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Einleitung

Amerikas moderne Parteien

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Zusammenfassung

Es wäre ein leichtes, den Wunsch eines amerikanischen Besuchers zu erfüllen, Kontakt mit unseren Parteien aufzunehmen: Fast in jeder Stadt gibt es ein Parteibüro mit festangestellten Mitarbeitern, und selbst in kleinen Gemeinden treffen sich die Ortsvereine regelmäßig zum Stammtisch. Ein politisch interessierter Deutscher, der umgekehrt an einer entsprechenden Kontaktaufnahme in den USA interessiert wäre, hätte es hingegen — wenn er nicht gerade die Bundeshauptstadt besuchte — sehr viel schwieriger; und wenn er seine Neugier gar in Kalifornien stillen wollte, müßte er außerhalb der Wahlkampfzeit schon hartnäckig sein: Von Parteibüros würde er kaum eine Spur finden, verläßliche Hinweise im Telefonbuch dürfte er vergeblich suchen, und auf parteipolitische Stammtische würde er erst recht nicht stoßen. Aber selbst ein Besucher der beiden großen Parteizentralen in der Bundeshauptstadt Washington dürfte enttäuscht werden, wenn er glaubt, nun endlich seinen Informationsdurst hinsichtlich Mitgliederzahl, Personalstand und Beitragsaufkommen der Demokraten und der Republikaner stillen und in den Parteiarchiven einen Blick auf bedeutende Dokumente der Parteienge-schichte werfen zu können. Er würde nämlich sehr schnell herausfinden, daß die Parteizentralen — trotz ihrer stattlichen Mitarbeiterzahl — im Unterschied zu ihren deutschen Pendants keine bürokratischen Apparate sind, sondern in hohem Maße auf Improvisation beruhen (was für die Demokraten noch mehr zutrifft als für die traditionell etwas „ordentlicheren“ Republikaner) und zudem durch eine starke Fluktuation des Personals gekennzeichnet sind, das im Vergleich zu deutschen Parteifunktionären wesentlich bescheidener bezahlt wird und auch über ein deutlich niedrigeres Sozialprestige verfügt. So kann es nicht mehr verwundern, daß man in den beiden nationalen Parteizentralen in der Regel auf Mitarbeiter stößt, die schnell überfordert sind, wenn statt des unbedarften Washington-Touristen fachlich interessierte Besucher auftauchen und detaillierte Fragen stellen, deren Beantwortung ein halbwegs kontinuierliches und systematisches Sammeln von innerparteilichen Informationen oder gar das Vorhandensein eines Parteiarchivs voraussetzt.

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Anmerkungen

  1. Eine Umfrage des Jahres 1985 bei kommunalen Parteiorganisationen der Demokraten und der Republikaner ergab u.a., daß außerhalb der Wahlkampfzeiten nur 24% der Demokratischen und 26% der Republikanischen Ortsvereinsvorsitzenden mindestens 6 Stunden pro Woche der Parteiarbeit widmeten; nur 20% der Demokratischen und 31% der Republikanischen Ortsvereine stellten ein förmliches Parteibudget auf; nur 3% der Demokratischen und 4% der Republikanischen Ortsvereine hatten mindestens einen hauptamtlichen Angestellten; nur 11% der Demokratischen und 16% der Republikanischen Ortsvereine waren im Telefonbuch verzeichnet. Nach: GIBSON, James L./COTTER, Cornelius P.BIBBY, John F./HUCKSHORN Robert J.: „Whither the Local Parties?“, in: American Journal of Political Science 29 (Austin, Tx. 1985), S.149ff.

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  2. Gesetz über die politischen Parteien (vom 24. Juli 1967): § 1 (1).

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  3. Am schärfsten wurde diese These von dem Staatsrechtler und Bundesverfassungsrichter LEIBHOLZ vertreten, der den modernen bundesrepublikanischen Parteienstaat als als Gegenmodell zum liberaldemokratisch repräsentativen, parlamentarischen Staat der Honoratiorenpolitiker des 19. Jh. verstand: Der moderne Parteienstaat stelle mit seinen—wegen der strikten Fraktionsdisziplin de facto als Parteibeauftragten agierenden—Parlamentariern ein rationalisiertes Surrogat der plebiszitären Demokratie im Großflächenstaat dar. Siehe: LEIBHOLZ, Gerhard: „Strukturprobleme der modernen Demokratie” (3. Karlsruhe 1967 ).

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  4. Die Südstaaten sind bei der Parteienregulierung am zögerlichsten vorgegangen.

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  5. Während bei uns ausschließlich die Parteidelegierten (die vom aktiven Teil der—durch Parteibuch ausgewiesenen—Parteimitglieder zu den Parteitagen entsandt werden, wobei mehrere Delegationsstufen zwischengeschaltet sein könnnen) ohne Bindung an ein imperatives Mandat der Parteibasis darüber entscheiden, wer für die jeweilige Partei bei den nächsten Wahlen als Kandidat für ein bestimmtes Wahlamt ins Rennen gehen soll, wird diese Entscheidung in den USA in der Regel in „primaries”, also in Vorwahlen, gefällt: Dies bedeutet, daß die Kandidatenauswahl in den USA durch die—nicht durch eine formelle Parteimitgliedschaft begrenzte—„Parteibasis” vorgenommen wird; die amerikanischen Nominierungskonvente ratifizieren die Entscheidungen der „primary”-Wähler dann meistens nur noch. Hierdurch kommt es relativ leicht vor, daß Bewerber nominiert werden, die eher Wunschkandidaten der „Parteibasis” als des „Parteiapparats” sind—während bei uns eine umgekehrte Tendenz vorherrscht. Das Vorwahlverfahren steht der Basisdemokratie deutlich näher als dasjenige der (in der Regel de jure unverbindlichen) Mitgliederbefragung, für das sich derzeit die krisengeschüttelten deutschen Altparteien zu erwärmen beginnen. Allerdings mag das deutsche Verfahren den Vorteil haben, daß auf Grund der klaren Mitgliederdefinition und der vereinfachten Partizipationsbedingungen (schriftliche Befragung statt Urnengang mit vorheriger Registrierung) die Präferenzen der „Parteibasis” repräsentativer zum Ausdruck kommen als in den USA, wo es immer wieder zu einer starken Über- und Unterrepräsentation bestimmter Gruppen der Parteianhängerschaft kommt, zumal die Beteiligung an den Vorwahlen im Durchschnitt nur bei knapp 30% liegt und damit 20–30 Prozentpunkte niedriger ist als bei den eigentlichen Wahlen. In Quasi-Einparteienstaaten (früher vor allem in den Südstaaten) unterscheidet sich die Vorwahlbeteiligung hingegen in der Regel nicht wesentlich von derjenigen bei den „general elections”, da hier die relevante Wahlentscheidung bereits in den „primaries” fällt; insgesamt ist die Wahlbeteiligung hier jedoch deutlich niedriger. Zur Verbreitung der Vorwahlen siehe die nachfolgend abgedruckte Tabelle 2–5 aus: STANLEY, Harold/NIEMI, Richard: „Vital Statistics an American Politics” ( 4. Washington, D.C. 1994 ) S. 43.

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  6. MICHELS, Robert: „Soziologie des Parteiwesens” (Stuttgart 1911).

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  7. Auch bei den „nonpartisan elections” gibt es zahlreiche Varianten; bisweilen sind z.B. nur die Parteien im engeren Sinne von den Einschränkungen betroffen: speziell zu den Wahlen ins Leben gerufene „freie Wählervereinigungen” dürfen dann Wahlempfehlungen aussprechen, ebenso Interessengruppen.

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  8. Die Wirkungen der „nonpartisan politics” sind durchaus ambivalent. Das Moment der unsachlichen, ideologisch aufgeladenen Auseinandersetzung wird zwar zurückgedrängt, das Verschwinden der Partei-Bezeichnungen nimmt dem Wähler jedoch auch eine wichtige Orientierungshilfe bei der politischen Einschätzung ihm unbekannter Kandidaten. Die daraus resultierende Verunsicherung der Wähler hat dazu geführt, daß die durchschnittliche Wahlbeteiligung niedriger liegt als bei „partisan elections”, und daß die ohnehin tendenziell bevorteilten „incumbents” (erneut kandidierende Parlamentarier) auf Grund ihres Bekanntheitsgrades einen zusätzlichen Startvorteil gegenüber wenig bekannten neuen Kandidaten erlangt haben.

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  9. Vereinigungen von Bürgern, die dauernd oder für längere Zeit für den Bereich des Bundes oder eines Landes auf die politische Willensbildung Einfluß nehmen und an der Vertretung des Volkes im Deutschen Bundestag oder einem Landtag mitwirken wollen, wenn sie nach dem Gesamtbild der tatsächlichen Verhältnisse, insbesondere nach Umfang und Festigkeit ihrer Organisation, nach der Zahl ihrer Mitglieder und nach ihrem Hervortreten in der Öffentlichkeit eine ausreichende Gewähr für die Ernsthaftigkeit dieser Zielsetzung bieten” (Parteiengesetz vom 24.7.1967: § 2)

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  10. Die Wählerregistrierung war im 19. Ih. eingeführt worden, um Wahlmanipulationen durch mehrfache Stimmabgabe derselben Wähler in unterschiedlichen Wahllokalen zu verhindern. Da es in den USA kein Melderegister gibt, entwickelte sich auch keine automatische Wählerregistrierung, vielmehr vollzog sich diese üblicherweise auf Antrag des Wahlberechtigten (gegen eidesstattliche Versicherung, daß seine Angaben stimmen), wobei der Antrag meistens vor jeder Wahl neu zu stellen war. Nach dem Zweiten Weltkrieg ging allerdings eine wachsende Anzahl von—zumeist von den Demokraten regierten—Gliedstaaten zur permanenten und/oder automatischen Wählerregistrierung (überwiegend auf der Basis des Führerscheinbesitzes) über. 1993 beschloß der US-Kongreß, für Bundeswahlen die automatische Wählerregistrierung aller US-Bürger mit Führerschein einzuführen.

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  11. Dennoch kann nicht vollständig darauf verzichtet werden, deutsche Begriffsäquivalente als Beschreibungsinstrumente zu benutzen; deren Unzulänglichkeit darf jedoch nicht aus dem Auge verloren werden. In einigen Fällen ist die Disparität jedoch so groß, daß nur der amerikanische Originalbegriff (z.B. „caucus”) benutzt werden kann.

