Zusammenfassung
Die Leiter der preußischen Politik haben sich nach 1806 entschlossen zu Reformen bekannt. Mit ihnen hat vor allem die tonangebende preußische Beamtenschaft „bewußt für Adam Smith gegen Napoleon optiert, um den einen durch den anderen zu vertreiben. Sie nahm die Herausforderung zur industriellen Revolution an, um eine ‚Franzüsische Revolution‘ zu vermeiden, deren Ziele gleichwohl zu erreichen. Sie entfesselte eine gesellschaftliche Bewegung, die sich langsam ihrer Steuerung entzog, und die ihr schließlich entglitt, sobald die soziale Frage zur Verfassungsfrage aufrückte“ (Koselleck 1967: 14).
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Literatur
Über den (deutschen) Konstitutionalismus und seinen Unterschied zum parlamentarischen System unterrichten grundlegend F. Schnabel, Band II, 1951, T. Ellwein 1954 und vor allem E.R. Huber I - III, der in mancher Hinsicht ein nachträgliches konstitutionelles Staatsrecht vorgelegt hat. Eine m.E. besonders gute Zusammenfassung ist M. Stürmer in seinem Einleitungsbeitrag zu Jeserich II gelungen.
Vgl. H. Plessner, Die verspätete Nation. 1959, und grundlegend R. Dahrendorf 1965, die beide Fragen stellen, welche die ganze neuere Geschichtsschreibung über das 19. Jahrhundert in Deutschland bestimmen. Politiktheoretisch hat hier E. Fraenkel, Deutschland und die westlichen Demokratien. 1. Aufl. 1964, bahnbrechend gewirkt.
Zur Geschichte des Verwaltungsrechts der bereits erwähnte Aufsatz von G.-C. v. Unruh (oben S. 72).
Die Parteinahmen und Einseitigkeiten Wilhelms II. sind in aller Munde; wie parteilich auch ein Monarch wirkte, der sich in besonderer Weise auf seine Rolle als Spitzenfigur in der konstitutionellen Monarchie beschränkte, zeigt am Beispiel des letzten bayerischen Königs auf: A. Beckenbauer, Ludwig III. von Bayern 1845–1921. Ein König auf der Suche nach seinem Volk. 1987.
Vgl. z.B. den zeitgenössischen Bericht über die Unruhen in Fürstenberg (damals Lkr. Büren) im Jahre 1848 in: Wünnenberg-Fürstenberg 1985; in diesem Band auch die Anordnung zur Führung von Ortschroniken, welche die Regierung in Minden am 12.12.1817 gegeben hat (S. 9ff.).
wollte ein junger Jurist im Landratsamt Paderborn volontieren und stellte an den ‘Hochgebietenden, hochzuverehrenden Herrn Minister, Hochgeborenen Herrn Grafen’ am 16. August einen entsprechenden Antrag. Am 22. August schickte der Regierungspräsident dem Landrat zu dessen „eigenhändiger Eröffnung“ (also geheim) den Antrag und ersuchte ihn um „gefällige, vertrauliche Äußerung über den Gerichtsassessor von D., insbesondere auch über dessen politische Richtung, über welche der Herr Minister des Innern Auskunft verlangt” (STADt M 1 Pr 523).
H. Haas, in: H. Dopsch/H. Spatzenegger (Hrsg.), Geschichte Salzburgs — Stadt und Land. Band II Neuzeit und Zeitgeschichte, 2. Teil 1988, S. 61.
Die Bevölkerungszahlen nach A. Drexler 1989, W. Kohl Band 3, Statistisch-geographische Übersicht 1821, Regierungsbezirk Detmold 1981 und leider an ‘entlegener Stelle’ K. Horstmann, Bevölkerungs-und Wirtschaftsentwicklung in Minden-Ravensberg, Lippe und Osnabrück im ersten und zweiten Drittel des 19. Jahrhunderts, in: Raumordnung im 19. Jahrhundert. 1. Teil. Forschungs-und Sitzungsberichte der Akademie für Raumforschung und Landesplanung. Band XXX, 1965, S. 97ff. Besonders eindrucksvoll schildert Wolfgang Mager die örtliche Entwicklung in: Spenge 1. — Zum folgenden Kapitel allgemein W. Kohl Bände 2 und 3, G. Engel 1968, L. Gall 1989, T. Nipperdey 1983, R. Rürup 1984 und H.U. Wehler 1987 sowie den Beitrag von W. Conze in Jeserich II.
Einen guten Überblick zu diesem Thema bringt C. Wischermann in W. Kohl Band 3; generell zur Armut W. Abel 1974, W. Fischer 1984, H.U. Wehler 1987 Band 2 und W. Pöls 1973.
