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Steuerungsergebnisse wohlfahrtsstaatlicher Politik: Politik- und system-stabilisierende Wirkungen

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Der Steuerungs- und Wohlfahrtsstaat Deutschland
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Zusammenfassung

Die Bestandsaufnahme der Veränderung fiskalisch und sozial relevanter Indikatoren soll zunächst die potentiell stabilitätsgefährdenden Entwicklungen aufzeigen, daß weder der nach angebotspolitischem Politikmuster erfolgte Rückgang der Staats-, Sozialleistungs- und Schuldenquote sowie die Verstetigung der Abgabenquote noch der insbesondere aus der deutschen Vereinigung und der Arbeitslosigkeit resultierende Anstieg aller gesamtstaatlich bedeutenden fiskalischen und sozialen Maßgrößen sich zu einer ernsthaften Gefährdung der Fundamente wohlfahrtsstaatlicher Politik und des wohlfahrtsstaatlichen Systems insgesamt entwickelten.

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Literatur

  1. In dieser Abgrenzung der (staatlichen) Sozialleistungsquote werden die vom Arbeitgeber erbrachten Leistungen wie z.B. die ins Gewicht fallenden Aufwendungen für die Lohnfortzahlung im Krankheitsfall nicht erfaßt. Werden die (direkten) Sozialleistungen nach dem Sozialbudget institutionell aufgegliedert, werden nahezu 60% aller Sozialleistungen (1988) über die Sozialversicherung abgewickelt: darunter rangieren die Rentenversicherung mit rd. 30%, die Krankenversicherung mit rd. 20%, die Arbeitsförderung mit rd. 7% und die Unfallversicherung mit knapp 2%. Die steuerfinanzierten Leistungen wie Kindergeld, Wohngeld, Ausbildungsförderung, Sozialhilfe haben mit etwa 14% einen nachrangigen Stellenwert. Die Leistungen des beamtenrechtlichen Systems (z.B. Pensionen, Beihilfen) schlagen mit 9% zu Buche, und die Arbeitgeberleistungen (insbesondere die Lohnfortzahlungen) machen gute 9% aller Sozialleistungen aus. Werden die (direkten) Sozialleistungen funktionell gegliedert, kommt das Schwergewicht den Funktionsbereichen „Alter und Hinterbliebene“ (rd. 40%) und „Gesundheit” (etwa 35%) zu, so daß sie etwa drei Viertel aller Sozialleistungen umfassen. Für „Ehe und Familie“ werden ca. 12% und für „Beschäftigung” ungefähr 9% aller Sozialleistungen aufgewendet. Seit 1965 sind vor allem die Leistungen für den Funktionsbereich „Beschäftigung“ von 2,1% (1965) auf 9% (1988) und für „Gesundheit” von 26,9% (1965) auf 34,1% (1988) angestiegen. Auch in der weiten Abgrenzung des Sozialbudgets hat die Sozialleistungsquote 1975 mit nahezu 34% einen Höhepunkt erreicht, steigt nach muldenförmigem Verlauf 1982 wieder auf 32% an, fällt bis 1986 auf 31% zurück und stagniert seitdem auf diesem Niveau. Siehe hierzu BäckerBispinck/Hofemann/Naegele 1989, S. 41–45.

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  2. Im Jahr 1975 ist die Staatsquote knapp unter die 50%-Grenze gestiegen, erreicht nach muldenförmigem Verlauf 1982 mit 49,8% ihren bisherigen Höchstwert und geht danach bis auf 45,5% im Jahr 1989 zurück. Vgl. dazu Körner 1989, S. 5.

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  3. Auch die Sozialleistungsquote des Staates steigt bis 1975 steil an (bis ca. 18%), bewegt sich dann muldenförmig mit geringer Abschwächung und anschließendem flachen Anstieg im Jahr 1982 wieder auf das Niveau von 18% und sinkt danach bis auf 15,9% (1989). Siehe Körner 1989, S. 10.

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  4. Der Anteil der „sonstigen“ Einkommensübertragungen am nominalen Bruttosozialprodukt weist langfristig insgesamt nur geringe Veränderungen auf: von 6,2% (1975/79) über 6,1% (1980/84) auf 5,9% (1985/89). Bei aufgabenbereichsorientierter Betrachtung der „sonstigen” Ausgabenkategorien fällt allerdings auf, daß im Jahrfünft 1985/89 die soziale Sicherung (16,9), die Forschungsförderung (10,1), die Landesplanung und das Wohnungswesen (9,3), die Wirtschaftsförderung (8,3) und die Landwirtschaft (6,1) überdurchschnittliche Zuwachsraten aufweisen. Vgl. dazu Fritzsche u.a. 1988.

