Zusammenfassung
„Nation, Nationalität, Nationalismus — die Definition dieser Begriffe hat sich als notorisch schwierig erwiesen, von ihrer Analyse ganz zu schweigen. Im Gegensatz zu dem immensen Einfluß, den der Nationalismus auf die moderne Welt ausübt, steht es um seine theoretische Bewältigung auffallend schlecht.“1
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Literatur
Anderson, 1993, S. 13.
Carter, 1997, S. 68.
Cf. Birch, 1989, S. 13ff.
Cf. Gellner, 1991, S. 16f.; et Meinecke, 1962, S. lOff.
Meinecke, 1962.
Renan, 1992.
Cf. Gellner, 1991, S. 17.
Cf. Hobsbawm, 1990, S.8.
Cf. Reiterer, 1988, S. 33.
Cf. Alter, 1985, S. 19.
Deutsch, 1969, S. 138.
Cf. Connor, 1994, S. 94; Geiss, 1994, S. 13; et Snyder, 1976, S.17ff.
Cf. Geiss, 1994, S. 14; Schulze, 1994, S. 112; et Zientara, 1986, S. 13f.
Cf. Greenfeld, 1992, S. 4; et Kedourie, 1993, S. 5.
Cf. Schulze, 1999, S. 119.
Cf. Geiß, 1994, S. 14; et Hertz, 1927, S. 4f.
Cf. Richter, 1996, S. 167.
Greenfeld, 1992, S. 4.
Cf. Schulze, 1999, S. 119.
Cf. Beumann, 1986, S. 21 ; et Conze, 1985, S. 23 et S. 25f. Schon Tacitus benannte mit dem Ausdruck „natio“ die einzelnen Stämme der Germanen, mit dem Terminus „gens“ die Gesamtheit germanischer Stämme. Beide Begriffe wurden seinerzeit aber in der Regel synonym gebraucht, so daß Tacitus diesbezüglich nicht repräsentativ ist. Der bedeutungsgleiche Gebrauch beider Begriffe läßt sich für das Mittelalter nachweisen, zum Beispiel bei Isidor von Sevilla, einem christlichen Gelehrten des frühen Mittelalters. Auch Isidor verwandte die Termini „gens“ und „natio“ für Menschengruppen, die wir heute als Stämme klassifizieren würden, und ließ die Großgruppen, die man heute mit „Nation“ benennen würde, außer acht. Allerdings findet man hier eine frühe voluntaristische Definition von kollektiver Zugehörigkeit: „Gens est multitudo ab uno principio orta, sive ab alia natione secundum propriam collectionem distincta“ — „Die Nation (der Stamm?) ist ein Kollektiv, das entweder einen gemeinsamen Ursprung hat oder sich von einer anderen Nation durch seinen eigenen Entschluß, sich zu unterscheiden, abgrenzt.“ (Isidor, zitiert und übersetzte nach Zientara, 1986, S. 16; cf. S. 14ff.)
Cf. Conze, 1985, S. 26f.; et Seton-Watson, 1977, S. 92.
Cf. Conze, 1985, S. 24.
Sheehan, 1992, S. 54.
Cf. Beumann, 1986, S. 21 ; et Schulze, 1994, S. 117f.
Cf. Greenfeld, 1992, S. 4; et Geiss, 1994, S. 14f.
Cf. Bendix, 1964, S. 37.
Cf. Greenfeld, 1992, S. 9. Die Gegenposition vertritt der Mediävist Sverre Bagge, der hinsichtlich des Nationsverständnisses des Mittelalters und der Gegenwart für das norwegische Beispiel von einem „difference of degree rather than a difference of kind“ ausgeht (Bagge zitiert nach Langewiesche, 1995, S. 201).
In der etymologischen Literatur sind auch Hinweise auf einen Bedeutungswandel bereits Anfang des 17. Jahrhunderts zu finden, in dessen Folge mit „nation“ in der englischen Sprache die „inhabitants of a country“, „the people“, bezeichnet worden seien, (cf. Connor, 1994, S. 94f.)
Cf. Estel, 1994, S. 18 ; et Korte, 1993, S. 11.
Cf. Langewiesche, 1995, S. 200.
