich über die Schwerpunkte der gemeinsamen Arbeit entscheiden, die aus spezifisch regionalen Problemlagen resultieren. Allerdings wird die Realisierbarkeit von Projekten in bestimmten Politikbereichen vom zweiten Faktor, den institutionellen Rahmenbedingungen nationaler wie supranationaler Art, abhängen. Bei der Analyse grenzüberschreitender Kooperation ergibt sich zudem ein dritter Faktor: Die Umsetzung einzelner Projekte ist jenseits institutioneller Vorgaben in hohem Maße von nationalen wie globalen Themenkonjunkturen abhängig, die über den Erfolg bzw. Mißerfolg bestimmter Initiativen entscheiden. Als Vorgabe für die Untersuchung einzelner Bereiche grenzüberschreitender Zusammenarbeit wird zusätzlich ein vierter Faktor zur Erklärung des Phänomens eingeführt, die sektorspezifische Varianz. Sie besagt, daß das Verhältnis von räumlicher Konditionierung, nationalen und supranationalen Vorgaben institutioneller wie thematischer Art je nach Politikfeld verschieden ist.
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Literatur
Der Massenprotest vom Februar 1975 gegen das geplante Atomkraftwerk Whyl bei Freiburg markiert nach vorherrschender Auffassung den Beginn der Anti-Atomkraftbewegung in Deutschland. Mobilisiert wurde v.a. die Bevölkerung in Baden und im Elsaß. Mit der Bauplatzbesetzung wurden zugleich erstmals die Grenzen des legalen Protests überschritten, wodurch die Bewegung vordergründig zunächst einen extremistischen Charakter erhielt und die etablierten politischen Kräfte verunsicherte.
Von den genannten Kernkraftwerken wurde letztlich nur eines realisiert. Die beiden Druckwasserreaktoren Fessenheim I und II gingen 1977 bzw. 1978 ans Netz. Interessant an diesem AKW ist nach wie vor seine gemischte Eigentümerschaft: Deutsche bzw. Schweizer Energieunternehmen sind zu 17,5% bzw. 15% an dem französischen Kernkraftwerk beteiligt (Anti Atom International 1999).
Vgl. Kap. V.2.2.4.
Zugleich markiert das Aktionsprogramm einen Wendepunkt im umweltpolitischen Management des Rheins durch seine Anlieger, indem man sich darauf verständigte, flexible Handlungsprogramme auszuarbeiten, statt weiterhin völkerrechtliche Abmachungen auf bilateraler Ebene zu treffen (Durth 1996: 38).
Deutschland ist allerdings 1995 von der EU-Kommission wegen mangelnder Umsetzung der EU-Richtlinie zur UVP verklagt worden („Urteil” 1998).
Die Nordvogesen wurden 1989 und der Pfalzerwald 1992 von der UNESCO als Biosphärenreservate anerkannt und werben seither als grenzüberschreitendes Reservat, wofür sie u.a. Mittel aus dem INTERREG 1-Programm erhielten.
Vgl. Kap. I.4.1.
Vgl. Kap. V.2.1.2.2.
Vgl. Kap. V.2.1.1.3. schreitende Interessenkoalitionen dazu beigetragen, den politischen Problemdruck auf nationaler Ebene zu erhöhen. In diesem Kontext ist das Engagement der NEG/ECP entsprechend gewürdigt worden (Hocking 1991: 194f.).
Vgl. Kap. V.2.1.1.4.
Seit 1994 hatte sich auf nationaler Ebene die Ansicht durchgesetzt, daß speziell die Problematik der regionalen Ozonbelastung auf dem Kontinent in das Air Quality Agreement mit-einbezogen werden müßte. Gemeinsame Aktivitäten in dieser Richtung wurden gegen Ende der 90er Jahre verstärkt, indem man übereinkam, einen ozone annex zum Luftreinhalteabkommen auszuhandeln. Das Canadian-U.S. Air Quality Committee, welches mit der Umsetzung des Abkommens betraut ist, erhielt den Auftrag, bis April 1999 entsprechende Vorschläge zu unterbreiten. Sein im März 1999 vorgelegter Bericht konzentrierte sich auf die Lage im Nordosten. Die Dokumentation bestätigte noch einmal bekannte Trends im Hinblick auf die Luftverschmutzungssituation auf dem Kontinent, die v.a. bewirken, daß der Nordosten entsprechenden Umweltbelastungen am meisten ausgeliefert ist, und hielt die Regierungen in Washington und Ottawa dazu an, die Ozonproblematik und die mit ihr verbundenen anderen Phänomene, wie den sauren Regen, in einem integrierten Ansatz zu behandeln („Ground-Level Ozone” 1999: 2f., 32).
Vgl. Kap. IIL2.1.
