Zusammenfassung
Die Beschreibung und Erklärung der im Einigungsprozeß beschlossenen Maßnahmen zur Finanzierung der deutschen Einheit stehen im Zentrum dieses Kapitels. Untersucht wird dabei sowohl der Prozeß der Politikformulierung als auch das aus diesem Prozeß resultierende Politikergebnis, das einer zusammenfassenden Bewertung unterzogen wird. Als Erklärungsfaktoren werden die bereits in der Einleitung vorgestellten politisch-institutionellen Variablen herangezogen, die noch durch zwei weitere beachtenswerte Aspekte Ergänzung finden.
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Literatur
Zur außenpolitischen Gestaltung des Einigungsprozesses vgl. u.a. Albrecht 1992, Kaiser 1991, Munske 1994, Teltschik 1991.
Dieser Umstand wird dem Ministerium für innerdeutsche Beziehungen immer wieder zum Vorwurf gemacht. Man bedenke aber die politischen Implikationen, die es gehabt hätte, wären in den siebziger oder achtziger Jahren während der Blockkonfrontation Pläne des Ministeriums für den Zerfall der DDR und konkrete Schritte zu einer Einigung beider Staaten publik geworden!
abgedruckt in: Deutschland-Archiv 12/1989, S. 1336
Zwar wurden schon früher verschiedene Anläufe in diese Richtung gemacht, diese wurden jedoch bereits in der internen Diskussion verworfen und erreichten nicht die Öffentlichkeit. So schlug das Direktoriumsmitglied der Deutschen Bundesbank, Claus Köhler, bereits am 22. November 1989 im Zentralbankrat einen Plan zur „Schrittweisen Ersetzung der DDR-Mark durch die D-Mark“ vor (Marsh 1995: 267), und auch Wolfgang Schäuble (in einem Gesprächskreis zur Deutschlandpolitik im Kanzleramt am 13. Dezember 1989) und der Wissenschaftliche Beirat beim BMWi schlugen eine schnelle Währungsunion vor (Teltschik 1991:79/80; Schäuble 1991:21/22, Wissenschaftlicher Beirat beim BMWi 1989 ).
An dem Treffen nahmen die Spitzenkandidaten der Allianz fir Deutschland Teil: der spätere Ministerpräsident der DDR, Lothar de Maizière (CDU), Wolfgang Schnur (DA) und Wilhelm Ebeling (DSU).
Auch Ministerpräsident de Maizière neigt im nachhinein der Auffassung zu, der Umstellungskurs habe eigentlich em „Geschenk“ an die ostdeutschen Sparer dargestellt (Interview).
vgl. Ihr viele: Barthel 1990: 173; IW 1990a, 1990b, 1990c; Jungblut 1990; Küchle/Müller 1990; v. Suntum 1990; Willgerodt 1990
In der Zeit der sozial-liberalen Bundesregierung hat sich im politischen Sprachgebrauch die Unterscheidung zwischen A-Ländern, die von der SPD regiert werden, und CDU-geführten B-Ländern herausgebildet. Auch nach dem Regierungswechsel auf Bundesebene hat sich dieser Sprachgebrauch erhalten.
vgl. dazu Protokolle der Sitzungen des Bundestages (217. Sitzung v. 21.6.1990), der Volkskammer (8. Sitzung v. 21.5.), sowie Protokolle der vorbereitenden Sitzungen des Haushaltsund Finanzausschusses.
Umgekehrt erklärt sich auch die Forderung der SPD nach staatlichen Finanzierungshilfen und einer forcierten Arbeitsmarkt-und Industriepolitik aus der programmatischen Orientierung dieser Partei, die traditionell stärker auf staatliche Politiksteuerung setzt.
Dies betonte Helmut Schlesinger bei der Unterrichtung des Finanzausschusses des Bundestages am 9. Mai 1990. Ausschlaggebend für die Ablehnung einer Entschuldung war auf seiten der Bundesbank die Überlegung, daß die ostdeutschen Betriebe lernen sollten, mit Fremdkapital zu arbeiten und Zins und Tilgung zu erwirtschaften. Zudem sollten hohe staatliche Ausgleichsforderungen vermieden werden. Auf Nachfrage betonte Schlesinger außerdem, das Direktorium der Bundesbank sei zu jedem Zeitpunkt informiert gewesen und habe dem Umstellungskonzept der Bundesregierung zugestimmt (Protokoll der Finanzausschussitzung Nr. 75, S. 21/22)
Entscheidendes Beschlußgremium der Bundesbank ist der Zentralbankrat, entschieden wird durch Mehrheitsentscheid, bei dem auch der Präsident nur über eine Stimme verfügt.
