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Part of the book series: Reihe, Europa- und Nordamerika-Studien ((ZENS,volume 9))

  • 201 Accesses

Zusammenfassung

Eines der herausragendsten Merkmale der Massenparteien war die extensive Involvierung ihrer Mitglieder in die Parteiorganisation. Sie rekrutierten auf der Basis pointierter gesellschaftlicher Konfliktlinien nicht nur eine Vielzahl von Anhängern, sondern bezogen diese auch maßgeblich in ihr organisatorisches Netzwerk und ihre politischen Aktivitäten ein. Für die sozialdemokratischen und kommunistischen Parteien der Zeit vor dem Zweiten Weltkrieg stellten die Beitragszahlungen und die unentgeltliche Mitarbeit ihrer Mitglieder einen elementaren Faktor dar, um im Wettbewerb mit den finanzkräftigeren bürgerlichen Parteien bestehen zu können. Doch die aktive Mitgliederorganisation der Massenparteien barg noch weitere Vorteile, die diesen Parteitypus schließlich auch für bürgerliche Parteien interessant machte: Der von unten nach oben verlaufende Willensbildungsprozess der Massenparteien, symbolisiert durch die nationalen Parteitage als oberste Entscheidungsinstanz, verlieh den Parteien eine hohe demokratische Legitimation. Erst durch die potentielle Möglichkeit aller Bürger, als Parteimitglied an den Personal- und Sachdebatten teilzuhaben, ließ sich in der Massendemokratie die herausragende Position der Parteien in Parlamenten und Regierungen rechtfertigen. Darüber hinaus verschafften die Mitglieder den Massenparteien auch eine feste Basis in der Gesellschaft, indem sie einerseits als „Botschafter“der Parteien deren politische Standpunkte in ihrem alltäglichen Umfeld verbreiteten, andererseits das Meinungsbild in der Anhängerschaft in die Partei transportierten. Und schließlich stellten die Mitglieder auch den Pool dar, aus dem in innerparteilichen Karrieren die zukünftige Parteielite und die Mandatsträger der Partei rekrutiert wurden (Bartolini 1983: 178ff.; Scarrow 1994: 46ff.; Mair 1997: 146ff.). Den Mitgliedern kam daher aus finanziellen, legitimatorischen und organisatorischen Gründen eine wichtige Rolle in den Massenparteien zu. Demzufolge hatten die Mitglieder in den Massenparteien vielfältige Verpflichtungen, etwa ehrenamtlich in der Partei mitzuarbeiten, aber auch viele Rechte, die Politik ihrer Partei über Parteigremien mitzubestimmen.

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Literatur

  1. Das Bild einer militanten Anhängerschaft, die sich zwischen moderate Parteiführer und moderate Wähler drängt, hat nicht nur viele Parteimanager umgetrieben, sondern fand auch in der Parteienforschung seit Michels als das „Law of curvilinear disparity“ (May 1973) seinen Platz. Die empirischen Befunde zu diesem Theorem zeigen jedoch, dass die Dichotomie pragmatische Führer versus ideologische Aktivisten die real vorfindbaren Meinungsdifferenzen innerhalb der Führungsschichten und der Parteibasis kaum wiedergeben kann, und die Prozesse innerparteilicher Willensbildung stark simplifiziert (vgl. Kitschelt 1989).

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  2. Der verstärkte Einsatz direktdemokratischer Instrumente innerhalb von Parteien hat auch in der Parteienforschung eine lebhafte Debatte ausgelöst (vgl. Scarrow & Seyd 1999). Der Auffassung, dass damit primär die Umgehung der Aktivisten zugunsten der Parteiführung bewirkt werde (z.B. Lösche I996a: 250ff; Mair 1997: 149f.), steht die Annahme gegenüber, dass durch die Ausweitung der Partizipationsmöglichkeiten auf alle Mitglieder tatsächlich eine Revitalisierung der Großparteien erreicht werden könnte (z.B. Haungs 1994: 1 10ff.; Meyer et al. 1994).

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  3. Die Darstellung basiert aus pragmatischen Gründen auf den von den Parteien veröffentlichten Bilanzen, auch wenn deren Validität nicht in jedem Einzelfall gesichert ist.

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  4. Da es sich 1998 um ein Wahljahr handelte, in denen der Partei mehr Mittel zuflossen als in Nichtwahljahren, sind die in absoluten Zahlen relativ gleichbleibenden Mitgliederbeiträge mit 10% allerdings etwas unterbewertet (Persönliche Kommunikation mit Lars Bille (Uni Kopenhagen), 10. Juli 2000).