Vgl. Kap. V.1.1.1.1. sowie Kap. V.1.1.2.2. Arbeitslosenzahlen in Baden (8,6%) und der Südpfalz (11,0%) bis zum Dezember 1996 in die Höhe, während die Arbeitslosigkeit im Elsaß (8,1%) und in der Nordwestschweiz (3,9%) vergleichsweise in geringerem Umfang anstiegen („Oberrhein” 1997).
Die AG Regionale Wirtschaftspolitik umfaßte auch den Bereich Tourismus, während die NEG/ECP eine zusätzliche Arbeitsgruppe gegrilndet hat. Der Übersichtlichkeit halber wird daher der Bereich Tourismus im folgenden aus den Aktivitäten der ORK im Wirtschaftssektor ausgegliedert und in einem separaten Kapitel analysiert. Vgl. Kap. V.1.3.
Unter dem Wirtschaftsraum Nordwestschweiz versteht man seither die Kantone Basel-Stadt und Basel-Landschaft, dem im Januar 1994 auch das bernische Laufental zugeschlagen worden ist, sowie die aargauischen Bezirke Rheinfelden und Laufenburg und die solothurnischen Bezirke Thierstetten und Dorneck (Flieg 1995: 13, 15).
Vgl. Kap. IV.1.1.
Scheidegger definiert als Grenzgänger in faktischer Hinsicht “eine natürliche Person, die sich ausschließlich und regelmäßig zum Zweck der Erwerbstätigkeit und grundsätzlich nur während der dafür benötigten Zeit innerhalb eines Staates aufhält, die darüber hinausgehende Freizeit dagegen in einem anderen Staat verbringt.” Im Vergleich dazu ist im Schweizer Recht unter Grenzgängem eine Sondergruppe sich in der Schweiz aufhaltender Ausländer zu verstehen, denen eine Vorzugsstellung eingeräumt wird, sofern sie bestimmte örtliche (Wohnort im Nachbarstaat oder der Grenzzone), zeitliche (tägliche Überschreitung der Grenze oder Erfüllung einer Mindestzahl von Grenzüberschreitungen innerhalb einer gewissen Zeitspanne) und persönliche (Qualifikation als Grenzgänger kann an eine bestimmte Staatsangehörigkeit gebunden sein) Voraussetzungen erfüllen (Scheidegger 1987: 5ff.).
Vgl. Kap. III.1.2.3.
In Baden-Württemberg wurde die schwerpunktmäßige Wirtschaftsförderung zusätzlich ak- zentuiert durch ein landesspezifisches Programm, das Konzept der Landesausbauorte.
Im Kanton Basel-Landschaft hatte man 1980 ein Wirtschaftsförderungsgesetz verabschiedet, in Basel-Stadt kennt man dagegen bis heute keine derartige Fördergesetzgebung (Koller 1984: 502, Maurer 1992: 290ff., 383).
Proulx/Shipman haben die Art der Güter nicht weiter aufgeschlüsselt (Proulx/Shipman 1986: 63f.).
Zum Hintergrund vgl. Kap. V.1.5.2.
Vgl. Kap. V.1.2.2.5.
Vgl. Kap. V.1.4.2. becs nach Neuengland zwischen 1979 und 1993 um den Faktor 5,8 anstiegen, gilt dies für die Importe nur im Umfang eines Faktors von 3,2.219 Zugleich hat sich das Kräfteverhältnis zwischen den Atlantikprovinzen und Quebec nur minimal verschoben. 1990 betrugen die atlantischen Exporte nach Quebec 1,4 Billionen $ (Cdn.), gegenüber einem Importvolumen von 2,9 Billionen $ (Statscan 1996). Damit nahmen die Exporte nach Quebec bis in die frühen 90er Jahre um den Faktor 2,4 zu, verglichen mit einer Steigerung der Importe von Quebec um einen Faktor von 2,2.
Im Jahr 1991 gingen 18.9% aller Exporte von Quebec in die USA nach Neuengland, das damit nach der Atlantischen Region (New York, New Jersey, Pennsylvania) an zweiter Stelle rangierte (Proulx 1993: 30).
Die entsprechende Passage lautet im Original: Acting in the spirit of cooperation,the primary hallmark of their eighteen year old affiliation, the Governors and Premiers pledge to strengthen,promote, and ensure regional, interactive, bi-lateral trade relations and trade coopera-
n (…). schen Exporte, während die vier atlantischen Provinzen zusammen soviel nach Mexiko exportierten wie Rhode Island (24.1 Mio. $ U.S.).
In der Oberrheinregion lebten 1990 auf einer Flache von 18.638 km2 4,59 Mio. Menschen. 1997 waren es samt der assoziierten Gebiete 4,84 Mio. Menschen auf einer Fläche von 18.951 km2. Im Vergleich dazu lebten 1993 in den Neuenglandstaaten und Ostkanada zusammen 22,82 Mio. Menschen auf einer absoluten Fläche von 899.060 Quadratmeilen, von denen jedoch große Teile (insbesondere das nördliche Quebec sowie das zu Newfoundland gehörende Labrador) nur spärlich besiedelt sind. Aus diesem Grunde erübrigt sich ein Vergleich der Bevölkerungsdichte (“Wirtschaft” 1992: 14, “Oberrhein” 1997, NEG/ECP 1995: 13).
