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Jenseits der bürgerlichen Gesellschaft: Von den Diskussionen der Neuen Linken zur sozialistischen Zivilgesellschaft

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Part of the book series: Bürgerschaftliches Engagement und Nonprofit-Sektor ((BENPS,volume 4))

Zusammenfassung

Gegen eine weit verbreitete Deutung, derzufolge die Zivilgesellschaftsdebatte in den westlichen Demokratien sich vor allem der Übernahme der ostmitteleuropäischen Diskussionen verdankt, möchte ich im folgenden auf die durchaus eigenständige Linie der Begriffsbildung hinweisen1. Im Westen erfolgte die Ausbildung des Begriffs der Zivilgesellschaft zuerst in den politischen Kontexten der Debatten einer postmarxistischen Linken und später vor allem der neuen sozialen Bewegungen. Auf die Eigenständigkeit der westlichen Diskussion verweist auch Habermas. Ihm zufolge stellt eine Selbstkritik der westlichen Linken eine wichtige Deutungsfolie der ostmitteleuropäischen Diskussionen und Ereignisse dar. Die Entwicklung der Zivilgesellschaftsdebatte aus den Kontexten einer linken Selbstkritik gilt es hier in ihren Grundzügen nach-zuvollziehen. Den zeitgeschichtlich-politischen Hintergrund bildet ein Zeitraum, der von den späten 50er Jahren bis in die 80er Jahre hineinreicht, eine Zeitspanne, die durch die Entstehung einer Neuen Linken, deren Rezeption durch die Studentenbewegung und durch theoretische Reaktionen auf das Entstehen neuer sozialer Bewegungen in den 70er Jahren gekennzeichnet ist.

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Referenzen

  1. Im Westen werden die in Ostmitteleuropa geführten Diskussionen über die Zivilgesellschaft mit Aufmerksamkeit verfolgt. Zweifellos bietet der ideengeschichtliche Fundus der liberalen Demokratie die Möglichkeiten einer Interpretation der ostmitteleuropäischen Zivilgesellschaftsdiskussion im Sinne eines nachholenden Anschlusses an die liberale Demokratie und die Grundsätze der Französischen Revolution. Dies zeigen liberale Deutungen der Umbrüche von 1989. Doch die sichtbar gewordene demokratietheoretische Bandbreite der Deutungen dieser Umbrüche im Spannungsfeld von politischem Liberalismus und Republikanismus verweist auf die demokratietheoretischen Kontroversen über die Zivilgesellschaft im Westen. Zur demokratietheoretischen Diskussion siehe Teil 2 der Darstellung.

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  2. Die „kognitive Praxis“ wichtiger Trägergruppen einer sozialen Bewegung, so auch Ron Eyerman und Andrew Jamison, sei für die Mobilisierung sozialen Handelns im Sinne der Herausbildung von Orientierungsmustern und Zielvorstellungen maßgeblich. Ordnungsentwürfe von Intellektuellen und deren Umsetzung in handlungsrelevante Zielvorstellungen spielen hierbei eine zentrale Rolle (Eyerman/Jamison 1991).

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  3. Karl A. Otto verweist etwa für die Bundesrepublik auf den Charakter der Studentenrebellion als Sammlungsbewegung von „rüstungskritischen Gewerkschaftern, linken Sozialdemokraten und Mitgliedern der verbotenen KPD, von aktiven Pazifisten, sozialkritisch engagierten Christen und radikalen Liberalen, von jugendlichen Arbeitern, kritisch gewordenen Schülern und vielfältig fraktionierten Studenten“ (Otto 1989: 18).

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  4. Mills war freilich selbst, obgleich ausgewiesener Marx-Kenner, niemals Marxist.

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  5. Für die deutsche Diskussion der Neuen Linken ist insgesamt der Einfluß der Liberalismuskritik der Frankfurter Schule um Horkheimer und Adorno, aber auch der von Habermas nicht zu unterschätzen (Kraushaar 1999). Habermas ist derjenige Exponent der jüngeren Frankfurter Schule, der seit seiner 1962 erschienenen Studie über den Strukturwandel der Öffentlichkeit (Habermas 1990) Fragen der Demokratietheorie einen zentralen Stellenwert in seinem Werk einräumt. Er beteiligt sich später auch maßgeblich an der Zivilgesellschaftsdebatte (zu Habermas siehe v.a. Teil 2, Kapitel 3.1.). Nicht zu vergessen ist der Einfluß von Johannes Agnolis Kritik des autoritär-faschistischen Staates, in der ein Ausschließungsverhältnis von Demokratie und Kapitalismus zur Kritik parlamentarischer Demokratie und letztlich zu einer Relegitimierung der Idee der proletarischen Diktatur führt (Agnoli/Brückner 1968). Zu den Entwicklungslinien einer linken Demokratietheorie in der Bundesrepublik siehe Demirovic 1997a.