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  5. Der sinkende Anteil von Mitgliedsbeiträgen an den Finanzen der Conservative Partymanifestiert sich auch in absoluten Zahlen: Die Lokalparteien führten in den Jahren 1988 bis 1993 jeweils über eine Million Pfund an die nationale Partei ab, im Jahr 1998 lag diese Summe bei 630 000 Pfund. 1999 erhielt das Central Office nur noch 476 000 Pfund von den Lokalparteien. 1999 standen dem 6,4 Mio. Pfund Spendengelder und 1,8 Mio, aus sonstigen Einnahmen wie Zinserträgen und Verkäufen gegenüber. Hinzu kamen noch, in den Berechnungen der Anteile hier nicht eingerechnete, 1,1 Mio. Pfund, die vom Staat als „Short Money“ an die Fraktionsführung, die zugleich Parteiführung ist, überwiesen wurden (Fisher 1996: 160; Campaign for Conservative Democracy 2000a).

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  6. Hierzu müssten allerdings noch weitere Mittel für Wahl-und Abstimmungskampagnen aus Wirtschaftskreisen gerechnet werden, die im normalen Budget der CVP nicht auftauchen. Für die Parteiarbeit im weiteren Sinne ist die CVP, wie auch die beiden anderen großen bürgerlichen Parteien FDP und SVP, durch diese Kontakte finanziell besser gestellt als die SPS, deren Etat auf den ersten Blick größer erscheint (Ladner 1999: 245).

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  7. betrug der jährliche regelmäßige Mitgliedsbeitrag bei der SD 272 Kronen (etwa 68 DM), was einer Verdoppelung seit 1983 (damals 144 Kronen) gleichkommt. Bei der KF entrichteten die Mitglieder 1995 im nationalen Durchschnitt hingegen nur 100 Kronen (ca. 25 DM). Die Parteizentrale der KF forderte von den lokalen Parteiverbänden im Jahre 1983 25 Kronen pro Mitglied, 1995 dann 50 Kronen. Eine Übersicht über die Beitragsentwicklung von 1960 bis 1995 findet sich bei Bille 1997a: 260ff.

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  8. Siehe Fußnote 116.

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  9. Der Begriff der „Etatisierung“ wird bei Landfried (1990) verwendet, um einen Prozess anzudeuten, in dein die staatliche Parteienfinanzierung zur primären Einnahmequelle der Parteien wird. Die vom deutschen Bundesverfassungsgericht vorgegebene 50%-Grenze staatlicher Finanzierung richtet sich nach den Gesamteinnahmen der Parteien. Durch die hohe Eigenfinanzierung der unteren Parteiebenen und die Nichteinbeziehung der Mittel an die Fraktionen und Parteistiftungen, sowie die steuerliche Begünstigung von Spenden und Beiträgen ergibt sich daher ein Staatsanteil von lediglich etwa 30% an den Gesamteinnahmen bei SPD und CDU (Schindler 1984: 94f; Schindler 1994: 135; FAZ vom 01.02.2000).

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  10. Die verfassungsrechtlich beanstandeten Parteisteuern wurden in den Rechenschaftsberichten der Parteien bis 1983 gesondert ausgewiesen und trugen im Zeitraum 1968 bis 1983 ca. 10% zu den Gesamteinnahmen von SPD und CDU bei (Schindler 1984: 94; Drysch 1998: 92). Seit 1984 ist die Höhe der Parteisteuern nicht mehr zu ermitteln, da sie in den Bilanzen direkt den Mitgliedsbeiträgen zugeordnet werden (Ebbighausen et al. 1996: 73).

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  11. Hierunter fallt neben der Wahlkampfkostenerstattung nun auch der 1984 eingeführte „Chancenausgleich“ (hierzu: Landfried 1990: 48ff).

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  12. Der Beitragsanteil der Bundes-CDU lag zwischen 1972 und ‘80 konstant bei monatlich I DM pro Mitglied, zwischen 1990 und ‘89 bei 1,25 DM. Der Durchschnittsbeitrag stieg in dieser Zeit allerdings starker - von 3 DM auf 10 DM -, so dass die nationale Ebene einen abnehmenden Anteil an den Beiträgen für sich in Anspruch nehmen konnte (Ebbighausen et al. 1996: 79).

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  13. Der Ende 1999 bekanntgewordene Spendenskandal der CDU lässt jedoch an der Gültigkeit dieser Angaben in den Rechenschaftsberichten zweifeln. Wichtige Amtsträger der Partei, u.a. der Kanzler und Parteivorsitzende Helmut Kohl, haben über einen längeren Zeitraum Großspenden angenommen, ohne dass diese in den Bilanzen auftauchten. Aus den dadurch gebildeten geheimen Kassen wurden wiederum nicht ausgewiesene Barzahlungen an untere Parteigliederungen oder einzelne Funktionsträger getätigt. Schließlich hat zumindest der hessische Landesverband der CDU in den 80ern Vermögenswerte auf ausländische Konten transferiert, um sie der Offenlegung zu entziehen und anschließend wieder in den legalen Geldkreislauf der Partei eingeschleust (Morlock 2000: IOff.; Nassmacher 2000: 15ff.).

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  14. Diese Analyse ist gewissermaßen komplementär zu der Untersuchung, welche Personengruppen faktisch in den Führungsgremien sitzen (Kap. 5.1.).

