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Tschechien

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Part of the book series: Junge Demokratien ((JUNGD,volume 9))

Zusammenfassung

Der tschechische Fall nimmt unter den zu untersuchenden Fällen der vorliegenden Arbeit eine Sonderstellung ein, weil hier die Wahlsystemgenese — streng genommen — in einem politisch-institutionellen Rahmen stattfand, der im weiteren Verlauf der Geschichte mit der Auflösung der CSFR1 verschwand. Die Transition vom autoritären, kommunistischen System zur Demokratie vollzog sich aber im Rahmen der Strukturen, die durch die föderale Verbindung von Tschechen und Slowaken im tschechoslowakischen Staat gekennzeichnet waren. Diese Strukturen und die damit verbundenen Akteure und Prozesse sind vermutlich für die Wahlsystemgenese mitentscheidend. Also müssen — um mit Grotz (2000:287) zu sprechen — „die Beziehungen zwischen den beiden Teilrepubliken bis 1992 als eine innenpolitische Konfliktdimension, die in den ...anderen Ländern nicht vorkommt, ...besonders berücksichtigt werden.“ Ein synchroner Vergleich, wie ihn Grotz (2000) vornimmt, soll jedoch nicht vorgenommen werden, weil das Verfahren bezüglich der Wahlsysteme in den beiden Republiken nach der Auflösung zuerst einmal synchron verlief. Die für die beiden Landesteile gültigen Wahlsystembestimmungen des Wahlsystems der CSFR wurden nach der Trennung in den beiden Ländern übernommen und in den darauf folgenden Wahlen angewandt. Erst 1998 kam es in der Slowakei zu einer Parlamentswahl nach einem reformierten Wahlsystem.

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Literatur

  1. Die Namen werden wie folgt gebraucht: vor der Transition (1990) galt: CSSR, danach (1990 – 1992) CSFR, nach deren Trennung (1993) dann CR.

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  2. Insofern kann postuliert werden, dass sich der tschechische mit dem slowakischen Fall „deckt“. Um dennoch auch die Entwicklung der Wahlsystemgenese nach der Trennung aufzeigen zu können, um zum Beispiel zu überprüfen, inwieweit eine Anpassung des Wahlsystems an neue politische Prozesse erfolgt, wird hier nur der tschechische Fall betrachtet.

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  3. Für viele: Wightman 1990:319; Bankowicz 1994:155. Der Systemwechsel wurde auch bezeichnet als „sanfte Revolution“ (Hoensch 1992:212; Nohlen/Kasapovic 1996:148) oder auch „leutselige“ oder gar „zärtliche Revolution“ (siehe Horsky 1990:78); Havel bezeichnete sie später als „Revolution der Kinder“ (Skála/Kunkel 1992:292).

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  4. Analytisch kann durch diese Konstellation getrennt werden zwischen den „Vorgründungswahlen“ (vgl. Nohlen/Kasapovic 1996:43ff; Bogdanor 1990) der CR, die alle Wahlen in der CSFR umfassten, und den „Gründungswahlen“, die die ersten Wahlen in der CR bedeuten. Da jedoch im tschechischen Fall das Wahlsystem für die Gründungswahlen das gleiche wie jenes in den Vorgründungswahlen war, wird der tschechische Fall als Fortführung der Wahlsystemgenese in der Tschechoslowakei behandelt, mit der besonderen „innenpolitischen Konfliktdimension“ (Grotz 2000:287).

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  5. Für Zweierkoalitionen gilt eine Hürde von 7%, für Dreierkoalitionen 9%, und für Viererkoalitionen 11%.

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  6. Aufgrund von Problemen zur Verabschiedung eines Wahlgesetzes für die Wahlen zum Senat kam es erst 1996 zu den ersten Senatswahlen in der CR (vgl. Grotz 2000:355ff.).

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  7. In diesem 30-köpfigen Nationalrat saßen Vertreter von sieben Parteien, die proportional nach dem Ergebnis der Wahlen zum Reichrat 1911 entsandt worden waren (Schultze 1969:1288).

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  8. Hier waren 54 Delegierte des slowakischen Klubs und 216 tschechische Abgeordnete vertreten.

