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Die Gelegenheitsstrukturen protestantischer Entwicklungspolitik

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Part of the book series: Reihe: Studien zur politischen Gesellschaft ((SZPOLGES,volume 1))

Zusammenfassung

Bevor die Entwicklungspolitik der EKD und von Organisationen in ihrem Umfeld selbst zum Gegenstand werden kann, bedarf es einer Bestimmung ihrer Gelegenheitsstrukturen. Mit Blick auf die organisationsexternen Handlungsbedingungen erfordert dies eine knappe Charakterisierung des Politikfeldes ‚Entwicklung‘ vor allem im Hinblick auf die hier besonders interessierende Frage nach dem Stellenwert und der Rolle von Interesse und Moral. Unter dieser spezifischen Fragestellung gilt es, die dort bearbeiteten bzw. zu bearbeitenden gesellschaftlichen Probleme, die zu ihrer Bearbeitung vorgesehenen Politiken, die Interessen- und Akteurskonstellation und die gesellschaftlichen Einstellungen zu diesem Politikfeld zu bestimmen. Mit Blick auf die organisationsinternen Bedingungen eines politischen Handelns der EKD bedarf es einer Skizze der wesentlichen allgemeinen Elemente ihrer Organisations-, Entscheidungs- und Handlungsstruktur.

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Referenzen

  1. Vgl. die Darstellungen der der Gründung des BMZ im Jahre 1961 vorausgehenden ‚Vorgeschichte‘bundesdeutscher Entwicklungspolitik u.a. in Dennert 1968: 11–33; Bodemer 1974: 27–44; Schloz 1979: 11–33; Spanger/Brock 1987: 279–286; Bellers 1988: 2f; Glagow/Stucke 1989: 18–30 sowie Haase 1991: 49–54. Bei letzterem auf S. 50 auch das Ergebnis einer Lite-raturrecherche zu den Datierungen der ‚Anfänge‘der Entwicklungspolitik. Das BMZ selbst datiert den Beginn bundesdeutscher Entwicklungshilfe auf 1952, als sich die Bundesrepublik

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  2. Von der grundsätzlichen Möglichkeit, solche gemeinsamen Interessen des Südens im Blick auf den Nord-Süd-Dialog zu identifizieren und kollektiv zu vertreten, geht auch der Bericht der Süd-Kommission aus (Stiftung Entwicklung und Frieden 1991: 47ff). Brock verweist zudem darauf, daß die Entwicklungsländer die erste, bei der Konferenz für Umwelt und Entwicklung (UNCED) in Rio de Janeiro 1992 sich bietende Chance ergriffen hätten, die Industrieländer wieder mit Forderungen zu konfrontieren, die an diejenigen der 70er Jahre nach einer ‚Neuen Weltwirtschaftsordnung‘anschlössen, nachdem sie unter dem Diktat der Verschuldungsproblematik in den 80er Jahren hätten zurückgestellt werden müssen (vgl. Brock 1992: 19).

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  3. Sachs beschreibt dies als Ergebnis einer historischen Entwicklung, innerhalb derer nach jedem Scheitern einer Entwicklungskonzeption, beginnend mit derjenigen von ‚Entwicklung durch Wachstum‘ nicht das grundlegende Ziel nachholender Entwicklung in Frage gestellt, sondern dieses um Zielgruppen und Problembereiche wie Kleinbauern, ländliche Entwicklung, Arbeitslosigkeit, Grundbedürfnisse, Frauen und schließlich Umwelt erweitert wurde, um die entstandenen und zum Teil auch erzeugten Krisen zu meistern. „Als [schließlich] der Chor derer anschwoll, die ‚Entwicklung‘nicht zur Förderung von, sondern zur Verteidigung gegen Wachstum einklagten ... war das semantische Chaos komplett und der Begriff... bald bis zur Unkenntlichkeit zerschlissen“ (Sachs 1992: 30).

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  4. Vgl. die Präsentation und Diskussion unterschiedlicher Zielkataloge einschließlich ihres eigenen bei Nohlen/Nuscheler (1992c: 65ff).

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  5. Jenseits von Interesse und Moral wird man noch ein weiteres, eher im Hintergrund wirkendes Motiv für die Berücksichtigung ‚fremder Interessen“ durch Entwicklungspolitik in Anschlag bringen müssen, nämlich ‚Entwicklung‘als eine „zivilisatorische Mission“ (Sachs 1992: 26). Im Rahmen einer solchen Mission sollten die unterentwickelten Länder‘auf die von den Vereinigten Staaten beschriebene Bahn beständigen wirtschaftlichen Wachstums und technischer Innovationen hin zu Wohlstand und Frieden geführt, das amerikanische Gesellschaftsmodell als ökonomisierte und säkularisierte Variante ehemals religiös bestimmter Vorstellungen vom guten Leben universalisiert werden (vgl. Sachs 1992). Der ordnungspolitische Eifer der konservativ-liberalen Bundesregierung nach der ‚Wende‘1982 im Politikfeld Entwicklung wird sich ohne Rekurs auf ein solches quasi-religiöses Motiv nicht vollständig erklären lassen.