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  6. Etwa von Daniel Cohn-Bendit, der seine politische Grundposition 1968 als Einheit von Antikapitalismus und Antikommunismus definiert (Cohn-Bendit/Cohn-Bendit 1968). Diese von ihm vertretenen Sozialismusvorstellungen sind freilich nur negativ bestimmt: „als Ablehnung jedes Bürokratismus, jedes zentralen Dirigismus, als die Übergabe der Macht an die Produzenten in den Produktionsstätten selber“ (Sauva-geot/Geismar/Cohn-Bendit 1968: 46). Bereits in der Zeit von 1960 bis 1964, so der einflußreiche Theoretiker der Neuen Linken, Cornelius Castoriadis, habe er den Bruch mit dem Marxismus vollzogen (Castoriadis 1980: 46). An den linken Antitotalitaris-mus von Lefort, Castoriadis und Gauchet knüpft explizit das Ende der 8Öer Jahre entwickelte Konzept der Zivilgesellschaft bei Rödel/Frankenberg/Dubiel (1989; siehe dazu Teil 2, Kapitel 3.2.2.) an; siehe auch die deutsche Edition von Texten dieser Autoren aus dem Zeitraum 1976–1986 durch Ulrich Rödel (Rodel 1990). Eine Kritik der Verdrängung linker Totalitarismustheorie durch eine Faschismustheorie innerhalb der bundesdeutschen Studentenbewegung entwickelt Kraushaar 1997.

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  7. Diese Avantgarderolle trägt mit ihren Momenten des antiautoritären Protestes wesentlich zu einem ausgeprägt kulturellen Verständnis von Protest bei, das in den 70er Jahren von den neuen sozialen Bewegungen weiterentwickelt wird.

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  8. So etwa nachzulesen noch bei Negt 1976, für den die Selbstverwaltung als Form der „Emanzipation des Lebenszusammenhangs der Menschen in seiner Totalität bestimmt“ (Negt 1976: 466) ist und der auf die autonomen Formen einer proletarischen Öffentlichkeit setzt, in denen sich die pluralen Interessen der Produzenten entfalten können und eine integrierte Lebensform hergestellt wird, die Produktion und Konsumtion, Arbeit und gesellschaftliche Entscheidung verbindet (vgl. Demirovic 1997a: 34).

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  9. Bermbach weist in der damaligen Diskussion darauf hin, daß die direktdemokratische Idee — sofern nicht mehr als gesamtgesellschaftliches Organisations- und Steuerungsmodell verstanden, nicht mehr antiinstitutionell ausgerichtet, und bezogen auf gesellschaftliche Teilbereiche sowie auf Probleme der organisatorischen Binnendemokrati-

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  10. sierung — durchaus eine sinnvolle Ergänzung zur parlamentarischen Demokratie darstellt. Allerdings setzt dies auch eine Entklammerung von Demokratietheorie und einem instrumenteilen Politikbegriff des Marxismus voraus (Bermbach 1991b: 53f.). In diesem entschärften Sinne einer Ergänzung des Parlamentarismus ist auch die „Basisdemokratie“ der neuen sozialen Bewegungen von direktdemokratischen Überlegungen bestimmt (Vandamme 2000: 15).

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  11. Rödel/Frankenberg/Dubiel (1989: 14ff.) kritisieren deshalb aus Sicht der neueren Zivilgesellschaftsdiskussion eine etwa von Agnoli vertretene funktionalistische, letztlich auf Fragen der Kapitalakkumulation bezogene Sicht der Institutionen der liberalen Demokratie, die sich mit einer radikal antiinstitutionalistischen Sicht von Politik nahtlos verbinden läßt.

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  12. Jean Cohen nennt als drei einflußreiche neomarxistische Substitutionsvorschläge für das Proletariat die auf Marginalisierte und intellektuelle Avantgarden abstellende Theorie Herbert Marcuses, die Theorie der neuen Arbeiterklasse von hochqualifizierten „white collar“ Arbeitnehmern von Serge Mallet und André Gorz sowie ein Sample von Theorien der neuen intellektuellen Klasse. Die strukturalistische Klassenanalyse im Gefolge von Louis Althusser, vor allem bei Erik Olin Wright und Nicos Poulant-zas, enthält das Zugeständnis einer relativen Autonomie der politischen und ideologischen von den ökonomischen Strukturen. All diese Theorien bewegen sich paradigmatisch im Rahmen der Marxschen Theorie der bürgerlichen Gesellschaft und einer damit verbundenen Klassentheorie (Cohen 1982: 1ff.).

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  13. Eine ausführlichere Darstellung der Entwicklung des Marxschen Werkes und des Sozialismus mit Hinweisen auf die problematische Konzeption der bürgerlichen Gesellschaft bei Marx habe ich an anderer Stelle vorgenommen: Klein 1993.

