Zusammenfassung
Alle Organe des modernen Daseinsvorsorgestaates westlicher Prägung oder — präziser — alle Subsysteme der parlamentarischen Regierungssysteme in den westlichen Demokratien sehen sich vor die Notwendigkeit gestellt, ihre Existenzberechtigung immer wieder neu unter Beweis stellen zu müssen. Während sie sich in den siebziger Jahren vornehmlich kritischen Fragen nach ihrer demokratischen Legitimation stellen mußten, werden sie heute angesichts des nahezu universal diagnostizierbaren Übergangs zur restriktiven Haushaltspolitik vornehmlich mit Fragen nach ihrer Effizienz und Leistungsfähigkeit konfrontiert.1 Die Kosten der Demokratie gelten nicht mehr als sakrosankt, und ineffizienten Organen oder Ämtern droht selbst dann die Schließung, wenn sie auf einwandfreie demokratische Legitimationsmuster verweisen können. Vor diesem Hintergrund geraten auch die Ombudsman-Ämter in aller Welt zunehmend in Bedrängnis. Als Instrument der parlamentarischen Verwaltungskontrolle fiel ihnen der Nachweis ihrer demokratischen Legitimation in den siebziger Jahren nicht schwer. Wie aber sieht es mit ihrer Effizienz aus, und wie läßt sich die Effizienz von Verwaltungskontrollsystemen überhaupt nachweisen? Diesen Fragen gilt es in den folgenden Überlegungen zu begegnen. Dabei ist zu bedenken, daß jeder Versuch, die Wirksamkeit von etablierten Systemen der Verwaltungskontrolle zu überprüfen, die Erarbeitung von operationalisierbaren Konzepten der Effizienz sowie die Entwicklung von Instrumentarien voraussetzt, mit deren Hilfe die Effizienz von Verwaltungskontrollsystemen gemessen werden kann. Deshalb erscheint es sinnvoll
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zunächst einmal die Bandbreite des allgemeinen Effizienzbegriffs auszuleuchten,
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den allgemeinen Effizienzbegriff auszudifferenzieren und operationalisierbare Partialeffizienz-Konzepte herauszuarbeiten und
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konkrete Vorschläge zur Messung dieser Partialeffizienzen vorzulegen.
Die folgenden Ausführungen sind im Rahmen eines Forschungsprojekts über den Ombudsman im föderalistischen Regierungssystem Kanadas entstanden, das von der Stiftung Volkswagenwerk finanziert und am Institut fürvergleichende Politikforschung der Universität Oldenburg durchgeführt wird.
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Anmerkungen
Vgl. etwa W. Hennis, Der Staat der Zielvorgaben. Wird die Gewaltenteilung ein Opfer der Effizienz? in: FAZ 90 vom 19.4. 77, S. 10–11.
Grimms Deutsches Wörterbuch, Leipzig 1960 hat den Begriff nicht einmal aufgenommen. Hier begnügt man sich mit der Explikation des Begriffs Wirksamkeit. Vgl. Grimms Deutsches Wörterbuch, Bd. 14, 2. Abt., S. 590. Erstaunlich ist dabei, daß Wirksamkeit erst seit dem 17. Jahrhundert als Ableitung von,wirksam` belegt ist. Der Große Brockhaus, Bd. 3, Wiesbaden 1978, S. 324 führt den Begriff Effizienz zwar auf, nennt als Synonyma,Wirksamkeit` und,Leistung` und verweist im übrigen lediglich auf die Bedeutung des Effizienzbegriffi in der Statistik, ein Sachverhalt, der der Bedeutung des Effizienzbegriffs heute eklatant widerspricht.
Vgl. P. Jäger, Öffentlich-wirtschaftliche Kriterien der Privatisierung, in: Wirtschaftsdienst, 56. Jg., 1976, S. 569–575, hier S. 572.
Grand Larousse de la Langue Française, Bd. 2, Paris 1972, S. 1496.
Oxford English Dictionary, Vol. III, Oxford 1969, S. 52.
So P. Eichhorn/H. Siedentopf, Effizienzeffekte der Verwaltungsreform. Exemplarische Ansätze einer Wirkungsanalyse der territorialen und funktionalen Verwaltungsreform in Rheinland-Pfalz, Baden-Baden 1976, S. 21, vgl. auch Rolf Kroker, Wachstum und Effizienz der öffentlichen Verwaltung; Köln 1984, S. 17.
Ebd., S. 21.
Vgl. dazu K. Reding, Die Effizienz staatlicher Aktivitäten. Probleme ihrer Messung und Kontrolle, 2. Aufl., Baden-Baden 1981, S. 19 ff.
Ebd., S. 23.
Vgl. ebd., S. 27 f.
Eichhorn/Siedentopf, a.a.O., S. 24.
H. U. Derlien, Theoretische und methodische Probleme der Beurteilung organisatorischer Effizienz der öffentlichen Verwaltung, in: Die Verwaltung, 7. Bd., 1974, S. 1–22, hier S. 4.
So auch Reding, a-. a.0.. S. 28.
Eichhorn/Siedentopf, S. 25 f.
Kroker, a. a.O., S. 17 nennt diese Effizienz allokative Effizienz, J. Schmidt, Wirtschaftlichkeit der öffentlichen Verwaltung, 2. Aufl., Berlin 1977, S. 16 spricht von,volkswirtschaftlicher Wirtschaftlichkeit’.