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  6. Zu Geschichte und Kompetenzen des BMZ vgl. Dennett 1968; Bodemer 1974: 2–44; Schloz 1979: 11–33 und 61ff, Martinek 1981; Schimank 1983; Bodemer 1985; Spanger/Brock 1987, Kap. E; Glagow/Stucke 1989; Stockmann 1990 und Nuscheier 1991, Kap. XVI und XVII. Die Erweiterung der Bezeichnung des Ministeriums um ‚Entwicklung‘erfolgte durch einen Organisationserlaß des Bundeskanzlers vom 22.01.1993 (vgl. BMZ 1995: 20).

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  7. Vgl. zum folgenden Bodemer 1974; Nuscheier 1977; Tetzlaff 1982; Hofineier 1982; Heimpel 1984; Bodemer 1985; Bellers 1988; Wesel 1991; Nuscheier 1991 sowie die Berichte und Grundlinien der Bundesregierung zur Entwicklungspolitik und die Jahresberichte des BMZ.

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  8. Allerdings rief gerade die Rede von einer Interessenidentität zwischen Nord und Süd sowie von einer Konvergenz von Moral und Interesse heftige Kritik hervor. Vgl. Buro 1975: 346.

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  9. Zu den Maßnahmen im Rahmen des Schwerpunktes ‚Armutsorientierung‘gehörte u.a. die Konstituierung einer Arbeitsgruppe ‚Armutsbekämpfiing durch Selbsthilfe“ des BMZ im Jahre 1983 (vgl. BMZ 1984b, 1986a, 1986b), die von 1986 an zu einem Arbeitskreis ‚Armutsbekämpfung‘mit Beteiligung von NROs, insbesondere denen der Kirchen, erweitert wurde. In dieser neuen Besetzung trug der Arbeitskreis maßgeblich zur Erstellung des Berichtes ‚Armutsbekämpfung in der Dritten Welt durch Hilfe zur Selbsthilfe‘ den das BMZ im Juli 1991 dem Deutschen Bundestag vorlegte, bei (vgl. BMZ o.J.a [1993]: 53; EZE 1995: 17). Zudem mündeten seine Ergebnisse in entsprechende Sektorpapiere des BMZ zur Armutsbekämpfung (vgl. BMZ 1990; 1992), die jeweils auch die Unterstützung des Bundestages fanden (vgl. BT-Drs. 11/6088; 11/6137; 12/924; 12/3574; BMZ 1993: 32f und BMZ 1995b: 34ff.).

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  10. So hieß es etwa im Jahresbericht 1978, daß „die durch die Entwicklungshilfe gegebenen Möglichkeiten zur Finanzierung deutscher Lieferungen“ zu nutzen seien (zit. n. Bodemer 1985: 292).

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  11. Vgl. zum folgenden vgl. u.a. Bodemer 1985: 295ff; Heimpel 1984 und Nuscheier 1991: 236ff.

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  12. Tetzlaff hat darauf hingewiesen, daß die „Neudefinition von Entwicklungshilfe als Politik zur präventiven Sicherung bestehender Besitzstände ... beileibe keine deutsche Besonderheit“ ist und als Beleg auf den ‚Human Development Report 1993‘des UNDP verwiesen (vgl. Tetzlaff 1994: 35), in dem Entwicklung letztlich als Investition in die Sicherheit reicher Nationen propagiert werde (vgl. Tetzlaff 1994: 36).

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  13. Vgl. etwa Dennert 1968; Nuscheier 1977; Heimpel 1984; Klingebiel 1988; Pater 1990 und Tetzlaff 1993, aber auch die ‚kritischen Bestandsaufnahmen der deutschen Entwicklungspolitik‘durch Nichtregierungsorganisationen seit 1992 (vgl. jüngst: Deutsche Welthunger-hilfe/terre des hommes Bundesrepublik Deutschland e.V. 1997: 7f, 9–13).

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  14. So lautet etwa der Befund Wesels hinsichtlich der Umsetzung der Grundbedürfhisstrategie: „In der Praxis wurde die Grundbedürfnisorientierung kaum umgesetzt, wie schon ein oberflächlicher Blick auf die Haushalte des BMZ zeigt; der alte Projektbestand und Maßnahmenkatalog wurde fleißig umetikettiert und allenfalls am Rande wurden ernstlich grundbedürfnis-orientierte Elemente hinzugefügt. Das Konzept war schon vor seiner offiziellen Diskreditierung durch das ‚gewendete‘BMZ ab 1982 stillschweigend zu den Akten gelegt worden“ (Wesel 1991: 85).

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  15. Das BMZ weist zwar selbst in seinen Jahresberichten regelmäßig hohe Istwerte für armutsorientierte Vorhaben aus (vgl. z.B. BMZ 1995: 35). Ungeklärt ist jedoch, nach welchen Kriterien die Deklarierung von Projekten unter die Kategorie der Armuts- oder Grundbedürfnisorientierung erfolgt. In diese Richtung zielt denn auch die Kritik in den Evaluierungen der bundesdeutschen Entwicklungspolitik von terre des hommes und der Deutschen Welthungerhilfe (vgl. z.B. Deutsche Welthungerhilfe/terre des hommes Bundesrepublik Deutschland e.V. 1994: 11–14 und insbesondere 1995: 5, 14f).