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  12. Man behilft sich in den USA manchmal mit Umfragen, wieviele Wahlberechtigte sich regelmäßig „aktiv” in den Parteien organisatorisch und finanziell engagieren bzw. zu einem solchen Engagement bereit wären. Die Problematik der Vergleichbarkeit mit dem Organisationsgrad deutscher Parteien (sowie demjenigen von Parteien anderer Länder mit formeller Mitgliedschaft) liegt auf der Hand. In diesem Zusammenhang ist allerdings darauf hinzuweisen, daß die international gesehen überdurchschnittlich exakten Zahlenangaben über die Mitgliedschaft der deutschen Parteien eine Präzision vortäuschen, die fiktiv ist; so sind die Unterorganisationen der Parteien häufig daran interessiert, „Karteileichen` (z.B. inaktive Mitglieder, die zudem wegen beträchtlicher Beitragsrückstände eigentlich längst ihre Mitgliedschaft hätten verlieren müssen) in ihrer Statistik weiterhin als ordentliche Mitglieder zu führen, um der Gesamtpartei gegenüber ein möglichst großes zahlenmäßiges Gewicht der Unterorganisation vorgeben und daraus einen entsprechenden innerparteilichen Einfluß (über einen höheren Delegiertenanteil etc.) ableiten zu können. Außerdem korrelieren die formelle Parteimitgliedschaft und der innerparteiliche Einfuß auch bei uns durchaus nicht immer miteinander: Einzelne Großspender, die aus Gründen der Anonymität lieber auf eine formelle Parteimitgliedschaft verzichten, üben hierzulande oft einen wesentlich größeren Einfluß auf die Partei aus als einfache Parteimitglieder.

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  13. Die in der Mehrheit der amerikanischen Gliedstaaten vor allem im Vorfeld von general elections (Hauptwahlen) für nationale und einzelstaatliche Ämter, bisweilen aber auch im Rahmen der Wahl von Parteifunktionären durchgeführten Vorwahlen („primaries”) finden in vielerlei Variationen statt, die sich auf vier Grundtypen zurückführen lassen. Zum einen unterscheidet man zwischen direkten und indirekten Vorwahlen; beim ersten—am weitesten verbreiteten—Typ („direct primary” bzw. „candidate preference primary”) stimmen die „primary”-Wähler unmittelbar darüber ab, welchen Kandidaten eine Partei bei der nächsten Wahl für ein bestimmtes Amt präsentieren soll; im letzteren Falle entscheiden die „primary”-Wähler nur darüber, wer als Delegierter zum Nominierungskonvent einer bestimmten Partei entsandt werden soll, um dort die Parteikandidaten zu bestellen; hierbei können die Delegierten mit einem bindenden Mandat („pledged delegates”) der „primary”-Wähler für einen bestimmten Kandidaten ausgestattet sein oder aber über ein freies Mandat („unpledged delegates”) verfügen. Daneben unterscheidet man noch zwischen offenen und geschlossenen Vorwahlen. Im ersteren Falle („open primary”) braucht der „primary”-Wähler keine öffentliche Auskunft darüber zu geben, an der Vorwahl welcher Partei er teilnehmen möchte: Er entscheidet sich in der Wahlkabine für die Ausfüllung der Vorwahlliste einer bestimmten Partei; bei der „wide open primary” (auch „blanket primary” genannt) kann er sogar an den Vorwahlen sämtlicher Parteien teilnehmen, innerhalb eines jeden Wahlamtes jedoch bei nur einer einzigen Partei. Bei der geschlossenen Vorwahl („closed primary”) muß der „primary”-Wähler sich hingegen zunächst öffentlich auf die Teilnahme an der Vorwahl einer bestimmten Partei festlegen, d.h. sich offen beim „enrollment” ins Wählerverzeichnis als „Mitglied” der betreffenden Partei bekennen. Bürger, die sich selbst als „parteiunabhängig” bezeichnen, sind bei geschlossenen Vorwahlen normalerweise nicht teilnahmeberechtigt. Bei der „most closed primary” muß der Vorwahl-Teilnehmer zusätzliche Hürden nehmen: So muß er sich beispielsweise in einigen Gliedstaaten bereits ein halbes Jahr vor der Vorwahl unter Angabe seiner Parteipräferenz registrieren und kann die Partei dann bis zu den Vorwahlen nicht mehr wechseln. Die geschlossenen Vorwahlen wurden ursprünglich eingeführt, um Mitglieder anderer Parteien daran zu hindern, die Nominierungsentscheidung ihrer politischen Konkurrenten zu beeinflussen. Zwar läßt sich auch bei geschlossenen Vorwahlen nicht völlig ausschließen, daß es zum „crossover-voting” kommt, indem z.B. „Democrats” auf die Kandidatenauswahl der „Republicans” einwirken, doch sind Versuche einer systematischen „Unterwanderungstaktik” seit dem Verschwinden der „Parteimaschinen” äußerst selten geworden. Vom „crossover” zu unterscheiden ist das—inzwischen weitgehend abgeschaffte—„crossfiling”, das es den Bewerbern erlaubt, gleichzeitig in den Vorwahlen mehrerer Parteien zu kandidieren. Der Grad der „Offenheit” oder „Geschlossenheit” der „pri-maries” variiert übrigens in den einzelnen Bundesstaaten beträchtlich: 1978 gab es in 6 Bundesstaaten „most closed primaries”, in 30 Staaten „closed primaries”, in 11 Staaten „open primaries” und in 3 Staaten „wide open primaries”. Der Vorwahltyp wirkt sich nicht zuletzt auch auf die Wahlbeteiligung aus: je „offener” die Vorwahl strukturiert ist, um so höher ist tendenziell die Beteiligung an der „primary”.

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  14. OSTROGORSKI, Moisei: La démocratie et l’organisation des partis politiques. ( Paris 1903 ). OSTROGORSKI hatte diese These bezeichnenderweise auf Grund seiner Studien der amerikanischen „Parteimaschinen” formuliert.

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  15. Die Judikative ist diejenige der drei klassischen Staatsgewalten, in welcher der direkte Einfluß der Parteien wegen der Besonderheiten der Personalrekrutierung am geringsten ist. So gab es 1978 z.B. nur 15 Staaten (der Schwerpunkt lag im Süden der USA), wo Richter auf Grund von „partisan elections” gewählt wurden. 17 Staaten führten die Direktwahl von Richtern als „nonpartisan elections” durch. In den übrigen Staaten wurden die Richter (wie auch auf der Bundesebene der Fall) ernannt statt direkt von der Bevölkerung gewählt. Hierbei erfolgte die Ernennung in 12 Staaten durch den Gouverneur und/oder das Staatsparlament. In 16 Staaten vollzog sich die Ernennung nach dem „merit system” („Missouri plan”), einem Verfahren, das den Einfluß der Parteien minimieren soll: Hierbei wird von einem überparteilichen Expertengremium eine Vorschlagsliste von qualifizierten Kandidaten erstellt, aus denen dann der Gouverneur und/oder das Staatsparlament einen Bewerber auswählt, der zunächst auf Probe eingestellt wird und sich dann nach einer gewissen Zeit einer Bestätigungswahl durch die Bevölkerung stellen muß, bevor er auf Lebenszeit angestellt werden kann. Der Parteieneinfluß auf die Judikative wird auch durch den überdurchschnittlich hohen Grad an Unabhängigkeit eingeschränkt, mit dem die Richterämter ausgestattet sind: Vor allem die durch Ernennung besetzten Richterämter sind in der Regel Lebenszeitposten. Siehe hierzu: IPPOLITO, Dennis S./WALKER, Thomas G.: „Political Parties, Interest Groups, and Public Policy: Group Influence in American Politics” (Englewood Cliffs, N.J. 1980), S.243ff, insbes. S.247.

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  16. Gerade bei den „Drittparteien” wird jedoch auch dieses Unterscheidungskriterium fraglich: Viele Kleinstparteien sind wegen beträchtlicher Behinderungen beim „ballot access” (näheres hierzu im Schlußkapitel „Das fruchtbare Scheitern”) gar nicht in der Lage, sich an den Wahlen zu beteiligen; manch eine „Drittpartei” stellt ihre chancenlosen Kandidaten nur auf, um kostenlos in die Medien zu gelangen; andere kleinere Parteien haben wiederum mit den von den Interessengruppen bevorzugten politischen Aktionsmitteln, wie z.B. dem Lobbying oder der Veranstaltung von Demonstrationen, sehr viel größere Erfolge erzielt als durch die Aufstellung eigener Kandidaten bei den Wahlen. Was die Interessengruppen betrifft, so ist daran zu erinnern, daß es in verschiedenen anderen Ländern durchaus Interessengruppen gibt, die eigene Kandidaten zu Wahlen aufstellen und eine Teilhalbe an der Regierung anstreben. Vgl. hierzu die Ausführungen von: BEYME, Klaus von: „Parteien in westlichen Demokratien ” (München 1982 ), S. 23f.

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  17. Siehe hierzu die nachfolgend abgedruckte Tabelle 3–7 aus: STANLEY/NIEMI, Vital Statistics, S.91f. rences primaries open only to voters preregistered as members of the particular parties; „CPI” indicates delegates chosen or bound by presidential preferences primaries open only to voters preregistered as members of the particular parties or as independents; „D” indicates Democrats; „DP” indicates delegates chosen directly by voters in primaries—no binding presidential preferences poll; „OP” indicates delegates chosen or bound by presidential preferences primaries open to all registered voters without regard to party preregistration; „R” indicates Republicans; „X” indicates having nonbinding presidential preferences primaries, but delegates are chosen by party caucuses and conventions.

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  18. Der Rest wird durch Parteiversammlungen im engeren Sinne—„caucuses” und „conventions” der unteren Ebenen— ausgewählt oder erhält einen der den Mandatsträgern und höheren Parteifunktionären zustehenden „ex officio”-Sitze.

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  19. ELDERSVELDs Definition von „stratarchy” lautet: By a stratarchy is meant an organization with layers, or strata, of control rather than one of centralized leadership from the top down. At each stratum, or echelon, of the organization there are specialized organs to perform functions at that level. Each stratum of organization is relatively autonomous in its own sphere, although it does maintain links above and below. There is, thus, the proliferation of power and decision making and a recognition that lower levels are not subordinate to the commands or sanctions of higher strata.” ELDERSVELD, Samuel P.: „Political Parties in American Society” (New York 1982), S.99; vgl. auch ELDERSVELDs Ausführungen auf den Seiten 133–136.

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  20. Erstmals war dies 1841 der Fall, als der bisherige Demokratische Präsident Martin VanBUREN das Weiße Haus räumen mußte. VanBUREN betrachtete seine Niederlage keineswegs als Katastrophe, son-dem als einen bloßen Ausrutscher, den er bereits 1844 korrigieren werde. In der Zwischenzeit bemühte er sich als Oppositionsführer von seiner—zur informellen Bundesparteizentrale umfunktionierten—Residenz „Lindenwald” aus recht erfolgreich um eine Stärkung der Parteiorganisation der Demokraten. Seine erneute Nominierung scheiterte jedoch am innerparteilichen Streit um die Expansion nach Westen.