Gewisse Parallelen gibt es durchaus, so weisen beispielsweise beide Regionen einen wirtschaftlichen Schwerpunkt im Süden auf, und den Basler Kantonen entsprechen aus dieser Perspektive in etwa die südlichen Neuenglandstaaten. Doch sind solche Aspekte insbesondere im Hinblick auf die unterschiedliche GröBe und Beschaffenheit der Mandatsgebiete von ORK und NEG/ECP nur bedingt aussagekräftig.
Die touristische Initiative resultierte aus einer Studie zu den kulturellen Beziehungen am nördlichen Oberrhein, die in den frühen 80er Jahren im Rahmen des ZRA unternommen worden war. Vgl. Kap. V.2.2.3.
Symptomatisch für diese guten Beziehungen sind Werbeaktionen wie die der Deutschen Bahn im Februar 1998, im Zugrestaurant elsässische Spezialitäten anzubieten. Verantwortlich fiir die Aktion zeichnet das Maison du Tourisme de Haut-Alsace, Colmar; die Werbebroschüre “Das Elsaß wünscht Guten Appetit” wurde von einer Marketing-Firma in Freiburg konzipiert. Vgl. “Elsaß” 1997.
Dazu zählen u.a. der Deutsch-Französische Rheinwanderweg Rheinauen oder der Radwanderweg Lautertal, die im Bereich von PAMINA entstanden sind.
Vgl. Kap. V.2.2.3.
Der Überlieferung nach nannte der Grönländer Leifr (Leif) Eiriksson gegen 1001 den Platz seines Winterlagers an der Ostküste des nordamerikanischen Kontinents Vinland, also “Weinland”. Vgl. Francis/Jones/Smith 1996: 21.
Auf neuenglischer Seite sind die Städte Quincy, Brockton, New Bedford, Fall River, Taunton und Plymouth beteiligt, die nicht alle innerhalb der klassischen Grenzen des südöstlichen Massachusetts liegen; in den Atlantikprovinzen nehmen Halifax, Yarmouth, Sydney, Saint John, Moncton und Charlottetown an der Initiative teil. Es ist nicht geplant, Städte aus Quebec miteinzubeziehen, da sie nach Meinung der Initiatoren nicht wirklich in das Profil der Vereinigung passen würden.
Vgl. Kap. V.1.5.1.4. bereits Ende der 70er Jahre in den Regionalausschüssen thematisiert worden. Doch war es erst Ende der 90er Jahre möglich, sich auf den Standort bei Altenheim-Eschau festzulegen (AG Verkehr 1995a). Pläne zum Bau einer Rheinbrücke auf der Höhe von Hartheim-Fessenheim waren bereits Anfang der 80er Jahre erwogen worden, nahmen aber erst Ende der 90er Jahre Gestalt an. Auf dem Hintergrund des Karlsruher Abkommens soll das gemeinsame Projekt auf der Basis der Errichtung eines grenzüberschreitenden Zweckverbandes „Mittelhardt/Oberrhein“ realisiert werden (TOP A.3.7, 13/ORK/96, TOP A.6.5, 14/ORK/97).230 Das Dilemma der oberrheinischen Partner in der ORK läßt sich am treffendsten so beschreiben: Einerseits strebt die Region danach, eine Drehscheibe des europäischen Verkehrs zu sein, andererseits soll deren Gravitationszentrum am besten in der jeweils eigenen Teilregion liegen.
Nachdem man aus Mitteln der INTERREG-Programms bis zum Juni 1997 eine Machbarkeitsstudie erarbeitet hatte, konnte die Gründung des Zweckverbandes mit Sitz in Fessenheim (Haut-Rhin) im Juli 1998 erfolgen. Der Kooperationsvereinbarung liegt entsprechend das französische Kommunalrecht zugrunde (Kap. I1I.1.1, Glaeser 1998: 9).
Die Pauschale wird unterschiedlich mit SF 325 bzw. 328 beziffert. Zur Problematik des Höchstzulassungsgewichts von Lastwagen in der Schweiz vgl. Kap. V.1.5.1.5.
Vgl. Kap. V.1.5.1.3.
Gleichzeitig hatte sich auch der Schweizerische Nutzfahrzeugverband Astag im Verlauf der Verhandlungen gegen die Schwerverkehrsabgabe gewehrt (Calonego 1998c).
Vgl. Kap. V.1.2.3.
Zu Umfang und Bedeutung des Abkommens vgl. Kap. 111.3.