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  9. „Overlapping cleavages“ bezeichnet hier sich verstärkende Konfliktlinien, wenn zum Beispiel bei den zwei Konfliktlinien Arbeit/Kapital und Kirche/Säkularisierung die Arbeiter in sehr großer Mehrheit Säkularisierungsbemühungen unterstützen. Bei „Crosscutting cleavages“ würde ein Teil der Arbeiter religiös, eine anderer aber säkularisiert sein (vgl. dazu auch Lijphart 1984:1–23; Dunleavy/O’Leary 1987:60ff).

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  10. Vgl. Hoensch 1992:85.

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  11. Die unabhängige Slowakei unter Hlinka’s Slowakischen Volkspartei wurde so zu einem deutschen „Marionettenstaat“ (Bankowicz 1994:146).

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  12. Außer der Möglichkeit der Stimmabgabe eines weißen Zettels bestand nicht die Möglichkeit, gegen Parteien der Nationalen Front zu stimmen, sondern nur, zwischen ihnen zu wählen, da andere Parteien verboten waren.

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  13. Jon Elster (1995:108, Fn. 8) vertritt die Meinung, dass eine Föderation mit zwei Mitgliedern eine „Anomalie“ ist, dies jedoch als Ergebnis der besonderen historischen Umstände zu sehen ist, die auch später in Richtung Auflösung der Tschechoslowakei wirkten (vgl. Elster 1995).

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  14. Palach hatte sich im Januar 1969 selbst verbrannt, um gegen den Einmarsch der Warschauer-Pakt-Truppen in die Tschechoslowakei zu protestieren.

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  15. In der slowakischen Teilrepublik gründete sich simultan die Bürgerbewegung „Öffentlichkeit gegen Gewalt“ (Verejnost Proti Nasilia — VPN).

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  16. Weitere Forderungen waren die nach freier Religionsausübung und Verurteilung des Einmarsches der Warschauer-Pakt-Truppen zur Beendigung des Prager Frühlings.

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  17. So gab es die bikamerale Föderale Versammlung, bestehend aus Volkskammer und Nationenkammer, sowie das Amt des Staatspräsidenten mit „politisch bedeutsamen, aber unklar gefaßten Kompetenzen“ (Grotz 2000:305).

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  18. Das bedeutet, dass Parteien oder Gruppierungen, die in einer der beiden Republiken die 5%-Hürde übersprungen hatten, an der Vergabe der Sitze teilnahmen. Für den slowakischen Nationalrat galt eine 3%-Hürde, und für den Tschechischen Nationalrat wieder eine 5%-Klausel.

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  19. Die beiden Forumsbewegungen sahen sich bewusst nicht als Partei, auch weil dieser Begriff mit den vordemokratischen Parteien in Verbindung gebracht wurde (vgl. Grotz 2000:318, Fn. 77), andere Wahllisten „...waren keine Parteien im klassischen Sinne, sondern Interessen-Listen.“ (Skála/Kunkel 1992:297f).

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  20. So fühlten sich zum Beispiel die Kandidaten des OF der Bewegung weit weniger stark verpflichtet als den Wählern, während die Kandidaten der ehemaligen Partei der Nationalen Front wie der CSS oder KDU sehr loyal gegenüber ihren Parteien waren (Rak 1996:88).

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  21. Zum Wahlergebnis siehe auch Tabelle 7.5 (Seite 286).

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  22. Auf der Kandidaturenebene nahmen von 77 nach dem Parteigesetz registrierten Parteien „nur“ 22 Listen an der Wahl teil, von denen jedoch viele „mehr oder minder heterogene Wahlallianzen“ waren (Grotz 2000:317).

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  23. So waren für den tschechischen Landesteil nur vier und für den slowakischen Landesteil nur fünf Parteien in den einzelnen Parlamentskammern repräsentiert. Die einzige Partei, die in beiden Landesteilen gewählt worden war, waren die Kommunisten (KSC) (siehe Tabelle 7.5, Seite 286).

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  24. Die als eigenständige Partei neben dem OF existiert hatte, der aber mehrere führende OF-Politiker beigetreten waren (vgl. Grotz 2000:328f.).

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  25. So hatten beispielsweise die nun fünf Fraktionen, die aus dem OF hervorgegangen waren, einen Koordinierungsausschuss zur Erreichung eines Konsenses für Abstimmungsfragen geschaffen (vgl. Wolchik 1991:82).