Zur Verfassungsdiskussion vgl. für viele: v. Arnim 1994; Batt 1996; Guggenberger u.a. 1991; Guggenberger/Stein 1991; Jäckel 1994: 127–146
Eine Ausnahme bildete die Hauptstadtfrage. Hier war die DDR-Delegation eindeutig auf Berlin als Hauptstadt und Regierungssitz festgelegt, während die West-Länder, insbesondere Nordrhein-Westfalen, fir die Beibehaltung Bonns als Regierungssitz plädierten.
Das Land Berlin blieb davon ausgenommen, hier galten auch in weiteren Bereichen Sonderbestimmungen (vgl. dazu Fiedler 1990: 1269)
Hier insbesondere die 85. bis 87. Sitzung des Haushaltsausschusses des Bundestags vom 6.9., 12.9. und 19.9. 1990, Plenardebatte vom 20.9.1990 (Sten.Ber. 11/17801–17898), vgl. auch Bericht des Haushaltsausschusses (BT-Drs. 11/7932)
Bremen und das Saarland hatten in der Finanzministerkonferenz gegen den Ländervorschlag gestimmt. Sie hielten in einer Protokollerklärung fest, daß ihre Haushaltsnotlage keine wie auch immer gearteten Transferleistungen in die neuen Länder möglich und akzeptabel machten.
Für diese Einschätzung spricht neben den Ergebnissen der Interviews 09, 10, 13 und 19, daß im Bundesfinanzministerium bereits an aufgestockten Leistungen für die neuen Länder gearbeitet wurde: Am 13. August, dem Tag, an dem Romberg de Maizière über den Mehrbedarf aus den verschiedenen Ressorts unterrichtet hatte, fand im Bonner Finanzministerium eine Besprechung mit dem Thema „Probleme der Durchführung des Staatshaushaltes der DDR“ statt, in deren Verlauf man sich aufgrund der wirtschaftlichen Entwicklung in der DDR auf die zusätzliche Bereitstellung von 12,5 Mrd. DM verständigte (Suhr 1991: 30). Außerdem ging eine „Modellrechnung des BMF zur Haushaltssituation der DDR-Länder einschl. ihrer Gemeinden”, die wenige Tage nach Abschluß der Verhandlungen, am 28. August, publiziert wurde, alternativ von einem Haushaltsvolumen von 140 oder 150 Mrd. DM für 1991 aus (Dokumentiert in : SPW 69/1990: 4), also just von jenen Annahmen, die Finanzminister Romberg seinen Überlegungen zugrundegelegt hatte.
Nicht umsonst spielte bei den Beratungen zum 1. Staatsvertrag und zum Einigungsvertrag immer wieder ein Artikel Ludwig Erhards eine wichtige Rolle, den dieser 1953 im Hinblick auf die mit einer Wiedervereinigung verbundene Zusammenführung der unterschiedlichen Wirtschaftssysteme in Ost-und Westdeutschland geschrieben hatte (Klemm 1994: 137).
Insbesondere Altbundeskanzler Helmut Schmidt warf der Bundesregierung vor, die „Einigungseuphorie“ nicht dazu genutzt zu haben, die Bürger auf die Schwierigkeiten des Einigungsprozesses hinzuweisen und deren nach seiner Auffassung damals durchaus vorhandene Bereitschaft für die Einheit auch Opfer zu bringen, politisch aufzugreifen und auch einzufordern (Schmidt 1991).
Einige Kritiker warfen gar die Frage auf, ob die von der Bundesregierung in Anspruch genommene Neuverschuldung überhaupt mit der Kreditaufnahmebeschränkung in Art. 115 GG vereinbar sei (Krause-Junk 1990: 607–610; Wenzel 1990: 610–616).
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Schwinn, O. (1997). Die „Stunde der Exekutive“: Weichenstellungen im Einigungsprozeß. In: Die Finanzierung der deutschen Einheit. VS Verlag für Sozialwissenschaften, Wiesbaden. https://doi.org/10.1007/978-3-663-09703-7_3
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