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  15. Entscheidend ist dabei, dass dieses Parteiamt in einem anderen Kontext als dem der Bestimmung des nationalen Parteivorstandes oder -präsidiums erworben wurde. So ist etwa auch ein Regionalvorsitzender einer Partei i.d.R. von den Mitgliedern seiner Regionalorganisation direkt gewählt worden; im nationalen Vorstand sitzt er dann aber kraft regionalen Amtes und ist daher dem Modus der indirekten Delegation zuzuordnen. Der indirekten Delegation habe ich auch Positionen zugerechnet, die durch die Anstellung bei der Parteiführung erreicht werden, v.a. (nicht gewählte) Generalsekretäre und sonstige hauptamtlichen Parteimitarbeiter.

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  16. Es handelt sich hier im wesentlichen um vier Gruppen indirekter DeLgierter: Vertreter der Fraktionen und Regierungen, Vertreter der Sonderorganisationen, insbesondere der Frauen-und Jugendverbände, Parteisekretäre und Vorsitzende von Regionalorganisationen der Parteien.

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  17. Externe Delegation war in den 60ern in den Vorständen der Labour Party (45%), der SD (17%), der KF (12%), der CVP (8%) und SPS (1%) gegeben; in den Präsidien nur bei der SD (45%). Während es sich bei den sozialdemokratischen Parteien um Repräsentanten der Gewerkschaften und Genossenschaften handelte, saßen in den Vorständen der beiden bürgerlichen Parteien katholische bzw. konservative Pressevertreter (vgl. Kap. 6.1.). In den 90ern waren nur noch in den Vorständen der Labour Party (39%) und der SPS (4%) externe Delegierte der Organisationen der Arbeiterbewegung. 1996 endete die formale Repräsentation externer Organisationen im Präsidium der SD. Damit spielt die externe Delegation keine Rolle mehr in den Präsidien der untersuchten Parteien (Quellen: siehe Anmerkung Tabelle 12).

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  18. Hierbei handelt es sich um eine relativ marginale Randerscheinung im Untersuchungsfeld. Kooptierte Mitglieder saßen in den 60ern im Vorstand der KF (15%), der Conservative Party (8%) und der CDU (5%). In den 90ern kennt nur noch die Conservative Party kooptierte Mitglieder in Vorstand (8%) und mit 6% (I von 16 Mitgliedern) im neu geschaffenen Präsidium (Quellen: siehe Anmerkung Tabelle 12).

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  19. Hier lässt sich natürlich einwenden, dass die Parteitage nur akklamatorische Bedeutung haben und Entscheidungen absegnen, die bereits anderenorts in Elitenaushandlungen gefallen sind. Auch wenn dies zutrifft, bewirkt das formale Recht der Delegierten, die Vertreter der Parteiführung zu wählen, eine gewisse Vetoposition der „party an the ground“: Entscheidungen, die zu stark mit den Interessen der „Basis” kollidieren, können abgewehrt werden. Dies führt zu einer Antizipation der Anliegen der Delegierten seitens der Parteieliten. Eine Kartellpartei, die sich von den Ansprüchen der „party an the ground“ lösen will, sollte bemüht sein, diese Vetorechte abzuschaffen.

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  20. Im Fall der (K)CVP ist bei der Berechnung der direkten und indirekten Delegation für die 60er zu beachten, dass die Satzung lediglich bestimmte, dass bis auf den Präsidenten alle übrigen Mitglieder des Leitenden Ausschusses (Präsidium) aus der Mitte des Vorstandes hervorgingen. Daher war zu ermitteln, auf welchem Wege (direkt/indirekt) diese Personen in den Vorstand gelangen. Die Analyse des 19-köpfigen Präsidiums 1963–67 ergab, dass außer dem Präsidenten nur noch drei weitere Mitglieder durch Wahl des Parteitages in den Vorstand gelangt waren (= 21%). Die übrigen 15 Mitglieder (= 79%) des Leitenden Ausschusses waren als Fraktionsvertreter, Kantonspräsidenten oder Repräsentanten einer innerparteilichen Sonderorganisation kraft Amtes in den Vorstand gelangt (KCVP 1965: Art. 17; KCVP 1967: 49ff).

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  21. Rein formal wird das Präsidium der SPD aus der Mitte des Vorstandes bestimmt. Da aber alle Vorstandsmitglieder ihr Parteiamt in direkter Wahl durch den Parteitag erhalten, kann ihre Legitimation auf die direkte Delegation zurückgeführt werden. Ein Teil des Präsidiums, die „geborenen Mitglieder des Präsidiums“ (der Vorsitzende, zwei Stellvertreter, der Geschäftsführer/Generalsekretär und der Schatzmeister), wird zudem de facto direkt durch den Parteitag bestimmt.

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  22. Dies scheint im wesentlichen damit begründbar zu sein, dass die SD dem öffentlichen Image einer zentralistischen, bürokratischen Maschine entgegenwirken wollte (Lars Bille, persönliche Kommunikation 1.9.99).