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  16. Vgl. zur Problematik oben Kap. 1.2.3.. Skeptisch schätzt etwa auch Bodemer die Möglichkeiten ein, in der Entwicklungspolitik leitende Handlungsmotive zu identifizieren: „Motive haben ... grundsätzlich einen ambivalenten Charakter: solange man sich nur an verbale Äußerungen hält... ist es praktisch unmöglich, sauber zu trennen zwischen ‚Ist‘und ‚Sollen‘ zwischen Eigeninteressen, echten Beweggründen, Rechtfertigungen und Rationalisierungsversuchen politischen Handelns. (...) Von wirklichen oder vermuteten Ergebnissen entwicklungspolitischen Handelns gar auf die jeweiligen ‚wahren Motive‘zurückzuschließen ... ist Teil einer Verdächtigungsstrategie ohne Beweiskraft“ (Bodemer 1974: 65). Zur Diskussion möglicher Lösungsvorschläge vgl. oben Kap. 1.2.4..

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  17. Schimank hat sogar mit Blick auf die interessenpolitische Instrumentalisierung der Entwicklungspolitik im Rahmen der fortbestehenden Kompetenzen anderer Ministerien bei der Mittelvergabe das BMZ als den „seltene(n) Fall eines Ministeriums [bezeichnet], dessen Politik nicht bloß subsidiär, sondern hauptsächlich durch andere Ministerien bearbeitet wurde“ (Schimank 1983: 67).

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  18. Thomas Fues hat dies eindrücklich an den Beratungen zum Haushalt 1988 gezeigt (vgl. Fues 1988).

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  19. Nach Böll produziert dieses Verfahren vor allem aufgrund der personalpolitischen Kompetenzen des Haushaltsausschusses und des Finanzministeriums „vorausschauende Ängstlichkeit und Gefügigkeit auch in Sachfragen“, das die „Möglichkeiten von Entwicklungspolitik stärker... [beschneide] als ... massive Interventionen von Wirtschafts- und Politikinteressen“ (Böll 1988: 19). Vgl. zur Kritik an der entwicklungspolitisch problematischen Rolle des Haushaltsausschusses auch die entsprechenden Kapitel in den ‚kritischen Bestandsaufnahmen der deutschen Entwicklungspolitik‘ die seit 1993 jährlich von der ‚Deutschen Welthungerhilfe‘und ‚terre des hommes Bundesrepublik Deutschland e.V.‘im Rahmen der von der britischen Organisation ‚Actionaid‘und von den internationalen NRO-Zusam-menschlüssen EUROSTEP und ‚International Council of Voluntary Agencies‘(ICVA) durchgeführten Evaluierungen der Entwicklungspolitiken der Mitgliedsländer des Entwicklungsausschusses der OECD vorgelegt wurden (vgl. Deutsche Welthungerhilfe/terre des hommes 1994: 15–17, 21–23; 1995: 23–24, 25; 1996: 9–10; vgl. auch ICVA et al. 1994; 1995; 1996).

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  20. So setzte sich z.B. das BMZ in den 60er Jahren, in der Hoffnung, auf diese Weise vermehrte Unterstützung durch die Industrie zu gewinnen, vehement für eine Lieferbindung ein und trat damit sogar in Opposition zum BMWi, das damals aus ordnungspolitischen Gründen zu den erklärten Gegnern solcher marktverzerrender Maßnahmen zählte (vgl. Glagow/Stucke 1989: 44).

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  21. Zu den Nichtregierungsorganisationen vgl. Glagow/Schimank 1983a; Glagow 1986a; 1986b; 1990a; 1992; BMZ-aktuell, April 1990.

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  22. Die Solidaritäts- oder Dritte-Welt-Bewegung ist bisher ein blinder Fleck der Forschung zu den neuen sozialen Bewegungen. Annäherungen an den Gegenstand stellen die Arbeiten von Leggewie 1984 und Balsen/Rössel 1986 dar. Vgl. aber auch das Heft 3/1994 des Forschungsjournals neue soziale Bewegungen und dort insbesondere die Artikel von Bräuer 1994 und Bommes/Heuer 1994. Ende 1995 erschien eine gründliche Studie über Praxis und Selbstverständnis christlicher Dritte-Welt-Gruppen (Nuscheier et al. 1995).Vgl. auch Bendel 1989; Seite 1990 sowie Willems 1993.

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  23. Die einzige Ausnahme bildet hier vielleicht die Zeit von 1968 bis 1974, in der das BMZ unter der Leitung von Eppler stand.

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  24. Am deutlichsten zeigen dies die immer wieder unterbreiteten Vorschläge, das Ministerium aufzulösen und seine Aufgaben anderen Ministerien wie etwa dem Auswärtigen Amt zuzuweisen, zuletzt im Herbst 1994 derjenige des damaligen SPD-Vorsitzenden Rudolf Scharping (vgl. FR vom 8.9.1994; epd-Entwicklungspolitik 18/94: 4) und des damaligen Bundesgeschäftsführer der SPD, Günter Verheugen (vgl. Verheugen 1994).

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  25. Zur Entwicklungspolitik der Stiftungen der politischen Parteien vgl. u.a. Kress 1985 und Schürmann 1989.