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  26. Politisch trug dazu bei, dass die Transitionspolitik in ökonomischer Hinsicht sehr unterschiedliche Auswirkungen für die Teilrepubliken hatte: So lag die Arbeitslosigkeit in der Slowakei dreimal höher (12%) als in der Tschechei (4%), während die Direktinvestitionen zu 95% nach Tschechien gingen (Pehe 1992:28).

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  27. Ein Zeichen dafür war auch die Tatsache, dass Vaclav Klaus ablehnte, Premierminister der Tschechoslowakei zu werden, da er lieber Premier der Tschechischen Republik sein wollte (vgl. Vodicka 1993:81).

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  28. Hierüber hatte es Kontroversen gegeben, da die Oppositionsparteien für ein unikamerales Parlament waren (vgl. Jicinsky/Mikule 1994:24ff., Grotz 2000:351).

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  29. Zur Formel der Berechnung: Hare (einfaches Wahlzahlverfahren): Quote=v/s; Hagenbach-Bischoff (Droop)-Quote=v/(s+l) (vgl. auch oben Kap. 2.2.4).

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  30. Während bei den Wahlen 1920 20.000 Stimmen oder ein Mandat zur Zulassung reichten, musste für die Zulassung zum zweiten Kriterium 1925 und 1929 mindestens ein Mandat vorgewiesen werden. 1935 galt für das zweite Skrutinium das Zulassungskriterium von mind. 20.000 Stimmen in einem Wahlkreis und mindestens 120.000 Stimmen national (vgl. Schultze 1969:1294ff).

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  31. So konnte Personen das Wahlrecht verweigert werden, wenn sie wegen „..Verbrechen gegen des Staat...“ verurteilt oder nur gerichtlich beschuldigt worden waren; wegen „Verleumdung der Regierung“ oder „Veranstaltung gemeinsamen Abhörens landesfeindlicher Radiosender“ (Schultze 1969:1308).

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  32. Hier ist explizit von „Trennung“ und nicht von „Spaltung“ die Rede, da eine Spaltung immer eine nahezu unüberwindliche Trennung kennzeichnet, wobei im vorliegenden Fall eher von einem fast natürlichen Auseinandergehen gesprochen werden muss.

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  33. So kann argumentiert werden, dass sie dies zu Beginn der Transition taten, als es um das prioritäre Ziel des Umbruchs ging, während sie mit fortschreitender Zeit aufgrund programmatischer Ausdifferenzierung nur als „umbrella-organisation“ zu sehen sind (vgl. Grotz 2000: 333ff.).

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  34. In der Tschechoslowakei wird dazu — halb scherzhaft — behauptet, die Polen hätten 10 Jahre für den Systemwechsel gebraucht, die DDR 10 Wochen, während in der CSSR 10 Tage gereicht hätten (vgl. Bankowicz 1994:158).

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  35. Für die Vertreter der Kommunisten wie auch die der VPN war die Präferenz für ein Verhältniswahlsystem bereits sehr stark gefestigt (vgl. Jicinsky 1996).

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  36. Das polnische Beispiel von 1991 wurde des öfteren angeführt

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  37. Es sollte u.a. auch die Finanzierung von Parteien regeln (vgl. Jicinsky 1996:112).

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  38. In der englischen Übersetzung nach Gabal (1996:156ff.) sind es „citizens“, die die Anzahl der Sitze determinieren (Art. 6), im allgemeinen Verständnis sind damit die Wahlberechtigten gemeint und nicht die Einwohner (vgl. auch Grotz 2000:314ff.).

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  39. Für die Wahlen 1990 und 1992 galten folgende Zahlen: Volkskammer: 101 tschechische, 49 slowakische Abgeordnete; Nationenkammer: je 75 Abgeordnete.

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  40. Es handelt sich dabei also um eine Verteilung der Mandate auf die Wahlkreise nach dem einfachen Wahlzahlverfahren (Hare-Quota) mit größtem Überrest (vgl. das portugiesische Verfahren der Verteilung von Mandaten auf die Wahlkreise nach d’Hondt — siehe oben, Kap. 4.2.4., S. 141).

