Zusammenfassung
Die im Hochschulrahmengesetz festgelegten gesetzlichen Grundlagen bezüglich der Weiterbildungsaufgaben der Hochschulen haben in den einzelnen Ländergesetzen unterschiedliche Konkretisierungen erfahren. Teilweise sind in den einzelnen landesgesetzlichen Vorschriften die Terminologie und die Aufgabenstellungen aus dem Hochschulrahmengesetz übernommen worden; andere Ländergesetze regeln Aufbaustudien und weiterbildendes Studium innerhalb ein und derselben Vorschrift. Die Zulassungsvoraussetzungen und Ziele des weiterbildenden Studiums sind zum Teil sehr unterschiedlich geregelt. Während einige Ländergesetze die Hochschulen verpflichten, Konzeptionen zu Weiterbildungsangeboten in die Studienreformarbeit einfließen zu lassen, enthalten andere Angaben zu Zielgruppen, über die Kooperation mit anderen Trägern sowie die Verpflichtung zur Beteiligung an Fernstudienangeboten. Eine Synopse der gesetzlichen Regelungen über die Aufgaben der Hochschulen im Bereich der Weiterbildung sowie der Bestimmungen zu Studium und Lehre in den Hochschulgesetzen des Bundes und der Länder zeigt die unterschiedlichen Positionen innerhalb der einzelnen Ländergesetze (vgl. FAULSTICH 1982, S. 23–31).
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Bayer, M. (1983). Stand der Institutionalisierung der wissenschaftlichen Weiterbildung in der Bundesrepublik Deutschland. In: Die Finanzierung der Hochschulbildung und der Weiterbildung in der Wachstumskrise. VS Verlag für Sozialwissenschaften, Wiesbaden. https://doi.org/10.1007/978-3-663-09704-4_6
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