Cf. Hertz, 1927, S. 23. Ursprünglich Vertreter der deterministischen Lesart, plädierte Hertz nach dem Zweiten Weltkrieg für eine voluntaristische Sichtweise, (cf. Estel, 1994, S. 20; et Mommsen, 1979, S. 26)
So zum Beispiel in dem US-amerikanischen Lexikon „International Encyclopedia of the Social Sciences“ von 1968, das die Nation als synonym mit einem Staat (oder dessen Angehörigen) bestimmt, (cf. Estel, 1994, S. 20f.)
Im Oxford Advanced Learner’s Dictionary, 1989, findet man unter „nation“ den Eintrag: „Large community of people, usu. sharing a common history, language, etc. and [sic! B.M.] living in a particular territory under one government.“ Hingegen wird in deutschen Lexika betont: „Nicht immer fallen die Begriffe Nation und Staat zusammen (...).“(dtv-Lexikon in 20 Bänden, 1982/1992, Stichwort „Nation“).
Rose, zitiert nach Snyder, 1976, S. 18.
Deutsch, 1972(a), S. 24.
Kohn bestimmt als Charakteristikum der modernen Nation „the political doctrine of sovereignty“. (Kohn, zitiert nach Snyder, 1976, S. 18)
Hayes unterstreicht, „nation“ bezeichne bereits seit dem 17. Jahrhundert eine „population of a sovereign political state.“ (Hayes, zitiert nach op. cit., 1.c.)
Handmann, zitiert nach Neuberger, 1977, S. 199.
Connor, 1994, S. 91 et S. 95.
Op. cit., S. 96.
Cf. op. cit., S. 95ff.
18,9% der Staaten hätten nationale Minderheiten mit einem Anteil von bis zu 10% der Gesamtbevölkerung inkludiert. Weitere 18,9% hätten Minderheitenanteile von 11–25% aufgewiesen. Weitere 23,5% der Staaten hätten eine nationale Mehrheit von 50–74%, während immerhin 29,5% der vorgeblichen „Nationalstaaten“ durch folgendes Faktum gekennzeichnet gewesen seien: „the largest nation or potential nation accounts for less than half of the population.“ (cf. op. cit., S. 96)
Op. cit., S. 97.
Darüber hinaus darf vermutet werden, daß ein strenger Anhänger der Gleichsetzung von Staat und Nation durch die von Connor vorgetragene empirische Evidenz wenig beeindruckt wäre, da Connor die begriffliche Unterscheidung voraussetzt, die er zu untermauern sucht. Den Einwand also, daß in den meisten Nationalstaaten Staat und Nation in Wahrheit nicht deckungsgleich sind („were all states nation-states, no great harm would result from referring to them as nations (...)“ (op. cit., S. 96)), kann nur nachvollziehen, wer diese Grundunterscheidung begrifflich vorzunehmen bereit ist. Stimmen Staat und Nation ex definitione überein, schafft der Staat sich also seine Nation bzw. ist der Staat als letzter Loyalitätsbezugspunkt identisch mit der Nation, dann stellt sich das von Connor elaborierte Problem grundsätzlich nicht, weil es sich nicht stellen kann. Es ist nur dann keine Contradictio in adjecto, wenn man seine kategoriale Unterscheidung nachvollzieht, die er nicht auf diese Weise empirisch herleiten kann.
Smith, 1983, S. 178.
Op. cit., S. 176–180.
Estel, 1994, S. 21.
Lemberg, 1964, S. 49.
Cf. Anderson, 1993, S. 13.
Seton-Watson, 1977, S. 1.
Estel, 1994, S. 22.
Sulzbach, 1969, S. 12.
Breuilly, 1993, S. 15.
Wenn Breuilly festhält, der „term ’nationalism’ is used to refer to political movements seeking or exercising state power and justifying such action with nationalist arguments“ (op. cit., S. 2), und nationalism als „a form of politics“ (op. cit., S. 366) bezeichnet, rückt er zurecht den politischen und organisatorischen Aspekt in den Vordergrund, fixiert den Begriff allerdings zugleich auf die politische Sphäre und verengt ihn mithin in problematischer Weise: „Nationalism“, so scheint es, ist auch und möglicherweise erstrangig eine „form of politics“. Mit diesem Begriff ist das Phänomen aber nicht erschöpfend erfaßt.