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  41. Eine für Parteien mit republikenübergreifenden Stimmenanteilen nachteilige Veränderung gegenüber der historischen Tradition war die Verrechnung im zweiten Skrutinium auf Republikebene und nicht, wie in der ersten Republik, auf föderaler Ebene (vgl. Grotz 2000:315).

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  42. Für den Slowakischen Nationalrat wurde eine 3%-Klausel eingeführt, um die Repräsentation ethnischer Minderheiten (Ungarn, Ruthenier, Zigeuner, Polen und Deutsche) zu schützen (vgl. Gryzbowski 1994b: 10).

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  43. 1925 hatten beispielsweise von 29 an der Wahl teilnehmenden Parteien über die Hälfte mindestens ein Mandat gewonnen (Skála/Kunkel 1992:297).

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  44. Diese Befürchtung entstand u.a., weil bis Mitte 1990 bereits 38 Parteien offiziell registriert waren und dies bis zur Wahl auf 77 Parteien anwuchs (Brokl/Mansfeldová 1996:57).

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  45. Die genaue Regelung verlangt 10.000 Mitglieder, oder — sollten es weniger als 10.000 Mitglieder geben — die Anzahl an Unterschriften, so dass Mitglieder plus Unterschriften mindestens 10.000 ergeben (Art. 18 Abs. 1).

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  46. Die Möglichkeit, Parteien von ethnischen Minderheiten von der 5%-Klausel auszunehmen, wurde anscheinend (vgl. Jicinsky 1996) nicht ernsthaft ins Auge gefasst — eine Möglichkeit, die in Polen 1993 ohne Probleme integriert werden konnte (vgl. Kap. 6.2.4, Seite 130).

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  47. Weil der tschechische „Teil“ des tschechoslowakischen Wahlsystems für die Wahlen zum tschechischen Nationalrat gelten sollte, blieb es bei den acht Wahlkreisen, so dass bei einer Gesamtzahl von 200 Abgeordneten eine Durchschnittsmagnitude von 25 entsteht.

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  48. Zur Veranschaulichung: In der Wahl zur Volkskammer 1990 wurden 13 von 150 Sitzen (5 im tschechischen Teil, 8 im slowakischen Teil) über das zweite Skrutinium ermittelt, in der Wahl zur Nationenkammer ebenfalls 13, von denen sechs im tschechischen und 7 im slowakischen Teil ermittelt wurden (Grzybowski 1994b: 14).

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  49. So sahen sich viele Slowaken als von den ökonomisch stärkeren Tschechen ausgebeutet, während viele Tschechen die Slowakei als Nutznießer von Subventionen ansahen (vgl. Bankowicz 1994:163).

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  50. Wie Grotz (2000:323) weiter ausführt, hätte das OF — unter kontrafaktischer Übertragung der Wahlergebnisse auf ein hypothetisches Wahlsystem — bei einer relativen Mehrheitswahl ca. 95% der tschechischen Mandate gewinnen können.

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  51. Die Berechnung von Grotz (vgl. Anmerkung zuvor) ergibt unter den gleichen Bedingungen wie oben erwähnt ca. 80% der slowakischen Mandate für die VPN.

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  52. So ist auch das Erstarken der nationalistischen Parteien SNS und ESWMK in der Slowakei als Ergebnis des in diesem Landesteil wesentlich stärker verankertem Gefühl eines Prager Zentralismus zu sehen, der die Bedeutung der eigenen (nationalen) Bedeutung nach Ansicht dieser Parteien schwächte (vgl. Juberias 1992:148).

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  53. Die Kompetenzen des Senats sind ähnlich denen des Senats in Polen: Ein Gesetzesveto kann vom Abgeordnetenhaus mit einfacher Mehrheit überstimmt werden (Art. 47).

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  54. So sollten die gestaffelten %-Hürden für Koalitionen weiter angehoben werden: für Zweierkoalitionen auf 8% (von 7%), für Dreierkoalitionen auf 11% (von 9%), für Viereroder mehr als Viererkoalitionen auf 14% (von 11%).

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  55. In den Mehrpersonenwahlkreisen sollte allerdings jeweils nur ein Kandidat pro Partei antreten (Pehe 1994:9f.); ein System, welches unter den zu diesem Zeitpunkt gegebenen Parteisystemstrukturen die kleineren Parteien begünstigt hätte (Grotz 2000:356).