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  23. Der Vorstand der SD bestand 1998 aus 50 Mitgliedern. Neben den 15 Amtsvorsitzenden und zwei Kommunalräten befinden sich darunter weitere 21 direkt gewählte Vertreter der unteren Parteiebenen, d.h. insgesamt 38 Mitglieder (SD 1998: 12ff.).

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  24. Die auf dem Parteitag 1997 verabschiedete Strukturreform hat das NEC auf 33 Mitglieder leicht vergrößert. Direkt gewählt durch den Parteitag werden der Schatzmeister und Generalsekretär, durch die Wahlkreisverbände per Urwahl sechs Vertreter, wobei nun MPs nicht mehr für diese Plätze kandidieren können, zudem der Parteiführer im Parlament (party leader) und sein Stellvertreter durch das zu einem Drittel von den Mitgliedern bestimmten Wahlkollegium. Die Gewerkschaften und Genossenschaften werden weiterhin 13 Vertreter extern bestimmen. Gestärkt wird die indirekte Delegation mit nun 10 Vertretern (30%), wobei neben dem Vertreter der Jugendorganisation neu hinzukommen: drei Minister, drei Abgeordnete (MPs oder MEPs), der Fraktionsvorsitzende im Europaparlament und zwei Kommunalräte (Labour 1998: 7).

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  25. Dies bezieht sich jedoch nur auf die satzungsmäßige Zusammensetzung der Parteiführung. Die CDU, wie auch die SPD, behält es sich vor, „Gäste“ (etwa Ministerpräsidenten) mit Sitz-und Stimmrecht in die Gremien hinzuzuziehen (Gros 1996: 66f.; vgl. Kap. 5.1.).

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  26. Mit der Parteireform von 1993 wurde zudem eine Drittelparität zwischen der Fraktion, den Gewerkschaften und den Lokalparteien im Wahlkollegium eingeführt. Die beiden letzten Sektionen, die zuvor „en bloc” ihre Stimmen abgaben, müssen nun ihre Mitglieder befragen und ihr Stimmenpaket dann proportional zum Abstimmungsergebnis der Basis verteilen; das Resultat ist daher eine Schwächung der Gewerkschaftsführer und der lokalen Parteivorstände (Alderman & Carter 1995).

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  27. Bei den Konservativen wurde der Parteiführer ab 1965 von der Fraktion gewählt, zuvor wurde er nach vertraulichen Beratungen führender Abgeordneter ernannt. Der Modus der Selektion nach 1965, der 1975 noch einmal verschärft wurde (v.a. durch die Möglichkeit einer jährlichen Gegenkandidatur und dem möglichen Einstieg neuer Kandidaten in einem zweiten Wahlgang), stellte eine hohe I lürde für den Amtsinhaber dar Der Sieger musste im ersten Wahlgang 50% der Stimmen plus einen I 5-prozentigen Vorsprung vor dem nächsten Bewerber erreichen; sein prom inentestes Opfer wurde 1990 Mrs. Thatcher, die die Marche im ersten Wahlgang nur knapp verpasste und daraufhin als Parteivorsitzende und Premierministerin zurücktrat (Punnett 1993: 2601T). 1998 kam die neue Parteiführung unter Hague den seit 1996 vorgebrachten Forderungen, die Wahlkreisverbände an der Wahl zu beteiligen, nach und nahm die zukünftige Urwahl des Parteiführers in ihre Strukturreform auf (Conservative Party 1998: 26f.; Peele 1998: 146f.).

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  28. Zuvor bestand bereits die Möglichkeit Beschlüsse des Parteitages einer Urabstimmung zu unterziehen. Diese wurde jedoch nur 1919 und 1921 bei der Frage nach einem Beitritt zur „Dritten Kommunistischen Internationalen“ genutzt (Gruner 1977: 140; Hirter 1999: 247).

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  29. Das deutsche Parteiengesetz (§ 9) schreibt vor, dass der Vorsitzende durch einen Parteitag gewählt wird. Eine entsprechende Satzungsänderung bedürfte daher zuvor einer Gesetzesreform.

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  30. In vielen Lokalparteien wurden in der Satzung nicht vorgesehene Urabstimmungen durchgeführt, die für die Parteitagsdelegierten quasi ein imperatives Mandat bedeuteten. Wahrend der Parteivorstand an Auken festhielt, sprach sich eine deutliche Mehrheit in der Fraktion für den Herausforderer aus. Rasmussen wurde schließlich mit 359 zu 187 Stimmen zum neuen Parteivorsitzenden gewählt (Eysell 1999: 187).

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  31. Dabei können wiederum drei Formen organisatorischer Verschränkungen unterschieden werden: „Ancillary organizations“, die als Sonderorganisationen innerhalb der Partei, und damit als Grenzfall zwischen der direkten und indirekten Organisationsstruktur, bestimmte Interessen-und Berufsgruppen repräsentieren; „Corporate organizations”, die ihre Mitglieder en bloc als kollektive Parteimitglieder führen und „affiliated organizations“, die zwar keine direkte Mitgliederbindung an die Partei haben, jedoch in ihren Führungsgremien formell repräsentiert sind (Katz & Mair 1992: 17).