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  5. Während der jahresdurchschnittliche Bestandszuwachs im Jahrfünft 1965/69 noch 3,2% beträgt, fällt er im Jahrfünft 1985/89 auf 1,1% zurück. Vgl. Körner 1989, S. 10.

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  6. Nach den politisch bedingten hohen jahresdurchschnittlichen Rentenanpassungssätzen des Jahrzehnts 1965/74 sinken die Sätze sukzessiv auf 3,2% im Jahrfünft 1985/89. Siehe Körner 1989, S. 10.

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  7. Eine — im Gegensatz zur Finanzstatistik — nach der VGR-Abgrenzung ermittelte Defizitquote ist deshalb „überhöht“, weil sie Veränderungen von Forderungen und Verbindlichkeiten des Staates wie die (teilweise) Schuldenübernahme von Institutionen der ehemaligen DDR berücksichtigt, die nicht als „einmaliger Vorgang” aufzufassen sind und unter Aspekten dauerhaft unsolider Haushaltspolitik nicht nur im Jahr 1995 erfaßt werden dürfen. Vgl. JG 94/95, Ziff. 158; 95/96, Ziff. 179.

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  8. Wären nach der VGR-Abgrenzung die Übernahme der Schulden der Treuhandanstalt und eines Teils der Altschulden der ostdeutschen Wohnungwirtschaft in den Erblastentilgungsfonds ab 1995 als Vermögensübertragung des öffentlichen Sektors an die Unternehmen gebucht worden, wäre die Defizitquote sogar auf 9,7% angestiegen (JG 95/96, Tab. 34). Da aber gemäß dem Vertrag von Maastricht (Haushaltsüberwachungsverfahren nach Art. 104c Abs. 2 EGV nebst dazugehörigem Protokoll) diese Schuldenübernahme ein einmaliger Vorgang ist und dementsprechend als Ausdruck einer (nicht dauerhaft) unsoliden Haushaltspolitik nicht zu berücksichtigen ist, fällt eine solche „bereinigte“ Defizitquote niedriger aus. Vgl. JG 95/96, Ziff. 179.

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  9. Da nach dem Haushaltsüberwachungsverfahren des Maastrichter Vertrags (Art. 104c Abs. 2) die Fehlbeträge der Sozialversicherung in die Berechnung der Defizitquote einzubeziehen sind, ergibt sich diese höhere Maßgröße. Vgl. JG 95/96, Ziff. 179.

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  10. Während in den 90er Jahren der Anteil der Lohnsteuer am Gesamtaufkommen in West-und Ostdeutschland kontinuierlich von unter einem auf ein Drittel anstieg, hatte der Fiskus infolge des Auslaufens der Abschreibungsmöglichkeiten im privaten Wohnungsbau beträchtliche Erstattungen zu leisten und mußte wegen der steuerlichen Sonderregelungen für Ostdeutschland (Sonderabschreibungen, Investitionszulagen) und der im Standortsicherungsgesetz festgelegten Körperschaftsteuersenkung erhebliche Steuerausfälle in Kauf nehmen. Vgl. dazu Hickel/Priewe 1994, S. 134 und JG 95/96, Ziff. 196.

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  11. Der Generalbevollmächtigte der Dresdner Bank, Ernst Moritz Lipp, spricht von einer „Zweiteilung“ der Politik: In der klassischen Steuer-, Arbeitsmarkt-und Sozialpolitik kann und muß unter immer stärkerer Beachtung des internationalen Umfelds national agiert werden. Die Handels-, Migrations-und Umweltpolitik werden dagegen immer stärker globalisiert, und als Folge der Umsetzung des Maastrichter Vertrages wird die Geldpolitik zusehends europäisiert. Vgl. dazu Hanke 1996, S. 17.

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  12. Beispielsweise liegen für Charles Oman, den Leiter einer OECD-Forschungsgruppe über Globalisierung und Regionalisierung, die Ursachen weniger in der Globalisierung als vielmehr im schwierigen Übergang von der (fordistischen) industriellen Massenproduktion zur flexiblen Produktion, bei der Dank neuer Technologien und Gruppenarbeit eine viel höhere Produktivität mit der Folge anfänglicher Arbeitsplatzverluste erreicht werde. Oman unterstreicht, daß die mit der Internationalisierung verbundenen sprunghaft zunehmenden Direktinvestitionen überwiegend in den amerikanischen, europäischen und asiatischen Wirtschaftsregionen bleiben: Während zum Beispiel deutsche Investitionen zum geringsten Teil nach Asien gehen, etwa nur ein Drittel Nord-und Südamerika erreichen, gelangen fast zwei Drittel in andere europäische Länder. Siehe dazu Hanke 1996, S. 17.