Ebd., S. 26, Eichhorn/Siedentopf definieren in diesem Sinne
Y. Dror, Die Effizienz der Regierungstechnik, in: Die Verwaltung, 5. Bd., 1972, S. 386.
G. Fehl, Information ist alles…, in: Ders. u.a. (Hrsg.), Planung und Information. Materialien zur Planungsforschung, Gütersloh 1972, S. 264–314 hat den Vorschlag unterbreitet, den jeweiligen Zielen ihres Programms zielspezifische Effizienzformen zuzuordnen. Der Vorteil einer solchen Vorgehensweise liegt darin, auf einen allgemeinen Effizienzbegriff und seine Definition zu verzichten. Kritisch bleibt freilich anzumerken, daß diese Form einer additiven Schau der Gesamteffizienz ebenfalls reale Nachfrage-und Programmwirkungsanalyse bzw. der Effektivität von Reformprogrammen vgl. u.a. G. M. Hellstern/H. Wollmann, Wirkungsanalysen, eine neue Variante wissenschaftlicher Politikberatung, in: transfer 4, Opladen 1977, S. 157–168.
H. U. Derlien/R. Mayntz, Bericht über die Vorarbeiten zum Forschungsprogramm „Effizienz der öffentlichen Verwaltung“, Ms., Speyer 1973, S. VI sowie S. 92.
Vgl. dazu u.a. I1 Flassbeck, Say’s Law, in: Wirtschaftswissenschaftliches Studium, 12. Jg., 1983, S. 85–87.
Letzteres ist eine für die Beurteilung der Betriebseffizienz besonders wichtige Frage. Vgl. dazu u.a. M. Zumbühl, Privatisierung staatlicher Wirtschaftstätigkeit — Notwendigkeit und Möglichkeit, in: P. Bernholz/G. Bombach/R. L. Frey (Hrsg.), Basler sozial-ökonomische Studien, Bd. 11, Zürich 1978, S. 12 f.
Die Kontrolleffizienz ist teilweise deckungsgleich mit dem von St. Anderson, Comparing Classical and Executive Ombudsmen, in: Wagner u. a. (Hrsg.), Executive Ombudsmen in the United States, 1973, S. 305–315 vorgeschlageneen Kriteruum der „persuasiveness“. Vgl. dazù auch den Beitrag von Taylor in diesem Band.
Insoweit ist die Vorstellung von Eichhorn und Sieden topf, a.a.O., S. 29f. auch fragwürdig, wonach man fir die Beurteilung der Effizienz von gesellschaftlichen Zielvorstellungen und dem aus der Verwaltungstätigkeit resultierenden Grad der Zielerreichung ausgehen muß. So auch die Kritik von Franz Xaver Kaufmann u. a., Sozialpolitik und familiale Sozialisation. Zur Wirkungsweise öffentlicher Sozialleistungen, Suttgart u. a. 1980,_ S. 49.
P. D. Schumakgr, Citizen Preferences and Policy-Responsiveness in: T. N. Clark’ (Hrsg.), Urban Policy Analysis. Directions for Future Research, Beverly Hills 1981, S. 230.
Vgl. zu diesem Ansatz u.a. P. Schumaker/R. Getter, Responsiveness Bias in 51 American Communitees, in: Americam Journal of Political Science, 21, 1977, S. 247–281, vgl. zur empirischen Fruchtbarkeit des Responsivitätskonzepts auch H. Uppendahl, Responsive Demokratie und/oder kommunaler Korporatismus, Ms. Oldenburg 1984, S. 4 ff.
W. Gormley/J. Hoadley/Ch. Williams, Political Responsiveness in the Bureaucracy in: APSR, 77, 1984, S. 705.
Zum Konzept der potentiellen Responsivität vgl. u.a. S. B. Hansen, Participation, Political Structure, and Concurrence, in: APSR, 69, 1975, S. 1181–1199.
Aus der Sicht der Presse wird der Kooperationsbereitschaft sowie der Informationsbereitschaft das Ombudsmans besondere Bedeutung zukommen.
Dazu ist es unerläßlich, relevante issues der unmittelbaren Vergangenheit zu nennen und zu rekonstruieren.
Zum semantischen Differential vgl. vor allem Ch. E. Osgood, Objective Indicators of Subjective Culture. In: L. L. Adler (Hrsg.), Issues in Cross-Cultural Research. Annals of the New York Academy of Sciences, Bd. 285, 1977, S. 435–450.
Zur hier praktizierbaren Methodologie vgl. Gormley u.a., Potential Responsiveness, a.a.O., S. 710.
S. W. Becker/D. Neuhauser, The Efficient Organization, New York u.a. 1975, S. 51. Teile der realen Kontrolleffizienz lassen sich auch der Betriebseffizienz zuordnen und umgekehrt. Die Unterscheidung hat lediglich forschungsanalytischen Charakter.
Vgl. ebd., S. 55 ff.
Vgl. ebd., S. 69 ff.
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Uppendahl, H. (1986). Überlegungen zur Wirksamkeitskontrolle von Ombudsmännern. In: Kempf, U., Uppendahl, H. (eds) Ein deutscher Ombudsman. VS Verlag für Sozialwissenschaften, Wiesbaden. https://doi.org/10.1007/978-3-663-09851-5_16
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