Zusammenfassung
Der Weltkrieg und seine Folgen — Inflation, Arbeitslosigkeit und Massenelend — wurden in Deutschland von weiten Teilen der Bevölkerung als Bankrotterklärung der bestehenden Gesellschaftsordnung gewertet. Dessen Überwindung erschien jenen, die, meist der Arbeiterklasse und der Intellektuellenschicht der Mittelklasse angehörend, sich in sozialistischen und kommunistischen Bewegungen organisierten, nicht nur nötig, sondern, wie das russische Beispiel lehrte, auch möglich; in Ungarn und Bayern wurden Räterepubliken ausgerufen; wie in vielen europäischen Staaten entstand in ganz Deutschland rasch eine revolutionäre Bewegung, die das überkommene Gesellschafts- und Machtgefüge erschütterte. Um die Grundlagen ihrer Macht, die Schlüsselpositionen in Verwaltung und Militär und insbesondere das Privateigentum an Produktionsmitteln, zu sichern, sahen sich die Herrschenden zu weitgehenden Zugeständnissen genötigt: eine Republik mit allgemeinem Wahlrecht, erstmals auch für Frauen, eine vom Parlament kontrollierte Regierung, Beteiligung der sozialdemokratischen Führung an der politischen Macht, eine qualitativ neue Sozial- und Wohlfahrtspolitik, der Acht-Stunden-Tag, die Institutionalisierung der Betriebsräte und vieles mehr waren der Preis, den die alten Eliten zu entrichten hatten.
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Literature
Zur Psychologie des Antisemitismus siehe: Adorno 1989, S. 110–173.
Kühnl 1985, S. 218; Barkai 1988, S. 45
Kühnl 1985, S. 215
Zur Charakterisierung dieser Parteien siehe: Kühnl 1985, S. 79–82
Kühnl 1985, S. 84
Durch Gebietsabtretungen (1918) geschwächt, wegen des Verlustes der Kolonien, anders als die Hauptkonkurrenten auf dem Weltmarkt, nicht in der Lage, durch erhöhte Ausbeutung dort die Krise im Inneren abzumildern und abhängig von Auslandskrediten, war das deutsche Kapital rascher und stärker von der Weltwirtschaftskrise getroffen worden. Die Zahl der Arbeitslosen stieg von 1,6 Mio. 1929 auf 5,5 Mio. 1932, der Export erlebte von 1929 bis 1932 einen Einbruch um rund 30%. Das Volkseinkommen sank von 70,88 Mrd. RM 1929 auf 41,086 Mrd. RM 1932. Davon entfielen 1929 auf Lohn und Gehalt: 43,045 Mrd. RM, dieser Wert sank 1932 auf 25,711 Mrd. RM. Die Einnahmen des Kapitals sanken im gleichen Zeitraum von 21,608 Mrd. RM auf 12,973 Mrd. RM ( Vergl. Altvater u.a.
Relativ stabil hielt sich das katholische Zentrum sowie seine Abspaltung, die BVP. Eben-falls konstant blieb die Wählerbasis der Arbeiterparteien SPD und KPD, bei einen leichten Verschiebung zugunsten der KPD (Vergl. Kühnl 1985, S. 84; ders. 1988, S. 33; Peukert 1989, S. 205 ).
Kiihnl 1985, S. 84
Sternberg 1935, S. 13–15, S. 28–30; Kühnl 1985, S. 207; ders. 1988, S. 107
Speier 1989, S. 146 f.; Zur Charakterisierung dieser gesellschaftlichen Gruppen siehe: ebd.; Kracauer 1989 a und 1989 b; Fromm 1983
Die hier (und weiter unten) angesprochenen Konfliktlinien und Interessenslagen gestalteten sich durchaus komplexer; eine detaillierte Beschreibung und Analyse dessen, erscheint aber für den hier in Rede stehenden Zusammenhang weder möglich noch erforderlich. Eine knappe, aber dennoch sehr informative Darstellung der Kräftekonstellation innerhalb des herrschenden Blocks findet sich bei Poulantzas (1973, S. 91–118). Die theoretische Bedeutung der Widersprüche innerhalb der herrschenden Klassen und Fraktionen sowie die der Verdichtung verschiedener Krisen für die Etablierung des Faschismus wurde von Poulantzas (1973, insbes. S. 70–78) herausgearbeitet. Zur Darstellung und Kritik von Poulantzas’ Faschismusverständnis: Behrens u.a., Bd. 1, 1980, S. 28–35; Laclau 1981, S. 73–116; Demirovic 1987, S. 98–113
Altvater u.a. 1982, S. 65
Im Vordergrund stand hierbei der aus Sicht der Industrie wünschenswerte Abbau der Schutzzölle für Getreide, auf deren Produktion sich die Großagrarier, anders als die Klein-und Mittelbauern, spezialisiert hatten. Letztlich wurden diese Zölle deutlich erhöht, so stieg beispielsweise der Zollsatz für Roggen von 5 RM je Doppelzentner 1928 auf 20 RM 1931 und für Weizen im gleichen Zeitraum von 5 RM auf 25 RM je Doppelzentner Vergl. Sternberg 1953, S. 19 f.).
Siehe auch Barkai 1988, S. 135
Siehe: Kühn! 1985, S. 212
Siehe: Altvater u.a. 1982, S. 63, 67
Kühn! 1985, S. 211; ders. 1988, S. 23; Peukert 1989, S. 249, 254 f.