Im Staatsvertrag von 1949 war festgehalten worden, daß Basel-Stadt für die Nutzung französischen Territoriums in einer Phase der Erstausbaus zu zahlen hätte. Die daraus resultierende ungleichgewichtige Situation wurde erst 1997 revidiert. Heute sind sowohl Frankreich als auch (seit 1998) der Kanton Basel-Landschaft an den entstehenden Kosten beteiligt (Rist 1998).
Zusätzlich flossen im Zuge der Wiedervereinigung in Deutschland seit den frühen 90er Jahren beträchtliche Mittel in den Verkehrsausbau Ost (ca. DM 80 Milliarden), deren Fehlen auch am Oberrhein spürbar war (“Verkehrsausbau” 1998).
Ein Finanzierungsmodell mit Hilfe des INTERREG-Programms scheiterte 1991 (Oberrhein Mitte-Süd 1991, Nr. 27 (7 A 2)).
Die Wiederbelebung der Strecke Strasbourg-Lauterbourg-Wörth-Ludwigshafen ist seit 1996 wieder auf der Tagesordung der ORK, wobei inzwischen eine Losung in greifbare Nahe gerückt scheint, zumal die Reaktivierung einer anderen Strecke zwischen der Südpfalz und dem Elsaß (Winden-Wissembourg) auf enorme Resonanz gestoßen war (“Ausflügler” 1998, “Zugstrecke” 1998, TOP A.6.1, 16/ORK/98).
Das NEAT-Paket sieht den Bau zweier Alpenbasistunnels vor, durch den Lötschberg sowie den St.-Gotthard. Der erste Basistunnel am Lötschberg soll bis 2005 fertiggestellt sein.
Mitglieder der Arbeitsgemeinschaft sind die IHK Hochrhein-Bodensee, Konstanz/ Schopf-heim, das CCI Centre Alsace,Colmar, die IHK Südlicher Oberhein, Freiburg, das CCI Sud Alsace, Mulhouse, sowie die Aargauische IHK, Aarau, und die Basler Handelskammer, Basel (Stand: Juli 1995).
Vgl. Kap. V.1.4.1.
Das Informationsblatt war auf französischer und schweizerischer Seite von den Regio-Gesellschaften erarbeitet worden, während auf deutscher Seite das Regierungspräsidium Freiburg beteiligt war. Die Broschüre, die Regelungen wie Nachtfahrverbote enthielt und eine Übersicht nationaler Feiertage bot, war außer auf Deutsch und Französisch auch auf Italienisch verfaßt (“Fahrverbote” 1983).
Der Kompromiß zum Abschluß der bilateralen Verhandlungen zwischen der Schweiz und der EU beinhaltet nunmehr eine begrenzte Transiterlaubnis fir Fahrzeuge von 40 Tonnen, zunächst in einer Übergangsphase bis 2004. In dieser Zeit — maximal bis zur Fertigstellung der ersten Alpentransversalen — wird zugleich die LSVA nur in reduziertem Umfang erhoben werden („ Landverkehrsabkommen“ 1998).
Mit dem neuen trilateralen Konzept war eine Marketing-Stategie verbunden, die den EuroAirport durch seine Lage im magic triangle Europas unter dem Motto Enjoy 3 countries out of one suitcase auf dem nordamerikanischen Markt bekannt machen sollte. Nordamerikanischer Zielflughafen sollte der J.F.K. Airport in New York sein, die Zielgruppe Reisende aus dem Westen und Mittleren Westen der USA (“Europe” 1988).
Auch das bilaterale Freihandelsabkommen von 1989 (FTA) hatte Dienstleistungen im Verkehrsbereich nicht eingeschlossen (Johnson 1994: 317).
Entlang der Grenze zwischen Kanada und den Vereinigten Staaten gibt es 247 Der Grenzübergang Lacolle zwischen Quebec und New York rangierte hinsichtlich der Wertschöpfung an vierter Stelle, gefolgt von Lansdowne, Ontario. Die exeptionelle Position der Grenzübergänge in Ontario ist wesentlich dadurch zu erklären, daß ein hoher Prozentsatz von Gutem, die innerhalb Kanadas weiterbetòrdert werden oder aus anderen Provinzen stammen, in Ontario die Grenze passieren (Transport Canada 1997: chapter 3.1).
Vgl. Kap. V.1.2.2.3.
Vgl. Kap. V.1.2.2.4.
Vgl. Kap. V.1.1.2.1.
Der Bereich des kommerziellen Flugverkehrs ist nicht in den NAFTA-Text aufgenommen worden, sondern nur ganz spezielle Dienstleistungen, wie beispielsweise Feuerbekämpfung, Sightseeing oder Flugübungen (Johnson 1994: 316). Nach wie vor ist der Luftverkehr von der weltweiten Liberalisierung des Handels nicht wirklich erfaßt worden (Pustay 1997: 1f).
