Skip to main content

Einnahmen und Ausgaben, Kosten und Nutzen staatlicher Parteienfinanzierung: Eine erste Bilanz

  • Chapter
Die Kosten der Parteiendemokratie

Zusammenfassung

Seit die Parteien endgültig zu „Kostgängern des Staates“ geworden sind, ist ihre chronische „Unterfinanzienmg“, die die Carstens-Kommission noch für die 70er Jahre konstatierte (vgl. Kommissionsbericht 1983: 100), kein wirklich ernsthaftes Thema mehr — trotz immer wieder notwendiger Kreditaufnahmen, die allerdings zumeist den Charakter von Vorfinanzierungen erwarteter öffentlicher Erstattungen haben. Zwar haben Bankeinzugsverfahren und eine verbesserte Effizienz im Verwaltungsmanagement der Parteien dafür gesorgt, daß auch die Mitgliedsbeiträge in den vergangenen Jahren z.T. wieder zugenommen und die Spendeneinnahmen sich nach vorübergehenden Einbußen in den 80er Jahren insgesamt erholt haben — der Anteil des „interested money“ ist vor allem bei den bürgerlichen Parteien erneut erheblich angestiegen. Kennzeichnend für die jüngere Vergangenheit aber ist die ausufernde staatliche Parteienfinanzierung. Dabei sind heute im internationalen Vergleich nicht nur Höhe und Umfang der direkten öffentlichen Zuschüsse in der Bundesrepublik erstaunlich; die Parteien haben es zugleich verstanden, sich staatliche Geldquellen in erheblichem Maße auch auf indirekte Weise zu erschließen. Es hat sogar, jenseits der ständigen Erhöhung und Verbreiterung der direkten Erstattungen, eine in Höhe und Umfang erkennbare Verlagerung auf die dargestellten Formen der Umwegfinanzierung stattgefunden. Daß die gleichfalls in immer neue Höhen getriebenen öffentlichen Gelder an die Fraktionen, aber u.a. auch an die parteinahen Stiftungen, nach wie vor weitgehend unkontrolliert und gleichsam ungehemmt an der gegenwärtigen öffentlichen Kritik vorbei fließen, hat diese Entwicklung weiter befördert. So ist heute der reale Anteil der öffentlichen Gelder an der Finanzierung der Parteien erheblich höher, als über die direkten staatlichen Erstattungen ausgewiesen wird — gleichgültig, ob die öffentliche Umwegfinanzierung aus Geldübertragungen oder aus für die Parteien erbrachten Leistungen besteht.

This is a preview of subscription content, log in via an institution to check access.

Access this chapter

Chapter
USD 29.95
Price excludes VAT (USA)
  • Available as PDF
  • Read on any device
  • Instant download
  • Own it forever
eBook
USD 49.99
Price excludes VAT (USA)
  • Available as PDF
  • Read on any device
  • Instant download
  • Own it forever
Softcover Book
USD 44.99
Price excludes VAT (USA)
  • Compact, lightweight edition
  • Dispatched in 3 to 5 business days
  • Free shipping worldwide - see info

Tax calculation will be finalised at checkout

Purchases are for personal use only

Institutional subscriptions

Preview

Unable to display preview. Download preview PDF.

Unable to display preview. Download preview PDF.

Literatur

  1. Dieser Anteil errechnet sich wie folgt: Ausgehend von 60 Millionen Wahlberechtigten und einer durchschnittlichen Wahlbeteiligung bei Landtagswahlen von 70% (angesichts der letzten Ergebnisse sicherlich zu hoch gegriffen), ergibt sich die Zahl von 42 Millionen Wählern = 42 Mio. DM jährlicher Staatszuschuss an die Landesparteien. Diese Summe en-spricht 18,3% der Gesamtsunune von 230 Mio. DM jährlich. Dieser Relation müsste sich der Gesetzgeber bei der Ausarbeitung des neuen Parteiengesetzes bewußt gewesen sein.