Vergl. Kühnl 1988, S. 24; Zu den deutschen Großraum-Plänen und deren Implikationen: siehe folgende Anmerkung. Ausführlicher: Kahrs 1992; Aly; Heim 1993
Den fragilen, aber dennoch beliebten Versuchen, die deutschen Kriegsziele aus Hitlers Wahnsinn abzuleiten, sei entgegnet, daß die Eroberungskonzepte des Ersten identisch waren mit denen des Zweiten Weltkrieges. Das faschistische Konzept des “Lebensraums” war lediglich ein ideologisch verklärter Ausdruck der “Großraumpläne” der deutschen Wirtschaft, die sich ihrerseits nur in der geographischen Lage vom britischen Projekt der “Sterling-Zone”, dem us-amerikanischen “Grand Area” sowie der japanischen “Greater East Asia Co-Prosperty Sphere” unterschieden. Nicht das weltweite Agieren von Psychopathen und Faschisten erklärt diese Kongruenz. Der damals erreichte Entwicklungstand der Produktivkräfte erforderte - bei den gegebenen Produktionsverhältnissen - vor dem Hintergrund der strukturellen Weltmarktkrise solche Konzepte, um die jeweilige Wirtschaftsmacht aufrechterhalten und ausbauen zu können. Eine militärische Absicherung der Hegemonialzonen erschien den Planern als zwingend notwendig (Kühnl 1988, S. 52; Kahrs 1992, S. 9 ff.).
Kühnl 1985, S. 209; ders. 1988, S. 26
Peukert 1989, S. 252, 255
Kühnl 1988, S. 27
Daß zur Machteinsetzung der NSDAP-Führung die Unterstützung der herrschenden Kreise erforderlich war, bestreiten auch die meisten Vertreter anderer Faschismustheorien, wie z.B. Bracher ( 1962, S. 10) nicht. S.e betonen aber, daß das Bündnis mit dem Großbürger-turn von der NSDAP nicht fortgesetzt worden sei; Hitler habe seine Partner betrogen und eine totalitäre Herrschaft errichtet. Wenn hier von Bündnistheorie gesprochen wird, dann sind damit Theorien gemeint, die die gesamte Zeit des NS-Regimes als auf einem Bündnis beruhend verstehen (Vergl. Kühnl 1990, S. 222; Kühnl 1988, S. 37 u. S. 46 und Neumann 1988 ).
Kühnl 1988, S. 93 u. S. 29
Da die NSDAP auf die alten Fach-und Führungskräfte angewiesen war, um regierungsund herrschaftsfähig zu werden, konnten letztgenannte, das Vakuum der NS-Programmatik nutzend, ihre eigenen Vorstellungen im und mit Hilfe des NS-Staates realisieren (Broszat 1983, S. 426 f.).
Kühnl 1988, S. 21 und 27
Kühnl 1985, S. 221; ders. 1988, S. 29
Kühnl 1985, S. 217–219
Erdmann 1980 a, S. 300; Kühnl 1985, S. 219
Kühnl 1985, S. 220; ders. 1988, S. 28
Kühnl 1985, S. 220; Warum General von Schleicher den Ergebnissen des Planspiels zum Trotz an dem Konzept der Militärdiktatur festhielt, geht aus der vorliegenden Literatur nicht hervor. Naheliegend ist aber, daß der von der Reichsregierung und Reichswehr durchgeführte Staatsstreich gegen die SPD-geführte preußische Regierung vom 20. Juli 1932 (“Preußenschlag’) von ihm als erfolgreiche Generalprobe angesehen wurde. Die SPD-Führung und ihre Regierung kapitulierten vor der generalstabsmäßig vorbereiteten und vorgenommen Absetzung der Regierung und der Übertragung der Exekutivgewalt auf die Reichswehr in Berlin und Brandenburg ( Vergl.: Ebd. 1985, S. 209 ).
Kühnl 1985, S. 221
Verstärkt wurde die damit gegebene Realeinkommensverschlechterung durch die Erhöhung von Steueren und Pflichtabgaben nach 1933. Erst ab 1936 stiegen die Löhne wieder auf die Höhe von 1932, d. h. auf den Tiefstand der Weltwirtschaftskrise ( Vergl. Barkai 1988, S. 176 ).
Barkai 1988, S. 223
Barkai 1988, S. 178 f.; Kimpel 1992, S. 124
Altvater u.a. 1982, S. 70; Barkai 1988, S. 44; Kahrs 1992, S. 17 f.
Barkai 1988, S. 151 f., 155. Dazu einige Zahlenangaben: 1933 verausgabten Reich, Länder und Gemeinden 3,1 Mrd. RM für zusätzliche zivile Zwecke, bis Ende 1934 summierte sich dies auf 5 Mrd. RM, während bis dahin ca. 6 Mrd. RM für Militärisches aufgewandt wurden. Von den staatlichen Mehrausgaben - zwischen 1933 bis 1936 insgesamt 27 Mrd. RM - dienten 80% der Kriegsvorbereitung (ebd., S. 150). Gedeckt wurden diese Ausga-
Bettelheim 1974, S. 228, S. 281; Barkai 1988, S. 228, 232
Barkai 1988, S. 237; Altvater u.a. ( 1982, S. 70) beziffern abweichend von Barkai die Lohnquote für 1938 auf 57%.
Altvater u.a. 1982, S. 69 f.; Barkai 1988, S. 236; Die angeführten Realtariflöhne und Realwochenlöhne sind Netto-Werte, die Brutto-Werte liegen aufgrund der gestiegenen Steuern und Pflichtabgaben höher.