Freilich hat Elie Kedourie diese Interdependenz bestritten. Statt dessen besteht er auf der Separation der beiden Erscheinungen, indem er resümiert, daß Staaten keineswegs Nationen sein müssen, um stabil zu sein, und indem er Nationen in non-etatistischer Linie interpretiert. Demgegenüber hat C.J. Friedrich — die Position von Rupert Emerson teilend — eingewandt: „Both nation and state are incomplete when they are not linked.“ (cf. Neuberger, 1977, S. 199f.) Die gegenwärtige Struktur der Staatenwelt scheint in der Tat eine Lesart nahezulegen, welche die „interutilization“ (Connor, 1978, S. 379) der Begriffe aufgibt und zugleich das Wechselverhältnis nicht übersieht.
Cf. Kittel, 1995, S. 39ff.
Cf. op. cit., S. 8ff.
Thaler, 1996, S. 30. Otto Dann bietet eine weniger prägnante, dafür aber sehr ausgewogene Definition, die ebenfalls eine Vermengung beider Definitionsansätze vornimmt — abhebend auf die Bewußtseinslage der Bevölkerung, die sich selbst als Nation wahrnimmt, dies an wie auch immer gearteten Kriterien festmacht und als Nation einen eigenen Staat anstrebt: „Als Nation bezeichnen wir eine Gesellschaft, die aufgrund gemeinsamer geschichtlicher Herkunft eine politische Willensgemeinschaft bildet. Eine Nation versteht sich als Solidar-gemeinschaft, und sie geht aus von der Rechtsgleichheit ihrer Mitglieder. Sie ist angewiesen auf einen Grundkonsens in ihrer politischen Kultur. Nationen sind stets auf ein bestimmtes Territorium orientiert, auf ihr Vaterland. Ihr wichtigstes Ziel ist die eigenverantwortliche Gestaltung ihrer Lebensverhältnisse, politische Selbstverwaltung (Souveränität) innerhalb ihres Territoriums, ein eigener Nationalstaat.“ (Dann, 1993, S. 12) Eine Mischdefinition bietet approximativ auch Anthony D. Smith: „The nation is a large, vertically integrated and territorially mobile group featuring common citizenship rights and collective sentiment together with one (or more) common characteristic(s) which differentiate its members from those of similar groups with whom they stand in relations of alliance or conflict.“ (Smith, 1983, S. 175) Die in dieser Definition aufgerührten Kennzeichen sind als Und-Bestimmungen aufzufassen in dem Sinne, daß „any group which does not possess one or more of these features is not (yet) a complete nation“. (Smith, 1976, S. 175) Im Rekurs auf „citizenship rights“ schimmert letztlich ein staatsnationales Verständnis auf.
Smith, 1991, S. 15.
Cf. Krenzer, 1993, S. 1 Iff.; et Natter, 1993, S. 20.
Cf. Korte, 1993, S. 32. Zu einem Überblick über die sozialwissenschaftliche Diskussion um den Begriff der Identität bei Jürgen Habermas im Gegensatz zu Niklas Luhmann sowie in der phänomenologischen Soziologie und über die sozialanalytisch-psychologischen Arbeiten von George Herbert Mead und Erik Homburger Erikson siehe Bizeul, 1993, S. 33–54.
Cf. Natter, 1993, S. 21.
Cf. Gralher, 1986, S. 36; et Natter, 1993, S. 23.
Cf. Alter, 1985, S. 12. Anthony D. Smith datiert den Ursprung dieses Wortes weit früher, im Jahr 1409 an der Leipziger Universität, konzediert jedoch, daß der Ausdruck nach seinem Verbot im 17. Jahrhundert als nächstes wieder bei Herder zu finden ist. (cf. Smith, 1983, S. 167)
Cf. Heckmann, 1997, S. 5.
Op. cit., 1.c.
Smith, 1983, S. 167.)
Oxford Advanced Learner’s Dictionary, 1989, Stichwort „nationalism“. Zudem ist der Terminus „nationalism“ gebräuchlicher als „nation“. Aus deutscher Sicht ist es bemerkenswert, daß in englischsprachigen Nachschlagewerken der Begriff „nation“ bisweilen gar nicht vorkommt oder lediglich im sehr begrenzten Verständnis einer bestimmten historischen Epoche abgehandelt wird, während der Eintrag „nationalism“ weit umfänglichere Ausführung erfährt. (cf.Collins, 1990; Encyclopaedia Britannica, 1959; et Reiterer, 1988, S. 32).