Die hochgradige Konzentration des Flugverkehrs auf kanadischer Seite auf die sog. MTV airports Montreal, Toronto und Vancouver wurde durch das neue Abkommen mit den USA nicht vermindert, zumal sich diese Flughafen in einer 2–3jährigen Übergangsphase stufenweise auf die Öffnung des Marktes vorbereiten konnten (Pustay 1997: 21f).
Die trinationale Generalverkehrsstudie wurde 1994 initiiert und soll im Rahmen des INTERREG I1-Programms realisiert werden (TOP A.4.4, 15/ORK/97).
Im Original lautet die entsprechende Passage der Resolution: to relate the projected energy surpluses of the Eastern Provinces with the energy needs of the New England States. Diese Resolution ist als Beispiel der semiformellen grenzüberschreitenden Interaktion mittels eines understanding-by-resolution in der Bestandsaufnahme Swansons angeführt worden. Vgl. Kap. III.2.2.1.
Vgl. Kap. V.1.2.2.1.
Vgl. Kap. V.2.1.1.3.
Parallel dazu wurde seit 1984 das Terra Nova-Ölfeld erschlossen, wo ab dem Jahr 2000 ÖI gefördert werden soll.
Außerdem konnten die Neuenglandstaaten auf diese Weise umweltfreundliche Energie beziehen (Bernard 1989: 349).
In den Atlantischen Provinzen, insbesondere in Nova Scotia und New Brunswick, verlegte man sich im gleichen Zeitraum auf die Umstellung der Stromgenerierung von Erdöl auf Kohle (King 1980).
Das 1980 initierte Projekt benötigte schließlich mehr als sieben Jahre, um das regulatorische Prozedere in den USA zu überstehen, obwohl es letztlich nur die Expansion eines bereits existierenden Pipelinesystems betraf (Nemergut 1988: 5).
Die Entdeckung weiterer Erdgasvorkommen im Bereich der Georges Bank vor Nova Scotia konnte im Zuge der Grenzstreitigkeiten zwischen Kanada und den USA im Gulf of Maine und später wegen des erheblichen Widerstands der Fischereilobby hingegen nicht wirtschaftlich genutzt werden. Vgl. Kap. V.2.2.2.
In diesem Zusammenhang entnahmen die kanadischen Partner nach und nach ihre Rücklagen aus dem NICE Trust Fund — Quebec bereits im Jahr 1986 und die Provinzen Newfoundland, Prince Edward Island sowie New Brunswick im Jahr 1992, so daß heute nur noch Nova Scotia nominell über an NICE gebundene Reserven verfügt. Parallel dazu hatte in den frühen 90er Jahren auch die Frequenz der NICE-Arbeitstreffen nachgelassen.
Zwar war auch Nova Scotia Power im Jahr 1992 privatisiert worden, doch resultierte diese Maßnahme nicht in einer Öffnung des Strommarktes (Bemard/Roland 1996: 8).
Dem Energy Policy Act folgte im Jahr 1996 Order 888 der Federal Energy Regulation Commission (FERC) zur Offnung des nationalen Strommarktes (open access rule). bitteren Disputs zwischen Quebec und Newfoundland über die Nutzung und Vermarktung der Wasserkraft an den Churchill Falls in Labrador nunmehr eine einvernehmliche Regelung in greifbare Nähe gerückt. Noch im Herbst 1996 hatte Newfoundlands Premier Tobin eine emotional aufgeladene nationale Kampagne fir eine Neuverhandlung des Vertrages mit Quebec angefihrt 265 Im Kontext eines deregulierten Strommarktes jedoch würde es für Newfoundland möglich sein, das Quebecer Pipelinesystem zu nutzen, um den Strom von Labrador selbst gewinnbringend nach Neuengland zu verkaufen (McKenna 1996).
Der Vertrag war 1969 geschlossen worden und beinhaltet im wesentlichen die Klausel, daß Newfoundland über einen Zeitraum von 65 Jahren Strom an Quebec verkaufen würde, dessen Preis über die Jahre fallen sollte (in zwei Intervallen, 2001 und 2016). Bereits zu dem Zeitpunkt, als der Vertrag in Kraft trat (1976), hatte sich die Lage auf dem Energiemarkt fundamental geändert, und Quebec erwirtschaftete mit Hilfe des von Newfoundland gelieferten Stroms beträchtliche Gewinne, indem man ihn für einen wesentlich höheren Preis insbesondere nach Neuengland weiterverkaufte. Beobachter gehen davon aus, daß Hydro-Québec in den letzten 20 Jahren ohne die Stromlieferungen von den Upper Churchill Falls erhebliche Verluste gemacht hätte. Vor diesem Hintergrund hatte Newfoundland zweimal den Supreme Court von Kanada angerufen, zuletzt im Jahr 1988, dessen Spruch jedoch stets zugunsten Quebecs ausgefallen war. Um in der Angelegenheit eine Entscheidung zu erzwingen, entschloß sich der Premier Newfoundlands schließlich im September 1996 zu einer öffentlichkeitswirksamen Initiative, indem er damit drohte, die Turbinen anhalten zu lassen (Greenspon/McKenna 1996). Zum konstitutionellen Aspekt des Disputs vgl. Kap. 11.2.