Zu diesem Zeitpunkt wurde innerhalb der Reichsleitung der NSDAP eine “Wirtschaftspolitische Abteilung” (WPA) gebildet. An der Konzeptualisierung der zukünftigen Wirtschaftspolitik waren Repräsentanten führender Unternehmen beteiligt, beispielsweise Dr. v. Lucke (Flick-Konzeren), Cordemann (Siemens-Stuckert AG), v. Stauss (Deutsche Bank) und Dr. Fischer (I.G. Farben) (Barkai 1988, S. 34 ff.). Der hiermit vorgenommene Verweis auf den Einfluß führender Konzerne auf die Gestaltung der NS-Wirtschaftspolitik soll nicht Dimitroffs Faschismusdefinition bestätigen; er dient vielmehr als Beleg für Broszats These vom Vakuum der NS-Programmatik in vielen Politikfeldem, das es den alten Führungskräften erlaubte, eigene Vorstellungen zu realisieren. Dies impliziert, daß Termini wie “NS-Wirtschaftspolitik” oder “NS-Sozialpolitik” lediglich deskriptiv zu verstehenden sind; analytischen Wert besitzen sie nicht.
Schoen 1985, S. 69; Schnurr 1988, S. 55; Sachße; Tennstedt 1992, S. 110; Frerich; Frey 1993, S. 249
Vergl. Barkai 1988, S. 241
Vergl. Caesar; Hansmeyer 1985, S. 838; Matzerath 1970, S. 354; Barkai 1988, S. 233
An dieser Stelle drängt sich vielleicht das Bild des berühmten Kuchens auf, der nur einmal verteilt werden kann. Doch abgesehen davon, daß Metaphern nichts erklären, sondern bestenfalls etwas verdeutlichen können, trifft dieses Bild nicht. Gemessen an Steueraufkommen, Geldwertstabilität, Verschuldbarkeit u. ä. waren auch die Rüstungsanstrengungen “eigentlich” nicht finanzierbar, was die Entscheidungsträger aber nicht daran hinderte, ihre Vorstellungen zu realisieren (siehe auch die folgende Anmerkung).
Damals wie heute resultieren Sozialleistungskürzungen in Depressionsphasen nicht aus dem als Erklärung herangezogenen Dilemma des Sozialstaates, das darin bestehen soll, daß der Staat als steuerfinanzierte Institution gerade in Krisenzeiten nur über verminderte Einnahmen verfügt, während ein Mehr an finanziellen Mitteln vonnöten wäre. Daß genau dann, wenn der Bedarf am größten ist, die Hilfe vermindert wird, hat seinen Grund in der oben benannten Logik.
So etwa durch das neue Einkommenssteuergesetz vom 16. Oktober 1934, das, ohne das Gesamtsteueraufkommen zu vermindern, eine Redistribution dergestalt vornahm, daß Kinderlose zugunsten von Familien mit Kindern belastet wurden (Scheur 1967, S. 212 f.). Oder etwa durch Kinderspeisungen, welche die NSV im Wurmkohlegebiet vornahm, nachdem offenbar wurde, daß dort 88% aller Schulkinder an Unterernährung litten (Sopade 1937, S. 1341 ).
Vergl. Georg Lukâcs 1981, S. 39 ff. und Deichsel 1983, S. 70; Zu Spencers Organismus-Vorstellung vergl. Heinz-Georg Martens 1983, S. 140–148
Vergl. G. Lukâcs 1981, S. 127; Zum zeitgeschichtlichen Hintergrund von Malthus Ideen siehe: Martens 1983, S. 61–68.
Hierauf wies schon Marx (MEW 30, S. 249) hin; Was Marx amüsiert, ist, daß Darwin sich mit Malthus einig wähnte, während er gerade dessen Axiom dispensiert. Ohne die Unterstellung, daß Menschen sich notwendigerweise in geometrischer Folge vermehren, ihre, der Natur abgerungenen, Subsitenzmittel sich aber nur in arithmetischer Folge vermehren lassen, also der Behauptung einer strukturellen Inkongruenz von menschlicher und naturaler Reproduktion, ist das Malthus’sche Diktum von der Naturnotwendigkeit des allseitigen Überlebenskampfes hinfällig.
Vergl. MEW 20, S. 565
Schmuhl 1987, S. 51
Weingart u.a. 1988, S. 114
Schmuhl 1987, S. 50 u. S. 52
Weingart u.a. 1988, S. 117
Schmuhl 1987, S. 30; Weingart u.a. 1988, S. 32 u. 36
Weß 1989, S. 24
Weingart u.a. 1988, S. 32
Schon vor Schallmayer formulierte F. Nietzsche 1880 und 1888 ähnliche Gedanken und einen konkreten Katalog von Maßnahmen. Seine offensichtlich stark von Galton beeinflußten Überlegungen wurden aber erst posthum veröffentlicht (Weingart u.a. 1988, S. 7072 ).
Schallmayer ( 1903, S. 7) verweist in dieser Arbeit unter der Überschrift: “Die Grundlagen der heutigen Deszendenztheorie” nicht nur auf Darwin, dem er den Terminus “natürliche Zuchtwahl” zuordnet, sondern auch auf Spencer, dem er korrekt den Begriff “survival of fittest” zuschreibt.
Weingart u.a. 1988, S. 40
Vergl. Schmuhl 1987, S. 57
Die Rassenhygieniker neigten dazu, (fast) alle Krankheiten als erblich bedingt anzusehen. Obwohl sie immer wieder eingestehen mußten, daß hereditäre Äthiologien kaum beweisbar waren, unterstellten sie dies selbst in den Fällen noch, wo das Gegenteil, wie z.B. nach Entdeckung des TBC-Bazillus durch R. Koch 1882, belegt war (Weingart u.a. 1988, S. 55 u. 87; Schallmayer 1903, S. 356). So behauptete Schallmayer 1903 (S. 146), daß er nun zwar nicht mehr von der Vererbbarkeit des TBC ausgehe, daß aber eine erblich bedingte geringere (bzw. höhere) Widerstandsfähigkeit gegen TBC anzunehmen sei.
