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Sozialarbeit als Beruf und Forschungsgegenstand

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Part of the book series: Biographie & Gesellschaft ((BUG,volume 26))

Zusammenfassung

Das folgende Kapitel gibt einen Überblick über die gesellschaftliche Organisation des Helfens und erörtert anschließend die Frage der Professionalisierbarkeit sozialarbeiterischen Handelns. Zunächst wird die Entwicklung der Sozialarbeit als Beruf nachgezeichnet und ihre gesellschaftliche Stellung zwischen Hilfe und Kontrolle im Zusammenhang mit der Entstehung des modernen Staates dargestellt (Kap.I, 1; Kap.I, 2). Da diese besondere gesellschaftliche Konstruktion eines der zentralen Strukturprobleme des sozialarbeiterischen Handelns konstitutiert, wird sie im Horizont ihrer Legitimationsbasis, dem für die Bundesrepublik geltenden Verfassungsgrundsatz der Sozialstaatlichkeit rekonstruiert (Kap.I, 3). Diese historische und gesellschaftstheoretische Betrachtung der Bestimmungsmomente der Sozialarbeit dient dazu, die Bedingungen, auf die die Berufsangehörigen teffen und die ihr Handeln und ihre Berufsbiographie strukturieren, zu klären. Die empirische Analyse wird zeigen, daß die Akteure, die Statuspassagiere, die historisch gewachsenen Strukturen und die von ihnen ausgehenden Probleme des sozialarbeiterischen Handelns und der Biographiesteuerung auch dann bearbeiten, bearbeiten müssen, wenn sie sich nicht explizit auf sie beziehen.

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Literatur

  1. Vgl. zum Deutungsmuster Mütterlichkeit Sachße 1986; Y. Schütze 1992. - Vgl. im Unterschied dazu die Entwicklung in den USA; die Professionalisierung der Sozialarbeit verbindet sich hier mit der therapeutisch orientierten Methode des Casework, die ihrerseits in soziologisch-sozialpsychologischen Wissensbeständen gründet. Von daher erklärt sich auch die enge Verknüpfung der beruflichen Ausbildung mit den Universitäten. Z.B. mußten in den USA die schools of social work, um Mitglied der American Association of Schools of Social Work werden zu können, bereits ab 1935 mit Insitutionen assoziiert sein, die ihrerseits von der Association of American Universities akzeptiert waren. Das Minimal-Curriculum bestand ab 1933 aus einem zweijährigen Programm, das zur Graduierung (Master’s degree) führte und einem weiteren,post-graduate’ Jahr (aa0.:223). Auch in Großbritannien vollzieht sich die Professionalisierung der Sozialarbeit über die Verbindung des Casework-Ansatzes mit den im Entstehen begriffenen psychologischen Wissenschaften (Clarke 1993: 10 ).