Seit März 1998 hat Quebec außerdem auf verbliebene Rechte aus dem alten Vertrag verzichtet und Newfoundland auf diese Weise ermöglicht, noch ausstehende Energielieferungen zum aktuellen Marktpreis sowohl an Hydro-Québec als auch an andere Partner zu verkaufen (Government of Newfoundland 1998).
Auch hier manifestierte sich die Zäsur in der Arbeit von NICE in den frühen 90er Jahren. Der zehnte Roundtable fand 1991 in New Hampshire statt, das elfte und vorläufig letzte Treffen dieser Art jedoch erst 1994 in Quebec. Im Vergleich dazu befaßte sich das NECBC beispielsweise in seiner vierten Energiekonferenz 1996 mit dem brisanten Thema: Canada/U.S. Energy Markets One Year Later.
Für Becker-Marx stellt die ORK gar in sich eine Raumordnungskommission dar (Becker-Marx 1992: 15).
Das erste European Symposium an Frontier Regions fand 1972 in Strasbourg statt, eine zweite Konferenz 1975 in Innsbruck. Vgl. Kap. 111.1.2.
Desweiteren kam es 1973 auch zur Gründung einer Deutsch-schweizerischen Raumordnungskommission, welche die Bundesländer Baden-Württemberg und Bayern sowie sieben angrenzende Schweizer Regionen umfaßt. Ihr Einzugsgebiet ist der Raum Hochrhein-Bodensee (Braun/Maier 1992, Becker-Marx 1992: 9ff.).
Auf kommunaler Ebene ist hier insbesondere die Interessengemeinschaft Moyenne Alsace-Breisgau (CIMAB) zu nennen, die sich um die Koordination der Entwicklung der Städte Breisach (Baden) und Neuf-Brisach (Haut-Rhin) bemüht (Becker-Marx 1984: 53).
Im Gegensatz zum „Großen Oberrhein“ als Einzugsbereich der Konferenz Oberrheinischer Regionalplaner (Becker-Marx 1992: 43).
Die Kompetenz der beiden Regionalausschüsse wurde zu diesem Zeitpunkt noch wesentlich geographisch definiert so daß der zweiseitige deutsch-französische Regionalausschuß als für das nördliche Mandatsgebiet der Konferenz zuständig galt. Vgl. Kap. IV.1.2.
So verabschiedete beispielsweise die AGEG 1981 eine „Europäische Charta der Grenzund grenzübergreifenden Regionen“ zu Raumordnungsfragen auf regionaler Ebene.
Während man zumindest in Deutschland zwischen Raumordnung und Regionalplanung einerseits und Regionalpolitik im Sinne von Wirtschaftspolitik trennt, tragen in Frankreich sowohl die planilcation als auch das aménagement du territoire den Charakter regionaler Wirtschaftspolitik, worunter auch die Raumordnungspolitik unter städtebaulichen Gesichtspunkten subsumiert wird (Hofmann 1995: 107f.).
Die drei am Oberrhein zusammentreffenden nationalen Raumordnungspolitiken können im gegebenen Rahmen nicht im Detail dargestellt werden. Vgl. hierzu Kistenmacher 1988: 34ff., Lezzi 1994: 133ff.
Entsprechend hat man im Schlußbericht über den Verlauf des INTERREG-Programms in der Region Oberrhein Mitte-Süd explizit auf die im Rahmen der ORK geleistete Leitbildentwicklung hingewiesen („Grenzüberschreitendes Entwicklungskonzept” 1991: l)
Ab 1989 waren erstmals eigens Mittel fir die Grenzregionen bereitgestellt worden (Beck 1996: 126).
Zu den Eckdaten der INTERREG-Initiative sowie ihren Implikationen für den Oberrhein vgl. Kap. I1I.1.2.3.
Auf die Notwendigkeit eines oberrheinischen Leitbildes war auch im Rahmen des 281 Zu den Dimensionen des Projekts vgl. „Regionales grenzüberschreitendes Freiraumkonzept“ 1998.
Inzwischen war das Projekt in Konkurrenz geraten zum wissenschaftlich weniger fundierten “Leitbild”, das der Regiorat auf kommunaler Ebene für die RegioTriRhena zu erarbeiten begonnen hatte. Vgl. Kap. IV.1.4.
Die endgültige Fassung von EUREK wurde vom Informellen Rat der für Raumordnung zuständigen Minister Anfang Mai 1999 in Potsdam verabschiedet.
INTERREG IIC gliedert sich in drei Bereiche: die allgemeine transnationale Zusammenarbeit, die Vermeidung von Überschwemmungen sowie Dürrebekämpfung.