Vergl. Weß 1988, S. 24
Ebenso 1903 (S. 187)
Diesen Degenerationsbeweis gab Schallmayer auch dann nicht preis, als überzeugend nachgewiesen worden war, daß die höhere Zahl der Wehruntauglichkeit auf schärfere Auswahlkriterien der Rekrutierungskommissionen, welche wegen des Bevölkerungszuwachses möglich waren, zurückgeführt werden konnte (Ebd., S. 74).
Schallmayer 1903, S. 187
Zit. n. Weingart u.a. 1988, S. 73
Schmuhl 1987, S. 57. Schmuhls Verweis auf Ploetzens Aussage, daß die positive Beantwortung der Entartungsfrage letztlich von der Richtigkeit der Weismannschen Theorie abhängig sei, ist korrekt. Seine anschließende Behauptung aber, daß Ploetz, solange eine endgültige Entscheidung darüber nicht zu treffen sei, auch die Degenerationsfrage für offen hielt - was Schmuhl als Beleg für die Abhängigkeit der sozialdarwinistischen Theoriebildung von der Vererbungslehre dient (ebd., S. 58) - ist falsch. Ausführlicher dazu weiter unten.
Siehe Schmuhl 1987, S. 56
Die Gene, wie wir heute präziser sagen können.
Damit ist z.B. ausgeschlossen, daß die erworbene Muskelstärke einer Sportlerin an deren Kind vererbt wird. Siehe auch: Schmuhl 1987, S. 56; Weingart u.a. 1988, S. 84
Weingart u.a. 1988, S. 81 u. 84.
Panmixie heißt, daß eine allseitige Kreuzung der Individuen einer Art erfolgte, hier also auch ungeschieden nach der jeweiligen Sehfähigkeit. Vergl. Weingart u. a. 1988, S. 81–83
Schallmayer 1903, S. 146 f. u. S. 150 f.
Schmuhl 1987, S. 62
Einzig Lenz stimmte dem nicht ungeteilt zu; eine überproportionale Fortpflanzungsrate unterstellte er lediglich bei Trägern bestimmter Geistes-und Nevenkrankheiten (Vergl. Czanowski 1991, S.58 f.).
Ploetz zit. n. Weingart u.a. 1988, S. 132
Zahlenangaben nach Schmuhl 1987, S. 76 f.
Vergl. Schmuhl 1987, S. 77
Schallmayer 1903, S. 111
Ebd., S. 111 f.
Ebd., S. 121 ff.
Ebd., S. 127 f.
Ebd., S. 140 ff.
Ebd., S. 146 ff.
Ebd., S. 152 ff.
Ebd., S. 152 ff.; Gemeint ist damit die Schädigung des Keimplasmas vor allem durch die Gifte Alkohol und Nikotin.
S. 378 ff.
Wie eingangs erwähnt, stand das Selektionstheorem für die Eugeniker im Vordergrund, dementsprechend interpretierten sie die Darwin’sche Theorie: “Die Darwin’sche Auffassung der Deszendenztheorie, der Darwinismus, ist also gegenüber früheren Auffassungen durch den Selektionsgedanken charakterisiert (…), man kann deshalb die Darwin’sche Theorie als Selektionstheorie bezeichnen.” (Schallmayer 1903, S. 3)
Schallmayer 1903, S. 379
Ebd., S. 380
Siehe: Weingart u.a. 1988, S. 149
Schallmayer 1903, S. 336 f.
Ebd., S. 356 f. u. S. 538
Ebd., S. 363 u. S. 354
Ebd., S. 345
Ebd., S. 338 f.
Ebd., S. 337
Ebd., S. 356
Ebd., S. 351
Ploetz 1987, S. 96 ff.
Ploetz 1987, S. 98; Schallmayer betont zwar auch die negativen Folgen des Besitztums, welches, insbesondere wenn es ererbt sei, nicht dem generativen Wert einer Person entsprechen müsse ( 1903, S. 124), und das, vor allem bei denjenigen, die nicht arbeiten müssen, zu übermäßiger Genußsucht und damit zu erblichen Schädigungen führen könne (Ebd., S. 125). Aus dieser Analyse zieht er aber - anders als aus den übrigen - keine Schlußfolgerungen.
Ebd., S. 98
Jäckel 1988, S. 29
Ebd., S. 32; Vergl. auch: Schmuhl 1987, S. 138–140
Vergl. Weingart u.a. 1988, S. 126
Ebd., S. 120
Ebd., S. 128
Ebd., S. 189 ff.
Schmuhl 1987, S. 90
Ebd.; siehe auch: Weingart u.a. 1988, S. 199
Schmuhl 1987, S. 90; Weingart u.a. 1988, S. 200; Weiss 1989, S. 158
Zit. n. Weiss 1989, S. 158
Vergl. Schmuhl 1987, S. 91; Weingart u.a. 1988, S. 201; Weiss 1989, S. 160
Weiss 1989, S. 159
Ende 1905 betrug die Zahl 31; 1906: 40; 1907 ca. 100; 1909 etwa 200 und 1914 ca. 350. Die meisten dieser Mitglieder waren Mediziner, viele hielten Professuren inne ( Zahlen Angaben nach: Schmuhl 1987, S. 91 ).