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  26. So übertrug man den Stiftungen Aufgaben in der gesellschaftspolitischen Bildungshilfe und bei der Ausbildung von Führungskräften in Entwicklungsländern und den Kirchen vornehmlich Aufgaben im Bereich der Sozialstrukturhilfe (vgl. Glagow/Stucke 1989: 43, 66). Daneben suchte man die freien Wohlfahrtsverbände als Kooperationspartner für die Beratung und Planung im Bereich der Jugendhilfe sowie die Aus- und Weiterbildung von Sozialarbeitern aus Entwicklungsländern zu gewinnen (vgl. Glagow/Stucke 1989: 66).

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  27. Vgl. BMZ (1997: 54f); eigene Berechnungen. Diese Konstellation ist auch international einzigartig. So konstatiert eine vergleichende Studie jüngeren Datums, in keinem anderen Land gäbe es im Politikfeld Entwicklung eine „nennenswerte Arbeit politischer Stiftungen und so machtvolle, finanzstarke Kirchen“ (Hauff/Werner 1995: 119).

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  28. Zu den frühen entwicklungspolitischen Aktivitäten der Gewerkschaften vgl. Leminsky et al. 1975.

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  29. Interview mit K. Lefringhausen, epd-Entwicklungspolitik 5/71:21 – 22.

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  30. Dazu zählen insbesondere der Beschluß des Bundestages vom 5.3.82 (vgl. BT-Drs. 9/1344), der am 19.1.84 mit einer Ergänzung zum Thema Entwicklungszusammenarbeit und Menschenrechte bekräftigt wurde (vgl. BT-Drs. 10/711 sowie BT-Drs. 9/2422) und der Bundestagsbeschluß vom Mai 1990, der das vom BMZ vorgelegte sektorübergreifende Konzept zur Armutsbekämpfung unterstützte. Diesem letzen Beschluß stimmte trotz eindringlicher Appelle der Kirchen nur die Fraktion der Grünen nicht zu.

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  31. Die Gründe für diese Konsensorientierung gerade auch der Parteien liegen auch in der Geschichte der bundesdeutschen Entwicklungspolitik begründet. Auf eine Phase allseitigen Wohlwollens in den 50er und 60er Jahren folgte nach dem Wahlkampf 1972, bedingt durch die Neuorientierung der Entwicklungspolitik unter Eppler und die vom damaligen entwicklungspolitischen Sprecher der CDU/CSU-Fraktion, Jürgen Todenhöffer, daraufhin betriebene Polarisierung, eine Phase heftigen Streits zwischen den Parteien, die von den Entwicklungspolitikern der Parteien in wachsendem Maße als Schwächung dieses Politikfeldes perzipiert wurde.

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  32. Solche Forderungen wurden zuletzt in einem vor den Bundestagswahlen an die Fraktionen des neuen Bundestages gerichteten Memorandum von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern in staatlichen, halbstaatlichen und privaten entwicklungspolitischen Organisationen mit dem Titel ‚Zur Verankerung der Nord-Süd-Politik in Parlament und Regierung‘adressiert (Adam et al. 1994: z). Zu den weiteren Forderungen dieses Memorandums gehörten u.a. die Einführung eines Entwicklungskabinetts und einer ‚Entwicklungsverträglichkeitsprüfung‘ die Verabschiedung eines Gesetzes zur Entwicklungspolitik, die Eröffnung von Partizipationsmöglichkeiten an den Vorbereitungen von UN-Konferenzen, die Berufung eines Beauftragten der Bundesregierung für die Nord-Süd-Politik, die gegenseitige Deckungsfähigkeit von FZ- und TZ-Vorhaben, die Erhöhung der BMZ-Mittel insgesamt sowie im besonderen der Mittel für die Bildungs- und Informationsarbeit, eine Vereinfachung der Vergabe von Mitteln an NRO und eine entwicklungskonforme und umweltverträgliche Strukturpolitik im Inland (vgl. Adam et al. 1994). 1QQ

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  33. Die entsprechende Frage lautete: ‚Sie wissen sicherlich, daß Entwicklungshilfe an die Länder in Asien, Afrika und Lateinamerika gegeben wird. Sind Sie ganz allgemein eher für Entwicklungshilfe oder eher dagegen?‘

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  34. Der Trend zu einer positiveren Bewertung der Entwicklungshilfe wird auch aus zwei anderen Infratest-Umfragen aus den 70er Jahren deutlich. So stieg der Anteil derjenigen Befragten, die auf die Frage, welche Leistungen der Staat auf keinen Fall einschränken solle, auch die Entwicklungspolitik nannten, von 8% im Jahr 1975 auf 18% im Jahr 1978 (vgl. Klippert 1982: 19, mit Verweis auf: BMAS 1980: 48). Gleichwohl rangiert die Entwicklungspolitik damit immer noch am unteren Ende der Prioritätenskala. Vgl. dazu auch Mackscheidt (1988: 260).

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  35. Allerdings handelt es sich hier nur um eine begründete Vermutung, da die Wahlforschung die Rolle und den Stellenwert ‚moralischer Präferenzen‘in Wahlentscheidungen bisher vernachlässigt hat.