So nimmt beispielsweise die Auflistung transnationaler Kooperationsräume mit deutscher Beteiligung auf die oberrheinischen Strukturen keine Rücksicht. Allenfalls das Programm “Vorbeugender Hochwasserschutz Rhein-Maas” weist oberrheinische Bezüge auf. Generell wird der geographische Schwerpunkt deutscher Projekte in Mittel-und Osteuropa liegen (“Bundesministerium” 1998: 5, 13).
Statt dessen waren die regionalen Gewässer seit den 70er Jahren von beiden Seiten ohne Rücksicht auf die Konservierung des Bestandes systematisch überfischt worden (Greene/ Keating 1980: 738f.)
Bereits die Bezeichnung Bilateral Working Group on the Economic Development of the Fisheries verdeutlicht den national gefärbten Blickwinkel auf den Gulf of Maine.
Im Canada-Nova Scotia Agreement von 1982 hatte die Provinz die alleinige Zuständigkeit über die Erschließung von Ressourcen vor der Küste erhalten. Vgl. Kap. V.2.1.1.3.
Auch das 1989 von New Brunswick, Nova Scotia, Maine, New Hampshire und Massachusetts eingerichtete Gulf of Maine Council on the Marine Environment vermied es, über die Erhaltung des regionalen Ökosystems hinausgehende Fragen des grenzüberschreitenden Fischereimanagements zu thematisieren (Vgl. Kap. V.1.1.2.3). Immerhin konnten sich Kanada und die Vereinigten Staaten 1990 in einem Reciprocal Enforcement Agreement darauf einigen, die Grenzverletzungen im Gulf of Maine im Hinblick auf die Konservierung und Erholung der regionalen Fischbestände konsequent zu verfolgen, womit sich die Zahl der Übergriffe amerikanischer Fischer nach 1991 drastisch reduzierte (Herbert 1995: 314f.). Voraussetzung für diese Entwicklung war das späte Eingeständnis des New England Fishery Management Council, an der Überfischung im Gulf of Maine Anteil gehabt zu haben (Dewar 1990: 489).
Der zuständige Fischereiminister wurde später zum Premier von Newfoundland/Labrador gewählt. (TAGS), ist inzwischen entsprechend zu einem innenpolitischen Zankapfel avanciert („Time” 1998).
Auch durch NAFTA ist keine gemeinsame Fischereipolitik geschaffen worden (Johnson 1994: 320).
Der Übersichtlichkeit halber soll hier von der AG Kultur die Rede sein.
Vgl. Kap. II.
Dies hat hauptsächlich seine Ursache darin, daß Kulturförderung in Nordamerika vornehmlich das Aktionsfeld einer Vielzahl privater Stiftungen, nicht aber des Staates ist. Schließlich umfaßt die nordamerikanische Vorstellung von (ökonomischer) kontinentaler Integration keine supranationalen Initiativen auf sozio-kulturellem Feld. Vgl. dazu auch Schäfer 1996: 115.
Vgl. Kap. V.1.3.1.
Diese Initiative besteht seit 1994 und soll der interessierten Öffentlichkeit einmal im Jahr ausgewählte oberrheinische Denkmäler zugänglich machen („Journée” 1997).
Nachdem die Erprobungsphase 1993/94 ermutigend verlaufen war, wurde die Initiative für eine Phase zwischen 1996 und 1999 verlängert. Rheinland-Pfalz nahm an dieser zweiten Phase aus finanziellen Gründen nicht mehr teil.
Vor diesem Hintergrund ist es vielleicht keinem Zufall zuzuschreiben, daß auf der oberrheinischen Museumskarte von 1986 die nationalen Hoheitsräume deutlich voneinander abgesetzt sind.
Dieser Befund deckt sich mit einer Erhebung des Service d’Etudes du SGAR Alsace von 1991, die den Rhein als publizistischen Wall für die oberrheinische Tagespresse ausweist (Vogler 1994: 457).
Wenn dieser Befund auch ernüchternd ausfüllt, gilt es mit Blick auf die nordamerikanische Vergleichsregion dennoch zu betonen, daß im Mandatsgebiet der NEG/ECP keinerlei grenzüberschreitende Initiativen beispielsweise im Bereich der regionalen Tagespresse in Erfahrung gebracht werden konnten.
Der Bereich Jugend ist inzwischen ebenfalls als eigene Arbeitsgruppe ausgegliedert worden und soll im Abschnitt V1.2.2.5 behandelt werden.
Vgl. Kap. V.1.2.1.5.
Die Publikation der Initiative wurde aus Mitteln des INTERREG II-Programms finanziert.
Entscheidende Anstöße kamen aus den Beratungen des 5. Dreiländer-Kongresses „JugendBildung-Beruf“ von 1995. Vgl. Kap. V.2.2.5.