Ausführlicher: Schmuhl 1987, S. 92; Weingart u.a. 1988, S. 201, 205; Weiss 1989, S. 161
Weingart u.a. 1988, S. 237
Ebd., S. 271
Auf Krohnes Einfluß sind auch die ab 1922 erteilten finanziellen Zuwendungen der Preuß. Medizinialverwaltung an die DGfRh zurückzuführen ( Vergl. Weingart u.a. 1988, S. 272 ).
Es handelte sich meist um medizinische Lehrstühle.
Schmuhl 1987, S. 78
Vergl. Schmuhl 1987, S.38; Weingart u. a. 1988, S. 240; Weiss 1989, S. 169
Weingart u.a. 1988, S. 198
Kaupen-Haas 1986, S. 168; Schmuhl 1987, S. 93; Weingart u.a. 1988, S. 240 f.
Weingart u.a. 1988, S. 192, 400
Bergmann u.a. 1989, S. 123
Schmuhl 1987, S. 95
Ausführlicher zum KWI für Anthropologie, menschliche Erblehre und Eugenik siehe: Weingart u.a. 1988, S. 239–246 u. S. 407–424; Bergmann u.a. 1989, S. 121–139
die Eugenik (war) nicht nur eine wissenschaftliche, sondern auch eine soziale Bewegung.“ So Weingart u.a. (1988, S. 104)
Schmuhl 1987, S. 95; Weingart u.a. 1988, S. 233 f.; Reyer 1991, S. 87 u. S. 89
Wie die Gründung des “Bundes” zustande kam und ob es eine “Tochtergesellschaft” (Weiss 1989, 167), eine “Abspaltung bzw. (?) Neugründung” (Reyer 1991, S. 84 f.) oder eine “Konkurrenzorganisation” (Schmuhl 1987, S. 96) von der/zur DGfRh war, ist umstritten.
Zit. n. Weingart u.a. 1988, S. 249
Schmuhl 1987, S. 96
Das Preuß. Wohlfahrtsministerium begrüßte in einem Runderlaß vom 23. Februar 1926 die vom “Bund” geplante rassenhygienische Aufklärung der Bevölkerung (Weingart u.a. 1988, S. 248); Reyer (1991, S. 85) beziffert die Zuschüsse für das Jahr 1926 mit RM 3.000 von seiten des Preuß. Wohlfahrtsministeriums, RM 1.000 vom Reichsverband der Standesbeamten, RM 3.000 vom Reichsinnenministerium und RM 300 vom Berliner Magistrat. Die Förderung des Bundes lag damit nach Aussagen von Weingart u.a. (1988, S. 272) deutlich höher als die der DGfRh. Siehe auch: Schmuhl 1987, S. 96; Weingart u.a. 1988, S. 248
Ab 1930 unter dem Titel: “Eugenik, Erblehre, Erbpflege” weitergeführt ( Vergl. Weingart u.a. 1988, S. 251 ).
Ebd.
Schmuhl 1987, S. 96 f.; Weingart u.a. 1988, S. 251 f.
Siehe die Äußerungen des Bund-Vorsitzenden v. Behr-Pinnov (Schmuhl 1987, S. 96; Weiss 1989, S. 167; Reyer 1991, S. 85 ).
Das deuten auch Weingart u.a. ( 1988, S. 246) an; Auf Vertreter der “Münchener Richtung” bezieht sich Schmuhl (1987, S. 97), wenn er den Bund als “Konkurrenzorganisation” des DGfRh charakterisiert.
Ebd., S. 363
Schmuhl 1987, S. 97
S. 79 f.
Allerdings trat Grotjahn Mitte der 20er Jahre aufgrund wachsender Opposition innerhalb der SPD gegen seine eugenischen Aktivitäten von seinen Parteiämtern zurück (Nadav 1989, S. 149). Ausführlicher zu Grotjahn siehe: Roth 1984 b, S. 31–56.
Beide sprachen von einem Anteil von 20 Mio. (!) “untüchtigen Elementen”, also fast einem Drittel der damaligen deutschen Bevölkerung (ca. 65 Mio.), die von der Fortpflanzung ausgeschlossen werden müßten (siehe: Weingart u.a. 1988, S. 169).
E. Klee 1989 a, S. 19 ff.
Zit. n. Reyer 1991, S. 112
Die Forderung nach Ermoderung der “Minderwertigen” tauchte zwar in der eugenischen Propaganda, abgesehen von Ploetz (1987, s. o.) und Tille (siehe: Schmuhl 1987, S. 43), nicht auf, daraus aber wie Weingart (u.a. 1988, S. 524) und ihm folgend Reyer (1991, S. 115) zu schließen, daß “die ‘Euthanasie’ in der Rassenhygiene keinen systematischen Ort” habe, weil dem eugenischen Ziel mit dem Abbruch der Generationsfolge mittels Sterilisation genüge getan sei, ist sicherlich falsch. Denn die weitestgehende und auch kurzfristig wirksame Kosteneinsparungsmöglickeit - und dies war immer ein zentrales Ziel der Rassenhygiene - ist die Ermordung der Menschen, die als “Minusvarianten”, wie es in der “Menschenökonomie” hieß, nur Kosten verursachen, ohne produktiv zu sein. Eindeutig dominant wurde innerhalb der Eugenik die Sterilisationsforderung erst in den 20er Jahren. Zuvor standen Eheverbote und Asylierung alternativ dazu (Vergl. Schmuhl 1987, S. 4549). Die Sterilisation war ein, so Lenz, “ungleich zweckmäßigeres, billigeres und humaneres Mittel”. (Zit. n. ebd., S. 47)
Der Entwurf ist zusammen mit den ebenfalls vorgelegten Leitsätzen zur Frage “Die Eugenik im Dienste der Volkswohlfahrt” einschließlich der diesbezüglichen Diskussion wiedergegeben in: Veröffentlichungen aus dem Gebiete der Medizinalverwaltung, 1932. Vergl.: Schmuhl 1987, S. 103 f.