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  36. Die entsprechenden Statements lauteten: „Ich bin für die Entwicklungshilfe, auch wenn sich daraus für eine gewisse Zeit wirtschaftliche Nachteile für uns ergeben“ (vgl. Infratest Sozialforschung 1993: 21) sowie „Grundsätzlich bin ich für die Entwicklungshilfe. Aber wenn es uns in der Bundesrepublik schlechter geht, dann sollten wir die Entwicklungshilfe stark kürzen oder eine Zeitlang mit der Hilfeleistung aussetzen“ (Infratest Sozialforschung 1993: 21).

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  37. Die Werte von 1977 bis 1987 wurden einer Graphik in Infratest Sozialforschung (1993d: 20) entnommen und können dementsprechend kleine Ungenauigkeiten von ein bis zwei Prozentpunkten aufweisen.

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  38. Die Bereitschaft zu dieser Form kurzfristigen Engagements ist deutlich abhängig von der sozialen Position und dem sozialen Status der Befragten. So stellte eine Studie zu den Einstellungen der Österreicher und Österreicherinnen zur Entwicklungspolitik hinsichtlich der Spendenbereitschaft fest, daß die sehr gut Verdienenden weniger spendenfreudig sind als die eher gut Verdienenden und nur wenig mehr als die weniger gut bis schlecht Verdienenden spendeten. Die Korrelation der Spendenbereitschaft mit dem Grad der formalen Bildung ergab, daß Personen mit Abitur und Akademiker zu den Gruppen mit der höchsten Spendenbereitschaft zählen (vgl. Wiener Institut für Entwicklungsfragen und Zusammenarbeit 1993: 45). Ein ähnliches Ergebnis im Blick auf den Zusammenhang von Einkommen und Präferenzen von Bundesbürgern für staatliche Entwicklungshilfe, nämlich, daß Bezieher höherer stärker als solche niedriger Einkommen für Kürzungen der Entwicklungsausgaben optieren, präsentiert Mackscheidt (1988: 269), der dadurch die These vom ‚Eigennutz‘als Präferenzdeterminante (vgl. Mackscheidt 1988: 262) bestätigt sieht.

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  39. Diese bekundete Bereitschaft zu einem entwicklungskonformen Einkaufsverhalten wird anscheinend — wie der derzeitige Erfolg der Aktion ‚TransFair‘zeigt — auch eingelöst.

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  40. Allerdings gaben auch 5% der Befragten an, in einer Spendenorganisation ehrenamtlich mitzuarbeiten, was auch Spendenorganisationen aus dem Bereich der Nord-Süd-Arbeit einschließen kann.

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  41. Vgl. oben Kap. 1.2.1.3. sowie 1.2.3., Abb. 1.

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  42. Empathische Interdependenz ist jedoch häufig mit einer begrenzten Reichweite bzw. einer konzentrischen Priorisierung von Solidaritäten verbunden. Dies spiegelt sich in Statements wie den folgenden: „Der Aufbau der Wirtschaft in Ostdeutschland geht vor, da muß die Hilfe für die armen Länder zurückstehen.“ „Solange es noch so vielen Menschen bei uns schlecht geht, sollten wir Entwicklungshilfe erst einmal im eigenen Land geben und nicht außerhalb.“ Für eine solche Hierarchisierung verschiedener Grade emphatischer Interdependenz läßt sich ohne weiteres theologischer Segen mobilisieren: „Menschen, die den Vorzug genießen in einem fortgeschrittenen Lande zu leben und an dessen hohem Lebensstandard teilzunehmen, haben ... keine unmittelbar persönliche Verpflichtung der Menschenliebe, den ... vollkommen unbekannten Menschen in den unterentwickelten Ländern zu helfen; das wäre ... eine ‚Fernsten-Liebe\ der zu viele andere Verpflichtungen vorgehen, als daß dafür noch Zeit und Kraft übrigbleiben könnte“ (Nell-Breuning 1962: 342, zit. n. Stockhausen 1994: 5, Anm. 5). Gegen eine solche Hierarchisierung sozialer Verpflichtungen argumentiert eindrucksvoll und überzeugend Goodin 1985.

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  43. Systemische Interdependenz kann aber auch negative Effekte zur Folge haben und dementsprechend auch zur Ablehnung von Entwicklungshilfe fuhren: „Je mehr Geld wir in die Ausbildung der Bevölkerung in den Entwicklungsländern reinstecken, desto mehr schaden wir uns auf lange Sicht, denn irgendwann machen sie uns mit ihren billigen Arbeitskräften und ihren billigen Waren Konkurrenz.“

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  44. Nicht eindeutig zurechenbar ist das folgende Statement: „Die Armutswanderung muß an der Wurzel bekämpft werden. Das geht nur, indem man Entwicklungshilfe in den armen Ländern leistet und die Lebensbedingungen dort verbessert“. Diese Unklarheit hat ihren Grund darin, daß nicht deutlich wird, ob die Bekämpfung der Armutswanderung dem eigenen oder dem Interesse der Armen dienen soll. Denn eine Einwanderung aufgrund von Armut ließe sich auch durch Maßnahmen, wie sie etwa unter dem Stichwort ‚Festung Europa‘diskutiert oder befürchtet werden, verhindern, auch wenn solche Politiken allenfalls für den Zeitraum einer oder zweier Generationen erfolgreich sein könnten.

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  45. Aus den 20 in den Interviews von Infratest enthaltenen Einstellungsstatements sind hier diejenigen ausgewählt, die Gründe oder Motive für die Unterstützung bzw. Ablehnung von Entwicklungshilfe abgeben können.