    Google Scholar 

  2. Die Kommission besteht aus: Vorsitzenden Dr. Hedda Czasche (Präsidentin des Bundesrechnungshofes), Otto Esser (Ehrenprädident der BDA), Hans Günther Merk (Präsident a.D. des Statistischen Bundesamtes), Prof Dr. Karl-Heinz Naßmacher (Carl von Ossietzky Universität Oldenburg), Adof Schmidt (Vorsitzender a.D. der IG Bergbau und Energie); als Beirat ernannte Herzog: Hans-Dietrich Genseher (MdB., Bundesminister a.D.; FDP), Dr. Uwe Günter (Rechtsanwalt; Bündnisgrüne), Ignaz Kiechle (Bundesminister a.D.; CSU), Friedrich Vogel (Staatsminister a.D.; CDU), Dr. Hans-Jochen Vogel (Bundesminister a.D.; SPD).

    Google Scholar 

  3. An dieser Stelle ist auf offensichtliche Unzulänglichkeiten im Kommissionsbericht hinzuweisen. Daß das Ergebnis insgesamt eher mager ausfiel, mag noch mit dem herrschenden Zeitdruck, der auf den Kommissionsmitgliedem lastete, zu erklären sein. Schwerwiegender erscheint die Tatsache, daß in einem 18seitigen Bericht, der das sensible Thema staatlicher Parteienfmanzierung zukunftsweisend untersucht, sachliche Fehler auftauchen. So befaßt sich §39 PartG nicht mit den Übergangsregelungen, die in §40 PartG behandelt werden und die Festsetzung für das Jahr 1994 aufschlüsseln, sondern mit den Abschlußregelungen zur Erstattung der Wahlkampfkosten und den Zahlungen aus dem Chancenausgleich bis zum 31. Dezember. Die genannten Zahlungen von 28,5 Mio. DM und 30,2 Mio. DM beziehen sich auf die letztmaligen Zahlungen aus dem Chancenausgleich; vernachläßigt hingegen wurden die eigentlichen Abschlußzahlungen in Höhe von 96,8 Mio. DM, die ebenfalls 1994 ausgezahlt wurden, und die, obgleich sie praktisch die rückwirkende Erhöhung der staatlichen Finanzierung seit 1991 auf 230 Mio. DM bedeuten, weitaus eher dazu geeignet sind, die Ansicht der Kommission zu untermauern, zukünftige Anhebungen der Obergrenze an die Preissteigerung des unmittelbar vorangegangenen Jahres zu binden, keine rückwirkende Anpassung zu befürworten und eine Erhöhung frühestens für 1996 zu empfehlen.

    Google Scholar 

  4. Schütte weist auf die in Deutschland bislang äußerst geringe Rezeption der amerikanischen Erfahrungen in diesem Bereich hin (Schütte 1993: 12).

    Google Scholar 

  5. Diese Begrifflichkeit stammt von P.-H. Claeys, der damit insbes. die „doppelte Institutionalisierung“ verbandlicher Eintlußnahme, ihre institutionell geregelten und ihre quasi-institutionellen informellen Arrangements, zu beschreiben versucht hat. Vgl. P.-H. Claeys, 1963: L’action des groupes de pression économiques et son institutionalisation., in: Revue de L’Institut de Sociologie, Université Libre de Bruxelles, 641 ff

    Google Scholar 

  6. Die Parteisteuer sollte von den Wählern entweder nach dem Prinzip der Kopfsteuer als zusätzlicher Betrag aufgebracht oder von der Einkommens-und Lohnsteuer abgezogen werden.

    Google Scholar 

  7. Konkret sollte sich der Betrag an der Höhe der damaligen WKKE pro Kopf orientieren und zusammen mit einem Wahlkampflcostengrundbetrag die öffentliche Wahlkampffinanzierung der Parteien bilden.

    Google Scholar 

Download references

Author information

Authors and Affiliations

Authors

Rights and permissions

Reprints and permissions

Copyright information

© 1996 Springer Fachmedien Wiesbaden

About this chapter

Cite this chapter

Ebbighausen, R. et al. (1996). Einnahmen und Ausgaben, Kosten und Nutzen staatlicher Parteienfinanzierung: Eine erste Bilanz. In: Die Kosten der Parteiendemokratie. VS Verlag für Sozialwissenschaften, Wiesbaden. https://doi.org/10.1007/978-3-663-09730-3_12

Download citation

  • DOI: https://doi.org/10.1007/978-3-663-09730-3_12

  • Publisher Name: VS Verlag für Sozialwissenschaften, Wiesbaden

  • Print ISBN: 978-3-531-12831-3

  • Online ISBN: 978-3-663-09730-3

  • eBook Packages: Springer Book Archive

Publish with us

Policies and ethics