Cf. Gellner, 1983, S. 9. Ernest Gellner betont dabei, daß Nationalismus ein politisches Prinzip sei, dessen Inhalt die Forderung nach Deckungsgleichheit von politischen und nationalen Einheiten darstelle. Nationalismus ist demnach „(...) vor allem ein politisches Prinzip, das besagt, politische und nationale Einheiten sollten deckungsgleich sein“ (op. cit., S. 8). Hierbei verletze, so Gellner, eine Mißachtung dieses Prinzips nationalistische Gefühle tief. (cf. op. cit., S. 8 et S. 196)
Auch „nationalism“ hängt im Angelsächsischen oft eng zusammen mit dem Staat. So wird in der „Encyclopaedia Britannica“ von 1959 Nationalismus als gefühlsmäßig oberste Loyalität des Individuums einem „nation-state“ gegenüber definiert (cf. Encyclopaedia Britannica, 1959, Stichwort „nationalism“). Im amerikanischen „The International Relations Dictionary“ von 1969 wird Nationalismus definiert als eine „mass emotion [that] makes the state the ultimate focus of the individual’s loyalty.“ (zitiert nach Connor, 1994, S. 41). Nur eine zum Staat vereinte Nation kann nach einem in der amerikanischen und englischen Soziologie und Politologie einflußreichen Verständnis Träger von Nationalismus sein (cf. Lemberg, 1964, S. 48). Dieser Begrifflichkeit ist aus oben dargelegten Gründen nicht zu folgen.
dtv-Lexikon in 20 Bänden, 1968, Stichwort „Nationalismus“. Wortgeschichtlich interessant ist, daß dieses Stichwort in Lexika aus der Wilhelminischen Zeit vergebens gesucht wird (cf. Brockhaus’ Konversationslexikon, 1885; Meyers kleines Konversationslexikon, 1908; et Pierers Universal-Conversations-Lexikon, 1878).
Cf. Alter, 1985, S. 43.
Schieder hat den Begriff Nationalismus als „spezifische Integrationstheorie“, die auf die Nation und den Nationalstaat zielt, wertneutral definiert und ihr verschiedene Erscheinungsformen zugebilligt, (cf. Schieder, 1991, S. 105)
So betont etwa Seton-Watson — in einer gewissen Abweichung von den oben aufgeführten Zitaten -, daß ein abwertender Einschlag des Wortes „nationalism“ auch dem Englischen durchaus nicht fremd sei: „It is often used to denote any form of collective selfishness or aggressiveness of which the writer or speaker disapproves. It has become a pejorative term (...).“ (Seton-Watson, 1977, S. 2) Seton-Watson kontrastiert den negativen Gebrauch des Wortes „nationalism“ mit dem positiv bewerteten Ausdruck „patriotism“ und skizziert damit ein Wortverständnis, das dem deutschen gleicht, (cf. op., 1.c.) Dennoch: Nach Einsicht in Lexika scheint die Position gerechtfertigt, derzufolge „nationalism“ im gesellschaftlichen Bewußtsein und üblichen Sprachgebrauch keinen so durchgängig negativen Einschlag aufweist wie der Ausdruck „Nationalismus.“ Dies ist freilich eine Tendenzfeststellung, die keinen Ausschließlichkeitscharakter hat.
Birch, 1989, S. 4.
Cf. Lemberg, 1964, S. 149.
Birch bietet folgende systematische Begrifflichkeit an: „It is sometimes used to describe loyalty to the state, for which the proper term is patriotism. It is sometimes used to describe the belief that one’s own culture and civilization is superior to all others, for which the proper term is chauvinism. It is sometimes used to describe feelings of national identity, which is (...) [a] loose usage. (...) Properly used, the term nationalism refers to a political doctrine about the organization of political authority.“ (op. cit., 1.c.) Im Kontrast hierzu unterscheidet Otto Dann den positiv besetzten Begriff „Nation“ von dem des „Nationalismus“, den er fast synonym zu Birchs Verständnis von „chauvinism“ gebraucht. Nationalismus ist in diesem Sinne ein ins Böse gewendeter Patriotismus, der in seiner Steigerung und Radikalisierung nationalen Verhaltens letztlich zur Gefährdung jedes Patriotismus (und Regionalismus) führt, eines „sozialpolitische“) Verhalten(s)“ also, „(...) in dem nicht die eigenen Interessen im Vordergrund stehen, sondern das Wohl aller, das bonum commune“. (Dann, 1993, S. 16) Diese Begrifflichkeit bietet im Vergleich zu Birchs Definition den Vorteil, Nationalismus als normativ zu verurteilende Übersteigerung kollektiven Selbstwertgefuhls mit aggressivem Impetus zu begreifen. Damit wird also auch die Möglichkeit eines staatszentrierten Nationalismus (bzw. Chauvinismus) nicht grundsätzlich ausgeklammert, die Birchs Terminologie nicht ausdrücklich vorsieht.