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  13. Da die Märkte soziale Ziele und Umweltziele nicht von sich aus verfolgen, plädiert Horst Afheldt für die Stärkung politischer Macht („Zurückerkämpfung” des Primats der Politik!) nicht im Rahmen des Nationalstaats oder einer „Weltregierung“, sondern im Rahmen großer Wirtschaftsräume wie z.B. Europas, Ostasiens oder Südamerikas. Vgl. Afheldt 1994, S. 210–229.

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  14. Scharpf sieht im Zuge der Globalisierung staatlicher Beziehungen die Gefahr, daß nicht nur seitens der Regierungen demokratische Mitwirkungsrechte zunehmend ausgeschaltet werden, sondern auch demokratische Proteste und Widerstände immer virulenter werden. Da nach seinem Demokratieverständnis Volkssouveränität und nationalstaatliche Souveränität zusammengehören, also demokratische Selbstbestimmung politisch relativ autonome Gemeinwesen voraussetzt, darf der „für die demokratische Legitimation konstitutive Zirkel von Handlungskompetenz und Verantwortung“ nicht durchbrochen werden. Daraus folgert Scharpf, im Interesse der Demokratie „auf jede sachlich nicht unbedingt gebotene Verflechtung” zu verzichten und nach Koordinationsmechanismen zu suchen, die die relative Autonomie so wenig wie möglich beeinträchtigen. Siehe dazu Scharpf 1993a, S. 174f.

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  15. Der Heiztechnik-Hersteller Viessmann hat 1996 mit den nicht in der IG Metall organisierten Betriebsräten und Beschäftigten ein firmeninternes „Bündnis für Arbeit“ geschlossen. Über 90% der Beschäftigten erklärten sich bereit, fortan nicht 35, sondern 38 Stunden (ohne Lohnausgleich) zu arbeiten. Im Gegenzug verzichtete der Chef des Unternehmens auf den Bau eines Werkes in Tschechien und versprach eine bis Ende April 1999 gültige Arbeitsplatzgarantie. Die IG Metall hat wegen des Verstoßes gegen § 77 Abs. 3 des Betriebsverfassungsgesetzes, wonach durch Tarifvertag geregelte Arbeitsentgelte und sonstige Arbeitsbedingungen zum Nachteil von Arbeitnehmern nicht zum Gegenstand einer Betriebsvereinbarung gemacht werden dürfen, Klage erhoben. Vgl. Handelsblatt vom 8.8.1996, S. 1 und vom 18.8.1996, S. 2.

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  16. Die SPD hat mit dem auf dem Mannheimer Parteitag vom November 1995 verabschiedeten wirtschaftspolitischen Antrag den Versuch unternommen, die Ziele und Grundsätze der Modernisierung und der sozialen Gerechtigkeit miteinander zu verknüpfen. Wichtige „Eckpunkte“ dieses Modernisierungskurses sind: Stärkung von Ausbildung, Forschung und Wissenschaft, Mittelstandsoffensive durch Senkung der Lohnnebenkosten für kleine und mittlere Betriebe, längere Maschinenlaufzeiten, Freizeitausgleich für Überstunden, Nacht-und Schichtarbeit und flexible Arbeitszeiten. Vgl. Lösche 1996, S. 26.

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  17. Für Benz sind die großen finanzstarken Länder weiterhin zu einer eigenständigen Wirtschaftsförderungs-und Infrastrukturpolitik in der Lage, während die kleinen finanzschwachen Länder angesichts der nicht so schnell zu überwindenden Schwächen der Wirtschafts-und Finanzkraft auf Jahre hinaus auf Bundeshilfen angewiesen bleiben. Vgl. dazu Benz 1993, S. 460.

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Pilz, F. (1998). Steuerungsergebnisse wohlfahrtsstaatlicher Politik: Politik- und system-stabilisierende Wirkungen. In: Der Steuerungs- und Wohlfahrtsstaat Deutschland. VS Verlag für Sozialwissenschaften, Wiesbaden. https://doi.org/10.1007/978-3-663-09634-4_10

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  • Publisher Name: VS Verlag für Sozialwissenschaften, Wiesbaden

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