Auf dem deutsch-französischen Gipfel in Weimar war 1997 neben der Gründung einer deutsch-französischen Hochschule auch die Herausgabe einer gemeinsamen Broschüre beschlossen worden, die den Jugendlichen in beiden Ländern das Erlernen der Nachbarsprache schmackhaft machen sollte. Bis zum Jahr 1998 war in Frankreich und Deutschland der Anteil der Schüler, die dazu bereit waren, dramatisch zurückgegangen (Chervel 1998).
Vgl. Kap. 1.4.3.
Neben dem Deutschen und dem Französischen gelten Italienisch und Rätoromanisch als weitere Landessprachen.
In jüngster Zeit haben die Schweizer allerdings mit einer gewissen Besorgnis zur Kenntnis nehmen müssen, daß in zunehmendem Maße Englisch zur Verkehrssprache zwischen Deutschschweizern und Romands avanciert (Calonego 1998b).
Hintergrund sind die „Empfehlungen zur Förderung des nationalen und internationalen Austauschs im Bildungswesen“, wie sie im Februar 1993 von der schweizerischen Erziehungsdirektorenkonferenz (EDK) formuliert wurden (Saudan 1996: 6).
Zu vergleichbaren bildungspolitischen Projekten im Mandatsgebiet der NEG/ECP vgl. Kap. V.2.2.8.
Die AG Drogen verfügt heute über vier Expertenausschüsse in den Bereichen Suchthilfe, Aids, Polizei/Zoll und Prävention.
In der Regel wird dieser Anspruch in Gestalt der Formulars E I l l vorliegen, das sich der Versicherte vor einer Reise ins EU-Ausland ausstellen lassen kann.
Die französischen Versicherer haben inzwischen vorgeschlagen, daß elsässische Grenzgänger künftig auch ihre Familienangehörigen in Deutschland versichern können sollten, worin ein erhebliches Kontingent für die regionalen Versicherungsträger auf deutscher Seite liegt. Auf diesem Hintergrund hat z.B. die AOK Südlicher Oberrhein eine elsässische Mitarbeiterin eingestellt. Daneben hält die Caisse Primaire d’Assurance Maladie inzwischen — unabhängig von den Aktivitäten der ORK — für Grenzgänger Sprechstunden in den Räumen der AOK Breisach ab, und die AOK umgekehrt in Colmar. Auch die INFOBEST Vogelsang/Breisach bietet eine monatliche Sprechstunde der AOK an.
So fliegt beispielsweise die Rega Basel aufgrund vertraglicher Abmachungen mit Baden-Württemberg mehr als die Hälfte ihrer Rettungseinsätze im südbadischen Raum. Über die Jahre hat sich außerdem eine enge regionale Kooperation zwischen deutschen und schweizerischen Medizinern am Oberrhein entwickelt.
Für die etwa 30.000 Grenzgänger aus dem Elsaß besteht in Deutschland freier Zugang zum medizinischen Versorgungswesen; in der Schweiz arbeitende Elsässer können sich in Frankreich freiwillig krankenversichern, haben damit jedoch keinen Anspruch auf eine regelmäßige medizinische Versorgung in der Schweiz. Die deutschen Grenzgänger in Frankreich tendieren dazu, die medizinischen Einrichtungen in Deutschland zu nutzen; in der Schweiz haben die rund 12.000 deutschen Grenzgänger die Möglichkeit, sich vor Ort sozialzuversichem, um in der Schweiz leistungsberechtigt zu sein.
Genaue Zahlenangaben waren im Bericht der EA Leistungszugang und Kostenübernahme nicht enthalten.
Die Vorschläge hinsichtlich der Kostenübernahme wurden an die zuständigen nationalen Stellen in den drei Ländern weitergeleitet.
Zur unabhängigen Initiative eines Northeast Canadian/American Health Council im Mandatsgebiet der NEG/ECP vgl. Kap. V.2.2.8.
Der Austausch wurde durch das New England Board of Higher Education und die Delegation der Regierung von Quebec 1981 ausgehandelt. Als problematisch hat sich indessen die Entscheidung Quebecs erwiesen, im Sommer 1996 die Vertretung der Provinz in Boston zu schließen, so daß der Studentenaustausch nunmehr über die Vertretung Quebecs in New York abgewickelt werden muß.
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Rausch, U. (2000). Inhalte grenzüberschreitender Zusammenarbeit. In: Grenzüberschreitende Kooperationen. Politikwissenschaftliche Paperbacks, vol 33. VS Verlag für Sozialwissenschaften, Wiesbaden. https://doi.org/10.1007/978-3-663-10198-7_6
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DOI: https://doi.org/10.1007/978-3-663-10198-7_6
Publisher Name: VS Verlag für Sozialwissenschaften, Wiesbaden
Print ISBN: 978-3-8100-2850-1
Online ISBN: 978-3-663-10198-7
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