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  32. In ihrer Replik zu der Kritik Kooles (1996) an der Theorie der Kartellpartei deuten Katz & Mair (1996) die Einbindung von Interessengruppen in neokorporatistische Gremien als Beleg für die parallele Etatisierung von Verbänden. Damit wäre „the govermentalization of parties […] a special case of the govermentalization of many organizations“ (ebd.: 528).

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  33. So etwa die im Präsidium vertretene derzeitige Bundesrätin Ruth Dreifuss, die bis zu ihrem Eintritt in die Schweizer Regierung von 1981 bis 1993 Zentralsekretärin des SGB war.

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  34. Dies ergab eine Auswertung der biographischen Daten (Rubrik: Weitere politische Mandate) der aktuellen Nationalräte (Stand: Januar 2000) auf der Internetseite des „Tages-Anzeigers“ (www.politics.ch). Danach finden sich in der SPS-Fraktion nach der Wahl 1999 drei führende Gewerkschafter, darunter der SGB-Präsident Rechsteiner. Hinzu kommen die Präsidentin des Arbeiterhilfswerks und drei weitere Verbandsfunktionäre, die nicht der Arbeiterbewegung angehören. 15 Abgeordnete verfügen als weiteres politisches Mandat über einen Sitz in einem Kantonalparlament und/oder sind hauptamtliche Kommunalpolitiker (http:// 145.234.253.160/pol itics/parlainent/search.htm).

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  35. Erst seit 1972 sind die deutschen Abgeordneten verpflichtet, Interessenvertretungen offenzulegen. Die obige Angabe bezieht sich auf hauptberufliche, neben-oder ehrenamtliche Verbandsvertreter, die leitende Funktionen (Vorsitzender, Vorstandsmitglied oder leitender Angestellter) in einem Verband bzw. einer innerparteilichen Sonderorganisation „ausüben oder ausgeübt haben“ (Schindler 1999: 718).

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  36. Die Auswertung basiert auf den biographischen Daten der SD-Abgeordneten (Stand: Dezember 1999) auf der Internetseite des dänischen Parlaments (www.ft.dk). Als leitende Funktionäre sind Vorsitzende, Vorstandsmitglieder oder hauptamtliche Sekretäre von Gewerkschaften und anderen Organisationen der Arbeiterbewegung gezählt worden.

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  37. wurden von 317 Labour MPs 139 (44%) von Gewerkschaften und Genossenschaften gesponsort; 1974 waren es 143 von 301 MPs (48%), 1987 139 von 229 MPs (61%). Bei der letztmaligen Anwendung des direkten „Sponsoring“ 1992 wurden 144 der 271 (53%) gewählten Labour-Vertreter im Wahlkampf durch die angeschlossenen Organisationen individuell unterstützt. Nach den Empfehlungen der Nolan-Kommission 1994, die Höhe der Nebeneinkünfte der Abgeordneten offenzulegen, beschlossen Partei und Gewerkschaften den neuen Modus der gewerkschaftlichen Wahlkampthilfen (Labour Party 1964: 5; Labour Party 1974: 11; Sturm 1991: 248; Saalfeld 1999: 78).

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  38. Die Gewerkschaften führen dabei zum einen aus ihren politischen Fonds pro angeschlossenem Mitglied sogenannte „affiliation fees“ ab und sorgen somit für eine relativ feste Einkommensbasis der Labour Party; zum anderen geben sie nach eigenem Ermessen Spenden an die Partei (Fisher 1994b: 183f.). Durch den in der Ara Thatcher verabschiedeten „Trade Union Act 1984” sind die Gewerkschaften verpflichtet, alle zehn Jahre eine Urabstimmung unter ihren Mitgliedern über die Beibehaltung der politischen Fonds abzuhalten. Zudem muss nun jedes einzelne Gewerkschaftsmitglied seinen Arbeitgeber bevollmächtigen, den Gewerkschaftsbeitrag von seinem Lohn abzuführen (,,contracting in“). In den ersten Abstimmungen über die Beibehaltung der Fonds Mitte der 80er konnte in allen der Labour Party angeschlossenen Gewerkschaften eine Mehrheit für die Beibehaltung organisiert werden (Pinto-Duschinsky 1989: 207; Alderman & Carter 1994: 334).

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  39. Zur Definition des Personenkreises siehe Fußnote 147 zur SPD. Im Zeitraum 1972 bis 1980 waren knapp die Halfte der CDU/CSU-Fraktion in diesem Sinne als Funktionäre in Arbeitnehmerorganisationen (etwa 14%), bei Industrie-und Arbeitgeberverbänden (etwa 8%), Mittelstandsvereinigungen (etwa 12%) und Sozialverbänden - u.a. Wohlfahrts-, Frauen-und Jugendverbände - (etwa 12%) tätig (Schindler 1999: 719f).