Lemberg, 1964, S. 149.
Dann, 1993, S. 17.
Der abwertenden Bedeutung des deutschen Begriffes „Nationalismus“ kommt auf der britischen Insel — neben dem Begriff „chauvinism“, welcher auf den Namen des angeblichen Veteranen der Revolutionskriege und Napoleonischen Kriege, Nicolas Chauvin, zurückgeht; einen Mann, der dem französischen Lustspiel „La cocarde tricolore“ (1831) entstammt und nie existiert hat (cf. Kluge, 1999, S. 153; et Nora, 1995, S. 87) — der Ausdruck Jingoism“ für „exaggerated patriotism“ nahe. (cf. Snyder, 1976, S. 48)
Snyder, 1976, S. 25. In dieser Definition findet sich ein umfassenden Kriterienkatalog, wobei erstens nicht alle Kriterien erfüllt sein müssen und zweitens der Staat als institutioneller Rahmen nur als eines von vielen Kennzeichen aufgeführt wird. Dem so verstandenen Begriff „nationalism“ kommt der deutsche Ausdruck „Nationalbewußtsein“ sehr nahe, das „Fühlen oder Wissen einer Gruppe von Menschen oder eines Individuums, einer sozialen oder politischen Gemeinschaft anzugehören, einer Gemeinschaft, die eine Nation ist oder noch werden will“ (cf. Körte, 1993, S. 13.) — ohne ihn aber ersetzen zu können, weil er Begriffen wie „Nationalstolz“ oder „Nationalgefuhl“ gegenübersteht, also einen geringeren Generalisierungsgrad aufweist: Er meint nur eine Variante des „nationalisms“, ist mit diesem im allgemeinen Sprachgebrauch allerdings annähernd bedeutungsgleich.
Dann, 1996, S. 16.
Schäfers, 1992, S. 178.
Münch, 1997, S. 66.
Patzelt, 1992, S. 316.
Cf. Weber, 1919 (1992), S. 8.
Cf. Brockhaus-Enzyklopädie, 1990, Bd.l2, Stichwort „Kultur“.
Langewiesche, 1995, S. 199.
Cf. Herzfeld et. al., 1962, S. DC.
Langewiesche, 1995, S. 190.
Alter, 1994, S. 25.
Cf. Langewiesche, 1995, S. 190.
Thaler, 1996, S. 24.
Peter, 1993, S. 9–19.
Cf. Mommsen, 1979, S. 23; et Winkler, 1985, S. 7.
Kittel, 1995, S. 18; Löcherbach, 1983, S. 188; Winkler, 1978, S. 8ff.; et Winkler, 1985, S. 7.
Thaler, 1996, S.26.
Schieder, 1991, S. 72.
Smith, 1983, S. 196.
Op. cit., S. 138.
Winkler, 1985, S. 8.
Mommsen, 1979, S. 24.
Op. cit., S. 28.
Langewiesche, 1995, S. 198. Bernd Estel rekapituliert, daß in der aktuellen Literatur solche Nationsbestimmungen überwiegen, die „aus subjektiven und objektiven Aspekten zusammengesetzt sind.“ (Estel, 1994, S. 25)
Cf. Löcherbach, 1983, S. 188; Meinecke, 1962; et Kohn, 1948.
Cf. Meinecke, 1962, S. 10. Als Quelle dient die von Hans Herzfeld herausgegebene siebte Auflage von „Weltbürgertum und Nationalstaat“, welche im Original 1927 erschienen ist. Obschon Meinecke die 1907 veröffentlichte erste Auflage in stilistischer und auch — unter Berücksichtigung neuerer Forschungsergebnisse — inhaltlicher Hinsicht immer wieder ü-berarbeitet und verbessert hat, hat er sein ursprüngliches Konzeptes und seine grundlegenden Thesen nicht abgeändert. Daher scheint es gerechtfertigt, eine vergleichende Analyse der verschiedenen Auflagen als entbehrlich zu betrachten, (cf. Herzfeld, 1962, S. XXX)
Meinecke, 1962, S. 10.