Allerdings nicht aufgrund sachlicher Vorbehalte, sondern weil am 20. Juli die Preuß. Regierung aufgelöst (“Preußenschlag”) wurde.
Hitlers eugenische Kenntnisse, wie sie sich auch in “Mein Kampf’ wiederlinden, entstammen der 2. Aufl. des Baur/Fischer/Lenz von 1921 (Vergl. Weingart u.a. 1988, S. 373). Das vom Reichsbauernführer Darré verfochtene Konzept der ”Hegehöfe“, auf denen der ”Neuadel aus Blut und Boden“ gezüchtet werden sollte, stammte ursprünglch von Lenz (Ebd., S. 170 u. 382). Umgekehrt begrüßten, um nur zwei Beispiele zu nennen, Lenz, der der ”Staatsidee des Fascismus“ eine ”Wesensverwandtschaft“ mit der Rassenhygiene bescheinigte, und Fischer, der die NSDAP wegen ihrer eugenischen Forderungen lobte, die Erfolge des Nationalsozialismus (Vergl. ebd., S. 171 u. 383 sowie: Thomann 1985, S. 152–164; Bock 1986, S.23–27).
Und in der Tat erwarteten die Rassenhygieniker dies. So erklärte z. B. Siemens 1934 enthusiastisch, daß die Nationalsozialisten “die rassenhygienische Politik geradeweges zum Regierungsgrundsatz erhoben” haben ( Vergl. Bock 1986, S. 27 ).
Das “verpflichtet” ist wörtlich zu nehmen. Die Kontrolle erfolgte durch das im Juni 1933 gegründete Rassenpolitische Amt (RPA) der NSDAP. Damit sollte zugleich “der durch die ‘Erb-und Rassenpolitik’ entstandenen ‘schweren Belastungen zu auswärtigen Staaten’ begegnet” werden (Rost 1988, S. 47). Vergl. auch: Weingart u.a. 1988, S. 402–405; Obwohl Czarnowski (1991, S.23), die erklärte, daß der Nationalsozialismus die Rassenhygiene zur Staatsdoktrin erhob, zuzustimmen ist, muß darauf hingewiesen werden, daß während des Faschismus nicht eine Umsetzung der “reinen Lehre” der Rassenhygiene, sondern die Implementierung einer adaptieren Fassung dessen versucht wurde.
Weingart u.a. 1988, S. 406
Zit. n. ebd.; Diese, aus der Sicht der Rassenhygieniker “berechtigte” Enttäuschung über den mangelnden Erfolg - ein Erfolg im Sinne dieser Ideologie hätte eine Änderung der Verhältnisse von der kapitalistischen Klassengesellschaft hin zu einer Ständegesellschaft bedeutet - darf aber nicht über die enormen Auswirkungen dieses Gedankengutes hinwegtäuschen: Außenpolitisch-militärisch wurden die “minderwertigen Völker” unterworfen und insbesondere gegen das “slawische Untermenschentum”, vor allem gegen Polen und Russen, ein Ausrottungsfeldzug geführt. Innenpolitisch sollte durch die Nürnberger Gesetzte von 1935 und letztlich durch den Holocaust an Juden sowie den Genozid an Sinti und Roma die “Rassenfrage” gelöst werden. Und schießlich wurden ganz im Sinne der Rassenhygiene im Rahmen der negativen Eugenik Hunderttausende verstümmelt und ermordet.
Vergl. Barabas; Blanke u.a. 1975, S. 427; Buer 1985, S. 382
Sachße; Tennstedt 1986, S. 15; Buer 1985, S. 383
Die in den letzten Jahrhunderten enorm gewachsene Mobilität schlägt sich auch in der Bedeutung von Begriffen nieder. Um ein Mißverständnis zu vermeiden, sei darauf hingewiesen, daß die “Heimat” im Heimatprinzip der damaligen Zeit den Geburtsort - nicht den Wohnort - einer Person meinte.
Barabas; Blanke u.a. 1975, S. 427
Rusche 1933, S. 69, 73; Barabas, Blanke u.a. 1975, S. 428–430; Buer 1985, S. 385; Sachße; Tennstedt 1986, S. 21 f.
Rusche 1933, S. 73; Ausführlicher zum Mangel an Arbeitskräften, insbesondere an qualifizierten und arbeitswilligen siehe: Sombart 1987, S. 788–808; Zu staatlichen Interventionen zwecks Schaffung der Arbeitstugenden siehe: ebd. S. 809–835.
Buer 1985, S. 384
Ebd., S. 358; Sachße; Tennstedt 1986, S. 25, 27
Dennoch konnte aus Gründen der Staatsräson nicht gänzlich auf solche Einrichtungen verzichtet werden. Obwohl nunmehr kostenträchtig, wurden Menschen, wenn auch bedeutend weniger als zuvor, in Zwangsanstalten eingesperrt. Zur Kostensenkung und zur Abschreckung, reduzierte sich die Verpflegung in den Zuchthäusern auf Wasser und Brot, was zusammen mit stupider sinnloser Arbeit und Prügelstrafen zu hohen Sterblichkeitsraten führte (Vergl. Rusche 1933, S. 73). Der Betrieb von Arbeitshäusem in vielen (deutschen) Staaten, vormals ein Privileg der Zentralgewalt, wurde beispielsweise in Preußen 1842 den Kommunen gestattet, die dort ohne Gerichtsbeschluß auf armenrechtlicher Grundlage arbeitsscheue Unterstützungsempfänger unterbringen konnten. Die Armenverbände nutzten diese Möglichkeit aus Kostengründen nur zurückhaltend ( Sachße; Tennstedt 1980, S. 245 ).