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  46. Die Zustimmung der sehr stark und stark Interessierten zu den ersten fünf Aussagen ist noch entschiedener als es diese Werte ausdrücken, denn die uneingeschränkte Bejahung liegt bei dieser Gruppe 12 bis 18 Prozentpunkte über dem der Gesamtheit der Befragten, während unterdurchschnittlich viele Befragte dieser Gruppe den Statements nur eingeschränkt zustimmen (zwischen 7 und 12 Prozentpunkte unter dem Durchschnitt der Befragten).

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  47. Aufschluß über einen Teil der über einen längeren Zeitraum entwicklungspolitisch engagierten Bevölkerung, nämlich die Mitglieder von Dritte-Welt-Gruppen im Raum der katholischen Kirche, gibt die Studie von Nuscheier et al. (1995).

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  48. Dies gilt auch für die in (katholischen) kirchlichen Dritte-Welt-Gruppen Aktiven. Nuscheier et al. halten am Beispiel ihres Typus der ‚Basisgemeinde‘ausdrücklich gegen Krechs These von einer in Wechselbeziehung zum „moralischen Rigorismus“ stehenden „apokalyptischen Grundhaltung“ in den neuen sozialen Bewegungen (Krech 1993: 81) fest: „Während insgesamt Elemente eines christlich-religiös motivierten Ganzheitsdenkens und holistischer Deutungsmuster zur Überwindung der Segmentierung moderner Lebens- und Bewußtseinsformen erkennbar sind, spielt das Moment apokalyptischer und eschatologischer Orientierungsmuster nur eine geringe Rolle. Bei aller Fundamentaldistanz zu ihrer als kapitalistisch und individualistisch charakterisierten Umwelt, versteht sich trotzdem auch die Basisgemeinde-Gruppe als weltdistanzierteste aller untersuchten Gruppen nicht als Prophetin des baldigen Untergangs einer verlorenen Welt“ (Nuscheier et al. 1995. 392).

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  49. Mitte der 80er Jahre scheint die Differenz noch dramatischer ausgefallen zu sein: „Was den Bekanntheitsgrad der Träger von Entwicklungszusammenarbeit anbelangt, so liegt das Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit bei zwölf Prozent aller Befragten weit hinter Caritas (90 Prozent), Misereor (84 Prozent) und Adveniat (74 Prozent)“ (Urban 1987: 137).

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  50. Mitte der 80er Jahre war die Differenz noch dramatischer: „Was den Bekanntheitsgrad der Träger von Entwicklungszusammenarbeit anbelangt, so liegt das Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit bei zwölf Prozent aller Befragten weit hinter Caritas (90 Prozent), Misereor (84 Prozent) und Adveniat (74 Prozent)“ (Urban 1987: 137). Zu ähnlichen Ergebnissen kam auch schon eine vom Diakonischen Werk in Stuttgart in Auftrag gegebene Mehrthemenumfrage aus dem Jahre 1970, durchgeführt von Basisresearch, in der 2.037 Personen der Bundesrepublik zum Thema Brot für die Welt befragt wurden (Basisresearch 1970; vgl. auch Kirchenkanzlei der EKD 1971: 310ff). Brot für die Welt war damals die bekannteste Aktion zugunsten der Entwicklungsländer und rangierte vor Misereor, dem deutschen Roten Kreuz und der Caritas. Ein gutes Drittel der Bevölkerung kannte ‚Brot für die Welt‘und ein knappes Drittel hatte nach eigenen Angabe schon für ‚Brot für die Welt‘gespendet (vgl. Basisresearch 1970: II, 8, 14). Brot für die Welt weist darüber hinaus eine breite, über kirchlich gebundene Kreise hinausgehende Streuung in der Spenderstruktur auf, eine Streuung, die wesentlich breiter ist als etwa die der vergleichbaren Aktion ‚Misereor‘(vgl. Basisresearch 1970: III, 9, 14ff).

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  51. Nicht auszuschließen ist allerdings, daß die heftige Reaktion insbesondere auf die Kritik der kirchlichen Organisationen weniger in den Legitimationsproblemen des BMZ als vielmehr in der Person des damaligen Ministers Wamke begründet lag. Darauf deutet zumindest der Verlauf der Kampagne zum Abschluß des Sonderprogrammes im Jahr 1990 hin: obwohl sich wieder alle Organisationen beteiligten, obwohl die Sachaussagen zum größten Teil identisch waren, gab es nicht die geringsten Anzeichen für eine ähnliche Auseinandersetzung mit dem BMZ wie 1985 (vgl. Interview EKD 002).

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  52. Funktionäre des kirchlichen Entwicklungsdienstes bewerten solche Zahlen als einen Erfolg der entwicklungspolitischen Bildungsarbeit der Kirchen (vgl. Linnenbrink 1985: 18).

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  53. Nur für die Unterhaltung der Kirchen in Deutschland sowie für die Anschaffung von Orgeln war die Spendenbereitschaft der Befragten noch geringer.

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  54. Der Rechenschaftsbericht der EKD 1979/71 referiert die Untersuchungsergebnisse mit einer Einteilung in ‚ethische‘und ‚rationale‘Gründe (vgl.Kirchenkanzlei der EKD 1971 313; vgl. auch Falkenstörfer 1970).