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  21. Sofern nicht ausdrücklich auf einen abweichenden Gebrauch hingewiesen wird, wird hier dem in der amerikanischen Öffentlichkeit vorherrschenden Begriffsverständnis gemäß unter der Regierungspartei („goveming party”) die Partei des Präsidenten verstanden, unter „opposition party” hingegen die große Partei, welcher der derzeitige Präsident nicht angehört. Der Gebrauch dieser Begriffe ist alles andere als unproblematisch. Bekanntlich existiert in präsidentiellen Regierungssystemen keine Funktionseinheit zwischen Exekutivchef (bzw. Regierung) und Parlamentsmehrheit, da der Präsident vom Parlament nicht aus politischen Gründen gestürzt werden kann. Im US-Kongreß läßt sich zwar vordergründig ein Gegenüber von Regierungspartei (als Partei des Präsidenten) und Oppositionspartei feststellen, die Partei des Präsidenten kann aber in beiden Häusern des Kongresses in der Minderheit sein, ohne daß der Präsident zur politischen Erfolglosigkeit verdammt wäre, sofern es ihm nur gelingt, sich für sein politisches Programm parteiübergreifende ad hoc-Mehrheiten zu verschaffen. Von daher stellt sich die Frage, welche Partei man im amerikanischen Zweiparteiensystem als Regierungspartei bezeichnen soll: Ist mit Regierungspartei auch dann die Partei des Präsidenten gemeint, wenn sie in beiden Häusern des Kongresses in der Minderheit ist?—Oder ist diejenige Partei als Regierungspartei zu bezeichnen, die in beiden Häusern des Kongresses die Mehrheit stellt? Was aber, wenn dies nicht die Partei des Präsidenten ist? Und wie steht es, wenn in jedem der beiden Häuser eine andere Partei die Mehrheit stellt? Auch die Opposition ist im präsidentiellen Regierungssystem anders strukturiert als in parlamentarischen Regierungssystemen: Sie wird im ersteren Falle weniger von der Gegenpartei des Präsidenten ausgeübt als von parteiübergreifenden Parlamentariergruppen, die mit einzelnen Elementen der präsidentiellen Politik nicht einverstanden sind. Wegen dieser Problematik müßten obige beiden Begriffe im Kontext des amerikanischen Regierungssystems eigentlich stets in Anführungsstriche gesetzt werden; wegen der häufigen Verwendung der Begriffe wurde jedoch aus Rücksicht auf das Schriftbild auf die Anführungsstriche verzichtet; die Begriffsproblematik sollte aber dennoch bewußt bleiben.

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  22. BEYME, Parteien in westlichen Demokratien: S. 291.

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  23. Die Gesamtzahl der Delegiertenstimmen ergibt sich aus einem komplizierten Schlüssel, dessen Grundlage nach wie vor die Stimmenallokation im präsidentiellen Wahlmännergremium („electoral college”) ist: Hiernach erhält die Parteiorganisation jedes Gliedstaates so viele Stimmen, wie sie Repräsentantenhausmitglieder und Senatoren in den US-Kongreß entsendet. 1916 begannen die Republikaner damit, diesen Allokationsschlüssel durch einen Bonus-Schlüssel zu ergänzen, wonach Delegationen aus Staaten, wo in den letzten Bundeswahlen Republikaner gesiegt hatten, als Prämie zusätzliche Delegiertenstimmen erhielten. Die Demokraten übernahmen 1940 dieses Bonus-System in modifizierter Form. Die einzelstaatlichen Delegierten werden teils in den „presidential primaries” von der „Parteibasis” gewählt, teils von den „state conventions” und den „congressional district caucuses” delegiert. Seit 1980 kommen bei den Demokraten ex-officio Delegierte hinzu, die den zwischenzeitlich zugunsten der „Basis” geschwächten Einfluß der Parteiapparate wieder stärken sollten: Hierzu zählen die „state party chairperson” nebst Stellvertreter(in) jeder einzelstaatlichen Parteiorganisation, die Demokratischen Gouverneure, die Mitglieder des „Democratic National Committee” und etwa 80% der Demokratischen Mitglieder des US-Kongresses. Bei beiden Parteien kommen zu den Delegierten aus den 50 Bundesstaaten und Washington, D.C. noch einige Delegierte aus den „Territories” hinzu. Die Anzahl der auf dem Nationalkonvent anwesenden Delegierten ist oft größer als die der zu vergebenden Stimmen, da vor allem kleine Staaten gem größere Delegationen entsenden als ihnen von der zu vergebenden Stimmenzahl zusteht; in diesen Fällen entfallen auf die einzelnen Delegierten der „zu großen” einzelstaatlichen Delegationen nur Stimmen-Bruchteile. So waren auf dem 1964er Nationalkonvent der Demokraten z.B. 5.260 Delegierte zugegen, die insgesamt jedoch nur über 2.316 Stimmen verfügten. Teilweise fungieren diese zusätzlichen Konventsteilnehmer als Ersatzleute (alternates) der delegates: 1992 gab es z.B. bei den Demokraten 1.160 Ersatzleute für 4.282 Delegierte, bei den Republikanern 2.206 Ersatzleute für 2.206 Delegierte.

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  24. Laut den „Rules of the Republican Party” von 1992 hat der Republikanische Nationalkonvent folgende „committees” einzurichten: „resolutions”, „credentials” (für die Zulassung der Delegierten), „rules and order of business”, „permanent organization of the convention”; häufig werden noch Unterausschüsse gebildet.

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  25. Die Wahlen können hierbei nach unterschiedlichen Verfahren erfolgt sein, z.B. durch „primaries” oder durch Wahlen auf den „state conventions”, häufig auch durch gemischte Verfahren.

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  26. Dies kann z.B. durch das „state central committee” geschehen oder auch durch die Nationalkonventsdelegierten des betreffenden Staates.

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  27. Das „Republican National Committee” verfügte laut den „Rules of the Republican Party” des Jahres 1992 beispielsweise über folgende Ausschüsse: „Standing Committee an Rules” (für die Parteistatuten zuständig); „Committee an Arrangements” (Vorbereitung des nächsten Nationalkonvents); „Committee an the Call” (Einberufung der Delegierten des nächsten Nationalkonvents); „Committee an Contests” (Schiedsgericht für die Zulassung oder Nichtzulassung von Delegierten); „Committee an the Site of the National Convention” (für die Ortswahl des nächsten Nationalkonvents, wofür es dem „National Committee” Vorschläge unterbreitet).

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  28. Der amerikanische Präsident verfügt über die Möglichkeit ca 3.000 Vollzeitstellen ohne Zustimmung des Senats mit seinen Anhängern zu besetzen; diese Posten werden in der Regel maximal für die Amtsdauer des jeweiligen Präsidenten vergeben. Bei den allein mit Zustimmung des Senats besetzbaren rund 1.700 weiteren Vollzeitpositionen, die—wie beispielsweise Richterämter—auch über die Amtszeit des betreffenden Präsidenten hinausreichen können und auf Bundesebene in der Regel Lebenszeitstellen umfassen, besitzt der Präsident nur einen indirekten Patronageeinfluß. Eine Aufschlüsselung über die Patronage-Posten gibt: PATTERSON, Bradley H., Jr.: The Ring of Power” (New York 1988), S.239ff.

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  29. BEYME, Parteien in westlichen Demokratien, 5.366.

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  30. bis 1977 kam es z.B.bei den (relativ häufigen) namentlichen Abstimmungen zwischen 52% und 68% zu einem „bipartisan voting”, d.h. zu Abstimmungskoalitionen der Mehrheiten beider Senatsfraktionen; im Repräsentantenhaus variierten die entsprechenden Zahlen zwischen 52% und 69%. Im gleichen Zeitraum schwankten die „party unity votes” (prozentualer Anteil der Abstimmungen, bei denen eine Mehrheit der Demokraten gegen eine Mehrheit der Republikaner stimmte, an der Anzahl der gesamten namentlichen Abstimmungen im entsprechenden Zeitraum) im US-Senat zwischen 32% und 48%, im US-Repräsentantenhaus zwischen 27% und 48%. Siehe: IPPOLITO/WALKER, Political Parties: S.227 Tabelle 7.3 und S.232 Tabelle 7.6. Der Aussagewert dieser Untersuchungsergebnisse ist allerdings insofern begrenzt, als die politische Bedeutung der einzelnen Abstimmungen nicht gewichtet wird; beim „bipartisan voting” dürfte es sich z.B. mehrheitlich um Abtimmungen über „Routine”-Gesetze mit administrativ-technischem Charakter handeln.

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  31. IPPOLITO/ WALKER, Political Parties: S.240, Figure 7–1. Die Aussagekraft des Schaubildes (Figure 7–1) wird dadurch eingeschränkt, daß die zugrundeliegende Untersuchung die erfaßten Abstimmungen nicht qualitativ nach ihrer jeweiligen Bedeutung für Präsident und Kongreß gewichtet. Zum Verständnis des Schaubildes sei folgendes angemerkt: Der Republikanische Präsident EISENHOWER war in dem hier abgebildeten Zeitraum (bis auf die ersten beiden Amtsjahre) mit einer Demokratischen Mehrheit in beiden Häusern des Kongresses konfrontiert. Der Demokratische Präsident KENNEDY verfügte in seiner kurzen Amtszeit stets über eine komfortable Demokratische Mehrheit in beiden Häusern; gleiches galt für seinen Amtsnachfolger Lyndon B. JOHNSON. Die Republikaner NIXON und FORD sahen sich hingegen während ihrer gesamten Amtszeit Demokratischen Mehrheiten in beiden Häusern gegenüber. Der Demokrat CARTER besaß demgegenüber eine Demokratische Mehrheit in beiden Häusern des Kongresses.

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  32. Die Demokraten ziehen es vor, einen Großteil ihrer Führungspositionen ex officio zu besetzen, so daß es bei ihnen zu einer beträchtlichen Ämterkumulation in der Fraktionsführung kommt. Die Republikaner legen stärkeren Wert auf eine personelle Gewaltenteilung innerhalb ihrer Fraktion und lassen daher die verschiedenen Vorsitz-Posten von der Fraktionsvollversammlung einzeln durch Wahl besetzen; dies war allerdings keineswegs immer so, vielmehr gab es lange Phasen in der Kongreßgeschichte, in denen auch die Führungspositionen der Republikanischen Fraktionen beider Häuser durch einen hohen Grad an Ämterkumulation charakterisiert waren.