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  40. Zudem hat sich die informelle Regelung herausgebildet, dass die Vorsitzenden der Vereinigungen, sofern sie nicht in eines der beiden Führungsgremien gewählt werden, als Gäste an Vorstandssitzungen teilnehmen können (Gros 1996: 65; CDU 2000).

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  41. Dabei fällt etwa für die Legislaturperiode 1990–94 auf, dass bei der CDU/CSU der Anteil der Vertreter von Sozialverbänden (15,4%) gegenüber den 70ern relativ konstant geblieben ist, während es deutlich weniger Gewerkschaftsfunktionäre (1,6%), leitende Vertreter von Industrie-und Arbeitgeberverbänden (4,4%) und des Mittelstandes (6,3%) gibt. Dies spiegelt die generelle Entwicklung im gesamten Bundestag wider (Schindler 1999: 719).

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  42. Dabei ist zu bedenken, dass der Schweizer Nationalrat bis auf den heutigen Tag als „Milizparlament“ begriffen wird, dessen Abgeordnete verschiedene berufliche Rollen kombinieren sollen und (finanziell) müssen. Es handelt sich somit in der Schweiz überwiegend weniger um Berufsparlamentarier denn um Berufspolitiker, die mehrere politische Mandate gleichzeitig ausüben (Gruner et al. 1975: 92; Wiesli 1999: 419f.).

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  43. Zur Quelle siehe Fußnote 146 zur SPS. Danach finden sich in der CVP-Fraktion nach der Wahl 1999 drei führende Exponenten des Bauernverbandes, ein Kantonssekretär des christlichen Gewerkschaftsbundes, die Generalsekretärin von „Pro Familia“ und ein Vertreter eines Bankenverbandes. Die größte Gruppe (I I) stellen Kantonal-und Kommunalpolitiker (http://145.234.253.160/politics/parlament/search.htm).

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  44. „Der Prälatenpolitiker, der allerdings auch früher in der katholischen Schweiz keine allzu große Rolle gespielt hat, kommt heute überhaupt nicht mehr vor I…] Auch der früher eintlussreiche katholische Verbandspolitiker ist fast vollständig von der Bildfläche der heutigen CVP verschwunden.“ (Altermatt I979c: 140).

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  45. Dies ergibt sich aus den Biographien der Abgeordneten. Danach verfügen allerdings sechs der 15 Parlamentarier zeitgleich über ein kommunales politisches Mandat, und sind dann zumeist auch in kommunalen Vereinigungen (z.B. Handelskammern) vertreten. Fünf Abgeordnete sind selbständige Unternehmer, oder gehören dem Direktorium einer Firma oder Bank an [www.l.dk, Stand Dezember 1999].

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  46. So gaben 1964 26% der konservativen Abgeordneten als Beruf „businessman“ (company directors and executives) an, 1983 waren es 36% und nach der letzten Wahl 1997 39% (Criddle 1994: 160; Criddle 1997: 205). Da es zunehmend schwieriger geworden ist, beide Positionen gleichzeitig auszufüllen, benutzten in den 90ern viele konservative MPs die Stellung in der Wirtschaft zum Sprung ins Parlament, ein ehemaliges politisches Mandat zum Sprung in die Vorstandsetagen der Wirtschaft (Norton 19966: 140).

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  47. Das seit 1975 beim Parlament geführte Register über die Nebeneinkünfte der Abgeordneten weist etwa für 1995 aus, dass 168 der 651 MPs - nahezu ausschließlich unter den 336 konservativen Fraktionsmitgliedern zu finden - über insgesamt 356 Beraterverträge mit Interes senverbänden und Unternehmen verfügten. Da seit 1995 auch die Höhe der Bezüge aus diesen Verträgen offengelegt werden muss, wie vom Unterhaus auf Empfehlung der Nolan-Kommission beschlossen, ist allerdings fraglich, ob sich die „political consultancy“ weiterhin in diesem Umfang halten wird (Norton 1996b’ 141; Jun 1999: 206f).

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  48. Diese Bewertung resultiert aus der Analyse, dass, obwohl die Gewerkschaften für den normalen Haushalt der SPS keine Rolle spielen, die Partei in Wahlkämpfen und bei Volksabstimmungen wesentlich auf ihre finanzielle und organisatorische Unterstützung angewiesen ist.

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  49. Die Conservative Party finanziert sich zwar überwiegend durch Spenden, diese kommen allerdings nur in geringem Umfang von den Verbänden, die damit kaum direkten politischen Eintluss nehmen können.

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  50. Obwohl Panebianco (1988) in der Beschreibung der „electoral-professional party“ mit der Professionalisierung der Parteiorganisation, der internen Vorherrschaft der öffentlichen Mandatsträger und der Nutzung öffentlicher Mittel für die Finanzierung der Partei (ebd.: 264) wesentliche Elemente der von Katz & Mair (1995) beschriebenen Hinwendung zum Staat nennt, sieht er die Parteien von einem generellen Niedergang betroffen, der sich in der Marginalisicrung der Parteien in den Bereichen der Interessenrepräsentation, der Elitenrekrutierung und der Politikbestimmung ausdrücke (ebd.: 268f.).

