Zusammenfassung
Noch im 18. Jahrhundert galt die Ehe als sozial verbindliche Lebens- und Arbeitsform, abgesegnet durch Gott und die Autorität der Kirche und erzwungen durch die materiellen Interessen der in ihr Verbundenen. Eine gesicherte materielle Existenzbasis jenseits der Ehe war eher die Ausnahme. Den Ehepartnern war bis in die Einzelheiten des Alltags vorgegeben, was von ihnen erwartet wurde, und sie hatten bei Abweichungen mit harten Sanktionen zu rechnen. Die wohl einschneidendste Veränderung erfolgte mit der Trennung von Familien- und Erwerbsarbeit im Verlauf des Industrialisierungsprozesses. „Die Auflösung der materiellen Basis ehelicher Gemeinschaft (wurde) mit einer Überhöhung der moralischen und rechtlichen Grundordnung der Ehe beantwortet“ (Beck/ Beck-Gernsheim 1994, 22). Die Norm der freien Partnerwahl und der wechselseitigen Liebe als Ehe stiftendes Motiv setzte sich, zumindest auf der Ebene der Leitbilder, allmählich im Verlauf des 19. Jahrhunderts durch. Die Ausgliederung der Ehefrauen aus der Beteiligung am Erwerbsleben vollzog sich zunächst in den bildungsbürgerlichen Schichten, soweit das Einkommen des Mannes zur Versorgung der Familie ausreichte, und wurde im Verlauf des 19. Jahrhunderts Bestandteil des herrschenden Familienbildes, das allmählich auch von den Arbeitern übernommen wurde. Zum Leitbild der bürgerlichen Familie gehört die Erwartung, dass jedermann zur Eheschließung nicht nur berechtigt, sondern in gewisser Weise geradezu verpflichtet ist. Wie sehr diese soziale Norm ihren Selbstverständlichkeitscharakter eingebüßt hat, erkennt man am Rückgang der Eheschließungszahlen und dem Bedeutungswandel der Institution Ehe sowie dem damit einhergehenden Anstieg der Zahl Alleinwohnender und unverheiratet zusammen-oder getrenntwohnender Paare.
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Peuckert, R. (2002). Moderne Alternativen zur Eheschließung. In: Familienformen im sozialen Wandel. VS Verlag für Sozialwissenschaften, Wiesbaden. https://doi.org/10.1007/978-3-663-10041-6_4
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DOI: https://doi.org/10.1007/978-3-663-10041-6_4
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