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  33. Unter dem Vorbehalt der Problematik aller Pauschalisierungen lassen sich die wichtigsten Unterschiede zum Senat dahingehend bestimmen, daß das Repräsentantenhaus infolge seiner wesentlich größeren Mitgliederzahl durch eine deutlich straffere innere Organisation (inflexiblere Geschäftsordnung, formalisierteres Verfahren) gekennzeichnet ist; deswegen besitzt auch die Fraktionsorganisation in dieser Kammer eine größere Bedeutung als im Senat. Siehe hierzu die Zusammenfassung von: SHELL, Kurt: „Kongreß und Präsident”, in: „Länderbericht USA”, hg.. v. W. P. Adams et al. (Bonn 1990), Bd. 1 S. 303–338.

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  34. Der „speaker” übt die beiden Funktionen eines Führers der Mehrheitsfraktion (unterstützt vom „majority floor leader” des Hauses) und eines Parlamentspräsidenten aus—in diesem Falle des Vorsitzenden und Sprechers des Repräsentantenhauses. Letztere Position ist—als einzige Führungsposition des Repräsentantenhauses—in der Verfassung verankert, ebenso seine dem Vizepräsidenten nachgeordnete Position in der Amtsnachfolge eines verstorbenen oder amtsunfähigen Präsidenten; die Personalunion zwischen dem Amt des Führers der Mehrheitsfraktion und dem des „speaker” beruht hingegen ausschließlich auf der Tradition. Traditionsgemäß — und nicht etwa auf Grund einer Verfassungsbestimmung—ist der „Speaker” auch stets ein gewählter Abgeordneter des Repräsentantenhauses. Die Rolle des Parlamentspräsidenten verleiht dem Amtsinhaber weitreichende Möglichkeiten, das Gesetzgebungsverfahren zu beeinflussen. Dennoch sitzt der „speaker” nur bei wichtigen Sitzungen dem Repräsentantenhaus persönlich vor: In Routinesitzungen delegiert er diese Funktion normalerweise an einen „presiding officer” seiner eigenen Fraktion; tagt das Repräsentantenhaus als „committee of the whole”, was häufig der Fall ist, so ist er sogar verpflichtet, sein „speaker”-Amt zeitweise zu räumen. Die Doppelrolle von Parlaments-Präsident (überparteilicher Sprecher der Gesamtheit der Repräsentantenhausabgeordneten) und parteipolitisch agierendem Führer seiner eigenen Fraktion verleiht dem Amt einerseits ein außerorentlich hohes Prestige, ist andererseits aber nicht ganz unproblematisch, zumal letzteres Amt nicht wie in Großbritannien durch spezielle institutionelle Vorkehrungen (z.B. Verbot der Teilnahme an parlamentarischen Abstimmungen, Verzicht auf Aufstellung von Gegenkandidaten in seinem Wahlkreis, etc.) in seiner Überparteilichkeit abgesichert ist; dieser Problematik versuchte man gegen Ende des 19. Jh. durch die Schaffung des Amtes des „majority floor leader” Rechnung zu tragen, der dem „speaker” den betont fraktionsbezogen-politischen Teil der Gesetzgebungsarbeit abnehmen sollte. Außerdem hat sich die Tradition entwickelt, daß der „speaker” keinen Fachausschüssen mehr angehört und sich in der Regel nur in Patt-Situationen an Abstimmungen beteiligt. Zu den Fraktionsführer-Kompetenzen des „speaker” gehört nicht zuletzt das Recht, seiner Fraktionsvollversammlung die (zu Zweidrittel von der Mehrheitspartei gestellten) Mitglieder des gesetzgeberisch besonders wichtigen „rules committee” des Repräsentantenhauses zur Ernennung vorzuschlagen. Außerdem ist ein von den Demokraten gestellter „speaker” ex officio Vorsitzender des einflußreichen „Democratic Steering and Policy Committee” des Repräsentantenhauses. Der „speaker” versucht in der Regel recht unterschiedliche Rollen auszuüben, je nachdem, ob er der Partei des Präsidenten angehört oder nicht: Im ersteren Falle wird er sich als Verbindungsmann um eine enge Kooperation mit dem Präsidenten und um dessen Unterstützung bemühen (ohne allerdings die Eigenständigkeit des Parlaments und seiner eigenen Fraktion zu verleugnen), während er im letzteren Falle versuchen wird, die Rolle des „Oppositionsführers” zu spielen, ohne das Parlament jedoch handlungsunfähig zu machen. Wenn sich allerdings im ersteren Falle starke persönliche oder politische Spannungen zwischen dem Präsidenten, dem „speaker” und der Fraktion ergeben, oder sich im letzteren Falle ein „überparteilich” auftretender Präsident oder ein Präsident mit rein exekutivem Amtsverständnis im Weißen Hause befindet, läßt sich diese „typische” Rollenkonzeption des „speaker”-Amtes oftmals nicht durchhalten. In der zweiten Hälfte des 19. Jh. entwickelte sich der „speaker” (namentlich James G. BLAINE und Thomas B. REED) vor dem Hintergrund überdurchschnittlicher schwacher Präsidenten mit rein exekutivem Amtsverständnis zum „ersten Mann im Staate”: Ohne seine wohlwollende Zustimmung kam kein Gesetz zustande, denn der „speaker” besetzte praktisch alle Positionen in den ständigen Ausschüssen, richtete Sonderausschüsse ein, hatte selber den Vorsitz im wichtigsten aller Gesetzgebungsausschüsse, dem „rules committee”, inne, bestimmte außerdem, welchem Ausschuß eine Gesetzesvorlage zugewiesen wurde und interpretierte verbindlich die äußerst komplizierte, auf Präzedenzien beruhende Geschäftsordnung des Repräsentantenhauses. Die enormen Machtbefugnisse des „speaker”-Amtes wurden schließlich zu Beginn des 20. Jh. unter dem Republikaner „uncle Joe” Joseph G. CANNON (1903–1911), der reformerisch orientierte Abgeordnete regelmäßig von der Rednerliste zu streichen pflegte, so sehr strapaziert, daß es 1910 zu einer Revolte der Repräsentantenhausmitglieder gegen die „Willkürherrschaft” von „Zar CANNON” kam, die zu einer deutlichen Schwächung des Amtes führte und vor allem den Ausschuß-vorsitzenden zugute kam. Die Parlamentsreformen der 70er Jahre brachten zwar eine gewisse Stärkung der Kompetenzen des „speaker” (insbesondere bei der Demokratischen Mehrheitsfraktion), da er nun den Vorsitz im „steering and policy committee” erhielt sowie das Recht, die Demokratischen Mitglieder des wichtigen „rules committee” zu ernennen, konnten diesem jedoch seine alte Stellung nicht zurückgeben, zumal auch seine Position als Fraktionsführer zwischenzeitlich durch Entwicklungen beeinträchtigt worden war, welche die Abhängigkeit der Abgeordneten von ihrer Partei (insbesondere im Wahlkampf) beträchtlich verrringert hatten. Auch der—überwiegend informelle—Machtzuwachs, den das „speaker”-Amt unter dem autokratisch auftretenden radikalkonservativen Newt GINGRICH zu Lasten der Ausschußvorsitzenden erfahren hatte, blieb infolge des schnellen Popularitätsverfalls dieses Republikaners auf die Jahre 1994–96 beschränkt. Der „speaker” wird alle zwei Jahre beim Zusammentritt eines neuen Kongresses vom Repräsentantenhaus auf Vorschlag der Mehrheitsfraktion—also faktisch von dieser—gewählt; die Vorauswahl trifft die Fraktionsvollversammlung („caucus”/„conference”) der Mehrheitspartei des Repräsentantenhauses auf der konstituierenden Sitzung des neuen Kongresses; die Tradition der routinemäßigen Wahl des dienstältesten Fraktionsmitglieds hat sich bei der Besetzung des „speaker”-Amtes interessanterweise nicht durchgesetzt; allerdings haben fast alle „speaker” vorher als „majority leader” oder „minority leader” fungiert. Der im Repräsentantenhaus unterlegene—von der Minderheitsfraktion vorgeschlagene Gegenkandidat—fungiert von nun an als „minority floor leader”.

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  35. Diese Position, die sich aus dem Amt des Vorsitzenden des „Ways and Means Committee” (ein Amt, das vom „majority leader” noch bis 1919 in Personalunion ausgeübt wurde) entwickelte, wurde erstmals 1883 inoffiziell eingerichtet und dann 1899 formaliter anerkannt; von der Konzeption her sollte der „majority leader” den „speaker” bei der Fraktionsführungsarbeit entlasten, also als dessen Assistent fungieren; außerdem sollte er dem „speaker” den betont fraktionsbezogen-politischen Teil der Gesetzgebungsarbeit der Mehrheitspartei abnehmen, damit dessen andere Rolle als Leiter und Sprecher des Repräsentantenhauses nicht zu sehr in Mitleidenschaft gezogen wird. Bis 1911 wurde der „majority leader” vom „speaker” ernannt; seither wird er alle zwei Jahre vor dem Zusammentritt des neuen Kongresses durch den „caucus” oder die „conference” der Mehrheitsfraktion gewählt, wobei der bisherige „whip” die besten Chancen zu einem Aufstieg in dieses Amt hat. Die formale Unterordnung unter den „speaker” entsprach allerdings nicht immer der tatsächlichen Machtverteilung: In der Ära des Demokratischen Präsidenten WILSON gab z.B. Oscar UNDERWOOD als Demokratischer „majority leader” und nicht etwa Champ CLARK als „speaker” im Repräsentantenhaus den Ton an; bisweilen entwickelt sich auch ein Konkurrenzverhältnis zwischen den beiden Amtsinhabern. Dennoch gilt der „majority leader” formaliter als der „zweite Mann” der Mehrheitsfraktion; de facto hat er sich jedoch von der Unterordnung unter den „speaker” weitgehend emanzipiert; seine Hauptaufgabe besteht heutzutage in der Gesetzgebungsstrategie und der fraktionsbezogenen Organisation des Gesetzgebungsverfahrens („scheduling”) sowie in der Stärkung des Zusammenhalts der Fraktion, wobei er von den „whips” unterstützt wird. Daher werden in der Regel nur diensterfahrene Parlamentarier in dieses Amt gewählt. Daneben fungiert der „majority floor leader” auch als Fraktionssprecher und als wichtigster Kontaktmann zur anderen Fraktion. Vor allem in der Demokratischen Partei gilt das Amt des „majority floor leader” als Sprungbrett in das Amt des „speaker”. Der Demokratische „majority floor leader” Jim WRIGHT umschrieb 1984 seinen „lob” mit folgenden Worten:„ It’s part parish priest—you have to keep peace in the flock; part evangelist—you must go out and try to convert the unconverted; and part prophet—you have to persuade reluctant colleagues that you can see down the road and divine the wisdom of an unpopular course of action.” (zit. n.: DAVIDSON, Roger/ OLESZEK, Walter J.: „Congress and its members” 2. Washington, D.C. 1985, S.178). Nota bene:Von der Position des „floor leader” ist diejenige des „floor manager” zu unterscheiden: Hiermit wird ein Kongreßmitglied bezeichnet, das eine bestimmte Gesetzesvorlage eingebracht hat und dann den Weg der Vorlage durch das Labyrinth des Kongresses als Koordinator in seiner jeweiligen Kammer begleitet.