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  55. Interessant unter diesem Aspekt übrigens die Gründe für das Nichtspenden: unter denen, die ‚Brot für die Welt‘grundsätzlich unterstützen würden, gaben 54% an, nicht angesprochen worden zu sein.

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  56. Allerdings wird man hier auch die soziale Situation des Interviews zu berücksichtigen haben, die auch von wechselseitigen sozialen Erwartungen über ‚angemessene‘Motive und Gründe geprägt ist. Aus diesem Grunde sind diese Daten auch eher zurückhaltend zu interpretieren.

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  57. Vgl. zum folgenden u.a. Linger/Henkys 1972: 199–213; Grohs 1981; Hauschild 1982; Besier 1986; Rohde 1987; Ruh 1992 und Campenhausen 1994.

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  58. Während der letzten Legislaturperiode der Synode von 1991 bis 1997, zu deren Beginn die Vereinigung der west- und ostdeutschen Landeskirchen vollzogen wurde, erhöhte man die Zahl der Ratsmitglieder auf 19.

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  59. So gehören dem 1991 gewählten Rat mit Jürgen Warnke (CSU), Barthold Witte (FDP) und Jürgen Schmude (SPD), dem Präses der Synode, drei prominente Parteipolitiker an (vgl. Adressenwerk der evangelischen Kirchen 1993: 18).

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  60. Vgl. http://www.ekd.de/ekd/synodale.html vom 14.08.1997. Auch die Zahl der Synodenmitglieder wurde für die letzte Legislaturperiode erhöht, und zwar auf 160 Mitglieder, von denen 134 von den Synoden der Landeskirchen gewählt und 26 vom Rat berufen wurden (vgl. Campenhausen 1994: 398). Die Berufungspraxis des Rates folgt Proporzgesichtspunkten. So wurden 1991 neben Repräsentanten großer Arbeitsbereiche des bundesdeutschen Protestantismus und kirchlicher Richtungsgruppen auch die oben genannten Vertreter der Parteien sowie der inzwischen verstorbene Vorsitzende des DGB, Meyer, und der Vorsitzende der Bundesvereinigung der Arbeitgeberverbände, Murmann, in die Synode berufen (vgl. Adressenwerk der evangelischen Kirchen 1993: 14ff).

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  61. Vormals ‚Kirchenkanzlei‘ die Umbenennung erfolgte mit der Verwaltungsreform der EKD im Jahr 1984, bei der u.a. das Kirchliche Außenamt in Frankfurt in die Kirchenverwaltung in Hannover integriert wurde.

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  62. Der Rat der EKD beschloß im November 1949, das Amt des Bevollmächtigten zu schaffen, und ernannte je einen Bevollmächtigten am Sitz der Bundesrepublik Deutschland und am Sitz der Deutschen Demokratischen Republik (vgl. Kunst 1975: 273f) und scherte damit aus dem westdeutschen Nachkriegskonsens des Alleinvertretungsanspruches der Bundesrepublik aus. Die Regierung der DDR jedoch drängte zunehmend auf eine Trennung der EKD und die organisatorische Eigenständigkeit der ostdeutschen Landskirchen und entzog dem Bevollmächtigten in Ost-Berlin am 15.5.1958 das Agrément und verweigerte auch der Bestellung eines neuen Bevollmächtigten die Zustimmung (vgl. Kunst 275).

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  63. Der Bevollmächtigte erstattet in jeder Ratssitzung und gelegentlich auch vor der Kirchenkonferenz einen Bericht zur politischen Lage. Zum Zwecke der Koordination und Abstimmung kirchlicher Voten zu politischen Frage dient zweimal im Jahr die Einberufung der Konferenz der Leiter der kirchlichen Werke. Eine von mehreren kirchlichen Einrichtungen getragene ‚Evangelische Arbeitsgemeinschaft für öffentliche Verantwortung“ in Bonn wurde Ende 1974 aufgelöst und die verbliebenen Aufgaben an den Bevollmächtigten übertragen (vgl. Kirchenkanzlei der EKD 1975: 23). Zu den bewährten Instrumenten der Arbeit des Bevollmächtigten gehören u.a. die seit 1967 veranstalteten ‚Frühstücks-‘und ‚Abendgespräche‘mit Abgeordneten des Bundestages, die einmal im Jahr stattfindenden Akademietagungen für Beamte der Bonner Ministerien und die gemeinsam mit der katholischen Kirche veranstaltete und fest in den Ausbildungssplan integrierte Wochenendfreizeit für in der Ausbildung befindliche Attachés des auswärtigen Dienstes in der Evangelischen Sozialakademie Friedewald. Zu den direkten politischen Kontakten des Rates der EKD gehören die traditionellen Gespräche mit den Präsidien der im Bundestag vertretenen Parteien.

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  64. In der Legislaturperiode der 8. Synode der EKD (1991–1997) existierten Kammern der EKD für ‚Öffentliche Verantwortung‘ ‚Soziale Ordnung’ ‚Kirchlichen Entwicklungsdienst‘ ‚Jugendfragen‘ ‚Bildung und Erziehung‘ ‚Ehe und Familie‘ ‚Theologie‘und die ‚Publizi-stische Kommission‘

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  65. Nach der Grundordnung (Art. 22, Abs. 2) sollen diese Kammern der Beratung der leitenden Organe dienen, also nicht nur des Rates, sondern auch der Kirchenkonferenz und der Synode. Faktisch jedoch erteilt nur der Rat Arbeitsaufträge an die Kammern. Stellung, Funktion und Kompetenzen der Kammern sind weder vollständig noch eindeutig geregelt (vgl. Braune 1976).