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  56. Diese Maßnahme hatte einen unmittelbaren Effekt auf die Kandidaturenebene, da vier Listen wegen fehlender Kaution nicht zugelassen wurden und schließlich von 81 registrierten Parteien nur 16 antraten (Grotz 2000:363f.).

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  57. Die d’Hondtsche-Formel war im Übrigen schon zur Verrechnung der Stimmen in den Kommunalwahlen 1992 eingeführt worden, nachdem die Kommunalwahlen 1990 noch die Sainte-Laguë-Formel angewandt hatten (vgl. Krejci 1995).

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  58. Die Oppositionsparteien Christdemokraten und Freiheitsunion erkannten zwar die Möglichkeit, durch die Wahlsystemreform die politische Stabilität zu stärken und durch die Verkleinerung der Wahlkreise die Kandidaten-Wähler-Beziehung zu verbessern, als theoretische Konsequenz an, sahen in dem Projekt jedoch eher den Versuch „...die kleinen Parteien zu marginalisieren und aus den EntScheidungsprozessen auszuschalten. Anzeichen, dass dies der primäre Beweggrund sein könnte, gibt es in der Tat...“ (NZZ v. 06.07.1999, S. 7).

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  59. Er wurde dabei von 30 Senatoren unterstützt (SZ v. 25.01.2001, S. 7).

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  60. Hiermit ist die — theoretische — Planung von Wahlsystemen gemeint, die unabhängig von sozio-historischen Gegebenheiten auf dem „Reißbrett“ geschehen könnte; ein Szenario, welches zwar in theoretischen Diskussionen anklingt (vgl. Lijphart 1991; 1992; 1994; Sartori 1997), jedoch nach empirischen Erkenntnissen sehr selten auftritt (vgl. auch Krennerich/Lauga 1996).

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  61. Mehrheitswahl war hingegen in den nicht-kompetitiven Wahlen im Autoritarismus angewandt worden.

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  62. In diesem Falle zeigt sich an diesem Mechanismus der Beginn einer zirkulären Kausalität, die Nohlen (1996; 2000; vgl. auch Nohlen/Kasapovic 1996:37) Wahl- und Parteiensystemen zuordnet.

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  63. Dies ist sicherlich auch Resultat des Selbstverständnisses Vaclav Havels von seinem Amte und seiner Person im Allgemeinen. Hierbei ist die Parallelität zu Polen, dessen System formell stärker semi-präsidentiell war, bis zu diesem Zeitpunkt hervorzuheben.

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  64. Im Dezember 1991 kam es zu ernsten Problemen bei der Regierungsbildung in Polen, die u.a. durch den hohen Grad der parlamentarischen Fragmentierung entstanden waren (vgl. Grotz 2000:127ff., zu den Sejm-Ergebnissen, siehe Kapitel 6.1.3.2).

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  65. Die Überparteilichkeit Vaclav Havels kann freilich auch als eine Konsequenz aus den Ereignissen und der Dynamik der Transition selbst angesehen werden (vgl. Grotz 2000:325).

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  66. Dies stellt sicherlich ein anderes Forschungsdesiderat der Wahlsystemforschung dar: die Untersuchung von Wahlsystemgenesen neuer Institutionen in Nicht-Transitionsprozessen, wie zum Beispiel die Wahlsysteme zu den Versammlungen in Schottland und Wales im Zuge der „devolution“ (vgl. Bradbury/Mitchell 2001) oder die Entstehung des nordirischen Institutionensystems innerhalb der Strukturen des Vereinigten Königreiches (vgl. Wilford 2000).

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  67. Hier wird freilich die Frage aufgeworfen, ob es vorstellbar ist, dass in den osteuropäischen Ländern nach einer Phase der demokratischen Konsolidierung in vermehrtem Maße Wahlreformbemühungen prävalent werden oder wurden.

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Krohn, T. (2003). Tschechien. In: Die Genese von Wahlsystemen in Transitionsprozessen. Junge Demokratien, vol 9. VS Verlag für Sozialwissenschaften, Wiesbaden. https://doi.org/10.1007/978-3-663-09710-5_7

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