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  2. Die Auswirkungen der hier eingeleiteten Entwicklung sind bis heute gravierend: Zum einen verfügt der sozialarbeiterische Beruf nicht - wie etwa der des Arztes mit der Medizin - über eine genuine „symbolische Sinnwelt”, aus der die generellen Analyse- und Bearbeitungsverfahren ableitbar sind, vielmehr sind Anleihen aus den psychologischen und sozialwissenschaftlichen Wissensbeständen die Regel; fir die Praxis bedeutet dies, daß sie ohne daraus abgeleitete „beschützende Sinnhorizonte” auskommen muß (Schütze 1992:146; 166). Zum anderen, und hiermit eng verknüpft, zeitigt die Institutionalisierung der Ausbildung außerhalb der Universitäten die Trennung von Lehre und Forschung und damit die tendenzielle Empirieferne sozialpädagogischer Reflexion (Hildenbrand 1991:164; Nit-tel 1990:33). In diesem Zusammenhang ist von Schütze darauf hingewiesen worden, daß es entsprechend in der beruflichen Sozialisation nicht zur Ausbildung einer kritisch-distanzierten Haltung gegenüber den Geltungsansprüchen wissenschaftlichen Wissens komme, daß bei den Sozialarbeiterinnen vielmehr eine Neigung zur Theoriegläubigkeit zu beobachten sei, die eine tendenziell unflexible Handhabung wissenschaftlicher Aussagensysteme zeitige. (Auf diese Sachverhalte wird zurückzukommen sein.) Auch in machttheoretischer Hinsicht erweist sich die Trennung von Lehre und Forschung als folgenreich. Ein entscheidender Faktor daffir, daß die neuen Professionen ihre gesellschaftliche Stellung nicht - wie die alten Professionen - in Strukturen sozialer Macht transformieren, ist nach Larson (1979:621) die Tatsache, daß sie keine eigene Kontrolle über ihre Wissensproduktion erlangen. Dies verhindert auch die Kontrolle über die Ausübung der beruflichen Tätigkeit. In diesem Sinne bezeichnet Larson die neuen Professionen als semi-autonom: sie verftigen zwar - und lediglich - über Expertise, aber nicht über institutionalisierte Mechanismen professioneller Selbstkontrolle (vgl. auch Larsson 1977:40ff).

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  3. Vgl. hierzu Esping-Andersen (1990:26ff), der den korporatistischen Typ der Wohlfahrtsorganisation in kapitalistischen Marktwirtschaften, wie er sich außer in Deutschland auch in Frankreich, Österreich und Italien findet, als konservatives Wohlfahrtsregime bezeichnet; er grenzt davon den Typus eines liberalen Wohlfahrtsregimes ab (USA, Canada, Australien und tendenziell Großbritannien), der vorrangig durch die Betonung eines marktabhängigen Sozialversicherungssystems und durch „bescheidene” staatliche Unterstützungssysteme gekennzeichnet ist. Den dritten Typus bildet das sogenannte sozialdemokratische Wohlfahrtsregime (skandinavische Länder) mit einer klassenübergreifenden, weniger am Versorgungsminimum als an universalistischen Kriterien der Gleichheit und Partizipation orientierten Versorgungsstruktur. Vgl. zur Kritik an dieser Typologie etwa Cochrane 1993; vgl. Leibfried 1993 zur Entwicklung der Wohlfahrsstaatlichkeit im Rahmen der Europäischen Integration.

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  4. Zur Organisation von Wohlfahrt und Fürsorge im Nationalsozialismus vgl. etwa Kramer 1993.

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  5. Vgl. zum historischen Wandel von der Gabe über das Almosen zur Hilfe insbesondere auch Sahle 1987.

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  6. Vgl. hierzu die Formulierung de Swaans (1988:13): „… the poorer depended on the richer for survival, the richer on the poorer to maintain their advantage… The concept of poverty is thus doubly tied to the notion of property, implying at once the existence of a surplus and exclusion from it.”

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  7. Luhmann weist darauf hin, daß die Herausbildung der Professionen als Antwort auf das gesellschaftliche Problem der Durchsetzung nicht-reziproker Hilfe zu sehen ist. Qua Berufsmoral sind die Professionen auf die Erbringung einer nicht-reziproken Hilfeleistung verpflichtet, die, abgesichert durch ein hohes Sozialprestige der Professionellen, entsprechend „nicht-reziprok vergolten, sondern nur „honoriert” wird.” Dies, so Luhmann, erscheint heute nur noch als Maskierung des eigentlichen Sachverhalts, auf den sich die Professionen beziehen: auf Prestige- und Gehaltsansprüche und als Gegenleistung auf die Beschaffung von Motivation und Ausbildung (1973:29;33). - Vgl. in diesem Zusammenhang auch die polemische Schrift Illichs über die „entmündigende Expertenherrschaft” (1979).