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  36. Der „minority floor leader” ist der Führer der Minderheitspartei im Repräsentantenhaus und damit sozusagen der instituionalisierte „Oppositionsführer”. Dies wird bereits daran deutlich, daß er auf Vorschlag seiner Fraktion bei der Wahl des „speaker” als Gegenkandidat zu dem von der Mehrheitsfraktion vorgeschlagenen Bewerber antritt—ohne jedoch eine reelle Chance zu besitzen, die Wahl zu gewinnen, da diese strikt nach Fraktionslinien verläuft. Die Position des „minority floor leader” existiert seit 1883. Der Posten wird durch den „caucus” oder die „conference” der Minderheitsfraktion besetzt. Die Hauptaufgaben des „minority leader” bestehen darin, als Fraktionsvorsitzender die Legislativstrategie der Minderheitspartei zu entwickeln, mit Unterstützung der „whips” für den Zusammenhalt der Fraktion zu sorgen und als Fraktionssprecher sowie als wichtigster Kontaktmann zur anderen Fraktion zu fungieren—Funktionen, die in der Regel nur ein langgedienter Parlamentarier erfolgreich auszuüben vermag. Ex officio ist der Republikanische „floor leader” zudem Vorsitzender des far die Besetzung der Ausschußposten seiner Fraktion zuständigen „committee an committees”.

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  37. Ein „caucus” (zunächst im Sinne eines parlamentarischen Führungszirkels gleichgesinnter Parlamentarier, wenig später dann im Sinne der Vollversammlung der Fraktion eines der beiden oder auch beider Häuser) existierte praktisch schon seit Beginn des US-Kongresses. In den ersten beiden Jahrzehnten des 19. Jahrhunderts wurden die Präsidentschaftskandidaten in der Regel vom „caucus” der jeweiligen Partei nominiert; wachsende innerparteiliche Auseinandersetzungen machten den „caucus” jedoch in den 20er Jahren des 19. Jh. funktionsunfähig. Erst seit den 90er Jahren des 19. Jh. kam es zu einer Wiederbelebung des „caucus”, diesmal jedoch nicht als Nominierungsinstrument, sondern zum Zweck der Erhöhung des Fraktionszusammenhaltes und der Fraktionsdisziplin; vor allem während der ersten Amtszeit des Demokratischen Präsidenten Woodrow WILSON machte dessen Partei im Repräsentantenhaus erfolgreich vom „caucus” Gebrauch. Als die Demokraten jedoch nach den Zwischenwahlen des Jahres 1916 zur Minderheitsfraktion wurden und in den Präsidentschaftswahlen des Jahres 1920 auch noch das Weiße Haus an die Republikaner verloren, ging die Bedeutung des „caucus” bei ihnen wieder deutlich zurück. Dies änderte sich auch nach 1932 nicht, als die Demokraten wieder den Präsidenten und die Mehrheit in beiden Häusern des Kongresses stellten: Der Hauptgrund hierfür lag darin, daß der „caucus” wegen der gravierenden innerparteilichen Gegensätze nicht handlungsfähig war und seine Reaktivierung vor allem von den Süddemokraten, die auf Grund ihrer hohen Seniorität die wichtigsten Kongreßausschiisse zu Bastionen des Konservativismus gemacht hatten, verhindert wurde: Ihnen genügte es, wenn der „caucus” ein einziges Mal zu Beginn der Legislaturperiode zusammentrat und die für sie vorteilhaften überkommenen innerfraktionellen Machtverhältnisse (Verteilung der Ausschußposten) bestätigte. Zu einer Reaktivierung des „caucus” kam es erst in den 60er und deutlicher noch in den 70er Jahren, als nach dem „Watergate”-Skandal eine überdurchschnittlich große Gruppe junger, linksliberal orientierter Demokratischer Abgeordneter in das Repräsentantenhaus einzog und erfolgreich einen Aufstand gegen die konservative alte Garde wagte: Mit dem absoluten Vorrang der „seniority rule” (Besetzung der Parlamentsausschüsse, insbesondere der Vorsitz-Posten nach dem Dienstalter) brechend, behielt sich der „caucus” der Demokraten von nun an die Letztentscheidung über die Besetzung der Ausschußposten vor und trat jetzt auch während der Legislaturperiode mehrmals zusammen, um Fragen des Inhaltes, der Strategie und des Verfahrens der gesetzgeberischen Aktivitäten der Fraktion zu diskutieren, um die Aktivitäten der verschiedenen Fraktionsausschüsse zu koordinieren und auf eine Erhöhung der Fraktionsdisziplin hinzuarbeiten; hierzu wurde u.a. die Verbindlichkeit von Abstimmungsempfehlungen beschlossen, welche der „caucus” mit Zweidrittel-Mehrheit getroffen hatte, wobei allerdings zuvor getroffene abweichende öffentliche Festlegungen der Kongreßmitglieder diese von der Fraktionsdisziplin befreiten; Abweichlern wurden innerparteiliche Sanktionen angedroht. 1975 wurde diese—bis dahin ohnehin nur einmal mit Sanktionen durchgesetzte—Verschärfung der Fraktionsdisziplin zwar wieder rückgängig gemacht, die Fraktionsfahrung verstärkte aber gleichzeitig den indirekten Fraktionsdruck auf die Abgeordneten, indem sie von nun an die Abstimmungsempfehlungen des „caucus” veröffentlichte. Seit 1911 nannten die Republikaner ihre Fraktionsversammlung nicht mehr „caucus”, sondern „confe- rence”: Sie wollten sich damit kritisch vom „caucus” der Demokraten abgrenzen, der in ihren Augen zu einem Instrument der Bevormundung der Fraktionsmitglieder geworden war. Obwohl begrifflich zu einer unverbindlichen Fraktionskonferenz abgewertet, wuchs die Bedeutung der Republikanischen Fraktionsversammlung als Führungsinstrument doch beträchtlich an: Sie hatte in der Folgezeit einen wesentlich größeren Einfluß auf die inhaltliche Gesetzgebungsarbeit der Republikaner und war auch bei der Schaffung eines geschlossenen Abstimmungsverhaltens der Fraktion deutlich erfolgreicher als der Demokratische „caucus”. Auch im Verhältnis zu anderen Parteiorganen wuchs die Bedeutung der „conference”: Ende der 60er Jahre war sie zum einflußreichsten Parteiorgan der G.O.P. auf der nationalen Ebene geworden. Der Vorsitz des Demokratischen „caucus” gilt weder als besonders einflußreicher noch prestigeträchtiger Posten, zumal die Kompetenzen des Vorsitzenden gering sind; in der Republikanischen „conference” ist die Vorsitzposition etwas höher einzuschätzen, da die Fraktionsvollversammlung hier schon länger eine größere Bedeutung besitzt als bei den Demokraten. Gewählt werden die Vorsitzenden von „caucus” und „conference” jeweils von den Mitgliedern des „caucus” bzw. der „conference” des Repräsentantenhauses in der konstituierenden Sitzung des Parteigremiums, wobei diese Sitzung inzwischen in der Regel bereits zwischen Wahl und Zusammentritt des neuen Kongresses (meistens im Dezember des Wahljahres) stattfindet. Nota bene: Die zugegebenermaßen etwas idiosynkratische Großschreibung von adjektivischen Parteinamen wie Demokratisch und Republikanisch wurde gewählt, um Mißverständnisse (z.B. „Demokratisch” als Parteinname—„demokratisch” als politische Haltung und Einstellung) zu vermeiden.

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  38. Die nach dem Vorbild des britischen Parlaments eingeführten „whips”, bisweilen auch als „assistant floor leaders” bezeichnet, stellen als eine Art Fraktionsgeschäftsführer einerseits ein kommunikatives Bindeglied zwischen der Fraktionsführung und den einfachen Abgeordneten dar, indem sie z.B. die fraktionsinternen Mehrheitsverhältnisse zu bestimmten Gesetzgebungsprojekten vorab ermitteln; anderseits sollen sie für eine Erhöhung der Fraktionsdisziplin sorgen, indem sie die Abgeordneten mit den Abstimmungsempfehlungen der Fraktionsführung vertraut machen und sie rechtzeitig auf wichtige Abstimmungstermine hinweisen. Ihnen fehlt jedoch der Disziplinierungsdruck, die „Peitsche” („whip”), ihrer britischen Pendants; statt dessen versuchen sie das Ziel einer hohen Geschlossenheit der Fraktion durch Überzeugungsarbeit und durch das „Zuckerbrot” von Hilfsleistungen und kleinen Vergünstigungen zu erreichen. Die „whips” werden durch eine Reihe von „deputy/assistant whips” unterstützt, wobei die einzelnen Regionen und Parteiflügel jeweils eigene „whip”-Assistenten stellen. Die „whip”-Organisation des mitgliederstärkeren Repräsentantenhauses ist sowohl größer (bei den Demokraten rund 100 Personen, bei den Republikanern ca. 15) als auch bedeutsamer als die des Senats. Die „whip”-Organisation entstand zuerst im Repräsentantenhaus: Erstmals wurde 1897 ein „whip” vom damaligen Republikanischen „speaker” Thomas B. REED ernannt. Die Demokraten folgten um 1900, schufen aber erst in den 30er Jahren eine voll ausgebaute „whip”-Organisation. Man unterscheidet von der Fraktionsvollversammlung gewählte und von der Fraktionsführung ernannte „whip”-Assistenten. Bis 1986 wurde der „chief whip” bei den Demokraten im Repräsentantenhaus vom „floor leader” ernannt, seither wird er vom „caucus” gewählt. Der leitende Republikanische „whip” wird traditionsgemäß von der „conference” gewählt. Der Posten des „chief whip” gilt als Sprungbrett ins Amt des „speaker”/„majority leader” bzw. des „minority leader”; Ausnahmen bestätigen allerdings die Regel: So konnte Jim WRIGHT im Jahre 1976 dem damaligen Demokratischen „chief whip”, John McFALL, die Nachfolge im Amte des „majority floor leader” der Demokraten im Repräsentantenhaus erfolgreich streitig machen.