Op. cit., 1.c.
Cf. op. cit., 1.c.
Op. cit., S. 12.
Op. cit., S. 248. Der in folgendem Zitat zu findende Satz: „Nation ist, was eine Nation sein will“ spielt an auf Renans berühmten Satz: „L’existence d’une nation est un plébiscite de tous les jours“ (Renan, 1992 S. 55), der dem Vortrag „Qu’est-ce qu’une nation“ entstammt, auf den sich Meinecke auch verbatim bezieht, (cf. Meinecke, 1962, S. 12) Zu von Rankes Einfluß auf Meineckes Denken siehe Herzfeld et. al., 1962, S. XXII.
Meinecke, 1962, S. 247.
Op. cit., S. 11 f. In diesem Zusammenhang ist zu beachten, daß nach Meinecke Kulturnationen zugleich auch Staatsnationen sein können, (cf. op. cit., 1.c.)
Op. cit., S. 20.
Op. cit., S. 9.
Op. cit., S. 18.
Op. cit., S. 250; cf. op. cit., S. 248ff.
Cf. Lemberg, 1964, S. 21; et Koralka, 1994, S. 263.
Mommsen, 1979, S.21.
Kohn, 1948, S. 329.
Op. cit., 1.c.
Op. cit., S. 16.
Op. cit., S. 178.
Op. cit., S. 167.
Op. cit., S. 458.
Op. cit., S. 168.
Cfop.cit., S. 167.
Op. cit., 1.c.
Op. cit., 1.c. Kohn räumt an dieser Stelle ein, daß Freiheit und Gleichheit nicht immer gewährleistet waren, (cf. op. cit., 1.c.)
Op. cit., S. 237.
Op. cit., 1.c.
Op. cit., S. 291.
Op. cit., S. 301.
Cf. op. cit., S. 307 et S. 324.
Op. cit. S. 308.
Op.cit., 1.c.
Op. cit., S. 324.
Op. cit., S. 329; cf. op. cit., S. 4 et S. 331.
Op. cit., S. 330.
Op. cit., 1.c.
Op. cit., 1.c.
Op. cit., 1.c.
Op. cit., S. 574.
Op. cit., 1.c.
Op. cit., S. 351.
Cf. op. cit., S. 574.
Cf. Snyder, 1976, S. 30f. Mit Jirí Koralka — der dem Kohn’schen Ansatz anhängt — kann angemerkt werden, daß Louis L. Snyder das Kohn’sche Konzept in etwas vereinfachender und überspitzter Form dargestellt hat. (cf. Koralka, 1994, S. 264f.) Den Kern des Kohn’schen Modells erfaßt Snyder in seiner schematischen Gegenüberstellung gewiß prononciert, dadurch aber nicht inkorrekt, so daß seine Übersicht von Nutzen ist.
Vergleiche zum Beispiel J.T. Delos, der zwischen „societé“ als staatlich organisiertem Verband und „communauté“ als volkstümlich verbundener Gruppe differenziert; Otto Pflanze, der vom Gegensatz von „Staatsnation“ und „Nationalstaat“ ausgeht (cf. Momm-sen, 1979, S. 28); Anthony D. Smith, der zwischen einem „civic-territorial“ und einem „ethnic-genealogical model“ unterscheidet (cf. Langewiesche, 1995, S. 190) und Albert F. Reiterer, der eine Aufgliederung des Begriffs Nation in die Nation „N 1“ mit ethnischer Identität und der Nation „N 2“ mit politisch-rationaler Identität vorschlägt, (cf. Reiterer, 1988, S41ff.)
Langewiesche, 1995, S. 193.
Cf. Brockhaus Enzyklopädie, 1991, Stichwort „Nation“.
Cf. Greenfeld, 1992, S.U.
Cf. op. cit., S. 14.
Op. cit., 1.c.
Op. cit., S. 409.
Op. cit., S. 484.
Cf. op. cit., S. 86.
Cf. op. cit., chap. 2.
Op. cit., S. 374.
Cf. op. cit., S. 317; S. 319; S. 322 et S. 330.
