Zusammenfassung
Mit dem Übergang von der Wärmeschutzverordnung 1995 zur Energieeinsparverordnung kommen auf alle Beteiligten gänzlich neue Berechnungsverfahren zu. Während in der Vergangenheit nur eine Bilanzierung der Wärmeverluste und Wärmegewinne erfolgte, wird mit dem Inkrafttreten der EnEV für Gebäude mit normalen Innentemperaturen (θ 1 19 ≥ °C) eine Energiebilanz erstellt. Dabei gehen in die Berechnung neben Wärmeverlusten und Wärmegewinnen über die Gebäudehülle auch Verluste haustechnischer Einrichtungen in die Betrachtungen ein. Dieser im Vergleich zur WSchV 95 weitergehende Nachweis erfordert auch differenziertere Eingaben. Zur Erfassung dieser Daten steht dem Nachweisführenden das Monatsbilanzverfahren zur Verfügung, das aufgrund der umfangreichen Berechnungen in der Regel durch EDV-Programme bewältigt wird. Da ein solcher Aufwand insbesondere bei kleinen Bauvorhaben zu hohen Zeit- und Honoraraufwendungen führen kann, wurde von Seiten des Gesetzgebers in die EnEV ein vereinfachtes, auch über Handrechnungen erfassbares Nachweisverfahren, das Heizperiodenbilanzverfahren, aufgenommen.
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Ackermann, T. (2003). Formblätter zum Nachweis der Anforderungen an den Wärmeschutz nach Energieeinsparverordnung. In: Energieeinsparverordnung. Vieweg+Teubner Verlag, Wiesbaden. https://doi.org/10.1007/978-3-663-09930-7_8
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