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  39. Von 1933 an hatte bei den Demokraten bereits ein—praktisch funktionsloses—„steering committee” existiert. Zur Erhöhung der Fraktionsdisziplin, zur Straffung der Fraktionsführung sowie zur Entwicklung langfristiger politischer Strategien wurden nach dem Zweiten Weltkrieg auf Grund der Empfehlungen des Joint Committee an the Organization of Congress” aus dem Jahre 1946 von den Fraktionen neue „steering committees” bzw. „policy committees” eingeführt, da die Fraktionsvollversammlungen als Führungsorgane zu groß und zu schwerfällig waren: Den Anfang machten die beiden Senatsfraktionen im Jahre 1947. Im Repräsentantenhaus widersetzten sich die Fraktionsführungen zunächst der Einführung der „steering and policy committees” neuen Typs, da sie unliebsame Konkurrenz befürchteten. Schließlich folgte aber die Republikanische Fraktion des Repräsentantenhauses den Senatskollegen im Jahre 1949 mit der Umwandlung ihres bereits existierenden „steering committee” in ein neues „policy committee” mit wesentlich erweiterten Kompetenzen; allerdings machten die Republikaner erst ab 1959 intensiven Gebrauch von diesem neuen Gremium. Die Demokratische Repräsentantenhausfraktion, die 1956 ihr altes „steering committee” abgeschafft hatte, vollzog den Schritt der Republikaner 1973 mit der Schaffung eines neuen „steering and policy committee” nach. Die neuen Gremien vermochten jedoch die in sie gesetzten Erwartungen, handlungsfähige Führungsorgane der Fraktionen (nämlich Exekutivausschüsse von „caucus” bzw. „conference”) zu werden, nicht zu erfüllen. Sie blieben zwar bestehen, erhielten aber neue Funktionen, die von konzeptioneller Arbeit über Public Relations Aufgaben bis zur inneren Organisation der Fraktion reichen. Das „rteering and policy committee” der Demokraten bereitet das Gesetzgebungsverfahren vor und fungiert als Forum für den Meinungsaustausch zwischen den Kongreßmitgliedern und Experten sowie Interessengruppenvertretern; seine wichtigste Aufgabe besteht aber darin, dem „caucus” die Ernennung von Kongreßmitgliedern für die verschiedenen Ausschußposten zu empfehlen—eine Funktion, die bis 1973 durch die Demokratischen Mitglieder des „Ways and Means Committee” wahrgenommen worden war. Seit der Stärkung der Fraktionsversammlungen in den 70er Jahren entwikkelten sich die „policy committees” zunehmend zu Exekutivausschüssen von „caucus” bzw. „conference”. Anfang der 90er Jahre besaß das „steering and policy committee” der Demokratischen Repräsentantenhausfraktion 31 Mitglieder (wovon 12 die verschiedenen Regionen des Landes repräsentierten). Vorsitzender ist seit den Reformen der 70er Jahre—solange die Demokraten im Repräsentantenhaus die Mehrheit stellen—stets ex officio der „speaker”, der auch 8 Mitglieder ernennen kann, wovon 5 dem Kreise der „whip”-Organisation entstammen müssen. Aus Unzufriedenheit mit der bislang nur marginalen gesetzgebungsstrategischen Arbeit ihres „steering and policy committee” schuf die Demokratische Repräsentantenhausfraktion 1993 mit der „Speaker’s Working Group” ein ganz neues Gremium für diese Aufgabe; die Hälfte der Mitglieder kommt aus dem „steering and policy committee”, die andere Hälfte wird von der Fraktionsversammlung hinzugewählt. Das knapp 60köpfige „policy committee” der Republikaner unterbreitet der „conference” Empfehlungen und Alternativvorschläge für die Gesetzgebung und für künftige Positionen der Fraktion auf wichtigen Politikfeldern; es beeinflußt die inhaltliche Gesetzgebungsarbeit der Fraktion deutlich stärker als sein Demokratisches Pendant. 1981 hatte es eine Mitgliederzahl von 32. Es wird von einem von der „conference” gewählten „chairman” geführt. Die Funktion, Fraktionsmitglieder für Ausschußposten zu empfehlen, liegt bei den Republikanern bei einem eigenständigen „committee an committees”.

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  40. Das „personnel committee” der Demokraten ist für das Personal der Repräsentantenhausfraktion zuständig (wissenschaftliche Mitarbeiter etc.) und berät über die Besetzung von Patronage-Posten (weshalb es ursprünglich „patronage committee” hieß). Der Vorsitzende wird vom „speaker” ernannt, der selber ein Mitglied dieses fünfköpfigen Ausschusses ist. Die Aufgaben des Demokratischen „personnel committee” werden von den Republikanem normalerweise den Funktionen des „committee an committees” hinzugerechnet. Wann immer die Republikaner es vorziehen, ein eigenes „personnel commitee” einzurichten, wird dessen Vorsitzender von der „conference” gewählt.

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  41. Das etwa 50 Mitglieder umfassende Republikanische „committee an committees” setzt sich aus je einem Repräsentantenhausmitglied derjenigen Bundesstaaten zusammen, die im House durch Republikanische Abgeordnete vertreten sind; ex officio wird es vom Republikanischen „floor leader” geleitet, der auch den Vorsitz in einem auf 15 Mitglieder verkleinerten Exekutivausschuß innehat. Da sich das „committee an committee” der Republikaner—zumindest zeitweilig—außer mit der Hauptaufgabe der Besetzung der Ausschußposten des Repräsentantenhauses (vorbehaltlich der Zustimmung der „conference”) auch mit Personalfragen von Fraktions-Mitarbeitern, der Vergabe von Patronageposten und mit dem Fraktionsbudget befaßt (Aufgaben, die bei den Demokraten von einem eigenständigen „personell committee” wahrgenommen werden), wird es bisweilen auch als das „personnel committee” der Republikaner bezeichnet; bisweilen ziehen die Republikaner es jedoch vor, ein eigenständiges „personnel commitee” einzurichten. Die Aufgabe der Besetzung der Ausschußposten wird bei den Demokraten im Repräsentantenhaus vom „steering and policy committee” mit wahrgenommen.

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  42. Die parlamentarischen Wahlkampfausschüsse wurden 1866 von den Republikanern eingeführt, 1872 von ihnen formell institutionalisiert und 1882 von den Demokraten übernommen. Bis zur Einführung der Direktwahl des Senats im Jahre 1916 befaßten sich die „congressional campaign committees” mit der Wahlkampfvorbereitung der jeweiligen Fraktionsmitglieder des Repräsentantenhauses wie des Senats, danach erhielt jede der beiden Kammern eigene Wahlkampfausschüsse. Sie nehmen dabei praktisch die gleichen Aufgaben wahr wie das „national committee”, doch erbringen sie ihre Leistungen ausschließlich für die Kandidaten des US-Kongresses, wobei der Tätigkeitsschwerpunkt bei der strategischen und finanziellen („fund-raising”) Wahlkampfvorbereitung liegt. Über ihr „campaign committee” kann die jeweilige Fraktionsführung einen indirekten Einfluß auf ihre Fraktionsmitglieder ausüben, indem sie dem Wahlkampf von kooperationsbereiten Abgeordneten besondere Unterstützung gewährt, die Wahlkämpfe von „mavericks” hingegen weitgehend leer ausgehen läßt. Das Verhältnis zum „national committee” ist meisten durch ein Nebeneinander, teilweise sogar durch ein Konkurrenzverhältnis anstatt durch eine enge Kooperation gekennzeichnet. Zu den parteipolitischen Hintergründen der Schaffung der „congressional campaign committees” sei auf die Ausführungen im Organisationsteil des Dritten Parteiensystems im Unterabschnitt „Wahl-und Finanzierungstechniken” verwiesen. Der Vorsitzende des rund 50köpfigen Demokratischen „congressional campaign committee” wird vom „caucus” gewählt; ein Teil der rund 50 Mitglieder wird ebenfalls vom „caucus” gewählt, ein anderer Teil ist ex officio Mitglied. Das Republikanische Gegenstück, das bisweilen auch kurz als „Congressional Committee” der G.O.P. bezeichnet wird, hat knapp 60 Mitglieder; sein Vorsitzender wird von der „conference” gewählt.

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  43. Nur die Republikanische Repräsentantenhausfraktion verfügt über ein eigenes „research committee. Der Grund hierfür liegt in der Minderheitsposition, welche die Republikaner im Kongreß jahrzehntelang einnahmen, was zu einer Benachteiligung bei den Forschungsressourcen führte. Um nicht völlig von den Ressourcen der Republikanischen Mitglieder der Fachausschüsse und von den durch die FachausschußStäbe erarbeiteten Informationen abhängig zu sein, richtete die Fraktionsführung das „research committee” ein, das die Forschungswünsche der Fraktionsmitglieder koordiniert, an ad hoc eingerichtete „task forces” Forschungsaufträge für Gesetzgebungsprojekte vergibt und dem „policy committee” mit Expertisen zuarbeitet. Dadurch konnte das „research committee” einen beträchtlichen indirekten Einfluß auf die inhaltliche Gesetzgebungsarbeit der Republikanischen Repräsentantenhausfraktion ausüben. Der Vorsitzende des siebenköpfigen Ausschusses wird von der „conference” gewählt.

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  44. Diese Position wurde 1980 auf Initiative des damaligen „speaker”, „Tip” O’NEAL, eingerichtet, um innerparlamentarische Unterstützungskoalitionen für wichtige Gesetzgebungsprojekte zusammenzuschweißen. Der „chief of task forces” wird vom Demokratischen „floor leader” ernannt.

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  45. Unter dem Vorbehalt der Problematik aller Generalisierungen lassen sich die wichtigsten Unterschiede zwischen der Parteiorganisation des Senats und des Repräsentantenhauses dahingehend bestimmen, daß der Senat auf Grund seiner geringeren Mitgliederzahl und der damit verbundenen informellen, kooperativen und debattenorientierten Atmosphäre (flexiblere Geschäftsordnung etc.) über deutlich weniger formale Strukturen verfügt als das Repräsentantenhaus; dies gilt nicht zuletzt für die formale Parteiorganisation, die in der politischen Praxis des Senats von noch geringerer Bedeutung ist als im Repräsentantenhaus, zumal der Einfluß der Fraktionen durch das — nicht zuletzt durch die dreimal längere Wahlperiode bedingte—größere politische Eigengewicht der Mitglieder dieser prestigereicheren der beiden Kammern geschwächt wird.