Zur Wirtschaftsentwicklung W. Kohl Band 3 und A. Trente 1933; für Ostwestfalen-Lippe u.a. W. Mager, Die Rolle des Staates bei der gewerblichen Entwicklung Ravensbergs in vorindustrieller Zeit, und J. Mooser, Der Weg vom proto-industriellen zum fabrik-industriellen Gewerbe in Ravensberg 1830–1914, beide in: K. Düwell/ W. Kollmann 1983, sowie F.W. Henning, Vorindustrielles Gewerbe und wirtschaftlicher Wandel im Paderborner Land im 19. Jahrhundert, in: Vortragsreihe der Gesellschaft für westfälische Wirtschaftsgeschichte e.V. Heft 25 1982. In engem Zusammenhang mit meiner Arbeit schließlich A. Drexler 1989.
H. Schissler, Preußische Agrargesellschaft im Wandel. 1978, S. 185. Zur Gemeinheitsteilung und den Ablösungsstreitigkeiten grundlegend S. Brakensiek 1991. Außerdem bringen viele der Ortsgeschichten Genaueres. Als Beispiele seien Lichtenau-Husen, 1990, S. 97ff. und Borgentreich-Bühne, 1990, S. 296ff. genannt.
Der Bericht kam zustande, weil der Wiedenbrücker Landrat Bessel wiederholt Eingaben an die Regierung in Minden gemacht hatte. Diese entsandte daraufhin den Regierungsrat Bitter, dessen Bericht dann Aufsehen erregt haben soll. Im Bericht heißt es weiter: „Wovon die bleiche Schaar der Kinder von den blassen Eltern ernährt wird, die in der Hütte nichts haben und auf ihrem Lande nichts zu erarbeiten vermögen, man begreift es nicht. Brod und Fleich sind hier wie dort unbekannte Genüsse, Kartoffeln, soweit sie gewachsen sind, Steckrüben und Wurzeln, das sind die Lebens-Elemente dieser Bevölkerung, die in Lumpen gehüllt, ohne Gegenwart und Zukunft, von einem Tag zum anderen sich durchzuarbeiten sucht. Sie säen, aber sie ernten nicht, sie arbeiten, aber sie erhalten keinen Lohn.“ Zitiert nach Kreis Wiedenbrück 2 S. 36; anschaulich auch Schloß Holte-Stuckenbrock und Sennestadt.
Vgl. G. Lehmbruch, Administrative Interessenvermittlung, in: A. Windhoff-Héritier 1987, S. 11ff., hier S. 16f.; C. Schmitt, Die geistesgeschichtliche Lage des heutigen Parlamentarismus. 1926; ders., Der Hüter der Verfassung. 1931.
B. Hildebrand, Nationalökonomie der Gegenwart und Zukunft. 1848: „Viele Volkswirthschaftslehrer Deutschlands waren dadurch in einen Widerspruch mit sich selbst gerathen, daß sie einerseits mit den englischen Nationalökonomen dem aus eigennütziger Absicht hervorgehenden Zusammenwirken aller Einzelnen den Erfolg einer Befriedigung sämtlicher Volksbedürfnisse zuschrieben und andererseits doch das Bedürfniß einer Unterstützung der Staatsgewalt für die Volkswirtschaft geltend machten“(S. 33). Vgl. dazu V. Müller 1991.
Zum folgenden neben der allgemeinen Literatur vor allem F. Schnabel IV und E.R. Huber Band 2.
G. Lüttgert, Die evangelische Kirchenverfassung in Rheinland und Westfalen nach ihrer geschichtlichen Entwicklung. 1905, S. 844 und 847.
Vgl. z.B. W. Dantine, Kirche und Erziehung, in: Th. Ellwein/H.H. Groothoff u.a. (Hrsg.), Erziehungswissenschaftliches Handbuch. Band 1: Das Erziehen als gesellschaftliches Phänomen. 1969, S. 139ff. Etwas früher Th(eodor) Ellwein, Was heißt christliche Schule?, in: Die deutsche Schule 1960 S. 564ff. Zur geistlichen Schulaufsicht vgl. H.E. Lubrich, Geistliche Schulaufsicht und Religionsunterricht in Minden-Ravensberg 1754–1894. 1977. Näheres Kapitel B.
In ähnlicher Weise ließe sich die Entwicklung vom ‘Kirchhof’ zum Friedhof (der politischen Gemeinde) beschreiben. Gegen den Kirchhof wandte sich generell das ALR mit der gesundheitspolizeilich zu verstehenden Bestimmung: „In den Kirchen, und in den bewohnten Gegenden der Städte, sollen keine Leichen beerdigt werden“ (2. Teil Tit. 11 § 184). Die französische bzw. westfälische Verwaltung zog nach. 1809 gebot letztere, daß die Friedhöfe vor die Tore zu verlegen seien. Informationen dazu finden sich vor allem in ortsgeschichtlichen Gesamtdarstellungen, anschaulich z.B. der Beitrag von E. Pennekamp in: HarsewinkelGreffen S. 121ff.
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Ellwein, T. (1993). Gesellschaft und Staat vor der Reichsgründung. In: Der Staat als Zufall und als Notwendigkeit. VS Verlag für Sozialwissenschaften, Wiesbaden. https://doi.org/10.1007/978-3-663-09632-0_4
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