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  66. Ihr gehören die acht Landeskirchen in Bayern, Braunschweig, Hannover, Mecklenburg, Nord-elbien, Sachsen, Schaumburg-Lippe und Thüringen an. Mit weiteren Landeskirchen existiert darüber hinaus eine Zusammenarbeit im Rahmen des deutschen Nationalkomitees des Lutherischen Weltbundes.

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  67. Vgl. zu dieser Organisation Huber 1991: 404–406.

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  68. Zu den evangelikalen Parallelorganisationen auf dem Gebiet der Entwicklungshilfe und -politik vgl. unten die Kap. 4.3.4.1. und 4.3.4.3..

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  69. Vgl. zu ihrer Bedeutung für und ihrem Einfluß auf die protestantische Entwicklungspolitik in der Bundesrepublik unten die Kap. 4.3.4.2., 4.4.1. und 4.4.2..

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  70. Dies ist kein spezifisches Problem des Protestantismus, verlaufen doch heute durch alle Konfessionen im wesentlichen dieselben gesellschaftlichen und politischen Spannungslinien. Vgl. etwa Jordan (1989: 9) zur Lage der ‚Church of England“.

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  71. Material zu dieser Frage bieten die Mitgliedschaftsuntersuchungen der EKD (Hild 1974; Hanselmann et al. 1987; Studien- und Planungsgruppe der EKD 1993) sowie die Studie von K.Schmitt(1985).

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  72. Das gilt z.B. für die Aktivitäten zur Verbesserung der Lage von Arbeitslosen. 1982 optierten 71% für mehr, 21% für gleichbleibendes und 6% für weniger Engagement in dieser Frage. 1992 stimmen 59% der westdeutschen und 65% der ostdeutschen Kirchenmitglieder dem gegebenen Niveau zu. Beim Problembereich ‚Erhaltung der Umwelt‘optieren 1992 65% der westdeutschen und 60% der ostdeutschen Kirchenmitglieder für die Beibehaltung des gegenwärtigen Niveaus. Eine größere Unterstützung der Friedensbewegung forderten 1982 47% der befragten Kirchenmitglieder; 41% optierten für das gegebene Niveau der Unterstützung, während nur 11% eine Verminderung wünschten. Bezüglich des Einsatzes gegen Fremdenhaß und Ausländerfeindlichkeit optieren 1992 72% der westdeutschen und 79% der ostdeutschen Kirchenmitglieder für die Beibehaltung des gegenwärtigen Niveaus. Beim Problemfeld ‚Gleichstellung von Frauen‘betrugen die Werte 1992 60% bzw. 51% (vgl. Hild 1974: 210; Hanselmann et al. 1987: 122; Studien- und Planungsgruppe der EKD 1993: 27). Zu den Zahlen für die kirchliche Entwicklungshilfe siehe oben Kap. 3.1.3..

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  73. Mit Blick auf die Forschung zu den Zusammenhängen zwischen Konfession und Wahlverhalten merkt K. Schmitt dementsprechend an: „Die oben erörterten Anzeichen für das Vorhandensein eines instrumenteilen Verhältnisses zur kirchlichen Autorität in politischen Fragen läßt für zukünftige Untersuchungen Modelle prüfenswert erscheinen, in denen die Parteienorientierung nicht als abhängige, sondern als unabhängige Variable fungiert“ (K.Schmitt 1985b: 316, Anm. 9).

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  74. Als bedeutende Foren eines öffentlichen Wirkens des bundesdeutschen Protestantismus sind schließlich sowohl die Evangelischen Akademien der Landeskirchen als auch der Deutsche Evangelische Kirchentag, die Institution der protestantischen Laien, zu erwähnen; erstere, weil dort programmatisch Vertreter der verschiedenen gesellschaftlichen Gruppen zu Gesprächen zusammengeführt werden, letzterer, weil dort jeweils die drängenden und aktuellen gesellschaftlichen und politischen Themen diskutiert werden und diese Institution — am sichtbarsten in dem 1973 erstmals eingerichteten ‚Markt der Möglichkeiten“ — der Pluralität des bundesdeutschen Protestantismus eine Ausdrucksmöglichkeit und nicht zuletzt Akteuren aus den neuen sozialen Bewegungen ein Forum verschaffte. Zu den Aktivitäten des Leiterkreises der Evangelischen Akademien und insbesondere der ‚Konsultation Ökumene und Entwicklungsverantwortung in der protestantischen Entwicklungspolitik vgl. unten Kap. 4.3.2..

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Willems, U. (1998). Die Gelegenheitsstrukturen protestantischer Entwicklungspolitik. In: Entwicklung, Interesse und Moral. Reihe: Studien zur politischen Gesellschaft, vol 1. VS Verlag für Sozialwissenschaften, Wiesbaden. https://doi.org/10.1007/978-3-663-09943-7_4

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