Ebd., S. 74
Barabas; Blanke u.a. 1975, S. 431; Buer 1985, S. 386; Sachße 1986, S. 19 f.
Die Armenpolizei konnte ab 1842 administrativ eine zwangsweise Arbeitshauseinweisung vornehmen; diese armenrechtliche Möglichkeit wurde 1871 in Preußen aufgehoben (von 1909 bis 1914 bestand sie wieder). Der im selben Jahr geschaffene § 361 Nr. 7 RStGB sah dafür die Unterbringung in Arbeitshäusern auf strafrechtlicher Basis für diejenigen Armenhilfeempfänger vor, die sich weigerten, eine angewiesene Arbeit aufzunehmen (Sachße; Tennstedt 1980, S. 246; Vergl. auch Anmerk. 8).
Ausführlicher: Baron 1983, S. 22–26; Buer 1985, S. 385 f.
SachBe; Tennstedt 1980, S. 16
Baron 1983, S. 34
Vergl. Baron 1979, S. 22; Baron 1983, S. 34
Baron 1979, S. 15; Baron 1983, S. 36 f.
Buer 1985, S. 388; Sachße 1986, S. 22, 28; Baron 1979, S. 36
Baron 1979, S. 23; Baron 1983, S. 36; Sachße; Tennstedt 1986, S. 28; Sachße 1986, S. 32
Baron 1979, S. 38 f.
Während sich der direkte politische Einfluß des Klein-und Mittelkapitals sowie der Mittelschichten auf der Reichsebene wegen des Bündnisses zwischen Junkertum und Schwerindustrie und dem Erstarken der Sozialdemokratie deutlich verringerte, dominierten diese Schichten aufgrund des anderen kommunalen Wahlrechts und dem Desinteresse des Reiches an armenpflegerischen Fragen in den Städten. Sie konzentrierten vor diesem Hintergrund ihre Gestaltungsvorhaben auf den kommunalen Bereich ( Vergl. Sachße 1986, S. 30 ).
Sachße 1986, S. 21 f.; Sachße; Tennstedt 1986, S. 36; dies. 1988, S. 9
Vergl. Sachße; Tennstedt 1988, S. 9, 211
Zu diesen grundsätzlichen Überlegungen siehe: Buer 1985, S. 391; Sachße 1986, S. 32 f.; Sachße; Tennstedt 1986, S. 12;
Olk; Heinze 1981, S. 237 u. S. 242 f.; Gerhardt 1948 Bd. 1, S. 37; Ausführlicher zum Werdegang des jungen Wichern: Gerhardt (1948 (Bd. 1), S. 37 ff.).
Gerhardt 1948 (Bd. 1), S. 51
Gerhardt 1948 (Bd. 1), S. 40; Olk; Heinze 1981, S. 238
Ebd., S. 238 f.
Gerhardt 1948 (Bd. 1), S. 12–16
Ebd., S. 16–21
Ebd., S. 9
Ebd., S. 14 u. 21
k; Heinze 1981, S. 239, Sachße; Tennstedt 1988, S. 152
Ebd.
Gerhardt 1948 (Bd.1), S. 48 f.
Ebd., S. 35 u. S. 56
Olk; Heinze 1981, S. 242
Gerhardt 1948 (Bd. 1), S. 57 u. S. 54 f.; Zitat: S. 55
Neben den beiden großen Lagern der Lutheraner und der Reformierten (Gerhardt 1948 (Bd. 1), S. 26) bestanden noch eine Fülle weiterer Schattierungen. Kirchenpolitisch bedeutend war auch die Frage, ob eine geeinte Kirche eine Konsistorial-oder Synodalverfassung erhalten sollte ( Ebd., S. 29 ).
Bethmann-Hollweg, Sohn eines reichen Frankfurter Bankiers, war zu dieser Zeit Kurator der Bonner Universität (Ebd. S. 36)
Gerhardt 1948 (Bd. 1), S. 26; Ausführlicher zu kirchlichen Gesamtlage dieser Zeit siehe: Ebd. S. 21–37, insbs. S. 21–30 u. S. 66–70.
Wiehern: “Die Proletarier und die Kirche” (1848) (Wiehern Sämtliche Werke in 7 Bd., Bd. 1, S. 137–151; hier S. 138
Wichern: “Der Kommunismus und die Hilfe gegen ihn” (1848) (Ebd. S. 133–137; hier S. 133)
Wichern in: “Die Proletarier und die Kirche”, S. 146 u. S. 151
Gerhardt 1948 (Bd.1), S. 66 f.; Olk; Heinze 1981, S. 240
Wichern: Der Kirchentag in Wittenberg. In: Wichern Sämtliche Werke Bd. 1, S. 172.
Ebd.; Olk; Heinze 1981, S. 240; Ausführlicher zum Kirchentag: Gerhardt 1948 (Bd. 1), S. 59–84.
Auf dem Kirchentag war ein 12-köpfiger engerer Konföderationausschuß und ein 30 Personen umfassender weiterer Ausschuß gewählt worden. Wichern gehörte lediglich letzterem an (Gerhardt 1948 (Bd.1), S. 79, 85 ).