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  14. Cohen (1982: 223ff.) bezieht sich im Zusammenhang ihrer institutionentheoretischen Überlegungen auf Castoriadis (Castoriadis 1984); doch ist Castoriadis gerade nicht der Gewährsmann für eine Argumentation, die auf Grundlage der Trennung von Staat und Gesellschaft eine Demokratisierung politisch-institutioneller Vermittlungsformen anstrebt. Anders als bei Lefort und Gauchet bleibt Castoriadis Bezugspunkt letztlich eine Aufhebung der Trennung von Staat und Gesellschaft durch eine „sich explizit selbst instituierende und autonome Gesellschaft“ (Rödel 1990b: 12).

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  15. Hier kann nun terminologisch in der deutschen Begriffsverwendung durchaus bereits von Zivilgesellschaft gesprochen werden, resultiert doch aus der Kritik an der Marx-schen Reduktion von bürgerlicher Gesellschaft ein Verständnis der Grundzüge der „civil society“, wie es auch in den neueren Begriffsverwendungen von Zivilgesellschaft zu finden ist. Cohen nennt als grundlegende Merkmale: „legality (private law; civil, political, social equality and rights); plurality (autonomous, self-constituted voluntary associations), and publicity (spaces of communication, public participation in the genesis, conflict, reflection on and articulation of political will and social norms)“ (Cohen 1982: 225).

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  16. Die Demokratisierung von Staat und Ökonomie schließt eine für Demokratisierungsaspekte unempfindliche hermetische Konzeption beider Bereiche als medienvermittelte Subsysteme aus. Dieser Hinweis von Cohen erläutert auch die spätere Argumentation der Autorin. In ihrem zusammen mit Andrew Arato verfaßten Hauptwerk zur Zivilgesellschaftsdebatte (Cohen/Arato 1992) übernimmt sie von Habermas eine durch die Systemtheorie Niklas Luhmanns beeinflußte Gesellschaftstheorie und mit ihr einen Dualismus von System und Lebenswelt. Doch bleibt in dieser Konzeption der Spielraum der Demokratisierung im politisch-intermediären, institutionell geprägten Raum die leitende Idee. Cohen/Arato verbinden den Dualismus von System und Lebenswelt mit der nur institutionentheoretisch zu erläuternden Rolle einer „politischen“ und einer „ökonomischen Gesellschaft“. Diese vermitteln mit einem für Demokratisierungsstrategien offenen Institutionengefüge zwischen Zivilgesellschaft und den mediengesteuerten Bereichen von Staat bzw. Ökonomie. Aus der Dissertationsschrift von Cohen erschließen sich bereits die institutionentheoretischen Hintergründe dieser Konzeption. Eine Demokratisierung der Ökonomie setzt auf „selbstbegrenzende“ Eingriffe einer „industriellen Demokratie“. An anderer Stelle hat Arato dies mit Bezug auf die Ökonomie so formuliert: „The differentiation of modern economy and civil society should be seen as the beginning of the search for mediations between them, capable of abolishing the capitalist character of modern economies without giving up economic rationality itself (Arato 1989: 144).

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  17. Siehe etwa die in Bobbio 1988 versammelten Aufsätze aus der Zeit von 1968–1978.

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  18. Zur Rekonstruktion des Begriffswandels von Marx zu Habermas siehe Klein 1987. Revisionsbedürftig sind aus Habermas‘ Sicht die Überwindung des bloß funktionali-stischen Verständnisses des demokratischen Rechtsstaates, eine bei Marx auf den Arbeitsbegriff beschränkte Konzeption von Praxis, ein holistisches Gesellschaftsmodell, das keinen Raum läßt für die Ausdifferenzierung komplexer moderner Gesellschaften, ein in der Klassentheorie zum Ausdruck kommendes, der gesellschaftlichen Komplexität nicht mehr angemessenes konkretistisches Verständnis politischer Konflikte und gesellschaftlicher Akteure und schließlich die Subsumtion normativer Grundannahmen kritischer Gesellschaftstheorie unter die Geschichtsphilosophie als tragendes Gerüst für Klassen- und Revolutionstheorie (Habermas 1990: 188ff.).

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  19. Dieser Text von Keane ist auch ein weiteres Beispiel für eine Zivilgesellschaftskonzeption auf Grundlage einer Antikritik der Marxschen Kritik, freilich mit dem Hinweis: „The Marxian perspective thereby helped sensitize us to those unjust and undemocratic forms of class power in modern civil societies which early liberal discourse justified or took for granted“ (Keane 1988c: 63f.).