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  8. Vgl. in diesem Zusammenhang die Gründung von „mutual-aid-societies” (Sterbe-, Krankenkassen) der „decent working men” als Formen kollektiver Solidarität und Hilfe. Gegen Ende des 19. Jh. lösen sie sich auf und werden durch die nationale Einführung der Krankenversicherungspflicht ersetzt (de Swaan 1988: 147f ).

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  9. Vgl. hierzu die Beiträge in Seyfarth, Sprondel 1973 und Sprondel, Seyfarth 1981.

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  10. Politisch-institutionell ist das Verhältnis von Staatsbürger und Staat im modernen Rechtsstaat in der Form der parlamentarischen Demokratie erfaßt. Parallel zum Steuersystem wird durch diese politisch-institutionelle Verfaßtheit eine Sphäre staatsbürgerlicher Freiheiten aus dem Herrschaftsbereich des Staatsapparates ausgegrenzt und gleichzeitig mit der Möglichkeit der Wahl des Parlaments ein „Mechanismus des staatsbürgerlichen Freiheitsschutzes gegenüber etwaigen hoheitlichen Freiheitsbegriffen” errichtet. „Die durch demokratische, vor allem parlamentarische Verfahren hergestellte institutionelle Verbindung zwischen Staatsbürger und Staatsapparat wird im fiskalischen Steuerstaat ökonomisch durch die Steuer hergestellt.” (aaO.:62t)

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  11. Für die übrigen wird Herrschaft unpersönlich und abstrakt. Ihre Wirksamkeit beruht nicht auf persönlichem Charisma und ihre Dauerhaftigkeit nicht auf Tradition, sondern beides beruht auf bürokratischer Organisation der Regeln, nach denen knappe Lebensgüter für den Einzelnen zugänglich sind.” (aaO.:50)

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  12. Vgl. hierzu auch Clarke, Langan (1993:29), die im Bezug auf die sozialen und ökonomischen Neuordnungsprozesse in der 2. Hälfte der 40er Jahre vermerken: „The issue for capitalist societies in the west was how to combine the,economic engine’ of the free market with arrangements for ensuring social peace domestically.”

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  13. Es wird hier von Preuss (1981:58) angemerkt, daß der Begriff des,Sozialen` so die „… faktische und situationsgebundene Tätigkeit von Gesetzgebung und Verwaltung zur Befriedung von angemeldeten Massenansprüchen…” beschreibt - und nicht die privaten und öffentlichen Herrschaftsverhältnisse erfaßt (Eigentum, parlamentarische Regierungsform).

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  14. Zu den konkurrierenden Interpretationen der Sozialstaatlichkeit vgl. auch Blanke, Sachße 1987:275.

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  15. Vgl. demgegenüber das englische Wohlfahrtsregime mit einer sogenannten „mixed economy”, das von Clarke, Langan (1993:23) beschrieben wird als ein System, in welchem Staat, Markt und Familie aufeinander in der Weise bezogen sind, daß lediglich das Gesundheits- und Bildungswesen staatlich versorgt werden; ansonsten tritt staatliche Unterstützung nur dann ein, wenn die hauptsächlichen individuellen Versorgungsquellen, der Markt und die Familie, ausfallen.

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  16. Besonders ausdrucksvoll ist eine nicht dem Freiheitsgrundsatz folgende Form der Vergesellschaftung dokumentiert durch Art.109 GG mit seiner Verpflichtung der Haushaltspolitik des Staates auf die Sicherung des gesamtwirtschaftlichen Gleichgewichts. „Danach übernimmt also der Staat explizit Funktionen zur Gewährleistung des gegebenen gesellschaftlichen Zusammenhanges, die nach den theoretischen Konzepten einer bürgerlichen Verfassung den Mechanismen der Freiheit überlassen wurden. In derartigen Konzepten hatte die staatliche Haushaltspolitik lediglich die Aufgaben, die zur Aufrechterhaltung einer freien gesellschaftlichen Entwicklung notwendigen staatlichen Aufgaben - Schaffung von Verkehrs- und Kommunikationsbedingungen, innerer und äußerer Sicherheit - zu finanzieren; staatliche Haushaltspolitik war also Funktion staatlicher Aufgaben, nicht Funktion ökonomischer Zyklen. Diese Veränderungen im Verhältnis von „Staat” und „Gesellschaft” - präziser müßte es heißen: von „Staat” und „Ökonomie” - sind unter dem Stichwort des Staatsinterventionismus oder der Verschmelzung von Staat und Gesellschaft vielfach erörtert worden…”. (ebd.).