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  46. Im Unterschied zum „speaker” des Repräsentantenhauses ist der „president pro tempore” de jure nur der Stellvertreter des eigentlichen Vorsitzenden dieser Kammer, nämlich des Vizepräsidenten der USA. Dessen parlamentarische Führungsposition ist zwar wie die des „speaker” in der Verfassung verankert, doch über der Vizepräsident in der Praxis keine vergleichbare Führungsrolle im Senat aus: Vielmehr vertritt der „president pro tern” den Vizepräsidenten normalerweise, da der Vizepräsident die Wahrnehmung anderer Aufgaben vorzieht, zumal er ohnehin im Senat nur bei Stimmengleichheit abstimmen darf. Während der Vizepräsident nicht der Mehrheitspartei des Senats angehören muß (er gehört in der Regel der Partei des Präsidenten an—John ADAMS’ Vizepräsident JEFFERSON bildete die markante Ausnahme), entstammt der „president pro tern” stets der Mehrheitspartei des Senats; gemäß einer Tradition, die sich nach dem Zweiten Weltkrieg entwickelte, wird normalerweise der dienstälteste Senator der Mehrheitspartei in dieses Amt gewählt. Der „president pro tern”, dessen Position wie die des Vizepräsidenten in der US-Verfassung verankert ist, delegiert den Vorsitz routinemäßig an einen von ca. zwölf Senatoren der Mehrheitspartei, die für jeweils etwa eine halbe Stunde als „presiding officer” des Senats fungieren. Die innerparlamentarische Machtstellung des „president pro tempore” ist unvergleichlich schwächer als die des „speaker” des Repräsentantenhauses, daher auch das geringe Interesse des „president pro tern” so häufig wie möglich den Senatsvorsitz selbst zu übernehmen: Da er im Unterschied zum „speaker” des Repräsentantenhauses weiterhin den Vorsitz eines wichtigen Fachausschusses führt, ist er an seiner Arbeit als „committee chairman” meistens sehr viel mehr interessiert; die Position des „president pro tern” ist weitgehend auf die symbolische Rolle reduziert. Auch wird sein Rollenverständnis kaum davon beeinflußt, ob er derselben oder aber einer anderen Partei angehört als der Präsident: Die Rolle des „floor leader” eignet sich z.B. wesentlich besser für die Rolle eines „Oppositionsführers” im Senat.

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  47. Diese Position, die sich durch Ausdifferenzierung der Funktionen aus dem Amt der beiden „conference chairmen” entwickelte, wurde 1911 offiziell institutionalisiert; die Bezeichnung wurde allerdings erst in den 20er Jahren geläufig. Beide „floor leaders” werden alle zwei Jahre beim Zusammentritt eines neuen Kongresses durch die „conference” ihrer Fraktion gewählt; die Wahl fällt in der Regel auf besonders amtserfahrene Senatoren. Demokratische Senatoren, welche eine dieser beiden Positionen ausüben, fungieren ex officio zugleich als Vorsitzende der „Democratic Conference”, des „Democratic Policy Commitee” und des „Democratic Steering Committee”. Eine derartige Personalunion ist bei den Republikanern nicht automatisch gegeben; der Republikanische „floor leader” ist noch nicht einmal ex officio ein einfaches Mitglied im „Republican Policy Committee”. Im Senate, der weit mehr als das House ein „Gremium von Gleichen” ist, sind das Ansehen und der Einfluß der beiden Ämter deutlich geringer als im Repräsentantenhaus; dies gilt selbst für die Demokraten, wo der „floor leader”, wie erwähnt, normalerweise in Personalunion noch mehrere andere Führunspositionen wahrnimmt. Stärker als im Repräsentantenhaus konzentriert sich ihre Tätigkeit daher auf die Organisation des Legislativprozesses („scheduling function”), was politisch-taktische Überlegungen, z.B. hinsichtlich des optimalen Zeitpunktes zur Einbringung einer Gesetzesvorlage, mit einschließt. Für die unterschiedlichen Rollen, die der „floor leader” typischerweise einzunehmen versucht, je nachdem, ob er derselben Partei angehört wie der Präsident oder nicht, gelten im Prinzip die gleichen Überlegungen, wie sie in den Ausführungen über das „speaker”-Amt angestellt wurden.

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  48. Die „conference”, also die Fraktionsversammlung, ist das höchste Partei-Gremium im Senat. Die „conference” berät die personalpolitischen und gesetzgeberischen Vorschläge, die ihr von den Parteikomitees unterbreitet werden und entscheidet über ihre Annahme, Modifizierung oder Verwerfung; außerdem stellt sie innerfraktionelle Geschäftsordnungsregeln auf. Im Unterschied zu den Fraktionsversammlungen des Repräsentantenhauses fassen die „conferences” des Senats praktisch nie Abstimmungsempfehlungen mit verbindlichem Charakter; sie greifen auch sehr viel seltener in die „seniority rule” ein, wenn es um die Besetzung der Ausschüsse geht. Zum nominellen Vorsitzenden der „conference” der Demokraten wird von dieser in der konstituierenden Sitzung traditionsgemäß der Demokratische „floor leader” des Senats von den „conference”-Mitgliedern gewählt; ihm steht ein ebenfalls von der „conference” aus dem Kreise der Senatoren gewählter „secretary of the conference” zur Seite, der als geschäftsführender Vorsitzender fungiert. Ausnahmen bestätigen auch hier die Regel. Die Republikanischen Senatoren ziehen es demgegenüber normalerweise vor, einen anderen Senator als ihren „floor leader” zum „conference chairman” zu wählen; auch ihm steht ein weiterer Senator als „secretary of the conference” zur Seite.

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  49. Whips” gibt es im Senat seit 1913 bei den Demokraten und seit 1915 bei den Republikanern. Die Aufgaben der Senat-„whips” entsprechen formaliter denen im Repräsentantenhaus. Da es im Senat keine doppelte Fraktionsführung („speaker” und „floor leader”) gibt, sind die „whips” hier institutionell eindeutig ihrem „floor leader” zugeordnet.Die Anzahl der „whips” (wie auch die ihrer Assistenten) ist im kleineren Senat jedoch geringer; sie besitzen auch weniger Bedeutung als im Repräsentantenhaus, da im Senat vieles auf informellem Wege geregelt wird, was im Repräsentantenhaus formaler Organisationsstrukturen bedarf; dies zeigt sich nicht zuletzt in der weitaus größeren Zahl von einstimmig gefällten Beschlüssen. Die leitenden „whips” werden jeweils von der „conference” ihrer Fraktion gewählt; sie gelten als Anwärter auf den Posten des „floor leader”.

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  50. Die beiden „policy committees” des Senats sind die einzigen Parteikomitees auf Bundesebene, die gesetzlich verankert sind (seit 1947 ). Die Demokraten haben im Senat im Unterschied zum „steering and policy committee” des Repräsentantenhauses getrennte Komitees eingerichtet: Das aus etwa zwei Dutzend Senatoren bestehende „Democratic steering committee” funktioniert bei ihnen als „committee an committees”, indem es (vorbehaltlich der Zustimmung der „conference”) die Demokratischen Mitglieder der Senatsausschüsse sowie—wenn die Partei in der Mehrheit ist—auch die Ausschußvorsitzenden ernennt. Durch das „steering committee” können die Demokratische Fraktionsführung und die Fraktionsvollversammlung Einfluß auf die Demokratischen Senatoren ausüben, indem sie z.B. „mavericks” ihren Senioritäts-Anspruch auf wichtige Ausschußposten entziehen. Die Aufgaben des „Democratic steering committee” werden bei den Republikanischen Senatoren von deren 1947 eingerichtetem „committee an committees” übernommen, das aus rund einem Dutzend Mitgliedern besteht, die von der Republikanischen „conference” gewählt werden; der Vorsitzende des „committee an committees” wird vom Vorsitzenden der Republikanischen „conference” ernannt. Wie im Falle des Demokratischen „steering committee” können die Republikanische Fraktionsführung und die Fraktionsvollversammlung durch das „committee an committee” indirekten Einfluß auf ihre Senatoren ausüben. Das „Democratic policy committe” hat demgegenüber vor allem die Aufgabe, die Gesetzgebungsarbeit der Fraktion zu planen, die „Tagesordnung” aufzustellen (i.S.v. Prioritäten formulieren) und der „Democratic conference” Vorschläge für die zu verfolgende Gesetzgebungslinie auf den verschiedenen Politikfeldern zu unterbreiten sowie Alternativvorschläge zu präsentieren. Vorsitzender sowohl des„steering committee” wie des „policy committee” der Demokraten ist ex officio der „floor leader” dieser Partei im Senat; Abweichungen von der Regel sind äußerst selten. Die Aufgaben des „Republican policy committee” ähneln dem der Demokraten; die tatsächliche Arbeit des Komitees ist aber etwas stärker auf die gesetzgeberischen Inhalte hin orientiert als bei den Demokraten. Die Vorsitz-Positionen beider Komitees werden auf unterschiedliche Weise besetzt: Bei den Demokraten liegt der Vorsitz ex officio beim „floor leader”, bei den Republikanem gelangt der Vorsitzende durch Wahl in der „conference” in sein Amt; allerdings sind der „floor leader”, der „conference chairman”, der leitende „whip” der Republikanischen Fraktion sowie der Vorsitzende des „senatorial campaign committee” der Republikaner und des „committee of committee” ex officio stimmberechtigte Mitglieder im „policy committee”.

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  51. Bis zur Einführung der Direktwahl des Senats im Jahre 1916 befaßten sich die „congressional campaign committees” mit der strategischen wie finanziellen („fund-raising”) Wahlkampfvorbereitung der jeweiligen Fraktionsmitglieder des Repräsentantenhauses wie des Senats, danach erhielt jede der beiden Kammern eigene Wahlkampfausschüsse. Die Vorsitzenden werden jeweils von ihrer „conference” gewählt. Über ihr „campaign committee” kann die jeweilige Fraktionsführung einen indirekten Einfluß auf ihre Fraktionsmitglieder ausüben, indem sie dem Wahlkampf von kooperativen Senatoren besondere Unterstützung gewährt, die Wahlkämpfe von „mavericks” hingegen weitgehend leer ausgehen läßt. Das Wahlkampf-Komitee der Republikanischen Senatoren wird bisweilen auch kurz als „Senatorial Committee” bezeichnet. Jedes dieser Wahlkampfkomitees verfügt außerhalb der Wahlkampfzeit über 30—40 festangestellte Mitarbeiter; während des Wahljahrs wird die Mitarbeiterzahl wesentlich erhöht.