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  20. Die Bezeichnung „Postmarxisten“ markiert hier vor allem eine durch die Kritik an den Grundannahmen der Marxschen Theorie informierte politik- und sozialwissenschaftliche sowie politischphilosophische Reflexion. In anderer Weise möchte etwa Anja Rüdiger (1996) den Terminus reservieren für eine poststrukturalistische Weiterentwicklung des Marxismus. Über dessen Rekonstruktion — diskutiert werden die Positionen der Autoren Barry Hindess und Paul Hirst, Michael Ryan, Samuel Bowles und Herbert Gintis, Ernesto Laclau und Chantal Mouffe — entfaltet sie eine mit ethischen Grundannahmen des Poststrukturalismus verbundene Demokratietheorie. Auf diesen Diskussionsstrang postmarxistischer Autoren, aus dem die Zivilgesellschaftsdebatte insbesondere mit Bezug auf die neuen sozialen Bewegungen wichtige differenztheoretische Anregungen erhält (dazu und zum Anregungspotential eines hier entfalteten agonalen Politikbegriffs siehe auch: Nullmeier 1998), sei ausdrücklich hingewiesen, auch wenn nichts dafür spricht, den schon im Kontext einer Kritik der Neuen Linken gebrauchten Begriff des Postmarxismus für diesen speziellen Zusammenhang zu reservieren.

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  21. Pierson kritisiert an diesen neuen Debatten einen Hang zur Idealisierung des Pluralismus und einer Unterschätzung des staatlichen Einflusses auf die Akteure der Zivilgesellschaft. Ausgeblendet würden hier Fragen der sozialen Ungleichheit und der nach wie vor für die Zivilgesellschaft prägende Einfluß der kapitalistischen Ökonomie. Schließlich, und in dieser Kritik deutet sich das Gewicht der neuen sozialen Bewegungen in den Überlegungen der behandelten Theorien an, bliebe ganz und gar unklar, wie eine Allianz neuer sozialer Bewegungen mit einem Schwerpunkt jenseits des Arbeitsprozesses für das Projekt einer Demokratisierung der Industriegesellschaft und eine sozialistische Zivilgesellschaft im Ernst gewonnen werden könne (Pierson 1984: 568ff.).

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  22. Für diese Debatte in Deutschland siehe Kebir 1991, das Themenheft „Gramsci und die Zivilgesellschaft“ der Zeitschrift „Das Argument“ (Nr. 185/1991), die Beiträge von Jehle, Buttigieg, Baratta, Boer und Hauf im Abschnitt „Gramsci und die Theorie der Zivilgesellschaft“ der Zeitschrift „Das Argument“ (Nr. 206/1994), Kößler/Melber 1993: 63ff. und Emtmann 1998: 47ff. Auch im Kontext der ostmitteleuropäischen Diskussion spielte die Gramsci-Rezeption eine gewisse Rolle (Pelczynski 1988; Emtmann 1998).

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  23. Dazu kritisch Demirovic 1997b: 153f.

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  24. Bei dieser Deutung bleibt das Zusammenspiel von Zwang und Konsens, von Diktatur und Hegemonie als Schlüssel des Verständnisses des „integralen Staates“ (Buci-Glucksmann 1981; Kebir 1991: 69f.) hinsichtlich des daraus resultierenden weit ge-faßten Staatsbegriffs problematisch.

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  25. Nun leidet, dem Entstehungscharakter als „Gefangnisheften“ entsprechend, die Terminologie bei Gramsci an Unscharfen, die dessen Einvernahme sowohl seitens marxistischer, leninistischer als auch reformistischer Deutungen zu ermöglichen scheinen. Den Fallstricken dadurch naheliegender Fehldeutungen, so Norberto Bobbio, kann nur durch eine das gesamte Werk und dessen sich durchhaltende Motive berücksichtigende Interpretation entgangen werden: „When undertaking research into Gramsci‘s thought, the first task is to look for and analyse these personal and original features with no other concern than to reconstruct the outlines of a theory which seems fragmentary, diffuse, unsystematic, with some terminological vagaries, but which are, however, given coherence (especially in his writings from prison), by a deep unity of inspiration“ (Bobbio 1988b: 142).

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  26. Ich benutze hier die englische Fassung mit dem Titel „Which Socialism?“ (Bobbio 1988). Zur Verwendung des Begriffes der Zivilgesellschaft statt bürgerlicher Gesellschaft bei Gramsci bemerkte schon Kebir: „Der unterschiedliche Begriffsinhalt der ‚bürgerlichen Gesellschaft‘ von Marx und der ‚società civile‘ von Gramsci läßt es mir also ratsam erscheinen, Gramscis Terminus nicht mechanisch ins Deutsche zurückzuübersetzen.“ Kebir verwendet in der Folge den Terminus „Zivilgesellschaft“ (Kebir 1991:56).