Cf. op. cit., S. 326 et S. 344.
Op. cit., 1.c.; cf. op. cit., S. 313.
Cf. op. cit., S. 374
Op. cit., S. 360.
Op. cit., S. 387.
Op. cit., S. 395.
Cf. op. cit., S. 8. „The United States of America represent an approximation to precisely this state of affairs.“ (op. cit., 1.c.)
Cf. Langewiesche, 1995, S. 193.
Schieder, 1991, S. 72.
Op. cit., S. 69.
Zitiert nach op. cit., 1.c., cf. Sieyès, 1988.
Cf. Schieder, 1991, S. 70.
Op. cit., S. 72.
Op. cit., 1.c.
Das Schieder’sche Phasenmodell ist von Emest Gellner unlängst zu einem Vier-Zonen-Modell erweitert worden, wobei unter der Zone 1 die Staaten um Lissabon, Madrid, Paris und London subsumiert werden — die aus den dynastischen Konflikten des 17. und des 18. Jahrhunderts hervorgegangen sind und die mit kulturell-linguistischen Zonen soweit korrespondierten, daß Grenzverschiebungen nicht auf die Tagesordnung gelangten, (cf. Gellner, 1997, S. 51) Unter der Zone 2 werden Italien und Deutschland subsumiert — in denen seit Dante respektive Luther die Grundlagen für eine staatsfähige Hochkultur gelegt worden seien (cf. op. cit., S. 52f.) -, unter der Zone 3 die Nationsbildungen Osteuropas — in denen weder ein Nationalstaat noch eine Nationalkultur vorhanden waren (cf. op. cit., S. 54) -, und unter Zone 4 jene Gebiete Osteuropas, die durch den Kommunismus gekennzeichnet waren, (cf. op. cit., S. 56) Während Gellner über den „nationalism“ der Zone 2 notiert, er „could be benign a liberal; it had no inherent need to go nasty (even if in the end it did).“ (op. cit., S. 54), seien dem „nationalism“ in der Zone 3 Gewalt und Brutalität nicht optional, sondern endemisch gewesen, weil dort kulturell homogene Nationalstaaten nur auf dem Wege „ethnischer Säuberungen“ hätten erreicht werden können, (cf. op. cit., S. 56) Im Grunde bleibt Gellner also in den durch Schieder vorgezeichneten Bahnen. Dabei ist der Hinweis auf die jeweils unterschiedliche Relation von Staats- und Kulturnation in den Zonen zum einen als hilfreich einzustufen, zum anderen muß allerdings gefragt werden, ob die Diskrepanz zwischen Staats- und Kulturnation in der Zone 1 nicht zu gering veranschlagt wird in Anbetracht der Größe ethnischer Minderheiten — in Spanien die Katalanen und Basken, in Frankreich zuvörderst die Korsen und Bretonen, in Großbritannien die Schotten und die Waliser. Die Frage, warum es dort nicht zu „ethnischen Säuberungen“ gekommen ist, kann deshalb mit dem Verweis auf die Korrespondenz sprachlichkultureller und staatlicher Grenzen nicht hinreichend beantwortet werden. Der Erkenntniszuwachs durch die Gellner’sche Typologie im Vergleich zur Schieder’schen erscheint deswegen eher begrenzt.
Cf. Patzelt, 1993, S. 330. Es ist freilich diskutierbar, ob die eher idealtypische Anlage der Typen, die Meinecke und Kohn bieten, nicht erhebliche realtypische Anteile aufweisen, da der direkte räumlich-historische Bezug hergestellt wird.
Gessenharter, 1997, S. 163.
Op. cit., 1.c.
Cf. Mommsen, 1979, S. 24.
Kohn, 1948, S. 575.
Mommsen, 1979, S. 24.
Schieder, 1985, S. 125.
Langewiesche, 1994, S. 17.
Cf. op. cit., 1.c.
Cf. Schieder, 1985, S. 124f.
Nipperdey, 1986, S. 118.
Greenfeld, 1992, S. 25.
Cf. Hroch, 1985, S. 22f.; et Hroch, 1995.
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Möbius, B. (2003). Von der „guten und von der „bösen“ Nation Untersuchungsleitende Ausgangsfrage. In: Die liberale Nation. VS Verlag für Sozialwissenschaften, Wiesbaden. https://doi.org/10.1007/978-3-663-09736-5_2
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