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  51. Eine sehr ähnliche Argumentation findet sich bei von Beyme (1993): „Je schwächer die enge Bindung von Führern und Geführten, die im Zeitalter der großen Ideologien bestanden hatte, wurde, desto mehr baute die politische Klasse den Parteienstaat als Kompensation auf.“ (ebd.: 44).

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  52. Dies bezieht sich in erster Linie auf die Vergabe von Sendezeiten im Wahlkampf. Auf das Thema werde ich in Zusammenhang mit der Privilegierung der etablierten Parteien zurückkommen (vgl. Kap. 7.2.).

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  53. Hierbei spielen insbesondere die Rechenschaftspflicht über Parteifinanzen (vgl. Kap. 6.1.) und die Erfordernis demokratischer innerparteilicher Strukturen eine Rolle. Beides kann als „Preis“ für die zunehmende staatliche Alimentierung verstanden werden, die eine gewisse Transparenz innerparteilicher Prozesse erfordert (Mair 1994: 9; von Beyme 1996: 144).

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  54. Katz & Mair (1995) identifizieren das Modell der Parteiendemokratie mit dem Typus der Massenpartei, der zwar einer nicht länger zutreffenden Vorstellung von Demokratie und gesellschaftlichen Strukturen entsprechen würde, jedoch als normatives Modell immer noch das politische (und politikwissenschaftliche) Denken beherrsche (ebd.: 6f.).

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  55. Historisch neu ist dabei nach dem Zweiten Weltkrieg vor allem die direkte Nutzung staatlicher Ressourcen. Die „Kolonialisierung“ verweist hingegen auf das altbekannte Thema der Patronage, das allerdings durch die Ausweitung der Staatstätigkeit an Bedeutung gewonnen hat (vgl. Shefter 1994: 211T.).

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  56. Bei der Frage des Wandels innerparteilicher Machtverhältnisse spielt die Verteilung der staatlichen Mittel zwischen Partei und Fraktion eine wichtige Rolle. Die, im westeuropäischen Vergleich gesehen, zumeist zeitlich frühere Einführung und höhere Dotierung der Fraktionsfinanzierung stellt für Katz & Mair (1993) einen entscheidenden Faktor in der Vormachtstellung der „party in public office“ dar (ebd.: 609ff).

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  57. beschäftigten 33 der 179 Parlamentarier im Nationalrat persönliche Mitarbeiter auf eigene Kosten (Wiesli 1999: 425).

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  58. Aus den Jahrbüchern der SPS ergibt sich folgender Stellenschlüssel in der Parteizentrale: 1977: 8,5. 1980: 9,8. 1983: 9,5, 1985: 7,3. 1993: 11,1. 1997: 12,1.

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  59. In der Bundesverwaltung zeigt sich bei den höheren Beamten jedoch noch immer eine Dominanz der FDP gegenüber den anderen drei Regierungsparteien, insbesondere der SPS (Germann 1979: 144; Sciarini 1994: 97).

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  60. Die Staatsquote bezeichnet den Anteil der Staatsausgaben am Bruttoinlandprodukt und ist ein geläufiger Indikator für die relative Staatsgröße eines Landes. Die Angaben basieren auf einer OECD-Statistik und sind entnommen: Linder 1999: 149.

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  61. Die „party governmentness“ (Katz 1986: 45f), die effektive Kontrolle der parlamentarischgouvernementalen Arena über politische Entscheidungen, ist in der Schweiz eher schwach ausgeprägt. Das vorparlamentarische Anhörungsverfahren und die direktdemokratischen Instrumente, in denen jeweils die Verbände und die Kantone eine wichtige Rolle spielen, stellen wichtige Größen im nationalen Entscheidungsprozess dar. Diese Komplexität befördert zugleich die konkordanzdemokratische Ausrichtung der schweizerischen Politik (Neidhart 1986: 22; Linder 1997: 457ff).

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  62. Daneben erhalten seit 1987 auch die Bezirksparteien und die Kreisparteien staatliche Zuschüsse, die sich an ihrem Wahlerfolg bei den regionalen und kommunalen Wahlen bemessen. Bei der Reform von 1995 wurden die Mittel an die unteren Ebenen deutlich weniger erhöht als auf nationaler Ebene. Bei den Bezirksparteien war ein Zuwachs von zwei Kronen auf 2,75 Kronen pro Stimme, bei den Kreisparteien von drei Kronen auf 4,25 Kronen zu verzeichnen. Die staatliche Finanzierung trägt somit seit Mitte der 90er, entgegen der ursprünglichen Regelung von 1986, zu einer Zentralisierung des Parteieinkommens bei (Bille 19996: 386; Jensen 1999: 108f.).

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  63. Neben der Parteien-und Fraktionsfinanzierung erhalten auch Organisationen, die mit den Parteien verbunden sind, staatliche Subventionen. Der Staat unterstützt Einrichtungen der Erwachsenenbildung und Jugendverbände finanziell. In unseren beiden Fällen erhalten somit die Jugendverbände der Parteien (SD: DSU; KF: KU), wie auch die nahestehenden Bildungseinrichtungen (SD: AOF; KF: FOF) staatliche Mittel (Pedersen & Bille 1991: 162f.).