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  27. So weisen Cohen/Arato darauf hin, daß Gramsci, wenn er Hegemonie/Konsens und Herrschaft/Zwang insgesamt dem Staat in einem integralen Sinne zuweist, damit einem etatistischen Grundzug („statism“) seines Denkens nachgibt. Aus Gramscis gut begründeter Zurückweisung des Ökonomismus ergibt sich bei ihm nunmehr im Um-kehrschluß — mit Blick auf die Sowjetunion — ein weitreichender Gestaltungsraum progressiver Staatlichkeit, der in seinen Konsequenzen auch eine staatlich betriebene Auflösung der bestehenden Formen der Zivilgesellschaft ins Kalkül zieht. Gramsci sieht den integralen Staat als Geburtshelfer einer neuen Zivilgesellschaft. Doch fehlen dieser Deutung sowohl die historischen Anhaltspunkte — der frühmoderne Staat war bei der Abschaffung der alten Ständeordnung auf die Unterstützung des Bürgertums und die entstehenden Strukturen der Zivilgesellschaft und deren Hilfe „von unten“ angewiesen -, als auch eine logische Überzeugungskraft: „How convincing was it, then, to expect that a form of statism that was more uncompromisingly hostile to civil life than any of its predecessors would create from above a »complex, and well articulated civil society‘ that would be able to govern itself more or less independently?“ (Cohen/Arato 1992: 154).

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  28. Auf fortbestehende Kontinuitäten zur „bürgerlichen Gesellschaft“ in der Tradition des politischen Liberalismus ist hinzuweisen. Es ist eine besondere Schwierigkeit der Darstellung, auf die bereits aufmerksam gemacht wurde, daß der angelsächsische Begriff der civil society sehr viel breiter angelegt ist. Die angelsäschsischen Diskussionen verbleiben daher trotz neuer inhaltlicher Akzentuierungen in einer begrifflichen Kontinuität An dieser Stelle interessieren jedoch vor allem die Diskussionen, die in der deutschen Rezeption zur Präzisierung eines von der „bürgerlichen Gesellschaft“ geschiedenen Begriffes der „Zivilgesellschaft“ beitragen. Auf die ideengeschichtlichen Bezüge und demokratietheoretischen Konturen der Debatte gehe ich in Teil 2 der Darstellung ausführlich ein.

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  29. Bobbio, der noch in den 70er Jahren starke Vorbehalte gegenüber Formen der direkten Demokratie hegte, sieht in ihnen in seinen späteren Schriften — wenn auch thematisch auf Bereiche beschränkt, in denen Ja/Nein-Entscheidungen sinnvoll sind — ein sinnvolles Komplement zur repräsentativen Demokratie. Ebenso wichtig wie die Frage, wer entscheidet, sei aber die Frage, wo zu entscheiden ist (Bobbio 1987: 56). Während Bobbio zuversichtlich ist, daß eine Demokratisierung auf dem Terrain der Zivilgesellschaft, etwa von Familien- und Geschlechterrollen, von Erziehungs-, Berufs- und Klientenrollen möglich und daß auch Institutionen wie die Schule oder (widersprüchlich, wie seine weiteren Ausführungen zeigen) der Arbeitsplatz demokratisiert werden können, gilt diese Zuversicht nicht für die Bereiche der Bürokratie und Ökonomie. Die Demokratisierung der Ökonomie ist auch für ihn die Schlüsselfrage einer sozialistischen Demokratie: „Yet it is precisely in this field, the field of the democratic control of economic power, that the battle for socialist democracy will be won or lost“ (Bobbio 1988: 101). Doch solange „big business and hierarchical power“ als „the two great blocks of descending and hierarchical power in every complex society ... hold out against pressures from below, the democratic transformation of society cannot be said to be complete. We cannot even say whether this transformation is possible“ (Bobbio 1987: 57). Bobbio setzt bei der Ausweitung der zu demokratisierenden gesellschaftlichen Bereiche jedoch weiterhin vor allem auf die politischen Parteien und die traditionellen Formen repräsentativer Demokratie.

