Zusammenfassung
Um in den siebziger Jahren in Leipzig eine Neubauwohnung zugewiesen zu bekommen1, musste man als „Anspruchsberechtigter“ mindestens eine dieser Voraussetzungen erfüllen:
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Arbeiter oder Angestellter in einem volkswirtschaftlich wichtigen
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volkseigenen Betrieb, vor allem im Bergbau, Energiegewinnung oder Schwerindustrie
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Angehörige der „Jntelligenz“ in wichtigen Forschungseinrichtungen
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Arbeiter oder Angestellter in gesellschaftlichen Organisationen, wie z.B. als Funktionär in den Gliederungen der SED, des FDGB und anderer in der DDR wichtigen Organisationen
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Arbeiter oder Angestellter in Einrichtungen, die der politischen und staatlichen Sicherheit dienten, wie Volkspolizei, Staatssicherheit
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Arbeiter- und Bauerninspektion u.ä.
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Nachweisbar keine eigene Wohnung oder unzumutbare Wohnbedingungen (eine Wohnung unterhalb des Standards „sicher, trocken, warm“)
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Junges Ehepaar mit 1 oder 2 Kleinkindern ohne eigenen Wohnraum
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Alleinerziehend mit 1 oder 2 Kleinkindern ohne eigenen Wohnraum.
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Umsiedlung aus „Kohleabrissgebieten“ nach Devastierung der Dörfer
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Umsiedlung aus innerstädtischen Abrissgebieten.
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Kahl, A. (2003). Wohnen im Neubaugebiet und in der „Platte“-Gemeinsamkeiten und Unterschiede zwischen 1979 und 2000. In: Erlebnis Plattenbau. Stadtforschung aktuell, vol 84. VS Verlag für Sozialwissenschaften, Wiesbaden. https://doi.org/10.1007/978-3-663-09975-8_5
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DOI: https://doi.org/10.1007/978-3-663-09975-8_5
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