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  52. JONES, Charles O.: The United States Congress. People, Place, and Policy” (Homewood, I11./Georgetown, Ont. 1982), S.234; ergänzend führt JONES aus: „Seldom does the party apparatus itself take charge of the legislative process, forcing it to produce a particular program.” (a.a.O., S.233).

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  53. Vor allem im Repräsentantenhaus gibt es zahlreiche informelle Parlamentariergruppen, die teils parteiübergreifend, teils innerparteilich organisiert sind. Außerdem gibt es einige Gruppierungen, in denen sich Parlamentarier aus beiden Häusern des Kongresses zusammenfinden. Beispiele für parteiübergreifende Gruppierungen informeller Art sind u.a.: die „state delegations” (Abgeordnete desselben Bundesstaates), Regionalgruppen (z.B. die „Congressional Sunbelt Coalition”) und Wirtschaftsgruppierungen wie etwa der „Steel Caucus”. Beispiele für innerparteiliche Gruppierungen informeller Art sind u.a. die „Democratic study group” linksliberaler Demokraten aus beiden Häusern des Kongresses sowie der „congressional black caucus” der Demokraten.

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  54. Durch die Kandidatenauswahl per Vorwahl kommt es in den USA immer wieder vor, daß ein Kandidat nominiert wird, der zwar den Wunschvorstellungen der Parteibasis, nicht aber denjenigen des Parteiapparats entspricht; bei uns ist es hingegen häufiger umgekehrt.

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  55. BURNS, James MacGregor: „The Deadlock of Democracy; Four-Party Politics in America” ( Englewood Cliffs, N.J. 1963 ).

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  56. KIRCHHEIMER, Otto: „Der Wandel des westeuropäischen Parteiensystems”, in: Politische Vierteljahresschrift 6 (Wiesbaden 1965), S.20–41. Der Begriff wurde sogleich von der CSU zum Zwecke der Selbstcharakterisierung reklamiert.

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  57. Siehe hierzu: IPPOLITO, Dennis/WALKER, Thomas: „Political Parties, Interest Groups, and Public Policy” (Englewood Cliffs, N.J. 1980), S.136ff. POMPER, Gerald M.: Elections in America. ( New York 1968 ), S. 202.

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  58. Max WEBER hat die Unterscheidung zwischen „Weltanschauungsparteien” und „Patronageparteien” eingeführt. Siehe: „Wirtschaft und Gesellschaft” (4. Tübingen 1956 ), S. I67.

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  59. WASSER, Hartmut: „Politische Parteien in den USA.” in: „Länderbericht USA”, hrsg. v. W. P. Adams et al., (Bonn 1990), Bd. I, 5. 389.

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  60. Zwei empirische Untersuchungen des Jahres 1988 ergaben z.B., daß 39% der Demokratischen Nationalkonventsdelegierten sich selbst als linksliberal bezeichneten gegenüber 25% in der Anhängerschaft der Demokratischen Partei und 20% in der Gesamtbevölkerung; von den Republikanischen Nationalkonventsdelegierten schätzten sich 60% als konservativ ein gegenüber 43% in der Republikanischen Anhängerschaft und 30% in der Gesamtbevölkerung. Siehe: New York Times vom 17. Juli 1988, S.10 (Artikel: DIONNE, E. J., Jr.: „Democrats are hoping to end the lean years”) und vom 14. 8. 1988, S.32 (Artikel: ORESKES, Michael: „Delegates conservative, poll shows”).

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  61. Dies gilt insbesondere von den „continuing, doctrinal parties” im Sinne der von V.O. KEY, Jr. entworfenen Typologie der „Drittparteien”. KEY versteht darunter Parteien wie etwa die Kommunistische Partei der USA, die auf Grund ihrer festen doktrinären Basis und einer treuen, kaderähnlichen Mitgliederschaft zwar nur geringe Wahlerfolge erzielen, doch relativ langlebig sind. KEY hat diese doktrinären „Drittparteien” von den „recurring, short-lived minor party eruptions” abgegrenzt, die zum Teil zwar erstaunlich große Wahlerfolge zu erzielen vermögen, aber nur kurzlebig sind; unter diesen letzteren Typ hat KEY vor allem Protestparteien subsumiert, wie etwa die gegen Ende des 19. Jh. entstandene „People’s Party”, aber auch zeitweilige Abspaltungen von den beiden großen Parteien (z.B. die 1948 von den Demokraten abgespaltenen „Dixiecrats”). KEY, Valdimer O., Jr.: „Politics, Parties, and Pressure Groups” (5. New York 1964), S.254ff.

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  62. NEUMANN, Sigmund: „Parteiensystem und Integrationsstufen”, in: „Theorie und Soziologie der politischen Parteien”, hrsg. v. K. Lenk/F. Neumann (Darmstadt/Neuwied 1974) Bd. 2, 5.110. NEUMANN verwendet alternativ auch den Begriff „liberale Repräsentationsparteien” (S.110 Fußnote 2). Massenintegrationsparteien (Prototypen sind hierbei die Parteien der Arbeiterbewegung) erfassen ihre Mitglieder durch ein ihnen verbundenes Vereinswesen in nahezu allen Lebensbereichen.

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  63. DUVERGER, Maurice: „Les partis politiques” (Paris 1951), S.36–45. DUVERGER kontrastiert in seiner an der Basiseinheit der Organisation ausgerichteten Parteientypologie vor allem die „Komitee”-Partei als antiquierteren Parteientyp mit dem seiner Auffassung nach moderneren Typ der „Sektions”-Partei, wie er sich vor allem bei den sozialistischen Parteien der romanischen Länder findet. Unter einem „Komitee” versteht er eine relativ autonome Organisationseinheit, die für ein größeres Gebiet zuständig ist; „Komitee”-Parteien sind meistens aus den Parlamenten heraus entstanden. „Sektionen” (Ortsgruppen) sind demgegenüber kleine, straff organisierte Einheiten, die von der Parteihierarchie abhängig sind; „Sektions”-Parteien sind meistens außerhalb des Parlaments entstanden.

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  64. Während in der vom Hegelianismus geprägten Tradition der deutschen Staatslehre „Staat” (verstanden als eine die politische Macht zentrierende, mit dem Anspruch der Gemeinwohlbestimmung und -siche-rung auftretende, nicht unbedingt einer demokratischen Form der Legitimation bedürfende öffentliche Herrschaftsorganisation) und „Gesellschaft” (als Gesamtheit der mit ihren Sonderinteressen in den unpolitischen Bereich von „Freiheit und Eigentum” abgedrängten Privatleute) eigene „Entitäten” sind, gab es in den realgeschichtlich „staatslosen” und ideengeschichtlich „staatsfeindlichen” USA zwar auch zwei unterscheidbare, jedoch nie voneinander abgeschottete Sphären, bei denen es sich letztlich nur um die unterschiedlichen öffentlichen und privaten Rollenmuster ein und derselben Bürger handelte. Daher hat der Gegensatz von Staat und Gesellschaft in der anglo-amerikanischen Begriffsgeschichte auch kein Äquivalent gefunden.

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  65. Siehe hierzu u.a. die Studien von: EPSTEIN, L. D.: „Political Parties in Western Democracies” (London 1967); JANDA, K.: „Political Parties. A cross-national survey” (New York/London 1980); LaPALOMBARA, J./WEINER, M.: „Political Parties and Political Development” (Princeton, N.J. 1966); SARTORI, G.: „Parties and Party Systems” ( Cambridge 1976 ) Bd.I.

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  66. BEYME unterscheidet z.B. zwischen: Mehrparteiensystemen des gemäßigten Pluralismus (mit oder ohne Koalitionsregierungen) Mehrparteiensystemen des polarisierten Pluralismus (mit oder ohne hegemonialer Partei). BEYME, Parteien in westlichen Demokratien, S. 31 1f.

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  67. BEYME, Parteien in westlichen Demokratien: S.311.

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  68. Die einzelstaatliche Parteienlandschaft ist gerade seit dem Ende des Zweiten Weltkrieges einem relativ raschen Wandel unterworfen gewesen. Die empirischen Untersuchungen zum Parteienwettbewerb auf der Ebene der amerikanischen Gliedstaaten stellen daher in der Regel nur Momentaufnahmen dar, die nicht von ihrem spezifischen Zeitbezug abgelöst und verallgemeinert werden können. Eine der am meisten zitierten Untersuchungen wurde um 1970 von Austin RANNEY durchgeführt. Hierbei konnte RANNEY 8 von 50 Einzelstaaten der Kategorie „Zweiparteiensysteme mit ausgeglichenem Parteienwettbewerb” zuordnen, 20 weitere Staaten der Kategorie „Zweiparteiensysteme mit Demokratischem oder Republikanischem Bias” 15 Staaten der Kategorie „abgeschwächte Einparteiensysteme” und 7 Staaten (sämtlich von den Demokraten beherrschte Südstaaten) der Kategorie „strikte Einparteiensysteme”. Zu beachten ist hierbei, daß die Einordnung auf Grund einer Analyse des Parteienwettbewerbs bei Wahlen zu Bundesämtern vorgenommen wurde; eine Einordnung nach den Ergebnissen der Wahlen zu einzelstaatlichen Ämtern dürfte zu teilweise abweichenden Ergebnissen geführt haben. RANNEY, Austin: „Parties in State Politics”, in: „Politics in the American States”, hrsg. v. H. Jacob/N. Vines. ( Boston 1971 ), S. 87.

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  69. Schon 1950 stellte die „American Political Science Association” in einer von ihr in Autrag gegebenen Studie über Zustand und Reformierbarkeit der amerikanischen Parteien fest: The two-party system is so strongly rooted in the political traditions of this country and public prefe-rence for it is so well established that consideration of other possibilities seems entirely academic.” „Toward A More Responsible Two-Party System”, zit. n.: MOREHOUSE, Sarah McCally: „State Politics, Parties and Policy ” (New York/Chicago 1980 ), S. 47.

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  70. GILLESPIE, J. David: „Politics at the Periphery. Third Parties in Two-Party America” ( Columbia, S.C. 1993 ), S. 15.

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  71. Am weitesten ging in dieser Hinsicht die Studie von: SARTORI, Giovanni: „Parties and Party Systems” ( Cambridge 1976 ), Bd.I.

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  72. Vergleiche hierzu den Abschnitt über „Die Krise der amerikanischen Parteien” in den Ausführungen zum Fünften Parteiensystem.

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  73. BRYCE, James: „The American Commonwealth”. (1888) Rev. Ed. (New York 1912), Bd. 11, S. 21.

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Klumpjan, H. (1998). Einleitung. In: Die amerikanischen Parteien. VS Verlag für Sozialwissenschaften, Wiesbaden. https://doi.org/10.1007/978-3-663-09671-9_1

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