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  17. Die verringerte Wirksamkeit der politischen Lenkungsmittel aufgrund ökonomischer Funktionsänderungen sei hier nur angedeutet: Der anfängliche Erfolg sozialstaatlicher Politik bestand darin, daß soziale Gleichheit in einem bis dahin ungekannten Maße realisiert werden konnte. Zum ersten Mal in der Geschichte des Kapitalismus gelang es, die sozialstrukturellen Folgen des freiheitlichen Vergesellschaftungsmodus (und der Geltung des Leistungsprinzips) durch verrechtlichte Schutz- und Leistungsverhältnisse zu kompensieren (vgl. Habermas 1985; Oevermann 1983b). Voraussetzung dafür war der Zustand der Vollbeschäftigung. Das Schlagwort des wohlfahrtsstaatlichen Kompromisses bezeichnet den Konsens der verschiedenen gesellschaftlichen Interessengruppen hinsichtlich einer interventionistischen Sozialstaatspolitik „… zur Hegung und Zähmung des naturwüchsigen kapitalistischen Wachstumsprozesses” (Habermas 1985:5). Im Verlauf der 60er Jahre gerät die Politik der sozialstaatlichen Subventionierung von sozialer Gleichheit an ihre Grenzen: aufgrund des Auftretens struktureller Arbeitslosigkeit, bedingt durch ein Produktionswachstum ohne Beschäftigungseffekte im Gefolge des technologischen Wandels (vgl. Oevermann 1983b:9; Neuendorff u.a. 1985:18). Diesen veränderten ökonomischen Verhältnissen wird staatlicherseits Rechnung getragen durch die Neufassung des erwähnten Haushaltsgesetzes zur Sicherung des gesamtwirtschaftlichen Gleichgewichts (Stabilitätsgesetz 1967). Nach Preuss hat diese Neufassung als Angelpunkt einer Entwicklung zu gelten, „… die das System des Steuerstaates und damit die mit ihm untrennbar verbundenen Strukturelemente der heute herrschenden Version des Sozialstaats beseitigen könnte…”; sie enthielte die Möglichkeit und Tendenz, die Ökonomie des Staates vom Prinzip der Leistungsfähigkeit der privaten Einzelwirtschaften abzukoppeln und die Steuererhebung nur noch im Sinne eines Systems der konjunkturbedingten Geldschöpfung zu organisieren; mit der Verwirklichung eines derartigen Systems nichtfiskalischer Steuern begabe sich aber das Staatsbürgertum eines Stücks seiner konkreten politischen Freiheit (1981:60ft). „Denn die fiskalische Steuer ist - grob gesprochen - daurch gekennzeichnet, daß sich in ihr das individuelle Leistungsvermögen der Staatsbürger mit den von „ihrem” Gemeinwesen wahrgenommenen öffentlichen Aufgaben vermittelt. Sie ist nicht nur eine lästige staatsbürgerliche Pflicht, sondern in ihrer Grundstruktur ein Element der Rückbindung des staatlichen Gewaltpotentials an die individuelle Selbstätigkeit und Leistungsfähigkeit der Staatsbürger.” (aa0.:61)

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  18. Daß dies nicht der einzige Weg der gesellschaftlichen Organisation der sozialen Hilfe ist, zeigt der Vergleich etwa mit England und den USA; vgl. hierzu die von Cochrane, Clarke (1993) und Anheier, Seibel (1990) herausgegebenen Sammelbände sowie Leibfried 1990; Esping-Andersen 1990.