Ebd., S. 85
Wiedergegeben in: Wichern Sämtliche Werke Bd. 1, S. 17–27
Wiedergegeben in. Ebd., S. 360–364. Dort finden sich auch die Namen der zehn CA-Mitglieder. Vergl. Gerhardt 1948 (Bd. 1 ), S. 93
Der vollständige Titel lautet: “Die innere Mission der deutschen evangelischen Kirche. Eine Denkschrift an die deutsche Nation, im Auftrag des Centralausschusses für die innere Mission verfaßt von J. H. Wichem (1848)”. In: Wichern Sämtliche Werke Bd. 1, S. 175366. Diese Denkschrift wies die Richtung für die künftige Entwicklung des CA (Gerhardt 1948 Bd. 1, S. 101 ).
Gerhardt ( 1948, Bd. 1, S. 61, 63, 117) weist darauf hin, daß wirtschaftliche Ursachen für sittlich-religiöse Nöte, die in Wichern früheren Schriften durchaus auftauchen, ab 1848 gänzlich in den Hintergrund treten.
Wichern Sämtliche Werke Bd. 1, S. 182
Ebd., S. 182 f.
Wichem Sämtliche Werke Bd. 1, S. 357; Vergl. Gerhardt 1948 Bd. 1, S. 98
Olk; Heinze 1981, S. 247; Auch wenn Wichem (Sämtliche Werke Bd. 2, S. 130) 1850 stolz berichten konnte, daß der CA einen Eisenbahnprediger anstellen konnte, so war dies nicht nur gemessen an den Kapazitäten der IM-Anstalten ein sehr bescheidener Fortschritt.
Laut CA-Statut §§ 3, 10, 11 u. 132 des CA-Statuts; In: Wichern Sämtliche Werke Bd. 1, S. 361 f.§ 10; Die Konferenzen faßten gleichartige Arbeitsgebiete (z.B. Rettungshäuser) reichsweit zusammen, die Konföderationen die verschiedenen Arbeitsgebiete eines Territoriums (z.B. in Provinzialverbänden).
Gerhardt 1948 Bd. 1, S. 93
Olk; Heinze 1981, S. 251
So Wichern in benannten Denkschrift. In: Wichern Sämtliche Werke Bd. 1, S. 352
Olk; Heinze 1981, S. 244
Gerhardt 1948 Bd. 1, S. 89; Darüber hinaus bestand ein Übergewicht von führenden Anhängern der preußisch-konservativen Partei (Bethmann-Hollweg, Stahl, Senfft-Pilsach (Ebd.)). Der Kritik sollte durch die Kooptierung zweier weiterer Nicht-Preußen (1849) -Wichem war bis dahin der einzige (Gerhardt 1948 Bd. 1, S. 89) - Rechnung getragen werden (Ebd. S. 93; siehe auch: Olk; Heinze 1981, S. 244 ).
Wichem Sämtliche Werke Bd. 1, S. 365 u. Siehe §§ 7, 8 des Statuts (Ebd. S. 362); Olk; Heinze 1981, S. 245 f.
Wichem wurde Rat für das Gefängniswesen (Gerhardt 1948 Bd. 1, S. 102 f.; Olk; Heinze 1981, S. 248 ).
Es wurden keine Anstalten mehr gegründet, einige Vereine gaben die Arbeit auf, andere verloren den Kontakt zum CA (Ebd. S. 247).
Olk; Heinze 1981, S. 248; Aber schon vor dieser Wende bestanden 1865: 20 Landschaftliche Vereine und Konferenzen, 11 Stadtvereine für Innere Mission, 32 Pastoralkonferenzen, 201 Vereine und Anstalten für spezielle Gebiete (Rettungshäuser, Idiotenanstalten, Diakonissenanstalten usw.), davon waren aber lediglich 109 auch förmlich dem CA angeschlossen (Vergl. Gerhardt Bd. 1, S. 220 f.).
Vergl. Olk; Heinze 1981, S. 253–257; Sachße; Tennstedt 1988, S. 153; Ausführlicher: Gerhardt 1948 Bd. 1, S. 131–148, S. 167–203, S. 235–280 ).
Olk; Heinze 1981, S. 251.
Vergl. Beyreuther 1962, S. 132 f.; Flierl 1992, S. 289 ff.
Joosten 1976, S. 164
Gatz 1981, S. 314
Joosten, 1976, S. 164; Gatz 1981, S. 325 f.
Joosten, 1976, S. 165
Ebd., S. 166 f.
Morsey 1981, S. 72 u. 90; Ausführlicher hierzu: ders., S. 72–109
Joosten 1976, S. 169
Morsey 1981, S. 87
Ebd., S. 95
Ebd., S. 102
Gatz 1981, S. 329; Joosten 1976, S. 178; Flied 1992, S. 218
Vergl. Wollasch 1972, S. 60–62; Sachße; Tennstedt 1988, S. 158
Wollasch 1972, S. 62–64; Sachße; Tennstedt 1988, S. 158; Die Anregung hierfür ging aber von einem der einflußreichen Fachverbände selbst aus. Der Katholische Fürsorgeverein für Mädchen, Frauen und Kinder (KFV), der eine Bevormundung durch die Freiburger Caritaszentrale befürchtete, wandte sich im März 1917 mit einer Denkschrift an die Fuldaer Bischofskonferenz, in der er entschieden die Erhaltung der Selbständigkeit der Fachverbände einforderte (Ausführlicher hierzu: Wollasch 1991, S. 92–94 und passim.).
Wollasch 1972, S. 65–68
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Hammerschmidt, P. (1999). Nationalsozialismus, Rassenhygiene und Wohlfahrtspflege. In: Die Wohlfahrtsverbände im NS-Staat. VS Verlag für Sozialwissenschaften, Wiesbaden. https://doi.org/10.1007/978-3-663-09788-4_2
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