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  30. Die faktische Auflösung der Grenzen zwischen privat und öffentlich, Staat und Zivilgesellschaft, hat Einwände am Sinn der Aufrechterhaltung einer Terminologie evoziert, die nur eine „liberale“ Phase der Verhältnisse von Staat und Gesellschaft beschreibt (Giner 1985; diese Kritik wird zurückgewiesen von Keane 1988g: 6ff.). Mit den einflußreichsten modernen Vertretern dieser „Fusionsthese“ von Staat und Zivilgesellschaft setzen sich Cohen/Arato (1991, Kapitel 2: „The Discontents of Civil Society“) auseinander: Hannah Arendt kritisiert ein Verwischen der Grenzen zwischen Privatsphäre und Öffentlichkeit, Carl Schmitt eine Überlagerung staatlichen Handelns durch private Interessen, Reinhart Koselleck eine Politisierung des Privaten und Habermas in „Strukturwandel der Öffentlichkeit“ den Zerfall der öffentlichen Vermittlungsstrukturen zwischen Staat und Gesellschaft. Die Systemtheorie Niklas Luhmanns spricht angesichts der Ausdifferenzierung funktionsspezifischer Teilsysteme der Gesellschaft der Unterscheidung von Staat und Gesellschaft jeden weiterführenden gesellschaftstheoretischen Wert ab (Arato 1994b). Gegen diese Kritik Luhmanns argumentieren Cohen/Arato mit Hinweisen auf das Zusammenspiel von politischkulturellen Prozessen der Interessengenerierung in der Zivilgesellschaft, eines entfalteten Interessenpluralismus in der politischen Gesellschaft und eines für Impulse der Zivilgesellschaft geöffneten Prozeduralismus staatlicher Willensbildungs und Ent-scheidungsprozesse. Gegen Habermas Verfallsthese verweisen sie auf die Impulse der neuen sozialen Bewegungen in der Öffentlichkeit, ein Hinweis, den Habermas (1992) aufgegriffen hat (Cohen/Arato 1992: 177ff.).

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  31. Dieser Gedanke ist von beiden Autoren in zahlreichen Texten erläutert worden: Held/ Keane 1984; Held 1987: 283ff.; Held 1989a; Held 1989b; Held 1989c; Keane 1988c und Keane 1989.

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  32. Habermas (1992) erörtert den hier in den Blick genommenen Zusammenhang von Liberalismus und Demokratie unter der differenzierenden Begrifflichkeit des Bürgers als Autor und als Adressat des Rechts und einer Gleichursprünglichkeit von Rechtsstaat und Demokratie.

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  33. Keane, der ansonsten die Rolle der civil society als antidespotischer Kraft gegen den Staat als durchgehaltenes Motiv ihrer politischen Ideengeschichte besonders betont (Keane 1988h), weist hier auf die ebenfalls vorhandene Möglichkeit hin, daß eine nicht durch autonomiesichernde staatliche Institutionen stabilisierte Zivilgesellschaft eben auch zu einer „uncivil society“ werden kann (vgl. Keane 1996).

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  34. Natürlich hat die Sozialstaatsdiskussion in Deutschland eine andere Tradition. Dennoch erfolgt auch hier in der neueren Debatte ein expliziter Bezug auf den Diskurs der Zivilgesellschaft, etwa bei Günter Frankenberg, der — allerdings mit Blick auf die Demokratisierung der Zivilgesellschaft — in einem Plädoyer für eine zivilgesellschaftliche Streitkultur fordert, daß „die Mitglieder einer politischen Gemeinschaft nicht nur formal gleichberechtigt sein müssen, ihnen vielmehr auch zu ermöglichen ist, sich an der Streitkultur im weitesten Sinne zu beteiligen, [so daß, A.K.] das sozialstaatliche Leistungssystem mit der Idee und Praxis der Zivilgesellschaft zu verknüpfen“ ist (Frankenberg 1996: 193).

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  35. In diesem Zusammenhang ist an Stichworte wie den „Verhandlungsstaat“, den „kooperativen Staat“ oder an die „reflexive Demokratie“, insgesamt auch an die Diskussionen einer deliberativen Demokratietheorie zu erinnern.

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  36. Ich habe darauf hingewiesen, daß die Abgrenzung von Zivilgesellschaft, Staat und Ökonomie, die bereits in der Gramsci-Rezeption von Cohen/Arato deutlich wurde, von den Verfechtern einer Lesart des „integralen Staates“ bei Gramsci bestritten wird. Während diese Lesart Zivilgesellschaft und Staat zusammenführt und ingesamt an die Funktionsimperative der Ökonomie letztinstanzlich rückbindet, stoßen wir in den Diskussionen des demokratischen Sozialismus auf eine Zusammenführung von Ziviigeseilschaft und Ökonomie unter der Perspektive einer Demokratisierung sowohl der in diesem ausgeweiteten Sinne verstandenen civil society als auch des Staates.

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  37. Sie schließt in diesem Sinne an den Begriffsgebrauch des politischen Liberalismus von „bürgerlicher Gesellschaft“, etwa bei Paine, Tocqueville oder J.S. Mill, an (Keane 1988b: 15).

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  38. Siehe dazu auch Anmerkung 101.

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  39. Diese Differenzierungen sind uns in Kapitel 2.3. innerhalb der Diskussionen im Bereich der Transformationsforschung bereits begegnet.