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  19. Baier definiert Herrschaft in Ableitung von der idealtypischen Begriffsbestimmung Max Webers als,,… verläßliche Verteilung von knappen Lebensgütern, die durch politische Eliten geregelt, von Dienstpersonal vorgenommen und von Abhängigen anerkannt wird” (aaO.:133; im Org. kursiv).

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  20. Vgl. zur hierarchischen Gliederung von Organisationen Etzioni 1973.

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  21. Vgl. hierzu parallel die Ausführungen Neuendorffs u.a. (1985) zur Mehrfachdetermination des Deutungsmusters Arbeit und seiner Erosion.

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  22. Zum Konzept der Normalbiographie vgl. Levy 1977; Osterland 1990

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  23. Vgl. zum Begriff des doppelten Mandats sozialer Dienstleistungsarbeit Offe 1987.

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  24. The newer professions typically emerge within preconstituted institutional domains or functional jurisdictions. In the domain of both the multifunctional corporation and the state agency, the services of the „new” professionals tend to be consumed as pure use-values: that is, they do not pass through an open market but are either directly applied and retained within the corporation or provided, generally for free, to the diverse clienteles of the welfare state” (Larson 1979:614). - Olk und Merten (1992:93) sprechen im Hinblick auf die Sozialarbeit von einer „wohlfahrtsstaatlich mitkonstituierte(n) Profession”. - Das Loyalitätsproblem dieser Berufe läßt sich beschreiben als Konflikt zwischen „roles and rules” (ins Deutsche mißverständlich übersetzt als „Regeln und Verordnungen”) (Bellah u.a. 1987:156). Es findet sich etwa im Lehrerberuf, im Gesundheitswesen und in der Sozialarbeit und entsteht nicht nur unter den Bedingungen eines korporatistischen Wohlfahrtsregimes, sondern generell im Gefolge wohlfahrtsstaatlicher Funktionsbestimmungen. Von daher wird bei der anschließenden Erörterung der Professionalisierbarkeit dieser Berufe auch auf Theorieansätze nordamerikanischer Autoren rekurriert.

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  25. Holzschnittartig insofern, als ein auch nur annäherndes Resümee beider Traditionen den Rahmen dieser Arbeit sprengen würde. Ihr Schwerpunkt liegt auf der empirischen Betrachtung und theoretischen Erörterung aktueller „Umgangsweisen” mit der Schwierigkeit, im institutionell-organisatorischen Kontext des Berufs die Logik professionellen Handelns durchzuhalten und berufliche Identität auf Dauer zu sichern, d.h. ohne vom Hilfe-Kontrolle-Dilemma biographisch aufgerieben zu werden. - Ähnliches gilt auch für die Behandlung der Professionalisierungsdebatte der 70er Jahre, die im wesentlichen auf Fragen der Verwissenschaftlichung der Qualifikation und auf die Durchsetzung programmatischer Ziele bzw. auf den Ausbau der Trägerstrukturen der Sozialarbeit fokussiert war. Vgl. hierzu Dewe, Otto 1984; Gross 1985; Luders 1989; Münchmeier, Thiersch 1976; Peters 1970. Vgl. auch Daheim (1992), der die sogenannten machttheoretischen Ansätze in der Professionssoziologie (Carr-Saunders, Parsons, Goode, Larson u.a.) in ihrer historischen Aufeinanderfolge darstellt und sie als gemeinsam in der „Rationalisierungstradition der Moderne” stehend betrachtet.

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  26. Für Weber bildet die Analyse der Entstehung der Berufe den Ausgangspunkt für eine Theorie bürokratischer Herrschaft, in der Bürokratisierung und Professionalisierung nicht im Widerspruch zueinander gesehen werden, sondern als im Interesse der Institutionalisierung von Herrschaft miteinander konvergierende, wenn auch nicht verschmelzende Kulturen.

