Zusammenfassung
Die Zunahme staatlicher Verantwortung in nahezu allen Bereichen des gesellschaftlichen Lebens ist eine konstante Begleiterscheinung der Entwicklung westeuropäischer Industrienationen. Besonders in Zeiten wirtschaftlicher Stagnation stellt sich jedoch die Frage nach dem finanziell vertretbaren Umfang dieser Verantwortung. Im Mittelpunkt politischer Kontroversen steht dann insbesondere ein Bereich staatlichen Engagements, der Sozialstaat.
Ich danke Holger Meinken und Carsten Zelle für hilfreiche Kritik an einer früheren Fassung dieses Beitrages.
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Literatur
Zur Diskussion des Gleichheitsbegriffes siehe Abschnitt 2.
Im Kontext des Grundgesetzes verpflichtet der Begriff der sozialen Gerechtigkeit den Staat dazu, Maßnahmen zu ergreifen, die in materiellen Notlagen die Würde des Menschen bewahren sollen. Dieser ‘Fürsorgeanspruch’ zielt auf die Gewährleistung eines Existenzminimums und damit auf eine materielle Grundgleichheit aller Bürger. Der Bundesgesetzgeber hat dementsprechend das Bundessozialhilfegesetz erlassen (Hessel-berger 1990: 66, 163f).
Im Rahmen der von der SED postulierten ‘Einheit von Wirtschafts- und Sozialpolitik’ war die Familienpolitik das Kernstück wohlfahrtsstaatlicher Anstrengungen und zugleich „Aushängeschild” gegenüber dem Konkurrenzmodell Bundesrepublik. Die wichtigsten Instrumente waren zinslose Ehekredite, deren Rückzahlungsbeträge sich mit wachsender Kinderzahl verringerten, umfassende Kinderbetreuung und großzügige Regelungen der bezahlten Freistellung für Mütter oder auch Väter.
Vergleiche zur Frageformulierung Fragen 51 und 90b im Fragebogenanhang.
Frageformulierung siehe Fragebogenanhang (Fragen 82 und 83).
Hier wurde nach der wahrgenommenen Verwirklichung bestimmter politischer Ziele oder Wertvorstellungen gefragt (s. Fragebogenanhang Frage 78). Im Text werden die Daten für die zusammengefaßten Werte 7 (voll verwirklicht) und 6 (fast verwirklicht) einer siebenstufigen Skala referiert.
Erfaßt wurde der konkrete Zeitpunkt (Jahr) des Beginns der Tätigkeit in der Befragungs-position.
Erfaßt wurde hier die subjektive Einstufung der Befragungsposition auf einer siebenstufigen Skala von 1: untere bis 7: höchste Leitungsebene. Diese wurde wie folgt recodiert: Werte 1 und 2 zu 1: untere; Werte 3 bis 5 zu 2: mittlere; Werte 6 und 7 zu 3: höchste Leitungsebene. Siehe Frage 7 im Fragebogenanhang.
Zur Codierung s. Fußnote 8.
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Machatzke, J. (1997). Einstellungen zum Umfang staatlicher Verantwortung—Zum Staatsverständnis der Eliten im vereinten Deutschland. In: Eliten in Deutschland. VS Verlag für Sozialwissenschaften, Wiesbaden. https://doi.org/10.1007/978-3-663-09920-8_11
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Publisher Name: VS Verlag für Sozialwissenschaften, Wiesbaden
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