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  40. Die an Geld als dem Tauschmedium der Ökonomie orientierte Konzeption ökonomischer Rationalität bei Habermas ist durch die bei Parsons und Luhmann entwickelten Vorstellungen von Systemintegration beeinflußt. Demgegenüber wird aus einer an der Marxschen politischen Ökonomie orientierten Sicht das Verständnis von Geld als des herausragenden Elements kapitalistischer Ökonomie bestritten, die Bedeutung der Kapitalakkumulation hervorgehoben und die Transzendierbarkeit der historischen Rationalität des Kapitalismus betont (Postone 1993).

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  41. Siehe dazu die Diskussion zu Habermas Gesellschaftstheorie in Honneth/Joas 1986, vor allem die Beiträge von Joas, McCarthy und Berger. Die Konzeption der Ökonomie als medienvermitteltem gesellschaftlichen Teilsystem bei .Habermas, so der Tenor der Kritik, steht einer Perspektive institutioneller Demokratisierung der Wirtschaft im Wege und entzieht die medienvermittelten Teilsysteme (Ökonomie und Staat) der Perspektive einer „Demokratisierung der Differenzierungsfrage“ (Joas 1990).

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  42. Doch auch wenn die Theoriedebatte der Zivilgesellschaft die ökonomische Frage in problematischer Weise ausblendet — neuere Diskussionen über die „internationale Zivilgesellschaft“ und über die Dynamik der Globalisierung deuten auf einen Wandel dieser Diskussionslage hin (vgl. Kapitel 5) -, taucht sie in den Diskussionen der „Dritte Sektor-Forschung“ (als einem innerhalb der westlichen Gesellschaften im Wachstum begriffenen Non-Profit-Sektor des Dienstleistungsbereiches) sowie in den Diskussionen über die Wohlfahrtsgesellschaft und die Reform des Sozialstaates wieder auf. Diese Debatten ihrerseits sind im reformpolitischen Kontext der neuen sozialen Bewegungen zu verorten (Kapitel 4) und werden in den aktuellen Diskussionen um die Zukunft des bürgerschaftlichen Engagements weitergeführt (Forschungsjour-nal NSB 2000). Die Verabschiedung von politischer Ökonomie sowie die Nichtbe-handlung des Verhältnisses von Kapitalismus und Demokratie sind denn auch zentrale Kritikpunkte der neomarxistischen Linken an der Zivilgesellschaftsdebatte: „Die Rekonstruktion normativer Demokratiemodelle aus der bürgerlichen Theoriegeschichte (Jefferson, Madison, Tocqueville u.a.m.) ohne Wahrnehmung deren immanenter Widersprüchlichkeit, konkret: ohne Berücksichtigung dessen, daß es eben die kapitalistischen Strukturen sind, die deren Verwirklichung verunmöglichen, und ohne Nachdenken darüber, wie diese zu beseitigen wären, muß sich zu platter Ideologieproduktion verkehren. Die kritische Bedeutung, die ein normativer Begriff von »Zivilgesellschaft‘ immerhin haben könnte, fällt damit vollends unter den Tisch“ (Hirsch 1992: 46). Die Abwesenheit ökonomischer Fragestellungen in der neueren Zivilgesellschaftsdebatte ist aber auch aus demokratietheoretischer Sicht problematisch: Volker Heins spricht mit Blick auf Rödel/Frankenberg/Dubiel von einem die libertäre Wende gegen jeglichen Etatismus begleitenden „Anti-Ökonomismus“, „der die Tabuisierung des »strategischen Handelns‘ durch Habermas noch neo-aristotelisch steigern möchte. Zwar kritisieren die Anhänger des neuen Konzepts ausdrücklich das neoklassische Projekt einer Rücknahme des Staates in eine dann nicht mehr länger ‚vorpolitische‘ societas civilis, — im Gegensatz etwa zum ‚Bürgerhumanismus‘ der Renaissance; zugleich wird jedoch der Begriff der Zivilgesellschaft von jeglichem Interessenhandeln gereinigt, so als wolle man doch den antiken Tugendbegriff übernehmen“ (Heins 1992: 238f.; vgl. Narr 1994; zum ideengeschichtlichen Hintergrund siehe ausführlich Teil 2, Kapitel 1 der Darstellung).

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  43. Cohen/Arato beschränken sich in ihrem Hauptwerk von 1992 auf die Wiederholung der von Arato in seiner Kritik an Keane gemachten Aussagen; bei Rödel/Frankenberg/Dubiel wird die von Habermas konzedierte systemische Eigendynamik marktvermittelter moderner Ökonomie mit Hinweis auf Marx als „von eindringlicher Plausibi-lität“ beschrieben; daraus wird offenbar eine weitere Nichtbeachtung gefolgert: „Auch Marx rekonstruiert im Kapital den Reproduktionszusammenhang des Kapitals ohne Rückgriff auf Willen und Bewußtsein beteiligter Akteure; es wirkt ‚blind* hinter dem Rücken der Subjekte“ (Rödel/Frankenberg/ Dubiel 1989: 159).