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  27. Auf die Arbeiten Freidsons (1975; 1979, 1986) kann hier nur hingewiesen werden; vgl. zum Verhältnis der beiden professionssoziologischen Ansätze zueinander Daheim 1992.

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  28. Oevermann weist in diesem Zusammenhang auch auf die Nicht-Kontrollierbarkeit der Dienstleistung durch den Klienten hin, die allerdings nicht aus der Wissensdifferenz zwischen Experten und Laien zu erklären sei, sondern mit der subjektiven Betroffenheit durch ein eingetretenes Handlungsproblem zusammenhänge, durch ein, wie es heißt, existenziell nahegehendes Grenzproblem, das das Handeln eines professionalisierten Experten erforderlich mache (1981:6).

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  29. Im empirischen Teil der Arbeit wird sich zeigen, daß in bestimmten Fällen dem Handeln ein Mechanismus unterliegt, durch den Professionalität anders als in Gestalt heroischer Sonderleistungen implementiert wird.

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  30. Vgl. die ausführliche Darstellung der Strukturlogiken bei Sahle 1987:36ff.

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  31. Auch hier ist auf den empirischen Teil dieser Arbeit zu verweisen, der zeigen wird, daß die Probandlnnen ein Professionalisierungsprojekt verfolgen, das auf die Herausbildung eines professionellen Habitus zielt, der die Anerkennung des Klienten als autonomes Subjekt zumindest von der Anlage her sicherstellt.

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  32. Vgl. die systematische Ausarbeitung des interaktionistischen Konzepts der Sozialwelt durch Strauss (1978); ausgehend von der Bestimmung des Konzepts durch Shibutani entwickelt Strauss die Grundzüge sozialer Welten; der Idee nach handelt es sich um Diskursuniversen (Mead 1991), die aber, wie Strauss. (aaO.:172ff) formuliert, zugleich „harte Realitäten” darstellen können, wie im Fall formaler Organisationen. Sie treten durch zumindest eine primäre Aktivität an die Öffentlichkeit, es gibt Schauplatze für diese Aktivität, Technologien. Im Falle ihrer längerfristigen Existenz bilden soziale Welten eine arbeitsteilige Organisation aus, es kommt zu Abspaltungen, zur Entstehung von Subsegmenten und von Machtstrukturen. Sie entwickeln darüber hinaus Authentizitätszuschreibungen hinsichtlich des Handelns ihrer Mitglieder, Zugangs- und Sozialisationsmechanismen sowie Arenen der Konfliktaustragung. Die Starken der social world perspective, so Strauss (aaO.:120), sind ihre Ausrichtung auf Probleme sozialen Wandels sowie auf die Geschichte von Gruppenkonflikten und -zusammenstößen. Als Beispiel einer social world-Studie siehe Strauss u.a. 1985.

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  33. Schütze fügt an, daß allerdings die Berufung auf gesellschaftliche Belange häufig zur Legitimierung und Verschleierung von problematischen Aspekten der Herrschaftsposition des Professionellen gerät (ebd.).

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  34. Vgl. zur jüngeren Kritik am Expertenwissen bzw. zur Selbstdarstellung von Experten z.B. Hitzler 1994; Hohner 1994. - Es ist hier anzumerken, daß im folgenden der Themenstrang der Experten- und Professionskritik, der insbesondere die Sozialstaatskritik der 70er Jahre durchzieht, nicht gesondert verfolgt wird; vgl. dazu stellvertretend Freidson 1986; Göckenjan 1985; Illich 1978; Lautmann 1972.

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  35. Die in dieser professionstheoretischen Tradition stehende empirische Forschung bewegt sich auf zwei Betrachtungsebenen: zum einen ist es der Komplex der Strukturen und Struktureigenschaften der jeweiligen Sozialwelt eines Berufes, der Bedingungen ihres Funktionierens und ihrer Professionalisierung. Zum anderen ist es der Komplex der Interaktionsstrukturen und Verfahrensstrategien, insbesondere der Strukturprobleme und Fehler professionellen Handelns. Schütze fügt dem einen dritten Komplex hinzu, den der professionellen Praxisselbsthilfe qua Supervision.