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  64. Persönliche Kommunikation mit Ilenriette B. Nielsen (Uni Kopenhagen), 29.10.2000.

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  65. Die Befragungen des „Review Body“ ergaben, dass 1971 nur 9% der MPs über einen „research assistent” verfügten, 1978 39%, 1987 60% (18% Vollzeit). An den Umfragen beteiligten sich jeweils zwischen 60% und 80% der Abgeordneten, wobei es keinen nennenswerten Unterschied in der Partizipation der Fraktionen gab (Review Body on Top Salaries 1983: 221; Review Body on Top Salaries 1987: 4).

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  66. Dies steht in deutlichem Kontrast zu der Entwicklung bei den lokal bezahlten Mitarbeitern („constituency agents”) der Wahlkreisparteien. Ihre Zahl fiel kontinuierlich von 208 (1963) auf 62 (Ende der 80er). Damit ist eine deutliche Zentralisierung der personellen Ressourcen erkennbar (Webb 1994: 124).

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  67. Der staatliche Sektor ist allerdings in Großbritannien im OECD-Vergleich eher von mittlerer bis geringer Größe. Die Staatsquote betrug 1994 43,1% und lag damit interessanterweise exakt auf dem „vor-thatcheristischen“ Niveau von 1980. 1960 hatte der Anteil staatlicher Ausgaben am Sozialprodukt bei 32,2% gelegen (Linder 1999: 149).

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  68. Die sehr großzügige staatliche Finanzierung parteinaher Stiftungen (1992: 669 Mio. DM), auf die hier nicht näher eingegangen werden kann, kann sogar als „Germany’s innovative contribution to political finance“ bezeichnet werden (Nassmacher 1989: 245). Ausführlicher zu dieser Thematik: Ebbighausen et al. 1996: 235ff

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  69. Jede Partei, die mehr als 0,5% der Stimmen (1% bei Landtagswahlen) erhält, bekommt pro abgegebener Stimme bei Europa-, Bundes-, und Landtagswahlen eine DM (je 1,30 DM für die ersten fünf Millionen Stimmen). Zudem gewährt der Staat eine Aufstockung für private Zuwendungen: Für jede Mark an Beiträgen und Spenden (bis zu 6000 DM jährlich pro natürlicher Person), die eine Partei einnimmt, erhält sie 0,50 DM vom Staat hinzu. Bei der direkten staatlichen Parteienfinanzierung ist jedoch eine „relative Obergrenze“ zu beachten: Eine Partei darf nicht mehr als 50% ihrer Gesamteinnahmen aus diesen Mitteln (d.h.. ohne Anrechnung der Fraktionszuschüsse und anderer indirekter Zuwendungen des Staates) erzielen. Weiterhin gilt eine „absolute Obergrenze”, die das maximale Gesamtvolumen der direkten öffentlichen Parteienfinanzierung beziffert. 1994 wurde sie auf 230 Mio. DM festgelegt; eine Preisindex-Kommission kann diese Summe hochsetzen (Ebbighausen et al. 1996: 187ff.).

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  70. Im Rahmen des Umzugs der Parteizentrale nach Berlin, und den Kosten des Neubaus der Parteizentrale wurde der Mitarbeiterbestand auf etwa 160 Personen verringert; Verwaltungsaufgaben wurden einer externen Firma übertragen (SZ vom 16.07.1999).

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  71. Ein weiterer Abbau des Personals in der Bundesgeschäftsstelle wurde im Rahmen des Umzugs nach Berlin vorgenommen. Die weiter anhaltende Verschuldung der Bundespartei (1999: 25 Mio. DM Kreditlast), die drohende Rückzahlung staatlicher Gelder im Rahmen der Spendenaffäre, und der Neubau der Parteizentrale haben eine Kürzung des Parteihaushaltes notwendig gemacht (FAZ vom 07.04.2000).

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  72. Die verfassungsrechtliche Debatte in Deutschland, und die besondere Rolle der Parteienstaatslehre des Verfassungsrechtlers und späteren Richters am Bundesverfassungsgericht, Gerhard Leibholz, darin, wird zusammengefasst in: Stöss 1997.

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  73. Der Anteil staatlicher Ausgaben am Sozialprodukt lag 1960 bereits bei 32,4%. Bis 1980 wuchs die Staatsquote kontinuierlich weiter, und erreichte 1980 47,9%. Danach blieb der Wert relativ konstant und lag 1994 mit 48,9% im OECD-Durchschnitt (Linder 1999: 149).

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Detterbeck, K. (2002). Der Wandel der politischen Rolle. In: Der Wandel politischer Parteien in Westeuropa. Reihe, Europa- und Nordamerika-Studien, vol 9. VS Verlag für Sozialwissenschaften, Wiesbaden. https://doi.org/10.1007/978-3-663-09641-2_6

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