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  44. Vgl. das Themenheft „Rethinking Socialism“ von Politics & Society 1994.

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  45. Sekundäre Assoziationen grenzen sich dabei von den „primären“ Assoziationen der Familie, der Firma, der politischen Partei und des Staates ab (Cohen/Rogers 1994a: 137).

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  46. In der deutschen Debatte hat etwa Claus Offe auf die Bedeutung der zivilgesellschaftlichen Assoziationsverhältnisse — ihrer Arbeitsteilung, der institutionellen Ausformung von Inter-essenaggregation und -Vermittlung und von Verfahren der Konfliktregelung — für eine verstärkte Ausbildung „verantwortungsethischer Massenorientierung“ hingewiesen. Allerdings betont Offe die Grenzen der strategischen Herstellbarkeit von in diesem Sinne besseren institutionellen Arrangements angesichts von Pfadabhängigkeiten nationaler und sektoraler institutioneller Ordnungen, von sozialen Machtverhältnissen und den destabilisierenden Auswirkungen des soziostruktu-rellen und kulturellen Wandels (Offe 1989).

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  47. Cohen/Rogers beziehen sich zwar auch auf das republikanische Argument der Stärkung der Bürgertugend durch Bürgerbeteiligung, sehen aber in der Stärkung delibera-tiver Assoziationen in erster Linie die Voraussetzungen eines liberalen Universalismus im Sinne des „overlapping consensus“ und einer politischen Konzeption der Gerechtigkeit bei John Rawls. Nur wenn ein universalistischer Konsens in der politischen Kultur vorhanden ist, der sich unter den Bedingungen eines kulturellen und moralischen Pluralismus gleichsam als Schnittmenge zur Geltung bringt, ist egalitäre Politik möglich.

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  48. Der Schutz individueller Freiheitsrechte und privater Handlungsräume („negative Freiheit“) bleibt von wesentlicher Bedeutung und eine Kritik des Kollektivismus wie auch ein Recht auf Austritt aus einer Assoziation als „the most basic right in an associative society“ (Hirst 1994: 51) gehören zu den unverzichtbaren Voraussetzungen einer Ethik des demokratischen Assoziationalismus. Diese Ethik hebt jedoch zugleich als ihre zentrale Auffassung von Freiheit hervor, daß die Individuen das Recht haben, sich zusammenschließen („positive Freiheit“): „By accepting the necessity of certain fundamental negative liberties as a starting point, associationalism retains the core of liberal individualism, and by accepting that positive freedom can be pursued through voluntary collectivities it goes beyond classical liberalism, but without falling into the problems of compulsory collectivism“ (Hirst 1994: 51). Dezidierter als Cohen/Rogers knüpft Hirst an das Erbe des politischen Liberalismus an. Doch auch er verbindet dies mit einer Betonung der sozialintegrativen und Vertrauen erzeugenden Rolle von Kooperation, die auch noch der ökonomischen Rationalität des Marktes in Form von nicht marktförmigen Motiven, Einstellungen und Verhaltensweisen zugrunde liegt, und mit einer dünnen und prozeduralen öffentlichen Moral, an der sich die staatliche Regulierung der Assoziationen wie auch deren selbstbegrenzende Praxis zu orientieren haben. In der Tradition von J. S. Mill und des entfalteten politischen Liberalismus des 19. Jahrhunderts (Göhler 1993: 445ff.) ist der soziale Ausgleich ein wesentliches Anliegen des von Hirst verfochtenen Assoziationalismus.

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  49. Die Positionen der neoliberalen Verfechter von mehr Markt als Antwort auf Probleme des bürokratischen Wohlfahrtsstaates werden unter der Bezeichnung des „Neokon-servativismus“ in zahlreichen Stellungnahmen der hier dargestellten Autoren diskutiert. Wenn auch die Kritik als Problemdiagnose in vieler Hinsicht geteilt wird, so ist doch der eingeschlagene Lösungsweg sehr verschieden. Gegenüber einer neoliberalen Wiederauferstehung der Bürgergesellschaft als Marktgesellschaft werden die Differenzen deutlich, die mit der demokratischen Zielsetzung der Stärkung zivilgesellschaftlicher Akteure und Öffentlichkeiten verbunden sind. Für diese Diskussion vgl. Klein 1997 und die Beiträge in Chatzimarkakis/Hinte 1997.

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Klein, A. (2001). Jenseits der bürgerlichen Gesellschaft: Von den Diskussionen der Neuen Linken zur sozialistischen Zivilgesellschaft. In: Der Diskurs der Zivilgesellschaft. Bürgerschaftliches Engagement und Nonprofit-Sektor, vol 4. VS Verlag für Sozialwissenschaften, Wiesbaden. https://doi.org/10.1007/978-3-663-09597-2_3

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