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  36. Hughes bemerkt 1956(:400) dazu: „We need studies which will discover the course of passage from the layman’s estate to that of the professional, with attention to the crises and the dilemmas of role which arise.” 1984(:312) zeichnet Schütze die Forschungslage so, daß seit den Arbeiten Hughes’ zwar ein zunehmendes Interesse an den faktischen Abläufen professionellen Handelns, an seinen Bedingungen und Schwierigkeiten zu verzeichnen sei, daß heute ein reichhaltiges Wissen zu den Grundlagenproblemen vorläge, daß dieses aber, um fir die Professionellen hilfreich sein zu können, praktisch gewendet werden muss. Die Entstehung der Supervision sei zu verstehen als „… Praxisselbsthilfe, die durch Verwissenschaftlichung und Intênsitätssteigerung der Grenz- und Kernprobleme professionellen Handelns notwendig wurde.”

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  37. Die Studie wird hier zitatweise z.T. in eigener Übersetzung wiedergegeben; vgl. auch Fox 1979.

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  38. Auf die Analyse des institutionellen Arrangements der amerikanischen Universität (Parsons, Platt 1990) wird hier nicht eingegangen; meine empirischen Ergebnisse legen Veränderungen auf der Ebene der Gegenstände des Lernens, der Ausbildungsinhalte nahe, nicht auf der Ebene der institutionellen Struktur der Ausbildung.

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  39. Die Autonomie der alten Profession bestimmt sich von hierher gesehen in dreierlei Weise: zum einen hinsichtlich der Produktion des theoretischen Wissens, zum zweiten hinsichtlich seiner Anwendung in der Praxis, zum dritten hinsichtlich der Ausbildung und Einübung der Novizlnnen in Theorie und Praxis.

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  40. Vgl. Larson (1979:612), die die Imagebildung am Beispiel der alten Professionen als Prozeß der Generalisierung beschreibt:,,… the privileges collectively gained by the classic professions pass into a public image of profession, or, in different terms, the special rents and benefits extracted from cognitive monopoly come to be associated in the public’s mind with professional roles…”.

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  41. Vgl. hierzu auch Gerth und Mills (1972:198) mit der Feststellung: „Perhaps the most important of these features of man [his psychological functions] is his image of his self, his idea of what kind of person he is.”

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  42. Es ist dieser eigentümliche Umstand des Ineinanders von Rollendistanz des Individuums im Hinblick auf die Bedingungen des Hier und Jetzt der Rolle, ihre Eingebundenheit in die soziale Ordnungsstruktur einer besonderen Institution einerseits und von kognitiv-affektiver Verpflichtung des Individuums auf den die Institutionalisierung der Rolle basierenden Handlungstyp, der im Ergebnis meiner empirischen Analyse zum Begriff engagierter Rollendistanz geflihrt hat. Es wird auf der Basis der empirischen Analyse der Statuspassage zu zeigen sein, auf welche Weise es dem Individuum gelingt, dieses Paradoxon der gleichzeitigen Identifikation mit dem Beruf und der Nicht-Identifikation mit der organisatorischen Rahmensituation praktikabel zu machen (Kapitel V).

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  43. Vgl. hierzu Hochschild (1990:173) mit der Bemerkung, daß das Selbst mit seinen Geftihlsnormen und der Bereich der Geftihlsbeeinflussung einen Aspekt bilden, der Goffman nicht beschäftigt.

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Nagel, U. (1997). Sozialarbeit als Beruf und Forschungsgegenstand. In: Engagierte Rollendistanz. Biographie & Gesellschaft, vol 26. VS Verlag für Sozialwissenschaften, Wiesbaden. https://doi.org/10.1007/978-3-663-09931-4_3

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